Rechtsprechung
| BAG, 14.01.2015 - 7 ABR 95/12 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Betriebsrat - Schulung - Mobbingseminar
- openjur.de
Betriebsrat; Schulung; Mobbingseminar; Erforderlichkeit
- Bundesarbeitsgericht
Betriebsrat - Schulung - Mobbingseminar - Erforderlichkeit
- rechtsinformationen.bund.de
Betriebsrat - Schulung - Mobbingseminar - Erforderlichkeit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 37 Abs 6 S 1 BetrVG, § 40 Abs 1 BetrVG
Betriebsrat - Schulung - Mobbingseminar - Erforderlichkeit - IWW
§ 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG, § ... 40 Abs. 1 BetrVG, § 37 Abs. 6 BetrVG, § 75 BetrVG, § 85 BetrVG, § 104 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 7 BetrVG, § 17 Abs. 1 AGG, § 286 ZPO, § 87 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 7, §§ 75, 85, 104 BetrVG
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Betriebsrat - Schulung - Mobbingseminar - Erforderlichkeit
- Wolters Kluwer
Pflicht des Arbeitgebers zur Übernahme der Kosten der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einem Seminar über Mobbing am Arbeitsplatz
- Betriebs-Berater
Freistellung von Schulungskosten des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden für Betriebsratsschulung zum Thema Mobbing
- bag-urteil.com
Betriebsrat - Schulung - Mobbingseminar
- ra.de
- dbb.de
, S. 7 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Freistellung von den Kosten einer Betriebsratsschulung zum Thema Mobbing
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflicht des Arbeitgebers zur Übernahme der Kosten der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einem Seminar über Mobbing am Arbeitsplatz
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- faz.net (Kurzinformation)
Muss mein Chef die Kosten für Betriebsratsschulungen tragen?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Mobbingseminar des Betriebsrats
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mobbing-Seminar - Muss der Arbeitgeber die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an der externen Schulung finanzieren?
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Betriebsratsschulung - Thema Mobbing - Freistellung von Schulungskosten des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden
- k44.de (Kurzinformation)
Muss mein Chef die Kosten für Betriebsratsschulungen tragen?
- juraforum.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber muss Betriebsrat Seminar zu Mobbing bezahlen
Besprechungen u.ä. (3)
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Mobbing-Seminar für Betriebsrat : Übernahme der Schulungskosten?
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Kosten der Teilnahme an "Mobbing"-Seminar durch Betriebsratsmitglied trägt Arbeitgeber
- dbb.de
, S. 7 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Freistellung von den Kosten einer Betriebsratsschulung zum Thema Mobbing
Verfahrensgang
- ArbG München, 15.03.2012 - 8 BV 249/11
- LAG München, 30.10.2012 - 6 TaBV 39/12
- BAG, 14.01.2015 - 7 ABR 95/12
Papierfundstellen
- NZA 2015, 632
- BB 2015, 1137
- BB 2015, 1212
- DB 2015, 1606
Wird zitiert von ... (38) Zitiert selbst (7)
- BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 2/07
Betriebsratsmitglied - Schulungskosten
Auszug aus BAG, 14.01.2015 - 7 ABR 95/12
Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten gehören neben den eigentlichen Seminargebühren die notwendigen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten des Betriebsratsmitglieds (BAG 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 12 mwN).Der Betriebsrat ist deshalb allerdings nicht gehalten, anhand einer umfassenden Marktanalyse den günstigsten Anbieter zu ermitteln und ohne Rücksicht auf andere Erwägungen auszuwählen (BAG 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 15).
Er muss nicht die kostengünstigste Schulungsveranstaltung auswählen, wenn er eine andere Schulung für qualitativ besser hält (BAG 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 24).
Die Würdigung des Beschwerdegerichts, ob der Betriebsrat die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung iSv. § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG für erforderlich halten durfte, kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt wurde und ob die Besonderheiten des Einzelfalls vollständig und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze abgewogen wurden (st. Rspr., vgl. BAG 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 17 mwN;… 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 17 ).
- BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 64/12
Schulungskosten eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus BAG, 14.01.2015 - 7 ABR 95/12
Rn. 9 1. Nach § 40 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten zu tragen, die anlässlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstanden sind, sofern das bei der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist (vgl. BAG 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 14).Für andere Schulungsveranstaltungen muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die in der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (…st. Rspr., vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 94/09 - Rn. 19 mwN;… 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 25 , BAGE 140, 277 ; 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 15 mwN).
Die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung ist nicht erforderlich, wenn sich der Betriebsrat vergleichbare Kenntnisse zumutbar und kostengünstiger auf andere Weise verschaffen kann (…vgl. BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 27 mwN, BAGE 140, 277; 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 16 mwN ).
Die Würdigung des Beschwerdegerichts, ob der Betriebsrat die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung iSv. § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG für erforderlich halten durfte, kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt wurde und ob die Besonderheiten des Einzelfalls vollständig und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze abgewogen wurden (…st. Rspr., vgl. BAG 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 17 mwN; 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 17 ).
- BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 73/10
Schulung für Betriebsratsmitglieder
Auszug aus BAG, 14.01.2015 - 7 ABR 95/12
Für andere Schulungsveranstaltungen muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die in der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (…st. Rspr., vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 94/09 - Rn. 19 mwN; 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 25 , BAGE 140, 277 ;… 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 15 mwN).Dieser entbindet ihn jedoch nicht von der Obliegenheit, im Streitfall darzulegen, weshalb das zu der Schulung entsandte Betriebsratsmitglied die dort vermittelten Kenntnisse benötigt, damit das Gremium des Betriebsrats seine gesetzlichen Aufgaben sach- und fachgerecht wahrnehmen kann (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 27, BAGE 140, 277).
Die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung ist nicht erforderlich, wenn sich der Betriebsrat vergleichbare Kenntnisse zumutbar und kostengünstiger auf andere Weise verschaffen kann (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 27 mwN, BAGE 140, 277;… 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 16 mwN ).
- BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96
Übernahme von Schulungskosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an …
Auszug aus BAG, 14.01.2015 - 7 ABR 95/12
Schwierigkeiten bereitet vor allem das Erkennen von Mobbing, die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Betroffenen sowie die Abgrenzung gegenüber sozial anerkannten Verhaltensweisen am Arbeitsplatz (vgl. BAG 15. Januar 1997 - 7 ABR 14/96 - zu B 1 a der Gründe mwN, BAGE 85, 56).Eine sachgerechte Wahrnehmung dieser Aufgaben (vgl. auch § 17 Abs. 1 AGG) verlangt Kenntnisse über Ursachen und Verläufe von Mobbinggeschehen und das Wissen um konkrete Abhilfemöglichkeiten (vgl. zur Behandlung von Beschwerden nach § 85 BetrVG: BAG 15. Januar 1997 - 7 ABR 14/96 - zu B 1 b der Gründe, BAGE 85, 56).
- BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 94/09
Erforderlichkeit der Kosten einer Rhetorikschulung - Bestimmtheit des …
Auszug aus BAG, 14.01.2015 - 7 ABR 95/12
Für andere Schulungsveranstaltungen muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die in der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (st. Rspr., vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 94/09 - Rn. 19 mwN;… 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 25 , BAGE 140, 277 ;… 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 15 mwN). - BAG, 08.02.1977 - 1 ABR 124/74
Schulungsveranstaltung - Vorsitzender eines Betriebsrats - Erforderlichkeit
Auszug aus BAG, 14.01.2015 - 7 ABR 95/12
Bei der Prüfung der Angemessenheit der Kosten können auch die Dauer der Veranstaltung im Hinblick auf die behandelten Themen, die örtliche Lage der Schulungsveranstaltung und die Anzahl der zu entsendenden Betriebsratsmitglieder von Bedeutung sein (BAG 8. Februar 1977 - 1 ABR 124/74 - zu II 3 der Gründe mwN). - LAG München, 30.10.2012 - 6 TaBV 39/12
Betriebnsratsschulung zum Thema Mobbing
Auszug aus BAG, 14.01.2015 - 7 ABR 95/12
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 30. Oktober 2012 - 6 TaBV 39/12 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 07.02.2024 - 7 ABR 8/23
Betriebsrat - Schulungsanspruch - Schulungsformat - Freistellung von Kosten - …
Rn. 21 (1) Der Beurteilungsspielraum eines Betriebsrats (im Streitfall der der PV Kabine) bezieht sich neben dem Inhalt der Schulungsveranstaltung (vgl. dazu BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 13) auf Format und Methoden sowie Art und Weise der Wissens- und Kenntnisvermittlung und umfasst in diesem Sinn auch die Einschätzung der Gleichwertigkeit verschiedener Schulungsangebote.Denn nur wenn mehrere gleichzeitig angebotene Schulungsveranstaltungen auch nach Ansicht der betrieblichen Interessenvertretung im Rahmen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums als gleichwertig anzusehen sind, kann eine Beschränkung der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers auf die Kosten der preiswerteren Schulung in Betracht kommen (vgl. BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 13).
- BAG, 14.12.2016 - 7 ABR 8/15
Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten - Vertretung bei …
Die Würdigung des Beschwerdegerichts, ob der Betriebsrat die Heranziehung eines Rechtsanwalts und die Erteilung einer Honorarzusage für erforderlich halten durfte, kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt wurde und ob die Besonderheiten des Einzelfalls vollständig und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze abgewogen wurden (BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 14; 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 92, 26). - BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 699/14
Betriebsratsschulung - Erforderlichkeit - betriebliches Eingliederungsmanagement …
Für andere Schulungsveranstaltungen muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die in der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (st. Rspr., vgl. BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 10;… 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 15 mwN;… 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 25, BAGE 140, 277).Es hängt dabei maßgeblich von der Größe und personellen Zusammensetzung sowie von der Geschäftsverteilung des Betriebsrats ab, ob und inwieweit eines oder mehrere Mitglieder über Spezialkenntnisse verfügen müssen (BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 12).
Er hat darauf zu achten, dass der Schulungszweck in einem angemessenen Verhältnis zu den hierfür aufzuwendenden Mitteln steht (BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 13;… 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 16;… 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 27, BAGE 140, 277).
Das macht jedoch die Darlegung, weshalb das zu der Schulung entsandte Betriebsratsmitglied die dort vermittelten Kenntnisse benötigt, damit das Gremium des Betriebsrats seine gesetzlichen Aufgaben sach- und fachgerecht wahrnehmen kann, nicht entbehrlich (BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 11;… 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 27, BAGE 140, 277).
Die Würdigung des Berufungsgerichts, ob der Betriebsrat die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung iSv. § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG für erforderlich halten durfte, kann im Revisionsverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt wurde und ob die Besonderheiten des Einzelfalls vollständig und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze abgewogen wurden (st. Rspr., vgl. BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 14;… 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 17).
Der erforderliche konkrete betriebsbezogene Anlass ist nicht im Sinne eines akuten Ereignisses, sondern im Sinne eines gegenwärtigen Bedürfnisses zu verstehen (BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 20).
- BAG, 08.06.2016 - 7 ABR 39/14
Schwerbehindertenvertretung - Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme der …
Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten gehören neben den eigentlichen Seminargebühren die notwendigen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten der Vertrauensperson (vgl. zu den Kosten der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 9).Für andere Schulungsveranstaltungen muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die in der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von der zu schulenden Vertrauensperson benötigt werden, damit die Schwerbehindertenvertretung ihre Aufgaben sach- und fachgerecht wahrnehmen kann (vgl. zu § 37 Abs. 6 BetrVG: BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 10;… 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 15;… 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 25, BAGE 140, 277).
Dieser entbindet sie jedoch nicht von der Obliegenheit, im Streitfall darzulegen, weshalb die Vertrauensperson die bei der Schulungsveranstaltung vermittelten Kenntnisse benötigt, um ihre gesetzlichen Aufgaben sach- und fachgerecht wahrzunehmen (vgl. zu § 37 Abs. 6 BetrVG: BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 11;… 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 27, BAGE 140, 277).
Bei der Prüfung der Angemessenheit der Kosten können auch die Dauer der Veranstaltung im Hinblick auf die behandelten Themen und die örtliche Lage der Schulungsveranstaltung von Bedeutung sein (vgl. zu § 37 Abs. 6 BetrVG: BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 13;… 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 16;… 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 27, aaO).
Die Würdigung des Beschwerdegerichts, ob die Schwerbehindertenvertretung die Teilnahme der Vertrauensperson an einer Schulungsveranstaltung iSv. § 96 Abs. 4 Satz 3 SGB IX für erforderlich halten durfte, kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt wurde und ob die Besonderheiten des Einzelfalls vollständig und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze abgewogen wurden (st. Rspr., vgl. BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 14;… 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 17).
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2020 - 1 L 72/19
Haftung des Dienstherrn wegen Mobbings und nicht amtsangemessener Beschäftigung …
Rn. 73 (1) Unter Mobbing wird in der Rechtsprechung ein systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Beschäftigten untereinander oder durch Vorgesetzte verstanden, das über gewöhnliche' von jedermann zu bewältigende berufliche Schwierigkeiten hinausgeht und eine mehr oder weniger schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts' der Ehre und/oder der Gesundheit des Betroffenen darstellen kann (…vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Juni 2002 - 2 WD 38.01 -, juris Rn. 21…, vom 15. Dezember 2005 - 2 A 4.04 -, juris Rn. 36…, vom 28. September 2018 - 2 WD 14.17 -, juris Rn. 86, …und vom 5. Dezember 2019 - 2 WD 29.18 -, juris Rn. 26; BGH…, Beschluss vom 1. August 2002 - III ZR 277/01 -, juris Rn. 17;… BAG, Beschlüsse vom 15. Januar 1997 - 7 ABR 14/96 -, juris Rn. 16, und vom 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 -, juris Rn. 18, …sowie Urteile vom 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 -, juris Rn. 58, 60, …und vom 24. April 2008 - 8 AZR 347/07 -, juris Rn. 29; OVG NRW…, Urteil vom 12. Dezember 2013, a. a. O. Rn. 42; BayVGH…, Beschluss vom 12. März 2014, a. a. O. Rn. 9; OLG Stuttgart…, Urteil vom 28. Juli 2003 - 4 U 51/03 -, juris Rn. 26 f.; OLG Saarbrücken…, Urteil vom 11. April 2018 - 5 U 28/17 -, juris Rn. 35). - LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2021 - 11 TaBV 1371/20
Freistellung der Seminarkosten für Schwerbehindertenvertretung; Zulässige DSGVO …
Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten gehören neben den eigentlichen Seminargebühren die notwendigen Übernachtungs- und Verpflegungskosten der Vertrauensperson (vgl. zu den Kosten der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - NZA 2015, 632 ).Für andere Schulungsveranstaltungen muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die in der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Mitglied benötigt werden, damit das Gremium seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (BAG, Beschluss vom 28. September 2016 - 7 ABR 699/14 - NZA 2017, 69 ; BAG Beschluss vom 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - AP Nr. 158 zu § 37 BetrVG 1972 = NZA 2015, 632 ; BAG, Beschluss vom 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - BAGE 140, 277 ).
Es hängt dabei maßgeblich von der Größe und personellen Zusammensetzung sowie von der Geschäftsverteilung des Gremiums ab, ob und inwieweit eines oder mehrere Mitglieder über Spezialkenntnisse verfügen müssen (BAG, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - juris).
Dabei muss es sich aber nicht um ein aktuelles oder akutes Ereignis handeln; der Anlass ist vielmehr im Sinne eines gegenwärtigen Bedürfnisses zu verstehen (BAG, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - juris).
Nur wenn mehrere gleichzeitig angebotene Veranstaltungen auch nach Ansicht der Beteiligten zu 3.) im Rahmen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums als qualitativ gleichwertig anzusehen sind, kann eine Beschränkung der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers auf die Kosten der preiswerteren in Betracht kommen (BAG, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - juris).
- BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 27/20
Betriebsratsschulung - Kostentragungspflicht des Arbeitgebers - Seminarbeigaben
Für andere Schulungsveranstaltungen muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die in der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (st. Rspr., vgl. BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 10 mwN).Der Betriebsrat ist allerdings nicht gehalten, anhand einer umfassenden Marktanalyse den günstigsten Anbieter zu ermitteln und ohne Rücksicht auf andere Erwägungen auszuwählen (…BAG 28. September 2016 - 7 AZR 699/14 - aaO; 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 13;… 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 15).
Nur wenn mehrere gleichzeitig angebotene Schulungen auch nach Ansicht des Betriebsrats im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums als qualitativ gleichwertig anzusehen sind, kann eine Beschränkung der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers auf die Kosten der preiswerteren Veranstaltung in Betracht kommen (BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - aaO).
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2020 - 26 TaBV 865/19
Erforderlichkeit einer umfassenden Betriebsratsschulung zum betrieblichen …
Der erforderliche konkrete betriebsbezogene Anlass ist nicht im Sinne eines akuten Ereignisses, sondern im Sinne eines gegenwärtigen Bedürfnisses zu verstehen (vgl. BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12, Rn. 20).Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten gehören neben den eigentlichen Seminargebühren die notwendigen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten des Betriebsratsmitglieds (vgl. BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12, Rn. 9).
Es hängt dabei maßgeblich von der Größe und personellen Zusammensetzung sowie von der Geschäftsverteilung des Betriebsrats ab, ob und inwieweit eines oder mehrere Mitglieder über Spezialkenntnisse verfügen müssen (vgl. BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12, Rn. 12).
Bei der Prüfung der Angemessenheit der Kosten können auch die Dauer der Veranstaltung im Hinblick auf die behandelten Themen, die örtliche Lage der Schulungsveranstaltung und die Anzahl der zu entsendenden Betriebsratsmitglieder von Bedeutung sein (vgl. BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12, Rn. 13).
Der erforderliche konkrete betriebsbezogene Anlass ist nicht im Sinne eines akuten Ereignisses, sondern im Sinne eines gegenwärtigen Bedürfnisses zu verstehen (vgl. BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12, Rn. 20).
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 26 TaBV 2215/15
Erforderlichkeit einer Betriebsräteschulung zum Konfliktmanagement - …
Für andere Schulungsveranstaltungen muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die in der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (vgl. BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12, Rn. 10).Dieser entbindet ihn jedoch nicht von der Obliegenheit, im Streitfall darzulegen, weshalb das zu der Schulung entsandte Betriebsratsmitglied die dort vermittelten Kenntnisse benötigt, damit das Gremium des Betriebsrats seine gesetzlichen Aufgaben sach- und fachgerecht wahrnehmen kann (vgl. BAG 14. Januar 2015 -7 ABR 95/12, Rn. 11).
Es hängt dabei maßgeblich von der Größe und personellen Zusammensetzung sowie von der Geschäftsverteilung des Betriebsrats ab, ob und inwieweit eines oder mehrere Mitglieder über Spezialkenntnisse verfügen müssen (vgl. BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12, Rn. 12).
Bei der Prüfung der Angemessenheit der Kosten können auch die Dauer der Veranstaltung im Hinblick auf die behandelten Themen, die örtliche Lage der Schulungsveranstaltung und die Anzahl der zu entsendenden Betriebsratsmitglieder von Bedeutung sein (vgl. BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12, Rn. 13).
Rn. 39 (b) Soweit die Arbeitgeberin sich darauf beruft, Verpflegungskosten seien generell nicht zu erstatten, steht das im Widerspruch zu der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (…vgl. ua. BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13, Rn. 15; 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12, Rn. 9;… 17. November 2010 - 7 ABR 113/09, Rn. 21;… 19. März 2008 - 7 ABR 2/07, Rn. 12;… 4. Juni 2003 - 7 ABR 42/02, Rn. 11).
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2020 - 7 TaBV 11/19
Betriebsratsschulung - Kostenerstattung - Erforderlichkeit
Dazu gehören die Kosten, die anlässlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstanden sind, sofern das bei der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist.Neben den eigentlichen Seminargebühren hat der Arbeitgeber auch die notwendigen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten des Betriebsratsmitglieds zu tragen (…BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 15; 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 9, jeweils mwN.).Die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung ist nicht erforderlich, wenn sich der Betriebsrat vergleichbare Kenntnisse zumutbar und kostengünstiger auf andere Weise verschaffen kann (BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 13 mwN.).
Er muss nicht anhand einer umfassenden Marktanalyse den günstigsten Anbieter ermitteln und ohne Rücksicht auf andere Erwägungen auswählen (BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 13;… 19. September 2001 - 7 ABR 32/00 - Rn. 27, jeweils mwN.).
Nur wenn mehrere gleichzeitig angebotene Veranstaltungen auch nach Ansicht des Betriebsrats im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums als qualitativ gleichwertig anzusehen sind, kann eine Beschränkung der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers auf die Kosten der preiswerteren in Betracht kommen (BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 13 mwN.;… Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier/Schelz, 30. Aufl. 2020, BetrVG § 40 Rn. 74).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2016 - 5 TaBV 21/15
Kosten einer Betriebsratsschulung - Auswahl des Schulungsträgers
- LAG München, 25.06.2020 - 3 TaBV 118/19
Betriebsratsschulung, Konfliktmanagement, Begriff der Erforderlichkeit, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2020 - 7 TaBV 14/19
Erstattung von Reisekosten - Betriebsratsschulung - Grundsatz der …
- LAG Hessen, 11.03.2019 - 16 TaBV 201/18
1. Der Freistellungsanspruch nach § 40 Absatz 1 BetrVG steht grundsätzlich dem …
- ArbG Düsseldorf, 17.11.2021 - 10 BV 126/21
- BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 34/16
Betriebsrat - Rechtsanwaltskosten - Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- LAG Hessen, 14.02.2019 - 16 TaBVGa 24/19
Auch der Anspruch des Betriebsrats auf Freistellung von den Seminar-, …
- ArbG Hamburg, 01.09.2021 - 16 BV 17/20
Betriebsrat - Freistellung von Schulungskosten - Reisekostenerstattung - …
- LAG Hessen, 08.06.2020 - 16 TaBV 184/19
Umfang der Pflicht des Arbeitgebers zur Übernahme von Schulungskosten der …
- LAG Hessen, 08.06.2020 - 16 TaBV 185/19
Umfang der Pflicht des Arbeitgebers zur Übernahme von Schulungskosten der …
- ArbG Frankfurt/Main, 22.06.2020 - 25 BV 446/20
- LAG Hessen, 06.11.2023 - 16 TaBVGa 179/23
Freistellung des Betriebsratsvorsitzenden zur Teilnahme an …
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2016 - 7 TaBV 24/16
Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung - Mitglieder des örtlichen …
- LAG Hessen, 16.11.2020 - 16 TaBV 107/20
Anforderungen an die Entscheidung des Betriebsrats über die Entsendung eines …
- LAG Hessen, 20.08.2018 - 16 TaBVGa 159/18
Auf die Freistellung von Schulungen für Betriebsratsmitglieder - für Mitglieder …
- BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 18/14
Einigungsstellenspruch über Unzuständigkeit - Inhalt einer Feststellungsklage
- ArbG Cottbus, 18.06.2020 - 3 BV 15/20
- LAG Hessen, 22.05.2017 - 16 TaBVGa 116/17
Anspruch von einem neugebildeten Wirtschaftsausschuss angehörenden …
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 11 TaBV 1626/16
Notwendigkeit der Schulung von Betriebsratsmitgliedern
- VG Lüneburg, 10.06.2021 - 5 A 80/21
Fürsorgepflicht; Mobbing; Schadensersatz; Schmerzensgeld
- OLG Dresden, 08.12.2025 - 4 U 862/25
"Mobbing"-Klage gescheitert: Einzelne Vorwürfe machen kein systematisches …
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.11.2024 - 10 TaBV 226/24
Erforderlichkeit und Angemessenheit der Betriebsratsschulung und der Kosten der …
- ArbG Bochum, 27.04.2017 - 4 Ca 1577/16
Vergütungsanspruch eines Betriebsratsmitglieds für die Zeit der Teilnahme an …
- ArbG Heilbronn, 10.01.2025 - 6 Ca 120/24
Kündigung eines schwerbehinderten Menschen während der Wartezeit i.S.d. § 1 Abs. …
- ArbG Düsseldorf, 29.09.2017 - 14 BV 85/17
Betriebsratsschulung, Rechtsverhältnis, zukünftige Leistung, Globalantrag
- LAG Köln, 19.04.2017 - 11 TaBV 57/16
Umfang des Rechts von Angehörigen des Betriebsrats auf Teilnahme an …
- ArbG Heilbronn, 18.03.2021 - 7 BV 2/20
Kostenübernahme - Fortbildungsveranstaltung - Schwerbehindertenvertretung - …
- LAG Hessen, 25.08.2025 - 16 TaBVGa 83/25
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".