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Weitere Entscheidungen unten: OLG Brandenburg, 31.05.2006 | OLG Köln, 10.05.2006

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.04.2006 - 6 W 52/06, 6 W 53/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7587
OLG Frankfurt, 26.04.2006 - 6 W 52/06, 6 W 53/06 (https://dejure.org/2006,7587)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.04.2006 - 6 W 52/06, 6 W 53/06 (https://dejure.org/2006,7587)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. April 2006 - 6 W 52/06, 6 W 53/06 (https://dejure.org/2006,7587)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 91 ZPO
    Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des auswärtigen Anwalts bei einem Großunternehmen mit eigener Rechtsabteilung

  • Judicialis

    ZPO § 91

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1
    Zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten für einen auswärtigen Prozessvertreter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten für einen auswärtigen Prozessvertreter

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 12 O 33/04
  • OLG Frankfurt, 26.04.2006 - 6 W 52/06, 6 W 53/06

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 214
  • NZV 2007, 46
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.05.2004 - I ZB 27/03

    Auswärtiger Rechtsanwalt im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2006 - 6 W 52/06
    Zwar kann in einem solchen Fall nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. WRP 04, 1169 - Auswärtiger Rechtsanwalt im Berufungsverfahren - m.w.N.) von einer Partei "regelmäßig" verlangt werden, einen am Sitz des Prozessgerichts ansässigen Prozessbevollmächtigten zu beauftragen und diesen schriftlich oder fernmündlich zu informieren.
  • BGH, 27.02.2018 - II ZB 23/16

    Rechtsanwaltsvergütung: Notwendigkeit der Reisekosten eines nicht im Bezirk des …

    Dies schließt auf den Einzelfall bezogene Erwägungen zur sachlichen Rechtfertigung der Beauftragung eines nicht am Sitz des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts indes nicht aus, etwa, wenn sich diese aus der Komplexität der jeweiligen Rechtstreitigkeit ergibt (vgl. BGH…, Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZB 174/10, ZIP 2012, 697 Rn. 11; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2007, 214, 215) oder weil mehrere gleich gelagerte Rechtstreitigkeiten bei verschiedenen Gerichten zu führen sind und die Partei aus diesem Grund die Wahrnehmung ihrer Belange durch einen Rechtsanwalt als sachdienlich ansehen kann (vgl. OLG Dresden, ZInsO 2009, 1392; KG, NJOZ 2008, 1688;… BeckOK ZPO/Jaspersen, Stand: 1. Dezember 2017, § 91 Rn. 172.2; kritisch Burhoff, RVGReport 2017, 64, 65;… Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 91 Rn. 13 - Reisekosten des Anwalts).
  • OLG Stuttgart, 20.11.2006 - 6 U 23/06

    Haftung beim finanzierten Immobilienfondsbeitritt: Zur Haustürsituation beim …

    Mit diesem Gesetzeszweck wäre es uneinvereinbar, den Verbraucher in einen vielleicht aussichtslosen Prozess mit allen damit verbundenen Unannehmlichkeiten und Kostenrisiken zu zwingen (…MünchKomm/Wendehorst, BGB, 4. Aufl., § 312 Rn. 17 und § 312 f Rn. 12; Senatsurteil vom 24. April 2006 - 6 U 293/05; Senatsbeschluss vom 26. Juli 2006 - 6 W 53/06).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 31.05.2006 - 6 W 52/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14486
OLG Brandenburg, 31.05.2006 - 6 W 52/06 (https://dejure.org/2006,14486)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.05.2006 - 6 W 52/06 (https://dejure.org/2006,14486)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. Mai 2006 - 6 W 52/06 (https://dejure.org/2006,14486)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BGB § 247; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 78 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 567 Abs. 2; ; ZPO § 569 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 78 Abs. 1 Satz 4 § 91 Abs. 1 Satz 1
    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht postulationsfähigen Anwalts

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Erstattungsfähigkeit von Kosten für einen nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt im Nichtzulassungsverfahren bzw. Revisionsverfahren; Erstattungsfähigkeit von Kosten für einen nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt vor dem Bundesgerichtshof bei sinnvoller Tätigkeit ohne ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.05.2006 - III ZB 120/05

    Anwaltsgebühren bei Einlegung und Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2006 - 6 W 52/06
    Der Bundesgerichtshof hat diesee Frage bisher nicht entschieden, er hat sie auch in seiner Entscheidung vom 4.5.2006 (III ZB 120/05) ausdrücklich offen gelassen.
  • OLG Brandenburg, 04.01.2006 - 6 W 228/05

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten des nicht beim BGH …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2006 - 6 W 52/06
    Durch eine solche nicht erforderliche Beauftragung entstandene Kosten sind nicht erstattungsfähig (so auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 6.1.2006, 6 W 228/05).
  • OLG Zweibrücken, 17.05.2000 - 5 WF 50/00

    Erstattungsfähigkeit, Bestellung, Prozessbevollmächtigter, Zuständigkeitsrüge

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2006 - 6 W 52/06
    Die Kosten eines nicht postulationsfähigen Rechtsanwalts sind erstattungsfähig, wenn er im Rechtsstreit eine sinnvolle Tätigkeit entfaltet hat (so auch für die ähnliche Vorgängervorschrift § 56 BRAGO - OLG Nürnberg, Beschluss vom 11.9.2001, 10 WF 2428/01, zitiert nach Juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.5.2000, 5 WF 50/00, zitiert nach Juris; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 20.5.1997, 8 W 93/97, zitiert nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.1991 - 11 WF 25/90
    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2006 - 6 W 52/06
    In der Vergangenheit haben Oberlandesgerichte in dem inzwischen obsoleten Fall, dass ein nicht postulationsfähiger Rechtsanwalt vor dem Landgericht tätig geworden ist, nicht lediglich Gebühren für Einzeltätigkeiten nach § 56 BRAGO, sondern die volle Prozessgebühr nach § 31 BRAGO für erstattungsfähig gehalten, wenn dieser Rechtsanwalt eine sinnvolle Tätigkeit entfaltet hat (so z. B. OLG Koblenz, Beschluss vom 4.11.1994, 14 W 608/94; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.1.1991, 11 WF 25/90; jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Hamburg, 20.05.1997 - 8 W 93/97
    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2006 - 6 W 52/06
    Die Kosten eines nicht postulationsfähigen Rechtsanwalts sind erstattungsfähig, wenn er im Rechtsstreit eine sinnvolle Tätigkeit entfaltet hat (so auch für die ähnliche Vorgängervorschrift § 56 BRAGO - OLG Nürnberg, Beschluss vom 11.9.2001, 10 WF 2428/01, zitiert nach Juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.5.2000, 5 WF 50/00, zitiert nach Juris; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 20.5.1997, 8 W 93/97, zitiert nach Juris).
  • OLG Koblenz, 04.11.1994 - 14 W 608/94
    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2006 - 6 W 52/06
    In der Vergangenheit haben Oberlandesgerichte in dem inzwischen obsoleten Fall, dass ein nicht postulationsfähiger Rechtsanwalt vor dem Landgericht tätig geworden ist, nicht lediglich Gebühren für Einzeltätigkeiten nach § 56 BRAGO, sondern die volle Prozessgebühr nach § 31 BRAGO für erstattungsfähig gehalten, wenn dieser Rechtsanwalt eine sinnvolle Tätigkeit entfaltet hat (so z. B. OLG Koblenz, Beschluss vom 4.11.1994, 14 W 608/94; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.1.1991, 11 WF 25/90; jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Nürnberg, 11.09.2001 - 10 WF 2428/01
    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2006 - 6 W 52/06
    Die Kosten eines nicht postulationsfähigen Rechtsanwalts sind erstattungsfähig, wenn er im Rechtsstreit eine sinnvolle Tätigkeit entfaltet hat (so auch für die ähnliche Vorgängervorschrift § 56 BRAGO - OLG Nürnberg, Beschluss vom 11.9.2001, 10 WF 2428/01, zitiert nach Juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.5.2000, 5 WF 50/00, zitiert nach Juris; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 20.5.1997, 8 W 93/97, zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.05.2006 - 6 W 52/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7988
OLG Köln, 10.05.2006 - 6 W 52/06 (https://dejure.org/2006,7988)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.05.2006 - 6 W 52/06 (https://dejure.org/2006,7988)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - 6 W 52/06 (https://dejure.org/2006,7988)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstweilige Verfügung hinsichtlich einer Untersagung von Werbung; Wettbewerbswidrige Werbeanzeigen in Form abgebildeter Möbelstücke und entsprechender Werbeaussagen; Verkauf "direkt ab Werk"; Identität der durch einstweilige Verfügung untersagten Werbung; Verhängung von ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 255
  • GRUR-RR 2007, 31
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Karlsruhe, 20.04.2026 - 16 WF 25/26

    Ordnungsgeld; Ordnungsmittel; Verfahren

    Ob die so verhängten einzelnen Ordnungsgelder sodann im zweiten Schritt nach den Grundsätzen der strafrechtlichen Gesamtstrafenbildung (§ 54 StGB) zu einem einheitlichen Gesamtordnungsgeld zusammengefasst werden können, ist umstritten (so Senatsbeschluss vom 21. August 2020 - 16 WF 116/20 -, juris; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 25. November 2022 - 13 WF 191/22 -, Rn. 18, juris; a.A. OLG Köln, Beschluss vom 10. Mai 2006 - 6 W 52/06 -, Rn. 16, juris;… Cirullies in: Heilmann, Praxiskommentar Kindschaftsrecht, 4. Ahndung mehrfacher Zuwiderhandlungen, Rn. 17).
  • OLG Karlsruhe, 21.08.2020 - 16 WF 116/20

    Verhängung von Ordnungshaft wegen nochmaligen Verstoßes gegen eine einstweilige …

    Teilweise wird dies abgelehnt (OLG Köln, Beschluss vom 10.05.2006 - 6 W 52/06 - juris, Rn. 17;… Hess in: Ullmann, jurisPK- UWG , 4. Aufl., § 12 UWG (Stand: 09.04.2018), Rn. 267).

    Die Rechtsbeschwerde wird vor dem Hintergrund der anderslautenden obergerichtlichen Entscheidung des OLG Köln (Beschluss vom 10.05.2006 - 6 W 52/06, juris) zur Frage der entsprechenden Anwendbarkeit der Regelungen der Gesamtstrafenbildung gemäß § 87 Abs. 4 FamFG i.V.m. § 574 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 und 2 ZPO zugelassen.

  • OLG Düsseldorf, 23.08.2021 - 2 W 7/21

    Unterlassung des Anbietens patentverletzender Gegenstände Antrag auf Verhängung …

    Rn. 61 Aus den oben aufgeführten Ordnungsgeldern ergibt sich insgesamt ein Ordnungsgeld in Höhe von EUR 8.000,00. Die verhängten Ordnungsgelder sind zu addieren, da die Vorschriften der §§ 53 ff. StGB zur Bildung einer Gesamtstrafe im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 890 ZPO nicht entsprechend anwendbar sind (OLG Köln, GRUR-RR 2007, 31 - Gesamtordnungsgeld).
  • OLG Stuttgart, 19.09.2019 - 2 W 33/19

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Mehrfache Zuwiderhandlungen gegen ein Werbeverbot

    Eine Gesamtstrafenbildung findet nicht statt ( OLG Stuttgart, Beschluss vom 05. Oktober 2017 - 2 W 4/17 ; OLG Köln, Beschluss vom 10. Mai 2006 - 6 W 52/06, NJW-RR 2007, 255, bei juris Rz. 17;… Hess, in: Ullmann, jurisPK-UWG, Stand: 09. April 2018, Rn. 267 zu § 12 UWG; Hofmann, NJW 2019, 2126, 2129 f., m.w.N., auch zur Gegenmeinung).
  • OLG Brandenburg, 25.11.2022 - 13 WF 191/22

    Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes; Verstoß gegen …

    Auf die von der obergerichtlich uneinheitlich beurteilte Frage, ob im Zwangsvollstreckungsverfahren die Vorschriften der §§ 53 ff StGB zur Bildung einer Gesamtstrafe entsprechend anwendbar sind mit der Folge der Festsetzung eines Gesamtordnungsgelds, kommt es vorliegend mithin nicht an (vgl. OLG Karlsruhe Beschluss v. 21.8.2020 BeckRS 2020, 37689; OLG Köln Beschluss v. 10.05.2026, NJW-RR 2007, 255).
  • LG Duisburg, 17.11.2017 - 22 O 72/16

    Zahlung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen das Unterlassungsgebot des …

    Rn. 30 Nach zutreffender Ansicht sind dabei die Einzelverstöße zu addieren (OLG Köln, GRUR-RR 2007, 31).
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