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Rechtsprechung
   KG, 29.09.2020 - 9 U 19/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,28806
KG, 29.09.2020 - 9 U 19/20 (https://dejure.org/2020,28806)
KG, Entscheidung vom 29.09.2020 - 9 U 19/20 (https://dejure.org/2020,28806)
KG, Entscheidung vom 29. September 2020 - 9 U 19/20 (https://dejure.org/2020,28806)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 4 Abs 2 AVBFernwärmeV, § 24 Abs 4 S 1 AVBFernwärmeV, § 134 BGB, § 139 BGB
    Teilweise unwirksame Preisanpassungsklauseln in Fernwärme-Wärmelieferungsvertrag

  • RA Kotz

    Preisanpassungsklausel in Vertrag über Lieferung von Fernwärme- Unwirksamkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (13)

  • OLG Frankfurt, 21.03.2019 - 6 U 191/17

    Keine Befugnis des Fernwärmeversorgers zur einseitigen Änderung von …

    Auszug aus KG, 29.09.2020 - 9 U 19/20
    In einem Vertrag über die Lieferung von Fernwärme ist das Versorgungsunternehmen regelmäßig weder nach § 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV noch sonst dazu berechtigt, durch einseitige Erklärung, also ohne Zustimmung des Kunden eine Preisanpassungsklausel in den bestehenden Vertrag einzubeziehen (Anschluss an OLG Frankfurt, Urteil vom 21. März 2019 - 6 U 191/17, juris Rn. 17 bis 31).

    Dahinstehen kann, ob sie nach § 11 Abs. 4 S. 2 des mit der Beklagten bestehenden Wärmelieferungsvertrages hierzu verpflichtet sein könnten dies dürfte allerdings zu verneinen und die Regelung nach § 307 Abs. 1 BGB nichtig sein (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 21. März 2019 - 6 U 191/17 -, juris Rn. 29) -, da die Beklagte einen solchen Anspruch nicht geltend gemacht hat und die Kläger seine Erfüllung verweigert hätten.

    Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen kann in vollem Umfang auf die zutreffenden Ausführungen des Landgerichts in dem angefochtenen Urteil sowie auf die von ihm in Bezug genommenen Ausführungen des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. in seinem Urteil vom 21. März 2019 - 6 U 191/17 -, juris Rn. 17 bis 31, die sich auch der Senat vollumfänglich zu eigen macht, verwiesen werden.

  • BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 339/10

    Zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen

    Auszug aus KG, 29.09.2020 - 9 U 19/20
    Auch ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich und damit nicht feststellbar, dass sich die Wärmepreisentwicklung, also die Entwicklung des dem Kunden in Rechnung gestellten Gesamtpreises, vorliegend durch die Anpassung des Bereitstellungspreises oder durch seine Gewichtung von den kostenmäßigen Zusammenhängen lösen oder insoweit das von § 24 Abs. 4 S. 1 AVBFernwärmeV geforderte angemessene Verhältnis von Markt- und Kostenelementen nicht mehr gewahrt bliebe (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 339/10 -, juris Rn. 33).

    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof gerade in seinem von dem Landgericht mittelbar in Bezug genommenen Urteil vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 339/10 - in einem vergleichbare Preisanpassungsklauseln betreffenden Fall sehr deutlich zwischen den Preisanpassungsklauseln über den Arbeitspreis und den Grundpreis (hier: Bereitstellungspreis) unterschieden und mit keinem Wort auch nur angedeutet, dass die Unwirksamkeit der einen Klausel nach oder entsprechend § 139 BGB zur Unwirksamkeit der anderen hätte führen könne, sondern die Wirksamkeit beider Klauseln getrennt aus sich heraus geprüft (…BGH, a.a.O., juris Rn. 22 ff. einerseits, juris Rn. 30 ff. andererseits), was sich vor dem Hintergrund des § 306 Abs. 1 BGB auch als richtig erweist.

    Eine höchstrichterliche Klärung dürfte noch nicht gelungen sein, weil Entscheidungen, die die Rechtsauffassung des Senats nahelegen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 339/10 -, juris Rn. 22 ff.) solche gegenüberstehen, die daran zweifeln lassen könnten (vgl. etwa BGH…, Urteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 66/09 -, juris Rn. 33 ff., wo nicht zwischen den beiden einerseits den Arbeitspreis, andererseits den Grundpreis betreffenden Preisanpassungsklauseln differenziert wird).

  • BGH, 19.07.2017 - VIII ZR 268/15

    Fernwärmeversorgungsvertrag: Anforderungen an eine Preisanpassungsklausel des …

    Auszug aus KG, 29.09.2020 - 9 U 19/20
    Das entspricht im Übrigen auch der Auffassung des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, der in seinem Urteil vom 19. Juli 2017 - VIII ZR 268/15 - ausgeführt hat, dass Ansprüchen des Versorgers aus einem Fernwärmebezugsvertrag eine geänderte Preisänderungsregelung nur dann zugrunde gelegt werden kann, wenn diese Preisänderungsregelung gemäß 145 ff. BGB durch aufeinander bezogene korrespondierende Willenserklärungen der Parteien (Angebot und Nachfrage) Vertragsbestandteil wurde und - sollte dies der Fall sein - die Preisänderungsregelung auch inhaltlich den Anforderungen des § 24 AVBFernwärmeV gerecht wird (…BGH, a.a.O., juris Rn. 57).

    Denn nach den Ausführungen des l. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 23. April 2020 - I ZR 86/19 - soll die Rechtslage insoweit trotz der Ausführungen des VIII. Zivilsenats in seinem Urteil vom 19. Juli 2017 - VIII ZR 268/15 -, juris Rn. 57, nicht eindeutig geklärt sein (…BGH, a.a.O., juris Rn. 39; insoweit auch OLG Frankfurt…, Urteil vom 21. März 2019 - 6 U 190/17 -, juris Rn. 44).

  • BGH, 05.10.2016 - VIII ZR 241/15

    Langjähriger Energielieferungsvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung bei …

    Auszug aus KG, 29.09.2020 - 9 U 19/20
    Nach der von dem Landgericht auch herangezogenen, insoweit rechtsfortbildenden ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) auf das drei Jahre vor der ersten Beanstandung des Kunden geltende Preisniveau abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 2016 - VIII ZR 241/15 -, juris Rn. 12 m.w.N.), hier also auf die Preise des Jahres 2015.

    Sollte trotz der rechtsfortbildenden Rechtsprechung zur Ausfüllung der Vertragslücken bei unwirksamen Preisanpassungsklauseln die Bindung an den bestehenden Vertrag eine unzumutbare Härte darstellen, wäre der Vertrag im Übrigen nach § 306 Abs. 3 BGB unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 2016 - VIII ZR 241/15 -, juris Rn. 24 f.).

  • KG, 10.01.2019 - 20 U 146/17

    Rückforderung der zuviel gezahlten Beträge aufgrund einer unwirksamen …

    Auszug aus KG, 29.09.2020 - 9 U 19/20
    Insoweit kann vollumfänglich auf die Ausführungen in dem angefochtenen Urteil sowie die Ausführungen in dem dort in Bezug genommenen Urteil des 20. Zivilsenats des Kammergerichts vom 10. Januar 2019 - 20 U 146/17 - verwiesen werden, die von der Beklagten mit ihrer Berufung auch nicht mehr ernsthaft in Zweifel gezogen werden.

    Insoweit weicht der Senat unter anderem von dem Urteil des 20. Zivilsenats des Kammergerichts vom 10. Januar 2019 - 20 U 146/17 - ab, so dass die Zulassung jedenfalls gemäß § 542 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten war.

  • BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17

    Jogginghosen - Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche: Zulässigkeit einer …

    Auszug aus KG, 29.09.2020 - 9 U 19/20
    Unerheblich ist insoweit, ob es sich bei dem von der Revisionsbeschränkung erfassten Teil des Streitstoffs um einen eigenen Streitgegenstand handelt und dieser Teil auf der Ebene der Berufungsinstanz teilurteilsfähig wäre (BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17 -, juris Rn. 14).
  • BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 66/09

    Zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen

    Auszug aus KG, 29.09.2020 - 9 U 19/20
    Eine höchstrichterliche Klärung dürfte noch nicht gelungen sein, weil Entscheidungen, die die Rechtsauffassung des Senats nahelegen (vgl. etwa BGH…, Urteil vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 339/10 -, juris Rn. 22 ff.) solche gegenüberstehen, die daran zweifeln lassen könnten (vgl. etwa BGH, Urteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 66/09 -, juris Rn. 33 ff., wo nicht zwischen den beiden einerseits den Arbeitspreis, andererseits den Grundpreis betreffenden Preisanpassungsklauseln differenziert wird).
  • OLG Frankfurt, 21.03.2019 - 6 U 190/17

    Irreführung des Kunden durch unzutreffende Mitteilung über die Wirksamkeit einer …

    Auszug aus KG, 29.09.2020 - 9 U 19/20
    Denn nach den Ausführungen des l. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 23. April 2020 - I ZR 86/19 - soll die Rechtslage insoweit trotz der Ausführungen des VIII. Zivilsenats in seinem Urteil vom 19. Juli 2017 - VIII ZR 268/15 -, juris Rn. 57, nicht eindeutig geklärt sein (…BGH, a.a.O., juris Rn. 39; insoweit auch OLG Frankfurt, Urteil vom 21. März 2019 - 6 U 190/17 -, juris Rn. 44).
  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 286/02

    Neue Bundesländer: Umlegung der Betriebskosten auf die Mieter

    Auszug aus KG, 29.09.2020 - 9 U 19/20
    Folge hiervon ist nicht etwa, dass trotz bestehender Zulassungsgründe die Revision nicht zuzulassen wäre, sondern dass der Einzelrichter, dem die Sache von dem Senat zur Entscheidung übertragen worden ist, hierüber zu entscheiden hat (BGH, Urteil vom 16. Juli 2003 - VIII ZR 286/02 -, juris Rn. 2).
  • BGH, 23.04.2020 - I ZR 86/19

    Befugnis eines Versorgers zur einseitigen Änderung der Preisänderungsregelungen …

    Auszug aus KG, 29.09.2020 - 9 U 19/20
    Denn nach den Ausführungen des l. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 23. April 2020 - I ZR 86/19 - soll die Rechtslage insoweit trotz der Ausführungen des VIII. Zivilsenats in seinem Urteil vom 19. Juli 2017 - VIII ZR 268/15 -, juris Rn. 57, nicht eindeutig geklärt sein (…BGH, a.a.O., juris Rn. 39; insoweit auch OLG Frankfurt…, Urteil vom 21. März 2019 - 6 U 190/17 -, juris Rn. 44).
  • BGH, 03.02.2016 - VIII ZR 70/15

    Mieterhöhungsverlangen für Wohnraum: Anforderungen an die Begründung mit einem …

  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

  • BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 79/15

    Gaslieferungsvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit einer …

  • KG, 21.03.2022 - 8 U 1031/20

    Fernwärmeversorgungsvertrag: Anforderungen an eine Preisanpassungsklausel des …

    Ferner ist die Feststellungsklage als Zwischenfeststellungsklage nach § 256 Abs. 2 ZPO zulässig, da sie auf ein rechtliches Verhältnis, das für die Rückforderungsklage vorgreiflich ist, gerichtet ist (vgl. BGHZ 209, 337 Rn 44; vgl. etwa auch KG, Urt. v. 29.09.2020 -9 U 19/20, juris Rn 14).

    Die anderen Senate sind dem weitgehend gefolgt (s. etwa Urt. v. 20.09.2020 -9 U 19/20, juris Rn 16;… Urt. v. 28.04.2021 -28 U 4/20, juris Rn 21;… nochmals der 20. Zivilsenat in seinem Urt. v. 20.05.2021 -20 U 1022/20, juris Rn 23-26).

    Der gesonderten Prüfung von Arbeitspreis- und Grundpreisklausel in BGH NJW 2011, 3222 Rn 22 ff und 30 ff dürfte daher (so allerdings KG, Urt. v. 29.09.2020 -9 U 19/20, juris Rn 19 und dem folgend Urt., v. 28.04.2021 -28 U 4/20, juris Rn 26) kein Hinweis auf eine Tendenz des BGH zu entnehmen sein (…andererseits aber auch nicht dem Umstand, dass a.a.O., Rn 19 von "der Preisanpassungsbestimmung" in Ziff. 5 des Vertrags die Rede ist und dieser beide Klauseln umfasst, zumal in Rn 35 wieder von "den Klauseln" gesprochen wird).

    In Übereinstimmung mit der nunmehr einheitlichen Auffassung der Zivilsenate des Kammergerichts zu dieser Frage - auch der 20. Zivilsenat hält an seiner früheren abweichenden Auffassung im Urteil vom 10. Januar 2019, 20 U 146/17, nicht mehr fest - (vgl. u.a. KG, Urteil vom 15. Juni 2021 - 21 U 1077/20, unter II.3.4; KG, Urteil vom 29. Juli 2021 - 20 U 1151/20, unter II.1.2; KG, Urteil vom 15. Juni 2021 - 21 U 1077/20, unter II.3.3; KG, Urteil vom 29. September 2020 - Aktenzeichen 9 U 19/20, unter II.1a) bb) (2)) ist davon auszugehen, dass Veränderungen bzw. Verwerfungen bei dem Arbeitspreis sich nicht zwingend auf die Gestaltung der anderen Preiskomponenten auswirken müssen.

    Entgegen der Ansicht der Beklagten ist die einseitige Vertragsänderung nicht auf der Grundlage von § 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV rechtswirksam, da sich die Vorschrift nach ihrem Wortlaut und ihrer systematischen Stellung bei den Regelungen zur "Art der Versorgung" in § 4 AVBFernwärmeV darauf beschränkt, Änderungen von allgemeinen Versorgungsbedingungen von deren öffentlicher Bekanntmachung abhängig zu machen (vgl. Kammergericht, Urteile vom 29.09.2020 - 9 U 19/20 - juris Rz. 26;… vom 28.04.2021 - 28 U 4/20 - juris Rz. 42, 43; a.A. wohl OLG Düsseldorf…, Urteil vom 07.02.2018 - 27 U 2/17 - juris Rz. 34).

    Es besteht kein Grund, die Beklagte nach Wiederanstieg des Preises an dem vorübergehend niedrigerem Preis für 2017 festzuhalten (…ebenso KG, Urt. v. 20.05.2021 -20 U 1022/20, juris Rn 39; a.A. aber KG, Urt. v. 29.09.2020 -9 U 19/20, juris Rn 24 …und Urt. v. 28.04.2021 -28 U 4/20, juris Rn 33).

  • KG, 05.07.2021 - 24 U 1041/20

    Rückforderung zuviel gezahlter Beträge wegen Nichtigkeit einer …

    Sie genügt den Vorgaben des § 24 Absatz 3 Satz 2 AVBFernwärmeV aF (wie hier KG, Urteil vom 20. Mai 2021 - 20 U 1022/20 ; KG, Urteil vom 28. April 2021 - 28 U 4/20 ; KG, Urteil vom 29. September 2020 - 9 U 19/20; KG, Urteil vom 10. Januar 2019 - 20 U 146/17 ).

    Rn. 39 cc) Die Formel ist ferner nicht gemäß § 139 BGB unwirksam, weil die zwischen den Parteien vereinbarte Formel in Bezug auf den Arbeitspreis gegen das Transparenzgebot des § 24 Absatz 3 Satz 2 AVB-FernwärmeV aF verstößt (wie hier KG, Urteil vom 28. April 2021 - 28 U 4/20 ; KG, Urteil vom 29. September 2020 - 9 U 19/20).

    Dies folgt schon aus § 306 Absatz 1 BGB (wie hier KG, Urteil vom 29. September 2020 - 9 U 19/20).

    Einen Anlass, stets den niedrigsten Preis der zu betrachtenden Jahre zu nehmen, gibt es nicht (KG, Urteil vom 20. Mai 2021 - 20 U 1022/20 ; anderer Ansicht KG, Urteil vom 28. April 2021 - 28 U 4/20 ; KG, Urteil vom 29. September 2020 - 9 U 19/20).

    Rn. 60 b) Aus § 4 Absatz 2 AVBFernwärmeV folgt nichts anderes (wie hier KG, Urteil vom 20. Mai 2021 - 20 U 1022/20 ; KG, Urteil vom 28. April 2021 - 28 U 4/20 ; KG, Urteil vom 29. September 2020 - 9 U 19/20; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 21. März 2019 - 6 U 191/17; anderer Ansicht OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. Februar 2018 - 27 U 2/17).

    Wegen der in der Urteilsformel zu 4) genannten Fragen sind bereits Revisionen in den Verfahren LG Berlin, Urteil vom 11. September 2020 - 3 S 7/20 - und KG, Urteil vom 29. September 2020 - 9 U 19/20 - anhängig.

  • KG, 05.07.2021 - 24 U 1061/20

    Wärmelieferungsvertrag: Wirksamkeit von Preisänderungsklauseln sowie deren …

    Sie genügt den Vorgaben des § 24 Absatz 3 Satz 2 AVBFernwärmeV aF (wie hier KG, Urteil vom 20. Mai 2021 - 20 U 1022/20 ; KG, Urteil vom 28. April 2021 - 28 U 4/20 ; KG, Urteil vom 29. September 2020 - 9 U 19/20; KG, Urteil vom 10. Januar 2019 - 20 U 146/17 ).

    Rn. 42 cc) Die Formel ist ferner nicht gemäß § 139 BGB unwirksam, weil die zwischen den Parteien vereinbarte Formel in Bezug auf den Arbeitspreis gegen das Transparenzgebot des § 24 Absatz 3 Satz 2 AVB-FernwärmeV aF verstößt (wie hier KG, Urteil vom 28. April 2021 - 28 U 4/20 ; KG, Urteil vom 29. September 2020 - 9 U 19/20).

    Dies folgt schon aus § 306 Absatz 1 BGB (wie hier KG, Urteil vom 29. September 2020 - 9 U 19/20).

    Einen Anlass, stets den niedrigsten Preis der zu betrachtenden Jahre zu nehmen, gibt es nicht (KG, Urteil vom 20. Mai 2021 - 20 U 1022/20 ; anderer Ansicht KG, Urteil vom 28. April 2021 - 28 U 4/20 ; KG, Urteil vom 29. September 2020 - 9 U 19/20).

    Rn. 62 b) Aus § 4 Absatz 2 AVBFernwärmeV folgt nichts anderes (wie hier KG, Urteil vom 20. Mai 2021 - 20 U 1022/20 ; KG, Urteil vom 28. April 2021 - 28 U 4/20 ; KG, Urteil vom 29. September 2020 - 9 U 19/20; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 21. März 2019 - 6 U 191/17; anderer Ansicht OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. Februar 2018 - 27 U 2/17).

    Wegen der in der Urteilsformel zu 4) genannten Fragen sind bereits Revisionen in den Verfahren LG Berlin, Urteil vom 11. September 2020 - 3 S 7/20 - und KG, Urteil vom 29. September 2020 - 9 U 19/20 - anhängig.

  • KG, 10.12.2024 - 9 U 1087/20

    EuGH-Vorlage zur Vereinbarkeit der sog. Dreijahreslösung beim Wegfall einer …

    Rn. 44 Anders als das Landgericht ist der Senat aber der Auffassung, dass die Unwirksamkeit einer von anderen Preisänderungsklauseln trennbaren Preisänderungsklausel (hier zum Arbeitspreis) entsprechend § 306 Abs. 1 BGB nicht die Unwirksamkeit dieser anderen Preisänderungsklauseln (hier zu Mess- und Bereitstellungspreis) nach sich zieht (vgl. BGH…, Urteil vom 6. April 2022 - VIII ZR 295/20 (ECLI:DE:BGH:2022:060422UVIIIZR295.20.0) - juris Rn. 36 sowie Senat, Urteil vom 29. September 2020 - 9 U 19/20 - juris Rn. 16 f., jeweils in Rechtsstreitigkeiten, die inhaltsgleiche Klauseln betrafen).

    Rn. 47 Die ergänzende Auslegung des Wärmelieferungsvertrages zwischen den Parteien im Sinne der sog. Dreijahreslösung hätte für die Entscheidung des Senats im Berufungsverfahren zur Folge, dass das Urteil des Landgerichts auf die zulässige Berufung der Beklagten zu den Zahlungsansprüchen dahin abzuändern wäre, dass für die Ermittlung der Zahlungsansprüche der Klägerin aus den §§ 812 Absatz 1 Satz 1 Fall 1, 818 Abs. 2 BGB die drei Jahre vor der ersten Beanstandung durch die Klägerin maßgeblichen Arbeitspreise für die Abrechnungen der Jahre 2015 bis 2018 (bei Bejahung der Auslegungsfrage zu 3. auch für die Jahre 2019 und 2020) zugrunde zu legen wären, während die Abrechnungen ansonsten, also insbesondere wegen der aufgrund der entsprechenden Preisänderungsklausel seit Vertragsbeginn erhöhten Bereitstellungspreise unverändert blieben (vgl. Senat, Urteil vom 29. September 2020 - 9 U 19/20 - juris Rn. 24 in einem Parallelverfahren).

  • KG, 20.05.2021 - 20 U 1022/20

    Rechtmäßigkeit einer Fernwärme-Preisanpassungsklausel mit variablem Faktor

    Insoweit hält der Senat an seiner im Urteil vom 10.01.2019 - 20 U 146/17 - vertretenen Rechtsansicht nicht fest (vgl. hierzu auch Kammergericht, Urteile vom 29.09.2020 - 9 U 19/20 - juris Rz. 17 ff.;… vom 28.04.2021 - 28 U 4/20 - juris Rz. 23 ff.).

    Der Senat weicht insoweit von den Entscheidungen der weiteren Senate des Kammergerichts ab, die für das Abrechnungsjahr 2018 als Vergleichsmaßstab den Preis des Jahres 2017 von Euro 0, 0830 pro kWh gewählt haben (vgl. Urteile vom 29.09.2020 - 9 U 19/20 - juris Rz. 24;… vom 28.04.2021 - 28 U 4/20 - juris Rz. 32 ).

    Entgegen der Ansicht der Beklagten ist die einseitige Vertragsänderung nicht auf der Grundlage von § 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV rechtswirksam, da sich die Vorschrift nach ihrem Wortlaut und ihrer systematischen Stellung bei den Regelungen zur "Art der Versorgung" in § 4 AVBFernwärmeV darauf beschränkt, Änderungen von allgemeinen Versorgungsbedingungen von deren öffentlicher Bekanntmachung abhängig zu machen (vgl. Kammergericht, Urteile vom 29.09.2020 - 9 U 19/20 - juris Rz. 26;… vom 28.04.2021 - 28 U 4/20 - juris Rz. 42, 43; a.A. wohl OLG Düsseldorf…, Urteil vom 07.02.2018 - 27 U 2/17 - juris Rz. 34).

  • KG, 20.10.2021 - 11 U 1009/20

    Wirksamkeit einer Preisänderungsklausel in einem Fernwärmelieferungsvertrag

    Die Formel zur Berechnung des Bereitstellungs- und des Messpreises (P = P2000 (0,4 l/I2000 + 0,6 L/L2000) ist hiervon nicht betroffen (so auch KG, Urteil vom 5. Juli 2021 - 24 U 1004/20; KG, Urteil vom 20. Mai 2021 - 20 U 1022/20 ; KG, Urteil vom 28. April 2021 - 28 U 4/20 ; KG, Urteil vom 29. September 2020 - 9 U 19/20; KG, Urteil vom 10. Januar 2019 - 20 U 146/17 ).

    Es besteht keine Veranlassung, den niedrigsten Preis der betreffenden Abrechnungsjahre zugrunde zu legen, so dass es bei dem für das Jahr 2018 von der Beklagten berechneten AP von 0, 0836 EUR/kWh bleibt, da dieser immer noch unter dem AP 2014 liegt (so auch KG, Urteil vom 5. Juli 2021 - 24 U 1004/20; KG, Urteil vom 20. Mai 2021 - 20 U 1022/20 ; abweichend hingegen KG, Urteil vom 28. April 2021 - 28 U 4/20 ; KG, Urteil vom 29. September 2020 - 9 U 19/20).

    Hiernach können lediglich Änderungen von allgemeinen Versorgungsbedingungen von deren öffentlicher Bekanntmachung abhängig gemacht werden (vgl. Kammergericht, Urteile vom 29.09.2020 - 9 U 19/20 - juris Rn. 26;… vom 28.04.2021 - 28 U 4/20 - juris Rn. 42, 43 und vom 29.07.2021 - 20 U 1151/20).

  • KG, 28.04.2021 - 28 U 4/20

    Fernwärmelieferungsvertrag: Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel

    Der erkennende Senat schließt sich insoweit dem Urteil des 9. Zivilsenat des Kammergerichts vom 29. September 2020 - 9 U 19/20 - an und weicht von dem Urteil des 20. Zivilsenat des Kammergerichts vom 10. Januar 2019 - 20 U 146/17 - ab.
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KG, 23.05.2023 - 9 U 19/20 (https://dejure.org/2023,12357)
KG, Entscheidung vom 23.05.2023 - 9 U 19/20 (https://dejure.org/2023,12357)
KG, Entscheidung vom 23. Mai 2023 - 9 U 19/20 (https://dejure.org/2023,12357)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 24 Abs 4 S 1 AVBFernwärmeV, § 134 BGB
    Wirksamkeit von Preisänderungsklauseln in einem Fernwärmelieferungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Ersetzung einer unwirksamen Preisänderungsklausel in einem bestehenden Wärmelieferungsvertrag; Ausgestaltung von Preisänderungsklauseln in Wärmelieferungsverträgen

  • rechtsportal.de

    AVBFernwärmeV § 24 Abs. 4 S. 1, 2, 3; BGB § 134
    Wirksamkeit der Ersetzung einer unwirksamen Preisänderungsklausel in einem bestehenden Wärmelieferungsvertrag; Ausgestaltung von Preisänderungsklauseln in Wärmelieferungsverträgen

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 06.04.2022 - VIII ZR 295/20

    BGH trifft erste Entscheidung in Klageserie gegen Berliner …

    Auszug aus KG, 23.05.2023 - 9 U 19/20
    Auf die teilweise zugelassenen und von den Parteien eingelegten Revisionen hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Senats mit Urteil vom 6. April 2022 - VIII ZR 295/20 - unter Zurückweisung der Revisionen beider Parteien im Übrigen wegen der Feststellung der Unwirksamkeit der PÄK AP 2019 sowie hinsichtlich der Kostenentscheidung aufgehoben und den Rechtsstreit insoweit zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Rn. 19 Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf das angefochtene Urteil des Landgerichts sowie die Urteile des Senats vom 29. September 2020 und des Bundesgerichtshofs vom 6. April 2022 - VIII ZR 295/20 - Bezug genommen.

    Rn. 20 Die Berufung der Beklagten ist, soweit nach den Urteilen des Senats vom 29. September 2020 und des Bundesgerichtshofs vom 6. April 2022 - VIII ZR 295/20 - noch über sie zu entscheiden war, unbegründet.

    Rn. 21 Zwar war die Beklagte als Wärmelieferungsunternehmen, der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgend, auf der Grundlage von § 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV berechtigt, eine unwirksame Preisänderungsklausel wie hier die zum Arbeitspreis in dem zwischen den Parteien bestehenden Wärmelieferungsvertrag für künftige Preisänderungen einseitig durch eine neue zu ersetzen, indem sie diese, wie vorliegend, ordnungsgemäß veröffentlicht hat (…vgl. nur BGH, Urteile vom 26. Januar 2022 - VIII ZR 175/19 -, juris Rn. 30 ff. sowie vom 6. April 2022 - VIII ZR 295/20 -, juris Rn. 64, 69 f., 74 f.; ferner BGH…, Urteil vom 15. März 2023 - VIII ZR 77/22 -, juris Rn. 21).

    Die neue Klausel muss dann aber inhaltlich den Anforderungen des § 24 Abs. 4 S. 1 bis S. 3 AVBFernwärmeV, die nach nicht entscheidungserheblichen Neufassungen des § 24 AVBFernwärmeV unverändert fortgelten, entsprechen (BGH, Urteil vom 6. April 2022 - VIII ZR 295/20 -, juris Rn. 70, 75; BGH…, Urteil vom 15. März 2023 - VIII ZR 77/22 -, juris Rn. 22); das ist vorliegend nicht der Fall und führt gemäß § 134 BGB zur Unwirksamkeit auch der PÄK AP 2019.

    Rn. 23 Preisänderungsklauseln in Wärmelieferungsverträgen müssen demzufolge so ausgestaltet sein, dass sie sowohl die Kostenentwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung von Fernwärme durch das Unternehmen (Kostenelement) als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt (Marktelement) angemessen berücksichtigen (BGH, Urteil vom 6. April 2022 - VIII ZR 295/20 -, juris Rn. 27).

  • KG, 16.05.2023 - 9 U 1087/20

    Verfahrensaussetzung bei Anhängigkeit eines Parallelverfahrens mit der …

    Auszug aus KG, 23.05.2023 - 9 U 19/20
    Wollte man nach Preissenkungen dagegen auf den höheren, der Beanstandung drei Jahre vorausgehenden Preis abstellen, dürfte dies auf eine partielle geltungserhaltende Reduktion der unwirksamen Preisänderungsklausel hinauslaufen und könnte die ohnehin teilweise angenommenen Bedenken der Vereinbarkeit der sog. Dreijahreslösung mit Art. 6 Abs. 1 Richtlinie 93/13/EWG (vgl. dazu ausführlich BGH…, Urteil vom 1. Juni 2022 - VIII 287/20 -, juris Rn. 41 ff. sowie Senat, Beschluss vom 16. Mai 2023 - 9 U 1087/20 -, juris) noch vertiefen.

    Rn. 36 Zur Veranschaulichung war im Termin zur mündlichen Verhandlung am 9. Mai 2023 eingehend die den Prozessbevollmächtigten der Parteien bekannte Preiserhöhung des Jahres 2019 aus dem Parallelverfahren 9 U 1087/20 erörtert worden, bei dem die Beklagte die streitgegenständliche PÄK AP 2019 angewandt hatte.

    Zwar vertritt der Senat die Auffassung, dass eine Aussetzung analog § 148 ZPO bei noch anhängigen vorgreiflichen Revisionsverfahren grundsätzlich zulässig ist (vgl. Beschluss vom 16. Mai 2023 - 9 U 1087/20 -, juris); sie erscheint aber dennoch dann nicht zweckmäßig, wenn, wie vorliegend, durch ein Verfahren der höheren Instanz bei Einlegung des zuzulassenden Rechtsmittels oder Vorlage zusätzliche tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte einer Entscheidung zugeführt würden (…vgl. Senat a.a.O.).

  • BGH, 26.01.2022 - VIII ZR 175/19

    Fernwärmeversorgungsvertrag: Einseitige Anpassung einer Preisänderungsklausel …

    Auszug aus KG, 23.05.2023 - 9 U 19/20
    Rn. 21 Zwar war die Beklagte als Wärmelieferungsunternehmen, der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgend, auf der Grundlage von § 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV berechtigt, eine unwirksame Preisänderungsklausel wie hier die zum Arbeitspreis in dem zwischen den Parteien bestehenden Wärmelieferungsvertrag für künftige Preisänderungen einseitig durch eine neue zu ersetzen, indem sie diese, wie vorliegend, ordnungsgemäß veröffentlicht hat (vgl. nur BGH, Urteile vom 26. Januar 2022 - VIII ZR 175/19 -, juris Rn. 30 ff. …sowie vom 6. April 2022 - VIII ZR 295/20 -, juris Rn. 64, 69 f., 74 f.; ferner BGH…, Urteil vom 15. März 2023 - VIII ZR 77/22 -, juris Rn. 21).

    Ansonsten kommt dem Versorgungsunternehmen bei der Festlegung der für eine angemessene Preisanpassung maßgeblichen Berechnungsfaktoren unter Einhaltung von Transparenzerfordernissen sowie Kosten- und Marktorientierung nach § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV ein Gestaltungsspielraum zu (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2022- VIII ZR 175/19 -, juris Rn. 53).

    Dieser Gestaltungsspielraum erlaubt einseitige Änderungen aufgrund der Zukunftsgerichtetheit des § 4 Abs. 1 AVBFernwärmeV ("zu den jeweiligen allgemeinen Versorgungsbedingungen") und des § 24 Abs. 4 Satz 1 AVBFernwärmeV ("Kostenentwicklung") aber erst ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mit Wirkung für die Zukunft, so dass ein Versorgungsunternehmen eine bereits zuvor nach § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV in Verbindung mit § 134 BGB bestehende Nichtigkeit nicht rückwirkend durch eine nachträgliche Anpassung der Klausel beseitigen kann (BGH, Urteil vom 26. Januar 2022 - VIII ZR 175/19 -, juris Rn. 54, 68).

  • BGH, 06.07.2022 - VIII ZR 155/21

    Preisänderungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen

    Auszug aus KG, 23.05.2023 - 9 U 19/20
    Rn. 34 (b) Soweit der Bundesgerichtshof demgegenüber die Auffassung vertritt, eine Preiserhöhung sei nach Preisherabsetzungen aufgrund der sog. Dreijahreslösung bis zur Höhe des danach maßgeblichen Ausgangspreises zulässig (vgl. etwa BGH…, Urteil vom 6. Juli 2022 - VIII ZR 28/21 -, juris Rn. 49; BGH, Urteil vom 6. Juli 2022 - VIII ZR 155/21 - Rn. 39; BGH…, Urteil vom 31. August 2022 -, juris Rn. 66; BGH…, Urteil vom 28. September 2022 - VIII ZR 358/21 -, juris Rn. 59), vermag der Senat dem - jedenfalls ohne weitere, ihm weder a.a.O. noch sonst ersichtliche Argumente - nicht zu folgen (wie hier etwa auch KG…, Urteil vom 28. April 2021 - 28 U 4/20 - juris Rn. 33 ;… ausdrücklich dagegen KG, Urteil vom 11 U 1009/20 - Urteil vom 20. Oktober 2021 - juris Rn. 64).

    Erforderlich ist lediglich die Mitteilung der Parameter, aufgrund derer die Preisänderung zulässig sein soll, sowie deren Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit, nicht aber die weitergehende Erläuterung der Klausel (…vgl. BGH, Urteil vom VIII ZR 66/09 -, juris Rn. 33 ff.; BGH, Urteil vom 6. Juli 2022 - VIII ZR 155/21 -, juris Rn. 30).

  • KG, 09.03.2023 - 4 U 121/21

    Wirksamkeit einer Preisänderungsklausel in einem Fernwärmelieferungsvertrag

    Auszug aus KG, 23.05.2023 - 9 U 19/20
    Es kann insoweit auf die den Parteien bekannten Ausführungen des 4. Zivilsenats des Kammergerichts in seinen Urteilen vom 9. März 2023 ( 4 U 41/20, 4 U 1062/20, 4 U 121/21 und 4 U 44/22 ; soweit ersichtlich bislang nicht veröffentlicht), verwiesen werden, wie sie die Beklagte in ihrem Schriftsatz vom 18. April 2023, Seiten 3 bis 10 (Bl. 60 bis 67N d.A.) exemplarisch aus dem Urteil in dem Rechtsstreit zum Aktenzeichen 4 U 41/20 wiedergegeben hat; diesen Ausführungen schließt sich der Senat weitgehend an.

    Rn. 40 Die Revision, worüber der Senat durch Einzelrichter entscheiden konnte (vgl. Senat…, Urteil vom 29. September 2020 - 9 U 19/20 -, juris Rn. 34), war schon wegen der Divergenz zu den Urteilen des 4. Zivilsenats des Kammergerichts vom 9. März 2023 ( 4 U 41/20, 4 U 1062/20, 4 U 121/21 und 4 U 44/22 ) zuzulassen, wonach bei im wesentlichen gleichem Sach- und Streitstand die hier wie dort streitgegenständliche PÄK AP 2019 von der Beklagten in die dort verfahrensgegenständlichen Wärmelieferungsverträge wirksam habe eingefügt werden können.

  • KG, 09.03.2023 - 4 U 44/22

    Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in einem Fernwärmelieferungsvertrag; …

    Auszug aus KG, 23.05.2023 - 9 U 19/20
    Es kann insoweit auf die den Parteien bekannten Ausführungen des 4. Zivilsenats des Kammergerichts in seinen Urteilen vom 9. März 2023 ( 4 U 41/20, 4 U 1062/20, 4 U 121/21 und 4 U 44/22 ; soweit ersichtlich bislang nicht veröffentlicht), verwiesen werden, wie sie die Beklagte in ihrem Schriftsatz vom 18. April 2023, Seiten 3 bis 10 (Bl. 60 bis 67N d.A.) exemplarisch aus dem Urteil in dem Rechtsstreit zum Aktenzeichen 4 U 41/20 wiedergegeben hat; diesen Ausführungen schließt sich der Senat weitgehend an.

    Rn. 40 Die Revision, worüber der Senat durch Einzelrichter entscheiden konnte (vgl. Senat…, Urteil vom 29. September 2020 - 9 U 19/20 -, juris Rn. 34), war schon wegen der Divergenz zu den Urteilen des 4. Zivilsenats des Kammergerichts vom 9. März 2023 ( 4 U 41/20, 4 U 1062/20, 4 U 121/21 und 4 U 44/22 ) zuzulassen, wonach bei im wesentlichen gleichem Sach- und Streitstand die hier wie dort streitgegenständliche PÄK AP 2019 von der Beklagten in die dort verfahrensgegenständlichen Wärmelieferungsverträge wirksam habe eingefügt werden können.

  • KG, 09.03.2023 - 4 U 41/20

    Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in einem Fernwärmelieferungsvertrag; …

    Auszug aus KG, 23.05.2023 - 9 U 19/20
    Es kann insoweit auf die den Parteien bekannten Ausführungen des 4. Zivilsenats des Kammergerichts in seinen Urteilen vom 9. März 2023 ( 4 U 41/20, 4 U 1062/20, 4 U 121/21 und 4 U 44/22 ; soweit ersichtlich bislang nicht veröffentlicht), verwiesen werden, wie sie die Beklagte in ihrem Schriftsatz vom 18. April 2023, Seiten 3 bis 10 (Bl. 60 bis 67N d.A.) exemplarisch aus dem Urteil in dem Rechtsstreit zum Aktenzeichen 4 U 41/20 wiedergegeben hat; diesen Ausführungen schließt sich der Senat weitgehend an.

    Rn. 40 Die Revision, worüber der Senat durch Einzelrichter entscheiden konnte (vgl. Senat…, Urteil vom 29. September 2020 - 9 U 19/20 -, juris Rn. 34), war schon wegen der Divergenz zu den Urteilen des 4. Zivilsenats des Kammergerichts vom 9. März 2023 ( 4 U 41/20, 4 U 1062/20, 4 U 121/21 und 4 U 44/22 ) zuzulassen, wonach bei im wesentlichen gleichem Sach- und Streitstand die hier wie dort streitgegenständliche PÄK AP 2019 von der Beklagten in die dort verfahrensgegenständlichen Wärmelieferungsverträge wirksam habe eingefügt werden können.

  • KG, 09.03.2023 - 4 U 1062/20

    Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in einem Wärmelieferungsvertrag

    Auszug aus KG, 23.05.2023 - 9 U 19/20
    Es kann insoweit auf die den Parteien bekannten Ausführungen des 4. Zivilsenats des Kammergerichts in seinen Urteilen vom 9. März 2023 ( 4 U 41/20, 4 U 1062/20, 4 U 121/21 und 4 U 44/22 ; soweit ersichtlich bislang nicht veröffentlicht), verwiesen werden, wie sie die Beklagte in ihrem Schriftsatz vom 18. April 2023, Seiten 3 bis 10 (Bl. 60 bis 67N d.A.) exemplarisch aus dem Urteil in dem Rechtsstreit zum Aktenzeichen 4 U 41/20 wiedergegeben hat; diesen Ausführungen schließt sich der Senat weitgehend an.

    Rn. 40 Die Revision, worüber der Senat durch Einzelrichter entscheiden konnte (vgl. Senat…, Urteil vom 29. September 2020 - 9 U 19/20 -, juris Rn. 34), war schon wegen der Divergenz zu den Urteilen des 4. Zivilsenats des Kammergerichts vom 9. März 2023 ( 4 U 41/20, 4 U 1062/20, 4 U 121/21 und 4 U 44/22 ) zuzulassen, wonach bei im wesentlichen gleichem Sach- und Streitstand die hier wie dort streitgegenständliche PÄK AP 2019 von der Beklagten in die dort verfahrensgegenständlichen Wärmelieferungsverträge wirksam habe eingefügt werden können.

  • BGH, 25.06.2014 - VIII ZR 344/13

    Fernwärmelieferungsvertrag: Nichtigkeit einer Preisanpassungsklausel mit Wirkung …

    Auszug aus KG, 23.05.2023 - 9 U 19/20
    Bezieht das Unternehmen, wie vorliegend die Beklagte, die von ihm bereitgestellte Wärme bereits fertig von einem Vorlieferanten, ist hierbei zur angemessenen Berücksichtigung seiner eigenen Kostenentwicklung eine mit dem Kunden vereinbarte Preisänderungsklausel so zu konzipieren, dass sie an die tatsächliche Entwicklung der eigenen Wärmebezugskosten anknüpft (BGH, Urteil vom 25. Juni 2014 - VIII ZR 344/13 -, juris Rn. 25; BGH…, Urteil vom 19. Juli 2017 - VIII ZR 268/15 -, juris Rn. 40); es ist dann also ein Gleichlauf der Kostenentwicklung erforderlich.

    Denn § 24 Abs. 4 S.· 1 AVBFernwärmeV weist Kosten- und Marktelement grundsätzlich den gleichen Rang zu und lässt Abstufungen nur im Rahmen der Angemessenheit zu (BGH, Urteil vom 25. Juni 2014 - VIII ZR 344/13 -, juris Rn. 21 m.w.N.).

  • BGH, 15.03.2023 - VIII ZR 77/22

    Fernwärmelieferungsvertrag: Recht des Fernwärmeversorgungsunternehmens zur …

    Auszug aus KG, 23.05.2023 - 9 U 19/20
    Rn. 21 Zwar war die Beklagte als Wärmelieferungsunternehmen, der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgend, auf der Grundlage von § 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV berechtigt, eine unwirksame Preisänderungsklausel wie hier die zum Arbeitspreis in dem zwischen den Parteien bestehenden Wärmelieferungsvertrag für künftige Preisänderungen einseitig durch eine neue zu ersetzen, indem sie diese, wie vorliegend, ordnungsgemäß veröffentlicht hat (…vgl. nur BGH, Urteile vom 26. Januar 2022 - VIII ZR 175/19 -, juris Rn. 30 ff. …sowie vom 6. April 2022 - VIII ZR 295/20 -, juris Rn. 64, 69 f., 74 f.; ferner BGH, Urteil vom 15. März 2023 - VIII ZR 77/22 -, juris Rn. 21).

    Die neue Klausel muss dann aber inhaltlich den Anforderungen des § 24 Abs. 4 S. 1 bis S. 3 AVBFernwärmeV, die nach nicht entscheidungserheblichen Neufassungen des § 24 AVBFernwärmeV unverändert fortgelten, entsprechen (BGH…, Urteil vom 6. April 2022 - VIII ZR 295/20 -, juris Rn. 70, 75; BGH, Urteil vom 15. März 2023 - VIII ZR 77/22 -, juris Rn. 22); das ist vorliegend nicht der Fall und führt gemäß § 134 BGB zur Unwirksamkeit auch der PÄK AP 2019.

  • BGH, 27.09.2023 - VIII ZR 249/22

    Zum Gestaltungsspielraum eines Fernwärmeversorgungsunternehmens bei der …

  • BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 66/09

    Zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen

  • BGH, 27.09.2023 - VIII ZR 263/22

    Zum Gestaltungsspielraum eines Fernwärmeversorgungsunternehmens bei der …

  • BGH, 06.07.2022 - VIII ZR 28/21

    Preisänderungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen

  • BGH, 28.09.2022 - VIII ZR 358/21

    Wirksamkeit von Preisänderungsklauseln in einem Wärmelieferungsvertrag; …

  • KG, 28.04.2021 - 28 U 4/20

    Fernwärmelieferungsvertrag: Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel

  • KG, 20.10.2021 - 11 U 1009/20

    Wirksamkeit einer Preisänderungsklausel in einem Fernwärmelieferungsvertrag

  • BGH, 19.07.2017 - VIII ZR 268/15

    Fernwärmeversorgungsvertrag: Anforderungen an eine Preisanpassungsklausel des …

  • BGH, 27.09.2023 - VIII ZR 249/22

    Zum Gestaltungsspielraum eines Fernwärmeversorgungsunternehmens bei der …

    Rn. 44 Die in der Rechtsprechung der Instanzgerichte teilweise vertretene gegenteilige Sichtweise (vgl. KG, Urteil vom 23. Mai 2023 - 9 U 19/20, juris Rn. 37 [beim Senat in der Revision anhängig unter VIII ZR 122/23, zuvor beim Senat anhängig gewesen unter VIII ZR 295/20]) nimmt nicht in den Blick, dass durch die Wahl des Jahres 2019 als Bezugsjahr für das Markt- und das Kostenelement nicht nur eine Preiserhöhung, sondern jegliche Preisänderung - und damit auch eine Preissenkung ab dem Wirksamwerden der Klausel für das erste Jahr ihrer Anwendbarkeit - ausgeschlossen wäre.
  • BGH, 27.09.2023 - VIII ZR 263/22

    Zum Gestaltungsspielraum eines Fernwärmeversorgungsunternehmens bei der …

    Rn. 46 Die in der Rechtsprechung der Instanzgerichte teilweise vertretene gegenteilige Sichtweise (vgl. KG, Urteil vom 23. Mai 2023 - 9 U 19/20, juris Rn. 37 [beim Senat in der Revision anhängig unter VIII ZR 122/23, zuvor beim Senat anhängig gewesen unter VIII ZR 295/20]) nimmt nicht in den Blick, dass durch die Wahl des Jahres 2019 als Bezugsjahr für das Markt- und das Kostenelement nicht nur eine Preiserhöhung, sondern jegliche Preisänderung - und damit auch eine Preissenkung ab dem Wirksamwerden der Klausel für das erste Jahr ihrer Anwendbarkeit - ausgeschlossen wäre.
  • LG Essen, 18.02.2026 - 11 O 103/25

    Fernwärmeliefervertrag, Preisanpassungsklausel

    Erforderlich ist lediglich die Mitteilung der Parameter, aufgrund derer die Preisänderung zulässig sein soll sowie deren Nachvollziehbarkeit, nicht aber die weitergehende Erläuterung der Klausel (BGH…, Urteil vom 6. April 2011, VIII ZR 66/09, Rn. 33 ff.; kürzlich auch KG Berlin, Urteil vom 23. Mai 2023, 9 U 19/20, Rn. 37).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.11.2020 - 9 U 19/20   

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https://dejure.org/2020,86437
OLG Köln, 10.11.2020 - 9 U 19/20 (https://dejure.org/2020,86437)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.11.2020 - 9 U 19/20 (https://dejure.org/2020,86437)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. November 2020 - 9 U 19/20 (https://dejure.org/2020,86437)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (32)

  • OLG Karlsruhe, 05.12.2017 - 12 U 145/17

    Rückabwicklungsverlangen für einen Altvertrag über eine fondsgebundene …

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2020 - 9 U 19/20
    Da die Unabhängigkeit des Treuhänders nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.12.2018 (- IV ZR 255/17 -, VersR 2018, 283 ff.) nicht im Zivilprozess um die Rechtmäßigkeit einer Beitragserhöhung zu überprüfen ist, ist der Name für den Versicherungsnehmer zunächst ohne Bedeutung.

    Rn. 69 aa) Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs führt eine etwaige zunächst unzureichende Mitteilung der Gründe möglicherweise nur zum Erfolg des Zahlungsantrags auf Rückzahlung der bis zum geltend gemachten Zeitpunkt einschließlich geleisteten Prämienzahlungen, nicht aber auch zum Erfolg des darüber hinaus reichenden Feststellungsantrags, sofern eine ausreichende Mitteilung der Gründe in den detaillierten Angaben in der Klageerwiderung erblickt werden könnte (BGH, Urteil vom 19.12.2018, - IV Z R 255/17 -, VersR 2018, 283 ff. in juris Rn. 65).

    Erfolgt eine Mitteilung der Prämienanpassung zunächst ohne eine den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG genügende Begründung, wird diese aber später nachgeholt, wird durch den Zugang dieser nachgeholten Begründung die für die Wirksamkeit der Neufestsetzung der Prämie angeordnete Frist in Lauf gesetzt, so dass erst von diesem Zeitpunkt an das Inkrafttreten nach § 203 Abs. 5 VVG zu berechnen ist (BGH, Urteil vom 19.12.2018, - IV Z R 255/17 -, VersR 2018, 283 ff. in juris Rn. 65;… MK/Boetius a.a.O. § 203 Rn. 1160;… Boetius, Private Krankenversicherung a.a.O. § 203 VVG Rn. 207; a.A. und für vollständige Unwirksamkeit: LG Neuruppin…, Urteil vom 25.08.2017, - 1 O 338/16 -, VersR 2018, 469 ff. in juris Rn. 26;… Brömmelmeyer in Schwintowski/Brömmelmeyer, Praxiskommentar z. VVG, 3. Aufl. 2016, § 203 VVG Rn. 47; Klimke, VersR 2016, 22/24 Ziff. III 1. a) u. b)).

    Rn. 111 b) Bedenken gegen die Zulässigkeit des Feststellungsantrages zu 3) bestehen ebenfalls nicht (BGH, Urteil vom 19.12.2018, - IV ZR 255/17 - VersR 2018, 283 ff., zitiert nach juris).

  • BGH, 21.02.2018 - IV ZR 385/16

    Altvertrag über eine private Rentenversicherung nach dem sog. Policenmodell: …

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2020 - 9 U 19/20
    Dabei genügt die Kenntnis von den Prämienanpassungen als solchen; der Versicherungsnehmer muss nicht den Schluss gezogen haben, dass diese unwirksam sind (BGH NJW 2018, 1469 [1470];… OLG Köln, Urteil vom 20 U 128/16 -, in juris Rdnr. 15).

    Bei einer solchen Konstellation sei dem Gläubiger die Erhebung der Klage jedenfalls dann nicht unzumutbar, wenn er gleichwohl bereits vor einer höchstrichterlichen Entscheidung seinen Anspruch gegenüber dem Schuldner geltend macht und dadurch zu erkennen gibt, vom Bestehen des Anspruchs auszugehen (BGH, Urteil vom 21.02.2018, - IV ZR 385/16 -, VersR 2018, 404 f. in juris Rn. 17).

  • BGH, 22.07.2014 - KZR 27/13

    Stromnetznutzungsentgelt VI - Bereicherungsrechtliche Rückforderung von …

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2020 - 9 U 19/20
    Die Grundsätze der Vorteilsausgleichung sind auf die nur auf objektiven Ausgleich gerichteten Ansprüche aus unberechtigter Bereicherung nicht anwendbar (…Palandt/Sprau, BGB, 79. Aufl. 2020, § 812 Rdnr. 72; BGH…, Urteil vom 05.11.2002, - XI ZR 381/01 -, NJW 2003, 582 ff. in juris Rn. 26 m.w.N.; BGH, Kartellsenat, Urteil vom 22.07.2014, - KZR 27/23 -, NJW 2014, 3089 ff. in juris Rn. 43).

    Zwar können nach dem Grundsatz von Treu und Glauben im Einzelfall Ausnahmen in Betracht kommen (BGH, Kartellsenat, Urteil vom 22.07.2014, - KZR 27/23 -, NJW 2014, 3089 ff. in juris Rn. 43), den der Bundesgerichtshof beim Rückforderungsanspruch nach § 3 HWiG angenommen und eine Anrechnung von Steuervorteilen im Wege der Vorteilsausgleich in entsprechender Anwendung der dafür geltenden Grundsätze vorgenommen hat (BGH…, Urteil vom 24.04.2007, - XI ZR 17/06 -,NJW 2007, 2401 ff. in juris Rn. 24).

  • OLG Köln, 07.04.2017 - 20 U 128/16

    Rechtmäßigkeit der Anpassung der Versicherungsbeiträge in der privaten …

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2020 - 9 U 19/20
    Die Rückzahlungsforderung ist daher jeweils frühestens mit der Zahlung der vermeintlich überhöhten Prämie fällig geworden, also entstanden (LG Neuruppin…, Urteil vom 25.08.2017, - 1 O 338/16 -, VersR 2018, 469 ff. in juris Rn. 40; OLG Köln, Urteil vom 20 U 128/16 -, in juris Rn 14 f.).

    Dabei genügt die Kenntnis von den Prämienanpassungen als solchen; der Versicherungsnehmer muss nicht den Schluss gezogen haben, dass diese unwirksam sind (BGH NJW 2018, 1469 [1470]; OLG Köln, Urteil vom 20 U 128/16 -, in juris Rdnr. 15).

  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 97/03

    Anpassung der Prämien in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2020 - 9 U 19/20
    Rn. 76 Dieser Bewertung steht auch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.09.2004 (IV ZR 97/03, VersR 2004, 1446 = NJW-RR 2004, 1677) nicht entgegen.

    Hierzu hat der BGH klargestellt, dass bei solchen Prämienanpassungen nach altem Recht, in denen die vertraglichen Bestimmungen zur Beitragsanpassung (dort § 8 a Teil 11, 111 AVB) "weniger strenge Vorgaben enthalten" als die seit dem 29.07.1994 geltenden Rechtsvorschriften und "dem Versicherer einen Ermessensspielraum eröffnen", diese "Ermessensausübung auf ihre Billigkeit nach § 315 BGB zu prüfen" ist (BGH NJW-RR 2004, 1677 [1678]).

  • BGH, 19.12.2018 - IV ZR 255/17

    Zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2020 - 9 U 19/20
    Da die Unabhängigkeit des Treuhänders nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.12.2018 (- IV ZR 255/17 -, VersR 2018, 283 ff.) nicht im Zivilprozess um die Rechtmäßigkeit einer Beitragserhöhung zu überprüfen ist, ist der Name für den Versicherungsnehmer zunächst ohne Bedeutung.

    Rn. 111 b) Bedenken gegen die Zulässigkeit des Feststellungsantrages zu 3) bestehen ebenfalls nicht (BGH, Urteil vom 19.12.2018, - IV ZR 255/17 - VersR 2018, 283 ff., zitiert nach juris).

  • LG Neuruppin, 25.08.2017 - 1 O 338/16

    Krankheitskostenversicherung: Anforderung an die Begründung einer …

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2020 - 9 U 19/20
    Erfolgt eine Mitteilung der Prämienanpassung zunächst ohne eine den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG genügende Begründung, wird diese aber später nachgeholt, wird durch den Zugang dieser nachgeholten Begründung die für die Wirksamkeit der Neufestsetzung der Prämie angeordnete Frist in Lauf gesetzt, so dass erst von diesem Zeitpunkt an das Inkrafttreten nach § 203 Abs. 5 VVG zu berechnen ist (BGH…, Urteil vom 19.12.2018, - IV Z R 255/17 -, VersR 2018, 283 ff. in juris Rn. 65;… MK/Boetius a.a.O. § 203 Rn. 1160;… Boetius, Private Krankenversicherung a.a.O. § 203 VVG Rn. 207; a.A. und für vollständige Unwirksamkeit: LG Neuruppin, Urteil vom 25.08.2017, - 1 O 338/16 -, VersR 2018, 469 ff. in juris Rn. 26;… Brömmelmeyer in Schwintowski/Brömmelmeyer, Praxiskommentar z. VVG, 3. Aufl. 2016, § 203 VVG Rn. 47; Klimke, VersR 2016, 22/24 Ziff. III 1. a) u. b)).

    Die Rückzahlungsforderung ist daher jeweils frühestens mit der Zahlung der vermeintlich überhöhten Prämie fällig geworden, also entstanden (LG Neuruppin, Urteil vom 25.08.2017, - 1 O 338/16 -, VersR 2018, 469 ff. in juris Rn. 40; OLG Köln, Urteil vom 20 U 128/16 -, in juris Rn 14 f.).

  • RG, 19.09.1917 - V 255/17

    1. Zuwiderhandlung eines zugelassenen Großhändlers gegen Häuteveräußerungsverbote …

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2020 - 9 U 19/20
    Rn. 69 aa) Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs führt eine etwaige zunächst unzureichende Mitteilung der Gründe möglicherweise nur zum Erfolg des Zahlungsantrags auf Rückzahlung der bis zum geltend gemachten Zeitpunkt einschließlich geleisteten Prämienzahlungen, nicht aber auch zum Erfolg des darüber hinaus reichenden Feststellungsantrags, sofern eine ausreichende Mitteilung der Gründe in den detaillierten Angaben in der Klageerwiderung erblickt werden könnte (BGH, Urteil vom 19.12.2018, - IV Z R 255/17 -, VersR 2018, 283 ff. in juris Rn. 65).

    Erfolgt eine Mitteilung der Prämienanpassung zunächst ohne eine den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG genügende Begründung, wird diese aber später nachgeholt, wird durch den Zugang dieser nachgeholten Begründung die für die Wirksamkeit der Neufestsetzung der Prämie angeordnete Frist in Lauf gesetzt, so dass erst von diesem Zeitpunkt an das Inkrafttreten nach § 203 Abs. 5 VVG zu berechnen ist (BGH, Urteil vom 19.12.2018, - IV Z R 255/17 -, VersR 2018, 283 ff. in juris Rn. 65;… MK/Boetius a.a.O. § 203 Rn. 1160;… Boetius, Private Krankenversicherung a.a.O. § 203 VVG Rn. 207; a.A. und für vollständige Unwirksamkeit: LG Neuruppin…, Urteil vom 25.08.2017, - 1 O 338/16 -, VersR 2018, 469 ff. in juris Rn. 26;… Brömmelmeyer in Schwintowski/Brömmelmeyer, Praxiskommentar z. VVG, 3. Aufl. 2016, § 203 VVG Rn. 47; Klimke, VersR 2016, 22/24 Ziff. III 1. a) u. b)).

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und …

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2020 - 9 U 19/20
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in diesen Fällen entschieden, dass die bereicherungsrechtlichen Rechtsfolgen der Europarechtswidrigkeit des § 5 a Abs. 2 S. 4 VVG a.F. nicht auf eine Wirkung ab Zugang des Widerspruchs (ex nunc) zu beschränken sind, sondern nur eine Rückwirkung dem Effektivitätsgebot entspreche (BGH…, Urteil vom 11.11.2015, - IV ZR 513/14 -, VersR 2016, 33 ff. in juris Rn. 29) und dass der Anspruch auf Prämienrückzahlung nach § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BGB der Höhe nach nicht uneingeschränkt alle gezahlten Prämien umfasse und dem Kläger bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung der jedenfalls faktisch bis zum Widerspruch genossene Versicherungsschutz anzurechnen sei (BGH…, Urteil vom 11.11.2015, - IV ZR 513/14 -, VersR 2016, 33 ff. in juris Rn. 30; BGH, Urteil vom 07.05.2014, - IV ZR 76/11 -, VersR 2014, 817 ff. in juris Rn. 45).
  • BGH, 13.01.2011 - IX ZR 110/10

    Rechtsanwaltsgebühren: Geschäftsgebühr für vorgerichtliche Tätigkeit vor Erhebung …

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2020 - 9 U 19/20
    Rn. 116 Eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr von 1, 3 hinaus kann nur gefordert werden, wenn eine Tätigkeit umfangreich und schwierig und daher "überdurchschnittlich" war (vgl. BGH NJW 2011, 1603 (1604 f.) Rn. 16;… BGH NJW 2012, 2813 (2814) Rn. 8;… BGH NJW 2015, 3244 (3246) Rn. 34;… Mayer/Kroiß/Teubel, RVG, 7. Aufl. 2018, RVG Nr. 2300 VV, Rn. 9 a).
  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11

    Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über …

  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 59/14

    Kosten für Abschlussschreiben II - Kosten eines Abschlussschreibens nach …

  • BGH, 11.11.2015 - IV ZR 513/14

    Fondsgebundene Lebensversicherung: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach …

  • BGH, 29.01.2008 - XI ZR 160/07

    Sicherungswirkung der Bürgschaft eines Bauträgers; Fälligkeit der Forderung aus …

  • BGH, 01.04.2015 - IV ZR 104/13

    Private Unfallversicherung: Bemessung der Invaliditätsleistung bei einer …

  • BGH, 05.05.2010 - III ZR 209/09

    Befreiungsanspruchs des Treuhänder: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist

  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 498/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verjährungsfristbeginn für …

  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06

    Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines …

  • BGH, 05.11.2002 - XI ZR 381/01

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Finanzaffäre Koch

  • BGH, 18.10.2017 - IV ZR 188/16

    Private Unfallversicherung: Auslegung der Klausel über die Kündigung des …

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

  • BGH, 27.02.2003 - III ZR 115/02

    Verfahrensrecht - Zusammenrechnung von Haupt- und Hilfsansprüchen

  • BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage und Widerklage

  • BGH, 17.12.2008 - IV ZR 9/08

    Reichweite des Grundsatzes der engen Auslegung von Risikoausschlussklauseln in …

  • BGH, 18.04.1985 - VII ZR 309/84

    Fehlgeleitete Überweisung - Wegfall der Bereicherung - Überweisung auf ein im …

  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 61/11

    Streitwertfeststellung bei Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung, …

  • BGH, 29.01.1987 - V ZR 136/86

    Bemessung des Streitwerts bei Klagen mehrerer Miteigentümer eines Grundstücks

  • OLG Köln, 28.01.2020 - 9 U 138/19

    Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherung AXA für unwirksam erklärt

  • OLG Köln, 29.10.2019 - 9 U 127/18

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung

  • OLG Köln, 17.12.2019 - 9 U 131/18

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung …

  • OLG Köln, 21.04.2020 - 9 U 174/18

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung Anspruch …

  • OLG Köln, 20.07.2012 - 20 U 149/11

    Eine für den VN günstige Entwicklung der Prämien ermöglicht dem Versicherer …

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.12.2020 - 9 U 19/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,85309
OLG Köln, 01.12.2020 - 9 U 19/20 (https://dejure.org/2020,85309)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.12.2020 - 9 U 19/20 (https://dejure.org/2020,85309)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Dezember 2020 - 9 U 19/20 (https://dejure.org/2020,85309)
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