Rechtsprechung
| VGH Bayern, 14.07.2010 - 8 ZB 10.475 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Berufungszulassung (abgelehnt); Beseitigungsanordnung; unzulässige Aufstellung eines Baugerüsts auf tatsächlich-öffentlicher Verkehrsfläche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 14.12.2009 - AN 10 K 08.1642
- VGH Bayern, 14.07.2010 - 8 ZB 10.475
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (9)
- VGH Bayern, 11.01.2005 - 8 CS 04.3275
Sperrung einer tatsächlich öffentlichen Verkehrsfläche durch den Eigentümer
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2010 - 8 ZB 10.475
Die im Bescheid vom 22. August 2008 angeführten Bestimmungen der Art. 18 Abs. 1 und Art. 18a BayStrWG waren nicht einschlägig, weil diese Vorschriften nur für öffentlich-rechtlich gewidmete Straßen und Wege gelten (vgl. Art. 1, Art. 6 Abs. 1 BayStrWG; BayVGH 11.1.2005 NuR 2005, 463).Das ist anzunehmen, wenn eine ausdrückliche oder stillschweigende Freigabe durch den Berechtigten zur allgemeinen Verkehrsnutzung vorliegt, wobei es nicht auf den inneren Willen des Berechtigten, sondern auf die für die Verkehrsteilnehmer erkennbaren äußeren Umstände ankommt (BayVGH vom 16.5.2002 Az. 24 CS 02.43 ; vom 17.2.2003 Az. 11 B 99.3439 ; vom 11.1.2005 a.a.O.;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., RdNr. 14 zu § 1 StVO).
Die Aufstellung des Baugerüsts durch den Kläger stellt sich als verbotene Eigenmacht im Sinn von § 858 BGB dar, die die Eigenschaft der tatsächlich-öffentlichen Straße nicht aufgehoben hat (BayVGH vom 11.1.2005 a.a.O.).
Solange die tatsächliche Straßenfläche rechtlich besteht, kann sie von den Verkehrsteilnehmern auch benutzt werden (BayVGH vom 11.1.2005 a.a.O.).
- BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87
Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt …
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2010 - 8 ZB 10.475
Einwände dagegen, dass eine Umdeutung nach Art. 47 BayVwVfG durch das Verwaltungsgericht nicht erforderlich gewesen wäre, weil die Regelung im Bescheid vom 22. August 2008 (Bescheidstenor) durch den Austausch der Rechtsgrundlagen nicht geändert wurde (vgl. BVerwG vom 19.8.1988 BVerwGE 80, 96; OVG SH vom 26.5.2009 NordÖR 2009, 467), und dass die Beklagte ihre Ermessenserwägungen nicht entsprechend ergänzt habe (§ 114 Satz 2 VwGO), hat der Kläger nicht erhoben (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO). - OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2009 - 1 LB 38/08
Abfall; Abfallentsorgungsanlage; Auditierung; Beschwer; Betreiberpflicht; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2010 - 8 ZB 10.475
Einwände dagegen, dass eine Umdeutung nach Art. 47 BayVwVfG durch das Verwaltungsgericht nicht erforderlich gewesen wäre, weil die Regelung im Bescheid vom 22. August 2008 (Bescheidstenor) durch den Austausch der Rechtsgrundlagen nicht geändert wurde (vgl. BVerwG vom 19.8.1988 BVerwGE 80, 96; OVG SH vom 26.5.2009 NordÖR 2009, 467), und dass die Beklagte ihre Ermessenserwägungen nicht entsprechend ergänzt habe (§ 114 Satz 2 VwGO), hat der Kläger nicht erhoben (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO).
- VGH Bayern, 17.02.2003 - 11 B 99.3439
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2010 - 8 ZB 10.475
Das ist anzunehmen, wenn eine ausdrückliche oder stillschweigende Freigabe durch den Berechtigten zur allgemeinen Verkehrsnutzung vorliegt, wobei es nicht auf den inneren Willen des Berechtigten, sondern auf die für die Verkehrsteilnehmer erkennbaren äußeren Umstände ankommt (BayVGH vom 16.5.2002 Az. 24 CS 02.43 ; vom 17.2.2003 Az. 11 B 99.3439 ;… vom 11.1.2005 a.a.O.;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., RdNr. 14 zu § 1 StVO). - BayObLG, 29.10.1993 - 4St RR 175/93
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2010 - 8 ZB 10.475
Vielmehr muss er zur Durchsetzung seiner Rechte die von der Rechtsordnung vorgesehenen behördlichen und gerichtlichen Mittel ergreifen (BayVGH vom 29.9.1990 FSt 1990 Nr. 252; BayObLG vom 29.10.1993 BayVBl 1994, 220). - VGH Baden-Württemberg, 22.10.1991 - 5 S 189/90
Einzelrichterentscheidung im vorbereitenden Verfahren; Vermutung der …
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2010 - 8 ZB 10.475
Denn bei der Sperrung einer tatsächlich-öffentlichen Straßenfläche durch den Grundeigentümer dürfte eine andere Entscheidung als die Beseitigung der Sperre wohl kaum in Betracht kommen (so auch VGH BW vom 22.10.1991 BWGZ 1994, 658; vom 28.9.1994 VGHBW-Ls 1994, Beilage 12). - VGH Bayern, 16.05.2002 - 24 CS 02.43
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2010 - 8 ZB 10.475
Das ist anzunehmen, wenn eine ausdrückliche oder stillschweigende Freigabe durch den Berechtigten zur allgemeinen Verkehrsnutzung vorliegt, wobei es nicht auf den inneren Willen des Berechtigten, sondern auf die für die Verkehrsteilnehmer erkennbaren äußeren Umstände ankommt (BayVGH vom 16.5.2002 Az. 24 CS 02.43 ; vom 17.2.2003 Az. 11 B 99.3439 ;… vom 11.1.2005 a.a.O.;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., RdNr. 14 zu § 1 StVO). - VGH Bayern, 02.03.2009 - 8 CS 08.3449
Beschwerde; rechtliches Gehör; Beseitigungsanordnung; öffentliche Verkehrsfläche; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2010 - 8 ZB 10.475
Ein dagegen durchgeführtes vorläufiges Rechtsschutzverfahren blieb in beiden Instanzen ohne Erfolg (vgl. Beschluss des Senats vom 2. März 2009 Az. 8 CS 08.3449). - VGH Bayern, 17.08.2006 - 8 ZB 06.1282
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2010 - 8 ZB 10.475
Rn. 15 Nach der Rechtsprechung des Senat sind aufwändige Abwägungen mit Interessen Privater, die eine nach §§ 229, 230 Abs. 1, 859 Abs. 3 BGB unzulässige Selbsthilfe begehen, im Rahmen von Anordnungen nach Art. 7 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 LStVG i.V.m. § 32 Abs. 1, § 49 Abs. 1 Nr. 27 StVO nicht angezeigt (BayVGH vom 17.8.2006 Az. 8 ZB 06.1282 ).
- VGH Bayern, 15.02.2021 - 8 B 20.2352
Sperrung eines tatsächlich-öffentlichen Wegs durch den Grundstückseigentümer
Diese unterliegt nicht dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (vgl. Art. 1 Satz 1 BayStrWG), sondern als öffentliche Straße im Sinne von § 1 StVG und § 1 StVO nur noch dem Straßenverkehrsrecht (…vgl. BayVGH, U.v. 17.2.2003 - 11 B 99.3439 - juris Rn. 32; B.v. 14.7.2010 - 8 ZB 10.475 - juris Rn. 8; Art. 3 Abs. 1 Satz 1 ZustGVerk). - VG Augsburg, 09.06.2015 - Au 3 K 14.766
Beseitigungsanordnung; maßgeblicher Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung; …
Hiergegen kann die Gemeinde als Straßenbaubehörde (Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG) mit einer Beseitigungsanordnung nach Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 und 2 LStVG vorgehen (…vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 26.2.2013 - 8 B 11.1708 - BayVBl 2013, 629 - juris Rn. 32;… B.v. 7.2.2011 - 11 CS 10.3000 - juris Rn. 20 f.; B.v. 14.7.2010 - 8 ZB 10.475 - juris Rn. 8;… B.v. 10.8.2009 - 11 CE 09.1795 - juris Rn. 10;… B.v. 17.8.2006 - 8 ZB 06.1282 - juris Rn. 8;… B.v. 11.1.2005 - 8 CS 04.3275 - juris Rn. 10-12).Nach den erkennbaren Umständen durfte somit die Beklagte wie auch die Allgemeinheit von einer Freigabe für die allgemeine Verkehrsnutzung durch die Klägerin bzw. ihre Rechtsvorgänger ausgehen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 14.7.2010 - 8 ZB 10.475 - juris Rn. 9; siehe insoweit bereits VG Augsburg, B.v. 23.6.2014 - Au 3 S 14.767 - Seite 8 des Entscheidungsumdrucks).
Die Anbringung der Gegenstände durch die Klägerin stellt sich als verbotene Eigenmacht i.S.v. § 229 BGB i.V.m. § 858 Abs. 3 BGB dar, die die Eigenschaft der tatsächlich-öffentlichen Straße nicht aufgehoben hat (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 14.7.2010 - 8 ZB 10.475 - juris Rn. 10).
Solange die tatsächliche Straßenfläche rechtlich besteht, kann sie von den Verkehrsteilnehmern auch benutzt werden (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 14.7.2010 - 8 ZB 10.475 - juris Rn. 12;… B.v. 11.1.2005 - 8 CS 04.3275 - juris Rn. 14).
Eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Eigentumsrechte des Grundeigentümers liegt hierin bereits deswegen nicht, da es ihm offen steht, zur Durchsetzung seiner Belange in einem rechtlich geregelten Verfahren die ihm dafür zur Verfügung stehenden rechtlichen Schritte - z.B. eine Feststellungsklage - einzuleiten (vgl. zum Ganzen: BayVGH B.v. 14.7.2010 - 8 ZB 10.475 - juris Rn. 15).
- VG Augsburg, 05.04.2016 - Au 3 K 14.99
Ermessensfehlerhafte behördliche Untersagung der angekündigten Sperrung eines …
Auch eine tatsächlichöffentliche Verkehrsfläche unterliegt dem Straßenverkehrsrecht (…vgl. zum Ganzen: BayVGH, U. v. 26.2.2013 - 8 B 11.1708 - BayVBl 2013, 629 - juris Rn. 32;… B. v. 7.2.2011 - 11 CS 10.3000 - juris Rn. 20 f.; B. v. 14.7.2010 - 8 ZB 10.475 - juris Rn. 8;… B. v. 10.8.2009 - 11 CE 09.1795 - juris Rn. 10;… B. v. 17.8.2006 - 8 ZB 06.1282 - juris Rn. 8;… B. v. 11.1.2005 - 8 CS 04.3275 - juris Rn. 10-12;… VG Augsburg, U. v. 9.6.2015 - Au 3 K 14.766 - juris Rn. 44).Nach den erkennbaren Umständen durfte somit der Beklagte wie auch die Allgemeinheit zum maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheiderlasses am 21. Dezember 2013 - zu diesem Zeitpunkt war der Vertrag zwar bereits ordentlich gekündigt, das am 31. Dezember 2013 endende Pachtverhältnis jedoch noch nicht abgelaufen - von einer Freigabe für die allgemeine Verkehrsnutzung durch die Kläger ausgehen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B. v. 14.7.2010 - 8 ZB 10.475 - juris Rn. 9).
Insbesondere wird nach dieser Rechtsprechung die Eigenschaft einer tatsächlichöffentlichen Verkehrsfläche nicht dadurch beseitigt, dass diese durch den Grundeigentümer eigenmächtig i. S. v. § 858 BGB gesperrt wird (…vgl. etwa BayVGH, B. v. 11.1.2005 - 8 CS 04.3275 - juris Rn. 12 unter Bezugnahme auf BayObLG, B. v. 29.10.1993 - 4St RR 175/93 - BayVBl 1994, 220 - juris Rn. 13; BayVGH, B. v. 14.7.2010 - 8 ZB 10.475 - juris Rn. 10; vgl. zum Ganzen auch Scheidler, Möglichkeiten behördlichen Einschreitens gegen das Blockieren tatsächlichöffentlicher Wege und Straßen durch den Eigentümer, KommPrax BY 2012, 99-102).
Nach dieser Rechtsprechung erfasst das Tatbestandsmerkmal der Verkehrserschwerung in § 32 Abs. 1 Satz 1 StVO somit - quasi als größtmögliche Erschwerung - auch die Verhinderung bzw. Unterbindung des Verkehrs zur Gänze, da geschütztes Rechtsgut insoweit der öffentliche Verkehr an sich sei (…so ausdrücklich BayVGH, U. v. 17.2.2003 - 11 B 99.3439 - juris Rn. 39; B. v. 14.7.2010 - 8 ZB 10.475 - juris Rn. 10;… BayObLG, B. v. 29.10.1993 - 4St RR 175/93 - BayVBl 1994, 220 - juris Rn. 13;… vgl. auch VG Neustadt, B. v. 13.5.2014 - 3 L 365/14.NW - juris Rn. 61).
Rn. 48 Zwar sind aufwändige Abwägungen mit Interessen Privater, die eine nach §§ 229, 230 Abs. 1, 859 Abs. 3 BGB unzulässige Selbsthilfe begehen bzw. ankündigen, im Rahmen von Anordnungen nach Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG i. V. m. § 32 Abs. 1, § 49 Abs. 1 Nr. 27 StVO regelmäßig nicht angezeigt (vgl. BayVGH, B. v. 17.8.2006 - 8 ZB 06.1282 - juris Rn. 9, B. v. 14.7.2010 - 8 ZB 10.475 - juris Rn. 15).
- VG Regensburg, 25.05.2021 - RN 4 K 20.514
Duldung einer Nutzung als Gehweg durch den Eigentümer, Aufstellen von …
Rn. 30 Das Straßenverkehrsrecht geht nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aufgrund seiner sicherheitsrechtlichen Zwecksetzungen von einem umfassenderen Begriff der öffentlichen Verkehrsflächen als das Straßen- und Wegerecht aus, so dass zu den tatsächlich-öffentlichen Verkehrsflächen nicht nur öffentlich gewidmete Verkehrsflächen zählen, sondern auch solche Flächen, auf denen der Verfügungsberechtigte die Benutzung durch jedermann tatsächlich zugelassen hat und dementsprechend die typischen Gefahren des Straßenverkehrs abzuwehren sind (BayVGH, B.v. 14.07.2010 - 8 ZB 10.475, juris Rn. 8).Insoweit ist in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich die Kammer anschließt, geklärt, dass zwar ein Eigentümer grundsätzlich nicht zur Duldung des tatsächlich-öffentlichen Verkehrs verpflichtet ist, wenn keine straßenrechtliche Widmung besteht, ihn dies jedoch nicht berechtigt, den öffentlichen Verkehr, den er oder ein Rechtsvorgänger zugelassen oder geduldet haben, zu behindern oder zu unterbinden (BayVGH, B.v. 14.07.2010, a.a.O, Rn. 10).
Im Übrigen entspricht es ständiger obergerichtlichen Rechtsprechung, dass aufwändige Abwägungen mit Interessen Privater, die - wie vorliegend der Kläger - eine nach §§ 229, 230 Abs. 1, 859 Abs. 3 BGB unzulässige Selbsthilfe begehen, im Rahmen von Anordnungen nach Art. 7 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 LStVG i.V.m. §§ 32 Abs. 1, 49 Abs. 1 Nr. 27 StVO nicht angezeigt sind (BayVGH, B.v. 14.07.2010 a.a.O., Rn. 15 m.w.N.).
- VGH Bayern, 26.02.2013 - 8 B 11.1708
Sperrung eines nicht gewidmeten Fußwegs durch Grundstückseigentümer, tatsächlich …
Hat der Verfügungsberechtigte aufgrund ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung die Benutzung durch die Allgemeinheit zugelassen oder ist zumindest aus der Sicht der Verkehrsteilnehmer nach objektiv erkennbaren äußeren Umständen von einer konkludenten Freigabe zur Verkehrsnutzung auszugehen, unterliegt die Fläche dem Straßenverkehrsrecht mit der Folge, dass der Berechtigte keine Verkehrshindernisse errichten darf (vgl. § 49 Abs. 1 Nr. 27 i.V.m. § 32 Abs. 1 Satz 1 StVO; BayVGH, B.v. 11.5.2006 - 8 ZB 06.485 - ZMR 2006, 729; B.v. 14.7.2010 - 8 ZB 10.475 - juris Rn. 8;… B.v. 7.2.2011 - 11 CS 10.3000 - juris Rn. 20).Er kann zur Wahrnehmung seiner Rechte aber die von der Rechtsordnung vorgesehenen behördlichen und gerichtlichen Mittel ergreifen (vgl. BayVGH, B.v. 11.1.2005 - 8 CS 04.3275 - NuR 2005, 463/464;… B.v. 07.02.2011 - 11 CS 10.3000 - juris Rn. 20; B.v. 14.7.2010 - 8 ZB 10.475 - juris Rn. 10;… B.v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - juris Rn. 20) und auf diesem Weg einen Folgenbeseitigungsanspruch gegen den Straßenbaulastträger oder seine Befugnis zur Ausübung seiner Eigentümerrechte durch Beseitigung oder Sperrung der Wegeflächen auf eigene Kosten durchsetzen.
- VGH Bayern, 26.04.2022 - 8 B 20.1655
Erfolgreiche Klage auf Duldung der Beseitigung einer öffentlichen Straße, die …
Diese unterliegt nicht dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (vgl. Art. 1 Satz 1 BayStrWG), sondern als öffentliche Straße im Sinne von § 1 StVG und § 1 StVO nur dem Straßenverkehrsrecht (…vgl. BayVGH, U.v. 17.2.2003 - 11 B 99.3439 - juris Rn. 32; B.v. 14.7.2010 - 8 ZB 10.475 - juris Rn. 8; Art. 3 Abs. 1 Satz 1 ZustGVerk). - VG Augsburg, 09.06.2015 - Au 3 K 15.331
Recht zur Sperrung für die öffentliche Verkehrsnutzung
Hat der Verfügungsberechtigte aufgrund ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung die Benutzung durch die Allgemeinheit zugelassen oder ist zumindest aus der Sicht der Verkehrsteilnehmer nach objektiv erkennbaren äußeren Umständen von einer konkludenten Freigabe zur Verkehrsnutzung auszugehen, unterliegt die Fläche dem Straßenverkehrsrecht mit der Folge, dass der Berechtigte keine Verkehrshindernisse errichten darf (vgl. § 49 Abs. 1 Nr. 27 i.V.m. § 32 Abs. 1 Satz 1 StVO; BayVGH, B.v. 11.5.2006 - 8 ZB 06.485 - ZMR 2006, 729; B.v. 14.7.2010 - 8 ZB 10.475 - juris Rn. 8;… B.v. 7.2.2011 - 11 CS 10.3000 - juris Rn. 20;… vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 26.2.2013 - 8 B 11.1708 - juris Rn. 32).Er kann zur Wahrnehmung seiner Rechte jedoch die von der Rechtsordnung vorgesehenen behördlichen und gerichtlichen Mittel ergreifen (vgl. BayVGH, B.v. 11.1.2005 - 8 CS 04.3275 - NuR 2005, 463/464;… B.v. 7.2.2011 - 11 CS 10.3000 - juris Rn. 20; B.v. 14.7.2010 - 8 ZB 10.475 - juris Rn. 10;… B.v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - juris Rn. 20) und auf diesem Weg einen Folgenbeseitigungsanspruch gegen den Straßenbaulastträger oder seine Befugnis zur Ausübung seiner Eigentümerrechte durch Beseitigung oder Sperrung der Wegeflächen auf eigene Kosten durchsetzen.
- VG Würzburg, 10.03.2020 - W 4 K 19.1104
Erfolglose Klage wegen Sperrung eines öffentlichen Wegs
Hat der Verfügungsberechtigte - wie oben dargelegt - aufgrund ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung die Benutzung durch die Allgemeinheit zugelassen oder ist zumindest aus der Sicht der Verkehrsteilnehmer nach objektiv erkennbaren äußeren Umständen von einer konkludenten Freigabe zur Verkehrsnutzung auszugehen, unterliegt die Fläche dem Straßenverkehrsrecht mit der Folge, dass der Berechtigte keine Verkehrshindernisse errichten darf (vgl. § 49 Abs. 1 Nr. 27 i.V.m. § 32 Abs. 1 Satz 1 StVO; BayVGH, B.v. 11.5.2006 - 18 ZB 06.485 - ZMR 2006, 729; B.v. 14.7.2010 - 8 ZB 10.475 - juris Rn. 8;… B.v. 7.2.2011 - 11 CS 10.3000 - juris Rn. 20;… U.v. 26.2.2013 - 8 B 11.1708 - juris Rn. 32).Er kann zur Wahrnehmung seiner Rechte jedoch die von der Rechtsordnung vorgesehenen behördlichen und gerichtlichen Mittel ergreifen (BayVGH, B.v. 11.1.2005 - 8 CS 04.3275 - NuR 2005, 463/464;… B.v. 7.2.2011 - 11 CS 10.3000 - juris Rn. 20; B.v. 14.7.2010 - 8 ZB 10.475 - juris Rn. 10;… B.v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - juris Rn. 20) und auf diesem Weg seine Befugnis zur Ausübung seiner Eigentümerrechte durch Beseitigung oder Sperrung der Wegefläche auf eigene Kosten durchsetzen.
- VGH Bayern, 26.04.2022 - 8 B 20.1656
Duldung der Beseitigung öffentlicher Verkehrsflächen - allgemeine Leistungsklage
Diese unterliegt nicht dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (vgl. Art. 1 Satz 1 BayStrWG), sondern als öffentliche Straße im Sinne von § 1 StVG und § 1 StVO nur dem Straßenverkehrsrecht (…vgl. BayVGH, U.v. 17.2.2003 - 11 B 99.3439 - juris Rn. 32; B.v. 14.7.2010 - 8 ZB 10.475 - juris Rn. 8; Art. 3 Abs. 1 Satz 1 ZustGVerk). - VG München, 21.05.2014 - M 23 K 13.4080
Sperrung einer tatsächlich öffentlichen Verkehrsfläche
Rn. 16 Rechtsgrundlage der streitgegenständlichen Anordnung, die Sperrung des Wegs zur unterlassen, war - wovon die Beklagte zu Recht ausging - Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG i.V.m. § 49 Abs. 1 Nr. 27, § 32 Abs. 1 Satz 1 StVO (vgl. BayVGH, B.v. 7.2.2011 - 11 CS 10.3000; B.v. 14.7.2010 - 8 ZB 10.475; B. v. 11.1.2005 - 8 CS 04.3275 - jeweils juris; U.v. 29.5.1990 - 8 B 87.4090 - Fundstelle 1990/2529). - VG München, 01.07.2014 - M 23 K 13.861
- VG Augsburg, 01.04.2014 - Au 3 K 13.1358
Verkehrsrechtliche Anordnung; Radfahren
- VG Regensburg, 03.12.2020 - RO 2 K 17.782
Erfolgreiche Klage auf Duldung des Rückbaus von auf einem Privatgrundstück …
- VG Regensburg, 22.08.2018 - RN 2 S 18.1065
Beseitigung privater Hinweisschilder
- VGH Bayern, 25.04.2013 - 11 C 13.580
Beseitigungsanordnung für Verkehrshindernisse auf tatsächlich öffentlicher …
- VG München, 26.07.2011 - M 2 K 10.6155
Eigentümerweg; Zustimmungs- und Widmungsfiktion; Einziehung
- VG München, 09.07.2013 - M 2 K 12.5114
Straßen- und Wegerecht; Herausgabeanspruch hinsichtlich Straßengrundstücken; …
- VGH Bayern, 07.02.2011 - 11 CS 10.3000
Mehrzahl sicherheitsbehördlicher Verfügungen in einem Bescheid
- VG Augsburg, 14.09.2010 - Au 3 K 09.1508
Anordnung eines absoluten Halteverbots; Öffentlichkeit einer Verkehrsfläche …
- VG Augsburg, 10.09.2024 - Au 8 S 24.2040
Sofortige Vollziehung einer sicherheitsrechtliche Anordnung zur Beseitigung von …
- VGH Bayern, 25.04.2013 - 11 C 13.578
Beseitigungsanordnung für Verkehrshindernisse auf tatsächlich öffentlicher …
- VGH Bayern, 09.08.2013 - 10 ZB 13.1038
Verkehrsrechtswidriges Parken im absoluten Halteverbot (auf Seitenstreifen)
- VG Augsburg, 05.06.2024 - Au 8 S 24.1264
Vorläufiger Rechtsschutz, offene Erfolgsaussichten in der Hauptsache, …
- VG München, 03.04.2013 - M 7 K 12.6147
- VG Magdeburg, 18.06.2012 - 2 B 200/12
Anordnung zur Beseitigung eines Bauzaunes; Öffentlichkeit einer Straße
- VG Augsburg, 05.04.2012 - Au 3 E 12.457
Umleitung; tatsächlich-öffentliche Straße
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