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Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 04.06.2024

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.02.2024 - 6 W 5/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,12612
OLG Frankfurt, 13.02.2024 - 6 W 5/24 (https://dejure.org/2024,12612)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.02.2024 - 6 W 5/24 (https://dejure.org/2024,12612)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Februar 2024 - 6 W 5/24 (https://dejure.org/2024,12612)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 2 Nr 13 ProdSG, § 2 Nr 15 ProdSG, § 6 ProdSG, § 3a UWG
    Herstellereigenschaft und Kennzeichnungspflicht bei einem Verbraucherprodukt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsverfügung gegen einen Mitwettbewerber im geschäftlichen Verkehr bestimmte Sitzmöbel zu vertreiben ohne Angabe von Namen und Kontaktanschrift des Herstellers

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Gamingstuhl - Herstellereigenschaft und Kennzeichnungspflicht bei einem Verbraucherprodukt

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bei in Einzelteilen zur Selbstmontage gelieferten Verbraucherprodukten müssen Hersteller und Anschrift nach § 6 ProdSG unmittelbar auf dem Produkt angebracht sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Produktsicherheitsgesetz-Angaben müssen auf Produkt selbst angebracht werden, alleine auf Umverpackung nicht ausreichend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2024, 496
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.01.2024 - I ZR 147/22

    Verbandsklagebefugnis bei Anschwärzung mehrerer Mitbewerber und Betroffenheit von …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2024 - 6 W 5/24
    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen begründet (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 23.01.2024 - I ZR 147/22, juris Rn. 50 mwN - Eindrehpapier).

    Besteht insoweit eine Wiederholungsgefahr, kommt es nicht darauf an, ob ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich die Antragsgegnerin in naher Zukunft derart verhalten wird (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 23.01.2024 - I ZR 147/22, juris Rn. 52 mwN - Eindrehpapier).

  • BVerfG, 18.09.2023 - 1 BvR 1728/23

    Verfassungsbeschwerde gegen wettbewerbsrechtliche Eilentscheidung wegen fehlender …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2024 - 6 W 5/24
    Dieses steht einer vorhergehenden mündlichen Verhandlung entgegen (vgl. insofern zum Lauterkeitsrecht BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.09.2023 - 1 BvR 1728/23, GRUR 2023, 1644 Rn. 14 ff.).
  • BGH, 10.12.2020 - I ZR 153/17

    YouTube muss keine E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder IP-Adressen der Nutzer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2024 - 6 W 5/24
    Nur unter ganz besonderen Umständen kann ihnen der Zugang zu einer sachlichen Prüfung durch die Gerichte verwehrt werden (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 10.12.2020 - I ZR 153/17, GRUR 2021, 470 Rn. 11 mwN - YouTube-Drittauskunft II).
  • BGH, 26.10.2023 - I ZR 176/19

    Zur Zulässigkeit des Anbietens von Zigarettenpackungen durch …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2024 - 6 W 5/24
    Da vorliegend nicht die Verletzung einer Informationspflicht in Bezug auf kommerzielle Kommunikation in Rede steht, ist die Unlauterkeit der geschäftlichen Handlung nicht allein nach § 5a Abs. 1, § 5b Abs. 4 UWG zu beurteilen (vgl. insofern z.B. BGH, Urteil vom 26.10.2023 - I ZR 176/19, GRUR 2023, 1704 Rn. 18 mwN - Zigarettenausgabeautomat III).
  • BGH, 20.10.2003 - II ZB 27/02

    Besetzung des Beschwerdesenats im Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2024 - 6 W 5/24
    Die gemäß §§ 936, 922, 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige, insbesondere nach § 569 ZPO form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde, über die der Senat zu entscheiden hat, da der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen kein Einzelrichter im Sinne von § 568 Satz 1 ZPO ist (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 20.10.2003 - II ZB 27/02, juris Rn. 10 ff.), hat teilweise Erfolg.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.06.2024 - 6 W 5/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,25917
OLG Karlsruhe, 04.06.2024 - 6 W 5/24 (https://dejure.org/2024,25917)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.06.2024 - 6 W 5/24 (https://dejure.org/2024,25917)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Juni 2024 - 6 W 5/24 (https://dejure.org/2024,25917)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Suchmaschinenoptimierung

    § 12 Abs 1 UWG, § 935 ZPO, § 940 ZPO
    Widerlegung der Dringlichkeit eines Vorgehens gegen einen zuletzt begangenen Wettbewerbsverstoß; Wiederaufleben der Dringlichkeit

  • rechtsportal.de

    UWG § 7 Abs. 3 ; ZPO § 935 ; ZPO § 940
    Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung in Wettbewerbssachen

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung in Wettbewerbssachen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (22)

  • OLG Karlsruhe, 25.04.2007 - 6 U 43/07

    Wettbewerbsrecht; einstweilige Verfügung: Widerlegen der Dringlichkeitsvermutung …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.06.2024 - 6 W 5/24
    Für die Frage einer rechtzeitigen Verfahrenseinleitung kommt es darauf an, wann der Gläubiger Kenntnis von dem Wettbewerbsverstoß und der Person des Verletzers erlangt hat (vgl. nur Senat, Urteil vom 25. April 2007 - 6 U 43/07, WRP 2007, 822;… Urteil vom 25. Januar 2023 - 6 U 373/22 , juris Rn. 151 ; Urteil vom 25. Oktober 2023 - 6 W 39/23, unveröffentlicht).

    Rn. 48 (1) Die bloße Fortsetzung der beanstandeten Handlung ist nicht geeignet, den einmal entfallenen Verfügungsgrund wiederaufleben zu lassen (vgl. Senat, Urteil vom 25. April 2007 - 6 U 43/07, WRP 2007, 822, 823 mwN).

    Rn. 49 (2) Ein Wiederaufleben der Dringlichkeit kommt nur bei einer wesentlichen Änderung oder Ausweitung des wettbewerbswidrigen Verhaltens wegen der damit einhergehenden erhöhten Gefährlichkeit für den Gläubiger in Betracht (vgl. Senat, Urteil vom 25. April 2007 - 6 U 43/07, WRP 2007, 822, 823), etwa aufgrund der Intensivierung des Verstoßes oder seiner Wirkung für den Gläubiger oder dessen Änderung nach Art und Umfang (siehe OLG Hamburg…, Urteil vom 11. August 2005 - 5 U 19/05, juris Rn. 25; OLG München, GRUR 2019, 507, 509 f;… OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 7. Januar 2019 - 6 W 86/18, juris Rn. 4; Singer, jurisPR-WettbR 11/2007 Anm. 5, jeweils mwN).

    Rn. 74 (a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 25. April 2007 - 6 U 43/07, WRP 2007, 822, 823; Urteil vom 13. Mai 2020 - 6 U 127/19 , GRUR-RR 2020, 386, 388 ;… Urteil vom 25. Januar 2023 - 6 U 373/22 , juris Rn. 151 ) ist die Dringlichkeitsvermutung im Regelfall widerlegt, wenn der Unterlassungsgläubiger länger als einen Monat seit Kenntnis der beanstandeten Wettbewerbshandlung und der Person des Verletzers zuwartet, bevor er den Verfügungsantrag stellt.

  • OLG Karlsruhe, 25.01.2023 - 6 U 373/22

    Erdungsbetttuch - Lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Werbung für …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.06.2024 - 6 W 5/24
    Für die Frage einer rechtzeitigen Verfahrenseinleitung kommt es darauf an, wann der Gläubiger Kenntnis von dem Wettbewerbsverstoß und der Person des Verletzers erlangt hat (vgl. nur Senat, Urteil vom 25. April 2007 - 6 U 43/07, WRP 2007, 822; Urteil vom 25. Januar 2023 - 6 U 373/22 , juris Rn. 151 ; Urteil vom 25. Oktober 2023 - 6 W 39/23, unveröffentlicht).

    Rn. 74 (a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 25. April 2007 - 6 U 43/07, WRP 2007, 822, 823; Urteil vom 13. Mai 2020 - 6 U 127/19 , GRUR-RR 2020, 386, 388 ; Urteil vom 25. Januar 2023 - 6 U 373/22 , juris Rn. 151 ) ist die Dringlichkeitsvermutung im Regelfall widerlegt, wenn der Unterlassungsgläubiger länger als einen Monat seit Kenntnis der beanstandeten Wettbewerbshandlung und der Person des Verletzers zuwartet, bevor er den Verfügungsantrag stellt.

  • BGH, 05.10.2010 - I ZR 46/09

    Verbotsantrag bei Telefonwerbung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.06.2024 - 6 W 5/24
    Lediglich über den Gegenstand des für seine Dienstleistungen werbenden Unternehmens geht gegebenenfalls der Bereich kerngleicher Handlungen nicht hinaus (siehe zu § 7 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1 UWG: BGH, GRUR 2011, 433 Rn. 27 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung).

    Rn. 56 Insbesondere wofür geworben wird, ist unter diesem Gesichtspunkt irrelevant (siehe zu § 7 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1 UWG: BGH, GRUR 2011, 433 Rn. 27 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung).

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.06.2024 - 6 W 5/24
    Die Umwerbung des Mittbewerbers hingegen, der selbst und im Rahmen einer unternehmerischen Gestaltung seiner Geschäfte darüber entscheiden kann, ob er ihr folgen will, beeinträchtigt dessen wettbewerbliche Interessen nicht stärker, sondern allenfalls schwächer als eine belästigende Umwerbung potentieller oder bestehender Kunden, deren geschäftliche Entscheidung zu Lasten des Mitbewerbers, der darauf nicht unmittelbar einwirken kann, beeinflusst zu werden droht (siehe auch zur Abnehmerverwarnung BGHZ 164, 1, 4 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung I;… BGH, GRUR 2009, 878 Rn. 17 - Fräsautomat;… GRUR 2018, 832 Rn. 92 - Ballerinaschuh; Senat…, Beschluss vom 23. April 2015 - 6 U 44/15 , GRUR-RR 2015, 326, 329 juris Rn. 21 ).
  • BGH, 11.01.2018 - I ZR 187/16

    Ballerinaschuh - Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Berücksichtigung von über eine …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.06.2024 - 6 W 5/24
    Die Umwerbung des Mittbewerbers hingegen, der selbst und im Rahmen einer unternehmerischen Gestaltung seiner Geschäfte darüber entscheiden kann, ob er ihr folgen will, beeinträchtigt dessen wettbewerbliche Interessen nicht stärker, sondern allenfalls schwächer als eine belästigende Umwerbung potentieller oder bestehender Kunden, deren geschäftliche Entscheidung zu Lasten des Mitbewerbers, der darauf nicht unmittelbar einwirken kann, beeinflusst zu werden droht (siehe auch zur Abnehmerverwarnung BGHZ 164, 1, 4 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung I;… BGH, GRUR 2009, 878 Rn. 17 - Fräsautomat; GRUR 2018, 832 Rn. 92 - Ballerinaschuh; Senat…, Beschluss vom 23. April 2015 - 6 U 44/15 , GRUR-RR 2015, 326, 329 juris Rn. 21 ).
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.06.2024 - 6 W 5/24
    Abgesehen davon dürfte der Unlauterkeitstatbestand in § 4 Nr. 4 UWG auch nicht verwirklicht sein, weil eine solche Behinderung eine Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten eines Mitbewerbers voraussetzt (BGH GRUR 2004, 877, 879 - Werbeblocker I;… GRUR 2018, 317 Rn. 12 - Portierungsauftrag, jeweils mwN); eine solche dürfte noch nicht darin zu erkennen sein, dass der betroffene Mitbewerber eine oder mehrere, gegebenenfalls regelmäßige E-Mails, die ihm unerwünscht zugehen, zur Kenntnis nehmen muss, ohne dass bereits eine solche Häufung vorläge, dass dadurch nennenswerte Ressourcen seines Unternehmens gebunden würden.
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.06.2024 - 6 W 5/24
    Dies wird durch die in der Antragsfassung abstrakt formulierten Merkmale bestätigt, die neben der Beschränkung auf die konkrete Verletzungsform die Funktion haben mögen, den Kreis der Varianten näher zu bestimmen, die von dem Verbot als kerngleiche Verletzungsformen erfasst sein sollen (…vgl. BGH, GRUR 2006, 164 Rn. 14 - Aktivierungskosten II; GRUR 2010, 749 Rn. 36 - Erinnerungswerbung im Internet).
  • OLG Stuttgart, 27.01.2016 - 4 U 167/15

    Redaktionelles Stadtblatt - Wettbewerbsrecht: Vertrieb eines illustrierten …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.06.2024 - 6 W 5/24
    Eine Verletzungshandlung von derart geänderter Qualität und Intensität, dass frühere Verstöße der Dringlichkeit nicht entgegenstehen, ist etwa in dem Fall angenommen worden, dass gegen den Grundsatz der Staatsfreiheit der Presse als Markverhaltensregelung im Sinn von § 3a UWG dadurch verstoßen worden ist, dass ein Stadtblatt mit redaktionellem Teil früher kostenpflichtig, neuerdings hingegen kostenfrei und mit mehr als vervierfachter Auflage in allen Haushalten verteilt wird, was seine Attraktivität für Anzeigenkunden erhöhe ( OLG Stuttgart, AfP 2016, 171, 176).
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.06.2024 - 6 W 5/24
    Dies wird durch die in der Antragsfassung abstrakt formulierten Merkmale bestätigt, die neben der Beschränkung auf die konkrete Verletzungsform die Funktion haben mögen, den Kreis der Varianten näher zu bestimmen, die von dem Verbot als kerngleiche Verletzungsformen erfasst sein sollen (vgl. BGH, GRUR 2006, 164 Rn. 14 - Aktivierungskosten II;… GRUR 2010, 749 Rn. 36 - Erinnerungswerbung im Internet).
  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 210/16

    Wettbewerbsverstoß eines Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen: …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.06.2024 - 6 W 5/24
    Abgesehen davon dürfte der Unlauterkeitstatbestand in § 4 Nr. 4 UWG auch nicht verwirklicht sein, weil eine solche Behinderung eine Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten eines Mitbewerbers voraussetzt (BGH GRUR 2004, 877, 879 - Werbeblocker I; GRUR 2018, 317 Rn. 12 - Portierungsauftrag, jeweils mwN); eine solche dürfte noch nicht darin zu erkennen sein, dass der betroffene Mitbewerber eine oder mehrere, gegebenenfalls regelmäßige E-Mails, die ihm unerwünscht zugehen, zur Kenntnis nehmen muss, ohne dass bereits eine solche Häufung vorläge, dass dadurch nennenswerte Ressourcen seines Unternehmens gebunden würden.
  • OLG Karlsruhe, 13.05.2020 - 6 U 127/19

    Warehouse-Deals - Wettbewerbsverstoß im Internet: Haftung von Amazon für …

  • BGH, 15.01.2009 - I ZR 123/06

    Fräsautomat

  • OLG Karlsruhe, 23.04.2015 - 6 U 44/15

    Einstellung der Zwangsvollstreckung einer Patentwertungsgesellschaft aus der …

  • OLG Karlsruhe, 23.09.2015 - 6 U 52/15

    Ausrüstungssatz - Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen …

  • BGH, 09.12.2021 - I ZR 146/20

    Werbung für Fernbehandlungen

  • BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts

  • OLG München, 07.02.2019 - 29 U 3889/18

    Fehlende Dringlichkeit für Sperrung des Zugangs zu einem Internetportal

  • KG, 12.05.2021 - 5 W 58/21

    Copyright-Inkasso - Rechtsschutzbedürfnis und Dringlichkeitsvermutung für den …

  • OLG Hamburg, 11.08.2005 - 5 U 19/05

    Wettbewerbsverstoß: Dringlichkeitsvermutung bei Kenntnis über einen Zeitraum von …

  • OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 6 U 227/12

    Rechtsschutzbedürfnis für weitere kerngleiche einstweilige Verfügung; …

  • OLG Frankfurt, 07.01.2019 - 6 W 86/18

    Verfügungsgrund für erneuten Eilantrag; Aktivlegitimation für Anspruch aus …

  • KG, 16.08.2024 - 6 W 39/23

    Zum Anspruch auf Erteilung eines Erbscheins; Zu den Voraussetzungen der Annahme …

  • OLG Karlsruhe, 24.06.2026 - 6 W 15/26

    Gigabit-Infrastrukturverordnung: Kein Netzausbau gegen den Eigentümerwillen

    Rn. 131 (1) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 25. April 2007 - 6 U 43/07, WRP 2007, 822, 823; Urteil vom 13. Mai 2020 - 6 U 127/19 , GRUR-RR 2020, 386, 388 ; Beschluss vom 4. Juni 2024 - 6 W 5/24 , juris Rn. 47, 74 mwN;… Urteil vom 27. August 2025 - 6 U 12/25 , juris Rn. 65 ) ist namentlich die von § 12 UWG begründete Dringlichkeitsvermutung im Regelfall widerlegt, wenn der Unterlassungsgläubiger länger als einen Monat seit Kenntnis der beanstandeten Wettbewerbshandlung und der Person des Verletzers zuwartet, bevor er den Verfügungsantrag stellt.
  • OLG Karlsruhe, 27.08.2025 - 6 U 12/25

    Stromtarif-Vergleichsportal - Kennzeichnungspflicht bezahlter Werbung auf …

    Rn. 65 (1) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 25. April 2007 - 6 U 43/07, WRP 2007, 822, 823; Urteil vom 13. Mai 2020 - 6 U 127/19 , GRUR-RR 2020, 386, 388 ; Beschluss vom 4. Juni 2024 - 6 W 5/24 , juris Rn. 47, 74 mwN) ist die Dringlichkeitsvermutung im Regelfall widerlegt, wenn der Unterlassungsgläubiger länger als einen Monat seit Kenntnis der beanstandeten Wettbewerbshandlung und der Person des Verletzers zuwartet, bevor er den Verfügungsantrag stellt.

    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 23. September 2015 - 6 U 52/15 , GRUR-RR 2015, 509, 511 mwN; Beschluss vom 4. Juni 2024 - 6 W 5/24 , juris Rn. 74 ) zu beachten, dass das Dringlichkeitserfordernis nicht etwa bedeutet, dass der Gläubiger bei der Rechtsverfolgung ein erhöhtes Prozessrisiko eingehen müsste.

    Rn. 76 Die Beklagte hat im Übrigen zunächst schon nicht behauptet, dass ihre Anzeigen in den 0-Positionen gerade in der hier beanstandeten Hinsicht überhaupt objektiv bereits während der Tätigkeit des Geschäftsführers der Klägerin in ihrem Unternehmen ebenso oder in bestimmter, im Kern übereinstimmender Weise (zur dringlichkeitsschädlichen Tolerierung kerngleicher Verstöße siehe Senat, Beschluss vom 4. Juni 2024 - 6 W 5/24 , juris Rn. 48 mwN) gestaltet gewesen wären.

  • OLG Karlsruhe, 25.09.2024 - 6 U 25/24

    15 Jahre Solarpower - Widerlegung der Dringlichkeit bei Einlegung reiner …

    In beiden Fällen ist auf Grund des eigenen Verhaltens des Antragstellers der Schluss gerechtfertigt, es bedürfe keiner sofortigen Entscheidung des Gerichts (vgl. nur Senat, Urteil vom 25. April 2007 - 6 U 43/07, WRP 2007, 822;… Urteil vom 25. Januar 2023 - 6 U 373/22 , juris Rn. 151 ; Urteil vom 25. Oktober 2023 - 6 W 39/23, unveröffentlicht; Urteil vom 4. Juni 2024 - 6 W 5/24 , unveröffentlicht).
  • OLG Karlsruhe, 12.12.2025 - 6 W 50/25

    Herzliche Bilderecke - Wettbewerbsverhältnis zwischen einem auf einem sozialen …

    Rn. 93 5. Ferner kommt es nicht mehr darauf an, dass die Antragstellerin zur Beurteilung der Dringlichkeit möglicherweise gebotene Angaben dazu nicht gemacht hat, wann nicht nur der Geschäftsführer, sondern generell erstmals ein zur Feststellung von Wettbewerbsrechtsverletzungen zuständiger Mitarbeiter (…siehe Ahrens/Singer, Wettbewerbsprozess, 9. Aufl., Kap. 47 Rn. 27 ff mwN) der Antragstellerin (hier möglicherweise der offenbar zur eigenverantwortlichen Beauftragung rechtsanwaltlicher Dienst berufene Mitarbeiter) von den konkret zur Antragsbegründung angeführten Inhalten oder zumindest von etwaigen weiteren, zwar nicht identischen, aber kerngleichen Inhalten (siehe Senat, Beschluss vom 4. Juni 2024 - 6 W 5/24 , juris Rn. 48 ff mwN) auf der Plattform der Antragsgegnerin erstmals Kenntnis erlangt hat.
  • KG, 14.01.2026 - 5 W 169/25

    Cannabisblüten

    Eine solche Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung kommt nicht nur bei zögerlicher Verfahrenseinleitung (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Juni 2024 - 6 W 5/24, Rn. 46f, juris; Senat…, Beschluss vom 22. Juni 2022 - 5 W 79/22 , Rn. 7 , juris sowie Senat…, Urteil vom 2. Juni 2017 - 5 U 196/16 , Rn. 4 , juris und zum Markenrecht: OLG Frankfurt…, Urteil vom 5. Dezember 2019 - 6 U 151/19, Rn. 16, juris), sondern auch dann in Betracht, wenn der Antragsteller durch sein Prozessverhalten zu erkennen gibt, dass die Sache für ihn nicht (mehr) eilig ist (vgl. OLG Hamm…, Urteil vom 19. August 2021 - I-4 U 57/21, Rn. 41, juris;… Senat, a.a.O. sowie Senat…, Urteil vom 17. Oktober 2014 - 5 U 63/14, Rn. 38, juris).
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