Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 17.07.2015 - 71-IV-15 (HS), 72-IV-15 (e.A.) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 10.06.2015 - 1 Ws 132/15
- VerfGH Sachsen, 17.07.2015 - 71-IV-15 (HS), 72-IV-15 (e.A.)
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (19)
- VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10
Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.2015 - 71-IV-15
Daher ist der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 15; st. Rspr.).Gleichzeitig ist zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößert (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 15).
Die Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten; sie müssen in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).
Andererseits ist eine näher begründete Abwägung bei Haftfortdauerentscheidungen nach § 122 StPO immer notwendig (vgl. z.B. Sächs- VerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).
- BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07
Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung; …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.2015 - 71-IV-15
Jedoch vermag allein die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht zur Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft zu dienen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008, StV 2008, 198 [199]).Der vorliegende Fall gibt keinen Anlass, näher zu bestimmen, welche Anforderungen das freiheitsgrundrechtliche Beschleunigungsgebot an die Koordination von geplanten Urlaubszeiten in einem Verfahren wie diesem stellt, das nach der substantiiert nicht angegriffenen, verfassungsrechtlich unbedenklichen Bewertung des Landgerichts im Zeitpunkt des Eröffnungsbeschlusses und der nachfolgenden Terminplanung kein sog. "Umfangsverfahren" darstellte (vgl. zu den Terminierungsanforderungen bei "Umfangsverfahren" SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2012 - Vf. 38-IV-12 [HS]/Vf. 39-IV-12 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008, StV 2008, 198 [199]).
(1) Im Rahmen der Abwägung zwischen dem Freiheitsanspruch und dem Strafverfolgungsinteresse kommt es auf die durch objektive Kriterien bestimmte Angemessenheit der Verfahrensdauer an; hierbei spielt die Anzahl, Dauer und Dichte der terminierten und durchgeführten Hauptverhandlungstermine eine Rolle (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008, StV 2008, 198 [199]; BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013, StV 2013, 640 [643]).
- VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.2015 - 71-IV-15
Einerseits wird eine Begründung zur Wahrung des Beschleunigungsgebots bei noch kurzer Dauer der Untersuchungshaft meist nicht geboten sein (Sächs- VerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 60-IV-10 [HS]/Vf. 61-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 31).b) Das Beschwerdevorbringen lässt nicht erkennen, weshalb die Annahme des Haftgrunds der Fluchtgefahr nach § 112 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2 StPO einer Überprüfung am Maßstab des Art. 16 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 SächsVerf nicht standhalten sollte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 60-IV-10 [HS]/Vf. 61-IV-10 [e.A.]; Beschluss vom 23. Januar 2014 - Vf. 97-IV-13 [HS]/Vf. 98-IV-13 [e.A.]).
- VerfGH Sachsen, 04.07.2013 - 37-IV-13
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.2015 - 71-IV-15
Weshalb die gerichtlich dargelegten Umstände, die den Haftgrund der Fluchtgefahr tragen, es ihrer Natur nach nicht offensichtlich und sich von selbst verstehend erscheinen lassen sollten, dass mildere Mittel nicht geeignet sind, um der hierauf gründenden Fluchtgefahr und Verdunklungsgefahr entgegenzuwirken, lässt sich der Beschwerdeschrift nicht entnehmen (SächsVerfGH, Beschluss vom 4. Juli 2013 - Vf. 37-IV-13 [HS]/Vf. 38-IV-13 [e.A.]).Der Beschwerdeführer setzt sich in diesem Zusammenhang bereits nicht damit auseinander, dass nach den nicht angegriffenen Feststellungen des Landgerichts in den genannten Kalenderwochen die Möglichkeit einer Terminierung nicht bestand, weil keine Termine vorhanden gewesen seien, an denen beide Verteidiger zur Verfügung gestanden hätten (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 4. Juli 2013 - Vf. 37- IV-13 [HS]/Vf. 38-IV-13 [e.A.]).
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.2015 - 71-IV-15
Insbesondere bedarf es keiner Begründung, wenn die Nachrangigkeit des Freiheitsanspruchs offen zutage liegt und sich daher von selbst versteht (vgl. zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 297 [315]). - BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12
Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.2015 - 71-IV-15
(1) Im Rahmen der Abwägung zwischen dem Freiheitsanspruch und dem Strafverfolgungsinteresse kommt es auf die durch objektive Kriterien bestimmte Angemessenheit der Verfahrensdauer an; hierbei spielt die Anzahl, Dauer und Dichte der terminierten und durchgeführten Hauptverhandlungstermine eine Rolle (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008, StV 2008, 198 [199]; BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013, StV 2013, 640 [643]). - OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 Ws 119/09
Fluchtgefahr bei erstinstanzlicher Verurteilung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.2015 - 71-IV-15
Je größer die Straferwartung ist, desto weniger Gewicht ist aber auf weitere Umstände zu legen (OLG Hamm, Beschluss vom 28. April 2009, NStZ-RR 2010, 158 f. m.w.N.). - VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - 5-IV-12
Entscheidung zur Haftfortdauer verletzt wegen mangelnder Begründung …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.2015 - 71-IV-15
Gleiches muss - ungeachtet der Straferwartung - in aller Regel bei einer mehr als sechsmonatigen Untersuchungshaft gelten, wenn Anhaltspunkte für eine erhebliche, vermeidbare und dem Staat zurechenbare Verfahrensverzögerung bestehen (SächsVerf- GH, Beschluss vom 23. Februar 2012 - Vf. 5-IV-12 [HS]/Vf. 6-IV-12 [e.A.]). - VerfGH Sachsen, 14.05.2012 - 38-IV-12
Freiheitsgrundrecht; Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Anhaltspunkte für …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.2015 - 71-IV-15
Der vorliegende Fall gibt keinen Anlass, näher zu bestimmen, welche Anforderungen das freiheitsgrundrechtliche Beschleunigungsgebot an die Koordination von geplanten Urlaubszeiten in einem Verfahren wie diesem stellt, das nach der substantiiert nicht angegriffenen, verfassungsrechtlich unbedenklichen Bewertung des Landgerichts im Zeitpunkt des Eröffnungsbeschlusses und der nachfolgenden Terminplanung kein sog. "Umfangsverfahren" darstellte (vgl. zu den Terminierungsanforderungen bei "Umfangsverfahren" SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2012 - Vf. 38-IV-12 [HS]/Vf. 39-IV-12 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008, StV 2008, 198 [199]). - VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 95-IV-06
Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.2015 - 71-IV-15
Als tatrichterliche Würdigung des Sachverhalts unterliegt die gerichtliche Einschätzung, die Umstände des Einzelfalls machten es wahrscheinlicher, dass sich ein Beschuldigter dem Strafverfahren entziehen, als dass er sich ihm zur Verfügung stellen werde, nur begrenzter verfassungsgerichtlicher Überprüfung (vgl. SächsVerf- GH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 95-IV-06 [HS]/Vf. 96-IV-06 [e.A.]). - VerfGH Sachsen, 23.01.2014 - 97-IV-13
Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen Haftentscheidung
- VerfGH Sachsen, 23.03.2015 - 31-IV-15
- BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
- BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08
Freiheit der Person und Beschleunigungsgebot bei Überhaft (Anordnung und …
- VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
- VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 13-IV-15
- VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06
- VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 95-IV-11
- VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 86-IV-05
- VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 110-IV-19
Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidungen
Insofern sind in erster Linie die Komplexität der einzelnen Rechtssache, die Vielzahl der beteiligten Personen und das Verhalten der Verteidigung von Bedeutung (SächsVerfGH, SächsVerf- GH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 60-IV-06 [HS]/Vf. 61-IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 135-IV-15 [HS]; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. - juris, Rn. 37 ).Ferner spielt die Anzahl, Dauer und Dichte der terminierten und durchgeführten Hauptverhandlungstermine eine Rolle (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-15 [e.A.] m.w.N.; Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 73-IV-17; Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 70-IV-18 [HS]/Vf. 71-IV-18 [e.A.]).
Mit diesem Erfordernis wäre es nicht zu vereinbaren, in einer Haftsache ohne sachlichen Grund auf die Durchführung voller Sitzungstage zugunsten von Terminen zu verzichten, die nur wenige Stunden umfassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]; Beschluss vom 23. Februar 2017 - Vf. 7-IV-17).
- VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 198-IV-20 Insofern sind in erster Linie die Komplexität der einzelnen Rechtssache, die Vielzahl der beteiligten Personen und das Verhalten der Verteidigung von Bedeutung (SächsVerfGH, Beschluss vom 6. Mai 2020 - Vf. 47-IV-20 [HS]/Vf. 48-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 110-IV-19 [HS]; Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 135-IV-15 [HS]; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. - juris Rn. 37).
Ferner spielt die Anzahl, Dauer und Dichte der terminierten und durchgeführten Hauptverhandlungstermine eine Rolle (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 110-IV-19 [HS]; Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 70-IV-18 [HS]/Vf. 71-IV-18 [e.A.]; Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-15 [e.A.] m.w.N.).
Weshalb die gerichtlich dargelegten Umstände, die den Haftgrund der Fluchtgefahr tragen, es ihrer Natur nach nicht offensichtlich und sich von selbst verstehend erscheinen lassen sollten, dass mildere Mittel nicht geeignet sind, um der hierauf gründenden Fluchtgefahr und Verdunklungsgefahr entgegenzuwirken, lässt sich der Beschwerdeschrift nicht entnehmen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf.72-IV-15 [e.A.]).
- VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 112-IV-21 Insofern sind in erster Linie die Komplexität der einzelnen Rechtssache, die Vielzahl der beteiligten Personen und das Verhalten der Verteidigung von Bedeutung (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 60-IV-06 [HS]/Vf. 61-IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 135-IV-15 [HS]; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. - juris, Rn. 37).
Ferner spielt die Anzahl, Dauer und Dichte der terminierten und durchgeführten Hauptverhandlungstermine eine Rolle (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-15 [e.A.] m.w.N.; Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 73-IV-17; Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 70-IV-18 [HS]/Vf. 71-IV-18 [e.A.]).
- VerfGH Sachsen, 23.02.2017 - 7-IV-17
Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
Hierbei spielt die Anzahl, Dauer und Dichte der terminierten und durchgeführten Hauptverhandlungstermine eine Rolle (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008, StV 2008, 198 [199]; BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013, StV 2013, 640 [643]).Mit diesem Erfordernis wäre es nicht zu vereinbaren, in einer Haftsache ohne sachlichen Grund auf die Durchführung voller Sitzungstage zugunsten von Terminen zu verzichten, die nur wenige Stunden umfassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS] - juris Rn. 31).
Denn die Kammer hat für den anschließenden Zeitraum (ab Februar 2017) ebenfalls nur maximal einen Termin pro Woche festgesetzt, wobei es sich hierbei weit überwiegend auch nur um Halbtagestermine handelt (zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die jeweilige Verhandlungsdauer vgl. etwa SächsVerfGH , Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS] - juris Rn. 31; BVerfG…, Beschluss vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 - juris Rn. 89).
- VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 118-IV-21
Begründung einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der …
Insofern sind in erster Linie die Komplexität der einzelnen Rechtssache, die Vielzahl der beteiligten Personen und das Verhalten der Verteidigung von Bedeutung (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 60-IV-06 [HS]/Vf. 61-IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 135-IV-15 [HS]; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. - juris, Rn. 37).Ferner spielt die Anzahl, Dauer und Dichte der terminierten und durchgeführten Hauptverhandlungstermine eine Rolle (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-15 [e.A.] m.w.N.; Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 73-IV-17; Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 70-IV-18 [HS]/Vf. 71-IV-18 [e.A.]).
- VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 8-IV-18 Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-15 [e.A.]; st. Rspr.).
61-IV-10 [e.A.]; Beschluss vom 23. Januar 2014 - Vf. 97-IV-13 [HS]/ Vf. 98-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-17 [e.A.]).
Die Beschwerdebegründung lässt schon unberücksichtigt, dass die gerichtliche Annahme von Fluchtgefahr als tatrichterliche Würdigung des Sachverhalts nur begrenzter verfassungsgerichtlicher Überprüfung unterliegt (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 95-IV-06 [HS]/Vf. 96-IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-05 [e.A.]; Beschluss vom 30. September 2016 - Vf. 118-IV-16; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 06.05.2020 - 47-IV-20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Fortdauer der Untersuchungshaft bei …
Insofern sind in erster Linie die Komplexität der einzelnen Rechtssache, die Vielzahl der beteiligten Personen und das Verhalten der Verteidigung von Bedeutung (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 60-IV-06 [HS]/Vf. 61-IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 135-IV-15 [HS]; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. - juris, Rn. 37). - VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 73-IV-17
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
Hierbei spielt die Anzahl, Dauer und Dichte der terminierten und durchgeführten Hauptverhandlungstermine eine Rolle (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008, StV 2008, 198 [199]; BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013, StV 2013, 640 [643]).Mit diesem Erfordernis wäre es nicht zu vereinbaren, in einer Haftsache ohne sachlichen Grund auf die Durchführung voller Sitzungstage zugunsten von Terminen zu verzichten, die nur wenige Stunden umfassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS] - juris Rn. 31).
- VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 118-IV-16
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfordauerentscheidung
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-15 [e.A.]; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 07.01.2021 - 185-IV-20 Ferner spielt die Anzahl, Dauer und Dichte der terminierten und durchgeführten Hauptverhandlungstermine eine Rolle (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-15 [e.A.] m.w.N.; Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 73-IV-17; Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 70-IV-18 [HS]/Vf. 71-IV-18 [e.A.]).
Mit diesem Erfordernis wäre es nicht zu vereinbaren, in einer Haftsache ohne sachlichen Grund auf die Durchführung voller Sitzungstage zugunsten von Terminen zu verzichten, die nur wenige Stunden umfassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]; Beschluss vom 23. Februar 2017 - Vf. 7-IV-17; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 110-IV-19 [HS]).
- VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 77-IV-18
Unangreifbarkeit gerichtlicher Entscheidungen über die Zurückweisung von …
- VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 70-IV-18
Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 79-IV-18
- VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 77-IV-16
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 85-IV-16
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 100-IV-19
- VerfGH Sachsen, 23.02.2017 - 12-IV-17
- VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 4-IV-18
- VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 84-IV-18
Fürunwirksamerklären eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über die …
- VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 104-IV-16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 134-IV-21
Vereinbarkeit der Aufrechterhaltung des Haftbefehls mit dem …
- VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 135-IV-15
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 41-IV-19
Eröffnung des Rechtsweges zum Verfassungsgerichtshof; Geltendmachung einer …
- VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 120-IV-17
- VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 129-IV-16
- VerfGH Sachsen, 15.12.2016 - 111-IV-16
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfordauerentscheidung
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