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Weitere Entscheidung unten: VG Magdeburg, 21.02.2018

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 14.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,38172
BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 14.16 (https://dejure.org/2017,38172)
BVerwG, Entscheidung vom 11.10.2017 - 9 A 14.16 (https://dejure.org/2017,38172)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 (https://dejure.org/2017,38172)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwVfG § 73 Abs. 2 und 4; FStrG § 1 Abs. 1, § 4 Satz 1, § 17 Satz 2; FStrAbG § 1 Abs. 2, § 8 Abs. 1; BBodSchG § 3 Abs. 1 Nr. 8; BImSchG § 48a Abs. 1; 39. BImSchV §§ 3, 4, 5, 7
    Abschnitt; Abschnittsbildung; Abwägung; Altablagerung; Alternativen; Altlast; Analyse; Anhörung; Ausführungsplanung; Austausch; Bauausführung; Baugrund; Baugrunderkundung; Baugrunduntersuchung; Bedarfsfeststellung; Behörde; Beurteilungsspielraum; Bodenaustausch; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Planfeststellung Rheinbrücke Leverkusen; Anhörungsverfahren; nachträgliche Planrechtfertigung; Sicherheitsstandard und Gefährdungsabschätzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 Abs 2 VwVfG, § 73 Abs 4 VwVfG, § 1 Abs 1 FStrG, § 4 S 1 FStrG, § 17 S 2 FStrG
    Planfeststellung Rheinbrücke Leverkusen; Anhörungsverfahren; nachträgliche Planrechtfertigung; Sicherheitsstandard und Gefährdungsabschätzung

  • Wolters Kluwer

    Verbandsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der A 1 zwischen der Anschlussstelle (AS) Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz (AK) Leverkusen-West; Beiladung einzelner Privater von Amts wegen durch die Planfeststellungsbehörde im Anhörungsverfahren; ...

  • doev.de PDF

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Rheinbrücke Leverkusen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbandsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der A 1 zwischen der Anschlussstelle (AS) Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz ( AK ) Leverkusen-West; Beiladung einzelner Privater von Amts wegen durch die Planfeststellungsbehörde im Anhörungsverfahren; ...

  • datenbank.nwb.de

    Planfeststellung Rheinbrücke Leverkusen; Anhörungsverfahren; nachträgliche Planrechtfertigung; Sicherheitsstandard und Gefährdungsabschätzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • lto.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen Rheinbrücken-Erneuerung abgewiesen: Im Zweifel für den Staat

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rheinbrücke Leverkusen kann gebaut werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rheinbrücke Leverkusen - und die ehemalige Sondermülldeponie

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Rheinbrücke Leverkusen darf neu gebaut werden

  • juve.de (Kurzinformation)

    Leipzig: Rheinbrücke Leverkusen wird gebaut

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Rheinbrücke Leverkusen: Klagen abgewiesen

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerwGE 160, 78
  • DVBl 2018, 589
  • DVBl 2018, 652
  • DÖV 2018, 456
 
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Wird zitiert von ... (80)Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler; …

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 14.16
    Weder wurde hierdurch der Planfeststellungsbeschluss wesentlich geändert noch hat der Beklagte eine nach Gegenstand, Systematik und Ermittlungstiefe neue oder über die bisherigen Untersuchungen wesentlich hinausgehende Prüfung der Betroffenheiten vorgenommen; auch sind keine zusätzlichen oder anderen erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten (zu den Voraussetzungen für eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 32 ff., vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - BVerwGE 156, 215 Rn. 25 …und vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 u.a. - BVerwGE 158, 1 Rn. 25 ff.).

    Danach ist das Vorbringen, für den planfestgestellten Autobahnabschnitt bestehe kein Verkehrsbedarf, durch die gesetzgeberische Entscheidung grundsätzlich ausgeschlossen (BVerwG, Urteile vom 8. Juni 1995 - 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 , vom 21. März 1996 - 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 241 Rn. 53 in BVerwGE 155, 91 nicht abgedruckt).

    Das wäre nur dann der Fall, wenn die Bedarfsfeststellung evident unsachlich wäre, weil es für die Aufnahme des Vorhabens in den Bedarfsplan im Hinblick auf die bestehende oder künftig zu erwartende Verkehrsbelastung oder auf die verkehrliche Erschließung eines zu entwickelnden Raumes an jeglicher Notwendigkeit fehlte oder sich die Verhältnisse seit der Bedarfsentscheidung des Gesetzgebers so grundlegend gewandelt hätten, dass das angestrebte Planungsziel unter keinen Umständen auch nur annähernd erreicht werden könnte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 juris Rn. 54).

    Entwickelt er unter Beachtung der einschlägigen technischen Regelwerke sowie auf der Grundlage fachlicher Studien ein plausibles und tragfähiges Konzept, so darf er daran auch dann festhalten, wenn andere Lösungsmodelle technisch ebenfalls vertretbar sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. November 2000 - 4 A 51.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 159 S. 68 und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 63;… Beschluss vom 22. Juni 2015 - 4 B 64.14 - juris Rn. 21).

    Ein weiteres Sachverständigengutachten ist nur dann einzuholen, wenn sich das Gericht aufgrund der ihm vorliegenden Stellungnahmen und Gutachten die für die Entscheidung erforderliche Überzeugung nicht bilden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 113 m.w.N.).

    Rn. 134 aa) Zu den in das Verfahren einzubeziehenden und zu untersuchenden Alternativen gehören neben den sich aufdrängenden und deshalb von Amts wegen zu ermittelnden auch solche, die von dritter Seite im Laufe des Verfahrens vorgeschlagen werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1996 - 4 C 29.94 - BVerwGE 102, 331 und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 174).

    Auch wenn sie tendenziell desto stärker zu Buche schlagen mögen, je weiter sich die Planung von Abschnitt zu Abschnitt verfestigt, behalten sie dennoch die Qualität eines im Wege der Abwägung überwindbaren Belangs und muss die Planung in jedem Stadium dem Einwand standhalten, einem anderen Lösungskonzept unterlegen zu sein (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Januar 2012 - 9 A 6.10 - Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 34 Rn. 23 und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 178).

  • BVerwG, 10.03.2011 - 9 A 8.10

    Berichtigung der Niederschrift über die mündliche Verhandlung; …

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 14.16
    Darüber hinaus hätte es - zumal angesichts der Vielzahl der zwischen den Beteiligten umstrittenen Einzelgesichtspunkte - substantiierter Angaben bedurft, welche Tatsachenbehauptungen unter Beweis gestellt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Januar 1988 - 7 CB 81.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 196 S. 14 und vom 10. März 2011 - 9 A 8.10 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 57 Rn. 2;… Dawin, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Oktober 2016, § 86 Rn. 92).

    Die damit einhergehende Steigerung der Aushubmenge um etwa 10 v.H. bedeutet keine qualitative Änderung der planfestgestellten Fahrbahngründung, sondern hält sich innerhalb der technisch bedingten Spannbreite, die jedem Vorhaben zu eigen ist und deren Konkretisierung die Planfeststellungsbehörde daher so lange der Bauausführung überlassen kann, als hierdurch keine abwägungserheblichen Belange berührt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 50).

    Jedoch kann die technische Ausführungsplanung - einschließlich fachlicher Detailuntersuchungen und darauf aufbauender Schutzvorkehrungen - aus der Planfeststellung ausgeklammert werden, wenn sie nach dem Stand der Technik beherrschbar ist, die entsprechenden Vorgaben beachtet und keine abwägungsbeachtlichen Belange berührt werden (…vgl. BVerwG, Urteile vom 18. März 2009 - 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239 Rn. 97 und vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 50;… Beschluss vom 7. August 2014 - 9 VR 2.14 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 19.11

    Verkehrsprognose; Modellprognose; Bundesverkehrswegeplanung; Fernverkehrsmatrix; …

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 14.16
    Für die Annahme, dass dies nicht möglich ist, müssen deshalb besondere Umstände vorliegen (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 9 A 19.11 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 228 Rn. 38).

    Stehen für die Vorbelastung im Untersuchungsgebiet Messdaten nicht zur Verfügung, kann er vielmehr auf Daten anderer geeigneter Messstationen zurückgreifen (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 9 A 19.11 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 228 Rn. 45).

    Darüber hinaus muss der Teilabschnitt grundsätzlich eine selbständige Verkehrsfunktion besitzen und dürfen der Verwirklichung des Gesamtvorhabens keine unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. März 1996 - 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370 , vom 10. Oktober 2012 - 9 A 19.11 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 228 Rn. 19 …und vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - NVwZ 2017, 1294 Rn. 31 f. ;… Beschluss vom 5. Dezember 2008 - 9 B 28.08 - Buchholz 406.25 § 50 BImSchG Nr. 6 Rn. 21).

  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 18.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 14.16
    Weder wurde hierdurch der Planfeststellungsbeschluss wesentlich geändert noch hat der Beklagte eine nach Gegenstand, Systematik und Ermittlungstiefe neue oder über die bisherigen Untersuchungen wesentlich hinausgehende Prüfung der Betroffenheiten vorgenommen; auch sind keine zusätzlichen oder anderen erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten (zu den Voraussetzungen für eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 32 ff., vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - BVerwGE 156, 215 Rn. 25 …und vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 u.a. - BVerwGE 158, 1 Rn. 25 ff.).

    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Trassenwahl sind nur dann überschritten, wenn der Behörde beim Auswahlverfahren infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist oder wenn sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eine andere als die gewählte Trassenführung eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere, hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - NVwZ 2017, 1294 Rn. 125).

    Darüber hinaus muss der Teilabschnitt grundsätzlich eine selbständige Verkehrsfunktion besitzen und dürfen der Verwirklichung des Gesamtvorhabens keine unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 21. März 1996 - 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370 , vom 10. Oktober 2012 - 9 A 19.11 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 228 Rn. 19 und vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - NVwZ 2017, 1294 Rn. 31 f. ;… Beschluss vom 5. Dezember 2008 - 9 B 28.08 - Buchholz 406.25 § 50 BImSchG Nr. 6 Rn. 21).

  • BVerwG, 16.02.2017 - 9 VR 2.16

    Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht gibt einzelne Maßnahmen frei - …

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 14.16
    Der Umstand, dass innerhalb der Klagefrist mehrere Feier- und Ferientage lagen, führt auf keine rechtlichen Bedenken; eine Verlängerung unter diesem Gesichtspunkt war ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 2017 - 9 VR 2.16 - juris Rn. 8).

    Allerdings hat der Senat bei summarischer Prüfung im Rahmen des Verfahrens auf vorläufigen Rechtsschutz ausdrücklich offengelassen, ob der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss vom 10. November 2016 dem Gebot umfassender Problembewältigung in vollem Umfang gerecht geworden war (vgl. Beschluss vom 16. Februar 2017 - 9 VR 2.16 - juris Rn. 17 f.).

    Eine Verfehlung dieses Planungsziels stellte sich damit angesichts der herausragenden Bedeutung, die ihm der Planfeststellungsbeschluss beimisst, als Abwägungsfehler dar (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Dezember 2008 - 9 B 28.08 - Buchholz 406.25 § 50 BImSchG Nr. 6 Rn. 21 und vom 16. Februar 2017 - 9 VR 2.16 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles …

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 14.16
    Die damit einhergehende Steigerung der Aushubmenge um etwa 10 v.H. bedeutet keine qualitative Änderung der planfestgestellten Fahrbahngründung, sondern hält sich innerhalb der technisch bedingten Spannbreite, die jedem Vorhaben zu eigen ist und deren Konkretisierung die Planfeststellungsbehörde daher so lange der Bauausführung überlassen kann, als hierdurch keine abwägungserheblichen Belange berührt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 50).

    Jedoch kann die technische Ausführungsplanung - einschließlich fachlicher Detailuntersuchungen und darauf aufbauender Schutzvorkehrungen - aus der Planfeststellung ausgeklammert werden, wenn sie nach dem Stand der Technik beherrschbar ist, die entsprechenden Vorgaben beachtet und keine abwägungsbeachtlichen Belange berührt werden (…vgl. BVerwG, Urteile vom 18. März 2009 - 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239 Rn. 97 und vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 50;… Beschluss vom 7. August 2014 - 9 VR 2.14 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 14.16
    Rn. 134 aa) Zu den in das Verfahren einzubeziehenden und zu untersuchenden Alternativen gehören neben den sich aufdrängenden und deshalb von Amts wegen zu ermittelnden auch solche, die von dritter Seite im Laufe des Verfahrens vorgeschlagen werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1996 - 4 C 29.94 - BVerwGE 102, 331 …und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 174).

    Da maßgebend für die Abwägung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - 4 C 29.94 - BVerwGE 102, 331 ), haben erst danach eingebrachte, sich nicht im vorgenannten Sinne aufdrängende Vorschläge keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Planfeststellung.

  • BVerfG, 04.05.2011 - 1 BvR 1502/08

    Nichtannahmebeschluss: Gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerden gegen …

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 14.16
    Bei der Erfüllung von Schutzpflichten kommt dem Gesetzgeber allerdings grundsätzlich ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu, der auch Raum lässt, etwa konkurrierende öffentliche und private Interessen zu berücksichtigen (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Mai 2011 - 1 BvR 1502/08 - NVwZ 2011, 991 Rn. 37 f.).

    Aufgrund seines weitreichenden Beurteilungsspielraums verletzt er seine Nachbesserungspflicht jedoch erst dann, wenn eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit aufgrund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation evident untragbar geworden ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 4. Mai 2011 - 1 BvR 1502/08 - NVwZ 2011, 991 Rn. 38 …und vom 24. Juni 2015 - 1 BvR 467/13 - juris Rn. 31).

  • BVerwG, 05.12.2008 - 9 B 28.08

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht; …

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 14.16
    Eine Verfehlung dieses Planungsziels stellte sich damit angesichts der herausragenden Bedeutung, die ihm der Planfeststellungsbeschluss beimisst, als Abwägungsfehler dar (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Dezember 2008 - 9 B 28.08 - Buchholz 406.25 § 50 BImSchG Nr. 6 Rn. 21 …und vom 16. Februar 2017 - 9 VR 2.16 - juris Rn. 9).

    Darüber hinaus muss der Teilabschnitt grundsätzlich eine selbständige Verkehrsfunktion besitzen und dürfen der Verwirklichung des Gesamtvorhabens keine unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 21. März 1996 - 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370 , vom 10. Oktober 2012 - 9 A 19.11 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 228 Rn. 19 …und vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - NVwZ 2017, 1294 Rn. 31 f. ; Beschluss vom 5. Dezember 2008 - 9 B 28.08 - Buchholz 406.25 § 50 BImSchG Nr. 6 Rn. 21).

  • BVerwG, 07.08.2014 - 9 VR 2.14

    Planfeststellung; Entwässerungseinrichtung der Autobahn; technische Probleme; …

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 14.16
    Jedoch kann die technische Ausführungsplanung - einschließlich fachlicher Detailuntersuchungen und darauf aufbauender Schutzvorkehrungen - aus der Planfeststellung ausgeklammert werden, wenn sie nach dem Stand der Technik beherrschbar ist, die entsprechenden Vorgaben beachtet und keine abwägungsbeachtlichen Belange berührt werden (…vgl. BVerwG, Urteile vom 18. März 2009 - 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239 Rn. 97 …und vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 50; Beschluss vom 7. August 2014 - 9 VR 2.14 - juris Rn. 4).

    Rn. 118 cc) Soweit der Kläger geltend gemacht hatte, der Planfeststellungsbeschluss hätte dem Vorhabenträger darüber hinaus aufgeben müssen, die gesamte Ausführungsplanung vor Baubeginn bei der Planfeststellungsbehörde zur Prüfung einzureichen (vgl. hierzu zuletzt BVerwG, Beschluss vom 7. August 2014 - 9 VR 2.14 - juris Rn. 4 m.w.N.), hat der Beklagte den Planfeststellungsbeschluss in der mündlichen Verhandlung ergänzt.

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …

  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss; …

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als …

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

  • BVerwG, 25.01.2012 - 9 A 6.10

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; Stichtag; …

  • BVerwG, 13.10.2011 - 4 A 4001.10

    Luftrechtliche Planfeststellung; Planergänzungsbeschluss; ergänzendes Verfahren; …

  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 20.11

    Bauarbeiten; Bauzeit; Lärm; Staub; Erschütterungen; AVV Baulärm; Lärmprognose; …

  • BVerfG, 24.06.2015 - 1 BvR 467/13

    Nichtannahmebeschluss: Planfeststellung zum Ausbau des Flughafens Frankfurt Main …

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 1.95

    Fernstraßenrecht: Kausalität von Rechtsfehlern des Planfeststellungsbeschlusses …

  • BVerwG, 25.01.1988 - 7 CB 81.87

    Darlegungslast - Beweisantrag - Mangelnde Substantiierung - Entkräftete …

  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.1990 - 10 C 52/89

    Umfang der Ermittlungen bei Aufstellung eines Bebauungsplanes

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.1999 - 3 S 1265/98

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Berücksichtigung von Altlasten bei der …

  • OVG Niedersachsen, 13.02.1995 - 6 K 284/95

    Bebauungsplan: erforderliche Bodenuntersuchungen bei möglicher Vorbelastung durch …

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    Elbvertiefung: Habitatschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung und …

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit …

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

  • BVerwG, 25.06.2014 - 9 A 1.13

    Planfeststellung; Naturschutzvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung; …

  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 2.16

    Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden

  • BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 64.14

    Flughafen München: Klagen des Bundes Naturschutz in Bayern und mehrerer …

  • BVerwG, 09.11.2000 - 4 A 51.98

    Planungsalternativen; Überführung - Unterführung; Sicherheitsstandard; …

  • BVerwG, 15.02.1985 - 4 C 42.81

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung eines angefochtenen Bescheides - …

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Derartige gutachterliche Stellungnahmen verpflichten zu keiner erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - BVerwGE 160, 78 Rn. 15).

    Rn. 120 Des Weiteren ist durch Art. 2 Abs. 1 Satz 2 StV i.V.m. dem Zustimmungsgesetz auch die Anzahl der Fahrstreifen mit Bindungswirkung für das Planfeststellungsverfahren und das gerichtliche Verfahren gesetzlich festgelegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - BVerwGE 160, 78 Rn. 19 ff.).

    Für dieses Konzept ist nach außen der Beklagte als Träger der Planfeststellungsbehörde verantwortlich (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - BVerwGE 160, 78 Rn. 25).

    Denn der Planung darf ein regelkonformes Verhalten der Verkehrsteilnehmer zugrunde gelegt werden (…vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 2012 - 9 A 20.11 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 229 Rn. 26 und vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - Buchholz 407.4 § 4 FStrG Nr. 1 Rn. 156), welches vorliegend die Regeln der guten Seemannschaft und damit die Befolgung von behördlichen Hinweisen einschließt.

    Sofern sich beim Bau herausstellen sollte, dass mehr Material ausgebaggert oder sonst von den Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses abgewichen werden muss, ist die Ausführungsplanung der Planfeststellungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - Buchholz 407.4 § 4 FStrG Nr. 1 Rn. 80 ff.).

    Jedoch kann die technische Ausführungsplanung - einschließlich fachlicher Detailuntersuchungen und darauf aufbauender Schutzvorkehrungen - aus der Planfeststellung ausgeklammert werden, wenn sie nach dem Stand der Technik beherrschbar ist, die entsprechenden Vorgaben beachtet und keine abwägungsbeachtlichen Belange berührt werden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - Buchholz 407.4 § 4 FStrG Nr. 1 Rn. 114 m.w.N.).

    Rn. 328 Die Behauptung, der Senat habe in seinem Urteil zur Leverkusener Rheinbrücke (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - BVerwGE 160, 78 Rn. 115) die Planfeststellung auch von Detailkonzepten verlangt, beruht auf einer verkürzten Wiedergabe der Entscheidungsgründe durch die Klägerinnen.

    Für dieses Konzept ist nach außen der Beklagte als Träger der Planfeststellungsbehörde verantwortlich (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - BVerwGE 160, 78 Rn. 25; s.a. bereits BVerwG…, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 63).

    Darüber hinaus muss der Teilabschnitt bei straßenrechtlichen Vorhaben grundsätzlich eine selbständige Verkehrsfunktion besitzen und dürfen der Verwirklichung des Gesamtvorhabens keine unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - BVerwGE 160, 78 Rn. 164).

    Rn. 737 (a) Einen solchen bau- und verkehrstechnischen Zusammenhang hat der Senat im Fall der Leverkusener Rheinbrücke in der dortigen Abhängigkeit des Gradienten- und Trassenverlaufs eines Teils des planfestgestellten Abschnitts von dem weiteren Ausbau des Folgeabschnitts begründet gesehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - BVerwGE 160, 78 Rn. 165 f.).

    Darüber hinaus hat sich der Beklagte auf das Urteil des Senats vom 11. Oktober 2017 (- 9 A 14.16 - BVerwGE 160, 78 Rn. 118) gestützt.

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Die Novellierung des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwRG darf aber jedenfalls nicht durch einen zu eng gefassten Satzungsbezug konterkariert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - BVerwGE 160, 78 Rn. 10; Heß/Brigola, NuR 2017, 729 ).

    Rn. 113 Des Weiteren ist durch Art. 2 Abs. 1 Satz 2 StV i.V.m. dem Zustimmungsgesetz auch die Anzahl der Fahrstreifen mit Bindungswirkung für das Planfeststellungsverfahren und das gerichtliche Verfahren gesetzlich festgelegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - BVerwGE 160, 78 Rn. 19 ff.).

    Für dieses Konzept ist nach außen der Beklagte als Träger der Planfeststellungsbehörde verantwortlich (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - BVerwGE 160, 78 Rn. 25).

    Schiffshavarien können - insbesondere durch auslaufendes (Bunker- oder Fracht-)Öl - zu erheblichen Umweltschäden führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - BVerwGE 160, 78 Rn. 25 ff.).

    Die technische Ausführungsplanung - einschließlich fachlicher Detailuntersuchungen sowie darauf aufbauender Schutzvorkehrungen und Sicherungskonzepte - darf aber aus der Planfeststellung ausgeklammert werden, wenn sie nach dem Stand der Technik beherrschbar ist, die entsprechenden Vorgaben beachtet und keine abwägungsbeachtlichen Belange berührt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - BVerwGE 160, 78 Rn. 113 f. m.w.N.).

    Sofern sich beim Bau herausstellen sollte, dass mehr Material ausgebaggert oder sonst von den Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses abgewichen werden muss, ist die Ausführungsplanung der Planfeststellungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - Buchholz 407.4 § 4 FStrG Nr. 1 Rn. 80 ff.).

    Für dieses Konzept ist nach außen der Beklagte als Träger der Planfeststellungsbehörde verantwortlich (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - BVerwGE 160, 78 Rn. 25; s.a. bereits BVerwG…, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 63).

    Darüber hinaus muss der Teilabschnitt bei straßenrechtlichen Vorhaben grundsätzlich eine selbständige Verkehrsfunktion besitzen und dürfen der Verwirklichung des Gesamtvorhabens keine unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - BVerwGE 160, 78 Rn. 164).

    Rn. 513 (1) Einen solchen bau- und verkehrstechnischen Zusammenhang hat der Senat im Fall der Leverkusener Rheinbrücke in der dortigen Abhängigkeit des Gradienten- und Trassenverlaufs eines Teils des planfestgestellten Abschnitts von dem weiteren Ausbau des Folgeabschnitts begründet gesehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - BVerwGE 160, 78 Rn. 165 f.).

    Darüber hinaus hat sich der Beklagte auf das Urteil des Senats vom 11. Oktober 2017 (- 9 A 14.16 - BVerwGE 160, 78 Rn. 118) gestützt.

  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht …

    Auch muss zwischen den Vorteilen, die in der alsbaldigen Verwirklichung eines Teilbereichs liegen, und eventuell damit verbundenen Nachteilen wie etwa höheren Kosten oder der Durchführung von sich später als überflüssig herausstellenden Baumaßnahmen, eine sachgerechte Abwägung getroffen werden (BVerwG, stRspr, vgl. zuletzt Urteil vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - BVerwGE 160, 78 Rn. 164 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.07.2019 - 9 A 13.18

    Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg

    Die technische Ausführungsplanung - einschließlich fachlicher Detailuntersuchungen und darauf aufbauender Schutzvorkehrungen - kann nur dann aus der Planfeststellung ausgeklammert werden, wenn sie nach dem Stand der Technik beherrschbar ist, die entsprechenden Vorgaben beachtet und keine abwägungsbeachtlichen Belange berührt werden (…BVerwG, Urteile vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 50 und vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - BVerwGE 160, 78 Rn. 114;… Beschluss vom 7. August 2014 - 9 VR 2.14 - juris Rn. 4).

    Im Hinblick darauf, dass das Satzungserfordernis nicht eng ausgelegt werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - BVerwGE 160, 78 Rn. 10 zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwRG), gilt dies auch für den Zuständigkeitsmangel in Bezug auf die Verlegung der L 289 und der B 248 bei Ehra.

  • BVerwG, 07.07.2022 - 9 A 1.21

    Vorerst kein Bau der A 20 zwischen Westerstede und Jaderberg

    Denn die vorgenannte Präklusionsregelung darf in einem nachfolgenden Rechtsbehelfsverfahren gegen eine solche Entscheidung nicht angewendet werden (vgl. EuGH…, Urteil vom 15. Oktober 2015 - C-137/14 [ECLI:EU:C:2015:683] - Rn. 75 ff.) und entfaltet folglich keine materielle Ausschlusswirkung (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - BVerwGE 160, 78 Rn. 14).

    Die Einhaltung der Grenzwerte der 39. BImSchV ist zudem nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Planfeststellung eines Straßenbauvorhabens, weil Grenzwertüberschreitungen nach dem System der Luftreinhalteplanung (vgl. § 47 BImSchG, § 27 der 39. BImSchV) unabhängig von den Immissionsquellen zu vermeiden sind (…vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 2012 - 9 A 19.11 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 228 Rn. 38 und vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - BVerwGE 160, 78 Rn. 120).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16

    Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes; …

    Diese Bindung gilt auch für das gerichtliche Verfahren (vgl. BVerwG…, Urteil vom 8.6.1995 - 4 C 4.94 - NVwZ 1996, 381, juris Rn. 19 ff. …und Urteil vom 21.3.1996 - 4 C 26.94 - NVwZ 1997, 169, juris Rn. 17 und Urteil vom 11.10.2017 - 9 A 14.16 - NVwZ 2018, Beilage Nr. 1, 41, juris Rn. 20).

    Es kann daher offenbleiben, ob ein etwaiger Verstoß gegen die insoweit einschlägige Vorschrift des § 4 AEG für die Begründetheit der Klage unerheblich wäre, weil er möglicherweise nur Belange berührt, die nicht zu den Zielen gehören, die der Kläger nach seiner Satzung fördert (§ 2 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 UmwRG i. d. F. vom 29. Mai 2017; vgl. zur weiten Auslegung dieser Bestimmung aber BVerwG, Urteil vom 11.10.2017 - 9 A 14.16 - UPR 2018, 215, juris Rn. 10).

  • BVerwG, 14.03.2018 - 4 A 5.17

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Hürth teilweise erfolgreich

    Denn die Einhaltung der Grenzwerte der 39. BImSchV ist keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung, weil Grenzwertüberschreitungen nach dem System der Luftreinhalteplanung (vgl. § 47 BImSchG, § 27 der 39. BImSchV) unabhängig von den Immissionsquellen zu vermeiden sind (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - juris Rn. 120 ), die 39. BImSchV also einen flächenbezogenen Ansatz verfolgt (…Bruckmann/Strecker, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand Juli 2017, 39. BImSchV, Vorbem. Rn. 64).
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 9.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Jedoch kann die technische Ausführungsplanung - einschließlich fachlicher Detailuntersuchungen und darauf aufbauender Schutzvorkehrungen - aus der Planfeststellung ausgeklammert werden, wenn sie nach dem Stand der Technik beherrschbar ist, die entsprechenden Vorgaben beachtet und keine abwägungsbeachtlichen Belange berührt werden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - BVerwGE 160, 78 Rn. 114 m.w.N.).

    Für dieses Konzept ist nach außen der Beklagte als Träger der Planfeststellungsbehörde verantwortlich (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - BVerwGE 160, 78 Rn. 25; s.a. bereits BVerwG…, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 63).

    Darüber hinaus hat sich der Beklagte auf das Urteil des Senats vom 11. Oktober 2017 (- 9 A 14.16 - BVerwGE 160, 78 Rn. 118) gestützt.

    Rn. 255 Im Übrigen kann, wie bereits ausgeführt, die technische Ausführungsplanung - einschließlich fachlicher Detailuntersuchungen und darauf aufbauender Schutzvorkehrungen - ohne eine Verletzung des Grundsatzes der Konfliktbewältigung aus der Planfeststellung ausgeklammert werden, wenn sie nach dem Stand der Technik beherrschbar ist, die entsprechenden Vorgaben beachtet und keine abwägungsbeachtlichen Belange berührt werden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - BVerwGE 160, 78 Rn. 114 m.w.N.).

  • OVG Hamburg, 03.11.2025 - 1 E 3/24

    Erfolglose Klage einer anerkannten Umweltvereinigung gegen einen …

    Denn die von dem Kläger vorgetragenen Aussagen zu den aktuellen Planungsabsichten der Freien und Hansestadt Hamburg wurden nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses und damit nach dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 11.10.2017, 9 A 14/16, BVerwGE 160, 78, juris Rn. 134) getroffen.

    Rn. 205 Bei der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials müssen alle ernsthaft in Betracht kommenden Alternativlösungen berücksichtigt werden und mit der ihnen zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der jeweils berührten öffentlichen und privaten Belange eingehen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.6.2009, 9 VR 1/09, NVwZ-RR 2009, 753, juris Rn. 10; Urt. v. 11.10.2017, 9 A 14/16, BVerwGE 160, 78, juris Rn. 132;… Beschl. v. 4.9.2018, 9 B 24/17, juris Rn. 7).

    Die Behörde ist bei der Festlegung besonders gewichtiger Planziele nicht auf das fachgesetzlich umschriebene Hauptplanungsziel des Vorhabens - hier der Neubau einer Brücke als Betriebsanlage einer Eisenbahn im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 1 AEG - beschränkt, sondern kann weitere wesentliche Planungsprämissen aufstellen, soweit diese in einem nachvollziehbaren Sachzusammenhang mit dem Hauptziel stehen (vgl. auch Schiller, UPR 2016, 457, 462: "Haupt- und Teilziele"; vgl. ferner BVerwG, Urt. v. 11.10.2017, 9 A 14/16, BVerwGE 160, 78, juris Rn. 135 f.: Verfehlen bestimmter Teilplanungsziele als "Ausschlusskriterien").

    Da maßgebend für die Abwägung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung der Planfeststellungsbehörde ist, haben erst danach eingebrachte, sich nicht im vorgenannten Sinne aufdrängende Vorschläge keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Planfeststellung (zum Vorstehenden BVerwG, Urt. v. 11.10.2017, 9 A 14/16, BVerwGE 160, 78, juris Rn. 132 ff. m.w.N.).

    Die Planfeststellungsbehörde kann jedoch durch die abwägungsfehlerfreie Festlegung besonders gewichtiger Planungsziele die Alternativenauswahl bereits auf der Ebene der Grobanalyse steuern und bestimmte Varianten vorab aussondern, ohne in einen detaillierten Vergleich weiterer Kriterien eintreten zu müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.10.2017, 9 A 14/16, BVerwGE 160, 78, juris Rn. 135 f.: "Grobanalyse anhand sogenannter absoluter Ausschlusskriterien";… Schiller, a.a.O.).

    Die Grenzen sind auch hier nur dann überschritten, wenn der Behörde bei der Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist oder - in diesem Fall würde der Verzicht auf die Alternative zur Abwägungsdisproportionalität führen (…vgl. Kupfer, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: Mai 2025, VwVfG Vor § 72 Rn. 239) - wenn sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eine andere als die gewählte Variante eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere, hätte aufdrängen müssen (zum Vorstehenden BVerwG, Urt. v. 11.10.2017, 9 A 14/16, BVerwGE 160, 78, juris Rn. 132;… Beschl. v. 4.9.2018, 9 B 24/17, juris Rn. 7).

    Insbesondere musste sie auch nicht mit größerer Detailschärfe untersuchen, ob er unter einzelnen weiteren Aspekten Vorteile gegenüber der Vorzugslösung besitzt (vgl. hierzu allgemein BVerwG, Urt. v. 11.10.2017, 9 A 14/16, BVerwGE 160, 78, juris Rn. 135 f., 146), aufgrund derer der Kläger den "Tripod-Entwurf" als "schonendere" und damit vorzugswürdige Alternative ansieht.

  • OVG Hamburg, 15.07.2025 - 1 E 9/24

    Planfeststellungsbeschluss; Erneuerung einer Eisenbahnüberführung; …

    Rn. 135 Bei der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials müssen alle ernsthaft in Betracht kommenden Alternativlösungen berücksichtigt werden und mit der ihnen zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der jeweils berührten öffentlichen und privaten Belange eingehen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.6.2009, 9 VR 1/09, NVwZ-RR 2009, 753, juris Rn. 10; Urt. v. 11.10.2017, 9 A 14/16, BVerwGE 160, 78, juris Rn. 132;… Beschl. v. 4.9.2018, 9 B 24/17, juris Rn. 7).

    Die Behörde ist bei der Festlegung besonders gewichtiger Planziele nicht auf das fachgesetzlich umschriebene Hauptplanungsziel des Vorhabens - hier der Neubau einer Brücke als Betriebsanlage einer Eisenbahn im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 1 AEG - beschränkt, sondern kann weitere wesentliche Planungsprämissen aufstellen, soweit diese in einem nachvollziehbaren Sachzusammenhang mit dem Hauptziel stehen (vgl. auch Schiller, UPR 2016, 457, 462: "Haupt- und Teilziele"; vgl. ferner BVerwG, Urt. v. 11.10.2017, 9 A 14/16, BVerwGE 160, 78, juris Rn. 135 f.: Verfehlen bestimmter Teilplanungsziele als "Ausschlusskriterien").

    Da maßgebend für die Abwägung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung der Planfeststellungsbehörde ist, haben erst danach eingebrachte, sich nicht im vorgenannten Sinne aufdrängende Vorschläge keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Planfeststellung (zum Vorstehenden BVerwG, Urt. v. 11.10.2017, 9 A 14/16, BVerwGE 160, 78, juris Rn. 132 ff. m.w.N.).

    Die Planfeststellungsbehörde kann jedoch durch die abwägungsfehlerfreie Festlegung besonders gewichtiger Planungsziele die Alternativenauswahl bereits auf der Ebene der Grobanalyse steuern und bestimmte Varianten vorab aussondern, ohne in einen detaillierten Vergleich weiterer Kriterien eintreten zu müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.10.2017, 9 A 14/16, BVerwGE 160, 78, juris Rn. 135 f.: "Grobanalyse anhand sogenannter absoluter Ausschlusskriterien";… Schiller, a.a.O.).

    Die Grenzen sind auch hier nur dann überschritten, wenn der Behörde bei der Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist oder - in diesem Fall würde der Verzicht auf die Alternative zur Abwägungsdisproportionalität führen (…vgl. Kupfer, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: Mai 2025, VwVfG Vor § 72 Rn. 239) - wenn sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eine andere als die gewählte Variante eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere, hätte aufdrängen müssen (zum Vorstehenden BVerwG, Urt. v. 11.10.2017, 9 A 14/16, BVerwGE 160, 78, juris Rn. 132;… Beschl. v. 4.9.2018, 9 B 24/17, juris Rn. 7).

    Insbesondere musste sie auch nicht mit größerer Detailschärfe untersuchen, ob er unter einzelnen weiteren Aspekten Vorteile gegenüber der Vorzugslösung besitzt (vgl. hierzu allgemein BVerwG, Urt. v. 11.10.2017, 9 A 14/16, BVerwGE 160, 78, juris Rn. 135 f., 146), aufgrund derer die Klägerin den "Tripod-Entwurf" als "schonendere" und damit vorzugswürdige Alternative ansieht.

    Im Übrigen ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 11.10.2017, 9 A 14/16, BVerwGE 160, 78, juris Rn. 134), nicht der einer vorausgehenden Bauplanung.

  • OVG Hamburg, 15.07.2025 - 1 A 192/24
  • BVerwG, 02.07.2020 - 9 A 19.19

    Lückenschluss des Bremer Autobahnrings: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • OVG Hamburg, 14.07.2025 - 1 E 7/24

    Planfeststellungsbeschluss; Erneuerung einer Eisenbahnüberführung; …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 8 C 10240/18

    Klage gegen Bau einer zweiten Rheinbrücke bei Wörth überwiegend erfolglos

  • BVerwG, 27.07.2021 - 4 A 14.19

    Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung durch Birkenwerder erfolglos

  • BVerwG, 19.02.2025 - 9 A 9.23

    Planfeststellung der Ortsumgehung Flöha ganz überwiegend rechtmäßig

  • BVerwG, 20.03.2018 - 9 B 43.16

    Aktenwidrigkeit; Alternativenprüfung; Divergenz; Feststellung der …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2020 - 20 A 1923/11

    Vorhaben, Rohrfernleitungsanlage, Transport, Kohlenmonoxid, UVPG, Klageänderung, …

  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 A 17.40016

    Veröffentlichung von Planunterlagen im Internet - Nachholen einer …

  • BVerwG, 15.02.2018 - 9 C 1.17

    Autobahn A 43: Oberverwaltungsgericht muss über Klage neu entscheiden

  • BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 3.19

    Klagen gegen Bahnprojekt "Stuttgart 21" - Filderbereich mit Flughafenanbindung …

  • VGH Bayern, 25.10.2019 - 8 A 16.40030

    Teilerfolg der Klagen gegen den Ausbau der B 173 zwischen Kronach und …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2019 - 8 A 10/17

    Tempo 100 am Bielefelder Berg rechtmäßig

  • VGH Bayern, 04.07.2024 - 22 A 23.40049

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von …

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.2026 - 10 S 950/25

    Antrag einer Umweltvereinigung auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage …

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2025 - 10 S 1455/23

    Anfechtungsklage einer Umweltvereinigung gegen die Errichtung und den Betrieb von …

  • OVG Hamburg, 15.08.2018 - 1 Es 1/18

    Eilantrag gegen die Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona erfolgreich

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.2025 - 8 C 10217/21

    Klage gegen einen straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss; Umfang der …

  • BVerwG, 11.07.2019 - 9 A 14.18

    Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg

  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 A 17.40017

    Einsehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2022 - 20 D 122/20

    Planfeststellungsbeschluss für Deichbau in Düsseldorf-Himmelgeist ist …

  • BVerwG, 27.06.2019 - 7 C 22.17

    Artenschutz; Bestand; Lebensstätte; Naturhaushalt; Naturschutzverein; …

  • BVerwG, 10.04.2019 - 9 A 22.18

    Ausbau der A 46 in Wuppertal: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - 3 S 821/21

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landratsamts Karlsruhe für den Bau …

  • BVerwG, 29.09.2020 - 9 KSt 3.20

    Kosten für private Sachverständigengutachten im Eilverfahren

  • VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19

    Eilantrag eines Umweltverbands gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für …

  • VGH Bayern, 20.12.2018 - 8 A 17.40010

    Erfolglose Klage einer Gemeinde gegen Verlegung und Ausbau einer Bundesstraße

  • BVerwG, 27.11.2025 - 7 C 8.24

    Umweltverbandsklage wegen Brandschutz in Eisenbahntunnel unzulässig

  • OVG Hamburg, 30.04.2024 - 1 Es 4/24

    Erfolgloser Eilantrag einer anerkannten Umweltvereinigung gegen einen …

  • VGH Bayern, 15.03.2021 - 8 A 18.40041

    Vorbringen von Einwendungen in einer Verbandsklage bei wasserrechtlicher …

  • OVG Hamburg, 06.11.2025 - 1 E 12/22

    Teilweise erfolgreiche Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau …

  • BVerwG, 04.09.2018 - 9 B 24.17

    Gebotenheit eines Bauvorhabens i.R.d. Planrechtfertigung im Hinblick auf die …

  • BVerwG, 07.07.2022 - 9 A 5.21

    Vorerst kein Bau der A 20 zwischen Westerstede und Jaderberg

  • VGH Bayern, 22.04.2025 - 8 A 22.40053

    Planfeststellungsverfahren B 304 München - Wasserburg a. Inn Beseitigung …

  • OVG Sachsen, 01.03.2024 - 4 A 1119/18

    Abgrenzung FFH-Gebiet; Biotopschutz; FFH-Richtlinie; Hochwasserschutzanlage; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2019 - 11 D 81/16

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss über den sechsstreifigen Ausbau der …

  • BVerwG, 08.05.2018 - 9 A 12.17

    Verfahrensaussetzung zur Durchführung eines ergänzenden Verfahrens; …

  • VGH Bayern, 27.03.2024 - 8 B 21.1222

    Planfeststellung, kreuzungsfreier Ausbau einer Kreisstraße, …

  • BVerwG, 20.03.2018 - 9 B 44.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde (Ortsumgehung Celle - Mittelteil)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 5 S 1271/22

    Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts betreffend die …

  • BVerwG, 09.05.2018 - 9 B 11.18

    Qualifizierung eines Flurstücks als Bauland oder Bauerwartungsland aufgrund …

  • OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 18/18

    Planrechtfertigung; Windkraft; Windpark; Alternativenprüfung; Windenergienutzung; …

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2020 - 5 S 1658/17

    Unbegründeter Anspruch von Grundstückeigentümern auf teilweise Aufhebung des …

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2023 - 7 LB 19/21

    Nachvollziehbare Wahrung der Erfordernisse der Verkehrssicherheit durch einen …

  • OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 22/18

    Abwägung; Klagebefugnis; Planung; Trassenführung

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.09.2023 - 4 KS 3/21

    Planfeststellungsbeschluss B 404

  • VGH Bayern, 21.06.2023 - 8 A 21.40036

    Erfolglose Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine Ortsumfahrung …

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2023 - 4 MR 1/23

    Ausbau der B 404 im Kreis Stormarn kann weitergehen

  • BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 224/21

    Nichtannahmebeschluss: Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bzgl …

  • VG Braunschweig, 07.08.2019 - 6 A 159/17

    Artenschutz; Brutvögel; Fahrbahnkorrekturwert; Fledermäuse; …

  • VGH Bayern, 27.03.2024 - 8 B 21.298

    Planfeststellung - Kreuzungsfreier Ausbau einer Kreisstraße

  • VG München, 14.06.2022 - M 2 S 22.288

    Planfeststellung zur Anlage eines Sees für die Landesgartenschau

  • BVerwG, 12.09.2019 - 9 KSt 1.19

    Kostengrundentscheidung bei Privatgutachten im einstweiligen Rechtsschutz; …

  • VGH Bayern, 27.07.2026 - 8 AS 26.40019

    Einstweiliger Rechtsschutz, fernstraßenrechtliche Planfeststellung für den Neubau …

  • VGH Bayern, 04.03.2026 - 8 A 22.40051

    Straßenrechtliche Planfeststellung für den Ausbau der B 469 bei St., …

  • VGH Bayern, 21.11.2023 - 8 A 21.40040

    Erfolglose Klage einer Gemeinde gegen Planfeststellungsbeschluss für den …

  • VGH Bayern, 19.12.2023 - 8 A 19.40024

    Klage einer Umweltvereinigung gegen Planfeststellungbeschluss für Neubau einer …

  • BVerwG, 09.05.2019 - 9 KSt 1.19

    Kostengrundentscheidung bei Privatgutachten im einstweiligen Rechtsschutz; …

  • VGH Bayern, 22.01.2024 - 8 A 22.40039

    Planfeststellung, Ausbau einer Bundesstraße mit Neubau einer Brücke, …

  • VG München, 20.12.2023 - M 9 SN 23.725

    Erfolgloser Eilantrag gegen Genehmigung zum Kiesabbau sowie zur Wiederverfüllung …

  • OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 250/21

    Planfeststellungsbeschluss des Rahmenbetriebsplans zum Heben und Einleiten von …

  • VG München, 25.05.2023 - M 9 S 22.4788

    Erfolgloser Eilantrage gegen eine im Rahmen einer Abgrabungsgenehmigung …

  • VG Aachen, 12.07.2021 - 10 K 421/19

    Entwicklung; Prognosehorizont; Flurbereinigung; Erschließung; Arbeitsstreifen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2020 - 11 A 509/18

    Streit um die Planrechtfertigung eines Landesstraßenbedarfsplans; Reichweite der …

  • VG Ansbach, 08.08.2024 - AN 9 S 24.327

    Bebaubarkeit des Areals der historischen Radrennbahn - Reichelsdorfer Keller

  • VGH Bayern, 22.01.2024 - 8 A 22.40038

    Planfeststellung, Ausbau einer Bundesstraße mit Neubau einer Brücke, …

  • VG Koblenz, 28.11.2019 - 1 K 74/19

    Klage gegen "Lahntal-Radweg" zwischen Laurenburg und Geilnau abgewiesen

  • VG Augsburg, 31.10.2018 - Au 1 S 18.1797

    Bergrechtliche Zulassung der Erweiterung eines Tontagebaus - erfolgloser …

  • VG Regensburg, 18.04.2024 - RO 2 K 23.205

    Erfolgreiche Klage einer Umweltvereinigung gegen Einfamilienhaus im FFH-Gebiet

  • OVG Sachsen, 23.07.2018 - 3 A 769/16

    Planfeststellung; Staatsstraße; Planrechtfertigung; Abwägungsmangel

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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 21.02.2018 - 9 A 14/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,7458
VG Magdeburg, 21.02.2018 - 9 A 14/16 (https://dejure.org/2018,7458)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 21.02.2018 - 9 A 14/16 (https://dejure.org/2018,7458)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - 9 A 14/16 (https://dejure.org/2018,7458)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2017 - 2 L 74/16

    Mehrkosten für die Gewässerunterhaltung

    Auszug aus VG Magdeburg, 21.02.2018 - 9 A 14/16
    Pflanzen sollen dann vom Anlagenbegriff umfasst sein, wenn diese ein mit der Nutzung im Zusammenhang stehendes Hindernis bilden, welches die gewöhnliche Unterhaltung erschwert (so OVG LSA, U. v. 26.09.2017 - 2 L 74/16 -, juris).

    Dieser steht insbesondere nicht entgegen, wenn der zu unterhaltende Graben auch wegen weiterer Hindernisse zum Beispiel auf anderen Grundstücken nicht erreicht werden könnte (vgl. OVG LSA, U. v. 26.09.2017 a. a. O.).

    Nur so kann verhindert werden, dass, wie dies zum Beispiel bei einer Berechnung der Verwaltungskosten pro Bescheid (vgl. OVG LSA, U. v. 26.09.2017, a.a.O.) der Fall wäre, ein Missverhältnis zwischen dem Verursachungsbeitrag der Unterhaltungskosten einerseits und der Verwaltungskosten andererseits entsteht.

  • VG Magdeburg, 13.02.2012 - 9 A 184/11

    Erstattungsanspruch von Mehrkosten im Rahmen einer Gewässerunterhaltung

    Auszug aus VG Magdeburg, 21.02.2018 - 9 A 14/16
    So sah weder die ursprüngliche Fassung des § 114 WG LSA a.F. vom 31. August 1993 (GVBl. S. 477) eine Befugnis für den Erlass eines Verwaltungsaktes vor (vgl. VG Magdeburg, U. v. 13.02.2012 - 9 A 184/11 -, juris), noch kommt § 64 Abs. 1 S. 3 WG LSA a.F. der Charakter einer Ermächtigungsgrundlage zu.

    Diese Grenze ist erst dann überschritten, wenn Kosten in erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreicht haben, also auch sachlich schlechthin nicht mehr als vertretbar hätten erscheinen dürfen (vgl. VG Magdeburg, U. v. 13.02.2012, a. a. O.).

    Rn. 52 Die Erhebung von Mehrkosten nach § 64 WG LSA regelt einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch des Beklagten im Sinne eines Aufwendungsersatzanspruchs (vgl. VG Magdeburg, U. v. 13.02.2012, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 25.05.2009 - 1 A 325/08

    Kalkulation von Abwassergebühren; Kostenüberschreitungsverbot; Toleranzgrenze; …

    Auszug aus VG Magdeburg, 21.02.2018 - 9 A 14/16
    Denn maßgeblicher Prüfungspunkt der Höhe der in die Berechnung eingestellten Kosten bleibt die Erforderlichkeit (vgl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urt. v. 25. Mai 2009 - 1 A 325/08 -, Rn. 118 juris m.w.N.).
  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von …

    Auszug aus VG Magdeburg, 21.02.2018 - 9 A 14/16
    So folgt aus dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG) der Grundsatz der Rechtssicherheit und damit der Schutz des Vertrauens des Einzelnen auf den Bestand der Rechtsordnung (vgl. BVerfG, B. v. 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14 -, Rn. 39 ff., juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2017 - 13 LC 60/15

    Anlieger; Aufteilung; Gesamtschuldner; Gewässer; Gewölbe; Mehrkosten; Ufermauer; …

    Auszug aus VG Magdeburg, 21.02.2018 - 9 A 14/16
    Sie schulden die Erstattung der Mehrkosten in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Unterhaltungspflichtige aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (vgl. im Umkehrschluss auch OVG Lüneburg, U. v. 08.02.2017 - 13 LC 60/15 -, Rn. 57, juris).
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