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| VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 7-IV-16 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 12.11.2014 - 4 K 924/13
- VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 7-IV-16
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 7-IV-16
Nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 und § 28 SächsVerfGHG ist eine Verfassungsbeschwerde nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer sowohl substantiiert die Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte als auch das Vorliegen der Sachentscheidungsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde darlegt (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 18-IV-10
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 7-IV-16
Nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 und § 28 SächsVerfGHG ist eine Verfassungsbeschwerde nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer sowohl substantiiert die Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte als auch das Vorliegen der Sachentscheidungsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde darlegt (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; st. Rspr.). - BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 2474/15
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unterlassener …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 7-IV-16
Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf einen Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer eventuell behaupteter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 99-IV-09; Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 37-IV-15; st. Rspr.; ebenso BVerfG, zuletzt Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 2474/15 - juris; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 99-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 7-IV-16
Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf einen Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer eventuell behaupteter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 99-IV-09; Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 37-IV-15; st. Rspr.; ebenso BVerfG, zuletzt Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 2474/15 - juris; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 37-IV-15
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 7-IV-16
Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf einen Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer eventuell behaupteter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 99-IV-09; Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 37-IV-15; st. Rspr.; ebenso BVerfG, zuletzt Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 2474/15 - juris; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 94-IV-20 1. Hinsichtlich der gerügten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 78 Abs. 2 SächsVerf) hat der Beschwerdeführer von der Möglichkeit, gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG i.V.m. § 356a StPO eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 102-IV-19; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 7-IV-16; Beschluss vom 19. Juli 2007 - Vf. 51-IV-07; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 171-IV-20 Hinsichtlich der gerügten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 78 Abs. 2 SächsVerf) haben die Beschwerdeführer von der Möglichkeit, gegen den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts gemäß § 152a VwGO eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 102-IV-19; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 7-IV-16; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 100-IV-20 a) Hinsichtlich der gerügten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 78 Abs. 2 SächsVerf) hat der Beschwerdeführer von der Möglichkeit, gegen die Beschlüsse vom 3. und 5. Juni 2020 gemäß § 5 BerHG i.V.m. § 44 FamFG eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 102-IV-19; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 7-IV-16; Beschluss vom 23. Februar 2012 - Vf. 110-IV-11; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 12-IV-16 Er hat von der Möglichkeit, gegen den verwaltungsgerichtlichen Beschluss gemäß § 152a VwGO eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht (Sächs- VerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 7-IV-16; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 146-IV-16 Die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde setzt gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerf- GHG regelmäßig die Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs voraus, zu dem jedenfalls dann die Erhebung der Anhörungsrüge gehört, wenn der Beschwerdeführer auch eine Gehörsverletzung geltend macht (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 37- IV-15; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 7-IV-16; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 147-IV-15 Nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 und § 28 SächsVerfGHG ist eine Verfassungsbeschwerde nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer sowohl substantiiert die Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte als auch das Vorliegen der Sachentscheidungsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde darlegt (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 7-IV-16; st. Rspr.).
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