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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 25.09.1992

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 68.90, 8 C 69.90, 8 C 70.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1717
BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 68.90, 8 C 69.90, 8 C 70.90 (https://dejure.org/1992,1717)
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.1992 - 8 C 68.90, 8 C 69.90, 8 C 70.90 (https://dejure.org/1992,1717)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 1992 - 8 C 68.90, 8 C 69.90, 8 C 70.90 (https://dejure.org/1992,1717)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme eines Verwaltungsakts - Ermessen - Rücknahme eines Bewilligungsbescheides - Verstoß gegen Versagungsgrund - Wohngeld - Antragsberechtigung - Mißbräuchliche Inanspruchnahme von Wohngeld

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 91, 82
  • NJW 1993, 744
  • NVwZ 1993, 372 (Ls.)
  • ZMR 1993, 236
  • WM 1993, 72
 
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Wird zitiert von ... (66)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 68.90
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr.Sen. 1 und 2.84 - BVerwGE 70, 356 [362]).
  • BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 22.83

    Wohnungsrecht - Wohnberechtigungsschein - Ausnahme - Nichteheliche …

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 68.90
    Trifft das nämlich zu, bedarf es, wenn in dem durch das Gesetz vorgegebenen Sinne entschieden wird, "keiner Abwägung des 'Für und Wider'...; damit entfällt zugleich auch eine entsprechende Begründungspflicht der Behörde" (Urteil vom 5. Juli 1985 - BVerwG 8 C 22.83 - Buchholz 454.32 § 5 WoBindG 1974 Nr. 1 S. 6).
  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 26.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Bescheidänderung - Rückforderung - Begründung

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 68.90
    Zwar steht die Entscheidung über die Rücknahme eines - wie hier - von Anfang an rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts mit Wirkung für die Vergangenheit nach § 45 Abs. 1 SGB X grundsätzlich im Ermessen der Behörde (vgl. u.a. Urteil vom 17. September 1987 - BVerwG 5 C 26.84 - BVerwGE 78, 101 [105]); deshalb setzt die Rechtmäßigkeit der Rücknahme grundsätzlich eine entsprechende Ermessensausübung voraus.
  • BFH, 13.07.1989 - V R 8/86

    Zur Frage des Gestaltungsmißbrauchs (§ 42 AO) im Hinblick auf § 19 Abs. 3 UStG …

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 68.90
    Geschieht dies nicht oder nicht in sachlich überzeugender Weise, gereicht das dem Antragsteller zum Nachteil (vgl. ebenso zu § 42 AO BFH, u.a. Urteil vom 13. Juli 1989 - V R 8/86 - BStBl. II 1990 S. 100 f.).
  • BSG, 27.04.1989 - 9 RV 7/88

    Aufhebung rechtswidriger Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 68.90
    Diese jüngere Fassung des § 45 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 SGB X ist aber hier nicht anwendbar, weil sie keine Verwaltungsakte erfaßt, die - wie die zurückgenommenen Bewilligungsbescheide - im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes am 27. Juli 1988 bereits unanfechtbar geworden waren (vgl. BSG, Urteil vom 27. April 1989 - 9 RV 7/88 - …">45%20SGB%20X%20Nr.%2042#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 1300 § 45 SGB X Nr. 42 S. 135 f.).
  • BVerwG, 23.01.1990 - 8 C 58.89

    Wohngeld - Ermittlung des Jahreseinkommens - Bewilligungszeitraum - Einkünfte - …

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 68.90
    Denn wohngeldrechtlich sind für die Beurteilung die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 23. Januar 1990 - BVerwG 8 C 58.89 - BVerwGE 84, 278 [281 f.]).
  • BGH, 21.10.1983 - V ZR 121/82

    Zur Beurkundungspflicht von Zusatzvereinbarungen

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 68.90
    Bereits der Wortlaut des § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 WoGG drängt die Annahme auf, daß es allein auf das Bestehen eines (unbedingten) obligatorischen Anspruchs (vgl. § 194 Abs. 1 BGB) ankommt, wie er durch ein formfreies Verpflichtungsgeschäft begründet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1983 - V ZR 121/82 - DNotZ 1984, 238 f.).
  • BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 104.89

    Wohngeld - BAföG - Ausbildungsförderung - Wohngeldberechtigung

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 68.90
    Auszugehen ist davon, daß - wie nicht zweifelhaft sein kann - nicht jede Handlung oder gewählte rechtliche Gestaltung, die in ihrer Konsequenz zum Entstehen (oder zu einer Erhöhung) eines Wohngeldanspruchs führt, deshalb den Tatbestand des § 18 Abs. 3 WoGG erfüllt (vgl. etwa Urteil vom 29. November 1991 - BVerwG 8 C 104.89 - Urteilsabdruck S. 11 f.).
  • BFH, 13.08.1985 - VII R 172/83

    Kraftfahrzeugsteuer - Befreiung - In Berlin zugelassene Anhänger - Mißbrauch …

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 68.90
    Sprechen objektiv, d.h. aus der Sicht - wie es der Bundesfinanzhof zu der im gedanklichen Ansatz vergleichbaren, auf den Mißbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zur Umgehung der Steuergesetze ausgerichteten Vorschrift des § 42 AO formuliert hat - "verständiger Parteien" (BFH, Urteil vom 13. August 1985 - VII R 172/83 - BStBl. II 1985, 636 [641]), einleuchtende außerwohngeldrechtliche Gründe für die Vornahme einer Handlung oder Wahl einer Gestaltung, kann also das Wohngeld als Zweck für eine Vorgehensweise hinweggedacht werden, ohne daß diese als solche unverständlich wird, scheidet von vornherein die Annahme eines mißbräuchlichen Verhaltens aus.
  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 18.88

    Bestimmung der Anforderungen an die Wehrdienstfähigkeit - Einsatzfähigkeit eines …

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 68.90
    In Übereinstimmung mit Ziff. 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 WEG vom 19. März 1974 (BAnz Nr. 58 vom 23. März 1974) und der Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Wohnungsbegriff des II. Wohnungsbaugesetzes (vgl. u.a. Urteil vom 27. April 1990 - BVerwG 8 C 18.88 - Buchholz 454.4 II. WoBauG § 17 Nr. 3 S. 9) ist davon auszugehen, daß der Wohnungsbegriff des Wohnungseigentumsgesetzes eine objektive Eignung der Räume zum dauerhaften Bewohnen voraussetzt und diese wiederum - als Mindestausstattung - einen Kochraum mit Entlüftungsmöglichkeit, Spülbecken und Anschlußmöglichkeit für Gas- oder Elektroherd sowie Toilette und Bad verlangt.
  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14

    Bedingung, auflösende ~; Bedingung, aufschiebende ~; Bestandskraft; …

    Die Prinzipien der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und der Bestandskraft von Verwaltungsakten stehen vielmehr gleichberechtigt nebeneinander, sofern dem anzuwendenden Fachrecht nicht ausnahmsweise eine andere Wertung zu entnehmen ist (Urteile vom 25. September 1992 - 8 C 68.90 u.a. - BVerwGE 91, 82 , vom 23. Oktober 2007 - 1 C 10.07 - BVerwGE 129, 367 Rn. 32 und Beschluss vom 7. Juli 2004 - 6 C 24.03 - BVerwGE 121, 226 ).
  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen …

    Versteht sich aber das Ergebnis von selbst, so bedarf es insoweit nach § 39 Abs. 1 Satz 3 VwVfG auch keiner das Selbstverständliche darstellenden Begründung (vgl. Urteile vom 5. Juli 1985 - BVerwG 8 C 22.83 - BVerwGE 72, 1, 6 = Buchholz 454.32 § 5 Nr. 1, und vom 25. September 1992 - BVerwG 8 C 68 und 70.90 - BVerwGE 91, 82, 90 = Buchholz 454.71 § 3 Nr. 6, sowie Kopp, VwVfG , 6. Auflage § 39 Rn. 46 ff.).
  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 24.03

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides; …

    In dem einschlägigen Fachrecht kann aber eine bestimmte Richtung der zu treffenden Entscheidung in der Weise vorgegeben sein, dass das Ermessen im Regelfall nur durch die Entscheidung für die Rücknahme des Verwaltungsaktes ausgeübt werden kann, so dass sich das Ermessen in diesem Sinne als intendiert erweist (vgl. Urteil vom 25. September 1992 - BVerwG 8 C 68. und 70.90 - BVerwGE 91, 82 ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 69.90, 8 C 71.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2839
BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 69.90, 8 C 71.90 (https://dejure.org/1992,2839)
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.1992 - 8 C 69.90, 8 C 71.90 (https://dejure.org/1992,2839)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 1992 - 8 C 69.90, 8 C 71.90 (https://dejure.org/1992,2839)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 747
  • NVwZ 1993, 372 (Ls.)
  • ZMR 1993, 32
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 69.90
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr. Sen. 1 und 2.84 - BVerwGE 70, 356 ).
  • BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 22.83

    Wohnungsrecht - Wohnberechtigungsschein - Ausnahme - Nichteheliche …

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 69.90
    Trifft das nämlich zu, bedarf es, wenn in dem durch das Gesetz vorgegebenen Sinne entschieden wird, "keiner Abwägung des 'Für und Wider'...; damit entfällt zugleich auch eine entsprechende Begründungspflicht der Behörde" (Urteil vom 5. Juli 1985 - BVerwG 8 C 22.83 - Buchholz 454.32 § 5 WoBindG 1974 Nr. 1 S. 6).
  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 26.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Bescheidänderung - Rückforderung - Begründung

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 69.90
    Zwar steht die Entscheidung über die Rücknahme eines - wie hier - von Anfang an rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts mit Wirkung für die Vergangenheit nach § 45 Abs. 1 SGB X grundsätzlich im Ermessen der Behörde (vgl. u.a. Urteil vom 17. September 1987 - BVerwG 5 C 26.84 - BVerwGE 78, 101 ) und setzt deshalb die Rechtmäßigkeit der Rücknahme grundsätzlich eine entsprechende Ermessensausübung voraus.
  • BFH, 13.07.1989 - V R 8/86

    Zur Frage des Gestaltungsmißbrauchs (§ 42 AO) im Hinblick auf § 19 Abs. 3 UStG …

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 69.90
    Geschieht dies nicht oder nicht in sachlich überzeugender Weise, gereicht das dem Antragsteller zum Nachteil (vgl. ebenso zu § 42 AO BFH, u.a. Urteil vom 13. Juli 1989 - V R 8/86 - BStBl. II 1990, S. 100 f.).
  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 16.86

    Rückforderung von Ausbildungsförderung - Teilaufhebung von Bewilligungsbescheiden

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 69.90
    Ein Bescheid, mit dem einem Antragsteller für einen Bewilligungszeitraum (vgl. § 27 Abs. 1 WoGG) Wohngeld in bestimmter Höhe monatlich bewilligt worden ist, ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (ebenso zu Bewilligungsbescheiden nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz Urteil vom 17. September 1987 - BVerwG 5 C 16.86 - Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 29 S. 24).
  • BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 104.89

    Wohngeld - BAföG - Ausbildungsförderung - Wohngeldberechtigung

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 69.90
    Bei der Anwendung des § 18 Abs. 3 WoGG ist davon auszugehen, daß - wie nicht zweifelhaft sein kann - nicht jede Handlung oder gewählte rechtliche Gestaltung, die in ihrer Konsequenz zum Entstehen (oder zu einer Erhöhung) eines Wohngeldanspruchs führt, deshalb den Tatbestand des § 18 Abs. 3 WoGG erfüllt (vgl. etwa Urteil vom 29. November 1991 - BVerwG 8 C 104.89 - Urteilsabdruck S. 11 f.).
  • BFH, 13.08.1985 - VII R 172/83

    Kraftfahrzeugsteuer - Befreiung - In Berlin zugelassene Anhänger - Mißbrauch …

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 69.90
    Sprechen objektiv, d.h. aus der Sicht - wie es der Bundesfinanzhof zu der im gedanklichen Ansatz vergleichbaren, auf den Mißbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zur Umgehung der Steuergesetze ausgerichteten Vorschrift des § 42 AO formuliert hat - "verständiger Parteien" (BFH, Urteil vom 13. August 1985 - VII R 172/83 - BStBl. II 1985, 636 ), einleuchtende außerwohngeldrechtliche Gründe für die Vornahme einer Handlung oder Wahl einer Gestaltung, kann also das Wohngeld als Zweck für eine Vorgehensweise hinweggedacht werden, ohne daß diese als solche unverständlich wird, scheidet von vornherein die Annahme eines mißbräuchlichen Verhaltens aus.
  • BSG, 27.04.1989 - 9 RV 7/88

    Aufhebung rechtswidriger Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 69.90
    Diese jüngere Fassung des § 45 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 SGB X ist aber hier nicht anwendbar, weil sie keine Verwaltungsakte erfaßt, die - wie die zurückgenommenen Bewilligungsbescheide - im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes am 27. Juli 1988 bereits unanfechtbar geworden waren (vgl. BSG, Urteil vom 27. April 1989 - 9 RV 7/88 - …">45%20SGB%20X%20Nr.%2042#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 1300 § 45 SGB X Nr. 42 S. 135 f.).
  • VG Berlin, 13.12.2022 - 21 K 126.22

    Bewilligung von Wohngeld: Ausschlussgrund einer missbräuchlichen Inanspruchnahme …

    Gelingt der wohngeldberechtigten Person eine Erklärung nicht oder nicht in sachlich überzeugender Weise, gereicht ihr das zum Nachteil (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 25. September 1992 - 8 C 69.90 - juris Rn. 23 zur Vorgängerregelung des § 18 Abs. 3 WoGG a.F.).

    Dabei ist, wenn ein (erwerbsfähiges) Haushaltsmitglied keiner oder nur einer geringen Tätigkeit nachgeht, von dem Einkommen auszugehen, das bei einem zumutbaren Einsatz der Arbeitskraft dieses Haushaltsmitglieds erzielt werden könnte (vgl. zu Vorstehendem BVerwG, Urteile vom 25. September 1992 - 8 C 69.90 - juris Rn. 20 und vom 16. Januar 1974 - VIII C 62.72 - juris [Leitsatz]).

  • VG Dessau, 27.04.2004 - 4 A 55/04
    Im Rahmen des § 45 Abs. 1 SGB X muss die Behörde grundsätzlich auch bei fehlendem Vertrauensschutz des Betroffenen Ermessens-erwägungen anstellen bzw. zumindest deutlich machen, dass ihr bewusst war, Ermessen auszuüben (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. September 1992 - 8 C 69.90 u. 71.90 -, FEVS 44, 94, 100, 1001;… Kasseler Kommentar, aaO., SGB X § 45 Rdnr. 46 ff., 50 ff. m.w.N.).

    Der Beklagte kann sich nicht darauf berufen, die Klägerin habe Wohngeld i.S.d. § 18 Abs. 3 WoGG a.F. bzw. § 18 Nr. 6 WoGG missbräuchlich in Anspruch genommen und die zu treffende Entscheidung sei deshalb i.S.d. Rechtsprechung des BVerwG (vgl. Urt. v. 25. September 1992, aaO. S. 101) durch das Fachrecht in eine bestimmte Richtung, d.h. in Richtung einer Aufhebung, vorgegeben (sog. intendiertes Ermessen).

    Im Gegensatz dazu erfasst § 18 Abs. 3 bzw. § 18 Nr. 6 WoGG die Fälle, in denen - formal - ein Wohngeldanspruch besteht, die Gewährung von Wohngeld aber nach den Gesamtumständen des Einzelfalles der Intention des Gesetzes widerspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. September 1992, aaO. S. 97, 98).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2004 - 3 M 269/03

    Elternbeiträge, Benutzungsgebühren, Rechtsschutz, vorläufiger, Nacherhebung, …

    Trifft dies nämlich zu, bedarf es, wenn in dem durch das Gesetz vorgegebenen Sinne entschieden wird, keiner Abwägung des Für und Wider und entfällt damit zugleich auch eine entsprechende Begründungspflicht der Behörde (BVerwG, Urteil vom 05.07.1985 - 8 C 22.83 -, Buchholz 454.32 § 5 WoBindG 1974 Nr. 1 [S. 6] sowie - zu § 45 SGB X - Urteil vom 25.09.1992 - 8 C 71.90 -, NJW 1993, 747; ebenso - zu § 48 VwVfG - BVerwG, Urteil vom 16.06.1997 - 3 C 22.96 -, BVerwGE 105, 55 ff.; OVG LSA, Urteil vom 02.12.1999 - A 1 S 89/99 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.08.2008 - L 34 B 1550/08

    Ermessensreduzierung auf Null

    Weitere Anhaltspunkte für eine abweichende Ermessensentscheidung sind nicht ersichtlich, zumal das materielle Fachrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende wegen der besonderen Ausschlussregelung des § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II eine andere Entscheidung nicht zulässt (so genanntes intendiertes Ermessen, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. September 1992, 8 C 69/90, 8 C 71/90, abrufbar bei der Datenbank Juris).
  • VG Braunschweig, 18.03.2010 - 2 A 15/09

    Einstufung; Gefahrstoff; Kennzeichnung; Orangenöl; Stoffrichtlinie; Zubereitung; …

    Unter Berücksichtigung der in Fällen unzureichender gefahrstoffrechtlicher Kennzeichnungen in Rede stehenden erheblichen Gefahren genügt es in der Regel, wenn die Behörde deutlich macht, dass der beanstandete Zustand wegen seiner Rechtswidrigkeit beseitigt werden muss (…vgl. allg.: BVerwG, Urt. v. 16.6.1997 - 3 C 22/96 -, BVerwGE 105, 55 = DÖV 1997, 1006; Urt. v. 25.9.1992 - 8 C 69/90 u.a. -, NJW 1993, 747; Nds. OVG, Beschl. v. 18.2.1994 - 1 M 5097/93 -, NVwZ-RR 1995, 7).
  • VG Aachen, 13.04.2005 - 6 K 2906/00

    Rücknahme ergangener Sozialhilfebescheide und Rückforderung zu Unrecht gezahlter …

    Rn. 33 Vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25. September 1992 -8 C 69.90, 8 C 71.90-, Neue Juristische Wochenschrift 1993, 747; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Entscheidung vom 11. Juli 2001 -12 A 2727/00-, Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen www.justiz.nrw.de; Beschluss vom 9. August 2002 -12 E 345/00-, juris, sowie Urteile vom 13. Juni 2002 -12 A 693/99-, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungsreport 2003, 803, vom 28. März 2001 -16 A 4212/00-, juris, und vom 20. Februar 1986 -8 A 2001/84-, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 7. Juni 2002 -13 K 6127/99-, Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen www.justiz.nrw.de.
  • VG Hamburg, 26.06.2025 - 5 K 3002/25

    Rücknahme eines Wohngeldbewilligungsbescheides; Ermessensausübung

    Eine vom Grundsatz abweichende andere Wertung für eine intendiertes Ermessen ist im Wohngeldrecht nur bei Verstoß gegen den Versagungsgrund des § 18 Abs. 3 WoGG anerkannt (dazu BVerwG, Urt. v. 25.9.1992, 8 C 69.90, juris Rn. 28, BVerwGE 91, 82).
  • VG Hannover, 02.12.2008 - 3 A 3810/08

    Missbräuchliche Inanspruchnahme von Wohngeldleistungen; Erhöhung; Missbrauch; …

    Die Inanspruchnahme von Wohngeld ist missbräuchlich, wenn sie auf einen Sachverhalt gestützt wird, der in seiner ungewöhnlichen Beschaffenheit nur aus dem Ziel des Wohngeldbezuges zu erklären, das heißt um dieses Zieles willen gleichsam konstruiert ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.09.1992, Az. 8 C 69/90, 8 C 71/90, FEVS 44, 94 ff.;… Urt. v. 04.11.1994, Az. 8 C 28/93, NJW 1995, 1569 ff., sowie zur Konstellation des Verzichts auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente VG Augsburg, Urt. v. 02.03.2004, Az. Au 9 K 03.2204, veröffentlicht in juris).
  • VG Münster, 08.04.2008 - 5 K 54/07
    Rn. 21 vgl. hierzu: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. September 1992 - 8 C 69.90 und 8 C 71.90 -, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1993, 747, keinen Bedenken, Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Ermessensausübung hat die Klägerin nicht vorgetragen, solche sind im Übrigen auch nicht ersichtlich.
  • VG Oldenburg, 24.06.2005 - 13 A 772/03

    Zu Unrecht erbrachte Leistung zwischen Leistungsträger und Empfänger aufgrund …

    Es kann dahinstehen, ob und in welchem Umfang die durch § 45 Abs. 1 SGB X bei der Entscheidung über die Rücknahme vorgesehene Ermessensausübung dahin intendiert ist, dass von der Rücknahme allenfalls ausnahmsweise abgesehen werden kann, wenn sich dies wegen besonders gewichtiger Gründe rechtfertigt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. September 1992 - 8 C 69/90 - NJW 1993, 747).
  • VG Ansbach, 16.04.2008 - AN 14 K 07.01704

    Verschweigen von Einkünften bei der Beantragung von Wohngeld; Mietobergrenze; …

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