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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 27.05.2025 - 8 ME 132/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,12612
OVG Niedersachsen, 27.05.2025 - 8 ME 132/24 (https://dejure.org/2025,12612)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.05.2025 - 8 ME 132/24 (https://dejure.org/2025,12612)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Mai 2025 - 8 ME 132/24 (https://dejure.org/2025,12612)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anhörung; Ansehens- und Vertrauensverlust; Auslegung; Einzelrichter; Einzelrichterübertragung; fehlerhafte Einzelrichterübertragung; Fachaufsicht; Gehörstverstoß; Heilbar; Heilung; Heilung von Verfahrensfehlern; Landesaufsicht; Landesaufsicht; Leistungsbescheid; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Rundfunkbeiträge aus drei Festsetzungsbescheiden; Vollstreckung von Festsetzungsbescheiden über rückständige Rundfunkbeiträge im Verwaltungsvollstreckungsverfahren

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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (51)

  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2025 - 8 ME 132/24
    Eine solche Sichtweise würde jedoch der Bedeutung der Maßnahme, die über die Zusammensetzung der Richterbank entscheidet und damit das verfassungsmäßige Recht auf den gesetzlichen Richter beeinflusst, nicht gerecht (BVerwG, Urt. v. 10.11.1999 - BVerwG 6 C 30.98 -, juris Rn. 18).

    Angesichts dessen gebietet es der Grundsatz rechtlichen Gehörs, den Beteiligten zeitlich vor der Übertragung auf den Einzelrichter Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (BVerwG, Urt. v. 10.11.1999 - BVerwG 6 C 30.98 -, juris Rn. 18;… Schl.-H. OVG, Beschl. v. 15.10.2001 - 2 L 33/01 -, juris Rn. 4;… OVG NRW, Beschl. v. 2.11.2017 - 4 B 891/17 -, juris Rn. 7 f.;… Nds. OVG, Beschl. v. 26.4.2013 - 5 ME 108/13 -, juris Rn. 10;… Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl. 2023, § 6 Rn. 19;… Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 6. Aufl. 2022, § 6 Rn. 12).

    Ein wegen unterbliebener Anhörung festzustellender Gehörsverstoß ist zwar in der Zeit zwischen Übertragung und Endentscheidung heilbar (BVerwG, Urt. v. 10.11.1999 - BVerwG 6 C 30.98 -, juris Rn. 19;… Beschluss vom 7.10.2004 - BVerwG 3 B 62.04 -, juris Rn. 5).

    Eine Heilung kann stattfinden, wenn die Beteiligten durch rügelose Einlassung gemäß § 173 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 295 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) zu verstehen geben, dass sie gegen die erfolgte Übertragung keine Bedenken haben (BVerwG, Urt. v. 10.11.1999 - BVerwG 6 C 30.98 -, juris Rn. 19;… Beschl. v. 7.10.2004 - BVerwG 3 B 62.04 -, juris Rn. 5;… Schübel-Pfister, a. a. O., Rn. 12).

    Rügt ein Beteiligter - wie hier die Antragstellerin - die Verletzung rechtlichen Gehörs wegen fehlender Anhörung vor der erfolgten Einzelrichterübertragung, ist eine Heilbarkeit gleichwohl nicht ausgeschlossen; vielmehr bietet § 6 Abs. 3 Satz 1 VwGO die Möglichkeit, den Gehörsverstoß zu korrigieren (BVerwG, Urt. v. 10.11.1999 - BVerwG 6 C 30.98 -, juris Rn. 19).

    Der verfahrensfehlerhaft bestimmte Einzelrichter muss die Anhörung nachholen und kann die Sache - in verfassungskonformer Auslegung der Rückübertragungsvoraussetzungen des § 6 Abs. 2 Satz 1 VwGO - auf die Kammer zurückübertragen, wenn er aufgrund einer nachgeholten Anhörung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Rechtssache entgegen der ursprünglichen Annahme der Kammer doch grundsätzliche Bedeutung hat oder besondere Schwierigkeiten aufweist, denn anderenfalls zwänge man den Einzelrichter, sehenden Auges eine unter dem Makel der Gehörsverletzung stehende Entscheidung zu treffen (BVerwG, Urt. v. 10.11.1999 - BVerwG 6 C 30.98 -, juris Rn. 19;… Beschl. v. 7.10.2004 - BVerwG 3 B 62.04 -, juris Rn. 5;… Schübel-Pfister, a. a. O., Rn. 12).

    Auch wenn - wie hier - der Einzelrichter den Rechtsstreit nicht auf die Kammer zurückübertragen hat, kann der Gehörsverstoß geheilt worden sein, nämlich wenn der Einzelrichter das Vorliegen der Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 VwGO geprüft und weiterhin für gegeben angesehen hat (BVerwG, Urt. v. 10.11.1999 - BVerwG 6 C 30.98 -, juris Rn. 19 f.).

    Die Durchführung einer entsprechenden Prüfung unter Würdigung von im Rahmen einer nachgeholten Anhörung vorgebrachten Bedenken gegen die Einzelrichterübertragung kann etwa dadurch dokumentiert sein, dass der Einzelrichter in den Entscheidungsgründen hinreichend deutlich zu erkennen gibt, dass er im Zeitpunkt der Entscheidung auch in Anbetracht der gegenteiligen Ausführungen eines Beteiligten im nachgeholten Anhörungsverfahren die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 VwGO nach wie vor als gegeben angesehen hat, womit zugleich eine Rückübertragung gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 VwGO ausschied (BVerwG, Urt. v. 10.11.1999 - BVerwG 6 C 30.98 -, juris Rn. 20).

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn willkürliche oder manipulative Erwägungen für den Gehörsverstoß bestimmend gewesen wären (BVerwG, Urt. v. 10.11.1999 - BVerwG 6 C 30.98 -, juris Rn. 21 m. w. Nw.).

    Nach alledem liegt ein im Rechtsmittelverfahren beachtlicher Verstoß gegen Art. 6 VwGO vor, weil die in Bezug auf die Antragstellerin unterbliebene Anhörung zur Einzelrichterübertragung zugleich eine Verletzung der prozessualen Gewährleistungen der Verfassung - hier: in Gestalt der Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör - darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.11.1999 - BVerwG 6 C 30.98 -, juris Rn. 16;… Beschl. v. 15.10.2001 - BVerwG 8 B 104.01 -, juris Rn. 7) mit der Folge, dass auch die nachfolgende Sachentscheidung des Einzelrichters mit einem Mangel behaftet ist (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 26.4.2013 - 5 ME 108/13 -, juris Rn. 13).

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2021 - 4 LB 84/20

    Gläubigerbehörde; Leistungsbescheid; Mahngebühren; Rundfunkbeitrag; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2025 - 8 ME 132/24
    Dies entspricht der Rechtsprechung des langjährig für das Rundfunkgebühren- bzw. Rundfunkbeitragsrecht zuständig gewesenen 4. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bezug auf den Staatsvertrag alter und neuer Fassung (…Nds. OVG, Beschl. v. 23.12.2009 - 4 LA 357/08 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 5.3.2021 - 4 LB 84/20 -, juris Rn. 30), welcher der nunmehr für das Rundfunkbeitragsrecht zuständige beschließende Senat sowohl für den seit dem Jahr 1992 gegoltenen als auch für den aktuell geltenden Staatsvertrag beitritt.

    Es entspricht im Übrigen der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung, dass Festsetzungsbescheide nach dem Rundfunkstaatsvertrag Leistungsbescheide darstellen (vgl. etwa Nds. OVG, Beschl. v. 5.3.2021 - 4 LB 84/20 -, juris Rn. 2, 31, OVG NRW, Beschl. v. 9.9.2021 - 2 B 1276/21 -, juris Rn. 25;… Bay. VGH, Beschl. v. 7.3.2024 - 7 CE 23.1749, juris Rn. 10) und damit der Verwaltungsvollstreckung unterliegen.

    Der Beigeladene war für die Mahnung zuständig (so Nds. OVG, Beschl. v. 5.3.2021 - 4 LB 84/20 -, juris 36 ff.); in den Mahnungen wird gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 VwVfG auch jeweils die Vollstreckungsbehörde - die Antragsgegnerin - bezeichnet.

    Der Beigeladene als der Vollstreckungsgläubiger war ferner zur Erhebung von Mahngebühren befugt, was aus § 67 Abs. 1 Satz 1, Satz 2, Abs. 5 NVwVG resultiert (Nds. OVG, Beschl. v. 5.3.2021 - 4 LB 84/20 -, juris Rn. 33 f.).

    Die Mahngebühren können ohne besonderen Leistungsbescheid mit der Hauptleistung durch die Vollstreckungsbehörde beigetrieben werden (§ 67 Abs. 4 Satz 2 NVwVG; Nds. OVG, Beschl. v. 5.3.2021 - 4 LB 84/20 -, juris Rn. 33 f.).

  • BVerfG, 18.12.2012 - 1 BvL 8/11

    Selbsttitulierungsrecht ist mit dem Grundgesetz unvereinbar

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2025 - 8 ME 132/24
    Die Antragstellerin ist der Auffassung (BB, S. 14 bis 16; so auch Antragsschrift vom 15.7.2024 - AS -, S. 46 bis 48), die Rechtsgrundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 18. Dezember 2012 (- 1 BvL 8/11 und 1 BvL 22/11 -, juris) in Bezug auf das Selbsttitulierungsrecht zweier öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute aufgestellt habe, und die hieraus gezogene Schlussfolgerung eines Verstoßes des Selbsttitulierungsrechts gegen Art. 3 Abs. 1 GG aufgrund einer gleichheitswidrigen Privilegierung seien auf den Streitfall übertragbar.

    Der Gleichheitssatz ist nur verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG, Beschl. v. 18.12.2012 - 1 BvL 8/11 und 1 BvL 22/11 -, juris Rn. Rn. 45 m. w. Nw.).

    Damit unterscheidet sich der Rundfunkbeitrag von der privatrechtlichen Forderung, wie sie Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum fehlenden Selbsttitulierungsrecht der betreffenden öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute (BVerfG, Beschl. v. 18.12.2012 - 1 BvL 8/11 und 1 BvL 22/11 -, juris) gewesen ist (…hierauf abhebend auch Bay. VGH, Beschl. v. 12.12.2022 - 7 ZB 20.1120 -, juris Rn. 24).

  • BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 52.77

    Ersatzpflicht des erbenden Ehegatten - Hilfeempfänger - Mehrheit von Erben - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2025 - 8 ME 132/24
    Nach dessen Unanfechtbarkeit kann die Leistungspflicht des Adressaten grundsätzlich nicht mehr in Frage gestellt werden, so dass der geregelte öffentlich-rechtliche Anspruch nötigenfalls mit den Mitteln des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden kann (BVerwG, Urt. v. 26.10.1978 - BVerwG V C 52.77 -, juris Rn. 17).

    Ob eine Äußerung einer Behörde so zu verstehen ist, also eine Leistungspflicht des Adressaten begründet werden soll, ist durch Auslegung zu ermitteln, und zwar nach dem objektiven Erklärungsinhalt (BVerwG, Urt. v. 26.10.1978 - BVerwG V C 52.77 -, juris Rn. 17).

    Mit Blick auf diese Grundsätze ist ein Schriftstück mit Gewissheit als Leistungsbescheid auszulegen, wenn es mit den Worten "Leistungsbescheid" überschrieben ist, den Adressaten gebietend oder jedenfalls verpflichtungsregelnd zur Zahlung eines näher bezeichneten Betrags auffordert und sich eine Begründung sowie eine Rechtsmittelbelehrung anschließen; jedoch kann auch eine weniger streng formulierte "Äußerung" nach ihrem objektiven Erklärungsinhalt als Leistungsbescheid ausgelegt werden (BVerwG, Urt. v. 26.10.1978 - BVerwG V C 52.77 -, juris Rn. 18).

  • VG Schleswig, 06.02.2025 - 4 B 46/24
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2025 - 8 ME 132/24
    b) Es kann dahinstehen, ob ein auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gerichteter Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO regelmäßig wegen fehlenden allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist, wenn der jeweilige Antragsteller nicht zuvor erfolglos einen Antrag auf Aussetzung der Zwangsvollstreckung bei der zuständigen Verwaltungsbehörde gestellt hat (…diese Frage offenlassend VG Cottbus, Beschl. v. 3.11.2021 - 6 L 189/21 -, juris Rn. 7;… Beschl. v. 30.10.2024 - 3 L 348/24 -, juris Rn. 12;… diese Frage bejahend etwa: VG München, Beschl. v. 6.10.2016 - M 6 E 16.3949 -, juris Rn. 19; VG Schleswig, Beschl. v. 6.2.2025 - 4 B 46/24 -, juris Rn. 26 [zur Vollstreckung von Benutzungsgebühren];… Beschl. v. 4.12.2024 - -, juris Rn. 31 [zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen]).

    Ebenfalls nicht ohne Weiteres reparabel und damit nicht hinnehmbar ist - worauf die Antragstellerin zu Recht hingewiesen hat (BB, S. 13) - der Nachteil, der etwa bei einer Forderungspfändung in Gestalt eines Ansehens- und Vertrauensverlusts beim Drittschuldner entstehen kann (…OVG NRW, Urt. v. 30.10.2003 - 3 A 3417/99 -, juris Rn. 26;… VG Arnsberg, Beschl. v. 7.5.2019 - 5 L 327/19 -, juris Rn. 18 f.;… VG Schleswig, Beschl. v. 4.12.2024 - 4 B 33.24 -, juris Rn. 32; Beschl. v. 6.2.2025 - 4 B 46/24 -, juris Rn. 27).

    Sie hat lediglich den Sinn, den Schuldner noch einmal auf den Ernst der Situation hinzuweisen und ihm letztmalig die Gelegenheit zu geben, die Vollstreckung der Forderung durch freiwillige Leistung abzuwehren (VG Schleswig, Beschl. v. 6.2.2025 - 4 B 46/24 -, juris Rn. 24).

  • BVerwG, 07.10.2004 - 3 B 62.04

    Berechtigung zur Rüge eines Verstoßes gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2025 - 8 ME 132/24
    Ein wegen unterbliebener Anhörung festzustellender Gehörsverstoß ist zwar in der Zeit zwischen Übertragung und Endentscheidung heilbar (…BVerwG, Urt. v. 10.11.1999 - BVerwG 6 C 30.98 -, juris Rn. 19; Beschluss vom 7.10.2004 - BVerwG 3 B 62.04 -, juris Rn. 5).

    Eine Heilung kann stattfinden, wenn die Beteiligten durch rügelose Einlassung gemäß § 173 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 295 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) zu verstehen geben, dass sie gegen die erfolgte Übertragung keine Bedenken haben (…BVerwG, Urt. v. 10.11.1999 - BVerwG 6 C 30.98 -, juris Rn. 19; Beschl. v. 7.10.2004 - BVerwG 3 B 62.04 -, juris Rn. 5;… Schübel-Pfister, a. a. O., Rn. 12).

    Der verfahrensfehlerhaft bestimmte Einzelrichter muss die Anhörung nachholen und kann die Sache - in verfassungskonformer Auslegung der Rückübertragungsvoraussetzungen des § 6 Abs. 2 Satz 1 VwGO - auf die Kammer zurückübertragen, wenn er aufgrund einer nachgeholten Anhörung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Rechtssache entgegen der ursprünglichen Annahme der Kammer doch grundsätzliche Bedeutung hat oder besondere Schwierigkeiten aufweist, denn anderenfalls zwänge man den Einzelrichter, sehenden Auges eine unter dem Makel der Gehörsverletzung stehende Entscheidung zu treffen (…BVerwG, Urt. v. 10.11.1999 - BVerwG 6 C 30.98 -, juris Rn. 19; Beschl. v. 7.10.2004 - BVerwG 3 B 62.04 -, juris Rn. 5;… Schübel-Pfister, a. a. O., Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2013 - 5 ME 108/13

    Zurückverweisung eines Rechtsstreites an das Verwaltungsgericht bei Verletzung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2025 - 8 ME 132/24
    Angesichts dessen gebietet es der Grundsatz rechtlichen Gehörs, den Beteiligten zeitlich vor der Übertragung auf den Einzelrichter Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (…BVerwG, Urt. v. 10.11.1999 - BVerwG 6 C 30.98 -, juris Rn. 18;… Schl.-H. OVG, Beschl. v. 15.10.2001 - 2 L 33/01 -, juris Rn. 4;… OVG NRW, Beschl. v. 2.11.2017 - 4 B 891/17 -, juris Rn. 7 f.; Nds. OVG, Beschl. v. 26.4.2013 - 5 ME 108/13 -, juris Rn. 10;… Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl. 2023, § 6 Rn. 19;… Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 6. Aufl. 2022, § 6 Rn. 12).

    Nach alledem liegt ein im Rechtsmittelverfahren beachtlicher Verstoß gegen Art. 6 VwGO vor, weil die in Bezug auf die Antragstellerin unterbliebene Anhörung zur Einzelrichterübertragung zugleich eine Verletzung der prozessualen Gewährleistungen der Verfassung - hier: in Gestalt der Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör - darstellt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 10.11.1999 - BVerwG 6 C 30.98 -, juris Rn. 16;… Beschl. v. 15.10.2001 - BVerwG 8 B 104.01 -, juris Rn. 7) mit der Folge, dass auch die nachfolgende Sachentscheidung des Einzelrichters mit einem Mangel behaftet ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 26.4.2013 - 5 ME 108/13 -, juris Rn. 13).

    Vor diesem Hintergrund kann das Beschwerdegericht von seiner Befugnis gemäß § 173 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 572 Abs. 3 ZPO Gebrauch machen, die Sachentscheidung aufzuheben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückverweisen, damit dieses die Beteiligten zu der bereits erfolgten Einzelrichterübertragung ordnungsgemäß anhören, sich mit der Möglichkeit der Rückübertragung des Rechtsstreits auf die Kammer auseinandersetzen und schließlich eine erneute Sachentscheidung treffen kann (Nds. OVG, Beschl. v. 26.4.2013 - 5 ME 108/13 -, juris Rn. 14 f.).

  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2025 - 8 ME 132/24
    Beim Rundfunkbeitrag handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche nichtsteuerliche Abgabe für die Möglichkeit, das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu empfangen, die der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dient (vgl. BVerfG, Urt. v. 18.7.2018 - 1 BvR 1675/16 u. a. -, juris Rn. 52 ff.).

    Zweitens soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Programm anbieten, das ohne Orientierung an Einschaltquoten und Werbeumsätzen die Grundversorgung der Bevölkerung mit - den Anforderungen des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG in vollem Umfang entsprechenden - Rundfunkprogrammen gewährleitstet (…vgl. BVerfG, Urt. v. 22.2.1994 - 1 BvL 30/88 -, juris Rn. 148), und damit "eine Art informationelle Daseinsvorsorge für die Gesamtbevölkerung" (BVerfG, Urt. v. 18.7.2018 - 1 BvR 1675/16 u. a. -, juris Rn. 60 m. w. Nw.) darstellen.

  • BVerwG, 15.06.2023 - 1 CN 1.22

    Rechtmäßigkeit des Betretens von Räumen in Flüchtlingsunterkünften

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2025 - 8 ME 132/24
    Vorbeugende Klagen sowie vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz als Ausnahmen im System der Verwaltungsgerichtsordnung sind daher nur zulässig, wenn ein besonderes schützenswertes Interesse gerade an der Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes besteht, wenn mit anderen Worten der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz - einschließlich des vorläufigen Rechtsschutzes - mit für den Betreffenden unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (…st. Rsp., vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 12.1.1967 - BVerwG III C 58.65 -, juris Rn. 18;… Urt. v. 8.9.1972 - BVerwG IV C 17.71 -, juris Rn. 29;… Urt. v. 29.7.1977 - BVerwG IV C 51.75 -, juris Rn. 22;… Urt. v. 7.5.1987 - BVerwG 3 C 53.85 -, juris 25;… Urt. v. 25.9.2008 - BVerwG 3 C 35.07 -, juris Rn. 26;… Urt. v. 25.9.2008 - BVerwG 3 C 35.07 -, juris Rn. 26;… Urt. v. 13.12.2018 - BVerwG 2 C 52.17 -, juris Rn. 37; Urt. v. 15.6.2023 - BVerwG 1 CN 1.22 -, juris Rn. 18;… Nds. OVG, Beschl. v. 9.4.2014 - 13 LA 17/13 -, juris Rn. 9;… Beschl. v. 5.7.2023 - 11 ME 120/23 -, juris Rn. 56).

    Ob eine Unzumutbarkeit vorliegt, bedarf der Prüfung im jeweiligen Einzelfall (BVerwG, Urt. v. 15.6.2023 - BVerwG 1 CN 1.22 -, juris Rn. 18).

  • BVerwG, 15.03.1968 - VII C 183.65

    Antrag auf die Erteilung der Genehmigung in der Sonderform des Berufsverkehrs - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2025 - 8 ME 132/24
    Streitgegenstand einer Anfechtungsklage ist die Rechtsbehauptung des betreffenden Klägers, durch den angefochtenen Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein (BVerwG, Beschl. v. 15.3.1968 - BVerwG VII C 183.65 -, juris Rn. 16;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.4.2008 - 11 S 759/06 -, juris Rn. 27).

    Ist die Klage also abgewiesen worden und ergeben die Gründe, dass das Gericht sie als unbegründet angesehen hat, so steht fest, dass der angefochtene Verwaltungsakt rechtmäßig ist und den Kläger nicht in seinen Rechten verletzt (BVerwG, Beschl. v. 15.3.1968 - BVerwG VII C 183.65 -, juris Rn. 16).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - 15 A 2421/12

    Anforderungen an die Feststellung des Rechtsschutzbedürfnisses für eine …

  • OVG Niedersachsen, 05.07.2023 - 11 ME 120/23

    Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Antrag auf Erlass einer einstweiligen …

  • VGH Bayern, 07.03.2024 - 7 CE 23.1749

    Anforderungen an die Widerlegung der Vermutung der Zustellung eines …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2003 - 3 A 3417/99
  • VG Cottbus, 03.11.2021 - 6 L 189/21
  • OVG Sachsen, 14.03.2022 - 4 A 341/20

    Italienisches Asylsystem; systemische Schwachstellen; Prinzip des gegenseitigen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2017 - 4 B 891/17

    Markthändler kann nicht auf den Münsteraner Wochenmarkt zurückkehren

  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage; …

  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des …

  • BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvG 1/58

    Volksbefragung Hessen

  • BVerfG, 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00

    Einstweiliger Rechtsschutz für einen Marktbeschicker

  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf …

  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung …

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 11 S 759/06

    Bestands- bzw. rechtskräftige Ausweisungsverfügung; Wiederaufgreifen bei Änderung …

  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 52.17

    Funktionszulage nach § 46 BBesG a.F. nur bei Beförderungsreife

  • VGH Bayern, 12.12.2022 - 7 ZB 20.1120

    Festsetzungsbescheid für rückständige Rundfunkbeiträge

  • BVerwG, 09.12.2019 - 6 C 20.18

    Auslandsaufenthalt; Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht; …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2015 - 4 M 103/15

    Bekanntgabe und Bestimmtheit von Rundfunkbeitragsbescheiden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - 2 B 86/17

    Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen hinsichtlich Verjährung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2021 - 2 B 1276/21

    Vollstreckung ausstehender Rundfunkbeiträge

  • OVG Niedersachsen, 09.04.2014 - 13 LA 17/13

    Rechtsschutzbedürfnis zur Wahrung des Gebotes effektiven Rechtsschutzes bei …

  • BVerwG, 12.01.1967 - III C 58.65

    Herabsetzung einer Schadensfeststellung wegen Vertreibung - Vertreibungsschaden …

  • BVerwG, 28.05.2003 - 8 C 6.02

    Vereinbarung über die Rückgabe; Auslegung einer -; Verzicht; - des …

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2004 - 6 S 17/04

    Passivlegitimation und Rechtsweg bei Gleichbehandlungsanspruch nach § 6 Abs 1 S 1 …

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2017 - 4 ME 285/17

    Bezeichnung des aus dem zu vollstreckenden Leistungsbescheids in der …

  • OVG Niedersachsen, 23.12.2009 - 4 LA 357/08

    Anwendbarkeit des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) auf die …

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 5 S 2520/91

    Bestandskräftiger Leistungsbescheid: Abwehr der Vollstreckung - Durchbrechung der …

  • BVerwG, 28.03.2025 - 4 B 33.24
  • BVerwG, 31.08.2011 - 2 B 68.10

    Anfechtung eines Verwaltungsaktes; Umfang des Widerspruchs; Zweifel hinsichtlich …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2004 - 13 B 2691/03

    Vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz gegen die behördliche Erteilung von …

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2020 - 8 ME 36/20

    Adressdaten; Anschriften; Aussetzung der Vollziehung; Hängebeschluss; Kammer; …

  • OVG Saarland, 18.01.2006 - 1 W 18/05

    Keine Zustimmung des Personalrats bei Organisationsmaßnahme

  • OVG Niedersachsen, 21.08.2024 - 8 ME 20/24

    Antrag auf Vollstreckungsschutz gegenüber einer Rundfunkbeitragsforderung

  • VG Arnsberg, 07.05.2019 - 5 L 327/19
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2010 - 9 S 109.09

    Vorläufiger Rechtsschutz im Vollstreckungsrecht

  • VG München, 06.10.2016 - M 6 E 16.3949

    Einstweilige Anordnung auf Einstellung der Zwangsvollstreckung aus …

  • BVerwG, 15.10.2001 - 8 B 104.01

    Übertragung auf den Einzelrichter; Erfordernis der Begründung des …

  • BFH, 14.06.1988 - VII B 15/88

    Zulässigkeit einer Umdeutung des ausdrücklichen Antrags auf Aussetzung der …

  • VGH Bayern, 02.08.2017 - 20 C 17.1129

    Prozesskostenhilfe für den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer …

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2001 - 2 L 33/01

    Einzelrichter, rechtliches Gehör

  • OVG Niedersachsen, 06.06.2025 - 8 ME 116/24

    Postverluste kommen vor; keine Vermutung für den Zugang eines formlos mit der …

    (Vorbeugender) Rechtsschutz gegen die Vollstreckung einer Rundfunkbeitragsforderung ist zulässig, wenn der Vollstreckungsgläubiger das Vollstreckungsersuchen gestellt und die Vollstreckungsbehörde daraufhin dem Vollstreckungsschuldner die Zahlungsaufforderung hat zukommen lassen (ausführlich Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 27.5.2025 8 ME 132/24 , juris Rn. 24ff.).

    Die gegenteilige Auffassung des Antragsgegners, es handele sich um (unzulässigen) vorbeugenden Rechtsschutz, weil gegen Vollstreckungshandlungen (ausreichender) repressiver Rechtsschutz gegenüber der Beigeladenen als der von ihm beauftragten Vollstreckungsbehörde möglich sei, wird vom Senat nicht geteilt (s. ausführlich Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 27.5.2025 - 8 ME 132/24 -, juris Rn. 24ff.).

    Außerdem wären der Ansehensverlust und die Rufschädigung durch das Bekanntwerden der Pfändungsmaßnahme im Verhältnis zu Dritten, die hiervon Kenntnis erlangen, bei einem späteren Erfolg im gerichtlichen Verfahren vielfach nicht vollständig reversibel (s. bereits Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 27.5.2025 - 8 ME 132/24 -, juris Rn. 28).

    Er ist nicht im Hinblick auf den Charakter des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens weiter zu vermindern (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 27.5.2025 - 8 ME 132/24 - Beschl. v. 29.3.2007 - 4 ME 265/07 -, V. n. b.).

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2026 - 8 ME 42/26

    Rundfunkbeitrag; Mahnung; Schutzbehauptung; einfaches Bestreiten; …

    Bei Festsetzungsbescheiden nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag handelt es sich um "Leistungsbescheide" in diese Sinne (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.5.2025 - 8 ME 132/24 -, juris Rn. 53 bis 61).

    Der Beigeladene war für die Mahnung zuständig (so Nds. OVG…, Beschluss vom 5.3.2021 - 4 LB 84/20 -, juris Rn. 36 ff.; Beschluss vom 27.5.2025 - 8 ME 132/24 -, juris Rn. 75).

    Die Nebenforderungen können nach § 3 Abs. 2 NVwVG vollstreckt werden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.5.2025 - 8 ME 132/24 -, juris Rn. 78 bis 80).

    Festzusetzen ist ein Viertel der zu vollstreckenden Forderung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29.3.2007 - 4 ME 265/07 - Beschluss vom 27.5.2025 - 8 ME 132/24 -, juris Rn. 83;… Beschluss vom 6.6.2025 - 8 ME 116/24 -, juris Rn. 14;… Beschluss vom 22.9.2025 - 8 ME 51/52 -, juris Rn. 68).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2025 - 2 S 535/25

    Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeitragsforderungen

    Rn. 11 Diese Rechtsprechung ist auf den vorliegenden Fall der Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen nicht übertragbar (so auch VerfGH Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 24.06.2025 - 26/25.VB-2 - juris Rn. 21; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27.05.2025 - 8 ME 132/24 - juris Rn. 34 ff.).

    Vielmehr soll mit den Bescheiden, die sämtlich mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen waren, die Pflicht zur Leistung auf eine rückständige, bereits ohne förmliche Festsetzung kraft Gesetzes entstandene Beitragsforderung verbindlich mit der Zielsetzung festgesetzt werden, dass der Adressat des Bescheids nach Unanfechtbarkeit die Leistungspflicht nicht mehr in Abrede stellen kann und die geregelte Zahlungspflicht notfalls mit den Mitteln des Verwaltungszwangs durchsetzbar ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27.05.2025 - 8 ME 132/24 - juris Rn. 53 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 09.09.2021 - 2 B 1276/21 - juris Rn. 25).

    Rn. 59 Vorliegend bedarf es keiner Entscheidung, ob auch die Regelung in § 53 Abs. 2 Satz 1 LVwVfG , wonach die Verjährungsfrist 30 Jahre beträgt, wenn ein Verwaltungsakt im Sinne des § 53 Abs. 1 LVwVfG unanfechtbar geworden ist, Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes ist, der bei der Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen zur Anwendung gelangt (dies unter Bezugnahme auf § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB bejahend Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27.05.2025 - 8 ME 132/24 - juris Rn. 81; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 13.01.2023 - 2 E 664/22 - Rn. 3 unter Verweis auf den Beschluss vom 03.03.2017 - 2 B 86/17 - juris Rn. 20 zu Rundfunkgebühren;… Noßwitz in Binder/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 5. Aufl., § 7 Rn. 64).

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2026 - 8 ME 38/26

    Zwangsvollstreckung; Verwaltungsvollstreckung; Schutzbehauptung; …

    Bei Festsetzungsbescheiden nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag handelt es sich um "Leistungsbescheide" in diese Sinne (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.5.2025 - 8 ME 132/24 -, juris Rn. 53 bis 61).

    Der Beigeladene war für die Mahnung zuständig (so Nds. OVG…, Beschluss vom 5.3.2012 - 4 LB 84/20 -, juris Rn. 36 ff.; Beschluss vom 27.5.2025 - 8 ME 132/24 -, juris Rn. 75).

    Die Nebenforderungen können nach § 3 Abs. 2 NVwVG vollstreckt werden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.5.2025 - 8 ME 132/24 -, juris Rn. 78 bis 80).

    Festzusetzen ist ein Viertel der zu vollstreckenden Forderung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29.3.2007 - 4 ME 265/07 - Beschluss vom 27.5.2025 - 8 ME 132/24 -, juris Rn. 83;… Beschluss vom 6.6.2025 - 8 ME 116/24 -, juris Rn. 14;… Beschluss vom 22.9.2025 - 8 ME 51/52 -, juris Rn. 68).

  • VG Stuttgart, 21.09.2026 - 3 K 9522/26
    Vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz ist zulässig, wenn durch die Mahnung der Rundfunkanstalt unmissverständlich zu erkennen gegeben worden ist, dass sie die Durchführung der Zwangsvollstreckung beabsichtigt (Anschluss an: VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 24.02.1992 - 5 S 2520/91 -, juris Rn. 27 und dem folgend OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27.05.2025 - 8 ME 132/24 -, juris Rn. 28).

    Die Annahme eines Anordnungsanspruchs setzt in diesem Kontext voraus, dass die von der Rundfunkanstalt angekündigte Vollstreckung nach der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage wegen Fehlens der gesetzlich normierten Voraussetzungen für die rechtmäßige Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen unzulässig wäre (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27.05.2025 - 8 ME 132/24 -, juris Rn. 32).

    Ob eine Unzumutbarkeit vorliegt, bedarf dabei der Prüfung im jeweiligen Einzelfall (so OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27.05.2025 - 8 ME 132/24 -, juris Rn. 27 m. w. N.).

    Für einen solchen Fall steht nach Zusendung einer Mahnung gemäß § 14 Abs. 1 LVwVG vorbeugender Eilrechtschutz nach § 123 VwGO zur Verfügung (so für eine Feststellungsklage: VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 24.02.1992 - 5 S 2520/91 -, juris Rn. 27 und dem folgend OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27.05.2025 - 8 ME 132/24 -, juris Rn. 28).

  • VG Braunschweig, 02.03.2026 - 8 B 663/25

    Unterlassungsanspruch; vorbeugender Rechtsschutz; Darlegungs- und Beweislast; …

    Die vorläufige Verhinderung bzw. Einstellung der Zwangsvollstreckung ist nicht mit einem (gemäß § 123 Abs. 5 VwGO grundsätzlich vorrangigen) Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO zu erreichen, denn die Vollstreckungsankündigung vom 4. Dezember 2025 ist kein sofort vollziehbarer Verwaltungsakt, sondern nur eine aus Gründen der Zweckmäßigkeit nach Außen gerichtete Bekanntmachung einer verwaltungsinternen Maßnahme ohne Regelungswirkung (st. Rspr. d. beschl. Kammer, vgl. Gerichtsbescheid v. 11.02.2026 - 8 A 76/23 -, sowie Beschlüsse v. 25.11.2025 - 8 B 594/25 -, u. v. 12.06.2025 - 8 B 394/25 -, jeweils n.v.; s.a. Nds. OVG, Beschluss v. 27.05.2025 - 8 ME 132/24 -, juris Rn. 23 m.w.N.).

    Vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz ist daher nur möglich, wenn ein besonderes schützenswertes Interesse gerade an der Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes besteht, etwa wenn der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz - einschließlich des vorläufigen Rechtsschutzes - mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (…vgl. BVerwG, Urteile v. 25.09.2008 - 3 C 35/07 -, juris Rn. 26;… u. v. 15.06.2023 - 1 CN 1.22 -, juris Rn. 18; Nds. OVG, Beschluss v. 27.05.2025 - 8 ME 132/24 -, juris Rn. 26 m.w.N.).

    In einem solchen Fall ist es nicht zumutbar, die Zwangsvollstreckung abzuwarten und sich dann gegen die einzelnen Vollstreckungsmaßnahmen gerichtlich zur Wehr zu setzen (vgl. Nds. OVG, Beschluss v. 27.05.2025 - 8 ME 132/24 -, juris Rn. 27 f. m.w.N.; Kammerbeschluss v. 12.06.2025 - 8 B 394/25 -, n.v.).

    Die Kammer setzt in Anlehnung an Ziff. 1.7.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2025 ein Viertel des Wertes der Hauptsache an (vgl. Nds. OVG, Beschluss v. 27.05.2025 - 8 ME 132/24 -, juris Rn. 83), was hier ausgehend von einer in Höhe von 652, 72 EUR angedrohten Vollstreckung einem Betrag in Höhe von 163, 18 EUR entspricht.

  • OVG Niedersachsen, 22.09.2025 - 8 ME 51/25

    Rechtmäßigkeit einer Pfändungs-, Einziehungs- und Überweisungsverfügung bei …

    Diese Regelung ist auf die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen anwendbar, jedenfalls als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens (…OVG NRW, Beschl. v. 3.3.2017 - 2 B 86/17 -, juris Rn. 18 ff.; Nds OVG, Beschl. v. 27.5.2025 - 8 ME 132/24 -, juris Rn. 81).
  • VG Cottbus, 20.04.2026 - 3 L 567/25

    Abgrenzung von § 80 Abs. 5 VwGO und § 123 VwGO, Bargeldlose Zahlung von …

    Dabei kann offenbleiben, ob der Antragsteller insoweit gar den Erlass der Anfechtung zugänglicher Verwaltungsakte im Vollstreckungsverfahren (wie etwa die Ladung zur Abgabe einer Vermögensauskunft oder den Erlass einer Pfändungs- und Überweisungsverfügung) abwarten und sodann Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO in Anspruch nehmen muss, wie es die Kammer in ihrer bisherigen Rechtsprechung angenommen hat (…vgl. Beschluss der Kammer vom 30. Oktober 2024 VG 3 L 348/24 , juris Rn. 4; kritisch dazu: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27. Mai 2025 - 8 ME 132/24 , juris Rn. 27 f.) oder ob ein Vorgehen nach § 123 Abs. 1 VwGO in Betracht kommt, sobald eine entsprechende Vollstreckungsankündigung durch die Vollstreckungsbehörde ergeht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2025 - 1 MB 7/25
    Rn. 16 Zwar mag es grundsätzlich so sein, dass bei Vorliegen einer Vollstreckungsandrohung - hier wurde im Beschwerdeverfahren die Vollstreckungsandrohung der Kreisstadt A-Stadt vom 9. September 2024 vorgelegt - der Tatbestand von § 80 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 VwGO erfüllt ist (vgl. OVG M.-V., Beschluss vom 27. Februar 2007 - 1 M 103/06 -, juris Rn. 17; OVG NRW, Beschlüsse vom 13. Juli 2012 - 9 B 818/12 -, juris Rn. 5 f., vom 29. Januar 2018 - 9 B 1540/17 -, juris Rn. 20 und vom 18. September 2020 - 14 B 985/20 -, juris Rn. 33; Nds. OVG, Beschluss vom 11. August 2008 - 4 ME 235/08 -, juris Rn. 13 und zur analogen Anwendung bei § 123 Abs. 1 VwGO: Beschluss vom 27. Mai 2025 - 8 ME 132/24 -, juris Rn. 24; vgl. auch Thür.
  • VG Düsseldorf, 10.11.2025 - 20 L 3557/25
    Rn. 14 vgl. zum vorbeugenden einstweiligen Rechtsschutz gegen die Ankündigung der Vollstreckung: OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. Mai 2025 - 8 ME 132/24 -, BeckRS 2025, 11487.
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