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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2018 - 8 SaGa 1/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,25420
LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2018 - 8 SaGa 1/18 (https://dejure.org/2018,25420)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.05.2018 - 8 SaGa 1/18 (https://dejure.org/2018,25420)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Mai 2018 - 8 SaGa 1/18 (https://dejure.org/2018,25420)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 935 ZPO, § 940 ZPO, § 106 GewO
    Einstweilige Verfügung des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber wegen tatsächlicher Beschäftigung - Verfügungsgrund

  • IWW

    Besoldungsgruppe B 3, §§ 935, 940 ZPO, § 64 Abs. 1, 2 Buchst. b ArbGG, §§ ... 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 520 Abs. 3 Nr. 2 ZPO, § 106 Satz 1 GewO, § 315 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 4 ArbGG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 935 ; ZPO § 940
    Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs eines Arbeitnehmers im Wege einstweiliger Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs eines Arbeitnehmers im Wege einstweiliger Verfügung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (12)

  • LAG Köln, 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17

    Einstweilige Verfügung; Versetzung; Verfügungsgrund

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2018 - 8 SaGa 1/18
    Es muss eine besondere Eilbedürftigkeit gegeben sein, welche es erforderlich macht, zur Abwendung wesentlicher Nachteile bereits vor einer Klärung strittiger Rechtsfragen im regulären arbeitsgerichtlichen Hauptsacheverfahren vorab im Wege einer summarischen Prüfung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine vorläufige Regelung zu treffen (LAG Köln 10. Februar 2017 - 4 SaGa 3/17 - Rn. 39).

    Die Bejahung eines Verfügungsgrundes für eine einstweilige Verfügung gegen Weisungen des Arbeitgebers zu Inhalt, Ort und Art der Arbeitsleistung erfordert ein deutlich gesteigertes Abwehrinteresse des Arbeitnehmers, wie es allenfalls bei erheblichen Gesundheitsgefahren, einer drohenden irreparablen Schädigung des beruflichen Ansehens oder bei schweren Gewissenskonflikten bestehen kann (LAG Köln 10. Februar 2017 - 4 SaGa 3/17 - Rn. 39).

    Rn. 54 Regelmäßig ist es nämlich zumutbar, dass der Arbeitnehmer der Anweisung zunächst Folge leistet und deren Rechtmäßigkeit im Hauptsacheverfahren überprüfen lässt (LAG Köln 10. Februar 2017 - 4 SaGa 3/17 - Rn. 41;… LAG Rheinland-Pfalz 20. März 2014 - 5 SaGa 13/13 - Rn. 26 ;… LAG Rheinland-Pfalz 14. Mai 2013 - 6 SaGa 2/13 - Rn. 55 , LAG Hessen 15. Februar 2011 - 13 SaGa 1934/10 - Rn. 49).

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2018 - 8 SaGa 1/18
    Rn. 53 Der geltend gemachte Anspruch auf weitere Beschäftigung zu den ursprünglichen Bedingungen kann sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus der Unwirksamkeit der Zuweisung bzw. Ausübung der neuen Tätigkeit ergeben (BAG 25.08.2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 15).

    Die Wirksamkeit der Anweisung kann über einen Feststellungsantrag im Hauptsacheverfahren geklärt werden (vgl. BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 -), einer vorläufigen Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren bedarf es insoweit nicht.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 SaGa 2/13

    Aufforderung zur Arbeitsaufnahme gegenüber freigestelltem Betriebsratsmitglied …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2018 - 8 SaGa 1/18
    Neben einem gesteigerten Abwehrinteresse des Arbeitnehmers erkennt die Rechtsprechung lediglich in Fällen einer offenkundigen Rechtswidrigkeit der arbeitgeberseitigen Maßnahme das Bestehen eines Verfügungsgrundes an (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 14. Mai 2013 - 6 SaGa 2/13 - Rn. 55 ;… LAG Rheinland-Pfalz 20. März 2014 - 5 SaGa 13/13 - Rn. 26 ).

    Rn. 54 Regelmäßig ist es nämlich zumutbar, dass der Arbeitnehmer der Anweisung zunächst Folge leistet und deren Rechtmäßigkeit im Hauptsacheverfahren überprüfen lässt (…LAG Köln 10. Februar 2017 - 4 SaGa 3/17 - Rn. 41;… LAG Rheinland-Pfalz 20. März 2014 - 5 SaGa 13/13 - Rn. 26 ; LAG Rheinland-Pfalz 14. Mai 2013 - 6 SaGa 2/13 - Rn. 55 , LAG Hessen 15. Februar 2011 - 13 SaGa 1934/10 - Rn. 49).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2014 - 5 SaGa 13/13

    Einstweilige Verfügung gegen Versetzung - Dringlichkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2018 - 8 SaGa 1/18
    Neben einem gesteigerten Abwehrinteresse des Arbeitnehmers erkennt die Rechtsprechung lediglich in Fällen einer offenkundigen Rechtswidrigkeit der arbeitgeberseitigen Maßnahme das Bestehen eines Verfügungsgrundes an (…vgl. LAG Rheinland-Pfalz 14. Mai 2013 - 6 SaGa 2/13 - Rn. 55 ; LAG Rheinland-Pfalz 20. März 2014 - 5 SaGa 13/13 - Rn. 26 ).

    Rn. 54 Regelmäßig ist es nämlich zumutbar, dass der Arbeitnehmer der Anweisung zunächst Folge leistet und deren Rechtmäßigkeit im Hauptsacheverfahren überprüfen lässt (…LAG Köln 10. Februar 2017 - 4 SaGa 3/17 - Rn. 41; LAG Rheinland-Pfalz 20. März 2014 - 5 SaGa 13/13 - Rn. 26 ;… LAG Rheinland-Pfalz 14. Mai 2013 - 6 SaGa 2/13 - Rn. 55 , LAG Hessen 15. Februar 2011 - 13 SaGa 1934/10 - Rn. 49).

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2018 - 8 SaGa 1/18
    Rn. 69 Ein Arbeitnehmer ist nach § 106 Satz 1 GewO, § 315 BGB nicht - auch nicht vorläufig - an eine Weisung des Arbeitgebers gebunden, die die Grenzen billigen Ermessens nicht wahrt (BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 58). Für Weisungen, die arbeitsvertraglichen oder tariflichen Bestimmungen widersprechen oder sonst unwirksam sind, gilt dies ohnehin (BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 22;… auch nach der zu unbilligen Weisung (bis 2017) abweichenden Rechtsprechung des Fünften Senats, vgl. BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 249/11 - Rn. 24).
  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2018 - 8 SaGa 1/18
    Rn. 69 Ein Arbeitnehmer ist nach § 106 Satz 1 GewO, § 315 BGB nicht - auch nicht vorläufig - an eine Weisung des Arbeitgebers gebunden, die die Grenzen billigen Ermessens nicht wahrt (…BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 58). Für Weisungen, die arbeitsvertraglichen oder tariflichen Bestimmungen widersprechen oder sonst unwirksam sind, gilt dies ohnehin (…BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 22; auch nach der zu unbilligen Weisung (bis 2017) abweichenden Rechtsprechung des Fünften Senats, vgl. BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 249/11 - Rn. 24).
  • LAG Hessen, 15.02.2011 - 13 SaGa 1934/10

    Unterlassungsanspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren - vertragswidrige …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2018 - 8 SaGa 1/18
    Rn. 54 Regelmäßig ist es nämlich zumutbar, dass der Arbeitnehmer der Anweisung zunächst Folge leistet und deren Rechtmäßigkeit im Hauptsacheverfahren überprüfen lässt (…LAG Köln 10. Februar 2017 - 4 SaGa 3/17 - Rn. 41;… LAG Rheinland-Pfalz 20. März 2014 - 5 SaGa 13/13 - Rn. 26 ; LAG Rheinland-Pfalz 14. Mai 2013 - 6 SaGa 2/13 - Rn. 55 , LAG Hessen 15. Februar 2011 - 13 SaGa 1934/10 - Rn. 49).
  • LAG München, 01.12.2004 - 5 Sa 913/04

    Kein Anspruch auf Unterlassen nicht vertragsgemäßer Beschäftigung neben …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2018 - 8 SaGa 1/18
    Rn. 68 Darüber hinaus dürfte für eine einstweilige Verfügung, die dem Arbeitgeber verbieten soll, dem Arbeitnehmer eine vertraglich nicht geschuldete Arbeit zuzuweisen oder ihn nicht vertragsgemäß zu beschäftigen, generell weder einen Verfügungsanspruch noch einen Verfügungsgrund existieren (vgl. LAG München 1. Dezember 2004 - 5 Sa 913/04 - Rn. 22 f.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2015 - 4 SaGa 2/15

    Einstweilige Verfügung - Beschäftigungsanspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2018 - 8 SaGa 1/18
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn bei feststehendem Sachverhalt die Rechtsfolge der Unwirksamkeit unzweifelhaft ohne jeden Beurteilungsspielraum der Tatsachenrichters sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, 24. Juni 2015 - 4 SaGa 2/15 - Rn. 35 ).
  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2018 - 8 SaGa 1/18
    Die Berufungsbegründung muss auf den zur Entscheidung stehenden Fall zugeschnitten sein und sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen (BAG 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 21).
  • LAG Hessen, 10.05.2010 - 16 SaGa 341/10

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigung - langes Zuwarten - Dringlichkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2016 - 2 SaGa 3/16

    Einstweilige Verfügung des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber wegen …

  • LAG Hamm, 05.02.2021 - 12 SaGa 1/21

    Einstweilige Verfügung, Beschäftigung im bestehenden Arbeitsverhältnis, …

    Während die Einen (vgl. z.B. LAG Hamburg, 23.08.2017 - 5 SaGa 2/17; LAG Hamm, 06.11.2007 - 14 SaGa 39/07) meinen, allein aus dem Zeitablauf folge das besondere Eilbedürfnis und damit der Verfügungsgrund - als Fixschuld sei der Zeitraum der Nichtbeschäftigung nicht nachholbar - meinen die Anderen (vgl. z.B. LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2018 - 8 SaGa 1/18; LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2016 - 2 SaGa 3/16), der Arbeitnehmer müsse ein besonderes Beschäftigungsinteresse darlegen, da die Verurteilung für den Arbeitgeber und die damit verbundene Beschäftigung zu einer endgültigen nicht mehr zu beseitigenden Befriedigung führe.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2026 - 6 GLa 3/26

    Einstweilige Verfügung eines Betriebsratsmitglieds auf tatsächliche Beschäftigung …

    Ein Verfügungsgrund kann nur angenommen werden, wenn die begehrte Regelung eines einstweiligen Zustandes notwendig ist, um ansonsten drohende wesentliche Nachteile des Verfügungsklägers abzuwenden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 08.05.2018 - 8 SaGa 1/18 - Rn. 51 , juris).

    Es muss eine besondere Eilbedürftigkeit gegeben sein, welche es erforderlich macht, zur Abwendung wesentlicher Nachteile bereits vor einer Klärung strittiger Rechtsfragen im regulären arbeitsgerichtlichen Hauptsacheverfahren vorab im Wege einer summarischen Prüfung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine vorläufige Regelung zu treffen ( LAG Rheinland-Pfalz 08.05.2018 - 8 SaGa 1/18 - Rn. 51 mwN., juris).

    Rn. 85 a) Erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer glaubhaft macht, dass über die bloße, durch seine Nichtbeschäftigung verursachte Rechtsbeeinträchtigung hinaus ein ernsthaftes Bedürfnis an einer gerichtlichen Eilentscheidung besteht (…vgl. LAG Rheinland-Pfalz 27.05.2024 - 5 GLa 2/24 - Rn. 33 mwN., juris; 08.05.2018 - 8 SaGa 1/18 - Rn. 52 mwN., juris;… 14.04.2016 - 2 SaGa 3/16 - Rn. 31 mwN., juris;… Hamacher, Antragslexikon Arbeitsrecht, 4. Aufl. 2024, Stichwort "Beschäftigung" Rn. 69 mwN.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2026 - 6 GLa 1/26

    Einstweilige Verfügung eines Betriebsratsmitglieds auf tatsächliche Beschäftigung …

    Ein Verfügungsgrund kann nur angenommen werden, wenn die begehrte Regelung eines einstweiligen Zustandes notwendig ist, um ansonsten drohende wesentliche Nachteile des Verfügungsklägers abzuwenden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 08.05.2018 - 8 SaGa 1/18 - Rn. 51 , juris).

    Es muss eine besondere Eilbedürftigkeit gegeben sein, welche es erforderlich macht, zur Abwendung wesentlicher Nachteile bereits vor einer Klärung strittiger Rechtsfragen im regulären arbeitsgerichtlichen Hauptsacheverfahren vorab im Wege einer summarischen Prüfung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine vorläufige Regelung zu treffen ( LAG Rheinland-Pfalz 08.05.2018 - 8 SaGa 1/18 - Rn. 51 mwN., juris).

    Rn. 85 a) Erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer glaubhaft macht, dass über die bloße, durch seine Nichtbeschäftigung verursachte Rechtsbeeinträchtigung hinaus ein ernsthaftes Bedürfnis an einer gerichtlichen Eilentscheidung besteht (…vgl. LAG Rheinland-Pfalz 27.05.2024 - 5 GLa 2/24 - Rn. 33 mwN., juris; 08.05.2018 - 8 SaGa 1/18 - Rn. 52 mwN., juris;… 14.04.2016 - 2 SaGa 3/16 - Rn. 31 mwN., juris;… Hamacher, Antragslexikon Arbeitsrecht, 4. Aufl. 2024, Stichwort "Beschäftigung" Rn. 69 mwN.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2026 - 6 GLa 2/26

    Einstweilige Verfügung eines Betriebsratsmitglieds auf tatsächliche Beschäftigung …

    Ein Verfügungsgrund kann nur angenommen werden, wenn die begehrte Regelung eines einstweiligen Zustandes notwendig ist, um ansonsten drohende wesentliche Nachteile des Verfügungsklägers abzuwenden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 08.05.2018 - 8 SaGa 1/18 - Rn. 51 , juris).

    Es muss eine besondere Eilbedürftigkeit gegeben sein, welche es erforderlich macht, zur Abwendung wesentlicher Nachteile bereits vor einer Klärung strittiger Rechtsfragen im regulären arbeitsgerichtlichen Hauptsacheverfahren vorab im Wege einer summarischen Prüfung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine vorläufige Regelung zu treffen ( LAG Rheinland-Pfalz 08.05.2018 - 8 SaGa 1/18 - Rn. 51 mwN., juris).

    Rn. 85 a) Erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer glaubhaft macht, dass über die bloße, durch seine Nichtbeschäftigung verursachte Rechtsbeeinträchtigung hinaus ein ernsthaftes Bedürfnis an einer gerichtlichen Eilentscheidung besteht (…vgl. LAG Rheinland-Pfalz 27.05.2024 - 5 GLa 2/24 - Rn. 33 mwN., juris; 08.05.2018 - 8 SaGa 1/18 - Rn. 52 mwN., juris;… 14.04.2016 - 2 SaGa 3/16 - Rn. 31 mwN., juris;… Hamacher, Antragslexikon Arbeitsrecht, 4. Aufl. 2024, Stichwort "Beschäftigung" Rn. 69 mwN.).

  • LAG Hessen, 23.10.2020 - 10 SaGa 863/20

    Kein Verfügungsanspruch gegen Versetzung bei nachfolgender Kündigung Anspruch auf …

    Der Arbeitnehmer muss gegenüber dem Versetzungswunsch ein gesteigertes Abwehrinteresse darlegen können (…vgl. Hess. LAG 17. Juli 2019 - 10 SaGa 738/19 - SaGa 738/19 - Rn. 39, Juris;… Hess. LAG 30. September 2016 - 10 SaGa 787/16 - Rn. 44 , Juris;… Hess. LAG 8. Oktober 2010 - 3 SaGa 496/10 - Rn. 38 , Juris; LAG Rheinland-Pfalz 8. Mai 2018 - 8 SaGa 1/18 - Rn. 37, Juris;… LAG Köln 10. Februar 2017 - 4 SaGa 3/17 - Rn. 34, Juris;… GMP/Schleusener 7. Aufl. § 62 Rn. 105;… BeckOK ArbR/Hamacher § 62 ArbGG Rn. 73;… GK-ArbGG/Vossen Stand: Sept. 2019 § 62 Rn. 69a) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2019 - 8 Sa 372/18

    Versetzung - Gleichwertigkeit der Tätigkeit - öffentlicher Dienst - Leiter einer …

    Die von dem Kläger hiergegen eingelegte Berufung hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 8. Mai 2018 - 8 SaGa 1/18 - zurückgewiesen.

    Darüber hinaus sei der vorläufige Einsatz als Leiter der Stabsstelle "Gesundheit und Pflege 2020, Projekte" auch nicht offenkundig rechtswidrig (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 8. Mai 2018 - 8 SaGa 1/18 - Ziff. II 1. b) der Entscheidungsgründe, S. 14-16 des Urteils, juris)..

  • ArbG Hamburg, 26.07.2022 - 24 Ga 3/22

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Beschäftigungsanspruch - Sportdirektor - …

    Es muss eine besondere Eilbedürftigkeit gegeben sein, welche es erforderlich macht, zur Abwendung wesentlicher Nachteile bereits vor einer Klärung strittiger Rechtsfragen im regulären arbeitsgerichtlichen Hauptsacheverfahren vorab im Wege einer summarischen Prüfung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine vorläufige Regelung zu treffen (vgl. nur: LAG Rheinland-Pfalz vom 08.05.2018 - 8 SaGa 1/18; LAG Köln vom 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.09.2023 - 11 SaGa 3/23

    Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung - Verfügungsgrund

    Ein solches gesteigertes Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers kann insbesondere gegeben sein bei erheblichen Gesundheitsgefahren, einer drohenden irreparablen Schädigung des beruflichen Ansehens oder bei schweren Gewissenskonflikten (s. dazu Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 8. Mai 2018 - 8 SaGa 1/18, Rn. 53 m. w. N.;… Landesarbeitsgericht Köln 10. Juni 2020 - 8 SaGa 1/20, Rn. 25).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 8 SaGa 8/21

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Ablauf der Befristung - Einstweilige Verfügung

    Das wirtschaftliche Interesse an der Erzielung von Lohneinkünften kann keine Beschäftigungsverfügung rechtfertigen, weil ein entsprechender Weiterbeschäftigungstitel überhaupt keine Verurteilung zur Lohnzahlung enthielte und daher ungeeignet wäre, die wirtschaftliche Existenz des Arbeitnehmers zu sichern ( LAG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 26. Juni 2019 - 2 SaGa 4/19 -, Rn. 16 ; Urteil vom 08. Mai 2018,- 8 SaGa 1/18 - ; Urteil vom 14.April 2016, - 2 SaGa 3/16 - ; LAG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 20. April 2012 - 5 SaGa 1/12 - Rn. 17).
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