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Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 06.04.2021 | LG Lüneburg, 11.02.2021

Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.06.2021 - 6 U 8/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,61265
OLG Celle, 17.06.2021 - 6 U 8/21 (https://dejure.org/2021,61265)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.06.2021 - 6 U 8/21 (https://dejure.org/2021,61265)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Juni 2021 - 6 U 8/21 (https://dejure.org/2021,61265)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 641 Abs. 1 S. 1 BGB; § ... 133 BGB; § 157 BGB; § 677 BGB; § 683 S. 1 BGB; § 670 BGB; In dem Rechtsstreit; pp.; hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle auf die mündliche Verhandlung vom 26. Mai 2021 durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Dietrich, den Richter am Oberlandesgericht Volkmer und die Richterin am Oberlandesgericht Schöndube für Recht erkannt
    Werklohn für Abriss- und Räumungsarbeiten; Auslegung von Begleitumständen eines Vertragsschlusses; Anspruch auf Aufwendungsersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Werklohn für Abriss- und Räumungsarbeiten; Auslegung von Begleitumständen eines Vertragsschlusses; Anspruch auf Aufwendungsersatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zusätzliche Abrissarbeiten müssen zusätzlich bezahlt werden!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zusätzliche Abrissarbeiten müssen zusätzlich bezahlt werden! (IBR 2022, 391)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.10.2005 - X ZR 276/02

    Wirksamkeit von Mahnungen bei Zuvielforderung im werkvertraglichen …

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2021 - 6 U 8/21
    Die Beurteilung der Frage, ob eine Zuvielforderung zur Unwirksamkeit einer Mahnung führt, erfordert eine unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Treu und Glauben vorzunehmende Würdigung, ob der Schuldner die Erklärung als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muss und der Gläubiger auch zur Annahme der gegenüber seinen Vorstellungen geringeren Leistung bereit ist ( BGH, Urteil vom 05. Oktober 2005 - X ZR 276/02, Rn. 24 m. w. N., zitiert nach juris,).
  • BGH, 03.04.2001 - VI ZR 203/00

    Ergebnis der Beweisaufnahme als Parteivortrag

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2021 - 6 U 8/21
    Das Gericht hat auch diesen Vortrag der Partei bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen ( BGH, Urteil vom 03. April 2001 - VI ZR 203/00 -, juris).
  • BGH, 15.01.2004 - IX ZR 152/00

    Abgrenzung von gegenständlich beschränkter und Zeitbürgschaft; Formularmäßige …

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2021 - 6 U 8/21
    Zu den auslegungserheblichen und aufklärungsbedürftigen Begleitumständen eines Vertragsschlusses kann auch seine Entstehungsgeschichte gehören, insbesondere, wenn dazu Vorbesprechungen geführt worden sind ( BGH, Urteil vom 15. Januar 2004 - IX ZR 152/00, Rn. 20 bei juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.04.2021 - 6 U 8/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,53952
OLG Düsseldorf, 06.04.2021 - 6 U 8/21 (https://dejure.org/2021,53952)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.04.2021 - 6 U 8/21 (https://dejure.org/2021,53952)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. April 2021 - 6 U 8/21 (https://dejure.org/2021,53952)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 23.01.2018 - XI ZR 298/17

    Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehensverträgen: Zurückweisung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2021 - 6 U 8/21
    Rn. 33 Das in dem in § 242 BGB normierten Grundsatz von Treu und Glauben wurzelnde Institut der Verwirkung findet auch auf das "ewige" Widerrufsrecht Anwendung (BGH…, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 501/15, BKR 2016, 504 Rn. 39 unter Verweis auf BT-Drs. 18/7584, S. 147; BGH, Beschluss vom 23.01.2018 - XI ZR 298/17, juris Rn. 11 m.w.N.).

    Zu dem Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (st. Rspr., vgl. BGH…, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 501/15, BKR 2016, 504 Rn. 40 mwN;… Urteil vom 11.10.2017 - XI ZR 482/15, juris Rn. 30 m.w.N.; Beschluss vom 23.01.2018 - XI ZR 298/17, juris Rn. 9 m.w.N.).

    Dass der Darlehensgeber davon ausgeht oder ausgehen muss, der Darlehensnehmer habe von seinem Widerrufsrecht keine Kenntnis, schließt vielmehr eine Verwirkung nicht aus (…vgl. BGH, Urteile vom 10.10.2017 - XI ZR 443/16, Rn. 26, - XI ZR 449/16, Rn. 19 und - XI ZR 555/16, Rn. 19 mwN; Beschluss vom 23.01.2018 a.a.O., Rn. 17).

    Gleiches gilt für den Umstand, dass der Darlehensgeber "die Situation selbst herbeigeführt hat", weil er eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nicht erteilt hat (BGH, Beschluss vom 23.01.2018 a.a.O., Rn. 18 m.w.N.).

    Das Zeitmoment besitzt hier sogar besonderes Gewicht, da der verstrichene Zeitraum nicht nur - wenn auch nicht im Sinne eines "Mindestzeitmoments" (vgl. BGH…, Urteil vom 10.10.2017 - XI ZR 455/16, Rn. 21; Beschluss vom 23.01.2018 - XI ZR 298/17, Rn. 13) - die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB), sondern auch die ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer von sieben Jahren deutlich übersteigt.

    Das wiederum bedeutet, dass es für den Tatbestand der Verwirkung auch auf das Verhalten des Verpflichteten ankommt und dass gerade auch dieses ebenfalls unter dem rechtlichen Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu prüfen und zu beurteilen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23.01.2018, a.a.O., juris Rn. 21).

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2021 - 6 U 8/21
    Rn. 33 Das in dem in § 242 BGB normierten Grundsatz von Treu und Glauben wurzelnde Institut der Verwirkung findet auch auf das "ewige" Widerrufsrecht Anwendung (BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 501/15, BKR 2016, 504 Rn. 39 unter Verweis auf BT-Drs. 18/7584, S. 147; BGH…, Beschluss vom 23.01.2018 - XI ZR 298/17, juris Rn. 11 m.w.N.).

    Zu dem Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 501/15, BKR 2016, 504 Rn. 40 mwN;… Urteil vom 11.10.2017 - XI ZR 482/15, juris Rn. 30 m.w.N.;… Beschluss vom 23.01.2018 - XI ZR 298/17, juris Rn. 9 m.w.N.).

    Die für das Zeitmoment maßgebliche Frist beginnt - was die Kläger offenbar ebenfalls verkennen - mit dem Zustandekommen des Verbrauchervertrags zu laufen (BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 501/15, BKR 2016, 504, Rn. 40), mithin vorliegend am 20.03.2010, so dass bis zum Widerruf am 19.11.2018 mehr als achteinhalb Jahre vergangen waren.

    Den nationalen Gerichten ist es nicht verwehrt, ein missbräuchliches Verhalten nach objektiven Kriterien in Rechnung zu stellen, um dem Verbraucher die Berufung auf Bestimmungen des Unionsrechts zu verwehren, solange nationale Vorschriften wie § 242 BGB die Wirksamkeit und die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts nach Maßgabe des Äquivalenz- und des Effektivitätsgrundsatzes nicht beeinträchtigen (vgl. EuGH…, Urteil vom 23. März 2000 - C-373/97, Rn. 44;… Urteil vom 13. Februar 2014 - C-479/12, Rn. 42, 49; BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, Rn. 16).

  • LG Mönchengladbach, 11.12.2020 - 1 O 196/20
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2021 - 6 U 8/21
    Die Berufung der Kläger gegen das am 11.12.2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach (1 O 196/20) wird zurückgewiesen.

    Rn. 11 unter Abänderung des am 11.12.2020 verkündeten Urteils des Landgerichts Mönchengladbach (1 O 196/20).

  • BGH, 31.03.2020 - XI ZR 198/19

    EuGH-Rechtsprechung zur Kaskadenverweisung ist für das deutsche Recht nicht …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2021 - 6 U 8/21
    In Anwendung dieser Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof, dem der Senat auch insoweit folgt, ausdrücklich entschieden, dass die Grundsätze der Verwirkung nicht gegen europarechtliche Regelungen verstoßen und dass und warum Aussetzung und Vorlage an den Europäischen Gerichtshof insoweit nicht in Betracht kommen (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2020 - XI ZR 189/19; BGH…, Beschluss vom 3. März 2020 - XI ZR 189/19, Rn. 2 f.; BGH, Beschluss vom 31.03.2020 - XI ZR 198/19, Rn. 15 f. mwN).
  • EuGH, 13.02.2014 - C-479/12

    H. Gautzsch Großhandel - Vorabentscheidungsersuchen - Geistiges Eigentum - …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2021 - 6 U 8/21
    Den nationalen Gerichten ist es nicht verwehrt, ein missbräuchliches Verhalten nach objektiven Kriterien in Rechnung zu stellen, um dem Verbraucher die Berufung auf Bestimmungen des Unionsrechts zu verwehren, solange nationale Vorschriften wie § 242 BGB die Wirksamkeit und die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts nach Maßgabe des Äquivalenz- und des Effektivitätsgrundsatzes nicht beeinträchtigen (vgl. EuGH…, Urteil vom 23. März 2000 - C-373/97, Rn. 44; Urteil vom 13. Februar 2014 - C-479/12, Rn. 42, 49; BGH…, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, Rn. 16).
  • BGH, 16.10.2018 - XI ZR 69/18

    Verwirkung des Widerrufsrechts beim Verbraucherdarlehensvertrag nach Einigung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2021 - 6 U 8/21
    Die Beklagte hat im Übrigen unbestritten vorgetragen - wovon bei einer Bank allerdings schon nach der allgemeinen Lebenserfahrung auszugehen ist -, die erlangten Gelder im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs reinvestiert und für weitere Geschäfte genutzt zu haben, und im Vertrauen auf den Bestand des Darlehensvertrages keine Rückstellungen gebildet zu haben, was bei der Entscheidung über die Verwirkung des Widerrufsrechts ebenfalls als Kriterium im Rahmen der anzustellenden Bewertung der Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Urteil vom 16.10.2018, XI ZR 69/18, juris Rz. 14 = WM 2018, 2275).
  • EuGH, 23.03.2000 - C-373/97

    Diamantis - "Gesellschaftsrecht - Richtlinie 77/91/EWG - Aktiengesellschaft in …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2021 - 6 U 8/21
    Den nationalen Gerichten ist es nicht verwehrt, ein missbräuchliches Verhalten nach objektiven Kriterien in Rechnung zu stellen, um dem Verbraucher die Berufung auf Bestimmungen des Unionsrechts zu verwehren, solange nationale Vorschriften wie § 242 BGB die Wirksamkeit und die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts nach Maßgabe des Äquivalenz- und des Effektivitätsgrundsatzes nicht beeinträchtigen (vgl. EuGH, Urteil vom 23. März 2000 - C-373/97, Rn. 44;… Urteil vom 13. Februar 2014 - C-479/12, Rn. 42, 49; BGH…, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, Rn. 16).
  • BGH, 21.01.2020 - XI ZR 189/19

    Revisionszulassung bei geklärten Fragen zum Widerrufsrecht von …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2021 - 6 U 8/21
    In Anwendung dieser Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof, dem der Senat auch insoweit folgt, ausdrücklich entschieden, dass die Grundsätze der Verwirkung nicht gegen europarechtliche Regelungen verstoßen und dass und warum Aussetzung und Vorlage an den Europäischen Gerichtshof insoweit nicht in Betracht kommen (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2020 - XI ZR 189/19; BGH, Beschluss vom 3. März 2020 - XI ZR 189/19, Rn. 2 f.; BGH…, Beschluss vom 31.03.2020 - XI ZR 198/19, Rn. 15 f. mwN).
  • OLG Karlsruhe - 17 U 19/18 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Käufer im VW-Abgasskandal gestärkt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2021 - 6 U 8/21
    Wenn der Darlehensgeber ohne vertragliche Verpflichtung dergestalt auf Wünsche des Verbrauchers eingeht, muss er im Folgenden - insbesondere nach einem derart langen Zeitablauf seit dem Vertragsschluss wie hier - nicht mehr damit rechnen, dass der Verbraucher den Darlehensvertrag später gleichwohl noch widerruft (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.09.2018, I-17 U 125/18; Urteil vom 16.11.2018, I-17 U 19/18).
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2021 - 6 U 8/21
    Zwar war der Darlehensvertrag zum Zeitpunkt des Widerrufs am 19.11.2018 aufgrund der mehrfachen, auf Bitten der Kläger erfolgten Stundungen und Ratenreduzierungen noch nicht vollständig beendet, da die Kläger noch weitere acht Monate - bis Juli 2019 - Raten zu erbringen hatten, und hat der Bundesgerichtshof für noch nicht beendete Darlehensverträge angenommen, für die Verwirkung reiche nicht, dass sich der Darlehensnehmer während der Laufzeit des Darlehens vertragstreu verhalte und die vereinbarten Zins- und Tilgungsleistungen pünktlich entrichte (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15, Rn. 39 f.).
  • BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei …

  • BGH, 10.10.2017 - XI ZR 443/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Wirksamkeit einer formal und inhaltlich …

  • BGH, 10.10.2017 - XI ZR 555/16

    Verbraucherkreditvertrag: Verjährung des Widerrufsrechts

  • BGH, 10.10.2017 - XI ZR 449/16

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Mehrere Darlehensnehmer als …

  • BGH, 10.10.2017 - XI ZR 393/16

    Verwirkung des Widerrufsrechts für einen Verbraucherdarlehensvertrag: …

  • BGH, 10.10.2017 - XI ZR 455/16

    Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • BGH, 22.10.2019 - XI ZR 203/18

    Verwirkung des Rechts auf Widerruf der auf Abschluss eines beendeten …

  • OLG Celle, 18.09.2019 - 3 U 97/19

    Verwirkung des Widerrufsrechts hinsichtlich der zum Abschluss eines …

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Rechtsprechung
   LG Lüneburg, 11.02.2021 - 6 U 8/21   

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https://dejure.org/2021,61287
LG Lüneburg, 11.02.2021 - 6 U 8/21 (https://dejure.org/2021,61287)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 11.02.2021 - 6 U 8/21 (https://dejure.org/2021,61287)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 11. Februar 2021 - 6 U 8/21 (https://dejure.org/2021,61287)
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