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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.07.2024 - 9 UKl 2/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,17846
OLG Stuttgart, 10.07.2024 - 9 UKl 2/24 (https://dejure.org/2024,17846)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.07.2024 - 9 UKl 2/24 (https://dejure.org/2024,17846)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Juli 2024 - 9 UKl 2/24 (https://dejure.org/2024,17846)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 307 Abs 1 BGB, Art 3 Abs 5 EURL 92/2014, Art 6 Abs 1 EUV 2018/34, § 3 UKlaG, § 4 UKlaG
    Zuständigkeit für eine Klage zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe; Angaben eines Zahlungsdienstleisters in einer Entgeltinformation; Verstoß eines Zahlungsdienstleisters gegen eine Unterlassungsverpflichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UKlaG § 6 Abs. 1 ; ZKG § 5; ZKG § 47 Abs. 1
    Geltendmachung einer Vertragsstrafe nach dem Unterlassungsklagengesetz ; Angaben eines Zahlungsdienstleisters in einer Entgeltinformation; Glossar zur Entgeltinformation als eingefügte Fußnoten Bestandteil der Entgeltinformation

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafenklage eines Wettbewerbsverbandes ist keine Klage nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine Zuständigkeit der Oberlandesgerichte nach § 6 UKlaG für Klage auf Zahlung einer Vertragsstrafe durch Abmahnverein / Verband

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Angaben in Glossar zu Entgeltinformation eines Zahlungsdienstleisters als Bestandteil dieser Information ebenso wie direkt eingefügte Fußnoten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässige Verwendung eines Musters zur Entgeltinformation als Bestandteil der Angaben eines Zahlungsdienstleisters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachung einer Vertragsstrafe nach dem Unterlassungsklagengesetz; Angaben eines Zahlungsdienstleisters in einer Entgeltinformation; Glossar zur Entgeltinformation als eingefügte Fußnoten Bestandteil der Entgeltinformation

Besprechungen u.ä.

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Glossar als letzte Rettung der Bank

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 2771
  • ZIP 2024, 2200
  • WM 2024, 1513
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.10.2016 - I ZR 93/15

    Revision im Prozess um Vertragstrafeansprüche aus einer wettbewerbsrechtlichen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2024 - 9 UKl 2/24
    Denn dessen analoge Anwendung auf Ansprüche auf Vertragsstrafen hatte der Bundesgerichtshof mit der großen Sachkunde und dem "notwendigen Erfahrungswissen" der Landgerichte begründet (BGH, Beschluss vom 19.10.2016 - I ZR 93/15, zit. nach juris, Rn. 24).

    Es hat den Rechtsstreit, trotz Berücksichtigung der - zutreffenden - Erwägungen des Klägers, gestützt auf die Kommentierung insbesondere von Köhler/Alexander in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 42. Aufl. 2024, § 6 UKlaG Rn. 4 (die weiter angegebene Fundstelle im jurisPK-BGB Band 2, 10. Auflage 2023, § 6 UKlaG, Rn. 23, bezog sich auf die alte Fassung, die Erwägungen des BGH (MMR 2017, 169) ausschließlich auf § 13 UWG a.F.) an das Oberlandesgericht verwiesen.

  • BGH, 08.05.2018 - XI ZR 790/16

    Preisklauseln für eine sogenannte Zinscap-Prämie bzw. Zinssicherungsgebühr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2024 - 9 UKl 2/24
    Unter Berücksichtigung dieser Definition kann ein verständiger und redlicher Durchschnittskunde die Gebühreninformation unter Abwägung der Interessen der regelmäßig beteiligten Verkehrskreise (s. zur Auslegung von AGB statt vieler nur BGH, Urteil vom 05.06.2018 - XI ZR 790/16, zit. nach juris, Rn. 37) - anders als ohne, wie dies bei den den o. g. Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zugrunde liegenden Klauseln der Fall war - schlechthin nicht als Gebühr für Storno- oder Korrekturbuchungen verstehen.
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2024 - 9 UKl 2/24
    Rn. 38 Obwohl die Parteien unter Hinweis auf verschiedenste Entscheidungen aller Instanzen (der Kläger etwa auf die gewichtigen Gründe im Urteil des LG Stuttgart vom 06.11.2023 - 53 O 161/23 [Anl. K9a] und auf den Hinweisbeschluss des OLG Celle vom 22.03.2024 - 3 U 10/24 [Anl. K9h] sowie die Beklagte auf die Ausführungen des BGH im Urteil vom 11.07.2012 - IV ZR 164/11, zit. nach juris, unter Rn. 33) primär darüber streiten, ob es sich bei den Entgeltinformationen um AGB handelt, kann dies dahinstehen.
  • BGH, 27.01.2015 - XI ZR 174/13

    Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung privater Girokonten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2024 - 9 UKl 2/24
    Erkennbar keine Entgelte dürfen Kreditinstitute dagegen für Storno- und Korrekturbuchungen fordern, die sie im eigenen Interesse oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung vornehmen (s. etwa BGH, Urteile vom 27.01.2015 - XI ZR 174/13, zit. nach juris, Rn. 13 f., …sowie vom 28.07.2015 - XI ZR 434/14, zit. nach juris, Rn. 32 ff.).
  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 92/05

    Vollstreckung und Gewahrsamsverhältnisse bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2024 - 9 UKl 2/24
    Das ergibt sich zum einen schon daraus, dass Voraussetzung einer analogen Rechtsanwendung eine planwidrige Regelungslücke ist (s. statt vieler nur BGH, Urteil vom 14.12.2006 - IX ZR 92/05, zit. nach juris, Rn. 15).
  • BGH, 28.07.2015 - XI ZR 434/14

    Unwirksame Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung von Geschäftsgirokonten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2024 - 9 UKl 2/24
    Erkennbar keine Entgelte dürfen Kreditinstitute dagegen für Storno- und Korrekturbuchungen fordern, die sie im eigenen Interesse oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung vornehmen (…s. etwa BGH, Urteile vom 27.01.2015 - XI ZR 174/13, zit. nach juris, Rn. 13 f., sowie vom 28.07.2015 - XI ZR 434/14, zit. nach juris, Rn. 32 ff.).
  • LG Stuttgart, 06.11.2023 - 53 O 161/23

    Vertragsstrafe aufgrund einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wegen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2024 - 9 UKl 2/24
    Rn. 38 Obwohl die Parteien unter Hinweis auf verschiedenste Entscheidungen aller Instanzen (der Kläger etwa auf die gewichtigen Gründe im Urteil des LG Stuttgart vom 06.11.2023 - 53 O 161/23 [Anl. K9a] und auf den Hinweisbeschluss des OLG Celle vom 22.03.2024 - 3 U 10/24 [Anl. K9h] sowie die Beklagte auf die Ausführungen des BGH im Urteil vom 11.07.2012 - IV ZR 164/11, zit. nach juris, unter Rn. 33) primär darüber streiten, ob es sich bei den Entgeltinformationen um AGB handelt, kann dies dahinstehen.
  • OLG Celle, 22.03.2024 - 3 U 10/24

    Anspruch eines Verbraucherschutzverbandes auf Zahlung von Vertragsstrafen aus …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2024 - 9 UKl 2/24
    Rn. 38 Obwohl die Parteien unter Hinweis auf verschiedenste Entscheidungen aller Instanzen (der Kläger etwa auf die gewichtigen Gründe im Urteil des LG Stuttgart vom 06.11.2023 - 53 O 161/23 [Anl. K9a] und auf den Hinweisbeschluss des OLG Celle vom 22.03.2024 - 3 U 10/24 [Anl. K9h] sowie die Beklagte auf die Ausführungen des BGH im Urteil vom 11.07.2012 - IV ZR 164/11, zit. nach juris, unter Rn. 33) primär darüber streiten, ob es sich bei den Entgeltinformationen um AGB handelt, kann dies dahinstehen.
  • OLG Naumburg, 02.10.2024 - 5 U 54/24

    Zuständigkeitsregelung des UKlaG bei Individualklagen; Verstoß gegen …

    Rn. 19 Nach anderer Auffassung ist die Vorschrift - anders als dies hinsichtlich der vorangegangenen Fassung nach verbreiteter Auffassung erfolgt sei - auch nicht analog anwendbar (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 2024 - 9 UKl 2/24, Rn. 29, juris; Rieble, JZ 2009, 716;… Staudinger/Piekenbrock (2022) UKlaG § 6, Rn. 4; ).

    Das ist erkennbar aufgrund bewusster Entscheidung erfolgt, wie auch daraus ersichtlich ist, dass die Geltendmachung von Ansprüchen aus Vertragsstrafen in §§ 13a f. UWG nun ausdrücklich geregelt ist (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 2024 - 9 UKl 2/24, Rn. 29, juris).

    Schließlich haben auf Vertragsstrafenabreden basierende Ansprüche - anders als Verbands- wie insbesondere Musterfeststellungs- und Abhilfeklagen - auch keinerlei über das individuelle Schuldverhältnis hinausgehende Bedeutung für das Interesse der Allgemeinheit in einem größeren Bezirk, mit der man eine Notwendigkeit für diesbezügliche Entscheidungen durch die Oberlandesgerichte gegebenenfalls sonst noch zu rechtfertigen versuchen könnte (OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 2024 - 9 UKl 2/24, Rn. 29, juris).

    Nach anderer, vorzugswürdiger Ansicht, sind Entgeltinformationen keine AGB (vgl. LG Hechingen…, Urteil vom 7. Juni 2024 - 1 O 191/23, Rn. 34, juris; offen gelassen von OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 2024 - 9 UKl 2/24, Rn. 38, juris).

    Rn. 48 Die Unterlassungserklärung ist ausgehend vom Wortlaut auszulegen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 2024 - 9 UKl 2/24, Rn. 39, juris).

    Rn. 53 Die vorbehaltene Einschränkung ergibt sich jedoch aus der Bezugnahme auf das nach § 14 Abs. 1 Nr. 5 ZKG zu veröffentlichende "Glossar der verwendeten Begriffe" (vgl. dazu ausführlich: OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 2024 - 9 UKl 2/24, Rn. 43, juris).

    Dem "Glossar der hier verwendeten Begriffe" kommt damit dieselbe Funktion wie der in der Unterlassungserklärung ausdrücklich vorbehaltenen Fußnote zu (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 2024 - 9 UKl 2/24, Rn. 43, juris).

    Eine Fußnote gleichen Inhalts wäre schlicht überflüssig und - entgegen des erklärten Zwecks übersichtlicher Vergleichbarkeit - nicht nur doppelt, sondern irritierend (OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 2024 - 9 UKl 2/24, Rn. 44, juris).

    Das sind die aufgrund von Art. 4 Abs. 1, 3 Abs. 5 RL 2014/92/EU nach §§ 2 Abs. 6 f., 47 Abs. 1 ZKG in der nach Abstimmung mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) aufgrund Art. 3 Abs. 3 ff. RL 2014/92/EU von durch die BaFin veröffentlichten "Liste der repräsentativsten mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste gemäß Art. 3 Abs. 5 der Richtlinie 2014/92/EU (§ 47 Abs. 1 ZKG)" verwendeten Begriffe (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 2024 - 9 UKl 2/24, Rn. 45, juris).

  • OLG Celle, 18.11.2025 - 13 UKl 3/24

    Fernwärme; Versorgungsbedingungen; Klausel; Preisänderung; Arbeitspreis; …

    Dass von Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung für die Geltendmachung einer Vertragsstrafe eine erstinstanzliche Zuständigkeit in entsprechender Anwendung von § 6 UKlaG n.F. abgelehnt wird (vgl. OLG Stuttgart NJW 2024, 2771 [OLG Stuttgart 10.07.2024 - 9 UKl 2/24] Rn. 18;… OLG Hamm GRUR-RS 2025, 6719 Rn. 2 ff.;… OLG Naumburg GRUR-RR 2025, 242 Rn. 13 ff.), steht der Anwendung von § 6 UKlaG im Streitfall nicht entgegen.
  • OLG Karlsruhe, 11.02.2025 - 17 UKl 1/24

    Buchungsposten - Verstoß gegen Unterlassungserklärung für AGB bei …

    Rn. 47 (1) Dabei kann dahinstehen, ob der Beklagten bereits deshalb kein Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtungen vorzuwerfen ist, weil die begehrte Einschränkung der Vergütungspflicht sich aus den Begriffsdefinitionen in dem zu Beginn der Entgeltinformationen erwähnten Glossar ergibt oder weil die Klauselverwendung wegen der Gesetzesänderung aus dem Juni 2017 durch die Einführung der Regelungen über die von den Kreditinstituten verpflichtend zu erteilenden Entgeltinformationen nunmehr vom Gesetzgeber nicht nur gebilligt, sondern angeordnet wurde (so OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 2024 - 9 UKl 2/24 -, ZIP 2024, 2200 ).

    Rn. 57 Hinzu tritt der Verweis auf die Unvollständigkeit der Angaben und die im Falle des Vertragsschlusses tatsächlich maßgeblichen Unterlagen, den Preisaushang sowie das Preis- und Leistungsverzeichnis (im Ergebnis wie hier OLG Naumburg, Urteil vom 2. Oktober 2024 - 5 U 54/24 -, ZIP 2024, 2584, 2586 f. [Revision anhängig unter dem Az. XI ZR 129/24]; LG Hechingen…, Urteil vom 7. Juni 2024 - 1 O 191/23 -, Rn. 32 ff., juris; Edelmann, BB 2024, 2955, 2956 ff.; Casper/Roters, BKR 2024, 1025, 1027 ff.; Taufmann / Piloty-Leskien, ZIP 2024, 2516 ; Jungmann, ZIP 2025, 14, 15; Kopp, ZIP 2024, 2126 f.; Gerlach/Bohne, BKR 2024, 492 ; Thume, WuB 2024, 149, 150 ff.; aA: OLG Celle…, Beschluss vom 14. Mai 2024 - 3 U 10/24 -, Rn. 7 ff., juris; OLG Brandenburg…, Urteil vom 23. Oktober 2024 - 7 UKl 2/23 -, Rn. 47 ff., juris [Revision anhängig unter dem Az. XI ZR 136/24]; LG Stuttgart…, Urteil vom 6. November 2023 - 53 O 161/23 -, Rn. 27 , juris; offengelassen in OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 2024 - 9 UKl 2/24 -, ZIP 2024, 2200 ; Jordans, BKR 2024, 439, 440 ).

  • LG Stuttgart, 13.01.2025 - 53 O 161/24

    Vertragsstrafe aufgrund einer Unterlassungserklärung wegen Formulierungen in …

    Rn. 30 Die Auslegung dieser Erklärung nach §§ 133, 157 BGB ergibt, dass die Beklagte sich verpflichtete, eine Klausel zu unterlassen, nach der Lastschrifteinlösungen nicht nur dann Gebühren auslösen, wenn sie im Auftrag des Kunden oder dessen Interesse korrekt ausgeführt werden, sondern auch dann, wenn es sich um von der Beklagten veranlasste Storno- oder Korrekturbuchungen handelt, oder der Kunde dies jedenfalls so verstehen kann (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10.07.2024 - 9 UKl 2/24 , BeckRS 2024, 18104 Rn. 27).

    Die Auslegungen sowohl der Unterlassungserklärung als auch der - im Sinne des im zugehörigen Glossar definierten Begriffe verstandenen - Entgeltinformation führt aber zur inhaltlichen Übereinstimmung ( OLG Stuttgart, Urteil vom 10.07.2024 - 9 UKl 2/24 , BeckRS 2024, 18104 Rn. 26).

    Ihm kommt dieselbe Funktion wie dem in der Unterlassungserklärung ausdrücklich vorbehaltenen Klammerzusatz zu ( OLG Stuttgart, Urteil vom 10.07.2024 - 9 UKl 2/24 , BeckRS 2024, 18104 Rn. 28 für eine vorbehaltene Fußnote).

    Mit der Bezugnahme auf ein gesondertes Glossar ist offensichtlich - lediglich - beabsichtigt, die Entgeltinformation selbst zur Gewährleistung einer "Vergleichbarkeit und Transparenz" sowie eines "klaren Überblicks" schlank zu halten und erläuternde Begriffsbestimmungen dahin "auszulagern" (vgl. im Einzelnen: OLG Stuttgart, Urteil vom 10.07.2024 - 9 UKl 2/24 , BeckRS 2024, 18104 Rn. 28).

  • OLG Düsseldorf, 21.11.2024 - 20 UKl 5/24

    Verwirkung der Zahlung einer Vertragsstrafe bei Verletzung der …

    Rn. 26 Im Hinblick auf die Ausführungen des OLG Stuttgart (NJW 2024, 2771 Rn. 18 ff.; ebenso OLG Naumburg, Urteil vom 02.10.2024 - 5 U 54/24, Anlage K 13; wie hier jedoch OLG Brandenburg, Urteil vom 23.10.2024 - 7 UKl 2/23, Anlage K 14) sei lediglich auf Folgendes hingewiesen:.

    Rn. 43 a) Es handelt sich bei der beanstandeten Entgeltinformation nicht um eine Allgemeine Geschäftsbedingung (Gerlach/Bohne, BKR 2024, 492;… OLG Naumburg, a.a.O.;… aA OLG Brandenburg, a.a.O.; offen gelassen von OLG Stuttgart NJW 2024, 2771 Rn. 26 m.w.N. auch zur gegenteiligen Auffassung; s. auch Jordans/Rösler BKR 2024, 950).

  • OLG Stuttgart, 12.02.2025 - 9 UKl 7/24

    Zulässigkeit bestimmter Formulierungen in Entgeltinformationen über verschiedene …

    Zum anderen könnten die beanstandeten Formulierungen unter Einbeziehung des Glossars nach den einleitenden Hinweisen - entsprechend der Ansicht des Senats im Urteil vom 10.07.2024 - 9 UKl 2/24 - nicht so verstanden werden, dass unter die genannten Leistungen auch Storno- oder Korrekturbuchungen fielen.
  • OLG Brandenburg, 23.10.2024 - 7 UKl 2/23

    Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe für jede Zuwiderhandlung gegen die …

    Sie liegen in der Natur des Vertragsstrafenanspruchs als individuelles Rechtsverhältnis, lassen aber die Vorteile der einheitlicheren Rechtsanwendung bei der Beurteilung, ob die Vertragsstrafe verwirkt ist, nicht entfallen (a.A..: OLG Stuttgart, Urteil vom 10.07.2024 - 9 UKl 2/24; LG Heilbronn, Beschluss vom 25.04.2024 - Rt 6 O 67/24, Anlage BJ 14;… Grüneberg/Ellenberger, 83. Aufl. 2024, § 133 BGB, Rn. 9, 14 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.03.2025 - 31 U 64/24

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts; UKlaG ; Vertragsstrafe

    Rn. 8 b) Nach der Gegenauffassung begründet § 6 Abs. 1 UKlaG keine Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Klagen, mit denen eine solche Vertragsstrafe geltend gemacht wird (vgl. z.B. OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 2024 - 9 UKl 2/24, juris Rn. 29; OLG Naumburg, Urteil vom 2. Oktober 2024, ZIP 2024, 2584, 2585;… vgl. Feddersen in: Köhler/Feddersen, 43. Aufl., UWG § 14 Rn. 2, 3).
  • OLG Oldenburg, 21.11.2024 - 8 UKl 1/24

    Zahlung von Vertragsstrafen wegen behaupteter Verletzungen einer strafbewehrten …

    Daher muss vorliegend nicht entschieden werden, ob Individualklagen auf Geltendmachung von Vertragsstrafen in den Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 UKlaG fallen (bejahend: OLG Hamm…, Urteil vom 28. März 2017 - 4 U 148/16, juris Rn. 18;… Grüneberg/Grüneberg, BGB, 83. Aufl., § 6 UKlaG Rn. 1;… jurisPK/Baetge, 10. Aufl. (Stand 13.09.2024), § 6 UklaG Rn. 22;… Köhler/Alexander, in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, § 6 UKlaG Rn. 4; verneinend: OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli 2024 - 9 UKl 2/24, juris Rn. 29; OLG Naumburg, Urteil vom 2. Oktober 2024 - 5 U 54/24, nnV, UA 5 ff.).
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