Rechtsprechung
| BVerwG, 25.04.2024 - 7 A 9.23 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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- Bundesverwaltungsgericht
SOS-VO Art. 8, Art. 11 Abs. 1; UVP-RL Art. 2 Abs. 4, Art. 7; GG Art. 20a; EnWG § ... 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, Abs. 3, § 49; EnSiG §§ 23a, 30; KSG § 13 Abs. 1 Satz 1; LNGG §§ 2, 3, 4, 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. d, § 12 Satz 1, § 14 Abs. 2 Satz 1; UmwRG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, § 2 Abs. 1; BSiG § 8a; WHG § 9 Abs. 1 Nr. 4, § 27 Abs. 1 Nr. 1, §§ 44, 45a Abs. 1 Nr. 1; BNatSchG § 30 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6, Abs. 3, §§ 34, 44 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 5, § 63 Abs. 1 Nr. 3, § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 6, § 67 Abs. 4; GasHDrLtgV § 2 Abs. 1, §§ 3, 4, 5, 6; UVPG § 7
Planfeststellung einer LNG-Anbindungsleitung
- rechtsinformationen.bund.de
Planfeststellung einer LNG-Anbindungsleitung ("Ostsee-Anbindungs-Leitung
Seeabschnitt Lubmin bis KP 26" - rechtsprechung-im-internet.de
§ 43 Abs 1 S 1 Nr 6 EnWG 2005, § 43 Abs 3 EnWG 2005, § 49 EnWG 2005, Art 2 Abs 4 UAbs 1 EURL 92/2011, § 23a EnSiG
Planfeststellung einer LNG-Anbindungsleitung ("Ostsee-Anbindungs-LeitungSeeabschnitt Lubmin bis KP 26") - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Planfeststellung einer LNG-Anbindungsleitung; Vereinbarkeit von § 4 LNGG mit Unionsrecht; Zügige Einbindung verflüssigten Erdgases in das bestehende Fernleitungsnetz der nationalen Energieversorgung
- datenbank.nwb.de
Planfeststellung einer LNG-Anbindungsleitung
Kurzfassungen/Presse (7)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Klagen gegen den ersten Seeabschnitt der Gasversorgungsleitung von Rügen nach Lubmin erfolglos
- lto.de (Kurzinformation)
Klagen von Umweltverbänden abgewiesen: Rügener LNG-Terminal dient der Versorgungssicherheit
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
LNG-Pipeline - Planfeststellung von Rügen bis Lubmin rechtens
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das LNG-Terminal auf Rügen - und die Gasversorgungsleitung nach Lubmin
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zulässigkeit der beschleunigten Zulassung einer LNG-Anbindungsleitung zur Bewältigung einer Gasversorgungskrise
- juve.de (Kurzinformation)
CMS wehrt Klagen gegen LNG-Anbindung auf Rügen ab
- lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
LNG-Pipeline bei Rügen: Umweltverbände hoffen auf das Bundesverwaltungsgericht
Papierfundstellen
- BVerwGE 182, 252
- NVwZ 2024, 1594
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (25)
- BVerwG, 12.09.2023 - 7 VR 4.23
Erster Abschnitt der Ostsee-Anbindungsleitung-Leitung darf weiter gebaut werden
Auszug aus BVerwG, 25.04.2024 - 7 A 9.23
Rn. 3 Den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss hat der Senat mit Beschluss vom 12. September 2023 - 7 VR 4.23 - abgelehnt.Die Feststellung des Planes für den Bau und Betrieb einer LNG-Anbindungsleitung ist ein unter Anwendung umweltbezogener Rechtsvorschriften ergehender Verwaltungsakt zur Zulassung eines Vorhabens im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG; das dem Gesetzeswortlaut nach bestehende Exklusivitätsverhältnis zwischen § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 5 UmwRG steht einem Rückgriff auf Nr. 5 nicht entgegen, wenn - wie hier - eine nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) an sich bestehende UVP-Pflicht oder UVP-Vorprüfungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 LNGG ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. Juni 2023 - 7 A 9.22 - BVerwGE 179, 239 Rn. 14 ff. und Beschluss vom 12. September 2023 - 7 VR 4.23 - juris Rn. 9; s. hierzu unter C. I. 1.).
Hieran hält der Senat auch im Hinblick auf das zweite Änderungsgesetz zum LNG-Beschleunigungsgesetz vom 12. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 184), mit dem die OAL in Nr. 4.2 der Anlage LNGG als Vorhaben im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 in das Gesetz aufgenommen wurde, und unter Berücksichtigung des Vortrags des Klägers in diesem Verfahren fest (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 12. September 2023 - 7 VR 4.23 - juris Rn. 19).
Die beschleunigte Zulassung des ersten Seeabschnitts der OAL im August 2023 war, wie der Senat bereits im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden hat (Beschluss vom 12. September 2023 - 7 VR 4.23 - juris Rn. 14 f.), geeignet, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen.
Rn. 30 Auch die Annahmen in der Begründung des zweiten Änderungsgesetzes, dass mit der Einspeisung von vier FSRUs an der Nordseeküste das nachgelagerte Gasnetz in Nordwest-Deutschland und die von dort bestehende Transportachse nach Süden und Osten ausgelastet werde, der Aufbau zusätzlicher Importkapazitäten im erforderlichen Umfang an der Nordseeküste kurzfristig nicht möglich sei und nach Fertigstellung der OAL die geplanten FSRUs in Mukran durch eine Einspeisung in das Gasfernleitungsnetz in Lubmin, das über hohe Kapazitätsreserven verfügt, kurzfristig genutzt werden und so zur Stabilisierung der Energieversorgungslage beitragen könnten (BT-Drs. 20/7279 S. 18 f.), sind mindestens vertretbar (vgl. auch bereits BVerwG, Beschluss vom 12. September 2023 - 7 VR 4.23 - juris Rn. 16).
m3 auf und sind damit geeignet, zur Sicherung der Gasversorgung insbesondere über das Gasnetz im Osten Deutschlands beizutragen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. Juni 2023 - 7 A 9.22 - BVerwGE 179, 239 Rn. 20 und Beschluss vom 12. September 2023 - 7 VR 4.23 - juris Rn. 17).
Unter den in § 4 Abs. 1 LNGG genannten Voraussetzungen gilt es nach Einschätzung des Gesetzgebers auch eine in Monaten oder Wochen gemessene Verfahrensverzögerung und daraus potentiell resultierende Gasversorgungslücken unbedingt zu vermeiden (BVerwG, Beschluss vom 12. September 2023 - 7 VR 4.23 - juris Rn. 13 unter Hinweis auf BT-Drs. 20/1742 S. 18).
Der planfestgestellte Abschnitt der Gasleitung von Lubmin bis KP 26 entspricht bis auf geringfügige Änderungen zwischen KP 1.5 und KP 3.9 nach seiner Lage, der Größe und Beschaffenheit der zu verlegenden Röhren, der beabsichtigten Verlegungsart und schließlich auch der Betriebsweise vollständig der Planung, wie sie im ausgelegten ursprünglichen Planentwurf vorgesehen war (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 12. September 2023 - 7 VR 4.23 - juris Rn. 23).
Anhaltspunkte dafür, dass diese Einschätzung für die hier in Rede stehende LNG-Anbindungsleitung entfallen ist, sind nicht ersichtlich (so bereits BVerwG, Beschluss vom 12. September 2023 - 7 VR 4.23 - juris Rn. 26 und oben I. 1. c) aa).
Diesen Vorgaben entspricht der Planfeststellungsbeschluss, wie der Senat bereits bei summarischer Prüfung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden hat (BVerwG, Beschluss vom 12. September 2023 - 7 VR 4.23 - juris Rn. 28 - 33).
Dies hat der Senat bereits im vorläufigen Rechtsschutzverfahren angenommen (BVerwG, Beschluss vom 12. September 2023 - 7 VR 4.23 - juris Rn. 49 ff.).
Der Verwirklichung des Gesamtvorhabens standen auch im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses keine unüberwindlichen Hindernisse entgegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. September 2023 - 7 VR 4.23 - juris Rn. 51).
- BVerwG, 22.06.2023 - 7 A 9.22
Keine Pflicht zur Umstellung des Betriebs einer LNG-Anbindungsleitung auf grünen …
Auszug aus BVerwG, 25.04.2024 - 7 A 9.23
Auch im Hinblick auf die mit dem zweiten Änderungsgesetz zum LNG-Beschleunigungsgesetz als Vorhaben aufgenommene Ostsee-Anbindungsleitung ist § 4 LNGG mit Unionsrecht vereinbar (Fortführung von BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2023 - 7 A 9.22 -).Die Feststellung des Planes für den Bau und Betrieb einer LNG-Anbindungsleitung ist ein unter Anwendung umweltbezogener Rechtsvorschriften ergehender Verwaltungsakt zur Zulassung eines Vorhabens im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG; das dem Gesetzeswortlaut nach bestehende Exklusivitätsverhältnis zwischen § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 5 UmwRG steht einem Rückgriff auf Nr. 5 nicht entgegen, wenn - wie hier - eine nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) an sich bestehende UVP-Pflicht oder UVP-Vorprüfungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 LNGG ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2023 - 7 A 9.22 - BVerwGE 179, 239 Rn. 14 ff. …und Beschluss vom 12. September 2023 - 7 VR 4.23 - juris Rn. 9; s. hierzu unter C. I. 1.).
Rn. 17 a) § 4 LNGG steht mit Unionsrecht, namentlich mit der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (ABl. L 26 S. 1) in der durch die Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (ABl. L 124 S. 1) geänderten Fassung (UVP-RL), im Einklang (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2023 - 7 A 9.22 - BVerwGE 179, 239 Rn. 23 ff.).
Daher ist die Regelung in § 4 Abs. 1 LNGG auch nicht mit einer Ausnahmeregelung vergleichbar, die pauschal an bestimmte Schwellenwerte anknüpft (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2023 - 7 A 9.22 - BVerwGE 179, 239 Rn. 25).
Rn. 23 aa) Eine zu bewältigende Krise der Gasversorgung lag entgegen der Auffassung des Klägers im August 2023 weiterhin vor (zur Lage im August 2022: BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2023 - 7 A 9.22 - BVerwGE 179, 239 Rn. 21).
m3 auf und sind damit geeignet, zur Sicherung der Gasversorgung insbesondere über das Gasnetz im Osten Deutschlands beizutragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2023 - 7 A 9.22 - BVerwGE 179, 239 Rn. 20 …und Beschluss vom 12. September 2023 - 7 VR 4.23 - juris Rn. 17).
Der spätere Verbrauch des Gases findet an anderer Stelle statt und unterliegt eigenen Regelungen gerade auch mit dem Ziel einer Reduktion damit verbundener Treibhausgasemissionen, insbesondere durch das einschlägige Anlagenzulassungsrecht, das Treibhausgas-Emissionshandelsrecht sowie rechtliche Vorgaben für den Energieeinsatz in Gebäuden (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2023 - 7 A 9.22 - BVerwGE 179, 239 Rn. 39 …und Beschluss vom 22. Juni 2023 - 7 VR 3.23 - BVerwGE 179, 226 Rn. 45).
Rn. 83 cc) Auch das verfassungsrechtliche Klimaschutzgebot zwingt nicht zu einer anderen Sichtweise (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2023 - 7 A 9.22 - BVerwGE 179, 239 Rn. 46).
- BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19
Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
Auszug aus BVerwG, 25.04.2024 - 7 A 9.23
Schließlich gibt es keine gesetzlichen oder untergesetzlichen Regelungen, die eine Berücksichtigung terroristischer Anschlagsszenarien für ein Vorhaben der hier zu prüfenden Art im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens vorschreiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 752).Ungeachtet der fehlenden unmittelbaren Anwendbarkeit ist es Ziel dieses Schallschutzkonzepts, eine Hilfestellung zur Auslegung der Anforderungen des Schweinswalschutzes im Rahmen der einschlägigen Naturschutznormen, unter anderem im Sinne der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote, zu bieten (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - juris Rn. 451 f., insoweit in BVerwGE 170, 33 nicht abgedruckt).
Das maßgebliche (…vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 43 und vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 364) Beurteilungskriterium des günstigen Erhaltungszustands eines natürlichen Lebensraums im Sinne der Legaldefinition des Art. 1 Buchst. e der FFH-Richtlinie umfasst auch die für seinen langfristigen Fortbestand notwendigen Strukturelemente und spezifischen Funktionen sowie einen günstigen Erhaltungszustand der für ihn charakteristischen Arten.
Vorgesehene Schutz- und Kompensationsmaßnahmen dürfen zugunsten eines Projekts berücksichtigt werden, sofern sie sicherstellen, dass erhebliche Beeinträchtigungen verhindert werden (BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 364 m. w. N.).
Die Herleitung eigenständiger Bewertungsansätze ist unter den vorliegenden Umständen zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 374).
Selbst wenn den festgelegten Maßnahmen, wie der Kläger meint, keine wissenschaftliche Evidenz zukommen sollte, scheiden rein theoretische Besorgnisse als Grundlage für die Annahme erheblicher Beeinträchtigungen aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 397).
Eine erhebliche Beeinträchtigung nach § 30 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 BNatSchG liegt nicht vor, wenn sich das Biotop in absehbarer Zeit von den Folgen der Einwirkung erholt (BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 636).
- BVerwG, 04.05.2022 - 9 A 7.21
Klage gegen die Nordverlängerung der A 14 erfolglos
Auszug aus BVerwG, 25.04.2024 - 7 A 9.23
Die gesetzliche Bedarfsfeststellung ist für die Planfeststellung und das gerichtliche Verfahren verbindlich und vom Gericht nur darauf zu überprüfen, ob der Gesetzgeber den ihm insoweit zukommenden weiten Gestaltungs- und Prognosespielraum überschritten hat, weil die Bedarfsfeststellung evident unsachlich ist, es also für das Vorhaben offensichtlich keinen Bedarf gibt, der die Annahme des Gesetzgebers rechtfertigen könnte (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2022 - 9 A 7.21 - BVerwGE 175, 312 Rn. 17).Der Behörde kommt insoweit eine Pflicht zu, die zu erwartende Menge an Treibhausgasen, welche aufgrund des Projekts emittiert werden, mit einem vertretbaren Aufwand zu ermitteln und die Ermittlungsergebnisse in die Entscheidungsfindung einzustellen (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2022 - 9 A 7.21 - BVerwGE 175, 312 Rn. 82).
Die Vorschrift begründet selbst keine neuen Handlungs- und Entscheidungsspielräume, sondern setzt das Bestehen derartiger Spielräume aufgrund gesetzlicher Regelungen voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2022 - 9 A 7.21 - BVerwGE 175, 312 Rn. 61 f.).
Auch die Regelungen im Klimaschutzgesetz richten sich in erster Linie an den Gesetzgeber selbst, in dessen Entscheidung es liegt, wie er innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit in den einzelnen Sektoren die Klimaschutzziele erreichen will (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2022 - 9 A 7.21 - BVerwGE 175, 312 Rn. 97).
- BVerwG, 25.01.2024 - 7 VR 1.24
Kein Baustopp für Fertigstellung der Ostsee-Anbindungs-Leitung für LNG
Auszug aus BVerwG, 25.04.2024 - 7 A 9.23
Den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen diesen Planänderungsbeschluss hat der Senat mit Beschluss vom 25. Januar 2024 - 7 VR 1.24 - abgelehnt.Rn. 29 Der Kläger, der stattdessen sein eigenes Konzept der Energieversorgung an die Stelle einer parlamentarischen Entscheidung setzen will, kann damit nicht durchdringen (vgl. auch Reinhardt, Anm. zu BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2024 - 7 VR 1.24 - NVwZ 2024, 500).
Soweit sich die Klagebegründung erneut (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2024 - 7 VR 1.24 - NVwZ 2024, 500 Rn. 25) auf Feststellungen des Thünen-Instituts für Ostseefischerei beruft, wonach sich der frühjahrslaichende Hering bereits im Dezember 2023 in der Sassnitzer Rinne gesammelt habe, liegt dieses Gebiet außerhalb des ersten Seeabschnitts.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen des Senats im vorläufigen Rechtsschutzverfahren (BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2024 - 7 VR 1.24 - NVwZ 2024, 500 Rn. 33) Bezug genommen, auf die der Kläger nicht eingeht.
- BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15
Elbvertiefung: Habitatschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung und …
Auszug aus BVerwG, 25.04.2024 - 7 A 9.23
Wasserrahmenrichtlinie und Wasserhaushaltsgesetz verlangen auch nicht, bei der Vorhabenzulassung die kumulierenden Wirkungen anderer Vorhaben zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 594).Der Planfeststellungsbeschluss hat sich mit den vier Klappstellen im FFH-Gebiet "Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht" unter Zugrundelegung der in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Maßstäbe (BVerwG, Urteile vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - NVwZ-Beilage 2017, 101 Rn. 115, 220 …und vom 15. Mai 2019 - 7 C 27.17 - BVerwGE 165, 340 Rn. 49 ff.) auseinandergesetzt.
- BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08
Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und …
Auszug aus BVerwG, 25.04.2024 - 7 A 9.23
Rn. 25 (2) Die Sicherung der Energieversorgung ist ein überragend wichtiger Gemeinwohlbelang (BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 - BVerfGE 134, 242 Rn. 286), der sowohl unionsrechtlich als auch im nationalen Recht geregelt ist.Hierbei steht ihm ein weiter Gestaltungs- und Einschätzungsspielraum zur Verfügung (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 - BVerfGE 134, 242 Rn. 287).
- BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 13.20
Klagen gegen den Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) in Hamburg erfolglos
Auszug aus BVerwG, 25.04.2024 - 7 A 9.23
Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit wären nur überschritten, wenn der Behörde beim Auswahlverfahren infolge fehlerhafter Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen wäre oder sich eine andere Variante unter Berücksichtigung aller Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere hätte aufdrängen müssen (…BVerwG, Urteile vom 8. Januar 2014 - 9 A 4.13 - NVwZ 2014, 1008 Rn. 117 und vom 5. Oktober 2021 - 7 A 13.20 - BVerwGE 173, 296 Rn. 67 ff.).Insbesondere vor dem Hintergrund dieser gesetzgeberischen Wertung drängt sich die vom Kläger favorisierte Verwendung von neu zu beschaffenden Rohren mit geringerem Durchmesser nicht als vorzugswürdige Alternative gegenüber der vorgegebenen Planung auf (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 2021 - 7 A 13.20 - BVerwGE 173, 296 Rn. 80).
- BVerwG, 22.06.2023 - 7 VR 3.23
Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau und …
Auszug aus BVerwG, 25.04.2024 - 7 A 9.23
Das fachplanerische Abwägungsgebot (§ 43 Abs. 3 EnWG) verlangt, sich ernsthaft anbietende Alternativlösungen bei der Zusammenstellung des abwägungserheblichen Materials zu berücksichtigen und mit der ihnen objektiv zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der von den möglichen Alternativen jeweils berührten öffentlichen und privaten Belange einzustellen (BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2023 - 7 VR 3.23 - BVerwGE 179, 226 Rn. 29).Der spätere Verbrauch des Gases findet an anderer Stelle statt und unterliegt eigenen Regelungen gerade auch mit dem Ziel einer Reduktion damit verbundener Treibhausgasemissionen, insbesondere durch das einschlägige Anlagenzulassungsrecht, das Treibhausgas-Emissionshandelsrecht sowie rechtliche Vorgaben für den Energieeinsatz in Gebäuden (BVerwG…, Urteil vom 22. Juni 2023 - 7 A 9.22 - BVerwGE 179, 239 Rn. 39 und Beschluss vom 22. Juni 2023 - 7 VR 3.23 - BVerwGE 179, 226 Rn. 45).
- EuGH, 29.07.2019 - C-411/17
Das belgische Gesetz über die Verlängerung der Laufzeit der Kernkraftwerke Doel 1 …
Auszug aus BVerwG, 25.04.2024 - 7 A 9.23
Die Gefahr für die Energieversorgungssicherheit muss bei vernünftiger Betrachtung wahrscheinlich und das Projekt so dringlich sein, dass es das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu rechtfertigen vermag (vgl. EuGH, Urteil vom 29. Juli 2019 - C-411/17 [ECLI:EU:C:2019:622] - Rn. 97, 101).Das Übereinkommen von Espoo wurde unionsrechtlich durch die UVP-Richtlinie umgesetzt (vgl. Erwägungsgrund Nr. 15 UVP-RL; EuGH, Urteil vom 29. Juli 2019 - C-411/17 - Rn. 93, 161).
- BVerwG, 15.05.2019 - 7 C 27.17
Zurückverweisung des Rechtsstreits um das Steinkohlekraftwerk Lünen
- BVerwG, 14.12.2022 - 9 A 17.21
Weitere Klagen gegen die Feste Fehmarnbeltquerung abgewiesen
- BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18
Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich
- BVerwG, 11.08.2016 - 7 A 1.15
Verbandsklage; Präklusion; Bundeswasserstraße; Weservertiefung; …
- BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05
Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …
- BVerwG, 07.07.2022 - 9 A 1.21
Vorerst kein Bau der A 20 zwischen Westerstede und Jaderberg
- BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19
Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
- BVerwG, 08.01.2014 - 9 A 4.13
Naturschutzvereinigung; eigene Rechte; gerichtlicher Vergleich; Planänderung; …
- BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99
FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche …
- BVerwG, 02.07.2020 - 9 A 19.19
Lückenschluss des Bremer Autobahnrings: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
- BVerfG, 15.12.2022 - 1 BvR 2146/22
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das gesetzgeberische Unterlassen der …
- EuGH, 25.07.2008 - C-142/07
Ecologistas en Acción-CODA - Richtlinien 85/337/EWG und 97/11/EG - Prüfung der …
- BVerwG, 03.02.2022 - 7 C 2.21
Kein Anspruch eines Bodenschutzvereins auf Anerkennung als Naturschutzvereinigung
- BVerwG, 23.11.2022 - 7 A 9.21
Planfeststellung für VDE 8.1 Planfeststellungsabschnitt 21 Altendorf - Hirschaid …
- EuGH, 10.12.2009 - C-205/08
Umweltanwalt von Kärnten - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 234 EG - Begriff …
- BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 14.25
Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …
Konkretisierung und Ausgestaltung des Klimaschutzgebots obliegen aber in erster Linie dem Gesetzgeber, dem sich dabei ein Gestaltungsspielraum eröffnet (…BVerwG, Urteile vom 22. Juni 2023 - 7 A 9.22 - BVerwGE 179, 239 Rn. 46 und vom 25. April 2024 - 7 A 9.23 - BVerwGE 182, 252 Rn. 83>, jeweils unter Bezugnahme auf BVerfG…, Beschluss vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 u. a. - BVerfGE 157, 30 Rn. 197 ff.). - BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 15.25 Konkretisierung und Ausgestaltung des Klimaschutzgebots obliegen aber in erster Linie dem Gesetzgeber, dem sich dabei ein Gestaltungsspielraum eröffnet (…BVerwG, Urteile vom 22. Juni 2023 - 7 A 9.22 - BVerwGE 179, 239 Rn. 46 und vom 25. April 2024 - 7 A 9.23 - BVerwGE 182, 252 Rn. 83, jeweils unter Bezugnahme auf BVerfG…, Beschluss vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 u. a. - BVerfGE 157, 30 Rn. 197 ff.).
- BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 17.25
Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …
Konkretisierung und Ausgestaltung des Klimaschutzgebots obliegen aber in erster Linie dem Gesetzgeber, dem sich dabei ein Gestaltungsspielraum eröffnet (…BVerwG, Urteile vom 22. Juni 2023 - 7 A 9.22 - BVerwGE 179, 239 Rn. 46 und vom 25. April 2024 - 7 A 9.23 - BVerwGE 182, 252 Rn. 83, jeweils unter Bezugnahme auf BVerfG…, Beschluss vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 u. a. - BVerfGE 157, 30 Rn. 197 ff.).
- BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 18.25
Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …
Konkretisierung und Ausgestaltung des Klimaschutzgebots obliegen aber in erster Linie dem Gesetzgeber, dem sich dabei ein Gestaltungsspielraum eröffnet (…BVerwG, Urteile vom 22. Juni 2023 - 7 A 9.22 - BVerwGE 179, 239 Rn. 46 und vom 25. April 2024 - 7 A 9.23 - BVerwGE 182, 252 Rn. 83, jeweils unter Bezugnahme auf BVerfG…, Beschluss vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 u. a. - BVerfGE 157, 30 Rn. 197 ff.). - BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 19.25
Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …
Konkretisierung und Ausgestaltung des Klimaschutzgebots obliegen aber in erster Linie dem Gesetzgeber, dem sich dabei ein Gestaltungsspielraum eröffnet (…BVerwG, Urteile vom 22. Juni 2023 - 7 A 9.22 - BVerwGE 179, 239 Rn. 46 und vom 25. April 2024 - 7 A 9.23 - BVerwGE 182, 252 Rn. 83, jeweils unter Bezugnahme auf BVerfG…, Beschluss vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 u. a. - BVerfGE 157, 30 Rn. 197 ff.). - BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 21.25
Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …
Konkretisierung und Ausgestaltung des Klimaschutzgebots obliegen aber in erster Linie dem Gesetzgeber, dem sich dabei ein Gestaltungsspielraum eröffnet (…BVerwG, Urteile vom 22. Juni 2023 - 7 A 9.22 - BVerwGE 179, 239 Rn. 46 und vom 25. April 2024 - 7 A 9.23 - BVerwGE 182, 252 Rn. 83, jeweils unter Bezugnahme auf BVerfG…, Beschluss vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 u. a. - BVerfGE 157, 30 Rn. 197 ff.). - BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 16.25
Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …
Konkretisierung und Ausgestaltung des Klimaschutzgebots obliegen aber in erster Linie dem Gesetzgeber, dem sich dabei ein Gestaltungsspielraum eröffnet (…BVerwG, Urteile vom 22. Juni 2023 - 7 A 9.22 - BVerwGE 179, 239 Rn. 46 und vom 25. April 2024 - 7 A 9.23 - BVerwGE 182, 252 Rn. 83, jeweils unter Bezugnahme auf BVerfG…, Beschluss vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 u. a. - BVerfGE 157, 30 Rn. 197 ff.). - BVerwG, 19.02.2025 - 9 A 9.23
Planfeststellung der Ortsumgehung Flöha ganz überwiegend rechtmäßig
Dabei ist sie weder auf die fachlichen Stellungnahmen der Naturschutzbehörden beschränkt noch an sie gebunden (BVerwG, Urteil vom 25. April 2024 - 7 A 9.23 - UPR 2025, 56 Rn. 64). - BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 20.25
Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …
Konkretisierung und Ausgestaltung des Klimaschutzgebots obliegen aber in erster Linie dem Gesetzgeber, dem sich dabei ein Gestaltungsspielraum eröffnet (…BVerwG, Urteile vom 22. Juni 2023 - 7 A 9.22 - BVerwGE 179, 239 Rn. 46 und vom 25. April 2024 - 7 A 9.23 - BVerwGE 182, 252 Rn. 83, jeweils unter Bezugnahme auf BVerfG…, Beschluss vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 u. a. - BVerfGE 157, 30 Rn. 197 ff.). - BVerwG, 12.09.2023 - 7 VR 4.23
Erster Abschnitt der Ostsee-Anbindungsleitung-Leitung darf weiter gebaut werden
Rn. 3 Der Antragsteller, der mit seiner Klage (BVerwG 7 A 9.23 ) die Aufhebung, hilfsweise die Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses begehrt, beanstandet, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung und nach Planänderung eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung unterblieben seien. - BVerwG, 27.03.2025 - 7 A 3.24
Genehmigung für LNG-Terminal Stade rechtmäßig
- BVerwG, 25.01.2024 - 7 VR 1.24
Kein Baustopp für Fertigstellung der Ostsee-Anbindungs-Leitung für LNG
- BVerwG, 23.02.2026 - 9 B 7.25
Planfeststellung eines Rad- und Gehwegs entlang der Landesstraße L ... zwischen …
- BVerwG, 14.11.2024 - 7 A 8.23
Genehmigung der LNG-Anlage im Hafen von Lubmin hat Bestand
- BVerwG, 09.07.2025 - 4 B 15.25
Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …
- VG Osnabrück, 19.08.2026 - 7 A 170/24
Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch; Nicht fristgerechte Bescheidung eines …
- VGH Bayern, 08.10.2025 - 8 A 24.40000
Wasserrechtliche Planfeststellung für ein Hochwasserrückhaltebecken, öffentliche …
- VG Schleswig, 26.02.2026 - 6 B 17/24
FFH-Verträglichkeitsprüfung; Durchführung bei vor Gebietsausweisung genehmigtem …
- VGH Baden-Württemberg, 09.09.2025 - 5 S 745/25
- VG Osnabrück, 14.07.2026 - 7 A 87/24
Feststellungsinteresse; Datenverarbeitung; Feststellung der Rechtswidrigkeit von …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 25.04.2024 - 7 A 11.23 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- rechtsportal.de
Klage einer anerkannten Umweltvereinigung gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung "Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL) Seeabschnitt Lubmin bis KP 26"; Rüge der formellen und materiellen Rechtswidrigkeit des ...
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Klagen gegen den ersten Seeabschnitt der Gasversorgungsleitung von Rügen nach Lubmin erfolglos
- lto.de (Kurzinformation)
Klagen von Umweltverbänden abgewiesen: Rügener LNG-Terminal dient der Versorgungssicherheit
- juve.de (Kurzinformation)
CMS wehrt Klagen gegen LNG-Anbindung auf Rügen ab
- lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
LNG-Pipeline bei Rügen: Umweltverbände hoffen auf das Bundesverwaltungsgericht
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (22)
- BVerwG, 15.09.2023 - 7 VR 6.23
Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage einer Umweltvereinigung gegen den …
Auszug aus BVerwG, 25.04.2024 - 7 A 11.23
Rn. 3 Den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss hat der Senat mit Beschluss vom 12. September 2023 - 7 VR 6.23 - abgelehnt.Die beschleunigte Zulassung des ersten Seeabschnitts der OAL im August 2023 war, wie der Senat bereits im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden hat (Beschluss vom 15. September 2023 - 7 VR 6.23 - juris Rn. 15 f.), geeignet, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen.
Rn. 29 Auch die Annahmen in der Begründung des zweiten Änderungsgesetzes, dass mit der Einspeisung von vier FSRUs an der Nordseeküste das nachgelagerte Gasnetz in Nordwest-Deutschland und die von dort bestehende Transportachse nach Süden und Osten ausgelastet werde, der Aufbau zusätzlicher Importkapazitäten im erforderlichen Umfang an der Nordseeküste kurzfristig nicht möglich sei und nach Fertigstellung der OAL die geplanten FSRUs in Mukran durch eine Einspeisung in das Gasfernleitungsnetz in Lubmin, das über hohe Kapazitätsreserven verfügt, kurzfristig genutzt werden und so zur Stabilisierung der Energieversorgungslage beitragen könnten (BT-Drs. 20/7279 S. 18 f.), sind mindestens vertretbar (vgl. auch bereits BVerwG, Beschluss vom 15. September 2023 - 7 VR 6.23 - juris Rn. 17 f.).
Eine normative Aussage dahingehend, dass bei Erreichen der vorgeschriebenen Füllstände keine Krise der Gasversorgung vorliege, lässt sich den zitierten Vorschriften nicht entnehmen (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 15. September 2023 - 7 VR 6.23 - juris Rn. 18).
m3 auf und sind damit geeignet, zur Sicherung der Gasversorgung insbesondere über das Gasnetz im Osten Deutschlands beizutragen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. Juni 2023 - 7 A 9.22 - BVerwGE 179, 239 Rn. 20 und Beschluss vom 15. September 2023 - 7 VR 6.23 - juris Rn. 14).
Vor diesem Hintergrund verfängt die Argumentation des Klägers nicht, es mache keinen Unterschied für die Sicherung der nationalen Gasversorgung, ob die Inbetriebnahme der Leitung im Februar 2024 oder im Sommer 2024 erfolge (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 15. September 2023 - 7 VR 6.23 - juris Rn. 18).
Der planfestgestellte Abschnitt der Gasleitung von Lubmin bis KP 26 entspricht bis auf geringfügige Änderungen zwischen KP 1.5 und KP 3.9 nach seiner Lage, der Größe und Beschaffenheit der zu verlegenden Röhren, der beabsichtigten Verlegungsart und schließlich auch der Betriebsweise vollständig der Planung, wie sie im ausgelegten ursprünglichen Planentwurf vorgesehen war (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 15. September 2023 - 7 VR 6.23 - juris Rn. 23).
Dies gilt umso mehr, als der Senat bereits im vorläufigen Rechtsschutzverfahren einen Fehler bei der Beschränkung des Ankerkorridors als nicht dargetan angenommen hat (BVerwG, Beschluss vom 15. September 2023 - 7 VR 6.23 - juris Rn. 33).
- BVerwG, 22.06.2023 - 7 A 9.22
Keine Pflicht zur Umstellung des Betriebs einer LNG-Anbindungsleitung auf grünen …
Auszug aus BVerwG, 25.04.2024 - 7 A 11.23
Die Feststellung des Planes für den Bau und Betrieb einer LNG-Anbindungsleitung ist ein unter Anwendung umweltbezogener Rechtsvorschriften ergehender Verwaltungsakt zur Zulassung eines Vorhabens im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG; das dem Gesetzeswortlaut nach bestehende Exklusivitätsverhältnis zwischen § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 5 UmwRG steht einem Rückgriff auf Nr. 5 nicht entgegen, wenn - wie hier - eine nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) an sich bestehende UVP-Pflicht oder UVP-Vorprüfungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 LNGG ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2023 - 7 A 9.22 - BVerwGE 179, 239 Rn. 14 ff. …und Beschluss vom 12. September 2023 - 7 VR 4.23 - juris Rn. 9; s. hierzu unter C. I. 1.).Rn. 16 a) § 4 LNGG steht mit Unionsrecht, namentlich mit der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (ABl. L 26 S. 1) in der durch die Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (ABl. L 124 S. 1) geänderten Fassung (UVP-RL), im Einklang (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2023 - 7 A 9.22 - BVerwGE 179, 239 Rn. 23 ff.).
Der vom Ausschluss ganzer Projektkategorien bzw. mehrerer Vorhaben einer Projektkategorie ausgehenden Vorlageanregung an den Gerichtshof der Europäischen Union war schon aus diesem Grunde nicht nachzugehen (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2023 - 7 A 9.22 - BVerwGE 179, 239 Rn. 25).
Rn. 22 aa) Eine zu bewältigende Krise der Gasversorgung lag entgegen der Auffassung des Klägers im August 2023 weiterhin vor (zur Lage im August 2022: BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2023 - 7 A 9.22 - BVerwGE 179, 239 Rn. 21).
m3 auf und sind damit geeignet, zur Sicherung der Gasversorgung insbesondere über das Gasnetz im Osten Deutschlands beizutragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2023 - 7 A 9.22 - BVerwGE 179, 239 Rn. 20 …und Beschluss vom 15. September 2023 - 7 VR 6.23 - juris Rn. 14).
Der spätere Verbrauch des Gases findet an anderer Stelle statt und unterliegt eigenen Regelungen gerade auch mit dem Ziel einer Reduktion damit verbundener Treibhausgasemissionen, insbesondere durch das einschlägige Anlagenzulassungsrecht, das Treibhausgas-Emissionshandelsrecht sowie rechtliche Vorgaben für den Energieeinsatz in Gebäuden (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2023 - 7 A 9.22 - BVerwGE 179, 239 Rn. 39 …und Beschluss vom 22. Juni 2023 - 7 VR 3.23 - BVerwGE 179, 226 Rn. 45).
Rn. 69 cc) Auch das verfassungsrechtliche Klimaschutzgebot zwingt nicht zu einer anderen Sichtweise (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2023 - 7 A 9.22 - BVerwGE 179, 239 Rn. 46).
- BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19
Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
Auszug aus BVerwG, 25.04.2024 - 7 A 11.23
Das maßgebliche (…vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 43 und vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 364) Beurteilungskriterium des günstigen Erhaltungszustands eines natürlichen Lebensraums im Sinne der Legaldefinition des Art. 1 Buchst. e der FFH-Richtlinie umfasst auch die für seinen langfristigen Fortbestand notwendigen Strukturelemente und spezifischen Funktionen sowie einen günstigen Erhaltungszustand der für ihn charakteristischen Arten.Vorgesehene Schutz- und Kompensationsmaßnahmen dürfen zugunsten eines Projekts berücksichtigt werden, sofern sie sicherstellen, dass erhebliche Beeinträchtigungen verhindert werden (BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 364 m. w. N.).
Die Herleitung eigenständiger Bewertungsansätze ist unter den vorliegenden Umständen zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 374).
Selbst wenn den festgelegten Maßnahmen, wie der Kläger meint, keine wissenschaftliche Evidenz zukommen sollte, scheiden rein theoretische Besorgnisse als Grundlage für die Annahme erheblicher Beeinträchtigungen aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 397).
Eine erhebliche Beeinträchtigung nach § 30 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 BNatSchG liegt nicht vor, wenn sich das Biotop in absehbarer Zeit von den Folgen der Einwirkung erholt (BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 636).
- BVerwG, 25.01.2024 - 7 VR 2.24
Kein Baustopp für Fertigstellung der Ostsee-Anbindungs-Leitung für LNG
Auszug aus BVerwG, 25.04.2024 - 7 A 11.23
Den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen diesen Planänderungsbeschluss hat der Senat mit Beschluss vom 25. Januar 2024 - 7 VR 2.24 - abgelehnt.Davon ist bei Vorhaben nach § 2 Abs. 2 LNGG unter Berücksichtigung der gesetzlichen Wertung in § 3 LNGG grundsätzlich auszugehen (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2024 - 7 VR 2.24 - juris Rn. 21).
Soweit sich die Klagebegründung auf Feststellungen des Thünen-Instituts für Ostseefischerei beruft, wonach sich der frühjahrslaichende Hering bereits im Dezember 2023 in der Sassnitzer Rinne gesammelt habe, liegt dieses Gebiet außerhalb des ersten Seeabschnitts (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2024 - 7 VR 2.24 - juris Rn. 25).
Bereits im vorläufigen Rechtsschutzverfahren hat der Senat erkannt, die Beigeladene habe plausibel dargelegt, dass es auf den genauen Messpunkt im Bodden nicht ankomme und die Messungen mit dem Thünen-Institut abgestimmt werden (BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2024 - 7 VR 2.24 - juris Rn. 27 und nunmehr Anlage Bg 6).
Hierfür hätte umso mehr Anlass bestanden, als der Senat bereits im vorläufigen Rechtsschutzverfahren deren Eignung positiv beurteilt hatte (BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2024 - 7 VR 2.24 - juris Rn. 32).
- BVerwG, 04.05.2022 - 9 A 7.21
Klage gegen die Nordverlängerung der A 14 erfolglos
Auszug aus BVerwG, 25.04.2024 - 7 A 11.23
Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, sich aus beigefügten oder - hier - sogar nur in Bezug genommenen Unterlagen den Inhalt der Kritik des Klägers selbst zusammenzusuchen und zu erschließen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2022 - 9 A 7.21 - BVerwGE 175, 312 Rn. 24).Der Behörde kommt insoweit eine Pflicht zu, die zu erwartende Menge an Treibhausgasen, welche aufgrund des Projekts emittiert werden, mit einem vertretbaren Aufwand zu ermitteln und die Ermittlungsergebnisse in die Entscheidungsfindung einzustellen (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2022 - 9 A 7.21 - BVerwGE 175, 312 Rn. 82).
Die Vorschrift begründet selbst keine neuen Handlungs- und Entscheidungsspielräume, sondern setzt das Bestehen derartiger Spielräume aufgrund gesetzlicher Regelungen voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2022 - 9 A 7.21 - BVerwGE 175, 312 Rn. 61 f.).
Auch die Regelungen im Klimaschutzgesetz richten sich in erster Linie an den Gesetzgeber selbst, in dessen Entscheidung es liegt, wie er innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit in den einzelnen Sektoren die Klimaschutzziele erreichen will (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2022 - 9 A 7.21 - BVerwGE 175, 312 Rn. 97).
- BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 13.20
Klagen gegen den Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) in Hamburg erfolglos
Auszug aus BVerwG, 25.04.2024 - 7 A 11.23
Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit wären nur überschritten, wenn der Behörde beim Auswahlverfahren infolge fehlerhafter Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen wäre oder sich eine andere Variante unter Berücksichtigung aller Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere hätte aufdrängen müssen (…BVerwG, Urteile vom 8. Januar 2014 - 9 A 4.13 - NVwZ 2014, 1008 Rn. 117 und vom 5. Oktober 2021 - 7 A 13.20 - BVerwGE 173, 296 Rn. 67 ff.).Insbesondere vor dem Hintergrund dieser gesetzgeberischen Wertung drängt sich die vom Kläger favorisierte Nachnutzung eines Teils der Nord Stream 2-Pipeline nicht als vorzugswürdige Alternative gegenüber der vorgegebenen Planung auf (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 2021 - 7 A 13.20 - BVerwGE 173, 296 Rn. 80).
- BVerwG, 22.06.2023 - 7 VR 3.23
Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau und …
Auszug aus BVerwG, 25.04.2024 - 7 A 11.23
Das fachplanerische Abwägungsgebot (§ 43 Abs. 3 EnWG) verlangt, sich ernsthaft anbietende Alternativlösungen bei der Zusammenstellung des abwägungserheblichen Materials zu berücksichtigen und mit der ihnen objektiv zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der von den möglichen Alternativen jeweils berührten öffentlichen und privaten Belange einzustellen (BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2023 - 7 VR 3.23 - BVerwGE 179, 226 Rn. 29).Der spätere Verbrauch des Gases findet an anderer Stelle statt und unterliegt eigenen Regelungen gerade auch mit dem Ziel einer Reduktion damit verbundener Treibhausgasemissionen, insbesondere durch das einschlägige Anlagenzulassungsrecht, das Treibhausgas-Emissionshandelsrecht sowie rechtliche Vorgaben für den Energieeinsatz in Gebäuden (BVerwG…, Urteil vom 22. Juni 2023 - 7 A 9.22 - BVerwGE 179, 239 Rn. 39 und Beschluss vom 22. Juni 2023 - 7 VR 3.23 - BVerwGE 179, 226 Rn. 45).
- BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08
Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und …
Auszug aus BVerwG, 25.04.2024 - 7 A 11.23
Rn. 24 (2) Die Sicherung der Energieversorgung ist ein überragend wichtiger Gemeinwohlbelang (BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 - BVerfGE 134, 242 Rn. 286), der sowohl unionsrechtlich als auch im nationalen Recht geregelt ist.Hierbei steht ihm ein weiter Gestaltungs- und Einschätzungsspielraum zur Verfügung (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 - BVerfGE 134, 242 Rn. 287).
- BVerwG, 12.09.2023 - 7 VR 4.23
Erster Abschnitt der Ostsee-Anbindungsleitung-Leitung darf weiter gebaut werden
Auszug aus BVerwG, 25.04.2024 - 7 A 11.23
Die Feststellung des Planes für den Bau und Betrieb einer LNG-Anbindungsleitung ist ein unter Anwendung umweltbezogener Rechtsvorschriften ergehender Verwaltungsakt zur Zulassung eines Vorhabens im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG; das dem Gesetzeswortlaut nach bestehende Exklusivitätsverhältnis zwischen § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 5 UmwRG steht einem Rückgriff auf Nr. 5 nicht entgegen, wenn - wie hier - eine nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) an sich bestehende UVP-Pflicht oder UVP-Vorprüfungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 LNGG ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. Juni 2023 - 7 A 9.22 - BVerwGE 179, 239 Rn. 14 ff. und Beschluss vom 12. September 2023 - 7 VR 4.23 - juris Rn. 9; s. hierzu unter C. I. 1.).Hieran hält der Senat auch im Hinblick auf das zweite Änderungsgesetz zum LNG-Beschleunigungsgesetz vom 12. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 184), mit dem die OAL in Nr. 4.2 der Anlage LNGG als Vorhaben im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 in das Gesetz aufgenommen wurde, und unter Berücksichtigung des Vortrags des Klägers in diesem Verfahren fest (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 12. September 2023 - 7 VR 4.23 - juris Rn. 19).
- BVerwG, 14.12.2022 - 9 A 17.21
Weitere Klagen gegen die Feste Fehmarnbeltquerung abgewiesen
Auszug aus BVerwG, 25.04.2024 - 7 A 11.23
Hierdurch wären zumindest die Voraussetzungen der von dem Beklagten vorsorglich erteilten Ausnahme nach § 30 Abs. 3 BNatSchG (PFB S. 8, 142) erfüllt, weil als Ausgleich (§ 15 Abs. 2 Satz 2 BNatSchG) keine identische, aber eine gleichartige Wiederherstellung erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2022 - 9 A 17.21 - juris Rn. 41). - BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18
Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich
- BVerwG, 11.08.2016 - 7 A 1.15
Verbandsklage; Präklusion; Bundeswasserstraße; Weservertiefung; …
- BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05
Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …
- BVerwG, 07.07.2022 - 9 A 1.21
Vorerst kein Bau der A 20 zwischen Westerstede und Jaderberg
- BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19
Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
- BVerwG, 08.01.2014 - 9 A 4.13
Naturschutzvereinigung; eigene Rechte; gerichtlicher Vergleich; Planänderung; …
- BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99
FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche …
- BVerwG, 02.07.2020 - 9 A 19.19
Lückenschluss des Bremer Autobahnrings: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
- BVerfG, 15.12.2022 - 1 BvR 2146/22
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das gesetzgeberische Unterlassen der …
- BVerwG, 23.11.2022 - 7 A 9.21
Planfeststellung für VDE 8.1 Planfeststellungsabschnitt 21 Altendorf - Hirschaid …
- BVerwG, 25.01.2024 - 7 VR 1.24
Kein Baustopp für Fertigstellung der Ostsee-Anbindungs-Leitung für LNG
- EuGH, 29.07.2019 - C-411/17
Das belgische Gesetz über die Verlängerung der Laufzeit der Kernkraftwerke Doel 1 …
- VGH Baden-Württemberg, 19.03.2025 - 10 S 1411/23
Anfechtungsklage eines Vorhabenträgers gegen belastende Nebenbestimmungen einer …
Denn es ist nicht Aufgabe des Gerichts, aus den eingereichten Schriftsätzen oder sogar nur in Bezug genommenen Unterlagen im Wege der Auslegung den Inhalt der Kritik des Klägers selbst zusammenzusuchen und zu erschließen sowie etwaige konkludent gestellte Anträge zu ermitteln oder zu konkretisieren (vgl. BVerwG, Urteile vom 25.04.2024 - 7 A 11.23 - juris Rn. 47…, vom 07.07.2022 - 9 A 1.21 - BVerwGE 176, 94 Rn. 12…, vom 04.05.2022 - 9 A 7.21 - BVerwGE 175, 312 Rn. 24 …und vom 03.11.2020 - 9 A 7.19 - BVerwGE 170, 138 Rn. 14 ff. m. w. N.; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 28.11.2023 - 3 S 846/21 - juris Rn. 47 m. w. N.; BayVGH…, Beschluss vom 06.11.2024 - 22 CS 24.925 - juris Rn. 34; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 11.12.2023 - 22 D 65/23.AK - juris Rn. 76-82). - BVerwG, 15.09.2023 - 7 VR 6.23
Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage einer Umweltvereinigung gegen den …
Rn. 3 Der Antragsteller, der mit seiner Klage (BVerwG 7 A 11.23 ) die Aufhebung, hilfsweise die Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses, höchst hilfsweise eine Planergänzung begehrt, beanstandet, dass keine Gasmangellage mehr bestehe und eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach Planänderung unterblieben seien. - BVerwG, 25.01.2024 - 7 VR 2.24
Kein Baustopp für Fertigstellung der Ostsee-Anbindungs-Leitung für LNG
Rn. 1 Der Antragsteller, eine nach § 3 UmwRG anerkannte Umweltvereinigung, begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage (BVerwG 7 A 11.23 ) gegen den geänderten Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund für die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung "Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL) Seeabschnitt Lubmin bis KP 26" vom 21. August 2023/8. Januar 2024, soweit darin die Bauzeitenbeschränkung vom 1. Januar bis zum 29. Februar 2024 für die Durchführung einer naturschutzrechtlichen Nebenbestimmung aufgehoben wird.
- VGH Bayern, 28.05.2025 - 8 A 22.40063
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss
Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, sich aus beigefügten oder wie hier sogar nur in Bezug genommenen Unterlagen den Inhalt der Kritik eines Klägers selbst zusammenzusuchen und zu erschließen (…vgl. BVerwG, U.v. 4.5.2022 - 9 A 7.21 - BVerwGE 175, 312 Rn. 24; U.v. 25.4.2024 - 7 A 11.23 - juris Rn. 47). - BVerwG, 02.10.2024 - 11 A 18.23
K. ./. Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Vorhaben Nr. 6 …
Das fristgerechte Vorbringen muss den Anforderungen des § 67 Abs. 4 VwGO genügen, also aus sich heraus hinreichend verständlich sein, den Gegenstand der Rüge deutlich machen und rechtlich einordnen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - BVerwGE 173, 132 Rn. 47 und vom 25. April 2024 - 7 A 11.23 - juris Rn. 47). - BVerwG, 02.10.2024 - 11 A 16.23
G. ./. Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Vorhaben Nr. 6 …
Das fristgerechte Vorbringen muss den Anforderungen des § 67 Abs. 4 VwGO genügen, also aus sich heraus hinreichend verständlich sein, den Gegenstand der Rüge deutlich machen und rechtlich einordnen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - BVerwGE 173, 132 Rn. 47 und vom 25. April 2024 - 7 A 11.23 - juris Rn. 47).
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