Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.11.2016 - 9 A 25.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,53010
BVerwG, 22.11.2016 - 9 A 25.15 (https://dejure.org/2016,53010)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.2016 - 9 A 25.15 (https://dejure.org/2016,53010)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 2016 - 9 A 25.15 (https://dejure.org/2016,53010)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,53010) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwVfG § 75 Abs. 1a Satz 1
    Abwägungsfehler; Agrarklausel; Alternative; Alternativenprüfung; Artenschutz; Ausgleichsmaßnahme; Bauausführung; Baumpflanzung; Baustraße; Bewirtschaftungsprobleme; Bilanzierung; Eingriff; Eingriffsort; Eingriffsregelung; Ersatzmaßnahme; Ertüchtigung; Grobanalyse; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Planfeststellung einer Baustraße; naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen; Variantenprüfung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 2 S 1 BNatSchG 2009, § 15 Abs 2 S 3 BNatSchG 2009, § 15 Abs 3 S 1 BNatSchG 2009, § 15 Abs 3 S 2 BNatSchG 2009, § 44 BNatSchG 2009
    Planfeststellung einer Baustraße; naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen; Variantenprüfung

  • Wolters Kluwer

    Eingriffsnahe Festsetzung von Ersatzmaßnahmen für unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft; Bewältigung der natur- und artenschutzrechtlichen Folgeprobleme bei der Einbeziehung einer Baustraße in den verfügenden Teil des Planfeststellungsbeschlusses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNatSchG § 15 Abs. 2 S. 1; FStrG § 17c
    Eingriffsnahe Festsetzung von Ersatzmaßnahmen für unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft; Bewältigung der natur- und artenschutzrechtlichen Folgeprobleme bei der Einbeziehung einer Baustraße in den verfügenden Teil des Planfeststellungsbeschlusses

  • datenbank.nwb.de

    Planfeststellung einer Baustraße; naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen; Variantenprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Natur- und artenschutzrechtliche Folgeprobleme im Planfeststellungsbeschluss

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 627
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (48)Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2016 - 9 A 25.15
    Hat eine bauzeitliche Maßnahme etwa Auswirkungen auf die örtliche Verkehrssituation, so muss sie jedenfalls dann planfestgestellt werden, wenn diese Auswirkungen von vornherein voraussehbar, von einiger Dauer und einigem Gewicht sind (BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 63).

    Vielmehr sind die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit erst dann überschritten, wenn sich eine andere als die gewählte Trassenführung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere, hätte aufdrängen müssen oder wenn der Planfeststellungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 66 …und vom 10. Februar 2016 - 9 A 1.15 - BVerwGE 154, 153 Rn. 14, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 10.02.2016 - 9 A 1.15

    Bundesfernstraße; Bundesstraße; Verkehrsanlage; Verkehrsweg; Gewinnungsbetrieb; …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2016 - 9 A 25.15
    Vielmehr sind die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit erst dann überschritten, wenn sich eine andere als die gewählte Trassenführung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere, hätte aufdrängen müssen oder wenn der Planfeststellungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 66 und vom 10. Februar 2016 - 9 A 1.15 - BVerwGE 154, 153 Rn. 14, jeweils m.w.N.).

    Das Gericht darf keine eigene hypothetische Abwägungsentscheidung an die Stelle der Entscheidung durch die Planfeststellungsbehörde setzen (BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2016 - 9 A 1.15 - BVerwGE 154, 153 Rn. 30 unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Dezember 2015 - 1 BvR 685/12 - WM 2016, 184 < 186>).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2011 - 5 S 2100/11

    Zur Beteiligung von Naturschutzvereinigungen an Planfeststellungsverfahren - …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2016 - 9 A 25.15
    Rn. 35 Entscheidet sich die Planfeststellungsbehörde - wie hier - für die Einbeziehung einer Baustraße in den verfügenden Teil des Planfeststellungsbeschlusses, so muss sie auch die natur- und artenschutzrechtlichen Folgeprobleme in den Blick nehmen und gegebenenfalls durch verbindliche Regelungen im Planfeststellungsbeschluss abarbeiten (im Ergebnis ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 5 S 2100/11 - NuR 2012, 130 < 132 f.>).

    Der Landschaftspflegerische Begleitplan hat aber offenbar erkannt, dass auch auf die Bauzeit befristete Maßnahmen zu erheblichen Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes im Sinne des § 14 BNatSchG führen können (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 5 S 2100/11 - NuR 2012, 130 < 134> sowie Guckelberger, in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 2. Aufl. 2016, § 14 Rn. 29 m.w.N.).

  • BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10

    Schienenweg; Ausbau; Planfeststellungsabschnitt; Planfeststellungsbeschluss; …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2016 - 9 A 25.15
    Ersatzmaßnahmen für unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (§ 15 Abs. 2 Satz 1 und 3 BNatSchG <juris: BNatSchG 2009>) müssen nicht, können aber eingriffsnah festgesetzt werden (wie BVerwG, Urteil vom 24. März 2011 - 7 A 3.10 - Buchholz 406.400 § 19 BNatSchG 2002 Nr. 7 Rn. 68).

    Dies stellt aber nicht in Frage, dass Vorhabenträger und Planfeststellungsbehörde sich eine möglichst eingriffsnahe Kompensation zum Ziel setzen dürfen (BVerwG, Urteil vom 24. März 2011 - 7 A 3.10 - Buchholz 406.400 § 19 BNatSchG 2002 Nr. 7 Rn. 68).

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler; …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2016 - 9 A 25.15
    Ergibt sich dagegen nicht bereits bei einer Grobanalyse des Abwägungsmaterials die Vorzugswürdigkeit einer Trasse, so muss die Behörde die dann noch ernsthaft in Betracht kommenden Trassenalternativen im weiteren Planungsverfahren detaillierter untersuchen und vergleichen (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 6. November 2013 - 9 A 9.12 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 165 Rn. 27 und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 174 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 1 BvR 685/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Wesertunnel der A 281 in Bremen

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2016 - 9 A 25.15
    Das Gericht darf keine eigene hypothetische Abwägungsentscheidung an die Stelle der Entscheidung durch die Planfeststellungsbehörde setzen (BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2016 - 9 A 1.15 - BVerwGE 154, 153 Rn. 30 unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Dezember 2015 - 1 BvR 685/12 - WM 2016, 184 < 186>).
  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 7.15

    Planfeststellung; Gewerbebetrieb; Fährbetrieb; Klagebefugnis; Existenzgefährdung; …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2016 - 9 A 25.15
    Dies geschah auf den Hinweis des Senats, dass abgesehen von der Baustraße auch der Brückendurchlass selbst ein gravierendes Hindernis für die Ausritte der Kunden des Betriebes bildet, ein Abwägungsfehler des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses insoweit aber im Hinblick auf die Rechtsprechung zu Lagevorteilen (zuletzt BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 7.15 - NVwZ 2016, 1735 Rn. 14, 17) nicht ersichtlich ist.
  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 9.12

    Planfeststellung; fachplanerische Abwägung; Gemeinde; Selbstverwaltung; …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2016 - 9 A 25.15
    Ergibt sich dagegen nicht bereits bei einer Grobanalyse des Abwägungsmaterials die Vorzugswürdigkeit einer Trasse, so muss die Behörde die dann noch ernsthaft in Betracht kommenden Trassenalternativen im weiteren Planungsverfahren detaillierter untersuchen und vergleichen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 6. November 2013 - 9 A 9.12 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 165 Rn. 27 …und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 174 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 5.96

    Recht des Schienenverkehrs - Ausklammerung der Bauausführung für eine …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2016 - 9 A 25.15
    Rn. 34 Fragen der Bauausführung dürfen in der Regel aus der Planfeststellung ausgeklammert werden, sofern nach dem Stand der Technik zur Problembewältigung geeignete Lösungen zur Verfügung stehen und die Wahrung der entsprechenden Regelwerke sichergestellt ist; Gleiches gilt für technische und organisatorische Provisorien (BVerwG, Urteile vom 5. März 1997 - 11 A 5.96 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 44 S. 23, 26 und vom 11. April 2002 - 4 A 22.01 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 169 S. 124).
  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 40.07

    Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung; Ausgleichsmaßnahme; …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2016 - 9 A 25.15
    Rn. 24 Eine planfestgestellte naturschutzrechtliche Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme muss wegen der enteignungsrechtlichen Vorwirkungen, die sie gegenüber dem in Anspruch genommenen Grundeigentümer entfaltet, neben den naturschutzrechtlichen Eingriffsvoraussetzungen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot) genügen, also geeignet und erforderlich sein; außerdem dürfen die mit ihr verbundenen nachteiligen Folgen für den betroffenen Grundeigentümer nicht außer Verhältnis zum beabsichtigten Erfolg stehen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 2009 - 9 A 40.07 - Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 16 Rn. 26 ff. …und Beschluss vom 11. November 2008 - 9 A 52.07 - Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 14 Rn. 6).
  • BVerwG, 11.04.2002 - 4 A 22.01

    Planfeststellung; Bundesstraße; Straßenbestandteile; Entnahmestelle; …

  • BVerwG, 11.11.2008 - 9 A 52.07

    Eingriff in Natur und Landschaft; Ersatzmaßnahme; Ermächtigung der …

  • BVerwG - 9 A 26.15 (anhängig)
  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung; …

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle; …

  • BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale; …

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96

    Straßenplanung; Planfeststellung; Alternativenprüfung; gemeindliche …

  • BVerwG, 22.11.2016 - 9 A 23.15

    Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau der B 180 …

  • BVerwG, 25.04.2018 - 9 A 16.16

    Autobahn A 33/Bundesstraße B 61 (Zubringer Ummeln): EuGH muss entscheiden

    Soweit der Kläger rügt, die Planung nehme nicht genügend Rücksicht auf agrarstrukturelle Belange (vgl. § 15 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG), ist darauf hinzuweisen, dass damit nicht diejenigen des einzelnen Land- oder Forstwirts gemeint sind, sondern solche, die die land- oder forstwirtschaftlichen Flächen insgesamt betreffen; insbesondere muss sichergestellt sein, dass weiterhin genügend Flächen für die Nahrungsmittelproduktion zur Verfügung stehen (BVerwG, Urteil vom 22. November 2016 - 9 A 25.15 - Buchholz 406.403 § 15 BNatSchG 2010 Nr. 6 Rn. 29).
  • BVerwG, 12.09.2024 - 7 C 3.23

    Über Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in das Landschaftsbild durch …

    Als Ersatz genügt die Herstellung ähnlicher, mit den beeinträchtigten nicht identischer Funktionen (wie BVerwG, Urteile vom 15. Januar 2004 - 4 A 11.02 - BVerwGE 120, 1 und vom 22. November 2016 - 9 A 25.15 - Buchholz 406.403 § 15 BNatSchG 2010 Nr. 6 Rn. 21).

    Beim Ersatz für eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes genügt es für die Eignung als Ersatzmaßnahme in räumlicher Hinsicht, wenn die Maßnahme im betroffenen Naturraum belegen ist (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 17. August 2004 - 9 A 1.03 - NuR 2005, 177 und vom 22. November 2016 - 9 A 25.15 - Buchholz 406.403 § 15 BNatSchG 2010 Nr. 6 Rn. 21).

    Rn. 12 Der - vorliegend in Rede stehende - Ersatz einer Beeinträchtigung von Natur und Landschaft unterscheidet sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom Ausgleich zum einen durch eine Lockerung des notwendigen räumlich-funktionalen Zusammenhangs des Ersatzes mit dem Eingriff (BVerwG, Urteil vom 22. November 2016 - 9 A 25.15 - Buchholz 406.403 § 15 BNatSchG 2010 Nr. 6 Rn. 21).

    Als Ersatz genügt die Herstellung ähnlicher, mit den beeinträchtigten nicht identischer Funktionen (BVerwG, Urteile vom 15. Januar 2004 - 4 A 11.02 - BVerwGE 120, 1 und vom 22. November 2016 - 9 A 25.15 - Buchholz 406.403 § 15 BNatSchG 2010 Nr. 6 Rn. 21).

    Der Maßstab für die Beurteilung der Wirkung der Maßnahmen richtet sich - entsprechend der Bewertung von Eingriffen in das Landschaftsbild - an der optischen Wahrnehmung der Zusammenhänge von einzelnen Landschaftselementen durch einen für die Schönheiten der natürlich gewachsenen Landschaft aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter aus (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. September 1990 - 4 C 44.87 - BVerwGE 85, 348 , vom 15. Januar 2004 - 4 A 11.02 - BVerwGE 120, 1 und vom 22. November 2016 - 9 A 25.15 - Buchholz 406.403 § 15 BNatSchG 2010 Nr. 6 Rn. 16), der technische Anlagen nicht von vornherein als verunstaltend empfindet, sondern anerkennt, dass Infrastruktureinrichtungen zur Raumausstattung eines Industrielandes gehören (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 22. März 2023 - 4 VR 4.22 - juris Rn. 80 m. w. N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2018 - 7 P EK 1/18

    Entschädigungsverfahren gemäß GVG §§ 198 ff; materieller Bezugsrahmen eines …

    In diesem Rahmen hatte sich das Gericht näher mit einem vom WWAZ vorgelegten Gutachten auseinanderzusetzen, das die "prägende Bebauungstiefe für die Ortslagen B-Stadt und H-Stadt" - abweichend von der ursprünglichen gemeindlichen Festlegung auf 50 m - mit 35 m ermittelte ("Ermittlung der prägenden ortsüblichen Bebauungstiefe für die Ortslagen B-Stadt und H-Stadt" vom 5. März 2015, vgl. Bl. 68 der Gerichtsakte des Verfahrens 9 A 33/15 MD und Bl. 64 der Gerichtsakte des Verfahrens 9 A 25/15 MD).

    Allerdings hatte sich das Verwaltungsgericht erklärtermaßen dazu entschlossen, aus der Vielzahl vergleichbar gelagerter Verfahren, die bei ihm seinerzeit gegen Anschlussbeitragsbescheide des WWAZ anhängig waren, zunächst nur einzelne Verfahren - und zwar die Verfahren 9 A 25/15 MD, 9 A 33/15 MD und 9 A 277/15 MD - "voranzutreiben" und die übrigen Verfahren "faktisch auszusetzen" (vgl. etwa Bl. 9, 14 der Gerichtsakte des Verfahrens 9 A 37/15 MD und Bl. 15 der Gerichtsakte des Verfahrens 9 A 27/15 MD); auf diese Vorgehensweise bezog sich auch das Ansinnen des Klägers vom 17. April 2015, seine Klage gerade nicht wie den Großteil der anderen Beitragsverfahren "beiseitezulegen", sondern sie "als weiteren ,Generalvorgang´ zu führen und zu betreiben".

    Rn. 35 Ausgehend von diesen Maßgaben kann dem Verwaltungsgericht unter Heranziehung der Gerichtsakten der Verfahren 9 A 25/15 MD, 9 A 33/15 MD und 9 A 277/15 MD nicht die Gesamtdauer des Nichtbetreibens des Ausgangsverfahrens zwischen Mitte Februar 2015 und Mitte August 2016 entschädigungsrechtlich als Untätigkeitszeit zugerechnet werden.

    In dem Verfahren 9 A 25/15 MD wurde der WWAZ daneben Ende März 2015 vom Verwaltungsgericht gezielt zur Vorlage bzw. Nachreichung bestimmter Unterlagen aufgefordert.

    Mitte Juni 2015 erteilte das Gericht - gleichlautend in allen drei Verfahren - dezidierte rechtliche Hinweise, in den Verfahren 9 A 25/15 MD und 9 A 277/15 MD mit der Bitte um Stellungnahme des WWAZ bis zum 15. Juli 2015.

    Da auch die Verfahren 9 A 25/15 MD und 9 A 277/15 MD in diesem Zeitraum keine weitere anerkennungswürdige Förderung als Leitverfahren für den Ausgangsrechtsstreit erfahren haben, vermindert sich die vom Gericht zu verantwortende Verzögerung zwischen Mitte Februar 2015 und Mitte August 2016 auf die Zeitspanne von Dezember 2015 bis Juli 2016, somit auf acht Monate.

    Zugleich begann das Gericht mit der Abstimmung eines neuen Verhandlungstermins, der am 18. April (in dem Verfahren 9 A 14/15 MD) bzw. 8. Mai 2017 (in den Verfahren 9 A 27/15 MD und 9 A 37/15 MD, ebenso in dem bislang nicht streitig entschiedenen Verfahren 9 A 25/15 MD) - teilweise mit Anordnung und Fristsetzung nach § 87b VwGO bis zum 26. Mai 2017 - auf den 13. Juni 2017 anberaumt wurde.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht