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Weitere Entscheidung unten: OLG München, 08.04.2021

Rechtsprechung
   OLG München, 01.03.2021 - 8 U 4122/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,11683
OLG München, 01.03.2021 - 8 U 4122/20 (https://dejure.org/2021,11683)
OLG München, Entscheidung vom 01.03.2021 - 8 U 4122/20 (https://dejure.org/2021,11683)
OLG München, Entscheidung vom 01. März 2021 - 8 U 4122/20 (https://dejure.org/2021,11683)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 202 Abs. 1, § 323, § 438, § 440, § 823 Abs. 2, § 826; StGB § 263; Fahrzeugemissionen-VO Art. 5 Abs. 2; EG-FGV § 6 Abs. 1, § 27; UWG § 16; ZPO § 142 Abs. 1, § 273
    Dieselskandal: Keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine sittenwidrige Abschalteinrichtung im Daimler-Motor OM 651 im Anschluss an BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (107)Zitiert selbst (20)

  • OLG München, 29.08.2019 - 8 U 1449/19

    Versuch der Ausweitung des Dieselskandals auf andere Hersteller - hier: BMW

    Auszug aus OLG München, 01.03.2021 - 8 U 4122/20
    Die zuletzt genannten Bestimmungen stellen nach der Rspr. des BGH bereits keine Schutzgesetze dar (so bereits Senat, WM 2019, 1937, und nunmehr auch BGH…, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19: Rz. 73 ff.).

    Eine solche "Vermutung" sieht der Senat nicht, schon weil damit sämtliche Motoren einer Motorenfamilie/ einer Baureihe ohne Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen technischen Merkmale und ohne Berücksichtigung der möglicherweise äußerst unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. Euro 6 statt Euro 5) dem Generalverdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung unterworfen werden würden (vgl. ausführlich Senat, Beschluss vom 29.08.2019,Az. 8 U 1449/19, WM 2019, 1937, Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH mit Beschluss vom 15.09.2020, Gz. VI ZR 389/19, ohne weitere Begründung zurückgewiesen).

    Wollte man dies anders sehen, würde man eine Klagepartei in mit den Grundsätzen der deutschen Zivilprozessordnung schwerlich zu vereinbarender Weise von dem Erfordernis jeglichen schlüssigen Sachvortrages entbinden (so auch OLG Köln…, Beschluss vom 04.07.2019, Az.: 3 U 148/18, Rz. 6; vgl. zum Ganzen ausführlich Senat, Beschluss vom 29.08.2019,Az. 8 U 1449/19, WM 2019, 1937, Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH mit Beschluss vom 15.09.2020, Gz. VI ZR 389/19, ohne weitere Begründung zurückgewiesen).

    Rn. 27 (bb) Aus denselben Gründen löst bloßer Vortrag ins Blaue auch noch keine sekundäre Darlegungslast aus (vgl. zum Ganzen ausführlich Senat, Beschluss vom 29.08.2019,Az. 8 U 1449/19, WM 2019, 1937, Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH mit Beschluss vom 15.09.2020, Gz. VI ZR 389/19, ohne weitere Begründung zurückgewiesen).

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …

    Auszug aus OLG München, 01.03.2021 - 8 U 4122/20
    Die zuletzt genannten Bestimmungen stellen nach der Rspr. des BGH bereits keine Schutzgesetze dar (so bereits Senat, WM 2019, 1937, und nunmehr auch BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19: Rz. 73 ff.).

    Rn. 15 (2) Der Einsatz einer temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems sei nämlich nicht mit der Fallkonstellation zu vergleichen, die dem BGH-Urteil vom 25. Mai 2020 (VI ZR 252/19, zum WV-Motor EA 189) zugrunde lag und in der der BGH das Verhalten des beklagten Automobilherstellers gegenüber dem klagenden Fahrzeugkäufer als sittenwidrig qualifiziert habe.

    Rn. 30 (1) Dafür, dass in dem streitgegenständlichen Fahrzeug von der Beklagten eine sog. Prüfstandserkennungssoftware verbaut worden wäre, die bewusst und gewollt von der Beklagten so programmiert worden wäre, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand beachtet, im normalen Fahrbetrieb hingegen überschritten werden (Umschaltlogik), und die damit unmittelbar auf die arglistige Täuschung der Typgenehmigungsbehörde abgezielt hätte, wie sie z.B. dem BGH-Urteil vom 25. Mai 2020 (VI ZR 252/19, zum WV-Motor EA 189) zugrunde lag, fehlt hier sowohl schlüssiger Vortrag als auch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte.

  • BGH, 09.06.2020 - VIII ZR 315/19

    Nichtzulassungsbeschwerde nach Klageabweisung für ein Nacherfüllungsverlangen …

    Auszug aus OLG München, 01.03.2021 - 8 U 4122/20
    Rn. 71 4. Da die Beklagte den Feststellungen des Landgerichts zufolge auch Verkäuferin des streitgegenständlichen Fahrzeugs war, kämen hier zwar auch kaufrechtliche Ansprüche grundsätzlich in Betracht (vgl. dazu BGH vom 9. Juni 2020, VIII ZR 315/19).

    Rn. 78 Wie der BGH inzwischen klargestellt hat, stellt das - hier unterstellte - Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung einen Sachmangel und keinen Rechtsmangel dar (BGH vom 9. Juni 2020, VIII ZR 315/19).

  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend …

    Auszug aus OLG München, 01.03.2021 - 8 U 4122/20
    Rn. 24 Einen solchen "Generalverdacht" hat auch der BGH in seinem Beschluss vom 28. Januar 2020 - VIII ZR 57/19, nicht angenommen, d.h. auch bei Abstellen auf die dortigen Ausführungen sind konkret motorbezogene Anhaltspunkte erforderlich.

    Der wiederholt zitierte Beschluss des BGH vom 28. Januar 2020 - VIII ZR 57/19, betraf im Übrigen einen Kaufrechtsfall und sagt nichts darüber aus, welche Anforderungen in diesem Zusammenhang an Vortrag und hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch den Hersteller bzw. ein arglistiges Verschweigen durch den Verkäufer zu richten sind.

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen …

    Auszug aus OLG München, 01.03.2021 - 8 U 4122/20
    Rn. 13 a) Nach der Rspr. des BGH (Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19, ebenfalls zum Motor der Beklagten OM 651) ist das Verhalten der für einen Kraftfahrzeughersteller handelnden Personen nicht bereits deshalb als sittenwidrig zu qualifizieren, weil sie einen Fahrzeugtyp aufgrund einer grundlegenden unternehmerischen Entscheidung mit einer temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems (Thermofenster) ausgestattet und in den Verkehr gebracht haben.

    Hätte die Beklagte im Typgenehmigungsverfahren z.B. verschleiert, dass die Abgasrückführungsrate in dem streitgegenständlichen Fahrzeugtyp durch die Außentemperatur mitbestimmt wird, könnten sich hieraus gegebenenfalls Anhaltspunkte für ein Bewusstsein der für die Beklagte handelnden Personen ergeben, eine - unterstellt - unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19, ebenfalls zum Motor der Beklagten OM 651).

  • BGH, 24.10.2018 - VIII ZR 66/17

    Anspruch eines Neuwagenkäufers auf Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs

    Auszug aus OLG München, 01.03.2021 - 8 U 4122/20
    Für die Beurteilung der Austauschbarkeit der Leistung ist auch ein mit einem Modellwechsel einhergehender, mehr oder weniger großer Änderungsumfang des neuen Fahrzeugmodells im Vergleich zum Vorgängermodell nach der Interessenlage des Verkäufers eines Neufahrzeugs in der Regel nicht von Belang (BGH, Beschluss vom 8. Januar 2019 - VIII ZR 225/17; vgl. auch BGH, Urteil vom 24.10.2018 - VIII ZR 66/17).
  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften …

    Auszug aus OLG München, 01.03.2021 - 8 U 4122/20
    Für die Beurteilung der Austauschbarkeit der Leistung ist auch ein mit einem Modellwechsel einhergehender, mehr oder weniger großer Änderungsumfang des neuen Fahrzeugmodells im Vergleich zum Vorgängermodell nach der Interessenlage des Verkäufers eines Neufahrzeugs in der Regel nicht von Belang (BGH, Beschluss vom 8. Januar 2019 - VIII ZR 225/17; vgl. auch BGH, Urteil vom 24.10.2018 - VIII ZR 66/17).
  • BGH, 06.11.2015 - V ZR 78/14

    Erwerb eines Hausgrundstücks: Beschaffenheitsvereinbarung außerhalb des …

    Auszug aus OLG München, 01.03.2021 - 8 U 4122/20
    Denn dass die relevanten Umstände bereits damals eventuell erkennbar waren und die Beklagte sie vielleicht hätten kennen können oder gar hätte kennen müssen, würde für die Feststellung von Vorsatz nicht ausreichen, sondern nur den Vorwurf der Fahrlässigkeit rechtfertigen (BGH, Urteil vom 6. November 2015 - V ZR 78/14, Rz. 25).
  • BGH, 27.05.2014 - XI ZR 264/13

    Urkundeneinsicht: Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer …

    Auszug aus OLG München, 01.03.2021 - 8 U 4122/20
    Dem entsprechend darf das Gericht die Urkundenvorlegung nicht zum Zwecke bloßer Informationsgewinnung, sondern nur bei Vorliegen eines schlüssigen, auf konkrete Tatsachen bezogenen Vortrags anordnen (BGH, Urteil vom 27. Mai 2014 - XI ZR 264/13).
  • BGH, 11.12.2019 - VIII ZR 361/18

    Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs: Sachmangelhaftung für mitverkaufte Felgen …

    Auszug aus OLG München, 01.03.2021 - 8 U 4122/20
    Rn. 79 (1) Die Setzung einer Frist zur Nacherfüllung wäre nach § 326 Abs. 5 BGB nur entbehrlich, wenn beide Varianten der Nacherfüllung unmöglich wären (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2019 - VIII ZR 361/18).
  • BGH, 18.11.2020 - VIII ZR 78/20

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen beim Gebrauchtwagenkauf: …

  • BGH, 14.06.2007 - VII ZR 230/06

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer Werklohnforderung; Vorlage einer …

  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern …

  • BGH, 26.01.2021 - VI ZR 405/19

    Deliktische Haftung des Kraftfahrzeugherstellers gegenüber einem vom sog. …

  • OLG Köln, 27.09.2019 - 6 U 57/19
  • EuGH, 17.12.2020 - C-693/18

    Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH

  • OLG Karlsruhe, 05.03.2019 - 13 U 142/18

    VW-Abgasskandal, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, Rückzahlung des …

  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 10 U 134/19

    Kauf eines vom "Diesel-Abgasskandal" betroffenen Gebrauchtfahrzeuges: …

  • OLG Köln, 04.07.2019 - 3 U 148/18
  • BGH, 04.10.2018 - III ZR 213/17

    Schadensersatzklage wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung: Anforderungen an …

  • BGH, 16.09.2021 - VII ZR 190/20

    "Dieselverfahren": Daimler-Thermofenster

    Selbst wenn die Beklagte dabei - erforderliche - Angaben zu den Einzelheiten der temperaturabhängigen Steuerung unterlassen haben sollte, wäre die Typgenehmigungsbehörde nach dem Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 und 2 VwVfG gehalten gewesen, diese zu erfragen, um sich in die Lage zu versetzen, die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung im streitgegenständlichen Fahrzeug zu prüfen (vgl. OLG München, Beschluss vom 1. März 2021 - 8 U 4122/20, juris Rn. 63; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 27. Juli 2020 - 5 U 4765/19, BeckRS 2020, 17693 Rn. 17; Führ, NVwZ 2017, 265, 269; a.A. wohl OLG Schleswig…, Urteil vom 28. August 2020 - 1 U 137/19, juris Rn. 62 ff.).
  • BGH, 29.09.2021 - VII ZR 126/21

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs wegen …

    Selbst wenn die Beklagte im Typgenehmigungsverfahren - erforderliche - Angaben zu den Einzelheiten der Abgasrückführung unterlassen haben sollte, wäre die Typgenehmigungsbehörde nach dem Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 und 2 VwVfG gehalten gewesen, diese zu erfragen, um sich in die Lage zu versetzen, die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung zu prüfen (vgl. OLG München, Beschluss vom 1. März 2021 - 8 U 4122/20, juris Rn. 63; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 27. Juli 2020 - 5 U 4765/19, BeckRS 2020, 17693 Rn. 17; Führ, NVwZ 2017, 265, 269; a.A. wohl OLG Schleswig…, Urteil vom 28. August 2020 - 1 U 137/19, juris Rn. 62 ff.).
  • BGH, 16.09.2021 - VII ZR 286/20

    Anspruch gegen die Fahrzeugherstellerin auf Schadensersatz wegen Verwendung einer …

    Selbst wenn die Beklagte dabei - nach den einschlägigen Vorschriften auch erforderliche - Angaben zu den Einzelheiten der temperaturabhängigen Steuerung unterlassen haben sollte, wäre die Typgenehmigungsbehörde nach dem Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 und 2 VwVfG gehalten gewesen, diese zu erfragen, um sich in die Lage zu versetzen, die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung im streitgegenständlichen Fahrzeug zu prüfen (vgl. OLG München, Beschluss vom 1. März 2021 - 8 U 4122/20, juris Rn. 63; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 27. Juli 2020 - 5 U 4765/19, BeckRS 2020, 17693 Rn. 17; Führ, NVwZ 2017, 265, 269; a.A. wohl OLG Schleswig…, Urteil vom 28. August 2020 - 1 U 137/19, juris Rn. 62 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 08.04.2021 - 8 U 4122/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,11681
OLG München, 08.04.2021 - 8 U 4122/20 (https://dejure.org/2021,11681)
OLG München, Entscheidung vom 08.04.2021 - 8 U 4122/20 (https://dejure.org/2021,11681)
OLG München, Entscheidung vom 08. April 2021 - 8 U 4122/20 (https://dejure.org/2021,11681)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 826; Fahrzeugemissionen-VO Anh. I; ZPO § 296, § 522 Abs. 2, § 530
    Keine Schadensersatzansprüche eines Gebrauchtwagenkäufers gegen den Hersteller wegen eines "Thermofensters" (hier: Mercedes C 250 Blue, Motor OM 651)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen …

    Auszug aus OLG München, 08.04.2021 - 8 U 4122/20
    Rn. 8 b) Mit dem Beschluss des BGH vom 19.01.2021, VI ZR 433/19, hat sich der Senat in seinem Hinweis besonders ausführlich befasst und ihn, wie dort ausgeführt, seiner Auffassung zugrundegelegt.

    Rn. 17 Dass eine nur einfach-rechtlich unzulässige Abschalteinrichtung, z.B. in Gestalt eines "übergroßen Thermofensters", nicht per se sittenwidrig wäre, hat der BGH im Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19, bereits entschieden.

    Aus einer derartigen nachträglichen Beanstandung durch das KBA ließen sich auch keine Rückschlüsse auf das Vorstellungsbild des Herstellers bzw. der Beklagten zum maßgeblichen Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung - also spätestens dem Eintritt des behaupteten Schadens in Form des Vertragsschlusses - ziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19, Rz. 20 ff., für eine nachträgliche freiwillige Kundendienstmaßnahme).

    Die Rechtslage ist spätestens durch den Beschluss des BGH vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19, hinreichend geklärt.

  • BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20

    Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach …

    Auszug aus OLG München, 08.04.2021 - 8 U 4122/20
    Unter den für den Prüfzyklus maßgebenden Bedingungen (Umgebungstemperatur, Luftfeuchtigkeit, Geschwindigkeit, Widerstand) entspricht die Rate der Abgasrückführung danach im normalen Fahrbetrieb derjenigen auf dem Prüfstand (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2021 - VI ZR 889/20, Rz. 27, zum Software-Update für den VW-Motor EA189).

    Unter den für den Prüfzyklus maßgebenden Bedingungen (Umgebungstemperatur, Luftfeuchtigkeit, Geschwindigkeit, Widerstand) entspräche die Rate der Abgasrückführung danach im normalen Fahrbetrieb derjenigen auf dem Prüfstand (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2021 - VI ZR 889/20, Rz. 27, zum Software-Update für den VW-Motor EA189).

  • OLG Stuttgart, 11.12.2020 - 3 U 101/18

    Ansprüche gegen Hersteller/Verkäufer wegen angeblich unzulässiger …

    Auszug aus OLG München, 08.04.2021 - 8 U 4122/20
    Rn. 26 (3) In diesem Sinne hat das nach Beweisaufnahme z.B. auch das OLG Stuttgart (Urteil vom 11.12.2020 - 3 U 101/18, Rz. 63 zum Motor OM 651) beurteilt:.
  • BGH, 16.09.2003 - XI ZR 238/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff …

    Auszug aus OLG München, 08.04.2021 - 8 U 4122/20
    Es kommt vielmehr darauf an, ob eine Divergenz in Rechtsfragen oder ein Rechtsfehler mit symptomatischer Bedeutung vorliegt (BGH, Beschluss vom 16.09.2003 - XI ZR 238/02).
  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend …

    Auszug aus OLG München, 08.04.2021 - 8 U 4122/20
    Rn. 9 Zum Beschluss des BGH vom 28. Januar 2020 - VIII ZR 57/19, wurde dort bereits darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung einen unverjährten Kaufrechtsfall betraf und deshalb nichts darüber aussagt, welche zusätzlichen Anforderungen in diesem Zusammenhang an Vortrag und hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch den Hersteller bzw. ein arglistiges Verschweigen durch den Verkäufer zu richten sind.
  • BGH, 08.03.2021 - VI ZR 505/19

    Dieselskandal: Audi muss sich VW-Wissen nicht zurechnen lassen

    Auszug aus OLG München, 08.04.2021 - 8 U 4122/20
    Eine diesbezügliche sekundäre Darlegungs- oder gar Vorlagelast der Beklagten besteht mangels hinreichender Anhaltspunkte dafür, dass Gegenstand dieses Verfahrens nicht nur eine - nach nunmehriger Auffassung des KBA - einfach-rechtlich unzulässige, sondern darüber hinaus auch sittenwidrige Abschalteinrichtung, insbesondere eine Prüfstandserkennungsfunktion i.S.d. Rspr. des BGH ist (dazu s.u.), nicht (vgl. Hinweis S. 8 f. und erneut BGH, Urteil vom 8. März 2021 - VI ZR 505/19, Rz. 28; das verkennt Heese, NJW 2021, 887 [889]).
  • BGH, 27.05.2014 - XI ZR 264/13

    Urkundeneinsicht: Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer …

    Auszug aus OLG München, 08.04.2021 - 8 U 4122/20
    Dementsprechend darf das Gericht auch die Urkundenvorlegung nicht zum Zwecke bloßer Informationsgewinnung, sondern nur bei Vorliegen eines schlüssigen, auf konkrete Tatsachen bezogenen Vortrags anordnen (BGH, Urteil vom 27. Mai 2014 - XI ZR 264/13; das verkennt Heese, NJW 2021, 887 [890]).
  • BGH, 14.06.2007 - VII ZR 230/06

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer Werklohnforderung; Vorlage einer …

    Auszug aus OLG München, 08.04.2021 - 8 U 4122/20
    Die Bedeutung einer konkret zu bezeichnenden Urkunde für die begehrte Entscheidung muss sich vielmehr aus dem schlüssigen Parteivortrag ergeben (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2007 VII ZR 230/06, NJW-RR 2007, 1393 Rn. 10).
  • OLG Bamberg, 15.02.2022 - 6 U 85/20

    Sittenwidrigkeit, Abschalteinrichtung, Sittenwidrige Schädigung, Klagepartei, …

    Eine diesbezügliche sekundäre Darlegungs- oder gar Vorlagelast der Beklagten besteht mangels hinreichender Anhaltspunkte dafür, dass Gegenstand dieses Verfahrens nicht nur eine - nach nunmehriger Auffassung des KBA - einfach-rechtlich unzulässige, sondern darüber hinaus auch sittenwidrige Abschalteinrichtung, insbesondere eine Prüfstandserkennungsfunktion i.S.d. Rspr. des BGH ist, nicht (…vgl. BGH, Urt. v. 08.03.2021 - VI ZR 505/19, Rn. 28; OLG München, Beschluss vom 08.04.2021 - 8 U 4122/20, Rn. 15).

    Kommt der Antragsteller dem nicht nach, lehnt die Behörde den Antrag ab (BGH…, Beschluss vom 15.09.2021 - VII ZR 101/21, Rn. 20; OLG München, Beschluss vom 01.03.2021 - 8 U 4122/20, Rn. 63).

  • OLG Hamm, 08.06.2021 - 19 U 1567/19

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA …

    Anders als die Prüfstandserkennung im Falle des Motortyps EA 189 ist eine solche Einrichtung - sollte sie sich auch als gemäß Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 715/2007 unzulässige Abschalteinrichtung darstellen - mithin nicht von vornherein per se von arglistigem Vorgehen geprägt (vgl. BGH, Beschluss v. 09.03.2021, VI ZR 889/20; OLG München, Beschluss v. 08.04.2021, 8 U 4122/20, juris).
  • LG Saarbrücken, 11.03.2022 - 12 O 139/21

    Zu einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch die Mercedes-Benz Group AG …

    Rn. 36 cc) Soweit der Kläger unter Berufung auf das Gutachten des Gutachters Dr. H eine weitere unzulässige Abschalteinrichtung in seinem Fahrzeug in Form einer Kühlerjalousie behauptet, lassen sich hieraus ebenfalls keine Anhaltspunkte für ein sittenwidriges Verhalten der Beklagten ableiten (ebenso OLG München, Beschluss vom 8.4.2021 - 8 U 4122/20, juris).
  • OLG Bamberg, 21.12.2023 - 4 U 117/22

    Kein Anspruch auf Schadensersatz - auch nicht Differenzschaden - wegen des …

    Unter den für den Prüfzyklus maßgebenden Bedingungen (Umgebungstemperatur, Luftfeuchtigkeit, Geschwindigkeit, Widerstand) entspräche die Rate der Abgasrückführung danach im normalen Fahrbetrieb derjenigen auf dem Prüfstand (OLG München, Beschluss vom 08. April 2021 - 8 U 4122/20 -, Rn. 25, juris).
  • OLG Bamberg, 17.08.2023 - 4 U 20/22

    Keine Schadensersatzanspruch des Erwerbers eines Dieselfahrzeugs mit …

    Unter den für den Prüfzyklus maßgebenden Bedingungen (Umgebungstemperatur, Luftfeuchtigkeit, Geschwindigkeit, Widerstand) entspräche die Rate der Abgasrückführung danach im normalen Fahrbetrieb derjenigen auf dem Prüfstand (OLG München, Beschluss vom 08. April 2021 - 8 U 4122/20 -, Rn. 25, juris).
  • OLG Bamberg, 21.12.2023 - 4 U 167/22

    Kein Anspruch auf Schadensersatz - auch nicht Differenzschaden - wegen des …

    Unter den für den Prüfzyklus maßgebenden Bedingungen (Umgebungstemperatur, Luftfeuchtigkeit, Geschwindigkeit, Widerstand) entspräche die Rate der Abgasrückführung danach im normalen Fahrbetrieb derjenigen auf dem Prüfstand (OLG München, Beschluss vom 08. April 2021 - 8 U 4122/20 -, Rn. 25, juris).
  • OLG Bamberg, 27.06.2022 - 4 U 49/22

    Dieselthematik, Abschalteinrichtung, Sittenwidrigkeit, Thermofenster, …

    Unter den für den Prüfzyklus maßgebenden Bedingungen (Umgebungstemperatur, Luftfeuchtigkeit, Geschwindigkeit, Widerstand) entspräche die Rate der Abgasrückführung danach im normalen Fahrbetrieb derjenigen auf dem Prüfstand (OLG München, Beschluss vom 08. April 2021 - 8 U 4122/20 -, Rn. 25, juris).
  • LG Essen, 01.09.2022 - 6 O 156/20

    Abschalteinrichtung

    Anders als die Prüfstandserkennung im Falle des Motortyps EA 189 ist eine solche Einrichtung - sollte sie sich auch als gem. Art. 5 II VO (EG) Nr. 715/2007 unzulässige Abschalteinrichtung darstellen - mithin nicht von vornherein von arglistigem Vorgehen geprägt, so dass der Kläger die volle Darlegungs- und Beweislast in Bezug auf einen - wenigstens bedingten - Täuschungsvorsatz auf Seiten der Beklagten trägt (vgl. zuletzt OLG Hamm, Beschluss v. 04.08.2022, 21 U 106/21, auch zur Frage der Auswirkungen des Schlussanträge des Generalanwalts Rantos sowie einer etwaiger Entscheidung des EuGH, die sich im Ergebnis nicht anders als ausgeführt auswirken würde; zuvor so auch BGH, NJW 2021, 1814, 1817; NJW 2021, 921, 923; OLG München, Beschluss v. 08.04.2021, 8 U 4122/20, BeckRS 2021, 9663;… OLG Brandenburg Urt. v. 24.9.2020 - 5 U 47/19, BeckRS 2020, 41726).
  • OLG Bamberg, 05.10.2021 - 4 U 229/21

    Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines mit einem Thermofenster …

    Unter den für den Prüfzyklus maßgebenden Bedingungen (Umgebungstemperatur, Luftfeuchtigkeit, Geschwindigkeit, Widerstand) entspräche die Rate der Abgasrückführung danach im normalen Fahrbetrieb derjenigen auf dem Prüfstand (OLG München, Beschluss vom 08. April 2021 - 8 U 4122/20 -, Rn. 25, juris).
  • OLG Bamberg, 02.03.2022 - 3 U 328/21

    Vorläufige Vollstreckbarkeit, Nutzungsentschädigung, Klagepartei, Neue Angriffs- …

    Soweit in der Stellungnahme vom 25.02.2022 somit im Berufungsverfahren neue Angriffs- und Verteidigungsmittel enthalten sind, sind diese deshalb gemäß §§ 530, 296 Abs. 1 ZPO zwingend zurückzuweisen (OLG München, Beschluss vom 08. April 2021 - 8 U 4122/20 -, Rn. 6, juris).
  • OLG Bamberg, 20.09.2022 - 5 U 338/21

    Sittenwidrigkeit, Abschalteinrichtung, Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, …

  • OLG Bamberg, 20.05.2021 - 3 U 392/20

    Verjährungshemmung: Fehlende Individualisierung des Anspruchs im Mahnbescheid

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