Rechtsprechung
| BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 366/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Urlaubsabgeltung; Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Beginn der Erwerbsunfähigkeitsrente; Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers; Fehlende Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs auf Grund eines Arbeitsunfalls (Wegeunfalls); Anspruch auf ...
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Urlaubsrecht - Voraussetzungen bezgl des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung; Arbeitsunfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Urlaubsabgeltung auch bei Arbeitsunfähigkeit?
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 20.07.2000 - 6 Ca 2887/00
- LAG Düsseldorf, 28.02.2002 - 11 (13) Sa 1611/00
- BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 366/02
Papierfundstellen
- NZA 2004, 1064 (Ls.)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (10)
- BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98
Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche …
Auszug aus BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 366/02
Diese Prüfung wäre nur dann ausnahmsweise erforderlich, wenn das Arbeitsgericht darüber trotz ausdrücklicher Rüge nicht vorab durch Beschluß, sondern in der Entscheidung zur Hauptsache mitentschieden hätte (BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - BAGE 91, 210, 218 = AP GG Art. 9 Nr. 89 = EzA GG Art. 9 Nr. 65 mwN).Dies setzt die namentliche Benennung der Mitglieder der Klägerin spätestens im Zwangsvollstreckungsverfahren voraus (so BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - BAGE 91, 210, 234 = AP GG Art. 9 Nr. 89 = EzA GG Art. 9 Nr. 65), wovon auch die Klägerin ausgeht.
Insbesondere hat die Entscheidung des Ersten Senats vom 20. April 1999 (- 1 ABR 72/98 - BAGE 91, 210 = AP GG Art. 9 Nr. 89 = EzA GG Art. 9 Nr. 65) zu den bei einer solchen Fallkonstellation nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO an den Klageantrag zu stellenden Anforderungen keine von den vorstehenden Ausführungen abweichende Rechtsauffassung vertreten.
- BGH, 12.07.2001 - I ZR 40/99
Laubhefter; Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Wettbewerbsrechtlicher …
Auszug aus BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 366/02
Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO dürfen ein Unterlassungsantrag und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung nicht derart undeutlich gefaßt sein, daß der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis nicht mehr klar umrissen sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (ständige Rechtsprechung des BGH; zB 12. Juli 2001 - I ZR 40/99 - LM ZPO § 253 Nr. 143 mwN).Dem Kläger obliegt es, bei seiner Prozeßführung die zentralen Punkte der Rechtsverteidigung des Gegners zu berücksichtigen (vgl. BGH 12. Juli 2001 - I ZR 40/99 - LM ZPO § 253 Nr. 143).
- BGH, 18.10.1995 - I ZR 126/93
Anonymisierte Mitgliederliste - Mitgliederzahl
Auszug aus BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 366/02
Dieses Recht gründet sich auf Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz des rechtlichen Gehörs gem. Art. 103 Abs. 1 GG (zB BGH 18. Oktober 1995 - I ZR 126/93 - BGHZ 131, 90).(3) Zwar kann ein erhebliches oder gar überwiegendes rechtliches Interesse es ausnahmsweise rechtfertigen, eine Ausnahme von dem oben unter (1) behandelten Verfahrensgrundsatz zuzulassen (vgl. BGH 18. Oktober 1995 - I ZR 126/93 - BGHZ 131, 90).
- BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63
'nulla poena sine culpa'
Auszug aus BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 366/02
Diese muß die Möglichkeit haben, es ggf. durch anspruchsgerechtes Verhalten zu vermeiden, überhaupt Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt zu werden, zumal die Ordnungsmittel des § 890 ZPO nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch strafrechtliche Elemente haben (BVerfG 25. Oktober 1966 - 2 BvR 506/63 - BVerfGE 20, 323, 332 = AP GG Art. 2 Nr. 16; 14. Juli 1981 - 1 BvR 575/80 - BVerfGE 58, 159; 23. April 1991 - 1 BvR 1443/87 - BVerfGE 84, 82). - BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97
Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der …
Auszug aus BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 366/02
(2) Durch die Unbestimmtheit ihres Klageantrags wälzt die Klägerin unzulässigerweise (vgl. zB BGH 14. Dezember 1998 - II ZR 330/97 - NJW 1999, 954) das Risiko ihres eventuell teilweisen Unterliegens auf die Beklagte ab. - BAG, 25.03.1992 - 7 ABR 65/90
Nachweis des Vertretenseins einer Gewerkschaft im Betrieb
Auszug aus BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 366/02
b) Mit dieser Auffassung setzt der Senat sich nicht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit mittelbarer Beweismittel, zB einer notariellen Erklärung, für den Nachweis des Vertretenseins einer Gewerkschaft im Betrieb als Voraussetzung ihres Zugangsrechts nach § 2 Abs. 2 BetrVG (vgl. BAG 25. März 1992 - 7 ABR 65/90 - BAGE 70, 85 = AP BetrVG 1972 § 2 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 2 Nr. 14; BVerfG 21. März 1994 - 1 BvR 1485/93 - AP BetrVG 1972 § 2 Nr. 4a = EzA BetrVG 1972 § 2 Nr. 14a). - BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1443/87
Verfassungsrechtliche Anfroderungen an die Beweisanforderungen bei Feststellung …
Auszug aus BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 366/02
Diese muß die Möglichkeit haben, es ggf. durch anspruchsgerechtes Verhalten zu vermeiden, überhaupt Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt zu werden, zumal die Ordnungsmittel des § 890 ZPO nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch strafrechtliche Elemente haben (BVerfG 25. Oktober 1966 - 2 BvR 506/63 - BVerfGE 20, 323, 332 = AP GG Art. 2 Nr. 16; 14. Juli 1981 - 1 BvR 575/80 - BVerfGE 58, 159; 23. April 1991 - 1 BvR 1443/87 - BVerfGE 84, 82). - BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvR 575/80
Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen in der Zwangsvollstreckung nicht ohne …
Auszug aus BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 366/02
Diese muß die Möglichkeit haben, es ggf. durch anspruchsgerechtes Verhalten zu vermeiden, überhaupt Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt zu werden, zumal die Ordnungsmittel des § 890 ZPO nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch strafrechtliche Elemente haben (BVerfG 25. Oktober 1966 - 2 BvR 506/63 - BVerfGE 20, 323, 332 = AP GG Art. 2 Nr. 16; 14. Juli 1981 - 1 BvR 575/80 - BVerfGE 58, 159; 23. April 1991 - 1 BvR 1443/87 - BVerfGE 84, 82). - BVerfG, 21.03.1994 - 1 BvR 1485/93
Gewerkschaft: Nachweis der Mitgliedschaft von Angehörigen eines Betriebes, zu dem …
Auszug aus BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 366/02
b) Mit dieser Auffassung setzt der Senat sich nicht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit mittelbarer Beweismittel, zB einer notariellen Erklärung, für den Nachweis des Vertretenseins einer Gewerkschaft im Betrieb als Voraussetzung ihres Zugangsrechts nach § 2 Abs. 2 BetrVG (vgl. BAG 25. März 1992 - 7 ABR 65/90 - BAGE 70, 85 = AP BetrVG 1972 § 2 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 2 Nr. 14; BVerfG 21. März 1994 - 1 BvR 1485/93 - AP BetrVG 1972 § 2 Nr. 4a = EzA BetrVG 1972 § 2 Nr. 14a). - LAG Düsseldorf, 28.02.2002 - 11 (13) Sa 1611/00
Abgeltung von Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 366/02
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. Februar 2002 - 11 (13) Sa 1611/00 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 741/15
Herabgruppierung im TVöD (VKA) - Beginn Stufenlaufzeit
Ob ein Umkehrschluss gezogen werden kann, entscheidet sich demnach aufgrund des durch Auslegung zu ermittelnden Zwecks der Norm (vgl. BAG 27. Mai 2003 - 9 AZR 366/02 - zu I 2 a der Gründe;… BSG 17. Februar 2016 - B 4 AS 17/15 R - Rn. 29, BSGE 120, 242;… Larenz/Canaris Methodenlehre der Rechtswissenschaft 3. Aufl. S. 209 f.;… Wank Die Auslegung von Gesetzen 6. Aufl. S. 91) und kommt vor allem bei Ausnahmevorschriften in Betracht (…Klug Juristische Logik 4. Aufl. S. 143). - BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 26/05 R
Krankenversicherung - kein Ruhen des Krankengeldanspruchs durch Urlaubsabgeltung
Der Urlaubsabgeltungsanspruch braucht daher nach der Rechtsprechung des BAG nicht erfüllt zu werden, wenn der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und danach bis zum Zeitpunkt eines Anspruchsverfalls arbeitsunfähig krank ist (vgl BAG, Urteil vom 27. Mai 2003 - 9 AZR 366/02, NZA 2004, 1064 mwN). - LAG Köln, 29.08.2007 - 7 Sa 673/07
Urlaubsabgeltung; Überstunden; Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs; …
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer durchgehend arbeitsunfähig erkrankt ist (BAG vom 10.5.2005, 9 AZR 253/04, und vom 27.5.2003, 9 AZR 366/02, EzA § 7 BurlG Abgeltung Nr. 9 und Nr. 13; BAG vom 27.5.1997, 9 AZR 337/95, BAGE 86, 30; BAG vom 25.6.1996, 9 AZR 182/95, BAGE 83, 225); denn der Urlaub stellt seinem Wesen nach einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeitsverpflichtung zum Zwecke der Erholung dar.
- BAG, 13.11.2012 - 9 AZR 64/11
Tarifvertraglicher Ausschluss der Abgeltung tariflichen Mehrurlaubs bei …
Das Bundesarbeitsgericht vertrat seit 1983 die Surrogatstheorie (vgl. BAG 23. Juni 1983 - 6 AZR 180/80 - zu 3 der Gründe, BAGE 44, 75; sodann ständige Rechtsprechung bis 27. Mai 2003 - 9 AZR 366/02 - zu I 1 der Gründe, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 9). - BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04
Urlaubsabgeltung - Erwerbsminderung - Arbeitsunfähigkeit
Wie dieser erlischt er auf Grund seiner Befristung spätestens mit dem Ende des Übertragungszeitraumes, wenn der Freistellungsanspruch bis dahin bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis - zB wegen Arbeitsunfähigkeit - nicht hätte erfüllt werden können (BAG 27. Mai 2003 - 9 AZR 366/02 - EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 9). - LAG Hamm, 21.03.2007 - 18 Sa 1251/06
Urlaubsübertragung, Urlaubsabgeltung, Arbeitsunfähigkeit, betriebliche Übung …
Wie dieser erlischt er aufgrund seiner Befristung spätestens mit dem Ende des Übertragungszeitraums, wenn der Freistellungsanspruch wegen fortdauernder Arbeitsunfähigkeit nicht hätte erfüllt werden können (vgl. z.B. BAG, Urteil v. 03.05.1994 - 9 AZR 522/92 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 64; BAG, Urteil v. 27.05.2003 - 9 AZR 366/02 - NZA 2004, 1064).Eine solche Begünstigung von Arbeitnehmern, die aufgrund eines Arbeitsunfalls erkranken, enthält das Gesetz nicht (vgl. BAG, Urteil v. 27.05.2003 - 9 AZR 366/02 - NZA 2004, 1064).
- LAG Köln, 26.01.2009 - 5 Sa 944/08
Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit
Der Urlaubsabgeltungsanspruch braucht daher nicht erfüllt zu werden, wenn der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und danach bis zum Zeitpunkt des Anspruchsverfalls arbeitsunfähig ist (siehe BAG Urteil vom 27.05.2003 - 9 AZR 366/02 - NJOZ 2004, Seite 3021; BAG Urteil vom 27.05.1997 - 9 AZR 337/95 - NZA 1998, Seite 106; BAG Urteil vom 05.12.1995 - 9 AZR 871/94 - NZA 1996, Seite 594 ff.). - LAG Köln, 19.11.2007 - 14 Sa 912/07
Urlaubsabgeltung bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit
Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Urlaubsübertragungszeitraums besteht kein Urlaubsabgeltungsanspruch (im Anschluss an BAG 27.5.2003 - 9 AZR 366/02, NZA 2004, 1064).Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben, wenn der Arbeitnehmer während des Zeitraums, in dem der Anspruch besteht, andauernd arbeitsunfähig krank ist (ständige Rechtsprechung siehe BAG Urteil vom 27.05.2003 - 9 AZR 366/02 -,NZA 2004, Seite 1064; BAG Urteil vom 27.05.1997 - 9 AZR 337/95 -, AP Nr. 74 zu § 7 Bundesurlaubsgesetzabgeltung; BAG Urteil vom 03.05.1964 - 9 AZR 522/92 -, AP Nr. 64 zu § 7 Bundesurlaubsgesetzabgeltung; BAG Urteil vom 19.01.1993 - 9 AZR 8/92 - AP Nr. 63 zu § 7 Bundesurlaubsgesetzabgeltung).
- BAG, 15.04.2008 - 9 AZN 1413/07
Verfall des Urlaubsabgeltungsanspruchs mit dem Ende des Übertragungszeitraums - …
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats erlischt der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch (§ 7 Abs. 4 BUrlG) zwar ebenso wie der Freistellungsanspruch auf Grund seiner Befristung mit dem Ende des Übertragungszeitraums, wenn der Freistellungsanspruch auf Grund fortdauernder Arbeitsunfähigkeit nicht hätte erfüllt werden können (vgl. nur 27. Mai 2003 - 9 AZR 366/02 - EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 9, zu I 1 der Gründe). - LAG München, 10.12.2008 - 9 Sa 647/08
Urlaubsabgeltungsanspruch
des Folgejahres erlischt, ohne dass ein Schadensersatzanspruch auf Ersatzurlaub besteht, wenn der Urlaubsanspruch bis zum Ende des Übertragungszeitraumes wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht erfüllt werden konnte (vgl. BAG NZA 2006, 232; NZA 2004, 1064). - ArbG Nürnberg, 17.12.2008 - 8 Ca 2028/08
Unterlassensanspruch - Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld wegen Mobbings - …
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