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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,19599
BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12 (https://dejure.org/2014,19599)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.2014 - 9 C 6.12 (https://dejure.org/2014,19599)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 2014 - 9 C 6.12 (https://dejure.org/2014,19599)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    Alternativenprüfung; FFH-Gebiet; Fehlerheilung; Gefährdungsabschätzung; Naturschutzvereinigung; Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Projekt; Verträglichkeitsprüfung; Vorhaben; Vorprüfung; ergänzendes Verfahren; maßgeblicher Zeitpunkt; nachträgliche Überprüfung; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Waldschlößchenbrücke; Hinweisbeschluss zur Vorlageentscheidung des BVerwG vom 6. März 2014 (9 C 6/12

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Es wird gemäß Art. 267 AEUV eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu folgenden Fragen eingeholt

    § 39 Abs 10 StrG SN, Art 6 Abs 4 EWGRL 43/92, Art 4 Abs 5 EWGRL 43/92, Art 267 AEUV, § 22a Abs 4 NatSchG SN
    Vorlage zur Vorabentscheidung zur Klärung der Frage, ob der Planfeststellungsbeschluss zum Bauvorhaben Waldschlösschenbrücke mit europäischem Naturschutzrecht (EWGRL 43/92) vereinbar ist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 10a EURL 92/2011, Art 11 EURL 92/2011, § 44 Abs 1 Nr 2 BNatSchG 2009, § 15 BNatSchG 2009, Art 5 Buchst d EGRL 147/2009
    Waldschlößchenbrücke; Hinweisbeschluss zur Vorlageentscheidung des BVerwG vom 6. März 2014 (9 C 6/12)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau des Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UmwRG § 2 Abs. 3
    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau des Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke

  • datenbank.nwb.de

    Waldschlößchenbrücke; Hinweisbeschluss zur Vorlageentscheidung des BVerwG vom 6. März 2014 (9 C 6/12)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bedenken gegen Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau des Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bedenken gegen Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau des Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Vorlage- und Hinweisbeschluss zur Waldschlösschenbrücke

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Waldschlösschenbrücke: Verkündung verschoben

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (63)Zitiert selbst (41)

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12
    Ist eine Population dazu in der Lage, sei es, dass sie für ihren dauerhaften Bestand in der bisherigen Qualität und Quantität auf die verlorengehende Fläche nicht angewiesen ist, sei es, dass sie auf andere Flächen ohne Qualitäts- und Quantitätseinbußen ausweichen kann, so bleibt ein günstiger Erhaltungszustand erhalten und ist demgemäß eine erhebliche Beeinträchtigung zu verneinen (vgl. Urteile vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 132 …und vom 17. Januar 2007 a.a.O. Rn. 43 ff.).

    Sachzwänge, denen niemand ausweichen kann, müssen nicht vorliegen; Art. 6 Abs. 4 FFH-RL setzt lediglich ein durch Vernunft und Verantwortungsbewusstsein geleitetes staatliches Handeln voraus; strengere Anforderungen können allerdings nach Art. 6 Abs. 4 Unterabs. 2 FFH-RL bei der Betroffenheit von prioritären Lebensraumtypen oder Arten gelten (…Urteile vom 9. Juli 2009 a.a.O. Rn. 13 und vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 153).

    Weitergehende Anforderungen sind dabei nicht zu stellen, da es nicht um eine Ausnahme vom Schutzregime eines prioritären Lebensraums geht und daher nicht die hierfür aufgestellten strengen Anforderungen für zwingende Gründe gelten (Urteil vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 160).

    Demgegenüber haben die bei der Gebietsmeldung zu beachtenden Feindifferenzierungskriterien (Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 FFH-RL i.V.m. Anhang III Phase 1) beim Trassenvergleich außer Betracht zu bleiben; innerhalb der genannten Gruppen ist also nicht nochmals nach der Wertigkeit und der Anzahl der betroffenen Lebensraumtypen oder Arten sowie der jeweiligen Beeinträchtigungsintensität zu differenzieren (…Urteile vom 13. Dezember 2007 - BVerwG 4 C 9.06 - BVerwGE 130, 83 Rn. 67…, vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 143, vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 170 f. …und vom 6. November 2013 a.a.O. Rn. 74 f.).

    Rn. 50 Gegen eine solche weitere Differenzierung spricht, dass nach dem Schutzkonzept der FFH-Richtlinie innerhalb der genannten Grenzen nicht nochmals nach der Wertigkeit und der Anzahl der betroffenen Lebensraumtypen oder Arten sowie der jeweiligen Beeinträchtigungsintensität (oberhalb der Erheblichkeitsschwelle) zu unterscheiden ist und es daher an normativen Kriterien für eine Differenzierung insbesondere nach der Wertigkeit eines Lebensraumtyps oder Habitats fehlt (vgl. Urteil vom 12. März 2008 a.a.O.).

    Für die Eignung einer Kohärenzsicherungsmaßnahme genügt es, dass nach aktuellem wissenschaftlichen Erkenntnisstand eine hohe Wahrscheinlichkeit ihrer Wirksamkeit besteht (Urteil vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 202).

    Rn. 62 c) In Übereinstimmung mit Bundesrecht geht das Oberverwaltungsgericht dagegen davon aus, dass der Tatbestand des Störungsverbots (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG 2010) nur erfüllt ist, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert (stRspr;… vgl. zuletzt Urteile vom 28. März 2013 - BVerwG 9 A 22.11 - BVerwGE 146, 145 Rn. 118 und vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 258).

    Die in § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG 2010 zum Ausdruck kommende populationsbezogene Bestimmung der Erheblichkeitsschwelle steht mit Art. 12 Abs. 1 Buchst. b FFH-RL und Art. 5 Buchst. d) VRL im Einklang, die beide einen art- bzw. populationsbezogenen Schutzansatz verfolgen (…vgl. Urteile vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - BVerwGE 126, 166 Rn. 44, vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 237 …und vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 104).

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12
    So hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - (BVerwGE 128, 1 Rn. 83 = Buchholz 451.91 Europ.UmweltR Nr. 26) mit Blick auf die Entscheidung des 4. Senats vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - (…BVerwGE 125, 116 Rn. 550 = Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 23) dem Begriff klarere Konturen gegeben.

    Das Oberverwaltungsgericht hat damit der Sache nach lediglich seine bereits in Rn. 180 des Urteils enthaltene zutreffende Aussage aufgegriffen, dass Unsicherheiten über Wirkungszusammenhänge, die sich auch bei Ausschöpfung der einschlägigen Erkenntnismittel derzeit nicht ausräumen lassen, kein unüberwindbares Zulassungshindernis darstellen, sondern es insoweit zulässig ist, mit Prognosewahrscheinlichkeiten und Schätzungen zu arbeiten (Urteil vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 64).

    Danach ist die Erfassungs- und Bewertungsmethode der Verträglichkeitsprüfung nicht normativ festgelegt (vgl. allgemein zur Methodik der Verträglichkeitsprüfung EuGH…, Urteil vom 7. September 2004 - Rs. C-127/02 - Slg. 2004, I-7405 Rn. 52; Senatsurteil vom 17. Januar 2007 a.a.O. Rn. 68).

    Ist eine Population dazu in der Lage, sei es, dass sie für ihren dauerhaften Bestand in der bisherigen Qualität und Quantität auf die verlorengehende Fläche nicht angewiesen ist, sei es, dass sie auf andere Flächen ohne Qualitäts- und Quantitätseinbußen ausweichen kann, so bleibt ein günstiger Erhaltungszustand erhalten und ist demgemäß eine erhebliche Beeinträchtigung zu verneinen (…vgl. Urteile vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 132 und vom 17. Januar 2007 a.a.O. Rn. 43 ff.).

    Zwar ist es richtig, dass das Gemeinschaftsrecht in Art. 6 Abs. 3 Satz 1 FFH-RL eine für die Vorprüfung maßgebliche Prüfschwelle normiert (Urteil vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 40).

    Dies bedeutet angesichts der in Art. 6 Abs. 3 FFH-RL vorgenommenen Verknüpfung von Vorprüfung und eigentlicher Verträglichkeitsprüfung jedoch nicht, dass bei der eigentlichen Verträglichkeitsprüfung die Erheblichkeit kumulativ wirkender Pläne und Projekte ausgeklammert werden könnte (vgl. zur Verknüpfung von Vorprüfung und Verträglichkeitsprüfung, Urteil vom 17. Januar 2007 a.a.O. Rn. 41).

    Demgegenüber haben die bei der Gebietsmeldung zu beachtenden Feindifferenzierungskriterien (Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 FFH-RL i.V.m. Anhang III Phase 1) beim Trassenvergleich außer Betracht zu bleiben; innerhalb der genannten Gruppen ist also nicht nochmals nach der Wertigkeit und der Anzahl der betroffenen Lebensraumtypen oder Arten sowie der jeweiligen Beeinträchtigungsintensität zu differenzieren (…Urteile vom 13. Dezember 2007 - BVerwG 4 C 9.06 - BVerwGE 130, 83 Rn. 67, vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 143…, vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 170 f. …und vom 6. November 2013 a.a.O. Rn. 74 f.).

  • BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07

    Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn; …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12
    Dementsprechend lehnt auch die Generaldirektion Umwelt es ausdrücklich ab, eine Stellungnahme der Kommission zu veranlassen, wenn sich aus den eingereichten Unterlagen zur FFH-Verträglichkeitsuntersuchung ergibt, dass ein prioritärer Lebensraum zwar im FFH-Gebiet vorhanden ist, aber nicht beeinträchtigt wird (s. auch Urteil vom 9. Juli 2009 - BVerwG 4 C 12.07 - BVerwGE 134, 166 = Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 35, jeweils Rn. 8).

    Auch insoweit verweist der Senat auf das Urteil vom 9. Juli 2009 (a.a.O. Rn. 9).

    Sachzwänge, denen niemand ausweichen kann, müssen nicht vorliegen; Art. 6 Abs. 4 FFH-RL setzt lediglich ein durch Vernunft und Verantwortungsbewusstsein geleitetes staatliches Handeln voraus; strengere Anforderungen können allerdings nach Art. 6 Abs. 4 Unterabs. 2 FFH-RL bei der Betroffenheit von prioritären Lebensraumtypen oder Arten gelten (Urteile vom 9. Juli 2009 a.a.O. Rn. 13 …und vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 153).

    Hierbei ist jedoch der Ausnahmecharakter der Abweichungsentscheidung zu berücksichtigen (Urteil vom 9. Juli 2009 a.a.O. Rn. 14 f.; vgl. auch EuGH…, Urteil vom 26. Oktober 2006 - Rs. C-239/04, Castro Verde - Slg. 2006, I-10183 Rn. 35).

    So hat der 4. Senat in seinem Urteil vom 9. Juli 2009 - BVerwG 4 C 12.07 - BVerwGE 134, 166 Rn. 28 ausgeführt, dass Kohärenzsicherungsmaßnahmen das Gewicht des Integritätsinteresses mindern können, sofern sie einen Beitrag auch zur Erhaltung der Integrität des FFH-Gebiets leisten.

    Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die Beeinträchtigung eingriffs- und zeitnah und mit hoher Erfolgsaussicht ausgeglichen werden kann (Urteil vom 9. Juli 2009 a.a.O).

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12
    Unter anderem deshalb kann auch nicht ausnahmslos, sondern nur in der Regel eine konkrete Bestandserfassung vor Ort verlangt werden (vgl. Urteil vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 59 = Buchholz 406.400 § 42 BNatSchG 2002 Nr. 6).

    Rn. 58 Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass das Tötungsverbot nicht erfüllt ist, wenn die betriebsbedingte Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schadensvermeidungsmaßnahmen innerhalb des Risikobereichs verbleibt, der mit einem Verkehrsweg im Naturraum immer verbunden ist, vergleichbar dem Risiko, dem einzelne Exemplare der jeweiligen Art im Rahmen des allgemeinen Naturgeschehens stets ausgesetzt sind (Urteile vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 91 …und vom 27. Juni 2013 - BVerwG 4 C 1.12 - BVerwGE 147, 118 Rn. 11; ähnlich EuGH…, Urteil vom 20. Mai 2010 - Rs. C-308/08 - Slg. 2010, I-4281 Rn. 57 f.).

    Wird das baubedingte Tötungsrisiko durch Vermeidungsmaßnahmen bereits bis zur Schwelle des allgemeinen Lebensrisikos, dem die Individuen der jeweiligen Art ohnehin unterliegen, gesenkt, kann nach dem Maßstab praktischer Vernunft keine weitergehende artenschutzrechtliche Verantwortlichkeit bestehen (…vgl. Urteile vom 8. Januar 2014 - BVerwG 9 A 4.13 - juris Rn. 99 und vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 57 f. zur Bestandsaufnahme).

    Die in § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG 2010 zum Ausdruck kommende populationsbezogene Bestimmung der Erheblichkeitsschwelle steht mit Art. 12 Abs. 1 Buchst. b FFH-RL und Art. 5 Buchst. d) VRL im Einklang, die beide einen art- bzw. populationsbezogenen Schutzansatz verfolgen (…vgl. Urteile vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - BVerwGE 126, 166 Rn. 44…, vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 237 und vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 104).

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss; …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12
    Denn die in § 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG 2010 enthaltene Begrenzung des Tötungsverbots findet keine Entsprechung in Art. 12 Abs. 1 Buchst. a FFH-RL (Urteil vom 14. Juli 2011 - BVerwG 9 A 12.10 - BVerwGE 140, 149 = Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 13, jeweils Rn. 119).

    Angesichts dessen ist mit den Ausbaggerungsarbeiten kein höheres Tötungsrisiko verbunden, als es für einzelne Tiere dieser Art auch sonst besteht (…vgl. Urteile vom 8. Januar 2014 a.a.O. und vom 14. Juli 2011 a.a.O. Rn. 123, 127 ).

    Der Senat hat sich mit der vom Kläger im vorliegenden Verfahren vorgebrachten Kritik an seiner Rechtsprechung bereits in dem Urteil vom 14. Juli 2011 - BVerwG 9 A 12.10 - (BVerwGE 140, 149 Rn. 140, vgl. auch schon Urteil vom 18. März 2009 - BVerwG 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239 Rn. 69 f.) auseinandergesetzt.

    Zwar ist richtig, dass der Senat in seinem Urteil vom 14. Juli 2011 (a.a.O. Rn. 117) entschieden hat, dass die privilegierenden Regelungen des § 44 Abs. 5 Satz 2 und 3 BNatSchG 2010 nur auf nach § 15 BNatSchG 2010 zulässige Eingriffe in Natur- und Landschaft anwendbar sind.

  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12
    Das Oberverwaltungsgericht hat zu Recht darauf abgestellt, dass Art. 4 Abs. 1 Satz 4 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl EG Nr. L 103 S. 1) bzw. der gleichnamigen Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 (ABl EU Nr. L 20 S. 7) - VRL - nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs den Mitgliedstaaten einen fachlichen Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Frage eröffnet, welche Gebiete nach ornithologischen Kriterien für die Erhaltung der in Anhang 1 der Richtlinie aufgeführten Vogelarten "zahlen- und flächenmäßig" am geeignetsten sind (…EuGH, Urteile vom 28. Februar 1991 - Rs. C-57/89, Leybucht - Slg. 1991, I-883 Rn. 20…, vom 2. August 1993 - Rs. C-355/90, Santona - Slg. 1993, I-4221 Rn. 26 …und vom 23. März 2006 - Rs. C-209/04, Lauteracher Ried - Slg. 2006, I-2755 Rn. 33; BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - BVerwGE 126, 166 und vom 14. November 2002 - BVerwG 4 A 15.02 - BVerwGE 117, 149 ).

    Dementsprechend verringert sich die gerichtliche Kontrolldichte und unterliegt Parteivorbringen, es gebe ein faktisches Vogelschutzgebiet, das eine "Lücke im Netz" schließe, besonderen Darlegungsanforderungen (vgl. Urteile vom 21. Juni 2006 a.a.O. S. 170 …und vom 14. November 2002 a.a.O. S. 155 f.).

    Die in § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG 2010 zum Ausdruck kommende populationsbezogene Bestimmung der Erheblichkeitsschwelle steht mit Art. 12 Abs. 1 Buchst. b FFH-RL und Art. 5 Buchst. d) VRL im Einklang, die beide einen art- bzw. populationsbezogenen Schutzansatz verfolgen (vgl. Urteile vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - BVerwGE 126, 166 Rn. 44…, vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 237 …und vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 104).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 4 A 59.01

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Verbandsbeteiligung; Fristbestimmung; …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12
    Hinzu kommt, dass der Einwendungsausschluss des § 73 Abs. 4 Satz 1 VwVfG a.F. die anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen nicht erfasst (vgl. Urteil vom 27. Februar 2003 - BVerwG 4 A 59.01 - BVerwGE 118, 15 = Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 1).

    Welcher Zeitraum im Sinne dieser Vorschrift angemessen ist, hängt von den jeweiligen Umständen ab und wird maßgeblich durch den Umfang des Informationsmaterials und den Schwierigkeitsgrad der durch das Vorhaben aufgeworfenen naturschutzrechtlichen Fragen bestimmt (Urteil vom 27. Februar 2003 a.a.O.).

    Die Beteiligungs- und Präklusionsregelungen zielen nicht auf rechtliches Vorbringen, sondern darauf ab, die besondere Sachkunde der Naturschutzvereinigungen in das Verwaltungsverfahren einzubringen, indem diese zu einer kritischen Auseinandersetzung mit dem vorhandenen naturschutzfachlichen Material angehalten werden (Urteile vom 27. Februar 2003 a.a.O. und vom 22. Januar 2004 - BVerwG 4 A 4.03 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 4 S. 27;… Beschluss vom 23. November 2007 - BVerwG 9 B 38.07 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 7 Rn. 31).

  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12
    Danach ist die Erfassungs- und Bewertungsmethode der Verträglichkeitsprüfung nicht normativ festgelegt (vgl. allgemein zur Methodik der Verträglichkeitsprüfung EuGH, Urteil vom 7. September 2004 - Rs. C-127/02 - Slg. 2004, I-7405 Rn. 52;… Senatsurteil vom 17. Januar 2007 a.a.O. Rn. 68).

    Zwar ist es unstreitig, dass die Verträglichkeitsprüfung bei der Ermittlung, ob von einem Projekt oder Plan erhebliche Beeinträchtigungen ausgehen, kumulative Wirkungen zu berücksichtigen hat, die sich aus dem Zusammenwirken mit anderen Projekten ergeben (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 29. Januar 2004 - Rs. C-127/02 - Slg. 2004, I-7405 Rn. 96, 111; BVerwG…, Urteil vom 14. April 2010 - BVerwG 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291 Rn. 88).

  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11

    Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl; …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12
    Auch in der Folgezeit hat der Senat den Begriff mehrfach präzisiert (zuletzt im Urteil vom 6. November 2012 - BVerwG 9 A 17.11 - BVerwGE 145, 40 Rn. 52).

    Bei der Frage, welche Untersuchungen anzustellen sind, sind auch die mit den Untersuchungsmethoden eventuell verbundenen Belastungen insbesondere von Tieren zu berücksichtigen (Urteil vom 6. November 2012 - BVerwG 9 A 17.11 - juris Rn. 32 ).

  • BVerwG, 08.01.2014 - 9 A 4.13

    Naturschutzvereinigung; eigene Rechte; gerichtlicher Vergleich; Planänderung; …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12
    Wird das baubedingte Tötungsrisiko durch Vermeidungsmaßnahmen bereits bis zur Schwelle des allgemeinen Lebensrisikos, dem die Individuen der jeweiligen Art ohnehin unterliegen, gesenkt, kann nach dem Maßstab praktischer Vernunft keine weitergehende artenschutzrechtliche Verantwortlichkeit bestehen (vgl. Urteile vom 8. Januar 2014 - BVerwG 9 A 4.13 - juris Rn. 99 …und vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 57 f. zur Bestandsaufnahme).

    Angesichts dessen ist mit den Ausbaggerungsarbeiten kein höheres Tötungsrisiko verbunden, als es für einzelne Tiere dieser Art auch sonst besteht (vgl. Urteile vom 8. Januar 2014 a.a.O. …und vom 14. Juli 2011 a.a.O. Rn. 123, 127 ).

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08

    Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet; …

  • BVerwG, 14.11.2002 - 4 A 15.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; …

  • BVerwG, 23.11.2007 - 9 B 38.07

    Straßenplanung; Planfeststellung; Verbandsklage; Rügebefugnis anerkannter …

  • EuG, 11.05.2005 - T-111/01

    Saxonia Edelmetalle / Kommission - Staatliche Beihilfen - Umstrukturierung - …

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; …

  • EuGH, 14.01.2010 - C-226/08

    Die Mitgliedstaaten dürfen sich nur aus naturschutzfachlichen Gründen weigern, …

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als …

  • BVerwG, 28.03.2013 - 9 A 22.11

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Dimensionierung; Sonderquerschnitt; …

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive …

  • EuGH, 13.12.2007 - C-418/04

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • EuGH, 24.11.2011 - C-404/09

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • BVerwG, 05.09.2012 - 7 B 24.12

    Steinkohlekraftwerk; FFH-Verträglichkeit; Erhaltungsziel; Critical Load; …

  • EuGH, 13.01.2005 - C-117/03

    DIE IN DER RICHTLINIE ZUR ERHALTUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSRÄUME ENTHALTENE …

  • EuGH, 26.10.2006 - C-239/04

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • EuGH, 14.09.2006 - C-244/05

    Bund Naturschutz in Bayern u.a. - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der …

  • EuGH, 20.05.2010 - C-308/08

    Nach Auffassung des Gerichtshofs hat die Kommission nicht nachgewiesen, dass der …

  • EuGH, 20.09.2007 - C-388/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Erhaltung der …

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …

  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

  • EuGH, 28.02.1991 - C-57/89

    Kommission / Deutschland

  • BVerwG, 17.07.2008 - 9 B 15.08

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Abweichung …

  • EuGH, 02.08.1993 - C-355/90

    Kommission / Spanien

  • EuGH, 23.03.2006 - C-209/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • EuGH, 14.09.1994 - C-278/92

    Spanien / Kommission

  • BVerwG, 03.06.2010 - 4 B 54.09

    Verkehrslandeplatz; Alternativenprüfung; Standortalternative; Vogelschutzgebiet; …

  • BVerwG, 22.01.2004 - 4 A 4.03

    Straßenbauvorhaben; Planfeststellung; gerichtliche Überprüfung; erstinstanzliche …

  • BVerwG, 22.09.2005 - 9 B 13.05

    Änderungsplanfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Rechtsmittel; Belange …

  • BVerwG, 04.01.2007 - 10 B 20.06

    Zulässigkeit der Abkoppelung des Abgabenrechts aus der übrigen Rechtsordnung; …

  • BVerwG, 02.03.1995 - 5 B 26.95

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre …

  • EuG, 25.03.1999 - T-37/97

    Forges de Clabecq SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - EGKS - …

  • EuGH, 14.09.1994 - C-280/92
  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    Elbvertiefung: Habitatschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung und …

    Abweichendes gilt dagegen dann, wenn die Planfeststellungsbehörde ihre Entscheidung im ergänzenden Verfahren auf veränderte tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse stützt und auf der Grundlage einer Aktualisierung der Beurteilungsgrundlagen eine Neubewertung etwa der Verträglichkeitsuntersuchung vornimmt; dann ist insoweit der Zeitpunkt der Aktualisierung maßgeblich (BVerwG, Beschluss vom 6. März 2014 - 9 C 6.12 - Buchholz 406.403 § 34 BNatSchG 2010 Nr. 7 Rn. 38 m.w.N.).

    Insoweit wird bei der neuen Abwägung zu prüfen sein, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen Kohärenzmaßnahmen im Rahmen von § 34 Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG berücksichtigt werden können (…vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2009 - 4 C 12.07 - BVerwGE 134, 166 Rn. 26 ff. …und vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 - BVerwGE 149, 289 Rn. 77 m.w.N. sowie Beschluss vom 6. März 2014 - 9 C 6.12 - Buchholz 406.403 § 34 BNatSchG 2010 Nr. 8 Rn. 52 ff.).

  • BVerwG, 11.08.2016 - 7 A 1.15

    Verbandsklage; Präklusion; Bundeswasserstraße; Weservertiefung; …

    Rn. 154 Soweit sich die Beklagte in einem ergänzenden Verfahren auf veränderte tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse stützen sollte, ist für die Rechtmäßigkeitsprüfung der Zeitpunkt der Aktualisierung maßgeblich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 2014 - 9 C 6.12 - Buchholz 406.403 § 34 BNatSchG 2010 Nr. 7 Rn. 38 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.07.2016 - 9 C 3.16

    Planfeststellungsbeschluss; FFH-Verträglichkeitsuntersuchung; FFH-Gebiet; …

    Rn. 10 Der Senat hat mit Beschluss vom 6. März 2014 - 9 C 6.12 - das Verfahren ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union um die Klärung mehrerer Fragen zur Auslegung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-RL) gebeten (im Folgenden: Vorlagebeschluss).

    Rn. 26 aa) Zu den insoweit erhobenen Verfahrens- und Sachrügen des Klägers hat sich der Senat bereits im Hinweisbeschluss vom 6. März 2014 - 9 C 6.12 - geäußert.

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