Rechtsprechung
BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 575/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Verfall tarifvertraglicher Urlaubsansprüche (TVöD)
- openjur.de
Verfall tarifvertraglicher Urlaubsansprüche; § 26 TVöD
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 26 Abs 2 Buchst a TVöD, Art 7 Abs 1 EGRL 88/2003, § 1 BUrlG, § 3 Abs 1 BUrlG, § 7 Abs 3 BUrlG
Verfall tarifvertraglicher Urlaubsansprüche - § 26 TVöD
- JLaw (App) | www.prinz.law
- hensche.de
Urlaub: Krankheit, Mehrurlaub
- Betriebs-Berater
TVöD - Verfall tarifvertraglicher Urlaubsansprüche
- rewis.io
Verfall tarifvertraglicher Urlaubsansprüche - § 26 TVöD
- Bundesarbeitsgericht
(Verfall tarifvertraglicher Urlaubsansprüche - § 26 TVöD)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (18)
- beck-blog (Kurzinformation)
Zum Verfall tariflichen Mehrurlaubs gem. § 26 TVöD
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Verfall von Urlaubsansprüchen bei Arbeitsunfähigkeit gemäß § 26 Abs. 2 TVöD
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfall des tariflichen Mehrurlaubs bei Arbeitsunfähigkeit
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verfall des tariflichen Mehrurlaubs gemäß § 26 TVöD bei Arbeitsunfähigkeit
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Neue Rechtsprechung zum Urlaub bei Langzeiterkrankung gilt nicht für tariflichen Mehrurlaub nach dem TVöD
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Verfall tariflichen Mehrurlaubs bei Arbeitsunfähigkeit - § 26 TVöD
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verfall des tariflichen Mehrurlaubs gemäß § 26 TVöD bei Arbeitsunfähigkeit
- ra-hundertmark.de (Leitsatz)
Verfall tariflichen Mehrurlaubs bei Arbeitsunfähigkeit
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Verfall tariflichen Mehrurlaubs gem. § 26 TVöD ist rechtmäßig
- haufe.de (Kurzinformation)
Verfall des tariflichen Mehrurlaubs gemäß § 26 TVöD bei Arbeitsunfähigkeit
- ra-dp.de (Kurzinformation)
Verfällt der tarifliche Mehrurlaub bei Arbeitsunfähigkeit?
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Verfall des tariflichen Mehrurlaubs bei Arbeitsunfähigkeit
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Verfall des tariflichen Mehrurlaubs gemäß § 26 TVöD bei Arbeitsunfähigkeit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verfall des tariflichen Mehrurlaubs gemäß § 26 TVöD bei Arbeitsunfähigkeit
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fortdauernde Arbeitsunfähigkeit: Tariflicher Mehrurlaub kann verfallen - Regelung zur Urlaubsabgeltung im Krankheitsfall bezieht sich nur auf gesetzlichen Mindesturlaub von vier Wochen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)
Verfall des tariflichen Mehrurlaubs gemäß § 26 TVöD bei Arbeitsunfähigkeit
- rechtsportal.de (Pressemitteilung)
Verfall tarifvertraglicher Urlaubsansprüche; § 26 TVöD
- rechtsportal.de (Pressemitteilung)
Freie tarifliche Dispositionsbefugnis über den über das Gesetz hinausgehenden tariflichen Mehrurlaub
Besprechungen u.ä. (2)
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
§ 26 Abs.2 TVöD enthält eine eigenständige Regelung der Urlaubsübertragung in Krankheitsfällen
- osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)
Verfall des tariflichen Mehrurlaubs bei Arbeitsunfähigkeit
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 15.04.2010 - 10 Ca 3118/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2010 - 10 Sa 244/10
- BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 575/10
Papierfundstellen
- BB 2012, 2304
- BB 2013, 1975
- DB 2012, 19
- DB 2012, 2051
- NZA-RR 2013, 48
Wird zitiert von ... (44)
- BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 541/15
Verfall von Urlaubsansprüchen - Obliegenheiten des Arbeitgebers
Abweichungen ergeben sich hinsichtlich des Fristenregimes (vgl. BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 575/10 - Rn. 11) , nicht jedoch hinsichtlich der Obliegenheit des Arbeitgebers, dafür Sorge zu tragen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage ist, den tariflichen Mehrurlaub zu nehmen. - LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - 7 Sa 284/19
Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers hinsichtlich der Urlaubsansprüche …
Er hat nicht die sich im Fall des Ansammelns von Ansprüchen auf bezahlten Jahresurlaub durch einen Arbeitnehmer, der aus Krankheitsgründen daran gehindert war, diesen Urlaub zu nehmen, hieraus ergebenden Folgen zu tragen (vgl. auch BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 575/10 - Rn. 10).Die Tarifvertragsparteien haben in § 26 Abs. 2 TVöD hinsichtlich der Befristung und Übertragung und damit mittelbar auch zugleich bezüglich des Verfalls des Urlaubs von § 7 Abs. 3 BUrlG abweichende, eigenständige Regelungen getroffen (BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 575/10 - Rn. 10).
Sie können Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG gewährleisteten und von §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Anspruch auf Mindesturlaub von vier Wochen übersteigen, frei regeln (BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 575/10 - Rn. 10;… vgl. auch EuGH [Große Kammer] 19. November 2019 - C-609/17 [ TSN ], C-610/17 [ AKT ] - Rn. 39 f.).
Ein "Gleichlauf" ist nicht gewollt, wenn die Tarifvertragsparteien entweder bei der Befristung und Übertragung bzw. beim Verfall des Urlaubs zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und tarifvertraglichem Mehrurlaub unterschieden oder sich vom gesetzlichen Fristenregime gelöst und eigenständige, vom BUrlG abweichende Regelungen zur Befristung und Übertragung bzw. zum Verfall des Urlaubsanspruchs getroffen haben (BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 575/10 - Rn. 12 mwN.).
Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (20. Mai 2012 - 9 AZR 575/10 - Rn. 11 ff.;… vgl. auch 19. Februar 2019 - 9 AZR 541/15 - Rn. 37) haben die Tarifvertragsparteien in § 26 Abs. 2 TVöD hinsichtlich der Befristung und Übertragung und damit mittelbar auch zugleich bezüglich des Verfalls des Urlaubs von § 7 Abs. 3 BUrlG abweichende, eigenständige Regelungen getroffen.
Indem in die Tarifvertragsparteien in § 26 Abs. 2 Buchst. a TVöD vorgesehen haben, dass der Erholungsurlaub bis zum 31. Mai anzutreten ist, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit oder aus betrieblichen/dienstlichen Gründen nicht bis zum 31 März des folgenden Kalenderjahres angetreten werden kann, haben die Tarifvertragsparteien anders als der Gesetzgeber im BUrlG einen zweiten Übertragungszeitraum festgelegt und auf diese Weise ein eigenständiges, vom BUrlG abweichendes Fristenregime geschaffen (BAG 20. Mai 2012 - 9 AZR 575/10 - Rn. 15).
Entscheidend ist, dass für den vom Mindesturlaub untrennbaren Teil der einheitlich geregelten Gesamturlaubsdauer, den tariflichen Mehrurlaub, die tarifliche Regelung wirksam bleibt (BAG 20. Mai 2012 - 9 AZR 575/10 - Rn. 17 mwN.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2016 - 4 A 2803/12
Höchstarbeitszeitberechnung bei Ärzten der Uniklinik Köln rechtswidrig
vgl. zum Begriff des "Gleichlaufs" bei der Befristung und Übertragung bzw. beim Verfall des Urlaubs: BAG, Urteil vom 22.5.2012 - 9 AZR 575/10 -, PersR 2012, 411 = juris, Rn. 12.vgl. BAG, Urteil vom 22.5.2012 - 9 AZR 575/10 -, PersR 2012, 411 = juris, Rn. 10, m. w. N.
- BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 149/17
Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben - Ausschlussfrist
Abweichungen ergeben sich hinsichtlich des Fristenregimes (vgl. BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 575/10 - Rn. 11) , nicht jedoch hinsichtlich des Urlaubsbegriffs, des Erlöschens der Urlaubsansprüche oder des Verlusts des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung, wenn der Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis verstirbt. - VG Köln, 22.11.2012 - 1 K 4015/11
Urlaubstage und gesetzliche Feiertage sind keine Ausgleichstage
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 22.05.2012 - 9 AZR 575/10 -, Rz. 10 m.w.N., zit. nach juris, können Tarifvertragsparteien Urlaubsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 RL gewährleisteten und von §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigen, frei regeln. - BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 364/19
Tariflicher Mehrurlaub - Gleichbehandlung - Behinderung
Ein Gleichlauf mit der Befristung des gesetzlichen Mindesturlaubs nach § 7 Abs. 3 BUrlG ist nicht gewollt, wenn die Tarifvertragsparteien entweder bei der Befristung und Übertragung bzw. beim Verfall des Urlaubs zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und tariflichem Mehrurlaub unterschieden oder sich vom gesetzlichen Fristenregime gelöst und eigenständige, vom BUrlG abweichende Vereinbarungen getroffen haben (BAG 14. Februar 2017 - 9 AZR 386/16 - Rn. 15; 15. Dezember 2015 - 9 AZR 747/14 - Rn. 14; 22. Mai 2012 - 9 AZR 575/10 - Rn. 12) . - BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 275/14
MTV Chemische Industrie - Verfall von Urlaub
Ein Gleichlauf ist nicht gewollt, wenn die Tarifvertragsparteien entweder bei der Befristung und Übertragung bzw. beim Verfall des Urlaubs zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und tariflichem Mehrurlaub unterschieden oder sich vom gesetzlichen Fristenregime gelöst und eigenständige, vom BUrlG abweichende Regelungen zur Befristung und Übertragung bzw. zum Verfall des Urlaubsanspruchs getroffen haben (BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 575/10 - Rn. 12) . - BAG, 14.02.2017 - 9 AZR 386/16
Anspruch auf tariflichen Mehrurlaub - eigenständiges tarifliches Fristen-regime
Ein Gleichlauf ist nicht gewollt, wenn die Tarifvertragsparteien entweder bei der Befristung und Übertragung bzw. beim Verfall des Urlaubs zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und tariflichem Mehrurlaub unterschieden oder sich vom gesetzlichen Fristenregime gelöst und eigenständige, vom BUrlG abweichende Regelungen zur Befristung und Übertragung bzw. zum Verfall des Urlaubsanspruchs getroffen haben (BAG 15. Dezember 2015 - 9 AZR 747/14 - Rn. 14; 22. Mai 2012 - 9 AZR 575/10 - Rn. 12) . - BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 214/19
Tariflicher Mehrurlaub - Befristung
Ein Gleichlauf mit der Befristung des gesetzlichen Mindesturlaubs nach § 7 Abs. 3 BUrlG ist danach nicht gewollt, wenn die Tarifvertragsparteien entweder bei der Befristung und Übertragung bzw. beim Verfall des Urlaubs zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und tariflichem Mehrurlaub unterschieden oder sich vom gesetzlichen Fristenregime gelöst und eigenständige, vom BUrlG abweichende Vereinbarungen getroffen haben (BAG 14. Februar 2017 - 9 AZR 386/16 - Rn. 15; 15. Dezember 2015 - 9 AZR 747/14 - Rn. 14; 22. Mai 2012 - 9 AZR 575/10 - Rn. 12) . - BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 585/13
Urlaubsgeld - Fälligkeitsregelung in einem Formulararbeitsvertrag - …
Unionsrecht steht einem tariflich angeordneten Verfall des Mehrurlaubs nicht entgegen (BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 575/10 - Rn. 10) .Ein Gleichlauf ist nicht gewollt, wenn die Tarifvertragsparteien entweder bei der Befristung und Übertragung bzw. beim Verfall des Urlaubs zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und tariflichem Mehrurlaub unterschieden oder sich vom gesetzlichen Fristenregime gelöst und eigenständige, vom Bundesurlaubsgesetz abweichende Regelungen zur Befristung und Übertragung bzw. zum Verfall des Urlaubsanspruchs getroffen haben (BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 575/10 - Rn. 12) .
- BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 192/11
Zusatzurlaub für Nachtarbeit - nächtlicher Bereitschaftsdienst
- BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 551/12
Urlaubsabgeltung - Verfall des Anspruchs auf tariflichen Mehrurlaub bei lang …
- LAG Düsseldorf, 26.11.2014 - 12 Sa 982/14
Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit nach beendeter Elternzeit - Verfall
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - 11 Sa 2068/16
Ersatzurlaub - Übertragung eines während eines Sonderurlaubs entstandenen …
- BAG, 14.02.2017 - 9 AZR 207/16
Übertragung tariflichen Mehrurlaubs - Gleichlauf
- BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 292/11
Urlaubsrecht - Verfall tariflichen Mehrurlaubs nach § 26 Abs. 2 Buchst. a TVöD
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2020 - 8 Sa 182/20
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2014 - 3 Sa 9/14
Verfall von Urlaubsansprüchen im Falle einer dauerhaften Erkrankung des …
- BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 193/11
Zusatzurlaub für Nachtarbeit - Nächtlicher Bereitschaftsdienst - TVöD-K
- BAG, 13.11.2012 - 9 AZR 64/11
Tarifvertraglicher Ausschluss der Abgeltung tariflichen Mehrurlaubs bei …
- LAG Hamm, 27.01.2016 - 6 Sa 765/15
Ansprüche des Arbeitnehmers bei Verzug des Arbeitgebers mit der Gewährung von …
- BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 194/11
Zusatzurlaub für Nachtarbeit - Nächtlicher Bereitschaftsdienst - TVöD-K
- LAG Hessen, 15.03.2012 - 9 Sa 1910/10
Ausschlussfristen - Hemmung - Höhere Gewalt - Restitutionsklage Urlaubsansprüche …
- BAG, 15.12.2015 - 9 AZR 747/14
Anspruch auf tariflichen Mehrurlaub - eigenständiges tarifliches Fristenregime
- LAG Saarland, 02.03.2016 - 1 Sa 58/15
Verfall von tariflichen Urlaubsansprüchen - Abweichung von dem Fristenregime des …
- LAG Saarland, 02.03.2016 - 1 Sa 51/15
Verfall von tariflichen Urlaubsansprüchen - Abweichung von dem Fristenregime des …
- LAG Saarland, 02.03.2016 - 1 Sa 55/15
Verfall von tariflichen Urlaubsansprüchen - Abweichung von dem Fristenregime des …
- LAG Köln, 09.08.2016 - 12 Sa 257/16
Urlaub; Gesundheitsschutz; Verpflichtung des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung …
- LAG Saarland, 02.03.2016 - 1 Sa 53/15
Verfall von tariflichen Urlaubsansprüchen - Abweichung von dem Fristenregime des …
- LAG Saarland, 02.03.2016 - 1 Sa 54/15
Verfall von tariflichen Urlaubsansprüchen - Abweichung von dem Fristenregime des …
- LAG Saarland, 02.03.2016 - 1 Sa 57/15
Verfall von tariflichen Urlaubsansprüchen - Abweichung von dem Fristenregime des …
- LAG München, 02.02.2016 - 6 Sa 937/15
Verfall tariflichen Urlaubs
- LAG Hamm, 20.05.2020 - 5 Sa 1682/19
Hinweispflicht auf Urlaubsverfall bei Nichtinanspruchnahme von Urlaub …
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.11.2021 - 6 Sa 194/21
Befristung tariflichen Mehrurlaubs - eigenständiges Fristenregime - …
- ArbG Frankfurt/Main, 06.10.2016 - 19 Ca 2703/16
Urlaubsanspruch nach dem MTV für die chemische Industrie
- LAG Hamm, 02.12.2021 - 5 Sa 824/21
Urlaubsanspruch bei Arbeitslosengeldbezug im Rahmen der Gleichwohlgewährung
- LAG Köln, 23.10.2012 - 11 Sa 624/12
Urlaubsabgeltung; Regelungsgehalt des § 26 Abs. 2 TVöD; Abgeltungsanspruch aus § …
- VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 1691/12
Urlaubsabgeltung für Beamtinnen und Beamte
- LAG Schleswig-Holstein, 02.12.2015 - 3 Sa 218/15
Urlaub, Arbeitsunfähigkeit, Erkrankung, langandauernde, Urlaubsjahr, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2013 - 5 Sa 377/12
Kein Verfall des tariflichen Mehrurlaubsanspruchs bei krankheitsbedingt nicht in …
- LAG Köln, 04.12.2013 - 11 Sa 656/10
Berechnung Verzugszinsen
- LAG Niedersachsen, 11.07.2012 - 16 Sa 1642/10
Urlaubsabgeltung - langandauernde Arbeitsunfähigkeit - keine unbegrenzte …
- ArbG Iserlohn, 26.06.2012 - 4 Ca 449/12
Verfall von Erholungsurlaub wegen nicht rechtzeitigen Abfeierns im Folgejahr bei …
- ArbG Herne, 10.09.2019 - 3 Ca 594/19