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Rechtsprechung
   KG, 05.07.2001 - 8 U 8899/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6385
KG, 05.07.2001 - 8 U 8899/99 (https://dejure.org/2001,6385)
KG, Entscheidung vom 05.07.2001 - 8 U 8899/99 (https://dejure.org/2001,6385)
KG, Entscheidung vom 05. Juli 2001 - 8 U 8899/99 (https://dejure.org/2001,6385)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 571; ; BGB § 273; ; BGB § 274; ; BGB § 242; ; BGB § 571 Abs. 1; ; BGB § 768 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 97; ; ZPO § 711; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1

  • IWW
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 535, 765, 767
    Haftung des Bürgen trotz Kündigungsmöglichkeit gegenüber Hauptschuldner; Zahlungsverzug; fristlose Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 571 Abs. 1
    Leasinggrundsätze bei Vermietung eines Gewerbemietobjekts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aktivlegitimation GbR; Mietzins; Vermieterpfandrecht; Herausgabe Inventar; Leasingvertrag; Selbstschuldnerische Bürgschaft; Fristlose Kündigung Mietvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.03.1995 - IX ZR 98/94

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft für …

    Auszug aus KG, 05.07.2001 - 8 U 8899/99
    Die Grundsätze aus der vom Beklagten zitierten Entscheidung (BGH NJW 1995, 1886 (1888) seien auf den vorliegenden Rechtsstreit nicht anwendbar.

    Die Anwendung der Grundsätze der zum Leasingvertrag ergangenen BGH-Entscheidung (NJW 1995 Seite 1886, 1888) ist bereits deshalb nicht geboten, weil beim Leasingvertrag für den Leasinggeber aus vernünftigem wirtschaftlichen Interesse Veranlassung für eine alsbaldige fristlose Kündigung bei Zahlungsverzugs des Leasingnehmers besteht, da die Leasingsache mit Zeitablauf immer mehr an Wert verliert und eine frühzeitige Verwertung der Leasingsache den Schaden für den Leasinggeber möglichst gering hält.

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