Rechtsprechung
| VG München, 24.05.2018 - M 7 E 18.2240 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 24.05.2018 - M 7 E 18.2240
- VGH Bayern, 03.07.2018 - 4 CE 18.1224
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 29.05.1990 - 7 B 30.90
Rechtsweg - Verpflichtungsklage - Juristische Person des Privatrechts - …
Auszug aus VG München, 24.05.2018 - M 7 E 18.2240
Nach der Zwei-Stufen-Theorie ist bei der Benutzung von Einrichtungen der Gemeinde, die dem wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Wohl ihrer Einwohner dienen (gemeindliche Einrichtungen), zu unterscheiden zwischen dem Anspruch auf Zugang zu der Einrichtung einerseits, der regelmäßig nach öffentlichem Recht zu beurteilen ist und darum nach § 40 Abs. 1 VwGO der Erkenntniszuständigkeit der Verwaltungsgerichte unterliegt, und den Modalitäten der Benutzung andererseits, die auch privatrechtlich ausgestaltet sein können und über die bei solcher Ausgestaltung gemäß § 13 Gerichtsverfassungsgesetz - GVG - vor den ordentlichen Gerichten gestritten werden muss (vgl. BVerwG; B.v. 29.5.1990 - 7 B 30/90 - juris Rn. 4).Diese Unterscheidung zwischen dem öffentlich-rechtlichen Streit über das "Ob" und dem privatrechtlichen Streit über das "Wie" der Benutzung der Einrichtung betrifft Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge jeder Art einschließlich solcher Einrichtungen, die die Gemeinde nicht selbst betreibt, sondern von einer von ihr begründeten und/oder beherrschten selbstständigen juristischen Person des Privatrechts betreiben lässt (vgl. BVerwG, B.v. 29.5.1990 a.a.O. Rn. 4).
Der Bürger kann daher auch bei einer derartigen Fallgestaltung, wenn ihm der Zugang zu der Einrichtung verweigert wird, zur Durchsetzung seines öffentlich-rechtlichen Benutzungsanspruchs die Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht verklagen (vgl. BVerwG, B.v. 29.5.1990 a.a.O. Rn. 4).
Gibt das Verwaltungsgericht der Klage statt, so muss ihm die Gemeinde den Zugang zu der Einrichtung, sofern sie darüber nicht ohnehin selbst entscheidet, durch Einwirkung auf die ihr unterstehende privatrechtliche Betriebsgesellschaft verschaffen (vgl. BVerwG, B.v. 29.5.1990 a.a.O. Rn. 4).
Denn bei Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge jeder Art einschließlich solcher Einrichtungen, die die Gemeinde nicht selbst betreibt, sondern von einer von ihr begründeten und/oder beherrschten selbstständigen juristischen Person des Privatrechts betreiben lässt, muss die Gemeinde den Zugang zu der Einrichtung durch Einwirkung auf die ihr unterstehende privatrechtliche Betriebsgesellschaft verschaffen, sofern sie darüber nicht selbst entscheidet (vgl. BVerwG, B.v. 29.5.1990 - 7 B 30/90 - juris Rn. 4).
- VGH Bayern, 23.03.1988 - 4 B 86.02336
Auszug aus VG München, 24.05.2018 - M 7 E 18.2240
Rn. 22 Öffentliche Einrichtungen der Gemeinde i.S.v. Art. 21 GO sind alle Einrichtungen der Gemeinde, die von dieser im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises ausdrücklich oder konkludent durch einen gemeindlichen Widmungsakt zum externen Gebrauch der Öffentlichkeit (Allgemeinheit) zur Verfügung gestellt werden und im öffentlichen Interesse unterhalten werden (vgl. BayVGH, U.v. 23.3.1988 - 4 B 86.02336 - NVwZ-RR 1988, 71;… Glaser in Widtmann/Grasser/Glaser, Bayerische Gemeindeordnung, Stand Mai 2016, Art. 21 Rn. 4).Rn. 31 Weiterhin ist entscheidend für das Vorliegen einer öffentlichen Einrichtung einer Gemeinde neben der Erfüllung gemeindlicher Aufgaben der Widmungsakt (vgl. BayVGH, U.v. 23.3.1988 - 4 B 86.02336 - NVwZ-RR 1988, 71).
Die Widmung kann sowohl durch Satzung (Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 GO) oder durch Beschluss des Gemeinderats ausgesprochen werden; es genügt auch konkludentes Handeln, aus dem der Wille der Gemeinde hervorgeht, die Einrichtung der Allgemeinheit zur Benutzung zur Verfügung zu stellen (vgl. BayVGH, U.v. 23.3.1988 - 4 B 86.02336 a.a.O.).
Denn wenn eine Widmung für eine Einrichtung, die eine Gemeinde in ihrem Aufgabenbereich geschaffen hat, nicht nachweisbar oder aus Indizien nicht zwingend ableitbar ist, spricht eine Vermutung dafür, dass sie als öffentliche Einrichtung organisiert ist (vgl. BayVGH, U.v. 23.3.1988 - 4 B 86.02336 a.a.O.).
- BVerfG, 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00
Einstweiliger Rechtsschutz für einen Marktbeschicker
Auszug aus VG München, 24.05.2018 - M 7 E 18.2240
Das Erfordernis effektiven Rechtsschutzes gebietet, dass gerichtlicher Rechtsschutz namentlich in Eilverfahren so weit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen hat, die dann, wenn sich die Maßnahme bei endgültiger rechtlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfG, B.v. 15.8.2002 - 1 BvR 1790/00 - juris Rn. 18).Daher ist einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, wenn anders dem Antragsteller eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfG, B.v. 15.8.2002 a.a.O. Rn. 18).
- BVerwG, 21.07.1989 - 7 B 184.88
Rechtsweg und Anspruchsinhalt bei Streit um Zugang zu privatrechtlich betriebener …
Auszug aus VG München, 24.05.2018 - M 7 E 18.2240
Jedenfalls haben sie einen entsprechenden Anspruch gemäß Art. 21 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 GG i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 PartG, da in der Rechtsprechung anerkannt ist, dass alle Parteien gleich zu behandeln sind, wenn Kommunen ihre Einrichtungen auch den politischen Parteien zur Verfügung stellen (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.1989 - 7 B 184/88 - juris Rn. 7;… BayVGH, B.v. 29.4.2010 - 4 CE 10.835 - juris Rn. 21).Diese Regelung ist als vertraglich kodifizierte Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einzuordnen, wonach alle Parteien nach Art. 21 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 GG i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 PartG gleich zu behandeln sind, wenn Kommunen ihre Einrichtungen auch den politischen Parteien zur Verfügung stellen (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.1989 - 7 B 184/88 - juris Rn. 7).
- BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99
Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz darf und muß vor dem Berliner …
Auszug aus VG München, 24.05.2018 - M 7 E 18.2240
Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt das grundsätzliche Verbot der Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. BVerwG, B.v. 13.8.1999 - 2 VR 1/99 - juris Rn. 24 f.). - BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvE 1/99
Wahlkreiseinteilung Krefeld
Auszug aus VG München, 24.05.2018 - M 7 E 18.2240
Vor dem Hintergrund, dass auch die Antragsteller als politische Partei die gesellschaftlichen Aufgabe i.S.v. § 1 Abs. 2 PartG der Anregung und Vertiefung der politischen Bildung, der Förderung der aktiven Teilnahme der Bürger am politischen Leben und der Heranbildung von zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigter Bürger erfüllen, und dass das Grundgesetz diesen durch Art. 3, Art. 21 und Art. 38 GG die Chancengleichheit der Parteien gewährleistet und damit den freien Wettbewerb der Parteien um die Teilnahme an der politischen Willensbildung sichert (vgl. BVerfG, B.v. 22.5.2001 - 2 BvE 1/99 - juris Rn. 22), erscheint eine Nichtzulassung der Antragsteller zu den streitgegenständlichen Einrichtungen für die begehrte Nutzung einen Verstoß gegen Art. 21 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. § 5 Abs. 1 PartG darzustellen. - GemSOGB, 04.06.1974 - GmS-OGB 2/73
Keine Krankenversicherungspflicht aufgrund der Höhe des Verdienstes; …
Auszug aus VG München, 24.05.2018 - M 7 E 18.2240
Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich ist, richtet sich, wenn eine ausdrückliche gesetzliche Rechtswegzuweisung fehlt, nach der sich aus dem Tatsachenvortrag des Klägers ergebenden wahren Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der im Rechtsstreit geltend gemachte Anspruch hergeleitet wird (GmSOGB, B.v. 4.6.1974 - GmS-OGB 2/73 - juris Rn. 4). - VGH Baden-Württemberg, 16.05.1988 - 1 S 1746/88
Öffentliche Einrichtung: Überlassung an juristische Person zu widmungsfremden …
Auszug aus VG München, 24.05.2018 - M 7 E 18.2240
Dies gilt umso mehr, als der politische Charakter bei Veranstaltungen von Parteien im Allgemeinen nicht nur im Hintergrund steht (vgl. VGH BW, B.v. 16.5.1988 - 1 S 1746/88 - NVwZ-RR 1988, 43 (44);… OVG NW, B.v. 7.9.1979 - II B 1224/79 - juris Rn. 7). - VGH Baden-Württemberg, 08.04.2002 - 5 S 378/02
Rechtswegverweisung im Eilverfahren
Auszug aus VG München, 24.05.2018 - M 7 E 18.2240
Im Eilverfahren nach § 123 VwGO kommt es auf das zu sichernde Recht in der Hauptsache an (VGH BW, B.v. 8.4.2002 - 5 S 378/02 - juris Rn. 4 m.w.N). - VGH Bayern, 29.04.2010 - 4 CE 10.835
Öffentliche Einrichtung; Konzert- und Kongresshalle, Anspruch auf Überlassung; …
Auszug aus VG München, 24.05.2018 - M 7 E 18.2240
Jedenfalls haben sie einen entsprechenden Anspruch gemäß Art. 21 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 GG i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 PartG, da in der Rechtsprechung anerkannt ist, dass alle Parteien gleich zu behandeln sind, wenn Kommunen ihre Einrichtungen auch den politischen Parteien zur Verfügung stellen (…vgl. BVerwG, B.v. 21.7.1989 - 7 B 184/88 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 29.4.2010 - 4 CE 10.835 - juris Rn. 21). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.1979 - II B 1224/79
- VG Hamburg, 28.04.2021 - 3 K 5339/19
Erfolglose Klage auf Feststellung, dass das Blockieren eines Twitter-Accounts für …
Eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit liegt vor, wenn die streitentscheidenden Normen öffentlich-rechtlicher Natur sind oder auch wenn Zugang zu einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung begehrt bzw. ein entsprechender Anspruch geltend gemacht wird (vgl. VG München, Beschl. v. 24.5.2018, M 7 E 2240, BeckRS 2018, 9370;… Reimer, in: Posser/Wolff, VwGO, 56. Ed., Stand: 4/2020, § 40, Rn. 50a). - VG Minden, 09.09.2022 - 2 K 3680/19 Rn. 170 Vgl. BVerwG, Urteil vom 13. September 2017 - 10 C 7.16 -, juris, Rn. 22; Bay. VGH, Urteil vom 17. November 2020 - 4 B 19.1358 -, juris, Rn. 43, m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Mai 2003 - 1 S 1449/01 -, juris, Rn. 25; VG München, Beschluss vom 17. März 2021 - M 7 E 21.1055 -, juris, Rn. 20; VG Stade, Urteil vom 4. Dezember 2019 - 1 A 3460/16 -, juris, Rn. 34; VG München, Beschluss vom 24. Mai 2018 - M 7 E 18.2240 -, juris, Rn. 28; VG Arnsberg, Urteil vom 20. August 2007 - 14 K 274/07 -, juris, Rn. 20.
Rn. 189 Vgl. VG München, Beschluss vom 17. März 2021 - M 7 E 21.1055 -, juris, Rn. 26; so wohl auch VG München, Urteil vom 12. Dezember 2018 - M 7 K 18.3672 -, juris, Rn. 28; a.A. wohl noch VG München, Beschluss vom 24. Mai 2018 - M 7 E 18.2240 -, juris, Rn. 48.
Rn. 227 Vgl. VG München, Beschlüsse vom 27. Juni 2018 - M 7 E 18.2792 -, juris, Rn. 21, und vom 24. Mai 2018 - M 7 E 18.2240 -, juris, Rn. 39; VG Bayreuth, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - B 5 E 16.679 -, juris, Rn. 19.
Rn. 277 Vgl. VG München, Beschluss vom 17. März 2021 - M 7 E 21.1055 -, juris, Rn. 28; VG Stade, Urteil vom 4. Dezember 2019 - 1 A 3460/16 -, juris, Rn. 44; VG München, Beschluss vom 24. Mai 2018 - M 7 E 18.2240 -, juris, Rn. 40.
- VG Hamburg, 01.08.2019 - 3 E 2759/19
Kein Zugang der AfD-Fraktion zum Bürgerhaus Wilhelmsburg
Dies würde die Anforderungen an die Bestimmtheit eines Antrags auf Einwirkung eines Trägers öffentlicher Gewalt auf ein Privatrechtssubjekt überspannen, da die Antragsteller typischerweise keinen detaillierten Einblick in deren Rechtsbeziehungen haben sowie die antragsgegnerischen Träger öffentlicher Gewalt nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden sind und damit eine eigene rechtliche Prüfung durchführen müssen, ob und gegebenenfalls in welcher Form sie zu einem Einschreiten verpflichtet sind (vgl. auch VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 8.4.2019, 15 L 530/19, juris, Tenor zu 1.; VG München, Beschl. v. 24.5.2018, M 7 E 18.2240, juris, Tenor zu 1. und 2.).Maßgeblich für das Vorliegen einer öffentlichen Einrichtung ist insbesondere, dass Mitwirkungs- und Weisungsrechte hinsichtlich des Zugangs und der Benutzung der Einrichtung bestehen (…vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.12.2012, 10 ME 130/12, juris Rn. 21; VG München, Beschl. v. 24.5.2018, 7 E 18.2240, juris Rn. 37, 40).
Es ist (auch für die Antragsgegnerin) nicht zuverlässig abzusehen, ob eine Rückforderung von Zuwendungen bzw. eine entsprechende Androhung die Beigeladene und insbesondere ihren Stiftungsrat dazu bewegen würden, der Antragstellerin Zugang zum Bürgerhaus zu gewähren (…vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.12.2012, 10 ME 130/12, juris Rn. 22; VG München, Beschl. v. 24.5.2018, 7 E 18.2240, juris Rn. 40).
- VG Düsseldorf, 02.09.2021 - 20 L 1877/21
AfD darf Volkspark in Duisburg-Rheinhausen für Wahlkampfveranstaltung nutzen
Rn. 28 vgl. VG München, Beschluss vom 24. Mai 2018 - M 7 E 18.2240 -, juris Rn. 47.Rn. 31 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. Mai 2021 - 15 B 605/21 -, juris Rn. 21; VG München, Beschluss vom 24. Mai 2018 - M 7 E 18.2240 -, juris Rn. 47.
- VG Stade, 04.12.2019 - 1 A 3460/16
Kreisverband; kulturelle Daseinsvorsorge; Kulturhaus; Mitwirkungsrecht; …
Das von der Klägerin begehrte Einwirken der beklagten Stadt auf den Beigeladenen im Wege der Ausübung von (etwaig bestehenden) Mitwirkungs- und Weisungsrechten stellt vielmehr schlichtes Verwaltungshandeln ohne Verwaltungsaktqualität dar, welches allein mit der allgemeinen Leistungsklage durchgesetzt werden kann (vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 13. September 2017 - 10 C 7.16 -, BVerwGE 159, 337-356, Rn. 1, 22; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 19. Mai 2003 - 1 S 1449/01 -, Rn. 25, juris; VG München, Beschluss vom 24. Mai 2018 - M 7 E 18.2240 -, Rn. 28, juris; VG Arnsberg…, Urteil vom 20. August 2007 - 14 K 274/07 -, Rn. 20, juris;… a.A. wohl Wefelmeier, in: Blum u.a., Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen, Band I, Loseblattsammlung, Stand: März 2012, § 30 NKomVG, Rn. 7, 53 und Seybold, in: BeckOK, Kommunalrecht Niedersachsen, 10. Edition, Stand: 1. Mai 2019, § 30 NKomVG, Rn. 44).Sie ist damit allerdings nicht maßgeblich für die Frage, ob das Kulturhaus als eine von der beklagten Stadt "bereitgestellte" öffentliche Einrichtung anzusehen ist (vgl. VG München, Beschluss vom 24. Mai 2018 - M 7 E 18.2240 -, Rn. 40, juris).
- VG München, 19.07.2021 - M 7 E 21.3679
Zulassung zu einer öffentlichen Einrichtung, Veranstaltung der ...-Kampagne, …
Insbesondere berücksichtige der Nutzungsvertrag in der Fassung des zweiten Nachtrags den Beschluss des Stadtrats "Gegen jeden Antisemitismus! - Keine Zusammenarbeit mit der antisemitischen BDS-Bewegung" vom 13. Dezember 2017 sowie die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München vom 24. Mai 2018 - M 7 E 18.2240 - und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Juli 2018 - 4 CE 18.1224 - zur Zulassung politischer Parteien zu öffentlichen Einrichtungen. - VG München, 17.03.2021 - M 7 E 21.1055
Kein Anspruch auf Zulassung zu einer öffentlichen Einrichtung mangels Kapazität …
Diese Möglichkeit der Einflussnahme auf die Art und Weise der Nutzung der Einrichtungen wird alleine durch die finanziellen Zuwendungen nicht verschafft (vgl. VG München, B.v. 24.5.2018 - M 7 E 18.2240 - juris Rn. 40).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".