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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.01.2006 - 8 U 75/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11989
OLG Frankfurt, 20.01.2006 - 8 U 75/04 (https://dejure.org/2006,11989)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.01.2006 - 8 U 75/04 (https://dejure.org/2006,11989)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Januar 2006 - 8 U 75/04 (https://dejure.org/2006,11989)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 705 BGB, § 741 BGB
    Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Nutzungsentschädigungs- bzw. Ausgleichsanspruch bei Auszug eines Partners aus dem gemeinschaftlichem Einfamilienhaus

  • Judicialis

    BGB § 705; ; BGB § 741

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 705; BGB § 741
    Abwicklung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Nutzungsentschädigung für ein im gemeinsamen Eigentum stehenden Wohnhaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Abwicklung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Nutzungsentschädigung für ein im gemeinsamen Eigentum stehenden Wohnhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.04.1994 - XII ZR 3/93

    Bemessung der Entschädigung für die Nutzung der im gemeinsamen Eigentum stehenden …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2006 - 8 U 75/04
    Als Ausgleich dafür hat er die laufenden Belastungen allein zu tragen und an die Klägerin eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Hälfte der Differenz aus der erzielbaren Miete und den von ihm getragenen Belastungen zu zahlen (BGH NJW 1994, 1721 ff. = FamRZ 1994, 822 ff.).

    Die Obergrenze wird in der Regel durch die verkehrsübliche Miete bestimmt (BGH NJW 1994, 1721;… Palandt-Sprau, 65. Aufl. 2006, § 745 Rn.5).

  • BGH, 01.02.1993 - II ZR 106/92

    Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2006 - 8 U 75/04
    Wenn die Partner diesbezüglich nichts besonderes vereinbart haben, werden dementsprechend persönliche und wirtschaftliche Leistungen nicht gegeneinander aufgerechnet (BGHZ 77, 55 ff., 58; BGH NJW 1985, 1841 ff. = MDR 1985, 741 ff.; NJW-RR 1993, 774 ff. = FamRZ 1993, 939 ff.).

    Dies kann auch für den Fall gelten, dass beide Partner durch gemeinsame Leistungen zum Bau eines zwar auf den Namen des einen Partners eingetragenen, aber als gemeinsames Vermögen betrachteten Anwesens beigetragen haben (BGH NJW-RR 1993, 774 ff. = FamRZ 1993, 939 ff.).

  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2006 - 8 U 75/04
    Wenn die Partner diesbezüglich nichts besonderes vereinbart haben, werden dementsprechend persönliche und wirtschaftliche Leistungen nicht gegeneinander aufgerechnet (BGHZ 77, 55 ff., 58; BGH NJW 1985, 1841 ff. = MDR 1985, 741 ff.; NJW-RR 1993, 774 ff. = FamRZ 1993, 939 ff.).
  • BGH, 24.03.1980 - II ZR 191/79

    Kredittilung für Lebenspartner I - Nichteheliche Lebensgemeinschaft, zur …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2006 - 8 U 75/04
    Wenn die Partner diesbezüglich nichts besonderes vereinbart haben, werden dementsprechend persönliche und wirtschaftliche Leistungen nicht gegeneinander aufgerechnet (BGHZ 77, 55 ff., 58; BGH NJW 1985, 1841 ff. = MDR 1985, 741 ff.; NJW-RR 1993, 774 ff. = FamRZ 1993, 939 ff.).
  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 249/01

    Anwendung gesellschaftsrechtlicher Grundsätze auf eine nichteheliche …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2006 - 8 U 75/04
    Der Senat vermag sich dieser Ansicht aus den oben dargelegten Gründen nicht anzuschließen, zumal - soweit ersichtlich - der Rechtsprechung des BGH in Fällen der vorliegenden Art immer Sachverhalte zugrunde lagen, bei denen einer der Partner Alleineigentümer der betreffenden Immobilie war (so auch der Sachverhalt des Urteils vom 21.7.2003, Az. II ZR 249/01, NJW-RR 2003, 1658 f. = MDR 2003, 1233 f.).
  • OLG Schleswig, 20.07.2001 - 14 U 187/00

    Ausgleichsansprüche bei Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2006 - 8 U 75/04
    Der Umstand, dass ein Grundstück als Familienheim angeschafft wurde, was auch langfristig gemeinsam bewohnt werden sollte, begründet nämlich noch keinen ausreichenden Anhaltspunkt für die Schaffung eines gemeinschaftlichen Vermögenswertes, der über die Zeit des Zusammenlebens hinaus Bestand haben soll (OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2002, 45 ff.).
  • OLG Naumburg, 17.09.2002 - 8 W 9/02

    Zur Anwendung von Gesellschaftsrecht bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2006 - 8 U 75/04
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Parteien im Hinblick auf das gemeinsame Grundstück entweder ausdrücklich einen Gesellschaftsvertrag abgeschlosen hätten, oder bei Anschaffung und Bebauung des Anwesens eine über die nichteheliche Lebensgemeinschaft hinausgehende gesellschaftsrechtliche Zielsetzung gehabt hätten (OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 578).
  • OLG Schleswig, 12.01.2001 - 14 U 120/00

    Eheähnliche Gemeinschaft - Auseinandersetzung - Kaufvertrag über Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2006 - 8 U 75/04
    Beispielhaft hierfür sei die Entscheidung des OLG Schleswig vom 12.1.2001, FamRZ 2002, 96 f., zitiert, die bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine Auseinandersetzung auch bei gemeinschaftlichem Eigentum der Partner zur ideellen Hälfte für richtig hält.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 08.06.2005 - 8 U 75/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16174
OLG Bamberg, 08.06.2005 - 8 U 75/04 (https://dejure.org/2005,16174)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08.06.2005 - 8 U 75/04 (https://dejure.org/2005,16174)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - 8 U 75/04 (https://dejure.org/2005,16174)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    InsO § 39 Abs. 2
    Rechtsfolgen der Vereinbarung eines Nachrangs bei Zeichnung von Genussrechten

  • Wolters Kluwer

    Anwerbung von Genussrechtszeichnern unter Verheimlichung des tatsächlichen Werts der Genussscheine als Betrug bzw. als sittenwidrige vorsätzliche Schädigung; Schadensmindernde Berücksichtigung der Genussrechte im Weg der Vorteilsausgleichung; Reichweite einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2006, 2214
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.06.2005 - 8 U 75/04
    Denn diese den Anleger (im Verhältnis zu anderen Gläubigern) benachteiligende Klausel ist bereits Teil des Schadens, weil der Kläger aufgrund der Täuschung die nachteilige Vermögensdisposition traf (BGH NJW 98, 302 ff.).
  • BGH, 05.10.1992 - II ZR 172/91

    Ausgestaltung von Genußscheinrechten - Beseitigung des Grundkapitals durch …

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.06.2005 - 8 U 75/04
    Damit unterscheidet sich die rechtliche Stellung des Genussrechtsinhabers wesentlich von der des Gesellschafters (BGHZ 119, 305 ff. = NJW 93, 57 ff.).
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.06.2005 - 8 U 75/04
    Er kann deshalb Befreiung vom abgeschlossenen Vertrag und Ersatz seiner Aufwendungen verlangen (BGH NJW 92, 228 ff.;… Aßmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 2. Auflage, § 5 Rdnr. 141).
  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu …

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.06.2005 - 8 U 75/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Anleger so zu stellen, als hätte er die Anlageentscheidung nicht getroffen (BGH 79, 337 ff., 346).
  • OLG Bamberg, 10.05.2005 - 5 U 228/04
    Auszug aus OLG Bamberg, 08.06.2005 - 8 U 75/04
    Kann aber der Anleger im Rahmen seines Schadensersatzanspruchs Befreiung vom abgeschlossenen Vertrag verlangen, so folgt daraus, dass sich der Kläger nicht an der vertraglichen Nachrangklausel festhalten lassen muss (OLG Bamberg, Urteil vom 10.5.2005, 5 U 228/04).
  • OLG München, 17.09.2024 - 5 U 7318/22

    Stellung von Wirecard-Aktionären im Insolvenzverfahren

    Diese Differenzierung lässt sich den hier thematisierten BGH - Entscheidungen nicht entnehmen (und auch nicht den weiteren Entscheidungen OLG Bamberg, Urteil vom 08.06.2005 - 8 U 75/04 - und dem daraufhin ergangenen unveröffentlichten Hinweisbeschluss des BGH vom 29.05.2006 - II ZR 334/05 -, vorgelegt als Anlage K 33).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 18.02.2005 - 8 U 75/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8503
OLG Rostock, 18.02.2005 - 8 U 75/04 (https://dejure.org/2005,8503)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18.02.2005 - 8 U 75/04 (https://dejure.org/2005,8503)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18. Februar 2005 - 8 U 75/04 (https://dejure.org/2005,8503)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Höhe der Umsatzsteuer beim Totalschaden

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall; Umfang der Abzugsfähigkeit von Steuern bei der fiktiven Ersatzbeschaffung von einem Kraftfahrzeug

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.04.2004 - VI ZR 109/03

    Zur Erstattungsfähigkeit nicht aufgewendeter Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem …

    Auszug aus OLG Rostock, 18.02.2005 - 8 U 75/04
    Dies gilt auch im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens (vgl. BGH NJW 2004, 1943).
  • OLG Köln, 05.12.2003 - 19 U 85/03

    Erstattung von Mehrwertsteuer bei fiktiver Ersatzbeschaffung eines gebrauchten …

    Auszug aus OLG Rostock, 18.02.2005 - 8 U 75/04
    Dementsprechend ist bei einer fiktiven Ersatzbeschaffung von einem Bruttowiederbeschaffungswert unter Heranziehung des aus den genannten Zahlen sich ergebenden Mittelwertes in der Regel eine Umsatzsteuer von 2 % in Abzug zu bringen (vgl. Hess, NZV 2004, 1 [4]; OLG Köln NJW 2004, 1465 [m.w.N.];… Heinrichs in: Palandt, BGB, 64. Auflage, § 249 Rdn. 17;… Grünberg in: Bamberger/Roth, BGB, 1. Auflage, Aktualisierung 4/2004, § 249 Rdn. 47).
  • OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 12 U 8/06

    Fahrzeugschaden: Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer bei fiktiver Abrechnung; …

    Zwar kann bei einem in einem Sachverständigengutachten lediglich pauschal angegebenen Bruttowiederbeschaffungswert ein Abzug der Mehrwertsteuer nicht vorzunehmen sein, wenn das beschädigte Fahrzeug nur noch von Privat und damit umsatzsteuerfrei angeboten wird, oder aber für den Fall, dass das Fahrzeug üblicherweise auf dem Gebrauchtwagenmarkt nach § 25 a UStG differenzbesteuert wird, nur ein Abzug von 2 % als gesetzliche Mehrwertsteuer vorzunehmen sein (vgl. OLG Rostock OLGR 2005, 579, 580;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.03.2004, Az.: 1 U 120/03; OLG Köln NJW 2004, 1465, 1466).
  • AG Bielefeld, 08.01.2014 - 407 C 187/13

    Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer bei fiktiver Abrechnung eines …

    Rn. 8 Für die Frage, ob bei der fiktiven Schadensermittlung von einer Regel- oder Differenzbesteuerung auszugehen ist, ist auf das beschädigte Fahrzeug abzustellen (…vgl. OLG Köln, Urt. v. 05.06.2013, Az. I-16 U 106/11, 16 U 106/11, nachgewiesen bei juris; vgl. OLG Rostock, Urt. v. 18.02.2005, Az. 8 U 75/04, nachgewiesen bei juris).

    Daher ist bei einer fiktiven Ersatzbeschaffung von einem Bruttowiederbeschaffungswert unter Heranziehung des aus den genannten Zahlen sich ergebenden Mittelwertes in der Regel eine Umsatzsteuer von 2 % in Abzug zu bringen (vgl. OLG Rostock, Urt. v. 18.02.2005, Az. 8 U 75/04, nachgewiesen bei juris).

  • LG Wiesbaden, 09.12.2005 - 9 S 12/05

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls

    Da Vertragshändler ganz überwiegend Gebrauchtwagen von Privatpersonen ankaufen, fällt beim weiteren Verkauf regelmäßig nur die Differenzbesteuerung an, die in der Regel auf 2 % des Wiederbeschaffungswertes geschätzt wird (vgl. OLG Rostock DAR 2005, 632 [OLG Rostock 18.02.2005 - 8 U 75/04] ).
  • SG Berlin, 11.07.2005 - S 13 RA 2575/03

    Kraftfahrzeughilfe - Beschaffung eines Gebrauchtwagens - Bestimmung des …

    Es entspricht mittlerweile der ganz herrschenden Auffassung im zivilrechtlichen Schrifttum und der Judikatur, dass im Verkaufspreis von Gebrauchtwagen, die von einem Gebrauchtwagenhändler erworben werden, eine Umsatzsteuer in Höhe von pauschalisiert 2 % berücksichtigt ist (vgl. Heinrich aa0. und für die Rechtsprechung nur OLG Düsseldorf, Urteil vom 1.3.2004 - Az.: 1 U 120/03 = ZGS 2004, 395; OLG Köln, Urteil vom 29.6.2004 - Az.: 9 U 176/03 = recht+schaden 2005, 127; OLG Rostock, Urteil vom 18.2.2004 - Az.: 8 U 75/04).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 08.06.2006 - 8 U 75/04   

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https://dejure.org/2006,34991
OLG Bamberg, 08.06.2006 - 8 U 75/04 (https://dejure.org/2006,34991)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08.06.2006 - 8 U 75/04 (https://dejure.org/2006,34991)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - 8 U 75/04 (https://dejure.org/2006,34991)
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Papierfundstellen

  • WM 2006, 2093
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 31.03.2021 - 29 U 58/20

    Nachrang einer Schadenersatzforderung nach § 39 InsO

    Entgegen der Auffassung des OLG Bamberg im Urteil vom 8.6.2006 (Az. 8 U 75/04, WM 2006, 2093 ff.) gelte die Nachrangvereinbarungen aus den Genussrechtsbedingungen für alle Anleger gleichermaßen.

    Insoweit ist es in der Rechtsprechung und der Literatur nicht unumstritten, ob ein Schadensersatzanspruch, der an die Stelle des Genussrechts tritt, ebenso wie dieses lediglich eine nachrangige Insolvenzforderung gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO darstellt (in diesem Sinne Freitag, WuB VI A § 39 InsO 1.07) oder ob ein solcher Schadensersatzanspruch jedenfalls dann nicht nachrangig ist, wenn er auf Vorgängen vor Zeichnung des Genussrechts beruht (in diesem Sinne OLG Bamberg, Urteil vom 8.6.2005 - 8 U 75/04, WM 2006, 2093 ff.).

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 27.04.2005 - 8 U 75/04   

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https://dejure.org/2005,35180
OLG Bamberg, 27.04.2005 - 8 U 75/04 (https://dejure.org/2005,35180)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 27.04.2005 - 8 U 75/04 (https://dejure.org/2005,35180)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 27. April 2005 - 8 U 75/04 (https://dejure.org/2005,35180)
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Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO § 39 Abs. 2; BGB §§ 31, 823 Abs. 2, § 826; StGB § 263
    Benachteiligende Klausel bei Vereinbarung eines Nachrangs im Rahmen von Genussrechtsverträgen

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Papierfundstellen

  • BB 2006, 2214
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