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Rechtsprechung
   BAG, 01.08.2018 - 7 ABR 63/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,22493
BAG, 01.08.2018 - 7 ABR 63/16 (https://dejure.org/2018,22493)
BAG, Entscheidung vom 01.08.2018 - 7 ABR 63/16 (https://dejure.org/2018,22493)
BAG, Entscheidung vom 01. August 2018 - 7 ABR 63/16 (https://dejure.org/2018,22493)
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    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren - Erhebung eines Widerantrags in der Rechtsbeschwerde - Zustimmungsersetzungsverfahren

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    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren - Erhebung eines Widerantrags in der Rechtsbeschwerde - Zustimmungsersetzungsverfahren

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    § 95 S 4 ArbGG, § 83a Abs 2 ArbGG, § 83a Abs 3 S 2 ArbGG, § 99 Abs 4 BetrVG, § 99 Abs 1 BetrVG
    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren - Erhebung eines Widerantrags in der Rechtsbeschwerde - Zustimmungsersetzungsverfahren

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    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren - Erhebung eines Widerantrags in der Rechtsbeschwerde

  • Betriebs-Berater

    Widerantrag bei einseitiger Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

  • Betriebs-Berater

    Widerantrag bei einseitiger Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung des Verfahrens nach einseitiger Erledigungserklärung ohne Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit des ursprünglichen Feststellungsantrages

  • datenbank.nwb.de

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren - Erhebung eines Widerantrags in der Rechtsbeschwerde - Zustimmungsersetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsgerichte Beschlussverfahren - und die Erhebung eines Widerantrags in der Rechtsbeschwerde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die beabsichtigte befristete Einstellung - und die Erledigung des Zustimmungsersetzungsantrags

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren - Erhebung eines Widerantrags in der Rechtsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 1640
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (21)

  • BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 79/89

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 01.08.2018 - 7 ABR 63/16
    Ein erledigendes Ereignis sind tatsächliche Umstände, die nach Anhängigkeit des Beschlussverfahrens eingetreten sind und dazu führen, dass das Begehren des Antragstellers jedenfalls nunmehr als unzulässig oder unbegründet abgewiesen werden müsste (grundlegend BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 65, 105;… vgl. auch BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 14, BAGE 159, 111;… 13. März 2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 20;… 8. Dezember 2010 - 7 ABR 69/09 - Rn. 8;… 19. Februar 2008 - 1 ABR 65/05 - Rn. 10).

    Daraus folgt, dass die Erledigung nach der gesetzlichen Konzeption nur den Eintritt eines erledigenden Ereignisses, nicht aber die Zulässigkeit und Begründetheit des Antrags bis dahin voraussetzt (BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B I 3 b der Gründe, BAGE 65, 105).

    Rn. 15 Für das Urteilsverfahren ist das gesetzlich nicht geregelte Institut der einseitig gebliebenen Erledigungserklärung allein im Interesse einer evidenten Gerechtigkeitslücke geschaffen und weiterentwickelt worden, weil es dem Kläger nicht zugemutet werden soll, die Kosten einer Klage zu tragen, die nur deshalb im Ergebnis keinen Erfolg hat, weil sie allein durch ein erledigendes Ereignis unzulässig oder unbegründet geworden ist (…BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 411/06 - Rn. 49, BAGE 123, 46; 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B I 4 a der Gründe, BAGE 65, 105).

    Soweit ein Beteiligter von einem anderen nach materiellem Recht Erstattung dieser Kosten verlangen kann (§§ 20, 37 Abs. 2, § 40 BetrVG, § 14 SprAuG, § 20 MitbestG, § 19 SEBG), ist der Kostenerstattungsanspruch nicht, jedenfalls nicht unmittelbar, davon abhängig, dass sein Antrag zulässig und begründet war (BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B I 4 a der Gründe, BAGE 65, 105).

    Die den Antrag abweisende oder die Erledigung feststellende Entscheidung gäbe eine Antwort auf die strittige Rechtsfrage allenfalls in der Begründung, entschiede diese aber nicht mit Rechtskraft zwischen den Beteiligten (BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B I 4 b der Gründe, BAGE 65, 105).

    Da die Antragstellerinnen der gerichtlichen Entscheidung über den Zustimmungsersetzungsantrag offensichtlich nicht mehr bedürfen, ist das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis für den Zustimmungsersetzungsantrag entfallen (…vgl. BAG 13. März 2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 21; 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B II der Gründe, BAGE 65, 105).

    Nach dem Ende der befristeten Beschäftigung besteht für diesen Antrag kein Feststellungsinteresse mehr (vgl. BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B II der Gründe, BAGE 65, 105).

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 411/06

    Feststellungsinteresse bei Verbandsklage - Erledigung

    Auszug aus BAG, 01.08.2018 - 7 ABR 63/16
    Rn. 15 Für das Urteilsverfahren ist das gesetzlich nicht geregelte Institut der einseitig gebliebenen Erledigungserklärung allein im Interesse einer evidenten Gerechtigkeitslücke geschaffen und weiterentwickelt worden, weil es dem Kläger nicht zugemutet werden soll, die Kosten einer Klage zu tragen, die nur deshalb im Ergebnis keinen Erfolg hat, weil sie allein durch ein erledigendes Ereignis unzulässig oder unbegründet geworden ist (BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 411/06 - Rn. 49, BAGE 123, 46; 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B I 4 a der Gründe, BAGE 65, 105).

    Rn. 16 Im Beschlussverfahren spielen Kostenüberlegungen dagegen keine Rolle (BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 411/06 - Rn. 49, BAGE 123, 46).

  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 39/11

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 01.08.2018 - 7 ABR 63/16
    Ein erledigendes Ereignis sind tatsächliche Umstände, die nach Anhängigkeit des Beschlussverfahrens eingetreten sind und dazu führen, dass das Begehren des Antragstellers jedenfalls nunmehr als unzulässig oder unbegründet abgewiesen werden müsste (grundlegend BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 65, 105;… vgl. auch BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 14, BAGE 159, 111; 13. März 2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 20;… 8. Dezember 2010 - 7 ABR 69/09 - Rn. 8;… 19. Februar 2008 - 1 ABR 65/05 - Rn. 10).

    Da die Antragstellerinnen der gerichtlichen Entscheidung über den Zustimmungsersetzungsantrag offensichtlich nicht mehr bedürfen, ist das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis für den Zustimmungsersetzungsantrag entfallen (vgl. BAG 13. März 2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 21; 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B II der Gründe, BAGE 65, 105).

  • BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08

    Betriebsrat - Tendenzträger - Anzeigenredakteur

    Auszug aus BAG, 01.08.2018 - 7 ABR 63/16
    Bei Antragserweiterungen und sonstigen Antragsänderungen hat das Bundesarbeitsgericht aus prozessökonomischen Gründen Ausnahmen zugelassen, wenn sich der neue Sachantrag auf einen in der Beschwerdeinstanz festgestellten oder von den Beteiligten übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Beteiligten durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (…vgl. etwa BAG 18. Mai 2016 - 7 ABR 81/13 - Rn. 24;… 29. April 2015 - 7 ABR 102/12 - Rn. 59, BAGE 151, 286;… 22. Juli 2014 - 1 ABR 94/12 - Rn. 31; 20. April 2010 - 1 ABR 78/08 - Rn. 37, BAGE 134, 62).
  • BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13

    Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat - …

    Auszug aus BAG, 01.08.2018 - 7 ABR 63/16
    Bei Antragserweiterungen und sonstigen Antragsänderungen hat das Bundesarbeitsgericht aus prozessökonomischen Gründen Ausnahmen zugelassen, wenn sich der neue Sachantrag auf einen in der Beschwerdeinstanz festgestellten oder von den Beteiligten übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Beteiligten durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (vgl. etwa BAG 18. Mai 2016 - 7 ABR 81/13 - Rn. 24;… 29. April 2015 - 7 ABR 102/12 - Rn. 59, BAGE 151, 286;… 22. Juli 2014 - 1 ABR 94/12 - Rn. 31;… 20. April 2010 - 1 ABR 78/08 - Rn. 37, BAGE 134, 62).
  • BAG, 29.04.2015 - 7 ABR 102/12

    Betriebsrat - Hilfspersonen - Kommunikationsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 01.08.2018 - 7 ABR 63/16
    Bei Antragserweiterungen und sonstigen Antragsänderungen hat das Bundesarbeitsgericht aus prozessökonomischen Gründen Ausnahmen zugelassen, wenn sich der neue Sachantrag auf einen in der Beschwerdeinstanz festgestellten oder von den Beteiligten übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Beteiligten durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (…vgl. etwa BAG 18. Mai 2016 - 7 ABR 81/13 - Rn. 24; 29. April 2015 - 7 ABR 102/12 - Rn. 59, BAGE 151, 286;… 22. Juli 2014 - 1 ABR 94/12 - Rn. 31;… 20. April 2010 - 1 ABR 78/08 - Rn. 37, BAGE 134, 62).
  • BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 94/12

    Antragsbefugnis - Unbestimmter Feststellungsantrag im Beschluss-verfahren

    Auszug aus BAG, 01.08.2018 - 7 ABR 63/16
    Bei Antragserweiterungen und sonstigen Antragsänderungen hat das Bundesarbeitsgericht aus prozessökonomischen Gründen Ausnahmen zugelassen, wenn sich der neue Sachantrag auf einen in der Beschwerdeinstanz festgestellten oder von den Beteiligten übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Beteiligten durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (…vgl. etwa BAG 18. Mai 2016 - 7 ABR 81/13 - Rn. 24;… 29. April 2015 - 7 ABR 102/12 - Rn. 59, BAGE 151, 286; 22. Juli 2014 - 1 ABR 94/12 - Rn. 31;… 20. April 2010 - 1 ABR 78/08 - Rn. 37, BAGE 134, 62).
  • BGH, 23.05.1957 - II ZR 250/55

    Interessengemeinschaft von Aktiengesellschaften

    Auszug aus BAG, 01.08.2018 - 7 ABR 63/16
    Rn. 26 1. Die Anbringung eines Widerantrags ist - ebenso wie eine Antragserweiterung oder eine sonstige Antragsänderung - in der Rechtsbeschwerde wegen § 559 Abs. 1 ZPO grundsätzlich nicht mehr möglich (vgl. zur Widerklage in der Revisionsinstanz BGH 23. Mai 1957 - II ZR 250/55 - zu I 2 der Gründe, BGHZ 24, 279).
  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

    Auszug aus BAG, 01.08.2018 - 7 ABR 63/16
    Rn. 24 bb) Der Streitgegenstand eines Feststellungsantrags des Arbeitgebers nach § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG ist seine betriebsverfassungsrechtliche Befugnis, eine personelle Maßnahme solange vorläufig durchzuführen, bis über die Berechtigung zu ihrer dauerhaften Durchführung gerichtlich entschieden ist (BAG 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - Rn. 49, BAGE 130, 1).
  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08

    Versetzung - Allgemeiner Unterlassungsanspruch

    Auszug aus BAG, 01.08.2018 - 7 ABR 63/16
    Mit einem solchen Feststellungsantrag wird bei personellen Einzelmaßnahmen vorübergehender Art eine höchstrichterliche Klärung betriebsverfassungsrechtlicher Streitfragen ermöglicht (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08 - Rn. 25, BAGE 131, 145; 28. September 1988 - 1 ABR 85/87 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 59, 380).
  • BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 22/15

    Wahlanfechtung - Aufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter

  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 29/09

    Betriebsrat - karitative Unternehmen - Tendenzträger - pädagogische Mitarbeiter

  • BAG, 24.08.2016 - 7 ABR 2/15

    Betriebsverfassung - Leiharbeitnehmer

  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 42/12

    Mitteilung zu dem Rechtsbeschwerdeverfahren - 7 ABR 42/12

  • BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 19/14

    Feststellungsantrag - Feststellungsinteresse

  • BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 64/06

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

  • BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 69/09

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

  • BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 65/05

    Einseitige Erledigterklärung im Beschlussverfahren

  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 85/87

    Leiharbeitnehmer

  • BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 9/13

    Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags - Feststellungsinteresse

  • LAG Hessen, 02.06.2016 - 5 TaBV 200/15

    Der in § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG aufgenommene Begriff "vorübergehend' ist dahingehend …

  • LAG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 TaBV 112/16

    Erledigung im Beschlussverfahren nur bei wirksamer Erledigungserklärung

    Rn. 56 Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt im Falle der einseitigen Erledigungserklärung im Beschlussverfahren, dass inhaltlich durch die Kammer unter Beteiligung der ehrenamtlichen Richter zu prüfen und darüber zu entscheiden ist, ob das Verfahren sich tatsächlich erledigt hat, ob also der mit der Erledigungserklärung des Antragstellers konkludent oder sogar ausdrücklich verbundene Antrag auf Feststellung der Erledigung des Verfahrens begründet ist (BAG vom 01.08.2018 - 7 ABR 63/16, juris, Rz. 12;… BAG vom 03.06.2015 - 2 AZB 116/14, juris, Rz. 17;… BAG vom 19.02.2008 - 1 ABR 65/05, juris, Rz. 10;… BAG vom 23.01.2008 - 1 ABR 64/06, juris, Rz. 9 f.;… BAG vom 27.08.1996 - 3 ABR 21/95, juris, Rz. 18;… BAG vom 26.04.1990 - 1 ABR 79/89, juris, Rz. 34, 47;… GK-ArbGG/Ahrendt, 110. Lfg (Stand: 01.06.2018), § 83a Rn. 37).

    Ist dies der Fall, ist entsprechend zu tenorieren und das Verfahren einzustellen, wobei auch diese Entscheidung - anders als bei der übereinstimmenden Erledigungserklärung nach § 83a Abs. 2 Satz 1 ArbGG - durch die Kammer zu ergehen hat (vgl. BAG vom 01.08.2018 - 7 ABR 63/16, juris, Rz. 20 ff., Tenor und Rubrum der Entscheidung, woraus folgt, dass diese auch hinsichtlich der Verfahrenseinstellung durch den Senat in vollzähliger Besetzung erfolgt ist;… insoweit noch offen gelassen durch BAG vom 03.06.2015 - 2 AZB 116/14, juris, Rz. 18).

    Rn. 58 a.Ein erledigendes Ereignis liegt vor, wenn tatsächliche Umstände nach Einleitung des Beschlussverfahrens eingetreten sind, durch die die Anträge unzulässig oder unbegründet geworden sind (BAG vom 01.08.2018 - 7 ABR 63/16, juris, Rz. 15;… BAG vom 19.02.2008 - 1 ABR 65/05, juris, Rz. 10;… BAG vom 23.01.2008 - 1 ABR 64/06, juris, Rz. 12;… BAG vom 27.08.1996 - 3 ABR 21/95, juris, Rz. 19;… BAG vom 26.04.1990 - 1 ABR 79/89, juris, Rz. 34;… GK-ArbGG/Ahrendt, 110. Lfg (Stand: 01.06.2018), § 83a Rn. 38).

    Unerheblich und daher nicht zu prüfen ist hingegen, ob sie ursprünglich zulässig oder begründet waren (BAG vom 01.08.2018 - 7 ABR 63/16, juris, Rz. 14 ff.;… BAG vom 19.02.2008 - 1 ABR 65/05, juris, Rz. 10;… BAG vom 23.01.2008 - 1 ABR 64/06, juris, Rz. 10;… BAG vom 27.08.1996 - 3 ABR 21/95, juris, Rz. 19;… BAG vom 26.04.1990 - 1 ABR 79/89, juris, Rz. 40 ff.;… GK-ArbGG/Ahrendt, 110. Lfg (Stand: 01.06.2018), § 83a Rn. 38).

    Rn. 59 Diese Rechtslage im Beschlussverfahren unterscheidet sich von der des Urteilsverfahrens, weil für jenes das gesetzlich nicht geregelte Institut der einseitig gebliebenen Erledigungserklärung allein zur Vermeidung einer evidenten Gerechtigkeitslücke geschaffen und weiterentwickelt worden ist, weil es dem Kläger nicht zugemutet werden soll, die Kosten einer Klage zu tragen, die nur deshalb im Ergebnis keinen Erfolg hat, weil sie allein durch ein erledigendes Ereignis unzulässig oder unbegründet geworden ist (BAG vom 01.08.2018 - 7 ABR 63/16, juris, Rz. 15;… BAG vom 06.06.2007 - 4 AZR 411/06, juris, Rz. 49;… BAG vom 26.04.1990 - 1 ABR 79/89, juris, Rz. 41).

    Im Beschlussverfahren spielen Kostenüberlegungen hingegen keine Rolle (BAG vom 01.08.2018 - 7 ABR 63/16, juris, Rz. 16;… BAG vom 06.06.2007 - 4 AZR 411/06, juris, Rz. 49;… BAG vom 26.04.1990 - 1 ABR 79/89, juris, Rz. 42).

    Soweit ein Beteiligter von einem anderen nach materiellem Recht Erstattung dieser Kosten verlangen kann (§§ 20, 37 Abs. 2, § 40 BetrVG, § 14 SprAuG, § 20 MitbestG, § 19 SEBG), ist der Kostenerstattungsanspruch nicht, jedenfalls nicht unmittelbar, davon abhängig, dass sein Antrag zulässig und begründet war (BAG vom 01.08.2018 - 7 ABR 63/16, juris, Rz. 16;… BAG vom 26.04.1990 - 1 ABR 79/89, juris, Rz. 42).

    Streiten die Beteiligten anlässlich einer konkreten Maßnahme des Arbeitgebers über das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts, können sie, um diesen Streit für die Beteiligten bindend klären zu lassen, einen darauf gerichteten, von der konkreten Maßnahme losgelösten Feststellungsantrag stellen (vgl. BAG vom 01.08.2018 - 7 ABR 63/16, juris, Rz. 18;… BAG vom 22.03.2016 - 1 ABR 19/14, juris, Rz. 19;… BAG vom 14.09.2010 - 1 ABR 29/09, juris, Rz. 15).

    Die den Antrag abweisende oder die Erledigung feststellende Entscheidung gäbe eine Antwort auf die strittige Rechtsfrage allenfalls in der Begründung, entschiede diese aber nicht mit Rechtskraft zwischen den Beteiligten (BAG vom 01.08.2018 - 7 ABR 63/16, juris, Rz. 19;… BAG vom 26.04.1990 - 1 ABR 79/89, juris, Rz. 46).

    Dies ist den Gerichten verwehrt (BAG vom 01.08.2018 - 7 ABR 63/16, juris, Rz. 19;… vgl. auch BAG vom 24.08.2016 - 7 ABR 2/15, juris, Rz. 16;… BAG vom 18.03.2015 - 7 ABR 42/12, juris, Rz. 23;… BAG vom 22.07.2014 - 1 ABR 9/13, juris, Rz. 19;… BAG vom 26.04.1990 - 1 ABR 79/89, juris, Rz. 43).

  • BAG, 29.07.2020 - 7 ABR 27/19

    Konzernbetriebsrat - Gemeinschaftsbetrieb - Entsendung

    Ein erledigendes Ereignis sind tatsächliche Umstände, die nach Anhängigkeit des Beschlussverfahrens eingetreten sind und dazu führen, dass das Begehren des Antragstellers jedenfalls nunmehr als unzulässig oder unbegründet abgewiesen werden müsste (grundlegend BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 65, 105;… vgl. auch BAG 24. Oktober 2018 - 7 ABR 1/17 - Rn. 7; 1. August 2018 - 7 ABR 63/16 - Rn. 12;… 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 14, BAGE 159, 111;… 13. März 2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 20;… 8. Dezember 2010 - 7 ABR 69/09 - Rn. 8;… 19. Februar 2008 - 1 ABR 65/05 - Rn. 10).
  • BAG, 01.07.2026 - 4 ABR 32/25

    Eingruppierung im Sozial- und Erziehungsdienst - Zustimmungsersetzungsverfahren - …

    Dies gilt für einen Widerantrag in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend (BAG 1. August 2018 - 7 ABR 63/16 - Rn. 26 mwN).

    Der Senat müsste den Antrag zunächst auslegen und sodann prüfen, ob er hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO und auf ein klärungsfähiges und klärungsbedürftiges Rechtsverhältnis nach § 256 Abs. 1 ZPO gerichtet ist (vgl. dazu BAG 1. August 2018 - 7 ABR 63/16 - Rn. 27).

  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 40/19

    Mitbestimmung bei Eingruppierung - Zustimmungsersetzung - Erledigung

    Nach dem Ausscheiden der Arbeitnehmer stellt sich diese Frage nicht mehr (vgl. BAG 1. August 2018 - 7 ABR 63/16 - Rn. 23;… 13. März 2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 24 f.).

    Rn. 25 2. Die Erhebung von Wideranträgen in der Rechtsbeschwerdeinstanz ist grundsätzlich unzulässig (vgl. BAG 1. August 2018 - 7 ABR 63/16 - Rn. 26).

  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 39/19

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierungen - Zustimmungsersetzungsverfahren - …

    Nach dem Ausscheiden der Arbeitnehmer stellt sich diese Frage nicht mehr (vgl. BAG 1. August 2018 - 7 ABR 63/16 - Rn. 23;… 13. März 2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 24 f.).

    Rn. 24 2. Die Erhebung von Wideranträgen in der Rechtsbeschwerdeinstanz ist grundsätzlich unzulässig (vgl. BAG 1. August 2018 - 7 ABR 63/16 - Rn. 26).

  • BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 33/19

    Unzulässige Beschwerde

    Auch der abschließende Hinweis der Beschwerde, dass die im Antrag enthaltene Formulierung "sofern es sich um Daueraufgaben und nicht um Auftragsspitzen handelt" aus der Entscheidung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 1. August 2018 (- 7 ABR 63/16 -) entnommen wurde, enthält keine inhaltliche Auseinandersetzung mit den fallbezogenen Argumenten des Arbeitsgerichts.
  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 43/19

    Mitbestimmung bei Eingruppierung - Zustimmungsersetzung - Erledigung

    Nach dem Ausscheiden der Arbeitnehmer stellt sich diese Frage nicht mehr (vgl. BAG 1. August 2018 - 7 ABR 63/16 - Rn. 23;… 13. März 2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 24 f.).

    Rn. 25 2. Die Erhebung von Wideranträgen in der Rechtsbeschwerdeinstanz ist grundsätzlich unzulässig (vgl. BAG 1. August 2018 - 7 ABR 63/16 - Rn. 26).

  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 41/19

    Mitbestimmung bei Eingruppierung - Zustimmungsersetzung - Erledigung

    Nach dem Ausscheiden der Arbeitnehmer stellt sich diese Frage nicht mehr (vgl. BAG 1. August 2018 - 7 ABR 63/16 - Rn. 23;… 13. März 2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 24 f.).

    Rn. 25 2. Die Erhebung von Wideranträgen in der Rechtsbeschwerdeinstanz ist grundsätzlich unzulässig (vgl. BAG 1. August 2018 - 7 ABR 63/16 - Rn. 26).

  • LAG Niedersachsen, 02.06.2026 - 9 TaBV 64/25

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur befristeten Einstellung von …

    Nach Ende der befristeten Beschäftigung stellt sich die Frage nach der gegenwärtigen und künftigen Beschäftigung nicht mehr (BAG, 01.08.2018 - 7 ABR 63/16 - Rn. 23).
  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 42/19

    Mitbestimmung bei Eingruppierung - Zustimmungsersetzung - Erledigung

    Rn. 23 2. Die Erhebung von Wideranträgen in der Rechtsbeschwerdeinstanz ist grundsätzlich unzulässig (vgl. BAG 1. August 2018 - 7 ABR 63/16 - Rn. 26).
  • LAG Hessen, 05.07.2022 - 4 TaBV 90/20
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