Rechtsprechung
| KG, 21.11.2016 - 8 U 121/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 536 Abs 1 BGB, § 536b BGB
Formularvertrag über Gewerberaummiete in einem Einkaufszentrum: Mietrückzahlungsanspruch bei Minderungsanspruch wegen verzögerter Gebrauchsgewährung - IWW
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB §§ 536, 536b Satz 3, §§ 536c, 814
Zur Minderung der Miete bei verzögerter Eröffnung eines neu zu errichtenden Einkaufszentrums - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 535, 536b Satz 3, 814; ZPO § 531 Abs. 2
Verspätete Öffnung eines Einkaufszentrums (hier: LP 12 Mall of Berlin) - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 535 Abs. 1 S. 2; BGB § 536 Abs. 1
Minderung der Miete für gewerblich genutzte Räume in einen Einkaufszentrum bei Verzögerung der Eröffnung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Minderung der Miete bei verzögerter Eröffnung eines Einkaufszentrums
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Minderung der Miete bei verzögerter Eröffnung eines neu zu errichtenden Einkaufszentrums
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Mietzahlungsverpflichtung des Gewerberaummieters bei verzögerter Fertigstellung eines Geschäftszentrums! (IMR 2017, 60)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 21.05.2015 - 32 O 435/14
- KG, 21.11.2016 - 8 U 121/15
Papierfundstellen
- ZMR 2017, 156
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (21)
- KG, 12.11.2007 - 8 U 194/06
Geschäftsraummiete: Minderung des Mietzinses wegen völliger Sperrung eines …
Auszug aus KG, 21.11.2016 - 8 U 121/15
Die Eröffnung bzw. Teileröffnung des Einkaufszentrums und die nur dadurch gegebene Möglichkeit der Zugänglichkeit des Mietobjekts für den Kundenverkehr ist Voraussetzung für eine vertragsgemäße Nutzung (vgl. (vgl. OLG Düsseldorf Urteil vom 05.09.2011 - I- 24 U 4/11, MDR 2012, 140, Tz. 5 für fehlende Zugangsmöglichkeit zu Mietobjekt; vgl. Senatsurteil vom 12.11.2007 - 8 U 194/06, 'GE 2008, 52, Tz. 6 für Zugangsversperrung eines Ladenlokals infolge Baumaßnahmen).Selbst wenn die Ursache des Mangels völlig außerhalb seines Einflussbereiches liegt oder von ihm nicht beseitigt werden kann, führt der Fehler zur Minderung (vgl. auch Senatsurteil vom 12.11.2007 - 8 U 194/06, a.a.O., Tz. 6).
- BGH, 07.05.1997 - IV ZR 35/96
Einwilligung der Gefahrsperson bei einer Gruppenversicherung
Auszug aus KG, 21.11.2016 - 8 U 121/15
Sie will den Leistenden benachteiligen, während der Empfänger darauf vertrauen darf, dass er eine Leistung, die bewusst zur Erfüllung einer nicht bestehenden Verbindlichkeit erbracht worden ist, behalten darf (BGH NJW 1997, 2381, NJW 2009, 363, Tz. 15).Der Ausschluss der Rückforderung setzt neben dem objektiv Nichtbestehen der Leistungspflicht im Zeitpunkt der Leistung (BGH NJW 2008, 1878, Tz. 15) Kenntnis des Leistenden nicht nur der Tatumstände voraus, aus denen sich ergibt, dass er nicht verpflichtet ist, sondern auch, dass er weiß, dass er nach der Rechtslage nichts schuldet (BGH NJW 1997, 2381; WM 1973, 146, Tz. 33).
- LG Berlin, 21.05.2015 - 32 O 435/14
Gewerbemietvertrag: Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von Mietzahlungen und …
Auszug aus KG, 21.11.2016 - 8 U 121/15
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21. Mai 2015 verkündete Urteil der Zivilkammer 32 des Landgerichts Berlin - 32 O 435/14 - teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:.Rn. 14 unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Berlin vom 21.05.2015 - AZ: 32 O 435/14 - die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 23.264,26 EUR nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich aus 19.973,13 EUR seit dem 30. Juli 2014 sowie aus 3.291,13 EUR seit dem 05. August 2014 sowie weitere 4.675,53 EUR nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
- BGH, 23.04.2008 - XII ZR 62/06
Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses einer Mietminderung für vom …
Auszug aus KG, 21.11.2016 - 8 U 121/15
Eine solche Klausel stellt im Gewerberaummietrecht keine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 BGB dar (BGHZ 91, 376; NJW 2008, 2497, KGR 2002, 122). - KG, 11.09.2014 - 8 U 77/13
Gewerberaummiete: Rückforderung der durch Mangel geminderten Miete; Kenntnis der …
Auszug aus KG, 21.11.2016 - 8 U 121/15
Ein Vorbehalt zur Vermeidung eines "widersprüchlichen" Verhaltens ist dann von vornherein nicht erforderlich, da der Tatbestand des § 814 BGB nicht erfüllt ist (vgl. Senatsurteil vom 11.09.2014 - 8 U 77/13 , MDR 2014, 1437 ). - OLG Frankfurt, 09.07.2009 - 19 U 41/08
Hinterlegung: Verzugszins bei verzögerter Abgabe einer Freigabeerklärung
Auszug aus KG, 21.11.2016 - 8 U 121/15
Die Klägerin kann Zinsen aufgrund der Mahnungen (Anlagen K 23, K 24) verlangen - § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB greift für die August-Miete nicht ein, denn der Einzug durch die Beklagte war keine unerlaubte Handlung - und nur in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, weil die streitgegenständlichen Bereicherungsansprüche keine Entgeltforderungen im Sinne von § 288 Abs. 2 BGB darstellen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 9.7.2009 - 19 U 41/08 - zitiert nach juris Tz. 34). - OLG Oldenburg, 15.02.2007 - 14 U 118/06
Vermietung vom "Reißbrett" im Einkaufszentrum: Mietbeginn?
Auszug aus KG, 21.11.2016 - 8 U 121/15
Der Senat sieht auch keine Abweichung zur Entscheidung des OLG Oldenburg vom 15.02.2007 - 14 U 118/06, IMR 2007, 1043. - BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02
Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neuem Mietrecht
Auszug aus KG, 21.11.2016 - 8 U 121/15
Die Rechtskenntnis, dass ein Sachmangel kraft Gesetzes zur Minderung der Mietforderung führt (§ 536 BGB), ist allerdings in den üblichen Kreisen von Mietern im Wege des Anscheinsbeweises regelmäßig anzunehmen (BGH NJW 2003, 2601, Senatsurteil MDR 2013, 396;… Palandt/Sprau, a.a.O., § 814 BGB, Rdnr. 11). - BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 138/11
Zum Verschulden des Mieters bei Nichtzahlung der Miete
Auszug aus KG, 21.11.2016 - 8 U 121/15
Rn. 60 Eine Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Mieter den Mangel selbst zu vertreten hat (vgl. BGH NJW 1992, 1936; OLG Naumburg NZM 2001, 100), z.B. wenn der Mieter den Mangel selbst durch sein Verhalten herbeigeführt hat (vgl. BGH NZM 2012, 637; BGH NZM 2011, 198; KG ZMR 2004, 908;… Bub/Treier/Kraemer/Ehlert, a.a.O., III.B. Rdnr. 3261 m.w.N.). - BGH, 14.12.2012 - V ZR 49/12
Nachbarrecht in Nordrhein-Westfalen: Notwendiger Inhalt einer Anzeige der …
Auszug aus KG, 21.11.2016 - 8 U 121/15
Die Rechtskenntnis, dass ein Sachmangel kraft Gesetzes zur Minderung der Mietforderung führt (§ 536 BGB), ist allerdings in den üblichen Kreisen von Mietern im Wege des Anscheinsbeweises regelmäßig anzunehmen (BGH NJW 2003, 2601, Senatsurteil MDR 2013, 396;… Palandt/Sprau, a.a.O., § 814 BGB, Rdnr. 11). - BGH, 11.12.2008 - IX ZR 195/07
Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewehr unentgeltlicher Leistungen
- BGH, 15.12.2010 - XII ZR 132/09
Gewerberaummiete: Mietminderung bei sich nur periodisch auswirkendem Mangel
- BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 208/07
Rückabwicklung eines wegen arglistiger Täuschung angefochtenen Geschäfts
- BGH, 15.12.2010 - VIII ZR 113/10
Wohnraummiete: Mietminderung bei Unterbrechung der Stromversorgung
- BGH, 07.06.2006 - XII ZR 34/04
Mängel eines Ladenlokals
- BGH, 14.11.2001 - XII ZR 142/99
Anzeigepflicht des Mieters bei Unmöglichkeit des Gebrauchs der Mietsache
- BGH, 20.04.1977 - VIII ZR 287/75
Pachtdiskothek im Mischgebiet
- OLG Düsseldorf, 05.09.2011 - 24 U 4/11
Pflicht zur Zahlung des Mietzinses bei Vermietung einer Enklave ohne rechtlich …
- OLG Naumburg, 03.08.1999 - 11 U 25/99
Gewerbemietrecht: Mangel bei Beanstandungen durch die Gewerbeaufsicht - …
- BGH, 05.10.1981 - VIII ZR 259/80
Gewährleistung für die Verwendbarkeit der Arbeitsergebnisse einer …
- KG, 16.08.2004 - 12 U 310/03
Gewerberaummiete: Ausschluss eines Mietminderungsanspruchs wegen fehlerhafter …
- LG München I, 25.01.2021 - 31 O 7743/20
Gewerberaummietrecht und Corona-Pandemie: Mieter muß voll zahlen (hier: Hotel)
- LG München I, 12.02.2021 - 31 O 11516/20
C&A zu Mietzahlung in Millionenhöhe verurteilt - Modekette kann sich nicht auf …
- KG, 15.08.2019 - 8 U 209/16
Ladenlokalmiete: Mietzahlung ab Übergabe der Räume trotz Mietminderung auf Null …
Daraus folgt, dass die Miete zunächst für einen Monat nach Übergabe zu zahlen und sodann bis zur Eröffnung des Centers mangels jeder Gebrauchstauglichkeit der Räume auf Null gemindert ist (s. Urteil vom 21.11.2016 - 8 U 121/15 , ZMR 2017, 156 ; Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO vom 06.03.2017 - 8 U 73/16).Rn. 91 Hierzu hat der Senat in seinem Urteil vom 21.11.2016 - 8 U 121/15 veröffentlicht bei Juris für einen in den maßgeblichen Regelungen wortgleichen Mietvertrag über eine Galerie in dem gleichen Einkaufszentrum Folgendes ausgeführt:.
Rn. 114 Der vorliegende Mietvertrag der Parteien enthält ebenfalls die im Urteil vom 21.11.2016 ( 8 U 121/15 ) zitierten Regelungen, insbesondere zur kündigungsbewehrten Pflicht des Mieters zur Geschäftseröffnung innerhalb eines Monats nach Übergabe der Räume an ihn (Teil B Ziff. 4,5, Ziff. 3.3.5 MV).
Danach ist die vorliegende Klausel wirksam, wie der Senat bereits entschieden hat (Urt. v. 21.11.2016 - 8 U 121/15 , bei juris Tz 76 f.;… Urt. v. 01.12.2016 - 8 U 252/15 Tz 10, n.v.).
Das rückwirkende Erhöhungsrecht erlaubt es der Klägerin, durch bloße Erklärung (etwa zum Ende des Jahres rückwirkend zum Jahresbeginn) erhebliche "Nachzahlungen" von Betriebskosten"vorschüssen" zu fordern, ohne dass dem Gewerbemieter die Möglichkeit verbleibt, sich rechtzeitig auf höhere Vorauszahlungen einzustellen (vgl. bereits Senat, Urt. vom 21.11.2016 - 8 U 121/15 , juris Tz 87 ).
- KG, 31.10.2019 - 8 U 93/19
Schriftformerfordernis bei neu begründeten Mietverhältnis nach vorheriger …
Daraus folgt, dass die Miete zunächst für einen Monat nach Übergabe zu zahlen und sodann bis zur Eröffnung des Centers mangels jeder Gebrauchstauglichkeit der Räume auf Null gemindert ist (s. Senatsurteil vom 21.11.2016 - 8 U 121/15 , ZMR 2017, 156 ; Senatsbeschluss vom 06.03.2017 - 8 U 73/16, gegen den die Nichtzulassungsbeschwerde vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 05.09.2018 - XII ZR 32/17 - zurückgewiesen worden ist).Rn. 58 Der vorliegende Mietvertrag enthält ebenfalls die im Urteil vom 21.11.2016 - 8 U 121/15 - zitierten Regelungen, insbesondere zur kündigungsbewehrten Pflicht des Mieters zur Geschäftseröffnung innerhalb eines Monats nach Übergabe der Räume an ihn (Teil B Ziffer 4, 5, Ziffer 3.3.5 MV).
Rn. 66 Danach ist die vorliegende Klausel in Ziffer 5.6.4 des Mietvertrages wirksam, wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsurteile vom 21.11.2016 - 8 U 121/15 , Tz. 76 , vom 01.12.2016 - 8 U 252/15, Tz. 10 und vom 15.08.2019 - 8 U 209/16 ).
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