Rechtsprechung
| BVerwG, 24.11.2021 - 9 B 5.21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- Bundesverwaltungsgericht
VwGO § 86 Abs. 1 ... Satz 1 und 2, § 108 Abs. 1 Satz 1, § 108 Abs. 2, § 132 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3, § 133 Abs. 3 Satz 3; KAG M-V § 7 Abs. 2, § 9 Abs. 3, § 12 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 103 Abs. 1
Erhebung eines Anschlussbeitrags gegenüber dem neuen Grundstückseigentümer nach Rücknahme des Anschlussbeitragsbescheids gegenüber dem früheren Grundstückseigentümer
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Erhebung eines Anschlussbeitrags gegenüber dem neuen Grundstückseigentümer nach Rücknahme des Anschlussbeitragsbescheids gegenüber dem früheren Grundstückseigentümer; Amtsermittlungsgrundsatz; Überraschungsentscheidung (hier: verneint
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§ 86 Abs 1 S 1 VwGO, § 86 Abs 1 S 2 VwGO, § 108 Abs 2 VwGO
Erhebung eines Anschlussbeitrags gegenüber dem neuen Grundstückseigentümer nach Rücknahme des Anschlussbeitragsbescheids gegenüber dem früheren Grundstückseigentümer; Amtsermittlungsgrundsatz; Überraschungsentscheidung (hier: verneint) - Wolters Kluwer
Revision gegen Erhebung eines Anschlussbeitrags gegenüber dem Neuen nach Rücknahme gegenüber dem alten Grundstückseigentümer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Es gibt keinen den Amtsermittlungsgrundsatz nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO einschränkenden Rechtssatz, nach dem Gesichtspunkte, die für die Rechtmäßigkeit des betreffenden Verwaltungshandelns von Bedeutung sind, nur dann berücksichtigt werden dürfen, wenn sich die ...
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Revision gegen Erhebung eines Anschlussbeitrags gegenüber dem Neuen nach Rücknahme gegenüber dem alten Grundstückseigentümer
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Erhebung eines Anschlussbeitrags gegenüber dem neuen Grundstückseigentümer nach Rücknahme des Anschlussbeitragsbescheids gegenüber dem früheren Grundstückseigentümer
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Revisionszulassung wegen Divergenz
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtliches Gehör im Verwaltungsgerichtsverfahren - und die Rechtsansichten des Gerichts
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erhebung eines Anschlussbeitrags beim neuen Grundstückseigentümer
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Amtsermittlungsgrundsatz der Verwaltungsgerichte
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 28.04.2017 - 4 A 1982/13
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.09.2020 - 1 LB 537/17
- BVerwG, 24.11.2021 - 9 B 5.21
Papierfundstellen
- NJW 2022, 1186
- NVwZ 2022, 493
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 16.01.2018 - 7 B 3.17
Überraschungsentscheidung durch Änderung der Rechtsauffassung
Auszug aus BVerwG, 24.11.2021 - 9 B 5.21
Zu diesem Zweck muss er Gelegenheit erhalten, sich zu allen Tatsachen und Rechtsfragen zu äußern, die für die Entscheidung erheblich sein können (BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 7 B 3.17 - juris Rn. 6).Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann deshalb auch dann verletzt sein, wenn das Gericht im Laufe des Verfahrens seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs in hinreichend eindeutiger Weise zu erkennen gegeben hat und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser wieder abrückt, so dass den Prozessbeteiligten ein Vortrag zur geänderten Auffassung nicht mehr möglich ist (BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 7 B 3.17 - juris Rn. 6; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 - juris Rn. 11, insoweit in Buchholz 445.4 § 3 WHG Nr. 7 nicht abgedruckt, jeweils m.w.N.).
Rn. 25 Das Berufungsgericht hat auch seine vorläufige Rechtsauffassung im Zulassungsbeschluss vom 21. Februar 2020 nicht in so eindeutiger Weise zum Ausdruck gebracht, dass es davon nur noch nach einem vorherigen Hinweis hätte abweichen können (BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 7 B 3.17 - juris Rn. 6 m.w.N.).
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 24.11.2021 - 9 B 5.21
Rn. 13 aa) Zur Begründung eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz muss danach insbesondere substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände nach der materiell-rechtlichen Auffassung der Vorinstanz, die insoweit selbst dann maßgeblich ist, wenn sie verfehlt sein sollte, Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, vom 13. September 2016 - 6 B 12.16 - Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 83 Rn. 6 …und vom 30. Dezember 2016 - 9 BN 3.16 - NVwZ-RR 2017, 1037 Rn. 4). - BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01
Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation; …
Auszug aus BVerwG, 24.11.2021 - 9 B 5.21
Rn. 17 Einen den Amtsermittlungsgrundsatz einschränkenden Rechtssatz, nach dem Gesichtspunkte, die für die Rechtmäßigkeit des betreffenden Verwaltungshandelns von Bedeutung sind, nur dann berücksichtigt werden dürfen, wenn sich die Beteiligten darauf berufen, gibt es ebenso wenig wie einen über eine Maxime richterlichen Handelns hinausgehenden Rechtssatz, der eine "ungefragte" Fehlersuche ausschließt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 ;… Beschluss vom 4. Oktober 2006 - 4 BN 26.06 - Buchholz 406.11 § 1a BauGB Nr. 6 Rn. 7).
- BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
Gehörsverstoß; Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler; Heilung; …
Auszug aus BVerwG, 24.11.2021 - 9 B 5.21
Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann deshalb auch dann verletzt sein, wenn das Gericht im Laufe des Verfahrens seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs in hinreichend eindeutiger Weise zu erkennen gegeben hat und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser wieder abrückt, so dass den Prozessbeteiligten ein Vortrag zur geänderten Auffassung nicht mehr möglich ist (BVerwG…, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 7 B 3.17 - juris Rn. 6; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 - juris Rn. 11, insoweit in Buchholz 445.4 § 3 WHG Nr. 7 nicht abgedruckt, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06
Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen; …
Auszug aus BVerwG, 24.11.2021 - 9 B 5.21
Rn. 17 Einen den Amtsermittlungsgrundsatz einschränkenden Rechtssatz, nach dem Gesichtspunkte, die für die Rechtmäßigkeit des betreffenden Verwaltungshandelns von Bedeutung sind, nur dann berücksichtigt werden dürfen, wenn sich die Beteiligten darauf berufen, gibt es ebenso wenig wie einen über eine Maxime richterlichen Handelns hinausgehenden Rechtssatz, der eine "ungefragte" Fehlersuche ausschließt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 ; Beschluss vom 4. Oktober 2006 - 4 BN 26.06 - Buchholz 406.11 § 1a BauGB Nr. 6 Rn. 7). - BVerwG, 17.01.2000 - 6 BN 2.99
Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums durch Regelungen über den …
Auszug aus BVerwG, 24.11.2021 - 9 B 5.21
Eine fallübergreifende, ungeklärte Rechtsfrage in Bezug auf die Auslegung und Anwendung des bundesverfassungsrechtlichen Grundsatzes des Vertrauensschutzes, die der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung verleihen könnte (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2000 - 6 BN 2.99 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 334 S. 3), zeigt die Beschwerdebegründung nicht auf. - BVerwG, 14.02.2001 - 11 C 9.00
Fälligkeit eines Erschließungsbeitrags; Zahlungsverjährung; …
Auszug aus BVerwG, 24.11.2021 - 9 B 5.21
Rn. 9 Nach Ansicht der Klägerin weicht das Berufungsurteil vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 2001 - 11 C 9.00 - ab, wonach - als Ausdruck des Rechtsgrundsatzes der Einmaligkeit der Beitragspflicht - die persönliche Beitragspflicht, nachdem sie durch einen wirksamen Beitragsbescheid in der Person des Eigentümers entstanden ist, nicht durch spätere Ereignisse wie den Eigentumsübergang und die Bekanntgabe eines weiteren Beitragsbescheids an den neuen Eigentümer nochmals - als eine neue Pflicht des neuen Eigentümers - entstehen kann (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2001 - 11 C 9.00 - Buchholz 406.11 § 134 BauGB Nr. 8 S. 7). - BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 47.82
Entstehung der Beitragspflicht für Erschließungsanlage; Nachträgliche …
Auszug aus BVerwG, 24.11.2021 - 9 B 5.21
Rn. 5 Das Bundesrecht kennt außerhalb des Erschließungsbeitragsrechts kein allgemeines, das Landesbeitragsrecht bindendes Prinzip der Einmaligkeit der Beitragsheranziehung (BVerwG…, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 9 B 48.07 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 54 Rn. 3; zur Einmaligkeit der Beitragserhebung im Erschließungsbeitragsrecht vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 1983 - 8 C 47.82 u.a. - BVerwGE 68, 48 ). - BVerwG, 14.12.2017 - 5 C 17.16
Anforderungen an den Gesetzesvorbehalt; Arzneimittel; Ausschluss; Beihilfe; …
Auszug aus BVerwG, 24.11.2021 - 9 B 5.21
Vielmehr eröffnet der Zulassungsbeschluss erst den Weg für eine vertiefte Prüfung im Berufungsverfahren (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 5 C 17.16 - NVwZ-RR 2018, 270 Rn. 9, insoweit in BVerwGE 161, 105 und Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 54 nicht abgedruckt). - BVerwG, 04.06.2020 - 2 B 26.19
Vertrauensschutz bei der Rücknahme der Anerkennung von weiteren …
Auszug aus BVerwG, 24.11.2021 - 9 B 5.21
Demgegenüber liegt ein Verfahrensmangel nicht vor, wenn ein Beteiligter ein aus seiner Sicht fehlerhaftes Ergebnis der gerichtlichen Verwertung des vorliegenden Tatsachenmaterials rügt, aus dem er andere Schlüsse ziehen will als das angefochtene Urteil (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2020 - 2 B 26.19 - juris Rn. 39 m.w.N.). - BVerwG, 30.12.2016 - 9 BN 3.16
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- BVerwG, 10.09.1998 - 8 B 102.98
Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung bei der Erhebung von …
- BVerwG, 02.04.2014 - 2 B 9.12
Zur Zulässigkeit eines Zweitbescheids; Festlegungen des Berufungsgerichts in der …
- BVerwG, 19.11.2020 - 9 B 40.19
Fortsetzung des Verfahrens nach Prozessvergleich
- BVerwG, 11.02.2008 - 9 B 48.07
Bestehen einer Divergenz zweier Entscheidungen in Anwendung derselben …
- BVerwG, 17.08.2022 - 9 B 7.22
Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde gegen straßenrechtlichen …
Rn. 20 Zur Begründung eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz muss insbesondere substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände nach der materiell-rechtlichen Auffassung der Vorinstanz, die insoweit selbst dann maßgeblich ist, wenn sie verfehlt sein sollte, Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 24. November 2021 - 9 B 5.21 - juris Rn. 12 f.). - BVerwG, 25.09.2024 - 9 B 24.24
Aufklärungspflichtverletzung durch Ablehnung von Beweisanträgen
Etwas anders gilt allerdings zur Vermeidung einer unzulässigen Überraschungsentscheidung dann, wenn das Gericht seine Entscheidung auf Gesichtspunkte stützen will, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (BVerwG, Beschluss vom 24. November 2021 - 9 B 5.21 - NJW 2022, 1186 Rn. 23 m. w. N.). - BVerwG, 15.06.2022 - 9 B 32.21
Anspruch auf Herstellung einer wegerechtlichen Erschließung für eine …
Die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Grenzen zulässiger Sachverhalts- und Beweiswürdigung ist deshalb nicht schon dann in Frage gestellt, wenn ein Beteiligter - wie hier - das vorliegende Tatsachenmaterial anders würdigt oder aus ihm andere Schlüsse ziehen will als das Gericht (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - 9 B 30.19 - juris Rn. 3 und vom 24. November 2021 - 9 B 5.21 - NJW 2022, 1186 Rn. 19).
- VGH Bayern, 18.03.2025 - 1 ZB 24.142
Beseitigung von Seecontainern
Insofern kann der Anspruch auf rechtliches Gehör auch verletzt sein, wenn das Gericht im Lauf des Verfahrens seine (vorläufige) Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs in hinreichend eindeutiger Weise zu erkennen gegeben hat und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser wieder abrückt, so dass den Beteiligten ein Vortrag zur geänderten Auffassung nicht mehr möglich ist (vgl. BVerfG, B.v. 19.7.2024 - 2 BvR 808/24 - NJW 2024, 2978; BVerwG, B.v. 24.11.2021 - 9 B 5.21 - NVwZ 2022, 493;… B.v. 16.1.2018 - 7 B 3.17 - juris Rn. 6;… B.v. 26.7.2016 - 7 B 26.15 - juris Rn. 11;… B.v. 29.1.2010 - 5 B 37.09 - juris Rn. 2). - VG Magdeburg, 16.12.2021 - 7 A 556/19
Verwaltungsgerichtliche Amtsermittlung bezüglich der Höhe der Finanzhilfe für …
Zudem gibt es einen den Amtsermittlungsgrundsatz einschränkenden Rechtssatz, nach dem Gesichtspunkte, die für die Rechtmäßigkeit des betreffenden Verwaltungshandelns von Bedeutung sind, nur dann berücksichtigt werden dürfen, wenn sich die Beteiligten darauf berufen, ebenso wenig wie einen über eine Maxime richterlichen Handelns hinausgehenden Rechtssatz, der eine "ungefragte Fehlersuche" ausschließt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.11.2021 - 9 B 5.21 -, juris).Zudem gibt es einen den Amtsermittlungsgrundsatz einschränkenden Rechtssatz, nach dem Gesichtspunkte, die für die Rechtmäßigkeit des betreffenden Verwaltungshandelns von Bedeutung sind, nur dann berücksichtigt werden dürfen, wenn sich die Beteiligten darauf berufen, ebenso wenig wie einen über eine Maxime richterlichen Handelns hinausgehenden Rechtssatz, der eine "ungefragte Fehlersuche" ausschließt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.11.2021 - 9 B 5.21 -, juris).
- BVerwG, 17.01.2024 - 9 BN 5.23
Normenkontrollklage gegen eine geänderte Gebührensatzung zur Wasserbenutzung; …
Demgegenüber liegt ein Verfahrensmangel nicht vor, wenn ein Beteiligter ein aus seiner Sicht fehlerhaftes Ergebnis der gerichtlichen Verwertung des vorliegenden Tatsachenmaterials rügt, aus dem er andere Schlüsse ziehen will als das angefochtene Urteil (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 24. November 2021 - 9 B 5.21 - NJW 2022, 1186 Rn. 19 m. w. N.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2023 - 1 LZ 271/23
Keine Auslegung oder Umdeutung einer Nichtzulassungsbeschwerde als Antrag auf …
Demgegenüber liegt ein Verfahrensmangel nicht vor, wenn ein Beteiligter ein aus seiner Sicht fehlerhaftes Ergebnis der gerichtlichen Verwertung des vorliegenden Tatsachenmaterials rügt, aus dem er andere Schlüsse ziehen will als das angefochtene Urteil (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 24. November 2021 - 9 B 5/21 -, juris Rn. 19, BVerwG…, Beschluss vom 4. Juni 2020 - 2 B 26.19 - juris Rn. 39 m. w. N.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.12.2024 - 3 LZ 390/24
Anschlussbeitrag für Wasserversorgung; Entstehung der Beitragspflicht; …
Zum einen liegt in der vom Kläger geltend gemachten "Überdehnung" des Amtsermittlungsgrundsatzes kein Verfahrensfehler (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. November 2021 - 9 B 5/21 -, juris Rn. 17). - BVerwG, 17.01.2024 - 9 BN 6.23
Normenkontrollklage gegen die Erhöhung der Gebühren für Volleinleiter in einer …
Demgegenüber liegt ein Verfahrensmangel nicht vor, wenn ein Beteiligter ein aus seiner Sicht fehlerhaftes Ergebnis der gerichtlichen Verwertung des vorliegenden Tatsachenmaterials rügt, aus dem er andere Schlüsse ziehen will als das angefochtene Urteil (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 24. November 2021 - 9 B 5.21 - NJW 2022, 1186 Rn. 19 m. w. N.).
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