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| BVerwG, 20.05.2011 - 8 B 64.10 |
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Formlosigkeit der Berichtigung eines bloßen Ausfertigungsmangels
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§ 118 VwGO, § 173 VwGO, § 317 Abs 4 ZPO
Formlosigkeit der Berichtigung eines bloßen Ausfertigungsmangels - Wolters Kluwer
Aktenwidrigkeit der tatsächlichen Feststellungen liegt bei einem offensichtlichen Widerspruch zwischen tatsächlich getroffenen Annahmen und dem unumstrittenen Akteninhalt vor; Aktenwidrigkeit der tatsächlichen Feststellungen aufgrund eines offensichtlichen Widerspruchs ...
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Verfahrensgang
- VG Gera, 09.06.2010 - 2 K 377/08
- BVerwG, 20.05.2011 - 8 B 64.10
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (31)
- VG Gera, 26.01.2005 - 2 K 1470/96
Auszug aus BVerwG, 20.05.2011 - 8 B 64.10
Rn. 7 3. Das Verwaltungsgericht hat seine Hinweispflicht gemäß § 86 Abs. 3 VwGO nicht verletzt, weil es die Gerichtsakten aus den Verfahren 2 K 1470/96 Ge (sieben Bände), die hierzu gehörigen Behördenvorgänge (zwölf Bände), die Gerichtsakten zum Verfahren 2 K 1577/01 Ge (zwei Bände) und eine Beiakte sowie die Gerichtsakten aus dem Verfahren 2 K 2/02 Ge (zwei Bände) ohne förmlichen Beiziehungsbeschluss im Termin vom 9. Juni 2010 zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht hat, ohne den Parteien zuvor einen entsprechenden Hinweis zu erteilen.Bei seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung hat das Verwaltungsgericht erkennbar den bis zum Trennungsbeschluss vom 22. Oktober 2001 im Verwaltungsstreitverfahren 2 K 1470/96 Ge und den danach angefallenen Prozessstoff nebst den zum dortigen Verfahren beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten sowie die Akten und Beiakten der bislang entschiedenen Verfahren berücksichtigt, die ausweislich der Sitzungsniederschrift zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung vom 9. Juni 2010 gemacht worden sind.
Rn. 10 Die Prozessvertreterin der Klägerin hat sich mit Schriftsatz vom 30. Oktober 2001 bestellt und in dem Verfahren 2 K 1470/96 Ge, von dem das vorliegende Verfahren mit Trennungsbeschluss vom 22. Oktober 2001 abgetrennt worden ist, Einsicht in die Gerichtsakten genommen, aus denen sich die Beiziehung der Behördenakten ergab.
Im Erörterungstermin vom 28. August 2003 in dem Verfahren 2 K 1470/96 Ge und in den Verfahren 2 K 1577/01 Ge und 2 K 2/06 Ge war die Klägerin durch ihre Bevollmächtigte vertreten.
Eine (weitere) Akteneinsicht bei Gericht und eine ergänzende Stellungnahme waren vor der mündlichen Verhandlung am 9. Juni 2010 ohne Weiteres möglich; am 21. Mai 2010 hatte die Prozessbevollmächtigte die Möglichkeit der Akteneinsicht, ausweislich eines Aktenvermerks auch genutzt und u.a. Einsicht in die Gerichtsakte und die Beiakte 12 der Akte 2 K 1470/96 Ge genommen.
Rn. 14 Schon nach ihrer eigenen Einlassung war die Klägerin nicht gehindert, zu den vom Beklagten im Ausgangsverfahren 2 K 1470/96 Ge mit Schriftsätzen vom 18. November 2004 und vom 27. April 2004 (wohl 17. April 2004) vorgelegten Listen Stellung zu nehmen.
Der Hinweis auf den Protest der Klägerin gegen die Verwertung des Inhalts der Akten 2 K 1470/96 Ge, 2 K 1577/01 Ge und 2 K 2/06 Ge sowie der zugehörigen Behördenakten und Beiakten, soweit dieser nach dem 22. Oktober 2001 angefallen ist, macht keine fehlerhafte Wiedergabe des Akteninhalts geltend, sondern nur die Unzulässigkeit seiner Berücksichtigung im vorliegenden Verfahren, und rügt darüber hinaus die Würdigung des Akteninhalts.
Aus der von der Beschwerdeführerin zitierten Passage des Urteils, dass "insbesondere der bis zum Trennungsbeschluss vom 22. Oktober 2001 im Verwaltungsstreitverfahren 2 K 1470/96 Ge angefallene Prozessstoff nebst den zum dortigen Verfahren beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten in dem hier abgetrennten Verfahren" zu verwerten ist, folgt entgegen der Auffassung der Klägerin auch keine aktenwidrige Verwechslung der bis zur Trennung und der danach zu den Akten gelangten Unterlagen.
Aus den Ausführungen im Urteil ergibt sich vielmehr, dass dieses den Prozessstoff, der in dem Verfahren 2 K 1470/96 Ge insgesamt bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss zu den Akten gelangt ist, sowie die in den weiteren Verfahren 2 K 2/06 Ge und 2 K 1577/01 Ge angefallenen Akten und Unterlagen im streitgegenständlichen Verfahren berücksichtigt hat.
Rn. 29 Soweit die Beschwerde meint, der Richter Krome habe mangels Sachkenntnis in diesem Verfahren nicht an der Absetzung des Urteils mitwirken können, weil der Vorsitzende Richter es im Termin unterlassen habe, den Beteiligten mitzuteilen, welche Schriftstücke und Beweismittel aus dem Verfahren 2 K 1470/96 Ge zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht werden sollen, und der beisitzende Richter Krome im Termin vom 26. Januar 2005 nicht teilgenommen habe, hat die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs keinen Erfolg.
Die von der Beschwerde zitierten Verweisungen im vorliegenden Urteil auf die Entscheidung in der Streitsache 2 K 1470/96 Ge finden sich dort nicht.
- BVerwG, 12.07.1985 - 9 CB 104.84
Protokoll - Genehmigung - Sachverständiger Zeuge - Aussage - …
Auszug aus BVerwG, 20.05.2011 - 8 B 64.10
Weder im Verwaltungsprozess noch im Zivilprozess besteht eine Regelung des Inhalts, die einmal in einer mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme mit einer Sache befasst gewesenen Richter müssten auch bis zur Entscheidung mit dieser Sache befasst bleiben (Urteil vom 23. September 1983 - BVerwG 6 C 13.83 - Buchholz 310 § 112 VwGO Nr. 5 (Leitsatz), juris; Beschluss vom 12. Juli 1985 - BVerwG 9 CB 104.84 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 56).In gleicher Weise wie davon auszugehen ist, dass ein Gericht das Vorbringen der Beteiligten grundsätzlich zur Kenntnis nimmt, spricht aufgrund der Bindung des Richters an Gesetz und Recht eine Vermutung dafür, dass in ähnlicher Weise wie im Falle der Entscheidung ohne mündliche Verhandlung allen Richtern im Rahmen der Beratung eine vollständige Unterrichtung über den Sach- und Streitstoff zuteil wird (Beschluss vom 12. Juli 1985 a.a.O.).
- BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09
Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis; …
Auszug aus BVerwG, 20.05.2011 - 8 B 64.10
Rn. 8 Die Hinweispflicht konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG und zielt mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG 6 C 49.68 - BVerwGE 36, 264 = Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 11 S. 4 f.; Beschlüsse vom 4. Juli 2007 - BVerwG 7 B 18.07 - juris und vom 29. Januar 2010 - BVerwG 5 B 21.09 - juris).Ansonsten besteht im Grundsatz keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten seine Auffassung jeweils vor dem Ergehen einer Entscheidung zu offenbaren (Beschluss vom 29. Januar 2010 a.a.O.).
- BVerwG, 03.04.1990 - 9 CB 5.90
Anforderungen an die Begründungspflicht einer verwaltungsgerichtlichen …
Auszug aus BVerwG, 20.05.2011 - 8 B 64.10
Dessen ungeachtet sind Bezugnahmen und Hinweise auf zwischen den Beteiligten ergangene Entscheidungen, zumal sie Parallelverfahren mit identischen Rechtsfragen betreffen, zulässig (Beschlüsse vom 9. Juni 1981 - BVerwG 7 B 121.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 19, vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 4 CB 46.81 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 17, vom 3. April 1990 - BVerwG 9 CB 5.90 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 31 und vom 2. Oktober 1998 - BVerwG 5 B 94.98 - juris). - BVerwG, 09.06.1981 - 7 B 121.81
Entziehung der Fahrerlaubnis - Entscheidungsgründe
Auszug aus BVerwG, 20.05.2011 - 8 B 64.10
Dessen ungeachtet sind Bezugnahmen und Hinweise auf zwischen den Beteiligten ergangene Entscheidungen, zumal sie Parallelverfahren mit identischen Rechtsfragen betreffen, zulässig (Beschlüsse vom 9. Juni 1981 - BVerwG 7 B 121.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 19, vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 4 CB 46.81 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 17, vom 3. April 1990 - BVerwG 9 CB 5.90 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 31 und vom 2. Oktober 1998 - BVerwG 5 B 94.98 - juris). - BVerwG, 02.10.1998 - 5 B 94.98
Auszug aus BVerwG, 20.05.2011 - 8 B 64.10
Dessen ungeachtet sind Bezugnahmen und Hinweise auf zwischen den Beteiligten ergangene Entscheidungen, zumal sie Parallelverfahren mit identischen Rechtsfragen betreffen, zulässig (Beschlüsse vom 9. Juni 1981 - BVerwG 7 B 121.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 19, vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 4 CB 46.81 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 17, vom 3. April 1990 - BVerwG 9 CB 5.90 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 31 und vom 2. Oktober 1998 - BVerwG 5 B 94.98 - juris). - BVerwG, 18.12.1981 - 4 CB 46.81
Bezugnahme eines Urteils auf die Gründe eines anderen zwischen denselben …
Auszug aus BVerwG, 20.05.2011 - 8 B 64.10
Dessen ungeachtet sind Bezugnahmen und Hinweise auf zwischen den Beteiligten ergangene Entscheidungen, zumal sie Parallelverfahren mit identischen Rechtsfragen betreffen, zulässig (Beschlüsse vom 9. Juni 1981 - BVerwG 7 B 121.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 19, vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 4 CB 46.81 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 17, vom 3. April 1990 - BVerwG 9 CB 5.90 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 31 und vom 2. Oktober 1998 - BVerwG 5 B 94.98 - juris). - BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84
Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung
- BVerwG, 30.06.2009 - 9 B 23.09
Verjährung eines Zahlungsanspruchs für die Durchführung von Unterhalt und …
Auszug aus BVerwG, 20.05.2011 - 8 B 64.10
Dazu muss der Beschwerdeführer die konkreten Textstellen aus dem vorinstanzlichen Verfahren bezeichnen, aus denen sich der Widerspruch ergeben soll (Beschlüsse vom 30. Juni 2009 - BVerwG 9 B 23.09 - juris Rn. 10 m.w.N. …und vom 18. Oktober 2010 - BVerwG 9 B 64.10 - juris Rn. 3). - BVerwG, 18.10.2010 - 9 B 64.10
Verfahrensrüge; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; …
Auszug aus BVerwG, 20.05.2011 - 8 B 64.10
Dazu muss der Beschwerdeführer die konkreten Textstellen aus dem vorinstanzlichen Verfahren bezeichnen, aus denen sich der Widerspruch ergeben soll (…Beschlüsse vom 30. Juni 2009 - BVerwG 9 B 23.09 - juris Rn. 10 m.w.N. und vom 18. Oktober 2010 - BVerwG 9 B 64.10 - juris Rn. 3). - BVerwG, 30.04.2009 - 8 B 78.08
Art und Umfang des Gegenstandes eines Wiederaufnahmeverfahrens; Unterschiedliche …
- BVerwG, 22.11.1991 - 1 B 142.91
Umfang der Zulässigkeit der Verwertung beigezogener Akten im Wege des …
- BVerwG, 18.04.1983 - 9 CB 82.82
Vermutung für Unterrichtung der Richter in der Beratung - Vorschriftswidrige …
- BVerwG, 23.09.1983 - 6 C 13.83
Kriegsdienstverweigerungssachen - Vernehmung des Wehrpflichtigen - Richterwechsel …
- BVerwG, 19.09.1973 - VI C 123.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulassungsfreie Verfahrensrevision im …
- BVerfG, 27.07.1989 - 1 BvR 830/89
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
- BVerwG, 04.10.1999 - 6 C 31.98
Beschluß über die Zulassung der Berufung; Berufungsbegründung; …
- BVerwG, 29.01.1998 - 8 B 2.98
Verwaltungsprozeßrecht - Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die …
- BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98
Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als …
- BVerfG, 02.01.1995 - 1 BvR 320/94
Fristlose Kündigung wegen Verbreitens eines ausländerfeindlichen Flugblatts
- BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 84.70
Annahme eines gestaltenden, das Wehrdienstverhältnis begründenden …
- BVerwG, 04.07.2007 - 7 B 18.07
Zumutbarkeit von Geräuschimmissionen durch ein Volksfest unter Heranziehung der …
- BGH, 26.10.1976 - VI ZR 249/75
Zustellung einer fehlerhaften Urteilsausfertigung
- BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89
Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Unzulässiges Überraschungsurteil - Gewährung …
- BVerwG, 06.12.2007 - 9 B 53.07
Flurbereinigungsgericht; Trennungsbeschluss; Unanfechtbarkeit; …
- BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68
Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der …
- BVerwG, 12.03.2009 - 3 B 2.09
Prozessordnungswidrige Vorenthaltung von Äußerungen zu dem …
- BVerwG, 24.09.1992 - 3 C 88.88
Verletzung rechtlichen Gehörs bei entscheidungserheblichen Umständen - Verhältnis …
- BVerwG, 19.11.1982 - 9 CB 674.82
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anforderungen an …
- VG Düsseldorf, 25.05.2004 - 2 K 2/02
Ausgestaltung des Asylanspruchs eines iranischen Staatsangehörigen muslimischen …
- BVerwG, 18.09.2014 - 5 C 18.13
Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist; Wiedereinsetzung; …
Rn. 22 Die Rüge der Beigeladenen, die Voraussetzungen des § 93 Satz 2 VwGO für eine Abtrennung der sich auf das sog. Schweizer Aktienpaket beziehenden Verpflichtungsklage hätten nicht vorgelegen, muss bereits daran scheitern, dass die Trennung von Verfahren generell nach § 146 Abs. 2 VwGO mit der Folge unanfechtbar ist, dass sie als solche nicht der Nachprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht unterliegt (§ 173 VwGO i.V.m. § 557 Abs. 2 ZPO; Beschluss vom 20. Mai 2011 - BVerwG 8 B 64.10 - juris Rn. 5 m.w.N. …und Urteil vom 25. März 2010 - BVerwG 5 C 15.09 - Buchholz 428.41 § 1 EntschG Nr. 4 Rn. 24).Rn. 23 Unbeschadet dessen kann der Rechtsmittelführer Mängel rügen, die als Folge der beanstandeten Trennung dem angefochtenen Urteil selbst anhaften, also auf die der Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegende Sachentscheidung durchschlagen (Beschluss vom 20. Mai 2011 a.a.O. Rn. 6 m.w.N.).
- BVerwG, 14.04.2025 - 3 BN 8.24
Gültigkeit elektronische Signatur
Mit dem gegen die Schlussentscheidung gerichteten Rechtsmittel können indes Mängel gerügt werden, die als Folge der beanstandeten Verbindung oder Trennung dem angefochtenen Urteil selbst anhaften, also auf die der Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegende Sachentscheidung durchschlagen (…vgl. für die Verfahrenstrennung BVerwG, Beschlüsse vom 6. Dezember 2007 - 9 B 53.07 - juris Rn. 4 und vom 20. Mai 2011 - 8 B 64.10 - juris Rn. 6, Urteile vom 17. Februar 1972 - 8 C 84.70 - BVerwGE 39, 319 …und vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - juris Rn. 23, insoweit in BVerwGE 150, 200 nicht abgedruckt). - BVerwG, 07.12.2011 - 8 B 45.11
Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör wegen des behaupteten Vorliegens …
Rn. 3 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt sich eine Entscheidung als unzulässiges "Überraschungsurteil" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. insbesondere Urteile vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 21.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98, vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 3 C 38.81 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 124 und vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 135 sowie Beschlüsse vom 29. Januar 2010 - BVerwG 5 B 21.09 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 61 und vom 20. Mai 2011 - BVerwG 8 B 64.10 - juris). - BSG, 06.08.2025 - B 9 V 12/25 B
Tenor
Rn. 9 Was diesen Fehler in der Urteilsabschrift angeht, trägt der Kläger nicht vor, zunächst dessen Korrektur in der übersandten Fassung nach § 138 SGG verlangt zu haben, um den vermeintlichen Mangel des Urteils auf einfachere Weise als im Wege der Nichtzulassungsbeschwerde zu beseitigen (vgl BSG Beschluss vom 13.12.2023 - B 10 ÜG 1/23 B - juris RdNr 21 mwN; BVerwG Beschluss vom 20.5.2011 - 8 B 64/10 - juris RdNr 3 mwN). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2017 - 1 A 2575/15
Zulassung der Berufung wegen eines relevanten Verfahrensmangels; Mangelhaftigkeit …
Rn. 8 Vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2011- 8 B 64.10 -, juris, Rn. 3 zu einer mangelhaften Ausfertigung.
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