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Rechtsprechung
   VG Berlin, 19.09.2024 - 9 L 388.24 A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,29049
VG Berlin, 19.09.2024 - 9 L 388.24 A (https://dejure.org/2024,29049)
VG Berlin, Entscheidung vom 19.09.2024 - 9 L 388.24 A (https://dejure.org/2024,29049)
VG Berlin, Entscheidung vom 19. September 2024 - 9 L 388.24 A (https://dejure.org/2024,29049)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (19)

  • VGH Hessen, 06.08.2024 - 2 A 1131/24

    Unzulässiges Asylverfahren nach Schutzgewährung in Griechenland

    Auszug aus VG Berlin, 19.09.2024 - 9 L 388.24
    Dies gilt ungeachtet der weiterhin geltenden Annahme, dass anerkannt Schutzberechtigte wegen fehlender staatlicher Wohnraumangebote, sei es in Form von Wohnungen oder in Form von Unterstützungsleistungen, auf den freien Wohnungsmarkt oder sonstige Angebote von Wohnraum verwiesen sind (vgl. nunmehr auch VGH Kassel, Urteil vom 6. August 2024 - 2 A 1131/24.A - juris; sehr ausführlich und unter intensiver Auseinandersetzung mit einer Vielzahl von Erkenntnissen auch VG Hamburg, Urteil vom 15. August 2024 - 12 A 3228/24 - juris).

    Denn soweit in der Darstellung der Studienergebnisse von einem Anteil von 44 Prozent der anerkannt Schutzberechtigten die Rede ist, ist damit der Anteil anerkannt Schutzberechtigter an der Gesamtzahl der wohnungslosen schutzsuchenden Drittstaatsangehörigen gemeint (Home for Good?, S. 10, Grafik Nr. 11; Übernahme der Zahl hingegen bei VGH Kassel, Urteil vom 6. August 2024 - 2 A 1131/24.A - juris Rn. 97).

    Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass die Arbeitslosenquote in Griechenland in den letzten Jahren stark gesunken ist und diese Tendenz sich in den kommenden Jahren fortsetzen soll (vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/17312/umfrage/arbeitslosenquote-in-griechenland/, zuletzt abgerufen am 10. September 2024; vgl. auch VGH Kassel, Urteil vom 6. August 2024 - 2 A 1131/24.A - juris Rn. 106 m.w.N.; zur Wertung der Zahlen für 2020, die unter dem Eindruck der Covid-19-Pandemie standen, vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 23. November 2021 - OVG 3 B 53.19 - juris Rn. 26).

    Denn auch die Regelungen für die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Prüfung der Anträge auf Zuerkennung internationalen Schutzes sind Teil der (europäischen) Rechtsordnung und ein Überwiegen des rechtlichen Ziels der Bekämpfung von Schwarzarbeit jedenfalls dort nicht ersichtlich, wo - wie in Griechenland - der Anteil der Schattenwirtschaft nahezu ein Fünftel der Gesamtwirtschaft ausmacht (vgl. VGH Kassel , Urteil vom 6. August 2024 - 2 A 1131/24.A - juris Rn. 115).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2021 - 3 B 53.19

    Abschiebungsverbot in Bezug auf Griechenland

    Auszug aus VG Berlin, 19.09.2024 - 9 L 388.24
    Soweit die Prognose der Obdachlosigkeit rückkehrender anerkannt Schutzberechtigter in der Vergangenheit auch damit begründet worden ist, dass die Anmietung einer Wohnung neben dem Besitz einer Aufenthaltserlaubnis auch den Besitz einer Steueridentifikationsnummer ("AFM") sowie eines persönlichen Codes für die Steuerplattform TAXIS-net (…vgl. BFA 8, S. 23) voraussetzt, ist das in den Fällen unerheblich, in denen der jeweilige anerkannt Schutzberechtigte - wie der Antragsteller - im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist und den Asylantrag erst nach Dezember 2020 gestellt hat (vgl. zur abweichenden Wertung für bereits zuvor gestellte Anträge OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. November 2021 - OVG 3 B 53.19 - juris Rn. 30).

    Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass die Arbeitslosenquote in Griechenland in den letzten Jahren stark gesunken ist und diese Tendenz sich in den kommenden Jahren fortsetzen soll (vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/17312/umfrage/arbeitslosenquote-in-griechenland/, zuletzt abgerufen am 10. September 2024; vgl. auch VGH Kassel…, Urteil vom 6. August 2024 - 2 A 1131/24.A - juris Rn. 106 m.w.N.; zur Wertung der Zahlen für 2020, die unter dem Eindruck der Covid-19-Pandemie standen, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. November 2021 - OVG 3 B 53.19 - juris Rn. 26).

    Fristen oder sonstige Voraussetzungen, die anerkannt Schutzberechtigte regelmäßig von der Inanspruchnahme des Garantierten Mindesteinkommens ausschlössen, existieren jedoch nicht (…BFA 8, S. 33; zur abweichenden [Erkenntnis-]Lage bis 2021 vgl. noch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. November 2021 - OVG 3 B 53.19 - juris Rn. 32).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus VG Berlin, 19.09.2024 - 9 L 388.24
    Diese Schwelle ist aber selbst in durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person gekennzeichneten Situationen noch nicht erreicht, sofern diese nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, aufgrund derer die betreffende Person sich in einer solch schwerwiegenden Situation befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (vgl. EuGH…, Beschluss vom 13. November 2019, a.a.O. Rn. 39 m. w. N. und Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 [ECLI:EU:C:2019:218 1], Jawo - Rn. 91 ff.; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 29. Juli 2019 - A 4 S 749/19 - juris Rn. 40).

    Ist der Ausländer danach besonders vulnerabel, kann das Maß der Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Einzelfall anders zu beurteilen sein als für den Fall einer nicht vulnerablen, insbesondere einer gesunden und arbeitsfähigen alleinstehenden volljährigen Person (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019, a.a.O. Rn. 95; VGH Mannheim…, Urteil vom 29. Juli 2019, a.a.O. Rn. 41).

    Rn. 12 Bei der Gefahrenprognose ist auf das Bestehen einer ernsthaften Gefahr ("serious risk") abzustellen (vgl. EuGH…, Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 und C-541/17 - Rn. 36;… Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 - Rn. 86; Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 83).

  • EuGH, 13.11.2019 - C-540/17

    Hamed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …

    Auszug aus VG Berlin, 19.09.2024 - 9 L 388.24
    Diese Schwelle ist aber selbst in durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person gekennzeichneten Situationen noch nicht erreicht, sofern diese nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, aufgrund derer die betreffende Person sich in einer solch schwerwiegenden Situation befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (vgl. EuGH, Beschluss vom 13. November 2019, a.a.O. Rn. 39 m. w. N. …und Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 [ECLI:EU:C:2019:218 1], Jawo - Rn. 91 ff.; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 29. Juli 2019 - A 4 S 749/19 - juris Rn. 40).

    Rn. 12 Bei der Gefahrenprognose ist auf das Bestehen einer ernsthaften Gefahr ("serious risk") abzustellen (vgl. EuGH, Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 und C-541/17 - Rn. 36;… Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 - Rn. 86;… Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 83).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2019 - A 4 S 749/19

    Rückführung nach Italien nach den Maßstäben des EuGH - Verkürzung und …

    Auszug aus VG Berlin, 19.09.2024 - 9 L 388.24
    Diese Schwelle ist aber selbst in durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person gekennzeichneten Situationen noch nicht erreicht, sofern diese nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, aufgrund derer die betreffende Person sich in einer solch schwerwiegenden Situation befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (vgl. EuGH…, Beschluss vom 13. November 2019, a.a.O. Rn. 39 m. w. N. …und Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 [ECLI:EU:C:2019:218 1], Jawo - Rn. 91 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juli 2019 - A 4 S 749/19 - juris Rn. 40).

    Ist der Ausländer danach besonders vulnerabel, kann das Maß der Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Einzelfall anders zu beurteilen sein als für den Fall einer nicht vulnerablen, insbesondere einer gesunden und arbeitsfähigen alleinstehenden volljährigen Person (vgl. EuGH…, Urteil vom 19. März 2019, a.a.O. Rn. 95; VGH Mannheim, Urteil vom 29. Juli 2019, a.a.O. Rn. 41).

  • BVerwG, 17.01.2022 - 1 B 66.21

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden …

    Auszug aus VG Berlin, 19.09.2024 - 9 L 388.24
    Das Fehlen staatlicher Unterstützungsleistungen in dem betreffenden Mitgliedstaat allein reicht jedenfalls dann nicht aus, wenn Drittstaatsangehörige insoweit nicht anders behandelt werden als Angehörige des betreffenden Staates (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2022 - 1 B 66/21 - juris Rn. 19).

    Auch eine Tätigkeit im rechtlich grenzwertigen oder sogar illegalen Bereich der sogenannten "Schatten- oder Nischenwirtschaft" ist zumutbar, wenn sie mangels tatsächlicher Verfolgung geeignet ist, die Grundbedürfnisse zu befriedigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2022, a. a. O. Rn. 29 f.).

  • BVerfG, 18.08.2013 - 2 BvR 1380/08

    Nichtannahmebeschluss: Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung von PKH für …

    Auszug aus VG Berlin, 19.09.2024 - 9 L 388.24
    Bei der Prüfung, ob das der Fall ist, kommt der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Reichweite des Art. 3 EMRK im Asyl- und Flüchtlingsrecht ebenso wie derjenigen des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 4 GRC über die jeweils entschiedenen Fälle hinaus eine Orientierungs- und Leitfunktion zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. August 2013 - 2 BvR 1380/08 - juris Rn. 28).
  • VG Gelsenkirchen, 23.08.2024 - 18a L 1299/24

    Lebensverhältnisse für Schutzberechtigte in Griechenland

    Auszug aus VG Berlin, 19.09.2024 - 9 L 388.24
    Das Gericht schließt sich der in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Ansicht, der Verweis auf illegale Tätigkeiten in der Schattenwirtschaft widerspreche dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung und sei deshalb unzulässig, nicht an (vgl. zuletzt VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 23. August 2024 - 18a L 1299/24.A - juris Rn. 24 ff.).
  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus VG Berlin, 19.09.2024 - 9 L 388.24
    Rn. 12 Bei der Gefahrenprognose ist auf das Bestehen einer ernsthaften Gefahr ("serious risk") abzustellen (vgl. EuGH…, Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 und C-541/17 - Rn. 36; Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 - Rn. 86;… Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 83).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Berlin, 19.09.2024 - 9 L 388.24
    Solche Zweifel liegen vor, wenn erhebliche Gründe dafürsprechen, dass die Maßnahme einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20. Februar 2020 - 1 C 19/19 - juris Rn. 35 mit Verweis auf BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516/93 - juris Rn. 99).
  • EGMR, 28.02.2008 - 37201/06

    Saadi ./. Italien

  • BVerwG, 17.06.2020 - 1 C 35.19

    Asylantrag; Bulgarien; Drittstaat; Drittstaatenbescheid; Drittstaatenregelung; …

  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 19.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer …

  • BVerwG, 13.02.2019 - 1 B 2.19

    Kein rechtsgrundsätzlicher Klärungsbedarf zu nationalem Abschiebungsverbot …

  • BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 3.21

    Berücksichtigung von Hilfe- und Unterstützungsleistungen nichtstaatlicher …

  • BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde zur Existenzsicherung für anerkannte …

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 93.21

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden …

  • EuGH, 19.09.2017 - C-438/17

    Magamadov - Beschleunigtes Verfahren

  • VG Hamburg, 15.08.2024 - 12 A 3228/24

    Lebensbedingungen zurückkehrender international Schutzberechtigter in …

  • VG Berlin, 17.01.2025 - 9 L 610.24

    Anwendbarkeit des §§ 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG bei in Griechenland anerkannt …

    Insoweit kommt die Kammer nach Auswertung der aktuellen Erkenntnisse seit September 2024 (vgl. dazu u.a. die Beschlüsse vom 19. September 2024 - 9 L 388/24 A - Rn. 16 ff. …und vom 20. September 2024 - 9 L 542/24 A - Rn. 21 ff., jeweils juris; a. A. VG Berlin…, Beschluss vom 30. September 2024 - 34 L 210/24 A - juris Rn. 11 ff, wobei auf ältere Erkenntnisse abgestellt wird) zu einer abweichenden Einschätzung als der, die sie auf Grundlage der zuvor vorliegenden Erkenntnisse hatte (vgl. dazu etwa Urteil vom 6. März 2024 - 9 K 334/23 A).
  • VG Stade, 18.07.2025 - 1 A 504/23
    Insoweit kommt die Kammer nach Auswertung der aktuellen Erkenntnisse seit September 2024 (vgl. dazu u.a. die Beschlüsse vom 19. September 2024 - 9 L 388/24 A - Rn. 16 ff. …und vom 20. September 2024 - 9 L 542/24 A - Rn. 21 ff., jeweils juris; a. A. VG Berlin…, Beschluss vom 30. September 2024 - 34 L 210/24 A - juris Rn. 11 ff, wobei auf ältere Erkenntnisse abgestellt wird) zu einer abweichenden Einschätzung als der, die sie auf Grundlage der zuvor vorliegenden Erkenntnisse hatte (vgl. dazu etwa Urteil vom 6. März 2024 - 9 K 334/23 A).
  • VG Stade, 13.06.2025 - 1 A 1029/23
    Insoweit kommt die Kammer nach Auswertung der aktuellen Erkenntnisse seit September 2024 (vgl. dazu u.a. die Beschlüsse vom 19. September 2024 - 9 L 388/24 A - Rn. 16 ff. …und vom 20. September 2024 - 9 L 542/24 A - Rn. 21 ff., jeweils juris; a. A. VG Berlin…, Beschluss vom 30. September 2024 - 34 L 210/24 A - juris Rn. 11 ff, wobei auf ältere Erkenntnisse abgestellt wird) zu einer abweichenden Einschätzung als der, die sie auf Grundlage der zuvor vorliegenden Erkenntnisse hatte (vgl. dazu etwa Urteil vom 6. März 2024 - 9 K 334/23 A).
  • VG Berlin, 17.01.2025 - 9 L 710.24

    Anwendbarkeit des §§ 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG bei in Griechenland anerkannt …

    Insoweit kommt die Kammer nach Auswertung der aktuellen Erkenntnisse seit September 2024 (vgl. dazu u.a. die Beschlüsse vom 19. September 2024 - 9 L 388/24 A - Rn. 16 ff. …und vom 20. September 2024 - 9 L 542/24 A - Rn. 21 ff., jeweils juris; a. A. VG Berlin…, Beschluss vom 30. September 2024 - 34 L 210/24 A - juris Rn. 11 ff, wobei auf ältere Erkenntnisse abgestellt wird) zu einer abweichenden Einschätzung als der, die sie auf Grundlage der zuvor vorliegenden Erkenntnisse hatte (vgl. dazu etwa Urteil vom 6. März 2024 - 9 K 334/23 A).
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