Rechtsprechung
| BVerwG, 06.05.2025 - 8 C 4.24 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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- Bundesverwaltungsgericht
AEUV Art. 34, Art. ... 267 Abs. 3; GRC Art. 15, Art. 16, Art. 20, Art. 51 Abs. 1, Art. 52 Abs. 1; VO (EG) Nr. 178/2002 (BasisVO) Art. 2 Satz 1, Art. 3 Nr. 18; VO (EG) Nr. 852/2004 (HygieneVO) Art. 2 Abs. 1 Buchst. j und k; VO (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) Art. 1 Abs. 4, Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 2 Buchst. e, Art. 6, Art. 7 Abs. 1 Buchst. a, Abs. 2 und 4, Art. 8 Abs. 1 bis 3, Art. 9 Abs. 1 Buchst. e und l, Art. 23 Abs. 1 und 3, Anhang IX Nr. 2 und 4, Art. 42, Erwägungsgründe 4, 6, 9, 11, 13, 17, 37 und 52; RL 76/211/EWG (FPackRL) Art. 2 Abs. 1 und 2, Art. 4 Abs. 1 und 3, Anhang I Nr. 1.1. und Nr. 2.1.; RL 2000/13/EG (Zweite Etikettierungsrichtlinie) Art. 3 Abs. 1 Nr. 4; RL 2007/45/EG Art. 3 und Anhang Nr. 1; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1; MessEG § 42 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2, § 43 Abs. 1, §§ 44, 50 Abs. 1 Alt. 2 und Abs. 2 Satz 1; FPackV § 1 Abs. 1 und 2, § 2 Satz 1 Nr. 8, § 4 Abs. 2 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1, §§ 15, 16 Abs. 1; Richtlinie zur Füllmengenprüfung von Fertigpackungen und Prüfung von Maßbehältnissen durch die zuständigen Behörden (RFP) Nr. 7.1.3.3; Bekanntmachung des BMWE BAnz AT vom 3. Dezember 2014, B1
Pflicht zum Austarieren nicht verzehrbarer Wursthüllen und Wurstclips bei für den Endverbraucher bestimmten Wurstfertigpackungen
- rechtsinformationen.bund.de
Pflicht zum Austarieren nicht verzehrbarer Wursthüllen und Wurstclips bei für den Endverbraucher bestimmten Wurstfertigpackungen
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Pflicht zum Austarieren nicht verzehrbarer Wursthüllen und Wurstclips bei für den Endverbraucher bestimmten Wurstfertigpackungen
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Pflicht zum Austarieren nicht verzehrbarer Wursthüllen und Wurstclips bei für den Endverbraucher bestimmten Wurstfertigpackungen
Kurzfassungen/Presse (7)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Nicht verzehrbare Wursthüllen und Wurstclips müssen austariert werden
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Nicht essbare Wursthüllen und Verschlussclips gehören nicht zur Füllmenge fertigverpackter Wurstwaren und dürfen nicht miteinberechnet werden
- lto.de (Kurzinformation)
Streit um Füllgewicht und Fleischverpackung: Ein paar Gramm sind dem Bundesverwaltungsgericht nicht wurst
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nicht verzehrbare Wursthüllen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wurstfertigpackungen - und die verzehrbare Wursthülle
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Nicht verzehrbare Wursthüllen und Wurstclips müssen austariert werden
- fgvw.de (Kurzinformation)
Update Lebensmittelrecht - Urteil des BVerwG: Nicht verzehrbare Wursthüllen und Wurstclips sind als Tara abzuziehen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2025, 404
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 09.03.2023 - 3 C 15.21
Pflicht zur Angabe von Gewicht und Stückzahl bei vorverpackten Süßwaren
Auszug aus BVerwG, 06.05.2025 - 8 C 4.24
Die weiteren Tatbestandsmerkmale - insbesondere die zeitliche Komponente des Verpackens und die Bestimmung als Verkaufseinheit - müssen erfüllt sein, damit die Verpackung als Vorverpackung einzuordnen ist (BVerwG, Urteil vom 9. März 2023 - 3 C 15.21 [ECLI:DE:BVerwG:2023:090323U3C15.21.0] - NVwZ-RR 2023, 791 Rn. 20).Es wäre auch systematisch nicht begründbar, weil sich aus Anhang IX Nr. 4 LMIV ergibt, dass eine Vorverpackung mehrere einzelne Packungen enthalten kann, die nicht als solche an den Endverbraucher abgegeben werden sollen (BVerwG, Urteil vom 9. März 2023 - 3 C 15.21 - NVwZ-RR 2023, 791 Rn. 20).
Dabei differenziert er nicht nach deren Werkstoff oder sonstigen Eigenschaften oder Zwecken (ebenso BVerwG, Urteil vom 9. März 2023 - 3 C 15.21 - NVwZ-RR 2023, 791 Rn. 21 für die Umschließung in einer Vorverpackung enthaltener Einzelpackungen gemäß Anhang IX Nr. 4 LMIV).
§§ 42 ff. MessEG i. V. m. § 16 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 analog FPackV regeln die Toleranzgrenzen für Minusabweichungen sowie deren Überprüfung (vgl. Erwägungsgrund 52 LMIV; BVerwG, Urteil vom 9. März 2023 - 3 C 15.21 - NVwZ-RR 2023, 791 Rn. 34 und 36).
- BVerwG, 13.09.2007 - 3 C 12.06
Eichrecht; Fertigpackung; Transportverpackung; Umhüllung; Nennfüllmenge; …
Auszug aus BVerwG, 06.05.2025 - 8 C 4.24
Auf die Auslegung des Verpackungsbegriffs in anderen Regelungszusammenhängen lassen sich aus Art. 2 Abs. 1 Buchst. j und k HygieneVO keine Rückschlüsse ziehen (BVerwG, Urteil vom 13. September 2007 - 3 C 12.06 [ECLI:DE:BVerwG:2007:130907U3C12.06.0] - Buchholz 451.02 EichG Nr. 2 Rn. 19 f.).Rn. 25 b) Zur Füllmengenkontrolle vorverpackter Lebensmittel ordnet § 16 Abs. 1 FPackV eine entsprechende Anwendung von § 9 FPackV an, die dem Anwendungsvorrang der Lebensmittelinformationsverordnung bei vorverpackten Lebensmitteln als einer Sonderform der Fertigpackung (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. September 2007 - 3 C 12.06 - Buchholz 451.02 EichG Nr. 2 Rn. 22) Rechnung trägt.
Die Ermächtigung, zum Verbraucherschutz und zur Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union unter anderem die Anforderungen an die Genauigkeit der Füllmenge zu regeln, schließt die Befugnis ein, die Füllmengenanforderungen und die Füllmengenkontrolle für eine bestimmte Art von Fertigpackungen - hier die vorverpackten Lebensmittel (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. September 2007 - 3 C 12.06 - Buchholz 451.02 EichG Nr. 2 Rn. 22) - an die zwischenzeitlich erlassene, unmittelbar geltende Lebensmittelinformationsverordnung anzupassen.
- EuGH, 06.10.2021 - C-561/19
Consorzio Italian Management e Catania Multiservizi und Catania Multiservizi - …
Auszug aus BVerwG, 06.05.2025 - 8 C 4.24
Von einer solchen Offenkundigkeit darf das Gericht nur ausgehen, wenn es überzeugt ist, dass auch für die Gerichte der übrigen Mitgliedstaaten und den Gerichtshof die gleiche Gewissheit bestünde (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 2021 - C-561/19 [ECLI:EU:C:2021:799], Consorzio Italian Management - Rn. 39 ff., 51).
- EuGH, 30.06.2016 - C-134/15
Lidl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 543/2008 - …
Auszug aus BVerwG, 06.05.2025 - 8 C 4.24
Der unionsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die Handlungen der Unionsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei dann, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die verursachten Nachteile nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen dürfen (EuGH, Urteil vom 30. Juni 2016 - C-134/15 [ECLI:EU:C:2016:498], Lidl - Rn. 33). - BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
Auszug aus BVerwG, 06.05.2025 - 8 C 4.24
Wegen der eingeräumten Übergangsfrist gehen von ihr insoweit keine für die Klägerin nachteiligen Rechtsfolgen mehr aus (vgl. zu diesem Kriterium BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 [ECLI:DE:BVerwG:2013:160513U8C14.12.0] - BVerwGE 146, 303 Rn. 18). - BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 12.12
Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2025 - 7 A 5.25
Rückbau des Kernkraftwerks Rheinsberg: Genehmigungsinhaberin klagt erfolgreich …
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