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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 16.10.2008 - 6 W 27/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,22785
OLG Rostock, 16.10.2008 - 6 W 27/08 (https://dejure.org/2008,22785)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16.10.2008 - 6 W 27/08 (https://dejure.org/2008,22785)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - 6 W 27/08 (https://dejure.org/2008,22785)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ehefähigkeitszeugnis: Voraussetzungen der Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses

  • Judicialis

    BGB § 1309 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1309 Abs. 2; ; EGGVG § 23 Abs. 2; ; EGGVG § 24; ; EGGVG § 25; ; EGGVG § 26; ; EGGVG § 30 Abs. 1; ; KostO § 30 Abs. 2; ; KostO § 131 Abs. 1 Nr. 1; ; KostO § 131 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1309 Abs. 1 Satz 1; BGB § 1309 Abs. 2
    Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses nur bei feststehender Identität und Staatsangehörigkeit des Antragstellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen eines Antrags auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses gem. § 1309 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Erforderlichkeit einer Vorlage von Urkunden zur Feststellungen von Identität, Staatsangehörigkeit und Personenstand eines ...

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1324
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 28.01.1998 - 3 VA 12/97

    Befreiung eines ausländischen Verlobten von der Beibringung eines …

    Auszug aus OLG Rostock, 16.10.2008 - 6 W 27/08
    Denn es ist ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal, dass die Staatsangehörigkeit des Antragstellers für die Befreiung von der Beibringung geklärt sein muss und keine Zweifel an seiner Identität bestehen (…vgl. Palandt/Brüdermüller, BGB, 67. Auflage § 1309 Rn. 12; OLG Düsseldorf FamRz 1998, 1107).
  • OLG Brandenburg, 27.10.2021 - 11 VA 4/21

    Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses; Gewichtige Zweifel …

    Um - an Stelle der ausländischen Innenbehörde (…vgl. BGH, Beschl. v. 14.07.1966 - IV ZB 243/66, Rdn. 15, juris = JurionRS 1966, 10519;… BeckOK-BGB/Hahn, 59. Ed., § 1309 Rdn. 20 m.w.N.) - im Rahmen des § 1309 BGB personenbezogen prüfen zu können, ob der geplanten Eheschließung nach dem laut Art. 13 Abs. 1 EGBGB insoweit regelmäßig anzuwendenden Heimatrecht des ausländischen Verlobten Hindernisse entgegenstehen, benötigt der dabei als Justizbehörde i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG tätige Präsident des Oberlandesgerichtes nicht bloß Nachweise zur Geburt und zum Familienstand des Betroffenen, sondern auch zu dessen Identität und Staatsangehörigkeit (…vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.01.1998 - 3 VA 12/97, LS und Rdn. 8, juris = BeckRS 1998, 02712; OLG Rostock, Beschl. v. 16.10.2008 - 6 W 27/08, LS und Abschn. II, juris Rdn. 4 = BeckRS 2008, 24162;… eingehend Eckebrecht in Scholz/Kleffmann, Praxishandbuch FamR, Loseblatt, Stand 40. Erg.-Lfg., Teil A Rdn. 134;… ferner BeckOGK-BGB/Kriewald, Stand 01.10.2021, § 1309 Rdn. 55 und 59;… jurisPK-BGB/Wahlen, 9. Aufl., § 1309 Rdn. 45;… Palandt/Siede, BGB, 80. Aufl., § 1309 Rdn. 12).
  • VG München, 04.12.2017 - M 9 E 17.4630

    Vorläufige Aussetzung einer Abschiebung wegen Unvereinbarkeit der Abschiebung mit …

    Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal bei der Feststellung der Voraussetzungen des Befreiungsantrags ist, dass die Staatsangehörigkeit des Antragstellers geklärt sein muss und keine Zweifel an seiner Identität bestehen; die Überprüfung obliegt dem Präsidenten des Oberlandesgerichts (Amtsermittlung) im Wege freier Beweiswürdigung (…BeckOK BGB, Stand: 43. Ed. 15.6.2017, § 1309 Rn. 16 und 24; OLG Rostock, FamRZ 2009, 1324).
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