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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2020 - 7 A 2372/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23382
OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2020 - 7 A 2372/18 (https://dejure.org/2020,23382)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.08.2020 - 7 A 2372/18 (https://dejure.org/2020,23382)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. August 2020 - 7 A 2372/18 (https://dejure.org/2020,23382)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2020, 1736
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (19)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2016 - 7 D 130/14

    Überplanung einer denkmalgeschützten Hofanlage mit umliegenden Grünflächen sowie …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2020 - 7 A 2372/18
    Rn. 23 Mit Urteil des Senats vom 27.1.2016 - 7 D 130/14.NE - wurde der Bebauungsplan Nr. ….

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens, des Verfahrens 7 D 130/14.NE und des Verfahrens 7 A 590/12 sowie auf den Inhalt der beigezogenen Vorgänge der Beklagten Bezug genommen.

    Rn. 68 Vor diesem Hintergrund begegnet es keinen verfahrensrechtlichen Bedenken, dass die Beklagte das Planverfahren ab dem Verfahrensschritt aufgenommen hat, ab dem es auf der Grundlage des rechtskräftigen Normenkontrollurteils des Senats im Verfahren - 7 D 130/14.NE - wegen des Verzichts auf eine Umweltprüfung an Mängeln litt.

    Rn. 77 aa) Nach den Feststellungen des Senats im früheren Verfahren 7 D 130/14.NE handelt es sich um eine Innenbereichsfläche.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2013 - 2 A 204/12

    Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids für die Errichtung eines …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2020 - 7 A 2372/18
    Rn. 45 Vgl. etwa OVG NRW, Urteil vom 14.10.2013 - 2 A 204/12 -, BRS 81 Nr. 157 = BauR 2014, 676, und OVG NRW, Urteil vom 31.12.2012 - 10 A 912/11 -, juris.

    Rn. 86 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 14.10.2013 - 2 A 204/12 -, BRS 81 Nr. 157 = BauR 2014, 676.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2014 - 7 A 590/12

    Verpflichtung zur positiven Bescheidung einer Bauvoranfrage für einen …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2020 - 7 A 2372/18
    Rn. 4 Ein im Februar 2011 gestellter Antrag auf einen Vorbescheid für einen Lebensmittel-Discountmarkt mit 799 m² Verkaufsfläche auf dem genannten Grundstück blieb im Hinblick auf eine von der Beklagten erlassene Veränderungssperre ohne Erfolg (Urteil des VG Köln vom 10.2.2012 - 2 K 2740/11 -, OVG NRW, Beschluss vom 9.4.2013 und Urteil vom 6.3.2014 - 7 A 590/12 -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens, des Verfahrens 7 D 130/14.NE und des Verfahrens 7 A 590/12 sowie auf den Inhalt der beigezogenen Vorgänge der Beklagten Bezug genommen.

  • VG Köln, 03.11.2022 - 8 K 4327/21
    Die Vollstreckung aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 3. August 2020 - 7 A 2372/18 - wird für unzulässig erklärt.

    Die Berufung gegen diese Entscheidung ließ das Oberverwaltungsverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 23. Juli 2019 - 7 A 2372/18 - zu.

    Rn. 19 Im Rahmen des Berufungsverfahrens 7 A 2372/18, den ablehnenden Bescheid der Klägerin vom 15. Mai 2014 betreffend, änderte das Oberverwaltungsverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit - den hiesigen Vollstreckungstitel darstellendem - Urteil vom 3. August 2020 das klagabweisende Urteil des erkennenden Gerichts vom 15. Mai 2018 ab und verpflichtete die hiesige Klägerin zur Erteilung eines positiven Vorbescheids hinsichtlich der Fragen 1 (unter Ausklammerung des Gebots der Rücksichtnahme), 2 und 4. Hierzu führte es aus, dass der am 9. Oktober 2019 bekannt gemachte Bebauungsplan Nr. N01 unwirksam sei, da ein durchgreifender Ausfertigungsmangel bestehe.

    Rn. 26 die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 3. August 2020 - 7 A 2372/18 - für unzulässig zu erklären.

    Gemäß § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO i. V. m. § 767 Abs. 1 und 2 ZPO war die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 3. August 2020 - 7 A 2372/18 - für unzulässig zu erklären.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2022 - 7 D 190/20

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Bebauungsplans hinsichtlich der …

    Rn. 7 In einem Urteil vom 3.8.2020 - 7 A 2372/18 - (BRS 88 Nr. 70 = BauR 2020, 1763 = juris) verpflichtete der Senat die Antragsgegnerin zur Erteilung eines eingeschränkten planungsrechtlichen Vorbescheids für ein Einzelhandelsvorhaben eines Dritten im Plangebiet; in Rahmen der Begründung stellte der Senat fest, der Plan leide an einem Mangel der Ausfertigung.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten - auch zu den Voranfragen für eine Einzelhandelsnutzung im südlichen Planbereich betreffenden Verfahren - 7 A 590/12 - sowie - 7 A 2372/18 - sowie zum Verfahren - 7 D 130/14.NE - und der zu den Verfahren beigezogenen Planaufstellungsvorgänge und Verwaltungsvorgänge, sowie der Originalurkunde des Bebauungsplans Bezug genommen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2026 - 10 A 1383/24

    Bauplanungsrechtlicher Vorbescheid; Gebietserhaltungsanspruch; Faktisches …

    Rn. 22 Vgl. dazu ausführlich OVG NRW, Urteil vom 31. Oktober 2012 - 10 A 912/11 -, juris Rn. 32 ff.; vgl. auch OVG NRW, Urteile vom 20. Januar 2026 - 10 A 1717/22 -, juris Rn. 70, vom 15. Dezember 2025 - 10 A 535/23 -, juris Rn. 57, vom 5. Dezember 2024 - 7 A 794/22 -, juris Rn. 7, 49 und 72, vom 3. August 2020 - 7 A 2372/18 -, juris Rn. 76 und 107, und vom 27. November 2018 - 2 A 2973/15 -, juris Rn. 32 und 46.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2024 - 7 A 2406/22

    Statthaftigkeit einer Vollstreckungsabwehrklage in der Konstellation einer …

    Im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung des Senats am 3.8.2020 im Verfahren - 7 A 2372/18 - lag die Einwendung im Sinne des Gesetzes, d. h. der neue Bebauungsplan in der Fassung des 2. Heilungsverfahrens, noch nicht vor, die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgte erst am 27.1.2021.

    Ebenso wenig kann ihr entgegen gehalten werden, dass sie sich im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Senats vom 3.8.2020 - 7 A 2372/18 - nicht auf das Verfahren der Heilung des Bebauungsplans nach § 214 Abs. 4 BauGB berufen hat, das mit der Bekanntmachung vom 27.1.2021 abgeschlossen werden konnte.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2022 - 7 A 800/20

    Erteilung eines planungsrechtlichen Vorbescheids für die Erweiterung eines …

    Rn. 78 - 2 A 204/12 -, BRS 81 Nr. 157 = BauR 2014, 676 und vom 3.8.2020 - 7 A 2372/18 -, BRS 88 Nr. 70 = BauR 2020, 1736.
  • VG Gelsenkirchen, 13.06.2023 - 6 K 4942/19

    Bebauungsplan Einzelhandelsausschluss Planrechtfertigung Erforderlichkeit …

    Rn. 70 Vgl. OVG NRW, Urteile vom 3. August 2020 - 7 A 2372/18 -, juris Rn. 55, und vom 10. Mai 2019 - 7 A 1419/17 -, juris Rn. 62, mit weiteren Nachweisen; vgl. zum Erfordernis der Bestätigung durch den (Ober-)Bürgermeister als Vorsitzender des Rats OVG NRW, Urteil vom 22. März 2019 - 7 D 39/17.NE -, juris Rn. 37; zum rechtsstaatlichen Hintergrund der Ausfertigung BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2018 - 4 BN 34/17 -, juris Rn. 7; auch OVG NRW, Urteil vom 25. Februar 2019 - 10 A 2557/16 -, juris Rn. 98 ff; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Oktober 2022, § 10 Rn. 104 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2021 - 7 A 591/19

    Verpflichtung zur Erteilung eines planungsrechtlichen Vorbescheids für einen …

    Rn. 22 - 7 A 2372/18 -, BauR 2020, 1736, und Urteil vom 2.3.2020 - 10 A 1136/18 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2021 - 7 A 592/19

    Erteilung eines planungsrechtlichen Vorbescheids für einen nicht großflächigen …

    Rn. 22 - 7 A 2372/18 -, BauR 2020, 1736, und Urteil vom 2.3.2020 - 10 A 1136/18 -, juris.
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