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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.03.2015 - 7 C 17.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,5391
BVerwG, 26.03.2015 - 7 C 17.12 (https://dejure.org/2015,5391)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.2015 - 7 C 17.12 (https://dejure.org/2015,5391)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 2015 - 7 C 17.12 (https://dejure.org/2015,5391)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    GG Art. 20 Abs. 3, Art. 28 Abs. ... 1 Satz 1, Art. 80 Abs. 1 Satz 3; VwGO § 43 Abs. 2 Satz 1, § 142 Abs. 1 Satz 1; KrW-/AbfG § 24 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1, § 28 Abs. 1; KrWG § 29 Abs. 1; VerpackV 1991 § 6 Abs. 3 Satz 5; VerpackV 1998 § 6 Abs. 3 Satz 8; VerpackV 2008 § 6 Abs. 4 Satz 5
    Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger; Systembetreiber; Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton; Klageänderung im Revisionsverfahren; Wechsel vom Hilfs- zum Hauptantrag; Feststellungsklage; Subsidiarität; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsverordnung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 20 Abs. 3, Art. 28 Abs. 1 Satz 1, Art. 80 Abs. 1 Satz 3
    Bestimmtheit von Normen; Ermächtigungsgrundlage; Feststellungsklage; Klageänderung im Revisionsverfahren; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsstaatsprinzip; Rechtsverordnung; Subsidiarität; Systembetreiber; Teilnichtigkeit; Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Regelung der Verpackungsverordnung über die entgeltliche Mitbenutzung von öffentlich-rechtlichen Entsorgungseinrichtungen durch den "Grünen Punkt"; Subsidiarität der Feststellungsklage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 3 S 8 VerpackV 1998, § 6 Abs 3 S 5 VerpackV, § 6 Abs 4 S 5 VerpackV vom 30.12.2005, § 29 Abs 1 KrWG, Art 20 Abs 3 GG
    Regelung der Verpackungsverordnung über die entgeltliche Mitbenutzung von öffentlich-rechtlichen Entsorgungseinrichtungen durch den "Grünen Punkt"; Subsidiarität der Feststellungsklage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 3 S 8 VerpackV 1998, § 6 Abs 3 S 5 VerpackV, § 6 Abs 4 S 5 VerpackV vom 30.12.2005, § 29 Abs 1 KrWG, Art 20 Abs 3 GG
    Regelung der Verpackungsverordnung über die entgeltliche Mitbenutzung von öffentlich-rechtlichen Entsorgungseinrichtungen durch den "Grünen Punkt"; Subsidiarität der Feststellungsklage

  • Wolters Kluwer

    Verstoß des § 6 Abs. 4 S. 5 VerpackV 2008 gegen das rechtsstaatliche Gebot hinreichender Bestimmtheit von Normen bzgl. Wirksamkeit; Regelung der Verpackungsverordnung über die entgeltliche Mitbenutzung von Entsorgungseinrichtungen durch Systembetreiber

  • doev.de PDF

    Unwirksamkeit der Regelung der Verpackungsverordnung über die entgeltliche Mitbenutzung von Entsorgungseinrichtungen durch Systembetreiber

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß des § 6 Abs. 4 S. 5 VerpackV 2008 gegen das rechtsstaatliche Gebot hinreichender Bestimmtheit von Normen bzgl. Wirksamkeit; Regelung der Verpackungsverordnung über die entgeltliche Mitbenutzung von Entsorgungseinrichtungen durch Systembetreiber

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Regelung der Verpackungsverordnung über die entgeltliche Mitbenutzung von öffentlich-rechtlichen Entsorgungseinrichtungen durch den "Grünen Punkt" unwirksam

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Regelung der Verpackungsverordnung über die entgeltliche Mitbenutzung von öffentlich-rechtlichen Entsorgungseinrichtungen durch den "Grünen Punkt" unwirksam

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der "Grüne Punkt " - und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungseinrichtungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Regelung der Verpackungsverordnung über die entgeltliche Mitbenutzung von öffentlich- rechtlichen Entsorgungseinrichtungen durch den "Grünen Punkt" unwirksam

  • boorberg.de (Pressemitteilung)

    Regelung der Verpackungsverordnung über die entgeltliche Mitbenutzung von öffentlich-rechtlichen Entsorgungseinrichtungen durch den "Grünen Punkt” unwirksam

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Miterfassung von Altpapier

  • koehler-klett.de (Kurzinformation)

    Verpackungsrechtliche Regelung über den Mitbenutzungs- und Entgeltanspruch der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger nichtig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Landkreis Böblingen scheitert mit Klage gegen privates Rückholsystem für Verpackungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 152, 1
  • NVwZ 2015, 1215
  • DÖV 2015, 759
 
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Wird zitiert von ... (67)Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 25.11.2005 - 4 C 15.04

    Städtebaulicher Vertrag; Bebauungsplan, Aufstellung eines -s; Anspruch auf -; …

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 7 C 17.12
    Es macht aber einen Unterschied, ob es um die Frage geht, welche Belastung einem Bürger einseitig auferlegt werden darf, oder um die Frage, welche Verpflichtung ein Vertragspartner in einem Vertrag eingehen darf, den abzuschließen eine freiwillige Entscheidung ist (BVerwG, Urteil vom 25. November 2005 - 4 C 15.04 - BVerwGE 124, 385 ).
  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70

    Prüfung der Möglichkeit einer späteren Befreiung nicht Gegenstand des …

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 7 C 17.12
    Bei Rechtssätzen führt eine teilweise Nichtigkeit dann nicht zur umfassenden Unwirksamkeit, wenn die Regelung ohne den nichtigen Teil sinnvoll bleibt und mit Sicherheit angenommen werden kann, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wäre (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Juli 1972 - 4 C 69.70 - BVerwGE 40, 268 und vom 27. Januar 1978 - 7 C 44.76 - Buchholz 401.69 Wohnungsbauabgaben Nr. 4 S. 15).
  • BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 44.76

    Gewaltenteilungsprinzip - Erfordernis der Bestimmtheit - Veröffentlichung von …

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 7 C 17.12
    Bei Rechtssätzen führt eine teilweise Nichtigkeit dann nicht zur umfassenden Unwirksamkeit, wenn die Regelung ohne den nichtigen Teil sinnvoll bleibt und mit Sicherheit angenommen werden kann, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wäre (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Juli 1972 - 4 C 69.70 - BVerwGE 40, 268 und vom 27. Januar 1978 - 7 C 44.76 - Buchholz 401.69 Wohnungsbauabgaben Nr. 4 S. 15).
  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 7 C 17.12
    Es kommt daher nicht nur darauf an, ob sie sich überhaupt im Rahmen der delegierten Rechtsetzungskompetenz bewegt, vielmehr muss sich die in Anspruch genommene Rechtsetzungsbefugnis gerade aus den von ihr selbst angeführten Vorschriften ergeben (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 - BVerfGE 101, 1 ; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1982 - 1 C 23.79 - Buchholz 451.20 § 34c GewO Nr. 2).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der …

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 7 C 17.12
    Kann die zwischen den Parteien streitige Frage sachgerecht und ihrem Rechtsschutzinteresse voll Rechnung tragend durch ein Feststellungsurteil geklärt werden, verbietet es sich, den Kläger auf eine Leistungsklage zu verweisen, in deren Rahmen das Rechtsverhältnis, an dessen selbständiger Feststellung er ein berechtigtes Interesse hat, einerseits nur Vorfrage wäre, andererseits die weiteren Elemente des geltend zu machenden Anspruchs nur untergeordnete Bedeutung hätten (BVerwG, Urteil vom 29. April 1997 - 1 C 2.95 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 127 S. 9).
  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 7 C 17.12
    Insoweit fordert das Bestimmtheitsgebot im Bereich des Gebühren- und Beitragsrechts, aber auch bei kostenorientierten Sonderabgaben, eine dem jeweiligen Zusammenhang angemessene Regelungsdichte, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließt (BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 2 BvL 1/99 u.a. - BVerfGE 108, 186 ; BVerwG, Beschluss vom 20. August 1997 - 8 B 170.97 - BVerwGE 105, 144 ).
  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 7 C 17.12
    Davon kann dann nicht die Rede sein, wenn die Feststellungsklage einen Rechtsschutz gewährleistet, der weiter reicht, als er mit der Gestaltungs- oder Leistungsklage erlangt werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152 …und vom 21. Februar 2008 - 7 C 43.07 - Buchholz 451.223 ElektroG Nr. 1 Rn. 11).
  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 10.78

    Rücknahme eines Widerspruchs - Anfechtbarkeit einer Widerspruchsrücknahme bei …

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 7 C 17.12
    Die Zulässigkeit der Klage hat das Revisionsgericht von Amts wegen festzustellen (stRspr, BVerwG, Urteile vom 26. November 1970 - 8 C 89.68 - BVerwGE 36, 317 , vom 21. März 1979 - 6 C 10.78 - BVerwGE 57, 342 und vom 28. Februar 1985 - 2 C 14.84 - BVerwGE 71, 73 ).
  • BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 15.86

    Kostenerstattung für Straßenreinigung nach einer Großdemonstration: keine …

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 7 C 17.12
    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage entfällt nicht schon dann, wenn die Möglichkeit für die Behörde besteht, die umstrittene Frage durch einen Verwaltungsakt zu klären; dies gilt jedenfalls, wenn wie hier ohnehin mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu rechnen war (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 1967 - 4 C 19.67 - BVerwGE 28, 153 , vom 28. September 1979 - 7 C 22.78 - BVerwGE 58, 316 und vom 6. September 1988 - 1 C 15.86 - BVerwGE 80, 164 ).
  • BVerwG, 21.02.2008 - 7 C 43.07

    Elektro- und Elektronikgerät; Gerätekategorie; Sportgerät; Sportausrüstung; …

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2015 - 7 C 17.12
    Davon kann dann nicht die Rede sein, wenn die Feststellungsklage einen Rechtsschutz gewährleistet, der weiter reicht, als er mit der Gestaltungs- oder Leistungsklage erlangt werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152 und vom 21. Februar 2008 - 7 C 43.07 - Buchholz 451.223 ElektroG Nr. 1 Rn. 11).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 31.08

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; Altersgrenze; angemessenes Verhältnis von …

  • BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 170.97

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Bestimmtheitsgebot - …

  • BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69

    Hessisches Richtergesetz

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 14.84

    Berufungsgericht - Entscheidung - Annahme - Berufung - Streitgegenstand - …

  • BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 22.78
  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvL 28/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 158 Nr. 1 StBerG

  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 19.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 21.88

    Landbeschaffung - Verwaltungsakt - Flughafenerweiterung - Mangelnde Genehmigung - …

  • BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 89.68

    Stellung der Wehrbereichsverwaltungen im Aufbau der Wehrersatzbehörden - …

  • BVerwG, 14.12.1982 - 1 C 23.79

    Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung in …

  • BVerwG, 20.10.2016 - 7 C 6.15

    Kosten für die Gewährung von Informationszugang

    Die vom Verordnungsgeber in Anspruch genommene Rechtsetzungsbefugnis muss sich zudem aus der nach Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG angeführten Rechtsgrundlage ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 2015 - 7 C 17.12 - BVerwGE 152, 1 Rn. 22).
  • VG Wiesbaden, 28.11.2024 - 4 K 424/20

    Kein freies Wahlrecht zwischen Masse- und Volumenfaktor für öffentlich-rechtliche …

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 26.03.2015 (7 C 17.12) den Anspruchscharakter der noch zu unbestimmten Vorgängernorm festgestellt.

    Diesem Klagebegehren kann nicht allein mit einer Leistungsklage hinreichend Rechnung getragen werden, da bei dieser stets nur eine einzige konkret ausgestaltete Abstimmungsvereinbarung Gegenstand sein kann, nicht jedoch eine Untergruppe möglicher Abstimmungsvereinbarungen (so schon zur Vorgängernorm BVerwG, Urteil vom 26.03.2015, 7 C 17/12, Rn. 17, juris; auch VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 24.07.2012, 10 S 2554/10, Rn. 64, juris).

    Aufgrund des eindeutigen Wortlautes des § 22 Abs. 4 Satz 1 VerpackG ("kann … verlangen"), der Parallelen zur Anspruchsdefinition des § 194 BGB aufweist, bestehen für das erkennende Gericht keine Zweifel an der grundsätzlichen Anspruchsqualität der Rechtsnorm (…BT-Drucks. 18/11274, S. 112; vgl. zur Vorgängervorschrift des § 6 Abs. 4 VerpackV schon BVerwG, Urteil vom 26.03.2015, 7 C 17/12, Rn. 27, juris; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 24.07.2012, 10 S 2554/10, Rn. 72, juris).

    Die Abstimmungsvereinbarung zielt nämlich, wie bereits erwähnt, auf die Regelung des Verhältnisses zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und den Systemen betreffend Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft (BVerwG, Urteil vom 26.03.2015, 7 C 17/12, Rn. 17, juris).

    Soweit in der Gesetzesbegründung auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.03.2015 (BVerwG, Urteil vom 26.03.2015, 7 C 17/12, juris) Bezug genommen und eine gerichtliche Klärung dergestalt angesprochen wird, dass dem Gericht ermöglicht sei "anhand konkreter Bemessungsvorgaben des Bundesgebührengesetzes und der allgemeinen Gebührenverordnung die Höhe eines angemessenen Entgelts zu bestimmen" (…BT-Drucks. 18/11274, S. 111 zur parallelen Vorschrift des § 22 Abs. 3 VerpackG), so lässt sich daraus nach Überzeugung des erkennenden Gerichts aufgrund der textlichen und systemischen Abweichungen zwischen der dem genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zugrundeliegenden Norm des § 6 Abs. 4 VerpackV und dem nunmehr geltenden § 22 Abs. 4 VerpackG kein § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB entsprechender Anspruch auf Bestimmung eines angemessenen Entgeltes durch das Verwaltungsgericht herleiten, sofern es sich hierbei nicht um das einzig denkbare angemessene Entgelt handelt.

    So führt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil vom 26.03.2015, 7 C 17/12, Rn. 32, juris) zur Vorgängernorm noch aus, dass die damals festgestellte Abgabenähnlichkeit dazu führe, dass die Regelungen für öffentlich-rechtliche Verträge nicht zur Bestimmung des Angemessenheitsmaßstabes herangezogen werden könnten, da es einen Unterschied mache, ob es um die Frage gehe, welche Belastung einem Bürger einseitig auferlegt werden dürfe, oder um die Frage, welche Verpflichtung ein Vertragspartner in einem Vertrag eingehen dürfe, den abzuschließen eine freiwillige Entscheidung sei.

    Die in der genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.03.2015 (BVerwG, Urteil vom 26.03.2015, 7 C 17/12, juris) erwähnte "Abgabenähnlichkeit" des Mitbenutzungsentgelts nach der Verpackungsverordnung ändert hieran nichts, denn sie bleibt nach der Systematik des Verpackungsgesetzes nur noch teilweise erhalten.

    Als Anspruchsgrundlage wird von den Klägern § 22 Abs. 4 Satz 1 VerpackG unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.03.2015 zur Vorgängerregelung der Verpackungsverordnung (7 C 17/12, juris) herangezogen.

    Zudem hat das Bundesverwaltungsgericht bereits zur Vor-Vorgängerregelung (§ 6 Abs. 3 Satz 8 VerpackV 1998) und zur Vorgängerregelung des § 22 Abs. 4 VerpackG (§ 6 Abs. 4 Satz 5 VerpackV 2008) entschieden, dass ein unmittelbarer Zahlungsanspruch nicht auf die von diesen Normen vorgesehene Rechtsfolge zielt (BVerwG…, Beschluss vom 07.03.2016, 7 B 45/15, Rn. 8, juris und Urteil vom 26.03.2015, 7 C 17.12, Rn. 17, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2017 - 12 S 102/15

    Kindertagespflegestelle mit Angestellten

    Diese Voraussetzung ist nicht gegeben, wenn die Feststellungsklage einen Rechtsschutz gewährleistet, der weiter reicht als er mit der Gestaltungs- oder Leistungsklage erlangt werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 - juris, vom 21. Februar 2008 - 7 C 43.07 - juris und vom 26.03.2015 - 7 C 17.12 - juris Rn. 17).
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