Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 11.08.2021 - 97-IVa-20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bayerischer Verfassungsgerichtshof
Mitgliedschaft des Bayerischen Landtags im "Bayerischen Bündnis für Toleranz"
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BV Art. 13 Abs. 2, Art. 16 a Abs. 1, Abs. 2 S. 1, Art. 64; VfGHG Art. 49 Abs. 1; BVerfGG § 64 Abs. 1
Mitgliedschaft des Landtages im "Bündnis für Toleranz" - doev.de
Mitgliedschaft des Bayerischen Landtags in dem "Bayerischen Bündnis für Toleranz"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lto.de (Kurzinformation)
Kein Verstoß gegen Neutralitätsgebot: Landtag darf im "Bündnis für Toleranz" bleiben
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Landtag darf Mitglied im "Bayerischen Bündnis für Toleranz" bleiben - Landtag darf Mitglied im "Bayerischen Bündnis für Toleranz" bleiben
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2022, 81
- DÖV 2022, 39
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (29)
- VerfGH Bayern, 26.02.2019 - 51-IVa-17
Verhaltensweisen von Kabinettsmitgliedern unterliegen dem parlamentarischen …
Auszug aus VerfGH Bayern, 11.08.2021 - 97-IVa-20
Als Teile des Landtags sind sowohl einzelne Abgeordnete als auch Fraktionen grundsätzlich antragsberechtigt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 19.7.1989 VerfGHE 42, 108/113 f.; vom 17.2.1998 VerfGHE 51, 34/39; vom 26.2.2019 NVwZ-RR 2019, 841 Rn. 38).Allerdings müsste die zur Nachprüfung gestellte Maßnahme rechtserheblich sein oder sich zumindest zu einem die Rechtsstellung der Antragsteller beeinträchtigenden, rechtserheblichen Verhalten verdichten können (VerfGH NVwZ-RR 2019, 841 Rn. 46 m. w. N.).
Diese Verfassungsnorm gibt jedem Abgeordneten das subjektive Recht, sein Mandat innerhalb der Schranken der Verfassung ungehindert auszuüben (sog. freies Mandat; vgl. VerfGH NVwZ-RR 2019, 841 Rn. 54 m. w. N.).
Wegen ihrer Zugehörigkeit zur parlamentarischen Opposition sind die dargestellten Rechte zudem in Art. 16 a Abs. 1 und 2 Satz 1 BV begründet (VerfGH NVwZ-RR 2019, 841 Rn. 58).
Rn. 35 (2) Aus dem Grundsatz der chancengleichen Beteiligung an der parlamentarischen Willensbildung folgt die Verpflichtung der Staatsorgane, gegenüber den Abgeordneten und den Fraktionen auch im Hinblick auf die Parlamentsarbeit Neutralität zu wahren (vgl. zur Neutralitätspflicht im politischen Wettbewerb der Parteien VerfGH NVwZ-RR 2019, 841 Rn. 73;… BVerfG vom 27.2.2018 BVerfGE 148, 11 Rn. 44 ff.).
- VerfGH Bayern, 01.12.2020 - 90-IVa-20
Äußerungen einer Parlamentspräsidentin gegenüber einer Parlamentsfraktion auf …
Auszug aus VerfGH Bayern, 11.08.2021 - 97-IVa-20
Demgemäß stellt der Verfassungsgerichtshof im Organstreit lediglich fest, ob die beanstandete Maßnahme gegen verfassungsmäßige Rechte verstößt (vgl. z. B. VerfGHE 51, 34; VerfGH vom 6.6.2011 VerfGHE 64, 70; vom 1.12.2020 - Vf. 90-IVa-20 - juris Rn. 18;… Müller in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 6. Aufl. 2020, Art. 64 Rn. 13;… einschränkend für den Erlass einer Rechtsvorschrift betreffende Streitigkeiten Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 64 Rn. 21).Rn. 32 Ebenso wenig kann sie sich auf Rechte der AfD als Partei (Art. 3 Abs. 1, Art. 21 GG) berufen, da als im Organstreit verfolgbare Rechte von Fraktionen nur solche aus dem innerparlamentarischen Bereich in Betracht kommen (VerfGH vom 1.12.2020 - Vf. 90-IVa-20 - juris Rn. 16;… vgl. auch BVerfG vom 30.10.2018 BVerfGE 150, 163 Rn. 14 m. w. N.).
Durch die Geltung des Neutralitätsgebots darf allerdings die Wahrnehmung der Aufgaben als Parlamentspräsidentin nicht infrage gestellt werden (VerfGH vom 1.12.2020 - Vf. 90-IVa-20 - juris Rn. 22;… BVerfGE 148, 11 Rn. 65).
Rn. 41 Dass nach alledem durch die Unterstützung einer Vereinigung, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, sich für verfassungsrechtliche Grundwerte, insbesondere für das Demokratieprinzip und die Menschenwürde - also unabänderliche Grundwerte der Bayerischen Verfassung (Art. 2, 4, 100, 75 Abs. 1 Satz 2 BV), denen alle Verfassungsorgane verpflichtet und die als solche jeder parteipolitischen Disposition entzogen sind (vgl. VerfGH vom 1.12.2020 - Vf. 90-IVa-20 - juris Rn. 24) - einzusetzen, die Rechte der Antragsteller aus Art. 13 Abs. 2 BV bzw. Art. 16 a Abs. 1 und 2 Satz 1 BV verletzt werden könnten, ist auf Grundlage ihres Vortrags nicht ersichtlich.
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13
Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …
Auszug aus VerfGH Bayern, 11.08.2021 - 97-IVa-20
Rn. 38 Die vom Bayerischen Bündnis für Toleranz bekämpften Einstellungen, Haltungen oder Handlungen des Rassismus und des Antisemitismus verstoßen ebenso wie der vom Bündnis bekämpfte Rechtsextremismus (vgl. BVerfG vom 17.1.2017 BVerfGE 144, 20 Rn. 541, 597 f.) gegen das Prinzip der Menschenwürde, das das zentrale Element beziehungsweise den obersten Grundwert der freiheitlichen demokratischen Grundordnung darstellt (…VerfGH BayVBl 2020, 226 Rn. 237; BVerfGE 144, 20 Rn. 529, 538 ff.).Eine derartige Auffassung verstößt gegen die Garantie der Menschenwürde, die insbesondere die Wahrung personaler Individualität, Identität und Integrität sowie die elementare Rechtsgleichheit der Menschen umfasst (BVerfGE 144, 20 Rn. 539), und ist mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar (vgl. ausführlich BayVGH vom 28.2.2020 - 10 CE 19.2517 - juris Rn.15).
Rn. 39 Soweit die Antragsteller die Mitgliedschaft des Landtags im Bayerischen Bündnis für Toleranz für unzulässig halten, weil dieses nicht wertneutral sei, ist hervorzuheben, dass die Bayerische Verfassung - ebenso wie das Grundgesetz - weder wertneutral ist noch sein will und von dem Willen getragen ist, dass die freiheitliche demokratische Grundordnung des Staates - unter Einsatz der Mittel der wehrhaften Demokratie - erhalten bleiben muss (VerfGH vom 26.11.1964 VerfGHE 17, 94/97; vom 8.7.1965 VerfGHE 18, 59/70 m. w. N.; VerfGH BayVBl 2020, 226 Rn. 234 unter Hinweis auf BVerfGE 144, 20 Rn. 531;… vgl. auch Huber in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 15 Rn. 2;… Möstl in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 15 Rn. 1, 3).
- VerfGH Bayern, 03.12.2019 - 6-VIII-17
Einzelne Vorschriften des Bayerischen Integrationsgesetzes verfassungswidrig
Auszug aus VerfGH Bayern, 11.08.2021 - 97-IVa-20
Es tritt für den Schutz von Demokratie (Art. 2, 4 BV) und Menschenwürde (Art. 100 BV) ein, also für in Art. 75 Abs. 1 Satz 2 BV umschriebene fundamentale und unabänderliche Verfassungsprinzipien (…VerfGH vom 21.11.2016 VerfGHE 69, 290 Rn. 120), an die die Landesverfassungen auch nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG gebunden sind (vgl. VerfGH vom 3.12.2019 BayVBl 2020, 226 Rn. 237).Rn. 38 Die vom Bayerischen Bündnis für Toleranz bekämpften Einstellungen, Haltungen oder Handlungen des Rassismus und des Antisemitismus verstoßen ebenso wie der vom Bündnis bekämpfte Rechtsextremismus (…vgl. BVerfG vom 17.1.2017 BVerfGE 144, 20 Rn. 541, 597 f.) gegen das Prinzip der Menschenwürde, das das zentrale Element beziehungsweise den obersten Grundwert der freiheitlichen demokratischen Grundordnung darstellt (VerfGH BayVBl 2020, 226 Rn. 237;… BVerfGE 144, 20 Rn. 529, 538 ff.).
Rn. 39 Soweit die Antragsteller die Mitgliedschaft des Landtags im Bayerischen Bündnis für Toleranz für unzulässig halten, weil dieses nicht wertneutral sei, ist hervorzuheben, dass die Bayerische Verfassung - ebenso wie das Grundgesetz - weder wertneutral ist noch sein will und von dem Willen getragen ist, dass die freiheitliche demokratische Grundordnung des Staates - unter Einsatz der Mittel der wehrhaften Demokratie - erhalten bleiben muss (VerfGH vom 26.11.1964 VerfGHE 17, 94/97; vom 8.7.1965 VerfGHE 18, 59/70 m. w. N.; VerfGH BayVBl 2020, 226 Rn. 234 unter Hinweis auf BVerfGE 144, 20 Rn. 531;… vgl. auch Huber in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 15 Rn. 2;… Möstl in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 15 Rn. 1, 3).
- BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1106/08
Publikationsverbot für die Verbreitung rechtsextremistischen oder …
Auszug aus VerfGH Bayern, 11.08.2021 - 97-IVa-20
Ihre Beantwortung stehe in unausweichlicher Wechselwirkung mit sich wandelnden politischen und gesellschaftlichen Kontexten und subjektiven Einschätzungen, die Abgrenzungen mit strafrechtlicher Bedeutung (vgl. § 145 a StGB), welche in rechtsstaatlicher Distanz aus sich heraus bestimmbar seien, nicht hinreichend erlaubten (BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1106/08 - juris Rn. 20).Um eine Abgrenzung mit strafrechtlicher Bedeutung und daran etwa zu stellende Bestimmtheitsanforderungen (vgl. BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1106/08 - juris Rn. 20) geht es hier entgegen der Auffassung der Antragsteller nicht.
- BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16
Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen …
Auszug aus VerfGH Bayern, 11.08.2021 - 97-IVa-20
Rn. 35 (2) Aus dem Grundsatz der chancengleichen Beteiligung an der parlamentarischen Willensbildung folgt die Verpflichtung der Staatsorgane, gegenüber den Abgeordneten und den Fraktionen auch im Hinblick auf die Parlamentsarbeit Neutralität zu wahren (…vgl. zur Neutralitätspflicht im politischen Wettbewerb der Parteien VerfGH NVwZ-RR 2019, 841 Rn. 73; BVerfG vom 27.2.2018 BVerfGE 148, 11 Rn. 44 ff.).Durch die Geltung des Neutralitätsgebots darf allerdings die Wahrnehmung der Aufgaben als Parlamentspräsidentin nicht infrage gestellt werden (…VerfGH vom 1.12.2020 - Vf. 90-IVa-20 - juris Rn. 22; BVerfGE 148, 11 Rn. 65).
- VerfGH Bayern, 06.05.2021 - 37-IVa-21
Erfolglose Eilanträge gegen die Masken- und Testpflicht im Landtag
Auszug aus VerfGH Bayern, 11.08.2021 - 97-IVa-20
Für eine objektive Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Maßnahme ist daher im Organstreit ebenso wenig Raum wie für eine über die Feststellung einer Verletzung der Rechte der Antragsteller hinausgehende Verpflichtung eines Antragsgegners zu einem bestimmten Verhalten (…VerfGH vom 1.12.2020 - Vf. 90- IVa-20 - juris Rn. 18; vom 6.5.2021 - Vf. 37-IVa-21 - juris Rn. 16, 20 m. w. N.;… vgl. auch BVerfG vom 22.7.2020 NVwZ 2020, 1422 Rn. 39;… vom 2.3.2021 NVwZ 2021, 555 Rn. 57 zum bundesrechtlichen Organstreit, je m. w. N.).Die Möglichkeit einer Prozessstandschaft sieht das bayerische Verfassungsrecht - anders als § 64 Abs. 1 BVerfGG (vgl. dazu etwa BVerfG vom 7.3.1953 BVerfGE 2, 143) - entgegen der Ansicht der Antragsteller nicht vor (…vgl. VerfGH vom 14.9.2020 - Vf. 70-IVa-20 - juris Rn. 10; vom 6.5.2021 - Vf. 37-IVa-21 - juris Rn. 24;… Pestalozza, Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl. 1991, § 23 Rn. 46;… Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 64 Rn. 11;… Müller in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 64 Rn. 8;… Holzner, Verfassung des Freistaates Bayern, 2014, Art. 64 Rn. 14).
- VerfGH Bayern, 19.07.1989 - 67-IV-88
Auszug aus VerfGH Bayern, 11.08.2021 - 97-IVa-20
Als Teile des Landtags sind sowohl einzelne Abgeordnete als auch Fraktionen grundsätzlich antragsberechtigt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 19.7.1989 VerfGHE 42, 108/113 f.; vom 17.2.1998 VerfGHE 51, 34/39;… vom 26.2.2019 NVwZ-RR 2019, 841 Rn. 38).Die Verfassungsstreitigkeit (Organstreit) ist nur zulässig, wenn sie ein zwischen den Verfahrensbeteiligten bestehendes Rechtsverhältnis betrifft, das sich aus der Verfassung ableitet (VerfGHE 42, 108/114 m. w. N.; VerfGH vom 30.9.1994 VerfGHE 47, 194/198).
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus VerfGH Bayern, 11.08.2021 - 97-IVa-20
Alle Verfassungsorgane haben den Auftrag, diese Grundprinzipien als Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu wahren und zu verteidigen (vgl. BVerfG vom 22.5.1975 BVerfGE 39, 334/349; vom 29.10.1975 BVerfGE 40, 287/292; vom 25.3.1981 BVerfGE 57, 1/8). - BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70
Schulgebet
Auszug aus VerfGH Bayern, 11.08.2021 - 97-IVa-20
So hat etwa der Verfassungsgerichtshof Art. 107 Abs. 1 und Art. 136 Abs. 1 BV ein Toleranzgebot für den Staat bzw. Art. 117 BV eine Toleranzpflicht des einzelnen Bürgers dahingehend entnommen, andere religiöse oder weltanschauliche Einstellungen zu respektieren (VerfGH vom 1.8.1997 VerfGHE 50, 156/175; vgl. auch BVerfG vom 16.10.1979 BVerfGE 52, 223/246 zur Bekenntnisfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 GG), wobei die Glaubens- und Gewissensfreiheit in Art. 107 Abs. 1 BV ebenso wie die Menschenwürde in Art. 100 BV vom Verfassungsgerichtshof als elementare Grundrechtsnormen der Bayerischen Verfassung angesehen werden (VerfGH vom 30.6.1977 VerfGHE 30, 78/88 m. w. N.). - BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75
Verfassungsschutzbericht
- VerfGH Bayern, 01.08.1997 - 6-VII-96
Kreuze in Klassenräumen
- BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79
NPD
- VerfGH Thüringen, 03.12.2014 - VerfGH 2/14
Organstreitverfahren der Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 27.11.2007 - VGH A 22/07
NPD-Klage
- VGH Bayern, 28.02.2020 - 10 CE 19.2517
Beobachtung eines AfD-Bezirksrats durch den Verfassungsschutz
- BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …
- BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83
Atomwaffenstationierung
- BVerfG, 02.03.2021 - 2 BvE 4/16
Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend das Umfassende Wirtschafts- und …
- BVerfG, 22.07.2020 - 2 BvE 3/19
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
- BVerfG, 07.03.1953 - 2 BvE 4/52
EVG-Vertrag
- BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91
Funktionszulagen
- VerfGH Bayern, 26.03.2018 - 15-VII-16
Popularklage - Regelungen aus dem Wahlvorschlagsrecht der Parteien
- BVerfG, 30.10.2018 - 2 BvQ 90/18
Erfolgloser Eilantrag auf Untersagung von Äußerungen des Bundesinnenministers
- BVerfG, 08.06.1982 - 2 BvE 2/82
Redefreiheit und Ordnungsrecht
- VerfGH Bayern, 14.09.2020 - 70-IVa-20
Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung gegen Maßnahmen der …
- BVerfG, 17.07.1995 - 2 BvH 1/95
Fraktionsmitarbeiter Untersuchungsausschuss
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.10.2016 - VerfGH 6/16
Landesverfassung gewährt Piraten-Fraktion keinen Anspruch auf …
- VerfGH Bayern, 06.06.2011 - 49-IVa-10
Organstreitverfahren: Schriftliche Anfragen zu sog. Resonanzstudien
- VerfGH Bayern, 17.01.2023 - 3-IVa-21
Erfolgloses Organstreitverfahren einer Landtagsfraktion gegen Äußerungen der …
Zudem ergibt sich für Fraktionen, die - wie die Antragstellerin - die Staatsregierung nicht stützen, aus Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 BV das Recht auf ihrer Stellung entsprechende Wirkungsmöglichkeiten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 17.2.1998 VerfGHE 51, 34/39 f.;… vom 26.2.2019 NVwZ-RR 2019, 841 Rn. 38;… vom 1.12.2020 - Vf. 90-IVa-20 - juris Rn. 16; vom 11.8.2021 BayVBl 2021, 734 Rn. 22, 34).Insoweit trägt sie auch hinreichend dazu vor, dass die zur Nachprüfung gestellte Maßnahme rechtserheblich sein oder sich zumindest zu einem die Rechtsstellung der Antragstellerin beeinträchtigenden, rechtserheblichen Verhalten verdichten könnte (vgl. VerfGH BayVBl 2021, 734 Rn. 33).
Als im Organstreit verfolgbare Rechte von Fraktionen kommen nur solche aus dem innerparlamentarischen Bereich in Betracht (…VerfGH vom 1.12.2020 - Vf. 90-IVa-20 - juris Rn. 16; BayVBl 2021, 734 Rn. 32;… vgl auch BVerfG vom 30.10.2018 BVerfGE 150, 163 Rn. 14;… VerfG Hamburg vom 21.12.2021 - 14/20 - juris Rn. 34, 39).
Dieses kontradiktorische Verfahren dient maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht hingegen der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (…VerfGH vom 1.12.2020 - Vf. 90-IVa-20 - juris Rn. 18; BayVBl 2021, 734 Rn. 25;… BVerfG vom 17.9.2019 BVerfGE 152, 8 Rn. 28).
In der Begründung wurde insbesondere darauf abgestellt, dass nicht ersichtlich ist, wie durch die Unterstützung einer Vereinigung, die sich für unabänderliche Grundwerte der Bayerischen Verfassung wie das Demokratieprinzip und die Menschenwürde einsetzt, denen alle Verfassungsorgane verpflichtet und die als solche jeder parteipolitischen Disposition entzogen sind, das freie Mandat von Abgeordneten oder Oppositionsrechte verletzt werden könnten (VerfGH BayVBl 2021, 734 Rn. 41).
Diese Verfassungsnorm gibt jedem Abgeordneten das subjektive Recht, sein Mandat innerhalb der Schranken der Verfassung ungehindert auszuüben und verbürgt ihm einen Kernbestand an Rechten auf Teilhabe am Verfassungsleben (sog. freies Mandat;… vgl. VerfGH NVwZ-RR 2019, 841 Rn. 54 m. w. N.; BayVBl 2021, 734 Rn. 34).
Rn. 35 b) Aus dem Grundsatz der chancengleichen Beteiligung an der parlamentarischen Willensbildung folgt die Verpflichtung der Staatsorgane, gegenüber den Abgeordneten und den Fraktionen im Hinblick auf die Parlamentsarbeit Neutralität zu wahren (…vgl. VerfGH vom 1.12.2020 - Vf. 90-IVa-20 - juris Rn. 22 unter Verweis auf VerfGH NVwZ-RR 2019, 841 Rn. 73 und BVerfG vom 27.2.2018 BVerfGE 148, 11 Rn. 44 ff. zum Wettbewerb der Parteien; BayVBl 2021, 734 Rn. 35).
Andererseits lassen sich einseitig - zugunsten oder zulasten einzelner Abgeordneter oder Fraktionen - parteiergreifende Stellungnahmen auch mit der Befugnis zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit nicht rechtfertigen (…VerfGH vom 1.12.2020 - Vf. 90-IVa-20 - juris Rn. 22; BayVBl. 2021, 734 Rn. 35;… vgl. zu Mitgliedern der Bundesregierung im Hinblick auf die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb der Parteien BVerfGE 148, 11 Rn. 65).
Mit der Thematik wurde das Demokratieprinzip aufgegriffen, einer der fundamentalen und unabänderlichen Grundwerte der Bayerischen Verfassung (Art. 2, 4, 75 Abs. 1 Satz 2 BV), der als solcher jeder parteipolitischen Disposition entzogen ist (VerfGH BayVBl 2021, 734 Rn. 37, 41).
Rn. 46 aa) Die Antragsgegnerin hat als Präsidentin des Verfassungsorgans Bayerischer Landtag den Auftrag, die unabänderlichen Grundwerte der Bayerischen Verfassung, denen alle Verfassungsorgane verpflichtet und die als solche jeder parteipolitischen Disposition entzogen sind, als Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu wahren und zu verteidigen; dies beinhaltet auch, aktiv für sie einzutreten - auch und gerade im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (vgl. VerfGH BayVBl 2021, 734, Rn. 37, 41 m. w. N.).
- VerfGH Bayern, 25.10.2023 - 70-IVa-20
Rechtsschutzinteresse, Verfassungsrechtliche Anforderungen, Dynamische …
Rn. 29 In einem Organstreitverfahren kommt dem Umstand, dass die beanstandete Maßnahme für sofort vollziehbar erklärt worden ist, im Übrigen schon deshalb keine eigenständige Bedeutung zu, weil der Verfassungsgerichtshof in diesem Verfahren lediglich feststellt, ob die Maßnahme gegen verfassungsmäßige Rechte des Antragstellers verstößt (vgl. VerfGH BayVBl 2021, 734 Rn. 25 m. w. N.).Die Antragstellerin zu 1 kann als Landtagsfraktion keine dieser Rechtspositionen im Organstreitverfahren geltend machen, da das bayerische Verfassungsprozessrecht eine solche Prozessstandschaft nicht vorsieht (vgl. VerfGH BayVBl 2021, 734 Rn. 29 m. w. N.).
Hatte das Parlament wie hier noch keinen Anlass, über eine immunitätsrelevante freiheitsbeschränkende oder freiheitsentziehende Maßnahme zu entscheiden, so fehlt es an einem konkreten Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten, das Gegenstand einer Organstreitigkeit sein könnte (vgl. VerfGH BayVBl 2021, 734 Rn. 22 m. w. N.).
Sie waren gleichwohl als rechtserheblich anzusehen, da sie sich nach dem Sachvortrag der Antragsteller zumindest zu einem ihre Rechtsstellung beeinträchtigenden Verhalten verdichten konnten (vgl. VerfGH BayVBl 2021, 734 Rn. 33).
Dieses kontradiktorische Verfahren dient maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht dagegen der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (…VerfGH vom 1.12.2020 - Vf. 90-IVa-20 - juris Rn. 18; BayVBl 2021, 734 Rn. 25;… 2023, 262 Rn. 26;… BVerfG vom 17.9.2019 BVerfGE 152, 8 Rn. 28).
Diese Verfassungsnorm gibt jedem Abgeordneten das subjektive Recht, sein Mandat innerhalb der Schranken der Verfassung ungehindert auszuüben; es verbürgt ihm einen Kernbestand an Rechten auf Teilhabe am Verfassungsleben (sog. freies Mandat;… vgl. VerfGH vom 26.2.2019 NVwZ-RR 2019, 841 Rn. 54 m. w. N.; BayVBl 2021, 734 Rn. 34).
- VGH Bayern, 20.07.2022 - 11 ZB 21.1777
Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren: Keine Klagebefugnis bezüglich der …
Denn die Verfassungsordnung ist nicht wertneutral und steht der Förderung von verfassungsrechtlichen Grundwerten, die als solche nicht der parteipolitischen Verfügung unterliegen, nicht entgegen (vgl. dazu BayVerfGH, E.v. 11.8.2021 - Vf. 97-IVa-20 - NVwZ-RR 2022, 81 Rn. 39 ff.;… zur Rechtfertigung von Eingriffen in den Willensbildungsprozess vgl. auch BVerfG, U.v. 19.7.1966 - 2 BvF 1/65 - BVerfGE 20, 56 = juris Rn. 117 f.).
- VerfGH Bayern, 18.07.2024 - 41-IVa-22
Rechtsschutzinteresse, Haupt- und Hilfsanträge, Prozeßstandschaft, …
Für eine über die Feststellung einer Verletzung der Rechte des Antragstellers hinausgehende Verpflichtung des Antragsgegners zu einem bestimmten Verhalten ist im Organstreit grundsätzlich kein Raum (vgl. VerfGH vom 11.8.2021 BayVBl 2021, 734 Rn. 25;… BVerfG vom 22.7.2020 NVwZ 2020, 1422 Rn. 39; jeweils m. w. N.).Satz 1 BV das Recht auf ihrer Stellung entsprechende Wirkungsmöglichkeiten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 17.2.1998 VerfGHE 51, 34/39 f.;… vom 26.2.2019 VerfGHE 72, 15 Rn. 38; BayVBl 2021, 734 Rn. 22, 34;… vom 25.10.2023 BayVBl 2024, 191 Rn. 23).
Rn. 43 Die Möglichkeit einer Prozessstandschaft sieht das bayerische Verfassungsprozessrecht - anders als § 64 Abs. 1 BVerfGG (vgl. dazu etwa BVerfG vom 7.3.1953 BVerfGE 2, 143) - ebenfalls nicht vor (…vgl. VerfGH vom 14.9.2020 - Vf. 70-IVa-20 - juris Rn. 10; BayVBl 2021, 734 Rn. 29;… 2024, 191 Rn. 31;… vom 21.5.2024 - Vf. 37-IVa-21 - juris Rn. 33;… Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 64 Rn. 11;… Müller in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 64 Rn. 8;… Holzner, Verfassung des Freistaates Bayern, 2014, Art. 64 Rn. 14).
Als im Organstreit verfolgbare Rechte von Fraktionen und Abgeordneten kommen nur solche aus dem innerparlamentarischen Bereich in Betracht (…VerfGH vom 1.12.2020 - Vf. 90-IVa-20 - juris Rn. 16; BayVBl 2021, 734 Rn. 32 für Fraktionen;… vgl. auch BVerfGE 150, 163 Rn. 14).
Es muss hinreichend dazu vorgetragen werden, dass die zur Nachprüfung gestellte Maßnahme rechtserheblich sein oder sich zumindest zu einem die Rechtsstellung des Antragstellers beeinträchtigenden, rechtserheblichen Verhalten verdichten könnte (vgl. VerfGH BayVBl 2021, 734 Rn. 33 m. w. N.).
- VerfGH Bayern, 21.05.2024 - 37-IVa-21
Hausrechtliche Anordnung der Maskenpflicht im Landtag während der Corona-Pandemie …
Ein etwaiger (allgemeiner) Verstoß gegen "höherrangiges Recht" kann zwar insoweit als Vorfrage eine Rolle spielen, aber nicht eigenständig zum Gegenstand der Antragstellung gemacht werden (…vgl. VerfGH vom 6.5.2021 in diesem Verfahren - juris Rn. 16, 20; vom 11.8.2021 BayVBl 2021, 734 Rn. 25 m. w. N.;… vgl. auch BVerfG vom 2.3.2021 NVwZ 2021, 555 Rn. 57 zum bundesrechtlichen Organstreit).Diese Verfassungsnorm gibt jedem Abgeordneten das subjektive Recht, sein Mandat innerhalb der Schranken der Verfassung ungehindert auszuüben; es verbürgt ihm einen Kernbestand an Rechten auf Teilhabe am Verfassungsleben (sog. freies Mandat;… vgl. VerfGH vom 26.2.2019 NVwZ-RR 2019, 841 Rn. 54 m. w. N.; BayVBl 2021, 734 Rn. 34).
- VG Ansbach, 21.07.2022 - AN 4 K 21.01492
Klageunzulässigkeit, Parteienwechsel, Sachdienlichkeit, Rechtsschutzbedürfnis, …
Die Mitgliedschaft in einem Verein, der sich für grundlegende Werte der Verfassung einsetzt, ist der Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit zuzuordnen (so auch im Fall BayVerfGH, Vf. 97-IVa-20, E.v. 1.8.2021 - juris Rn. 37 für die Frage, ob der Bayerische Landtag Mitglied in einem Bündnis für Toleranz sein kann).Weder das Grundgesetz noch die Bayerische Verfassung sind wertneutral (ausdrücklich BayVerfGH, Vf. 97-IVa-20, E.v. 1.8.2021 - juris Rn. 39).
Sie enthalten keine abweichende, exklusive, Zuständigkeit des Landtages, nach der die in der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 1. August 2020 (Az. Vf. 97-IVa-20) angestellten Überlegungen zur Öffentlichkeitsarbeit ausschließlich mit dem Blick auf die Rolle des Landtages gelten sollen.
- VerfGH Bayern, 18.07.2024 - 36-IVa-22
Unangemessene Benachteiligung, Rechtsmißbrauch, Rechtsschutzinteresse, …
Wegen ihrer Zugehörigkeit zur parlamentarischen Opposition sind die dargestellten Rechte zudem in Art. 16 a Abs. 1 und 2 Satz 1 BV begründet (vgl. VerfGH vom 11.8.2021 BayVBl 2021, 734 Rn. 34). - VerfGH Bayern, 13.01.2022 - 88-IVa-21
Unzulässigkeit einer einstweiligen Anordnung gegen coronabedingte Anordnungen …
Für eine objektive Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Maßnahme ist daher im Organstreit ebenso wenig Raum wie für eine über die Feststellung einer Verletzung der Rechte eines Antragstellers hinausgehende Verpflichtung eines Antragsgegners zu einem bestimmten Verhalten (vgl. VerfGH vom 11.8.2021 BayVBl 2021, 734 Rn. 25 m. w. N.). - VerfGH Bayern, 28.09.2021 - 74-IVa-21
Erfolgloser Eilantrag gegen die vorübergehende Aufrechterhaltung der …
Für eine objektive Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Maßnahme ist daher im Organstreit ebenso wenig Raum wie für eine über die Feststellung einer Verletzung der Rechte der Antragsteller hinausgehende Verpflichtung der Antragsgegnerin zu einem bestimmten Verhalten (vgl. VerfGH vom 11.8.2021 - Vf. 97-IVa-20 - juris Rn. 25 m. w. N.). - VG Hannover, 23.09.2025 - 7 A 4883/23
Klage gegen Hildesheims homosexuelle Ampelpärchen abgewiesen
Denn die Verfassungsordnung ist nicht wertneutral und steht der Förderung verfassungsrechtlicher Grundwerte, die als solche nicht der parteipolitischen Verfügung unterliegen, nicht entgegen (vgl. BayVerfGH, Entscheidung v. 11.8.2021 - Vf. 97-IVa-20 - juris Rn. 39 ff.;… Bay. VGH, Beschl. v. 20.7.2022 - 11 ZB 21.1777 - juris Rn. 28). - VerfGH Bayern, 30.03.2022 - 13-IVa-22
Weiterer erfolgloser Eilantrag gegen Maßnahmen der Landtagspräsidentin zur …
- VG Ansbach, 04.10.2021 - AN 4 E 21.01491
Erfolgloser Eilantrag gegen Mitgliedschaft in der Allianz gegen Rechtsextremismus
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