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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 23.06.2008

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 10.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2133
BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 10.07 (https://dejure.org/2008,2133)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.2008 - 9 VR 10.07 (https://dejure.org/2008,2133)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 2008 - 9 VR 10.07 (https://dejure.org/2008,2133)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses wegen Aussparung von Waldflächen aus der Abgrenzung eines gemeldeten Vogelschutzgebietes; Anspruch auf Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses auf hinreichende Beachtung der öffentlichen Belange bei der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (44)Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches …

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 10.07
    Nur Lebensräume und Habitate, die unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe für sich betrachtet in signifikanter Weise zur Arterhaltung beitragen, gehören zum Kreis der im Sinne des Art. 4 VRL geeignetsten Gebiete (vgl. EuGH…, Urteil vom 2. August 1993 - Rs. C-355/90 - a.a.O. Rn. 26 ff.; BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - BVerwGE 126, 166 ;… Beschlüsse vom 24. Februar 2004 - BVerwG 4 B 101.03 - juris Rn. 13 …und vom 12. Juni 2003 - BVerwG 4 B 37.03 - NVwZ 2004, S. 98; Urteil vom 31. Januar 2002 - BVerwG 4 A 15.01 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 168 S. 95 f.).

    Art. 4 Abs. 1 Satz 4 VRL eröffnet den Mitgliedstaaten nämlich einen fachlichen Beurteilungsspielraum in der Frage, welche Gebiete nach ornithologischen Kriterien für die Erhaltung der in Anhang 1 der Richtlinie aufgeführten Vogelarten "zahlen- und flächenmäßig" am geeignetsten sind (…EuGH, Urteile vom 28. Februar 1991 - Rs. C-57/89 - a.a.O. Rn. 20…, vom 2. August 1993 - Rs. C-355/90 - a.a.O. Rn. 26 …und vom 23. März 2006 - Rs. C-209/04 - Slg. 2006, I-2755 Rn. 33; BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - a.a.O. und vom 14. November 2002 - BVerwG 4 A 15.02 - BVerwGE 117, 149 ).

    Dementsprechend verringert sich die gerichtliche Kontrolldichte und unterliegt Parteivorbringen, es gebe ein faktisches Vogelschutzgebiet, das eine "Lücke im Netz" schließe, besonderen Darlegungsanforderungen (vgl. Urteile vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - a.a.O. S. 170 …und vom 14. November 2002 - BVerwG 4 A 15.02 - a.a.O. S. 155 f.).

    Nicht nur gerade besetzte Brutstätten sind geschützt, sondern auch regelmäßig benutzte Brutplätze (vgl. Urteil vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - a.a.O. S. 174).

    Darunter fallen auch gerade nicht besetzte, aber regelmäßig benutzte Nistplätze (vgl. Urteil vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - a.a.O. S. 174).

    Im Hinblick auf das Ziel der FFH-Richtline, nämlich die Artenvielfalt zu sichern (Art. 2 Abs. 1 FFH-RL), kommt es hierbei nicht darauf an, jede lokale Art an ihrem Ort zu schützen, sondern es bedarf einer gebietsbezogenen Betrachtung, für die der Behörde ein naturschutzfachlicher Einschätzungsspielraum eingeräumt ist (vgl. zu dem entsprechenden Begriff in der Vogelschutzrichtlinie Urteil vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - a.a.O. S. 179).

  • EuGH, 02.08.1993 - C-355/90

    Kommission / Spanien

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 10.07
    Rn. 14 Gebiete, die nach den Kriterien der Vogelschutzrichtlinie förmlich unter Vogelschutz hätten gestellt werden müssen, aber nicht als Vogelschutzgebiet ausgewiesen worden sind, unterliegen dem vorläufigen Schutzregime des Art. 4 Abs. 4 Satz 1 VRL (…vgl. z.B. EuGH, Urteile vom 13. Dezember 2007 - Rs. C-418/04 - juris Rn. 84…, vom 7. Dezember 2000 - Rs. C-374/98 - Slg. 2000, I-10799 Rn. 26, 42, 47, 57 und vom 2. August 1993 - Rs. C-355/90 - Slg. 1993, I-4221 Rn. 22).

    Dieses ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass bis zu einem Regimewechsel nach Art. 7 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Habitat-Richtlinie (FFH-RL) - das Spektrum der Gründe, die eine Einschränkung des Vogelschutzes zugunsten eines Infrastrukturvorhabens rechtfertigen können, sehr eingeschränkt ist (vgl. EuGH, Urteile vom 28. Februar 1991 - Rs. C-57/89 - Slg. 1991, I-883 Rn. 22 ff., vom 2. August 1993 - Rs. C-355/90 - a.a.O. Rn. 19, 45 …und vom 18. Dezember 2007 - Rs. C-186/06 - juris Rn. 37; BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 und vom 1. April 2004 - BVerwG 4 C 2.03 - BVerwGE 120, 276 ).

    Nur Lebensräume und Habitate, die unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe für sich betrachtet in signifikanter Weise zur Arterhaltung beitragen, gehören zum Kreis der im Sinne des Art. 4 VRL geeignetsten Gebiete (vgl. EuGH, Urteil vom 2. August 1993 - Rs. C-355/90 - a.a.O. Rn. 26 ff.; BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - BVerwGE 126, 166 ;… Beschlüsse vom 24. Februar 2004 - BVerwG 4 B 101.03 - juris Rn. 13 …und vom 12. Juni 2003 - BVerwG 4 B 37.03 - NVwZ 2004, S. 98; Urteil vom 31. Januar 2002 - BVerwG 4 A 15.01 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 168 S. 95 f.).

    Art. 4 Abs. 1 Satz 4 VRL eröffnet den Mitgliedstaaten nämlich einen fachlichen Beurteilungsspielraum in der Frage, welche Gebiete nach ornithologischen Kriterien für die Erhaltung der in Anhang 1 der Richtlinie aufgeführten Vogelarten "zahlen- und flächenmäßig" am geeignetsten sind (…EuGH, Urteile vom 28. Februar 1991 - Rs. C-57/89 - a.a.O. Rn. 20, vom 2. August 1993 - Rs. C-355/90 - a.a.O. Rn. 26 …und vom 23. März 2006 - Rs. C-209/04 - Slg. 2006, I-2755 Rn. 33;… BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - a.a.O. und vom 14. November 2002 - BVerwG 4 A 15.02 - BVerwGE 117, 149 ).

    Rn. 20 Wenn bei der Auswahl und Abgrenzung eines Vogelschutzgebietes nach ornithologischen Kriterien vorzugehen ist, besagt dies zwar, dass die Notwendigkeit besserer Verkehrsverbindungen als Rechtfertigung für diese Entscheidungen untauglich ist (vgl. EuGH, Urteil vom 2. August 1993 - Rs. C-355/90 - a.a.O. Rn. 37).

  • EuGH, 23.03.2006 - C-209/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 10.07
    Art. 4 Abs. 1 Satz 4 VRL eröffnet den Mitgliedstaaten nämlich einen fachlichen Beurteilungsspielraum in der Frage, welche Gebiete nach ornithologischen Kriterien für die Erhaltung der in Anhang 1 der Richtlinie aufgeführten Vogelarten "zahlen- und flächenmäßig" am geeignetsten sind (…EuGH, Urteile vom 28. Februar 1991 - Rs. C-57/89 - a.a.O. Rn. 20…, vom 2. August 1993 - Rs. C-355/90 - a.a.O. Rn. 26 und vom 23. März 2006 - Rs. C-209/04 - Slg. 2006, I-2755 Rn. 33;… BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - a.a.O. und vom 14. November 2002 - BVerwG 4 A 15.02 - BVerwGE 117, 149 ).

    Rn. 23 Zwar sind auch neuere wissenschaftliche Erkenntnisse für die Gebietsabgrenzungen zu berücksichtigen, so dass herausragende Gebiete für die Erhaltung der zu schützenden Arten ggf. auch dann noch unter Schutz zu stellen sind, wenn sich ihre herausragende Eignung erst nach Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie herausgestellt hat (vgl. EuGH, Urteile vom 23. März 2006 - Rs. C-209/04 - a.a.O. Rn. 43 …und vom 25. Oktober 2007 - Rs. C-334/04 - a.a.O.).

    Danach kann es voraussichtlich nicht beanstandet werden, dass der Antragsgegner das Gebiet "Doberau" nicht als zu den für die Erhaltung der in Anhang I aufgeführten Arten am geeignetsten angesehen hat (vgl. zum diesbezüglichen "Ermessensspielraum" EuGH, Urteil vom 23. März 2006 - Rs. C-209/04 - a.a.O. Rn. 33).

    Soweit überhaupt nach dem Abschluss der Phase 2 noch Raum für die Annahme potenzieller FFH-Gebiete sein könnte (vgl. zu dem entsprechenden Problem bei der Vogelschutzrichtlinie EuGH, Urteil vom 23. März 2006 - Rs. C-209/04 - a.a.O. Rn. 43), bedarf es einer besonderen Substantiierung der Einwände, die geeignet sein kann, die Sachgerechtigkeit der von den verschiedenen eingeschalteten Gremien überprüften Ergebnisse zu erschüttern.

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis; …

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 10.07
    Die Prüfung, ob naturschutzrechtliche Verbote, insbesondere solche nach § 42 BNatSchG, eingreifen, setzt eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Trassenbereich vorhandenen Tierarten und ihrer Lebensräume voraus (…vgl. zu Eingriffen in Natur und Landschaft Urteil vom 31. Januar 2002 - BVerwG 4 A 15.01 - a.a.O. S. 115; zur fachplanerischen Abwägung Urteil vom 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 11.03 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5 S. 45).

    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenalternativen sind erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Variante sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt als die schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. etwa Urteil vom 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 11.03 - a.a.O. S. 41).

  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; …

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 10.07
    Nur Lebensräume und Habitate, die unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe für sich betrachtet in signifikanter Weise zur Arterhaltung beitragen, gehören zum Kreis der im Sinne des Art. 4 VRL geeignetsten Gebiete (vgl. EuGH…, Urteil vom 2. August 1993 - Rs. C-355/90 - a.a.O. Rn. 26 ff.; BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - BVerwGE 126, 166 ;… Beschlüsse vom 24. Februar 2004 - BVerwG 4 B 101.03 - juris Rn. 13 …und vom 12. Juni 2003 - BVerwG 4 B 37.03 - NVwZ 2004, S. 98; Urteil vom 31. Januar 2002 - BVerwG 4 A 15.01 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 168 S. 95 f.).

    Die Prüfung, ob naturschutzrechtliche Verbote, insbesondere solche nach § 42 BNatSchG, eingreifen, setzt eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Trassenbereich vorhandenen Tierarten und ihrer Lebensräume voraus (vgl. zu Eingriffen in Natur und Landschaft Urteil vom 31. Januar 2002 - BVerwG 4 A 15.01 - a.a.O. S. 115; zur fachplanerischen Abwägung Urteil vom 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 11.03 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5 S. 45).

  • EuGH, 25.10.2007 - C-334/04

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 10.07
    Die Ausweisung eines Vogelschutzgebietes setzt voraus, dass das betreffende Gebiet nach den "besten verfügbaren wissenschaftlich ermittelten Fakten" (so z.B. EuGH, Urteil vom 25. Oktober 2007 - Rs. C-334/04 - NuR 2007, S. 827 Rn. 32) die oben genannten Kriterien erfüllt und zu den geeignetsten Gebieten gehört.

    Rn. 23 Zwar sind auch neuere wissenschaftliche Erkenntnisse für die Gebietsabgrenzungen zu berücksichtigen, so dass herausragende Gebiete für die Erhaltung der zu schützenden Arten ggf. auch dann noch unter Schutz zu stellen sind, wenn sich ihre herausragende Eignung erst nach Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie herausgestellt hat (…vgl. EuGH, Urteile vom 23. März 2006 - Rs. C-209/04 - a.a.O. Rn. 43 und vom 25. Oktober 2007 - Rs. C-334/04 - a.a.O.).

  • EuGH, 28.02.1991 - C-57/89

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 10.07
    Dieses ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass bis zu einem Regimewechsel nach Art. 7 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Habitat-Richtlinie (FFH-RL) - das Spektrum der Gründe, die eine Einschränkung des Vogelschutzes zugunsten eines Infrastrukturvorhabens rechtfertigen können, sehr eingeschränkt ist (vgl. EuGH, Urteile vom 28. Februar 1991 - Rs. C-57/89 - Slg. 1991, I-883 Rn. 22 ff., vom 2. August 1993 - Rs. C-355/90 - a.a.O. Rn. 19, 45 …und vom 18. Dezember 2007 - Rs. C-186/06 - juris Rn. 37; BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 und vom 1. April 2004 - BVerwG 4 C 2.03 - BVerwGE 120, 276 ).

    Art. 4 Abs. 1 Satz 4 VRL eröffnet den Mitgliedstaaten nämlich einen fachlichen Beurteilungsspielraum in der Frage, welche Gebiete nach ornithologischen Kriterien für die Erhaltung der in Anhang 1 der Richtlinie aufgeführten Vogelarten "zahlen- und flächenmäßig" am geeignetsten sind (EuGH, Urteile vom 28. Februar 1991 - Rs. C-57/89 - a.a.O. Rn. 20…, vom 2. August 1993 - Rs. C-355/90 - a.a.O. Rn. 26 …und vom 23. März 2006 - Rs. C-209/04 - Slg. 2006, I-2755 Rn. 33;… BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - a.a.O. und vom 14. November 2002 - BVerwG 4 A 15.02 - BVerwGE 117, 149 ).

  • BVerwG, 14.11.2002 - 4 A 15.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; …

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 10.07
    Art. 4 Abs. 1 Satz 4 VRL eröffnet den Mitgliedstaaten nämlich einen fachlichen Beurteilungsspielraum in der Frage, welche Gebiete nach ornithologischen Kriterien für die Erhaltung der in Anhang 1 der Richtlinie aufgeführten Vogelarten "zahlen- und flächenmäßig" am geeignetsten sind (…EuGH, Urteile vom 28. Februar 1991 - Rs. C-57/89 - a.a.O. Rn. 20…, vom 2. August 1993 - Rs. C-355/90 - a.a.O. Rn. 26 …und vom 23. März 2006 - Rs. C-209/04 - Slg. 2006, I-2755 Rn. 33;… BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - a.a.O. und vom 14. November 2002 - BVerwG 4 A 15.02 - BVerwGE 117, 149 ).

    Dementsprechend verringert sich die gerichtliche Kontrolldichte und unterliegt Parteivorbringen, es gebe ein faktisches Vogelschutzgebiet, das eine "Lücke im Netz" schließe, besonderen Darlegungsanforderungen (…vgl. Urteile vom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - a.a.O. S. 170 und vom 14. November 2002 - BVerwG 4 A 15.02 - a.a.O. S. 155 f.).

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 10.07
    Eine Planungsalternative, die der Planungsbehörde bereits auf der Grundlage einer Grobanalyse als weniger geeignet erscheint, kann schon in einem frühen Planungsstadium ausgeschieden werden (Urteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 ).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung; …

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 10.07
    Der Begriff "andere zufriedenstellende Lösung" ist wie der Begriff der "Alternativlösung" in Art. 6 Abs. 4 FFH-RL in vollem Umfang gerichtlich überprüfbar und im Hinblick auf das Schutzregime der Vogelschutzrichtlinie zu verstehen (vgl. zu § 6 Abs. 4 FFH-RL Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - BVerwGE 110, 302 ;… Gellermann/ Schreiber, a.a.O. S. 72).
  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; …

  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks …

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

  • BVerwG, 18.06.2007 - 9 VR 13.06

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den …

  • BVerwG, 24.02.2004 - 4 B 101.03

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer …

  • EuGH, 07.03.1996 - C-118/94

    Associazione Italiana per il WWF u.a.

  • BVerwG, 12.06.2003 - 4 B 37.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutung der …

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …

  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03

    Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl; …

  • EuGH, 13.12.2007 - C-418/04

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • EuGH, 07.12.2000 - C-374/98

    Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien …

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 C 11.96

    Neue Bundesstraße 15 Regensburg-Rosenheim erneut auf dem Prüfstand

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei …

  • EuGH, 18.12.2007 - C-186/06

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2018 - 8 A 1886/16

    Konkurrenz sich beeinträchtigender Windenergieanlagen: Die spätere muss auf die …

    Rn. 97 Vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 13. März 2008 - 9 VR 10.07 -, juris Rn. 33.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.2009 - 8 C 10435/08

    Ortsumgehung Bad Bergzabern (B 427) darf gebaut werden

    Ein Ermittlungsaufwand, der keine zusätzlichen Erkenntnisse verspricht, ist nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.3.2008, NuR 2008, 495, 498 f.).

    Es ergeben sich von daher sowie nach den bestätigenden Ausführungen der Sachverständigen des Beklagten in der mündlichen Verhandlung keine Anhaltspunkte für die Annahme, für die in niedriger Höhe sich fortbewegenden Fledermäuse sei trotz der kompensierenden Maßnahmen von einer erheblichen Beeinträchtigung des Erhaltungsziels "Schutz von Fledermausquartieren" auszugehen (vgl. zur Geeignetheit insbesondere der dichten Überflughilfe auch BVerwG, Beschluss vom 13.3.2008, NuR 2008, 495, 499).

    Diese Wertung entspricht allgemein anerkanntem Fachstand (vgl. S. 19 des Verträglichkeitsgutachtens; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 13.3.2008, NuR 2008, 495, 499), den der Kläger lediglich verbal angegriffen hat, ohne einen konkreten fachwissenschaftlich notwendigen Nachbesserungsbedarf unter Berücksichtigung der Verhältnisse vor Ort - insbesondere der gewählten Tunnellösung in einem schon bisher von Straßen durchzogenen und damit vorbelasteten Bereich - aufzuzeigen.

    Den Mitgliedstaaten obliegt in dieser Frage ein fachlicher Beurteilungsspielraum, der nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar ist; die Prüfung geht allein auf die fachliche Vertretbarkeit einer Nichtausweisung eines Gebiets (vgl. zu Vorstehendem BVerwG…, Urteil vom 12.3.2008 , a.a.O. und juris, Rn. 51 f.; Beschluss vom 13.3.2008, NuR 2008, 495, 495 f.).

    Inzwischen hat das Melde- und Gebietsausweisungsverfahren indes einen fortgeschrittenen Stand erreicht, so dass nach der Rechtsprechung nunmehr in Deutschland das von der Vogelschutzrichtlinie angestrebte zusammenhängende Netz der Vogelschutzgebiete entstanden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.3.2008, NuR 2008, 495, 496; ebenso OVG Niedersachsen…, Urteil vom 22.5.2008, NuR 2008, 805 und juris, Rn. 77).

    Dies vermag allenfalls die Feststellung zu rechtfertigen, es handele sich um ein naturschutzfachlich als wertvoll einzuschätzendes Gebiet, ohne dass damit zwingend die Aussage getroffen werden könnte, es liege eines der "geeignetsten" vor, das für sich betrachtet in signifikanter Weise zur Arterhaltung beiträgt und deshalb hätte ausgewählt werden müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.3.2008, NuR 2008, 495, 496).

    Untersuchungen "ins Blaue hinein" sind nicht veranlasst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.3.2008, NuR 2008, 495, 498 f. m.w.N.;… Urteil vom 12.3.2008 , a.a.O. und juris, Rn. 243).

    Der grundsätzlich individuumsbezogene Ansatz der artenschutzrechtlichen Vorschriften verlangt andererseits Ermittlungen, deren Ergebnisse die Planfeststellungsbehörde in die Lage versetzen, die tatbestandlichen Voraussetzungen der Verbotstatbestände zu überprüfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.3.2008, NuR 2008, 495, 499;… Urteil vom 9.7.2008 , a.a.O. und juris, Rn. 54, 57 ff., 81).

    Im Hinblick auf das Ziel der FFH-RL, die Artenvielfalt zu schützen, kommt es nicht darauf an, jede lokale Art an ihrem Ort zu schützen, sondern es bedarf einer gebietsbezogenen Betrachtung, für die der Behörde ein naturschutzfachlicher Einschätzungsspielraum eingeräumt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.3.2008, NuR 2008, 495, 501).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2017 - 2 M 118/16

    Feldhamster dürfen vorerst nicht umgesiedelt werden

    Insoweit ist der Behörde ein naturschutzfachlicher Einschätzungsspielraum eingeräumt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.03.2008 - BVerwG 9 VR 10.07 -, juris, RdNr. 47).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 8 C 10240/18

    Klage gegen Bau einer zweiten Rheinbrücke bei Wörth überwiegend erfolglos

    Rn. 150 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verringert sich die richterliche Kontrollintensität hinsichtlich der Frage, ob es noch faktische Vogelschutzgebiete gibt, in dem Maße, in dem sich die Gebietsvorschläge eines Landes zu einem kohärenten Netz verdichten: Mit dem Fortschreiten des mitgliedstaatlichen Auswahl- und Meldeverfahrens steigen die prozessualen Darlegungslasten für die Behauptung, es gebe ein nicht erklärtes Vogelschutzgebiet, das eine Lücke im Netz schließen solle (…vgl. z.B. Urteil vom 12. März 2008, "Hessisch Lichtenau", a.a.O., Rn. 52, m.w.N.); hierfür müsste der Nachweis geführt werden können, dass die Vermutung des Klägers, dass nicht naturschutzfachlich vertretbare, sondern sachfremde Erwägungen für die Abgrenzung eines Vogelschutzgebietes maßgeblich waren, zutrifft (vgl. Urteil vom 13. März 2008 - 9 VR 10.07 - "A 4", NuR 2008, 495 und juris, Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2021 - 5 S 1770/18

    Festlegung von europäischen Vogelschutzgebieten; Nachweis eines ornithologischen …

    Nur Lebensräume und Habitate, die unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe für sich betrachtet in signifikanter Weise zur Arterhaltung beitragen, gehören zum Kreis der im Sinne des Art. 4 VRL geeignetsten Gebiete (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.3.2008 - 9 VR 10.07 - NuR 2008, 495, juris Rn. 16 m. w. N.).

    Art. 4 Abs. 1 Satz 4 VRL eröffnet den Mitgliedstaaten nämlich einen fachlichen Beurteilungsspielraum in der Frage, welche Gebiete nach ornithologischen Kriterien für die Erhaltung der in Anhang I der Richtlinie aufgeführten Vogelarten "zahlen- und flächenmäßig" am geeignetsten sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.3.2008 - 9 VR 10.07 - NuR 2008, 495, juris Rn. 17 m. w. N.).

    Der Ermittlung dieser Kriterien müssen die besten verfügbaren wissenschaftlich ermittelten Fakten zugrunde liegen (vgl, EuGH…, Urteil vom 25.10.2007 - C-334/04 - Slg 2007, I-9251 Rn. 32;… Urteil vom 13.12.2007 - C-418/04 - Slg 2007, I-10947 Rn. 47, 66; BVerwG, Beschluss vom 13.3.2008 - 9 VR 10.07 - NuR 2008, 495, juris Rn. 22).

  • OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Schießsportzentrum

    Die Identifizierung europäischer Vogelschutzgebiete in den Bundesländern unterliegt hingegen nur einer eingeschränkten Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte im Hinblick darauf, dass der Art. 4 Abs. 1 Satz 4 VRL den Mitgliedstaaten einen fachlichen Beurteilungsspielraum in der Frage zubilligt, welche Gebiete nach ornithologischen Kriterien für die Erhaltung der in Anhang 1 der Richtlinie aufgeführten Vogelarten "zahlen- und flächenmäßig" am geeignetsten sind.(vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 13.3.2008 - 9 VR 10.07 -, NUR 2008, 495).
  • OVG Sachsen, 15.12.2011 - 5 A 195/09

    Waldschlößchenbrücke, Planfeststellung

    Parteivorbringen, es gebe ein faktisches Vogelschutzgebiet, das eine "Lücke im Netz" schließe, unterliegt nunmehr besonderen Darlegungsanforderungen (BVerwG, Beschl. v. 13. März 2008 - 9 VR 10.07 -, NuR 2008, 495 - A 4 bei Jena, Rn. 17 f., m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2009 - 5 S 2348/08

    Planfeststellungsverfahren für den Bau einer Bundesfernstraße - Erteilung einer …

    Wegen der enteignungsrechtlichen Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses im Falle der Kläger zu 1, 2 und 3 ist eine umfassende objektiv-rechtliche Prüfung geboten; ausgenommen wären insoweit nur Rechtsmängel, die für die enteignende Inanspruchnahme der Grundstücke dieser Kläger nicht kausal sind (BVerwG, Beschl. v. 10.07.1995 - 4 B 94.95 - NVwZ-RR 1996, 188; Beschl. v. 13.03.2008 - 9 VR 10.07 -, NuR 2008, S. 495).

    Die Notwendigkeit bestimmter Einzelmaßnahmen richtet sich nach dem Maßstab praktischer Vernunft; die artenschutzrechtliche Prüfung - bei der Erfassung und Bewertung möglicher Betroffenheiten - hat dabei nach ausschließlich wissenschaftlichen Kriterien zu erfolgen (zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 13.03.2008 - 9 VR 10.07 -, NuR 1008, 495ff, juris Rdnr. 33;… Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07 -, BVerwGE 131, 274, juris Rdnr. 55 bis 75).

  • VG Würzburg, 12.04.2011 - W 4 K 10.118

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss für die …

    Rn. 67 Als durch die enteignungsrechtliche Vorwirkung in ihrem Grundeigentum Betroffene sind die Kläger zu 4 - 6 grundsätzlich nicht darauf beschränkt, sich auf die Verletzung drittschützender Rechte zu berufen, vielmehr haben sie einen Anspruch auf eine gerichtliche Prüfung der Vereinbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses mit öffentlichen Belangen (st. Rspr., grundlegend BVerwG, U.v. 18.03.1983, 4 C 80/79; s.a. U.v. 27.10.2000, 4 A 18/99; U.v. 16.03.2006, 4 A 1075/04; B.v. 13.03.2008, 9 VR 10/07; alle ; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl., § 75, RdNrn.

    Mit dem Bundesverwaltungsgericht (B.v. 13.03.2008, 9 VR 10.07, ) kann es dahinstehen, ob und in welchem Umfang die Gerichte noch befugt sind, die Gebietsabgrenzung zu überprüfen.

    Soweit überhaupt nach dem Abschluss der Phase 2 noch Raum für die Annahme potenzieller FFH-Gebiete sein könnte (vgl. zu dem entsprechenden Problem bei der Vogelschutzrichtlinie EuGH, U.v. 23.03.2006, Rs. C-209/04, ), bedarf es - wie das Bundesverwaltungsgericht (B.v. 13.03.2008, 9 VR 10.07, ) ausgeführt hat - einer besonderen Substantiierung der Einwände, die geeignet sein kann, die Sachgerechtigkeit der von den verschiedenen eingeschalteten Gremien überprüften Ergebnisse zu erschüttern.

    Rn. 131 Allerdings können sich die enteignungsbetroffenen Kläger dann nicht auf die Beeinträchtigung eines öffentlichen Belangs - hier des Naturschutzes - mit Erfolg berufen, wenn auch die Beachtung dieses Belangs nicht zu einer Verschonung ihres Grundeigentums führen würde (BVerwG, B.v. 13.03.2008, 9 VR 10/07; U.v. 28.02.1996, 4 A 27/95; U.v. 18.03.1983, 4 C 80/79; alle ), wenn also der rechtliche Mangel in seiner örtlichen Wirkung so begrenzt ist, dass er das in Rede stehende Eigentum nicht berührt.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2010 - 5 S 884/09

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - …

    Die Notwendigkeit bestimmter Einzelmaßnahmen richtet sich nach dem Maßstab praktischer Vernunft (…zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 18.03.2009 - 9 A 39.07 -, NuR 2009, 776; Beschl. v. 13.03.2008 - 9 VR 10.07 -, NuR 2008, 495ff, juris Rdnr. 33;… Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07 -, BVerwGE 131, 274, juris Rdnr. 55 bis 75;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.08.2009 - 5 S 2348/08 -, NuR 2010, 206 = juris Rdnr. 39).
  • VGH Bayern, 04.11.2008 - 8 A 07.40043

    Auch der 2. Bauabschnitt der B 15 neu darf gebaut werden

  • OVG Niedersachsen, 22.05.2008 - 1 KN 149/05

    Bestehen eines relativ breiten Raumes durch das Straßenrecht für die Ersetzung …

  • VGH Hessen, 15.12.2021 - 3 C 1465/16

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag eines anerkannten Umweltverbandes gegen einen …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.2025 - 8 C 10217/21

    Klage gegen einen straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss; Umfang der …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 K 66/16

    Ortsumfahrung Wedringen darf vorläufig nicht gebaut werden

  • OVG Niedersachsen, 10.04.2013 - 1 KN 33/10

    Unmittelbarer Schutz der Vogelschutzrichtlinie für ein Plangebiet bei Nachmeldung …

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 7 KS 59/07

    Planerische Rechtfertigung eines Instrumentenlandesystems an einer Landebahn …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.2026 - 1 C 10027/25

    Genehmigung für Windkraftanlagen im Vogelschutzgebiet "Westerwald" außer Vollzug …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2026 - 1 C 10023/25

    Abendsegler; Abschaltalgorithmus; Abschaltung; Abschaltzeit; Abweichung; Ankunft; …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.07.2009 - 8 C 10399/08

    Ausbau des Verkehrslandeplatzes Speyer im Grundsatz gebilligt - Nur Nachtflug …

  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 1975/07

    Planfeststellungsbeschluss für Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2009 - 1 KN 141/07

    Zulässigkeit der Überplanung einer Bundesstraße und deren Anschluss an eine …

  • VG Hannover, 20.09.2012 - 12 A 5497/10

    Unzulässigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Erweiterung …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2025 - 10 D 228/24

    Artenschutz als unüberwindbares Vollzugshindernis?

  • VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 05.40050

    Westtangente Rosenheim (B 15) darf gebaut werden

  • VGH Hessen, 15.12.2021 - 3 C 2327/16

    Wohngebiet Vorderheide II

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 7 KS 28/07

    Genaue Beschreibung der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen …

  • VG Hamburg, 15.11.2012 - 15 K 3417/09

    Planfeststellungsbeschluss: Verstetigung des Wasserstands in der Alten Süderelbe

  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2706/07
  • VGH Bayern, 19.04.2011 - 8 ZB 10.129

    Einwendungsausschluss für anerkannten Naturschutzverband; wörtliche …

  • VGH Bayern, 23.06.2009 - 8 A 08.40001

    Bund-Naturschutz-Klage gegen den Kramertunnel in Garmisch-Partenkirchen (B 23) …

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2009 - 1 KN 12/08

    Normenkontrollantrag eines eingetragenen Vereins nach § 58 …

  • VG Potsdam, 07.07.2017 - 4 L 148/17

    Immissionsschutzrecht

  • BVerwG, 13.01.2014 - 4 BN 37.13

    Beurteilung der Abgrenzung eines Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung durch …

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40007

    Planfeststellung für Neubau der A 94

  • VG Karlsruhe, 09.06.2026 - 12 K 6552/24

    Neckar-Odenwald-Kreis: Klage auf Ausweisung eines besonderen Vogelschutzgebiets …

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2009 - 1 KN 314/07

    Nachbarantrag gegen Überplanung eines Sportplatzgeländes als reines Wohngebiet; …

  • VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 06.40004

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung; Bundesstraße B 15; Westtangente …

  • VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 06.40007

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung; Bundesstraße B 15; Westtangente …

  • VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 06.40006

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung; Bundesstraße B 15; Westtangente …

  • VG Magdeburg, 09.05.2023 - 4 A 20/21

    Vergrämung einer Saatkrähenkolonie auf einem Friedhof

  • BVerwG - 9 VR 9.07 (anhängig)

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

  • VGH Bayern, 18.02.2011 - 22 CS 10.2460

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage …

  • VG Lüneburg, 10.12.2009 - 6 A 118/09

    Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung eines Elbehochwasserdeiches; Schutz vor …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.06.2008 - 9 VR 14.08 (9 VR 10.07)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,20034
BVerwG, 23.06.2008 - 9 VR 14.08 (9 VR 10.07) (https://dejure.org/2008,20034)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.2008 - 9 VR 14.08 (9 VR 10.07) (https://dejure.org/2008,20034)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 2008 - 9 VR 14.08 (9 VR 10.07) (https://dejure.org/2008,20034)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Schutzkonzept eines Vorhabenträgers zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen auf einen prioritären Kalk-Trockenrasen mit Orchideen; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtfolgen eines Gerichts dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2008 - 9 VR 14.08
    Ein ergänzendes Verfahren nach § 17e Abs. 6 Satz 2 Halbs. 1 FStrG n.F. kann auch bei Verstößen gegen zwingendes Naturschutzrecht durchgeführt werden (Urteil vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 19 = Buchholz 451.91 Europ UmweltR Nr. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.01.2006 - 7 B 103.05

    Darlegung einer entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2008 - 9 VR 14.08
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nicht verletzt, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält (Beschluss vom 3. Januar 2006 - BVerwG 7 B 103.05 - ZOV 2006, 40).
  • BVerwG, 03.01.2012 - 4 BN 42.11

    Duldungspflicht beim Überbau; Unwirksamkeit eines Bebauungsplans

    Sinn des Rechtsbehelfs nach § 152a VwGO ist es nicht, den Senat zu einer Ergänzung oder Erläuterung der Gründe seines beanstandeten Beschlusses zu veranlassen (vgl. Beschluss vom 23. Juni 2008 - BVerwG 9 VR 14.08 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 16.07.2009 - 7 ZB 09.1542

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Anhörungsrüge

    Aus dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs folgt nach ständiger Rechtsprechung - namentlich bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidungen - keine Pflicht der Gerichte, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (BVerwG vom 13.1.2009 Az. 9 B 64/08 ; vom 28.10.2008 Az. 4 A 3001/08 und vom 23.6.2008 Az. 9 VR 14/08 ).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) wird nicht verletzt, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen des Beteiligten nicht folgt, sondern aus Gründen des Prozessrechts oder des materiellen Rechts zu einem anderen Ergebnis gelangt als es der Beteiligte für richtig hält (BVerwG vom 23.6.2008 Az. 9 VR 14/08 ; vom 29.1.2009 Az. 9 B 1/09 ; BayVGH vom 11.5.2009 Az. 6 CS 09.461 ).

  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 8 ZB 08.3338
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ist jedoch grundsätzlich nicht verletzt, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts und des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält (vgl. BVerwG vom 23.6.2008 Az. 9 VR 14/08 und andere - juris - RdNr. 3 m.w.N.; vom 29.1.2009 Az. 9 B 1.09 RdNr. 2).

    Aus dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs folgt auch keine Pflicht des Gerichts, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu verbescheiden (vgl. BVerwG vom 23.6.2008 a.a.O. RdNr. 3).

  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 8 ZB 08.3339

    Anhörungsrüge; Antrag auf Zulassung der Berufung; keine Verletzung des …

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ist jedoch grundsätzlich nicht verletzt, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts und des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält (vgl. BVerwG vom 23.6.2008 Az. 9 VR 14/08 und andere - juris - RdNr. 3 m.w.N.; vom 29.1.2009 Az. 9 B 1.09 RdNr. 2).

    Aus dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs folgt auch keine Pflicht des Gerichts, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu verbescheiden (vgl. BVerwG vom 23.6.2008 a.a.O. RdNr. 3).

  • VGH Bayern, 07.10.2008 - 8 NE 08.2571

    Anhörungsrüge; Verletzung des rechtlichen Gehörs (hier: verneint); abweichende …

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ist jedoch grundsätzlich nicht verletzt, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält (vgl. BVerwG vom 23.6.2008 Az. 9 VR 14/08 u.a. - juris - RdNr. 3 m.w.N.).

    Aus dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs folgt auch keine Pflicht des Gerichts, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden; dies gilt im Besonderen in einem Eilverfahren (vgl. BVerwG vom 23.6.2008 a.a.O. RdNr. 3).

  • VGH Bayern, 11.05.2009 - 6 CS 09.461

    Ausbaubeitrag; Anhörungsrüge; keine Verletzung des Grundsatzes der Gewährung des …

    Abgesehen davon, dass ein Hinweis gemäß § 86 VwGO durch das Gericht denklogisch nicht bereits vor Stellung des Antrags gemäß § 80 Abs. 7 VwGO erwartet werden kann, ist der Anspruch auf rechtliches Gehör (vgl. Art. 103 Abs. 1 GG) grundsätzlich nicht verletzt, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen des Beteiligten nicht folgt, sondern aus Gründen des Prozessrechts oder des materiellen Rechts zu einem (anderen) Ergebnis gelangt als es der Beteiligte für richtig hält (BVerwG vom 23.6.2008 Az. 9 VR 14/08 u.a., m.w.N., - juris - vom 29.1.2009 Az. 9 B 1.09 RdNr. 2 f).

    Aus dem Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs folgt keine Verpflichtung des Gerichts, jedes Vorbringen des Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu verbescheiden (BVerwG vom 23.6.2008 a.a.O. RdNr. 9).

  • VGH Bayern, 05.06.2009 - 6 ZB 08.30065

    Asylrecht (Afghanistan); Folgeantrag (u.a. wegen Konversion); Zulassung der …

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ist jedoch grundsätzlich nicht verletzt, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in die Erwägung einbezogenen Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des Prozessrechts oder des materiellen Rechts zu einem anderen Ergebnis gelangt als der Beteiligte es für richtig hält (vgl. BVerwG vom 23.6.2008 - Az. 9 VR 14/08 u.a., m.w.N.; vom 29.1.2009 - Az. 9 B 1.09 - jeweils juris -), z.B. indem das Gericht einem tatsächlichen Vorgang nicht die vom Kläger erwünschte Bedeutung zumisst oder die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (…vgl. BVerfG Beschluss vom 12.4.1983 a.a.O.; vom 16.6.1997 - 1 BvR 1113/86; BVerfGE 64, 1/12).
  • VGH Bayern, 27.03.2026 - 1 ZB 25.722

    Natürliche Eigenart der Landschaft

    Es ist vielmehr grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Beteiligtenvorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat, so dass es verfehlt ist, aus der Nichterwähnung einzelnen Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (vgl. BVerwG, B.v. 23.6.2008 - 9 VR 14.08 u.a. - juris Rn. 3;… BayVGH, B.v. 22.10.2009 - 8 ZB 09.2552 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 15.03.2010 - 4 BN 5.10

    Anhörungsrüge aufgrund fehlender Auseinandersetzung mit dem Unterschied zwischen …

    Sinn des Rechtsbehelfs nach § 152a VwGO ist es nicht, den Senat zu einer Ergänzung oder Erläuterung der Gründe seines beanstandeten Beschlusses zu veranlassen (vgl. Beschluss vom 23. Juni 2008 - BVerwG 9 VR 14.08 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 04.04.2011 - 2 ZB 10.2973

    Anhörungsrüge

    Aus dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs folgt jedoch keine Pflicht des Gerichts, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung auch ausdrücklich zu verbescheiden (vgl. BVerwG vom 23.6.2008 Az. 9 VR 14/08 - juris RdNr. 3).
  • VGH Bayern, 10.03.2010 - 2 CS 10.222

    Erfolglose Anhörungsrüge

  • VGH Bayern, 02.07.2009 - 6 ZB 09.663

    Ausbaubeitrag; Festsetzungsverjährungsfrist (nicht abgelaufen); Verwirklichung …

  • VGH Bayern, 04.12.2008 - 2 ZB 08.3040

    Anhörungsrüge

  • VGH Bayern, 13.09.2011 - 2 NE 11.1815

    Anhörungsrüge

  • VGH Bayern, 22.10.2009 - 8 ZB 09.2552

    Anhörungsrüge; keine Darlegung

  • VGH Bayern, 19.10.2009 - 8 CS 09.2471

    Anhörungsrüge; Eilverfahren; Sonderflughafen Oberpfaffenhofen

  • VGH Bayern, 28.09.2009 - 2 ZB 09.1841

    Anhörungsrüge

  • VGH Bayern, 15.09.2009 - 2 ZB 09.1840

    Anhörungsrüge

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