Rechtsprechung
| BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Schwerbehindertenvertretung - Rehabilitanden
- Judicialis
SGB IX § 95; ; SGB IX § 94 Abs. 2; ; SGB IX § 36; ; SchwbG § 24 Abs. 2; ; ArbGG § 96 a Abs. 1; ; ArbGG § 9 Abs. 5
- IWW
SGB IX § 95 SGB IX § 94 Abs. 2 SGB IX § 36 SchwbG § 24 Abs. 2 ArbGG § 96 a Abs. 1 ArbGG § 9 Abs. 5
ESGB IX, SchwbG, ArbGG - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Schwerbehindertenvertretung - Rehabilitanden
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Frist zur Einlegung der Sprungrechtsbeschwerde bei fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung ; Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation; Eingliederung schwer behinderter Menschen in den Betrieben durch die ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsverfassungsrecht; Schwerbehindertenrecht; Prozeßrecht - Schwerbehindertenvertretung; Interessenwahrnehmung für Rehabilitanden in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation; Zulässigkeit der Sprungrechtsbeschwerde
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Zuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation für schwerbehinderte Rehabilitanden
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation für schwerbehinderte Rehabilitanden
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 17.05.2002 - 6 BV 1/02
- BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02
Papierfundstellen
- BAGE 106, 57
- NZA 2003, 1105
- BB 2003, 2408
- DB 2003, 2448
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (10)
- BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 67/97
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Sprungrevision
Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02
Dazu wird sich ein Beteiligter regelmäßig erst nach Prüfung der Gründe des anzufechtenden Beschlusses bereitfinden (BAG 28. Oktober 1986 - 3 AZR 218/86 - AP ArbGG 1979 § 76 Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 76 Nr. 5, zu I 1 der Gründe; 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 -BAGE 89, 95 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Schuhindustrie Nr. 6, zu A II 2 der Gründe mwN, zur Sprungrevision).Die Zustimmungserklärung des Arbeitgebers zur Einlegung der Sprungrechtsbeschwerde wurde jedoch innerhalb der Rechtsmittelfrist und damit rechtzeitig nachgereicht (vgl. BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Schuhindustrie Nr. 6, zu A I der Gründe; 13. Oktober 1992 - 6 AZR 230/92 - , zu II 2 a der Gründe, zur Sprungrevision).
Es bedarf keiner Entscheidung, ob die Rechtsmittelbelehrung schon deswegen unrichtig ist, weil sie keinen Hinweis darauf enthält, daß der Sprungrechtsbeschwerde die schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers beizufügen ist (so für die Sprungrevision BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - aaO, zu A II 3 der Gründe).
- BAG, 27.06.2001 - 7 ABR 50/99
Wahlrecht von Rehabilitanden zur Schwerbehindertenvertretung
Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02
Der Gesetzgeber hat die Schwerbehindertenvertretung somit nicht auf die Interessenwahrnehmung der schwerbehinderten Arbeitnehmer beschränkt, sondern sie auf die Vertretung der Interessen aller schwerbehinderten Menschen in dem Betrieb erstreckt (BAG 27. Juni 2001 - 7 ABR 50/99 - BAGE 98, 151 = AP SchwbG 1986 § 24 Nr. 2, zu B I 2 b cc der Gründe, zu § 25 SchwbG).aa) Der erkennende Senat hat für die bis zum 30. Juni 2001 geltende Rechtslage nach dem Schwerbehindertengesetz entschieden, daß nach § 25 SchwbG in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nicht nur die im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Arbeitnehmer, sondern auch die schwerbehinderten Rehabilitanden von der Schwerbehindertenvertretung repräsentiert wurden und ihnen nach § 24 Abs. 2 SchwbG das aktive Wahlrecht zur Schwerbehindertenvertretung zustand, weil sie im Sinne dieser Bestimmung in dem Betrieb "beschäftigt" waren (BAG 27. Juni 2001 - 7 ABR 50/99 - BAGE 98, 151 = AP SchwbG 1986 § 24 Nr. 2).
- BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 46/95
Wahlberechtigung der zur Berufsausbildung Beschäftigten
Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02
Eine Eingliederung der Rehabilitanden in den Betrieb wurde deshalb verneint mit der Folge, daß diese betriebsverfassungsrechtlich nicht zu den Arbeitnehmern des Betriebs gehörten und deshalb bei Betriebsratswahlen nicht wahlberechtigt waren (21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - BAGE 74, 1 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 8, zu B III 2 d bb der Gründe; 26. Januar 1994 - 7 ABR 13/92 - BAGE 75, 312 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 54, zu B II 4 der Gründe; 20. März 1996 - 7 ABR 46/95 - BAGE 82, 302 = AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 9, zu B II 1 und 2 der Gründe; 12. Februar 1997 - 7 ABR 36/96 -, zu B 1 der Gründe).
- BAG, 21.07.1993 - 7 ABR 35/92
Belegschaftszugehörigkeit von Auszubildenden
Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02
Eine Eingliederung der Rehabilitanden in den Betrieb wurde deshalb verneint mit der Folge, daß diese betriebsverfassungsrechtlich nicht zu den Arbeitnehmern des Betriebs gehörten und deshalb bei Betriebsratswahlen nicht wahlberechtigt waren (21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - BAGE 74, 1 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 8, zu B III 2 d bb der Gründe; 26. Januar 1994 - 7 ABR 13/92 - BAGE 75, 312 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 54, zu B II 4 der Gründe; 20. März 1996 - 7 ABR 46/95 - BAGE 82, 302 = AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 9, zu B II 1 und 2 der Gründe; 12. Februar 1997 - 7 ABR 36/96 -, zu B 1 der Gründe). - BAG, 26.01.1994 - 7 ABR 13/92
Arbeitnehmerstatus beruflicher Rehabilitanden
Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02
Eine Eingliederung der Rehabilitanden in den Betrieb wurde deshalb verneint mit der Folge, daß diese betriebsverfassungsrechtlich nicht zu den Arbeitnehmern des Betriebs gehörten und deshalb bei Betriebsratswahlen nicht wahlberechtigt waren (21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - BAGE 74, 1 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 8, zu B III 2 d bb der Gründe; 26. Januar 1994 - 7 ABR 13/92 - BAGE 75, 312 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 54, zu B II 4 der Gründe; 20. März 1996 - 7 ABR 46/95 - BAGE 82, 302 = AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 9, zu B II 1 und 2 der Gründe; 12. Februar 1997 - 7 ABR 36/96 -, zu B 1 der Gründe). - ArbG Mannheim, 17.05.2002 - 6 BV 1/02
Überlassung der Liste der in der Ausbildung befindlichen schwerbehinderten …
Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02
Auf die Sprungrechtsbeschwerde der Schwerbehindertenvertretung wird der Beschluß des Arbeitsgerichts Mannheim - Kammern Heidelberg - vom 17. Mai 2002 - 6 BV 1/02 - aufgehoben. - BAG, 06.03.1980 - 3 AZR 7/80
Rechtsmittelbelehrung - Bestandteil des Urteils - Unterschrift des erkennenden …
Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02
Dazu gehört die vollständige postalische Anschrift, um es dem Rechtsmittelführer zu ermöglichen, das Rechtsmittel unter Ausschöpfung der vollständigen Rechtsmittelfrist unmittelbar selbst dem Gericht zu überbringen (BAG 6. März 1980 - 3 AZR 7/80 - BAGE 33, 63 = AP ArbGG 1979 § 9 Nr. 1). - BAG, 12.02.1997 - 7 ABR 36/96
Wahlberechtigung von Auszubildenden in einem Ausbildungsbetrieb
Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02
Eine Eingliederung der Rehabilitanden in den Betrieb wurde deshalb verneint mit der Folge, daß diese betriebsverfassungsrechtlich nicht zu den Arbeitnehmern des Betriebs gehörten und deshalb bei Betriebsratswahlen nicht wahlberechtigt waren (21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - BAGE 74, 1 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 8, zu B III 2 d bb der Gründe; 26. Januar 1994 - 7 ABR 13/92 - BAGE 75, 312 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 54, zu B II 4 der Gründe; 20. März 1996 - 7 ABR 46/95 - BAGE 82, 302 = AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 9, zu B II 1 und 2 der Gründe; 12. Februar 1997 - 7 ABR 36/96 -, zu B 1 der Gründe). - BAG, 28.10.1986 - 3 AZR 218/86
Tarifvertraglicher Anspruch auf das Vorruhestandsgeld - Anspruch des Arbeitgebers …
Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02
Dazu wird sich ein Beteiligter regelmäßig erst nach Prüfung der Gründe des anzufechtenden Beschlusses bereitfinden (BAG 28. Oktober 1986 - 3 AZR 218/86 - AP ArbGG 1979 § 76 Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 76 Nr. 5, zu I 1 der Gründe; 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 -BAGE 89, 95 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Schuhindustrie Nr. 6, zu A II 2 der Gründe mwN, zur Sprungrevision). - BAG, 13.10.1992 - 6 AZR 230/92
Rechtsmittel der Sprungrevision im arbeitsgerichtlichen Verfahren - Zulässigkeit …
Auszug aus BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02
Die Zustimmungserklärung des Arbeitgebers zur Einlegung der Sprungrechtsbeschwerde wurde jedoch innerhalb der Rechtsmittelfrist und damit rechtzeitig nachgereicht (vgl. BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Schuhindustrie Nr. 6, zu A I der Gründe; 13. Oktober 1992 - 6 AZR 230/92 - , zu II 2 a der Gründe, zur Sprungrevision).
- BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05
Wiedereingliederung - Schwerbehinderung
Die Verrichtung von weisungsabhängiger Arbeit in einem Arbeitsverhältnis ist nicht notwendige Voraussetzung, um beschäftigt zu sein (vgl. BAG 27. Juni 2001 - 7 ABR 50/99 - BAGE 98, 151; 16. April 2003 - 7 ABR 27/02 - BAGE 106, 57). - BAG, 23.10.2024 - 7 ABR 36/23
Schwerbehindertenvertretung - Werkstattbeschäftigte - aktives Wahlrecht
Hier gilt nichts Anderes als für die - nach § 52 Satz 1 SGB IX ausdrücklich nicht in den Betrieb eingegliederten - Rehabilitanden iSv. § 51 SGB IX, welche nach der Rechtsprechung des Senats, an der ausdrücklich festgehalten wird (BAG 16. April 2003 - 7 ABR 27/02 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 106, 57; 27. Juni 2001 - 7 ABR 50/99 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 98, 151), wahlberechtigt zur Schwerbehindertenvertretung sind (vgl. auch Joussen NZA 2024, 1236, 1240).Rn. 31 (aa) Nach der Rechtsprechung des Senats kommt Rehabilitanden iSv. § 51 SGB IX das aktive Wahlrecht für die Schwerbehindertenvertretung zu, obwohl sie nach § 52 Satz 1 SGB IX nicht in den Betrieb eingegliedert sind (BAG 16. April 2003 - 7 ABR 27/02 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 106, 57; 27. Juni 2001 - 7 ABR 50/99 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 98, 151).
Rn. 42 (bb) Zum anderen rechtfertigte selbst die Argumentation des Arbeitgebers, die Schwerbehindertenvertretung vermöge nicht allen ihr obliegenden Aufgaben zugunsten der schwerbehinderten Werkstattbeschäftigten vollumfänglich nachzukommen, nicht den Schluss, dass sie gar keine Aufgaben zugunsten dieser Personengruppe wahrnehmen soll (vgl. zur Interessenwahrnehmung schwerbehinderter Rehabilitanden durch die Schwerbehindertenvertretung BAG 16. April 2003 - 7 ABR 27/02 - zu B II 2 b bb (4) der Gründe, BAGE 106, 57).
Schon aus diesem Grund ist der Hinweis auf die Stellungnahme des - seinerzeit nach § 144 Abs. 2 Satz 2 SGB IX in der vor dem 8. November 2006 geltenden Fassung noch Adressat der Verordnungsermächtigung gewesenen - Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung zu dem die Wahlberechtigung von Rehabilitanden bejahenden Beschluss des Senats vom 16. April 2003 (- 7 ABR 27/02 - BAGE 106, 57) unergiebig.
- LAG Düsseldorf, 28.09.2022 - 12 TaBV 10/22
Überlassung von Kontaktdaten der Beschäftigten an die …
Zusammenarbeit erfordert die gegenseitige Information über die zur Erfüllung der gemeinsamen Aufgaben maßgeblichen Umstände und begründet so einen entsprechenden Auskunftsanspruch (BAG 16.04.2003 - 7 ABR 27/02, juris Rn. 17;… ebenso Brose a.a.O. § 182 SGB IX Rn. 1;… Pahlen a.a.O. § 182 Rn. 2).Denn die Schwerbehindertenvertretung könne die ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben nur erfüllen, wenn sie die von ihr zu vertretenden Personen kennt (BAG 16.04.2003 - 7 ABR 27/02, juris Rn. 17).
Diese würden von der Schwerbehindertenvertretung in dem Betrieb repräsentiert (BAG 16.04.2003 a.a.O. Rn. 18).
Denn die Schwerbehindertenvertretung könne die ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben nur erfüllen, wenn sie die von ihr zu vertretenden Personen kennt (BAG 16.04.2003 - 7 ABR 27/02, juris Rn. 17).
- LAG Hessen, 13.11.2023 - 16 TaBV 72/23
Anfechtung der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung; Arbeitnehmerähnliche …
Das Arbeitsgericht habe zu Recht die Entscheidung des BAG vom 16. April 2003 -7 ABR 27/02-herangezogen. - KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 07.04.2008 - KGH.EKD I-0124/N81
Keine Berechtigung von Beschäftigten in einer Werkstatt für behinderte Menschen …
Das Kirchengericht verweist auf die Entscheidung des BAG vom 16. April 2003 - 7 ABR 27/02 - BAGE 106, 57 und meint, die zum staatlichen Recht entwickelten Grundsätze seien uneingeschränkt auf die von den Kirchen im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts gemäß Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV geschaffene Regelung des § 50 Abs. 3 MVG.EKD übertragbar.Das hat das Kirchengericht nicht hinreichend beachtet, sondern ohne Rücksicht auf den Wortlaut die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. April 2003 - 7 ABR 27/02 - BAGE 106, 57 zu § 94 Abs. 2 SGB IX auf das MVG.EKD übertragen.
Nach der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ist es Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung, die Interessen aller schwerbehinderten Menschen im Betrieb zu vertreten und nicht nur die der schwerbehinderten Arbeitnehmer (BAGE 106, 57, 60).
- BSG, 04.03.2021 - B 11 AL 3/20 R
Beschäftigungspflicht von Arbeitgebern - zugelassener Maßnahmeträger als …
Denn dieses Wahlrecht knüpft eben nicht an die Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne der gesetzlichen Definition an, sondern folgt aus einer umfassenden Zuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung, die auch das Eintreten für die Interessen von Maßnahmeteilnehmern, die nicht in einen Betrieb eingegliedert sind, umfasst (vgl BAG vom 27.6.2001 - 7 ABR 50/99 - BAGE 98, 151 = AP Nr. 2 zu § 24 SchwbG 1986, juris RdNr 19 ff; BAG vom 16.4.2003 - 7 ABR 27/02 - BAGE 106, 57 = AP Nr. 1 zu § 95 SGB IX, juris RdNr 22 ff). - LAG Rheinland-Pfalz, 10.04.2018 - 8 Sa 422/17
Berufsausbildungsverhältnis - Kündigung in der Probezeit - keine Anrechnung von …
Damit ist der Betriebsrat für die Klägerin nicht zuständig (vgl. BAG 16. April 2003 - 7 ABR 27/02 - Rn. 20 f., BAGE 106, 57). - VG Wiesbaden, 15.09.2008 - 8 L 904/08
Beschäftigungsanspruch nach Wiedereingliederung bei anderer Dienststelle
Die Verrichtung von weisungsabhängiger Arbeit in einem Arbeitsverhältnis ist nicht notwendige Voraussetzung, um beschäftigt zu sein (vgl. BAG 27. Juni 2001 - 7 ABR 50/99 - BAGE 98, 151; 16. April 2003 - 7 ABR 27/02 - BAGE 106, 57) . - LAG Baden-Württemberg, 01.10.2003 - 13 TaBV 10/03
Wahlanfechtung einer gemeinsamen Schwerbehindertenvertretung in unterschiedlichen …
Rn. 23 Sie meint die Auffassung der Beschwerdeführerinnen, dass die Aufnahme der Rehabilitanten auf die Wählerliste gegen wesentliche Vorschriften über die Wahlberechtigung verstoße lasse sich nach dem Beschluss des BAG vom 16.04.2003 (7 ABR 27/02) nicht mehr aufrecht erhalten.Das Gegenteil hiervon hat zeitnah das Bundesarbeitsgericht für die S-Gruppe im Beschluss vom 16.04.2003 (7 ABR 27/02) unter II. 2. b. der Gründe ausdrücklich festgestellt.
- BAG, 20.03.2024 - 4 ABR 13/23
Zulässigkeit einer Sprungrechtsbeschwerde
Die Erklärung muss aber zweifelsfrei ergeben, dass nicht nur die Zulassung beantragt oder einem solchen Antrag zugestimmt wird, sondern der Rechtsmitteleinlegung (BAG 16. April 2003 - 7 ABR 27/02 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 106, 57; 28. Oktober 1986 - 3 AZR 218/86 - zu I 1 a der Gründe).
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