Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 03.02.2023 - A 12 S 2575/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Art 12 Abs 1a EURL 95/2011, Art 1d GFKTRL, § 3 Abs 3 S 2 AsylVfG 1992, § 78 Abs 3 Nr 1 AsylVfG 1992, § 78 Abs 3 Nr 2 AsylVfG 1992
Maßgebliche Zeitpunkte für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 24.06.2021 - A 12 K 1647/20
- VGH Baden-Württemberg, 03.02.2023 - A 12 S 2575/21
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (61)
- BVerwG, 27.04.2021 - 1 C 2.21
Voraussetzungen der Zuerkennung der Eigenschaft als ipso facto-Flüchtling
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2023 - A 12 S 2575/21
Rn. 6 b) Der Kläger bringt vor, das angefochtene Urteil weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Vorlagebeschluss vom 14.05.2019 - 1 C 5.18 -, juris, und Urteil vom 27.04.2021 - 1 C 2.21 -, juris) und des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteile vom 19.12.2012 - C-364/11 -, juris, und vom 25.07.2018 - C-585/16 -, juris) ab.Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft auf der Grundlage von § 3 Abs. 3 Satz 2 AsylG setze - jedenfalls nach nationalem Asylverfahrensrecht - voraus, dass es dem Betroffenen auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung nicht möglich oder zumutbar sei, sich dem Schutz oder Beistand des UNRWA durch Rückkehr in eines der fünf Operationsgebiete des Einsatzgebiets dieser Organisation erneut zu unterstellen (BVerwG, Urteil vom 27.04.2021 - 1 C 2.21 -, juris).
Rn. 9 Auch zeigt der Zulassungsantrag weder in Bezug auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.04.2021 (- 1 C 2.21 -, juris) und vom 14.05.2019 (- 1 C 5.18 -, juris) noch in Bezug auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 03.12.2008 (- 13 S 2483/07 -, juris) einen abstrakten Rechtssatz des angefochtenen Urteils auf, der zu einem ebensolchen Rechtssatz in den genannten Entscheidungen in Widerspruch stehen soll.
Aus den zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts geht jedoch hervor, dass für die Flüchtlingszuerkennung nach § 3 Abs. 3 Satz 2 AsylG bzw. Art. 12 Abs. 1 Buchst. a) RL 2011/95/EU grundsätzlich zwei Zeitpunkte in den Blick zu nehmen sind, nämlich zum einen der Zeitpunkt des Verlassens des Mandatsgebiets des UNRWA und zum anderen der nach § 77 Abs. 1 Satz 1 AsylG maßgebliche Zeitpunkt (vgl. Urteil vom 27.04.2021 - 1 C 2.21 -, juris Rn. 16, 18, 24 - 26, …und Beschluss vom 14.05.2019 - 1 C 5.18 -, juris Rn. 29).
Soweit der Zulassungsantrag den Leitsatz des Bundesverwaltungsgerichts zum Urteil vom 27.04.2021 (- 1 C 2.21 -, juris) zitiert, wonach die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs. 3 Satz 2 AsylG - jedenfalls nach nationalem Asylverfahrensrecht - voraussetze, dass es dem Betroffenen auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung nicht möglich oder zumutbar sei (Hervorhebung durch den Senat), sich dem Schutz oder Beistand des UNRWA durch Rückkehr in eines der fünf Operationsgebiete des Einsatzgebiets dieser Organisation erneut zu unterstellen, steht dies nicht im Widerspruch zu dem angefochtenen Urteil.
Denn daraus ergibt sich in Zusammenschau mit den Gründen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Feststellung des Schutzwegfalls im Sinne von § 3 Abs. 3 Satz 2 AsylG grundsätzlich voraussetzt, - erstens - dass sich der Staatenlose bei Verlassen des Einsatzgebiets in einer sehr unsicheren persönlichen Lage befindet und es dem UNRWA unmöglich ist, ihm Lebensverhältnisse zu gewährleisten, die mit der Aufgabe des UNRWA im Einklang stehen, und - zweitens - ("zusätzlich") dass es dem Betroffenen auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung nicht möglich oder zumutbar ist, sich dem Schutz oder Beistand des UNRWA erneut zu unterstellen (vgl. Urteil vom 27.04.2021 - 1 C 2.21 -, juris Rn. 16, 24 - 26;… vgl. auch Beschluss vom 14.05.2019 - 1 C 5.18 -, juris Rn. 29).
Das Bundesverwaltungsgericht hat unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, insbesondere des auf Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 14.05.2018 - 1 C 5.18 -, juris) ergangenen Urteils vom 13.01.2021 (- C-517/19 -, juris), entschieden, dass die Feststellung eines Schutzwegfalls voraussetze, dass sich der Staatenlose bei Verlassen des Einsatzgebiets in einer sehr unsicheren persönlichen Lage befinde und es dem UNRWA unmöglich sei, ihm Lebensverhältnisse zu gewährleisten, die mit der Aufgabe des UNRWA in Einklang stünden, mithin die Entscheidung, das Einsatzgebiet zu verlassen, durch Zwänge begründet sein müsse, die von dem Willen des Betroffenen unabhängig seien (BVerwG, Urteil vom 21.04.2021 - 1 C 2.21 -, juris Rn. 17, unter Verweis auf EuGH…, Urteil vom 19.12.2012 - C-364/11 -, Rn. 59 und vom 13.01.2021 - C-507/19 -, Rn 51, 69 ff., Hervorhebung durch den Senat).
Zusätzlich setze die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft voraus, dass es dem Betroffenen auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung nicht möglich oder zumutbar sei, sich dem Schutz oder Beistand des UNRWA durch Rückkehr in eines der fünf Operationsgebiete des Einsatzgebiets dieser Organisation erneut zu unterstellen (BVerwG, Urteil vom 21.04.2021 - 1 C 2.21 -, juris Rn. 24; vgl. auch EuGH…, Urteil vom 03.03.2022 - C-349/20 -, juris Rn. 53 - 58).
Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem vom Zulassungsantrag ebenfalls zitierten Beschluss vom 14.05.2018 (…- 1 C 5.18 -, juris Rn. 41) erklärt, "dass die Möglichkeit, in das UNRWA-Einsatzgebiet zurückzukehren, bereits bei der Entscheidung über die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus berücksichtigt werden muss, weil es sinnlos wäre, einen Flüchtlingsstatus zuzuerkennen, wenn dieser sofort wieder aberkannt werden müsste" (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21.04.2021 - 1 C 2.21 -, juris Leitsatz 1 u. Rn. 16, 24; Berlit, jurisPR-BVerwG 16/2021 Anm. 5).
- BVerwG, 14.05.2019 - 1 C 5.18
Vorlage zur Vorabentscheidung an den EuGH zur Auslegung von Art. 12 Abs. 1 …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2023 - A 12 S 2575/21
Rn. 6 b) Der Kläger bringt vor, das angefochtene Urteil weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Vorlagebeschluss vom 14.05.2019 - 1 C 5.18 -, juris, und Urteil vom 27.04.2021 - 1 C 2.21 -, juris) und des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteile vom 19.12.2012 - C-364/11 -, juris, und vom 25.07.2018 - C-585/16 -, juris) ab.Rn. 9 Auch zeigt der Zulassungsantrag weder in Bezug auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.04.2021 (- 1 C 2.21 -, juris) und vom 14.05.2019 (- 1 C 5.18 -, juris) noch in Bezug auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 03.12.2008 (- 13 S 2483/07 -, juris) einen abstrakten Rechtssatz des angefochtenen Urteils auf, der zu einem ebensolchen Rechtssatz in den genannten Entscheidungen in Widerspruch stehen soll.
Aus den zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts geht jedoch hervor, dass für die Flüchtlingszuerkennung nach § 3 Abs. 3 Satz 2 AsylG bzw. Art. 12 Abs. 1 Buchst. a) RL 2011/95/EU grundsätzlich zwei Zeitpunkte in den Blick zu nehmen sind, nämlich zum einen der Zeitpunkt des Verlassens des Mandatsgebiets des UNRWA und zum anderen der nach § 77 Abs. 1 Satz 1 AsylG maßgebliche Zeitpunkt (…vgl. Urteil vom 27.04.2021 - 1 C 2.21 -, juris Rn. 16, 18, 24 - 26, und Beschluss vom 14.05.2019 - 1 C 5.18 -, juris Rn. 29).
Denn daraus ergibt sich in Zusammenschau mit den Gründen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Feststellung des Schutzwegfalls im Sinne von § 3 Abs. 3 Satz 2 AsylG grundsätzlich voraussetzt, - erstens - dass sich der Staatenlose bei Verlassen des Einsatzgebiets in einer sehr unsicheren persönlichen Lage befindet und es dem UNRWA unmöglich ist, ihm Lebensverhältnisse zu gewährleisten, die mit der Aufgabe des UNRWA im Einklang stehen, und - zweitens - ("zusätzlich") dass es dem Betroffenen auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung nicht möglich oder zumutbar ist, sich dem Schutz oder Beistand des UNRWA erneut zu unterstellen (…vgl. Urteil vom 27.04.2021 - 1 C 2.21 -, juris Rn. 16, 24 - 26; vgl. auch Beschluss vom 14.05.2019 - 1 C 5.18 -, juris Rn. 29).
Das Bundesverwaltungsgericht hat unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, insbesondere des auf Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 14.05.2018 - 1 C 5.18 -, juris) ergangenen Urteils vom 13.01.2021 (- C-517/19 -, juris), entschieden, dass die Feststellung eines Schutzwegfalls voraussetze, dass sich der Staatenlose bei Verlassen des Einsatzgebiets in einer sehr unsicheren persönlichen Lage befinde und es dem UNRWA unmöglich sei, ihm Lebensverhältnisse zu gewährleisten, die mit der Aufgabe des UNRWA in Einklang stünden, mithin die Entscheidung, das Einsatzgebiet zu verlassen, durch Zwänge begründet sein müsse, die von dem Willen des Betroffenen unabhängig seien (BVerwG…, Urteil vom 21.04.2021 - 1 C 2.21 -, juris Rn. 17, unter Verweis auf EuGH…, Urteil vom 19.12.2012 - C-364/11 -, Rn. 59 und vom 13.01.2021 - C-507/19 -, Rn 51, 69 ff., Hervorhebung durch den Senat).
Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem vom Zulassungsantrag ebenfalls zitierten Beschluss vom 14.05.2018 (- 1 C 5.18 -, juris Rn. 41) erklärt, "dass die Möglichkeit, in das UNRWA-Einsatzgebiet zurückzukehren, bereits bei der Entscheidung über die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus berücksichtigt werden muss, weil es sinnlos wäre, einen Flüchtlingsstatus zuzuerkennen, wenn dieser sofort wieder aberkannt werden müsste" (vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 21.04.2021 - 1 C 2.21 -, juris Leitsatz 1 u. Rn. 16, 24; Berlit, jurisPR-BVerwG 16/2021 Anm. 5).
- VG Freiburg, 28.10.2020 - A 5 K 4285/16
Schutz der UNRWA für staatenlose palästinensische Flüchtlinge im Libanon
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2023 - A 12 S 2575/21
Der Zulassungsantrag verweist ferner auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 28.10.2020 (- A 5 K 4285/16 -, juris), nach dem es den libanesischen Palästinensern nicht zumutbar sei, sich dem Schutz oder Beistand des UNRWA durch Rückkehr in den Libanon erneut zu unterstellen, weil der Beistand des UNRWA im Libanon nicht länger gewährt werde (…vgl. im Einzelnen Antragsschrift vom 06.08.2021, S. 1 bis 5 unter I.).Rn. 23 Insoweit verweist der Zulassungsantrag auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 28.10.2020 (- A 5 K 4285/16 -, juris) und führt weiter aus: Artikel 1 D Paragraph 1 GFK sei eine Ausschlussklausel, während Artikel 1 D Paragraph 2 GFK diejenigen Flüchtlinge wieder einschließe, deren Schutz oder Unterstützung durch die UNRWA weggefallen sei.
Dies wird durch die bloß auszugsweise Wiedergabe von zwei ACCORD-Berichten aus dem Jahr 2016 sowie den Verweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg 28.10.2020 (- A 5 K 4285/16 -, juris), nach dem der Schutz und Beistand derzeit für staatenlose palästinensische Flüchtlinge im Libanon nicht länger gewährt werde, nicht dargetan.
Soweit die vom Zulassungsantrag genannten Urteile des Verwaltungsgerichts Freiburg (vom 28.10.2020 - A 5 K 4285/16 -, juris Rn. 24 ) und des Verwaltungsgerichts Potsdam (…vom 18.06.2020 - 8 L 3961/17.A -, juris Rn. 24) für die Beurteilung, ob der Schutz oder Beistand des UNRWA nicht länger gewährt wird, - allein - auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abstellen, berücksichtigt der Zulassungsantrag schon nicht, dass diese Entscheidungen vor dem genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ergangen sind.
Rn. 33 Die Antragsschrift trägt zwar vor, dass - unter Verweis auf "einschlägige" Rechtsprechung - der Libanon Palästinensern, die ursprünglich aus dem Libanon stammten bzw. dort geboren und bei der dortigen UNRWA registriert seien, die Wiedereinreise nicht erlaube und dass - unter Verweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 28.10.2020 (- A 5 K 4285/16 -, juris) und die beiden ACCORD-Berichte aus dem Jahr 2016 zum Libanon - die UNRWA im Libanon den Schutz oder Beistand nicht länger gewähre.
- EuGH, 19.12.2012 - C-364/11
Ein Palästinenser, der gezwungen war, das Einsatzgebiet des UNRWA zu verlassen, …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2023 - A 12 S 2575/21
Rn. 6 b) Der Kläger bringt vor, das angefochtene Urteil weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Vorlagebeschluss vom 14.05.2019 - 1 C 5.18 -, juris, und Urteil vom 27.04.2021 - 1 C 2.21 -, juris) und des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteile vom 19.12.2012 - C-364/11 -, juris, und vom 25.07.2018 - C-585/16 -, juris) ab.Diese Ansicht werde ebenfalls vom Gerichtshof der Europäischen Union (Urteile vom 19.12.2012 - C-364/11 -, juris, und vom 25.07.2018 - C-585/16 -, juris) und vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 22.02.2017 - 18 A 901/11 -, juris) geteilt.
Jedenfalls hätte die Beklagte bzw. das Verwaltungsgericht nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19.12.2012 (- C-364/11 -, juris Rn. 76) feststellen müssen, ob die UNRWA im Libanon den Beistand weiterhin gewähre (Umkehrschluss).
Das Bundesverwaltungsgericht hat unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, insbesondere des auf Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 14.05.2018 - 1 C 5.18 -, juris) ergangenen Urteils vom 13.01.2021 (- C-517/19 -, juris), entschieden, dass die Feststellung eines Schutzwegfalls voraussetze, dass sich der Staatenlose bei Verlassen des Einsatzgebiets in einer sehr unsicheren persönlichen Lage befinde und es dem UNRWA unmöglich sei, ihm Lebensverhältnisse zu gewährleisten, die mit der Aufgabe des UNRWA in Einklang stünden, mithin die Entscheidung, das Einsatzgebiet zu verlassen, durch Zwänge begründet sein müsse, die von dem Willen des Betroffenen unabhängig seien (BVerwG…, Urteil vom 21.04.2021 - 1 C 2.21 -, juris Rn. 17, unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 19.12.2012 - C-364/11 -, Rn. 59 und vom 13.01.2021 - C-507/19 -, Rn 51, 69 ff., Hervorhebung durch den Senat).
Entsprechendes gilt für die weiteren im Zulassungsantrag angeführten Gerichtsentscheidungen, insbesondere die des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteile vom 19.12.2012 - C-364/11 -, juris, und vom 25.07.2018 - C-585/16 -, juris) und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 22.02.2012 - 18 A 901/11 -, juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2012 - 18 A 901/11
Ausschließliche Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach Art. 1 D Abs. 2 GK …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2023 - A 12 S 2575/21
Diese Ansicht werde ebenfalls vom Gerichtshof der Europäischen Union (Urteile vom 19.12.2012 - C-364/11 -, juris, und vom 25.07.2018 - C-585/16 -, juris) und vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 22.02.2017 - 18 A 901/11 -, juris) geteilt.Insoweit verweist der Zulassungsantrag auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22.02.2012 (- 18 A 901/11 -, juris;… vgl. im Einzelnen Antragsschrift vom 06.08.2021, S. 5 u. 6 unter II.).
Entsprechendes gilt für die weiteren im Zulassungsantrag angeführten Gerichtsentscheidungen, insbesondere die des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteile vom 19.12.2012 - C-364/11 -, juris, und vom 25.07.2018 - C-585/16 -, juris) und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 22.02.2012 - 18 A 901/11 -, juris).
Soweit der Zulassungsantrag insoweit auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22.02.2012 (- 18 A 901/11 -, juris) verweist, führt dies ebenfalls nicht weiter.
- OVG Saarland, 05.10.2021 - 2 A 153/21
Flüchtlingsanerkennung staatenloser Palästinenser aus Syrien
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2023 - A 12 S 2575/21
Rn. 8 Die vom Kläger genannten Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union, des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen und der Verwaltungsgerichte Sigmaringen, Berlin, Potsdam und Freiburg sowie das erst mit Schriftsatz vom 18.12.2021 vorgelegte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Saarland vom 05.10.2021 (- 2 A 153/21 -, juris) sind bereits keine im Verhältnis zum Verwaltungsgericht Karlsruhe divergenzfähigen Entscheidungen.Mit diesem legt der Kläger zwar "zur weiteren Antragsbegründung" und für die "hier vertretene Ansicht" das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Saarland vom 05.10.2021 (- 2 A 153/21 -, juris) vor, ohne jedoch eine Zuordnung zu einem der geltend gemachten Zulassungsgründe bzw. einer der aufgeworfenen Grundsatzfragen vorzunehmen.
Lediglich in dem erst nach Ablauf der Begründungsfrist des § 78 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. 1 AsylG und ohne jegliche Zuordnung vorgelegten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Saarland (vom 05.10.2021 - 2 A 153/21 -, juris Rn. 42) wird festgehalten, dass eine Aufnahmebereitschaft der anderen Einsatzgebiete derzeit weder rechtlich gesichert noch uneingeschränkt, dauerhaft oder voraussetzungslos gewährleistet sei.
- EuGH, 25.07.2018 - C-585/16
Ein Palästinenser, der vom UNRWA als Flüchtling anerkannt wurde, kann in der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2023 - A 12 S 2575/21
Rn. 6 b) Der Kläger bringt vor, das angefochtene Urteil weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Vorlagebeschluss vom 14.05.2019 - 1 C 5.18 -, juris, und Urteil vom 27.04.2021 - 1 C 2.21 -, juris) und des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteile vom 19.12.2012 - C-364/11 -, juris, und vom 25.07.2018 - C-585/16 -, juris) ab.Diese Ansicht werde ebenfalls vom Gerichtshof der Europäischen Union (Urteile vom 19.12.2012 - C-364/11 -, juris, und vom 25.07.2018 - C-585/16 -, juris) und vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 22.02.2017 - 18 A 901/11 -, juris) geteilt.
Entsprechendes gilt für die weiteren im Zulassungsantrag angeführten Gerichtsentscheidungen, insbesondere die des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteile vom 19.12.2012 - C-364/11 -, juris, und vom 25.07.2018 - C-585/16 -, juris) und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 22.02.2012 - 18 A 901/11 -, juris).
- BVerwG, 04.06.1991 - 1 C 42.88
Genfer Flüchtlingskonvention, Palästinenser, Libanon, Flüchtlingseigenschaft, …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2023 - A 12 S 2575/21
Bezüglich des zitierten Urteils des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfallen berücksichtigt das Zulassungsvorbringen im Übrigen zudem nicht, dass dieses unter Bezugnahme unter anderem auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.06.1991 (- 1 C 42.88 -, juris) zwischen unfreiwilliger und freiwilliger Ausreise differenziert, mithin auch die Umstände beim Verlassen des UNRWA-Gebiets prüft (…Rn. 22).Er berücksichtigt nicht, dass diese Entscheidung zwischen verschiedenen Konstellationen unterscheidet und unter Zitierung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.06.1999 (- 1 C 42.88 -, juris) ausführt, dass dem Betroffenen, der nach freiwilliger Ausreise durch die weitere politische Entwicklung überrascht werde und ihm unvorhergesehen die UNRWA-Betreuung entzogen oder die Rückkehr vom Aufnahmestaat versagt werde, nicht entgegenhalten werden könne, mit seiner Ausreise sei er zumindest das Risiko eingegangen, nicht in den Tätigkeitsbereich der UNRWA zurückkehren zu können.
- BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99
Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2023 - A 12 S 2575/21
Die Klärungsfähigkeit dieser Frage muss für die Zulassung der Revision aber feststehen, denn die Revision kann nach deren Sinn und Zweck nicht dazu zugelassen werden, im Revisionsverfahren erst die Grundlage zu erarbeiten, auf der sich eine grundsätzlich bedeutsame und klärungsbedürftige Frage vielleicht stellen könnte (…vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 02.02.2011 - 6 B 37.10 -, juris Rn. 11, und vom 17.03.2000 - 8 B 287.99 -. juris Rn. 9).In einem solchen Fall könnte nämlich der Beschwerdeführer auch nicht erfolgreich einen Verfahrensmangel wegen unterbliebener Sachverhaltsaufklärung geltend machen, weil es auch in diesem Zusammenhang allein auf die materielle Rechtsansicht des Tatsachengerichts ankommt, selbst wenn diese unzutreffend sein sollte (…vgl. etwa Beschlüsse vom 01.08.2022 - 8 B 15.22 -, juris Rn. 8, und vom 17.03.2000 - 8 B 287.99 -, juris Rn. 9).
- VGH Baden-Württemberg, 09.07.2020 - A 11 S 1196/20
Abschiebung nach Kabul (hier: Veränderung der Sachlage durch Ausbruch des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2023 - A 12 S 2575/21
Es muss deshalb in der Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung deutlich werden, warum prinzipielle Bedenken gegen einen vom Verwaltungsgericht in einer konkreten Rechts- oder Tatsachenfrage eingenommenen Standpunkt bestehen, warum es also erforderlich ist, dass sich auch das Berufungsgericht klärend mit der aufgeworfenen Frage auseinandersetzt und entscheidet, ob die Bedenken durchgreifen (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.07.2020 - A 11 S 1196/20 -, juris Rn. 2 ;… näher Berlit in: GK-AsylG, § 78 Rn. 591 ff. ).Im Falle einer geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht ist es regelmäßig erforderlich, dass sich die Begründung des Zulassungsantrags unter Durchdringung des Streitstoffs substantiiert in tatsächlicher Hinsicht mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und diesen konkrete abweichende Erkenntnismittel und die hierin wiedergegebenen Tatsachen entgegenstellt, aus denen sich jedenfalls begründete Zweifel an der Auffassung des Verwaltungsgerichts ablesen lassen und die es erforderlich machen, erneut in einem Berufungsverfahren umfassende und abschließende Sachverhaltsfeststellungen zu treffen (…vgl. etwa Senatsbeschluss vom 16.10.2019 - A 12 S 2881/18 -, juris Rn. 22 ; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 09.07.2020 - A 11 S 1196/20 -, juris Rn. 4 , …und vom 29.08.2018 - A 11 S 1911/18 -, juris Rn. 4 ; Hessischer VGH…, Beschluss vom 13.06.2018 - 7 A 150/18.Z.A -, juris Rn. 6; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 02.01.2013 - A 4 A 25/11 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 21.03.2007 - 15 A 750/07.A -, juris Rn. 6;… Berlit in: GK-AsylG § 78 Rn. 609 ff. ).
- VG Potsdam, 18.06.2020 - 8 K 3961/17
Libanon, Palästinenser, UNRWA, Abschiebungsverbot, humanitäre Gründe, …
- VGH Baden-Württemberg, 26.04.2019 - A 12 S 2038/18
Anforderungen an die Berufungszulassung bezüglich einer als grundsätzlich …
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
- VGH Baden-Württemberg, 03.12.2008 - 13 S 2483/07
Beschaffung von Heimreisepapieren bei Palästinensern aus dem Libanon
- VGH Baden-Württemberg, 29.08.2018 - A 11 S 1911/18
Berufungszulassung im Asylprozess; grundsätzliche Bedeutung einer Frage; …
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
- EuGH, 13.01.2021 - C-507/19
Bundesrepublik Deutschland (Statut de réfugié d'un apatride d'origine …
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88
Fangschaltungen
- BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1304/13
Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen …
- BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88
Sorgerechtsprozeß
- BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
- BVerwG, 17.09.2019 - 1 B 43.19
Voraussetzungen der Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung des Gutachtens
- BVerfG, 15.05.2012 - 1 BvR 1999/09
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …
- BVerwG, 02.02.2011 - 6 B 37.10
Allgemeine Studiengebühr; Vertrauensschutz; Recht auf Teilhabe an den staatlichen …
- BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84
Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …
- BVerwG, 01.08.2022 - 8 B 15.22
Erfolglose Grundsatzrüge zum Abstandsgebot bei Spielhallen
- BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 30.85
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überraschungsentscheidung; …
- BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 32.21
Irrevisibilität denkmalschutzrechtlicher Regelungen
- BVerfG, 17.04.2012 - 1 BvR 3071/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …
- EuGH, 03.03.2022 - C-349/20
Secretary of State for the Home Department (Statut de réfugié d'un apatride …
- OVG Sachsen, 22.08.2022 - 6 A 122/20
Verfahrensmangel; rechtliches Gehör; Beweisantrag; Zeugenvernehmung mittels …
- BVerwG, 27.10.2014 - 3 B 40.14
Vermögenszuordnungsrecht; Veräußerung eines Grundstücks; Erlös; erzielbarer …
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.2019 - A 12 S 2881/18
Zur Rüge im Berufungszulassungsverfahren, das Verwaltungsgericht habe bei dem …
- VG Sigmaringen, 18.10.2017 - A 5 K 2247/16
Mitwirkung bei der Passbeschaffung; staatenloser Kurde aus dem Libanon
- OVG Sachsen, 17.12.2018 - 5 A 1240/18
Zur fehlenden grundsätzlichen Bedeutung der Frage, ob Müttern bei einer Rückkehr …
- VGH Baden-Württemberg, 05.12.2011 - A 9 S 2939/11
Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags im Fall der Wahrunterstellung
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.2022 - 3 L 198/21
Sachaufklärungspflichtverletzung als Verfahrensmangel im …
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.2011 - A 8 S 700/11
Asylverfahren - Einführung der verwendeten Erkenntnismittel in den Prozess
- VG Berlin, 25.08.2011 - 35 K 202.11
Aussichtsloses Verlangen der Rückkehr eines staatenlosen Palästinensers in den …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2020 - C-517/19
Alvarez y Bejarano u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Statut …
- VGH Hessen, 13.06.2018 - 7 A 150/18
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2007 - 15 A 750/07
Rückkehr eines yezidischen und kurdischen Flüchtlings in seinen Herkunftsstaat; …
- VGH Bayern, 01.04.2020 - 14 ZB 19.31233
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Verletzung rechtlichen Gehörs
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2020 - 4 A 1437/19
Anforderungen an die Darlegung einer auf tatsächliche Verhältnisse gestützten …
- OVG Sachsen, 02.01.2013 - A 4 A 25/11
Asyl, grundsätzliche Bedeutung, Tatsachenfrage, Auseinandersetzugn mit …
- BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf …
- BVerfG, 22.03.2021 - 2 BvR 353/21
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgleichheit im …
- BVerfG, 15.11.2017 - 2 BvR 902/17
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf …
- BVerwG, 07.07.1980 - 8 B 54.80
Verdienstausfallentschädigung - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernis
- BVerwG, 09.03.2017 - 4 B 8.17
Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an Begründung und Darlegung
- BVerwG, 22.03.2012 - 2 B 148.11
Abweichungsrüge; Berufung auf allgemeine Grundsätze des Verwaltungs- und …
- VGH Baden-Württemberg, 03.08.2018 - A 12 S 1286/18
Verletzung des gerichtlichen Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs durch …
- VGH Baden-Württemberg, 08.08.2018 - A 11 S 1753/18
Entscheidungserhebliche Abweichung hinsichtlich allgemeiner …
- BVerwG, 14.08.2013 - 8 B 36.13
Rückübertragung eines Grundstücks auf Grundlage des Vermögensgesetzes ( VermG )
- VGH Bayern, 08.10.2019 - 9 ZB 19.32166
Verfristeter Antrag auf Zulassung der Berufung und ungenügende Darlegung der …
- OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2019 - 4 LA 68/19
Asylrecht:: Keine Zulassung der Berufung infolge ernstlicher Richtigkeitszweifel …
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2022 - 3 N 11.21
Asylverfahren; Zulassung der Berufung; Divergenz; EuGH-Urteil; divergenzfähiges …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2020 - 4 A 206/20
Darlegung von Zulassungsgründen i.R.e. Antrags auf Zulassung der Berufung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2020 - 4 A 4791/19
Darlegen von Zulassungsgründen i.R.e. Antrags auf Zulassung der Berufung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2013 - 13 A 1422/13
Pflicht des Gerichts zur Erörterung eines rechtlichen oder tatsächlichen …
- VGH Bayern, 12.02.2020 - 9 ZB 20.30351
Verletzung des rechtlichen Gehörs in Form eines Überraschungsurteil
- VGH Baden-Württemberg, 11.02.2026 - A 12 S 1014/24
Staatenloser Palästinenser; UNRWA; Libanon; Syrien; Schutz; Beistand nicht länger …
Für die Frage der Flüchtlingszuerkennung nach § 3 Abs. 3 Satz 2 AsylG waren danach zwei Zeitpunkte kumulativ in den Blick zu nehmen: Zum einen war dies der Zeitpunkt des Verlassens des Einsatzgebiets des UNRWA, zum anderen der nach § 77 Abs. 1 Satz 1 AsylG maßgebliche Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts ( VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.02.2023 - A 12 S 2575/21 [ ECLI:DE:VGHBW:2023:0203.A12S2575.21.00 ] -, Rn. 10). - VGH Baden-Württemberg, 30.06.2026 - 9 S 903/25
Untersagung des Inverkehrbringens eines Nahrungsergänzungsmittels - Knochen- und …
Rn. 27 III. Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist dann gegeben, wenn mit ihr eine bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung nicht geklärte Frage von allgemeiner, d.h. über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung aufgeworfen wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war und sich im Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. nur BVerfG…, Beschluss vom 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17 -, juris Rn. 37; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.02.2023 - A 12 S 2575/21 -, juris Rn. 14 ;… Senatsbeschluss vom 27.06.2018 - A 9 S 1371/18 -, juris Rn. 9 ). - VGH Baden-Württemberg, 12.08.2026 - 9 S 2319/25
Keine Klagebefugnis der Ausbildungsstätte in Bezug auf eine prüfungsrechtliche …
Rn. 19 C. Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist dann gegeben, wenn mit ihr eine bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung nicht geklärte Frage von allgemeiner, d.h. über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung aufgeworfen wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war und sich im Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. nur BVerfG…, Beschluss vom 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17 -, juris Rn. 37; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.02.2023 - A 12 S 2575/21 -, juris Rn. 14 ;… Senatsbeschluss vom 27.06.2018 - A 9 S 1371/18 -, juris Rn. 9 ).
- VGH Baden-Württemberg, 18.08.2023 - A 12 S 567/22
Erlass einer asylverfahrensrechtlichen Betreibensaufforderung; Belehrung in der …
Rn. 26 Auf die Behauptung eines Verstoßes gegen die Amtsaufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung im Asylverfahren nicht gestützt werden, weil dieser Zulassungsgrund in § 138 VwGO, auf den § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG abschließend verweist, nicht genannt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 03.02.2023 - A 12 S 2575/21 -, juris Rn. 42 , vom 21.02.2022 - A 11 S 1180/20 -, juris Rn. 40 , vom 05.12.2011 - A 9 S 2939/11 -, juris, …und vom 30.06.2011 - A 8 S 700/11 -, juris Rn. 6; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 22.08.2022 - 6 A 122/20 A -, juris Rn. 13; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 12.09.2022 - 3 L 198/21 -, juris Rn. 4). - VGH Baden-Württemberg, 20.07.2026 - 9 S 1388/25
Approbation; Gleichwertigkeitsprüfung; Drittstaat; Urkunde; Authentizität; …
Rn. 16 C. Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist dann gegeben, wenn mit ihr eine bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung nicht geklärte Frage von allgemeiner, d.h. über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung aufgeworfen wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war und sich im Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. nur BVerfG…, Beschluss vom 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17 -, juris Rn. 37; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.02.2023 - A 12 S 2575/21 -, juris Rn. 14 ;… Senatsbeschluss vom 27.06.2018 - A 9 S 1371/18 -, juris Rn. 9 ). - VGH Baden-Württemberg, 09.05.2025 - A 12 S 178/25
Gewährung rechtlichen Gehörs und Umfang der Protokollierungspflicht im …
Rn. 3 1. Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist gegeben, wenn mit ihr eine bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung nicht geklärte Frage von allgemeiner, d.h. über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung aufgeworfen wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war und sich im Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.02.2023 - A 12 S 2575/21 -, juris Rn. 14 ; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 11.05.2023 - 6 A 98/23 A -, juris Rn. 4; siehe auch BVerwG…, Urteil vom 31.07.1984 - 9 C 46.84 -, juris Rn. 12 ff.).Im Falle einer geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht ist es regelmäßig erforderlich, dass sich die Begründung des Zulassungsantrags unter Durchdringung des Streitstoffs substantiiert in tatsächlicher Hinsicht mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und diesen konkrete abweichende Erkenntnismittel und die hierin wiedergegebenen Tatsachen entgegenstellt, aus denen sich jedenfalls begründete Zweifel an der Auffassung des Verwaltungsgerichts ablesen lassen und die es erforderlich machen, erneut in einem Berufungsverfahren umfassende und abschließende Sachverhaltsfeststellungen zu treffen (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 03.02.2023 - A 12 S 2575/21 -, juris Rn. 15 , vom 09.07.2020 - A 11 S 1196/20 -, juris Rn. 4 , …und vom 16.10.2019 - A 12 S 2881/18 -, juris Rn. 22 ; Hessischer VGH…, Beschluss vom 13.06.2018 - 7 A 150/18.Z.A -, juris Rn. 6; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 02.01.2013 - A 4 A 25/11 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 21.03.2007 - 15 A 750/07.A -, juris Rn. 6;… Berlit in: GK-AsylG, § 78 Rn. 609 ff. ).
- VGH Baden-Württemberg, 07.11.2024 - A 12 S 1230/24
Antrag auf Zulassung der Berufung im Asylprozess; Gehörsrüge; Begründungsmangel
Rn. 3 1. Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist gegeben, wenn mit ihr eine bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung nicht geklärte Frage von allgemeiner, d.h. über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung aufgeworfen wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war und sich im Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.02.2023 - A 12 S 2575/21 -, juris Rn. 14 ; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 11.05.2023 - 6 A 98/23 A -, juris Rn. 4; siehe auch BVerwG…, Urteil vom 31.07.1984 - 9 C 46.84 -, juris Rn. 12 ff.).Im Falle einer geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht ist es regelmäßig erforderlich, dass sich die Begründung des Zulassungsantrags unter Durchdringung des Streitstoffs substantiiert in tatsächlicher Hinsicht mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und diesen konkrete abweichende Erkenntnismittel und die hierin wiedergegebenen Tatsachen entgegenstellt, aus denen sich jedenfalls begründete Zweifel an der Auffassung des Verwaltungsgerichts ablesen lassen und die es erforderlich machen, erneut in einem Berufungsverfahren umfassende und abschließende Sachverhaltsfeststellungen zu treffen (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 03.02.2023 - A 12 S 2575/21 -, juris Rn. 15 , vom 09.07.2020 - A 11 S 1196/20 -, juris Rn. 4 , …und vom 16.10.2019 - A 12 S 2881/18 -, juris Rn. 22 ; Hessischer VGH…, Beschluss vom 13.06.2018 - 7 A 150/18.Z.A -, juris Rn. 6; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 02.01.2013 - A 4 A 25/11 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 21.03.2007 - 15 A 750/07.A -, juris Rn. 6;… Berlit in: GK-AsylG, § 78 Rn. 609 ff. ).
- OVG Bremen, 04.03.2026 - 1 LA 157/25
Datenschutz; Jugendamt; Kindeswohlgefährdung; Berufungszulassungsantrag …
Die Rüge, das rechtliche Gehör sei verletzt, erfordert regelmäßig die Darlegung, welches Vorbringen das Gericht (angeblich) nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen hat bzw. was bei ausreichender Gewährung des Gehörs vorgetragen worden wäre und unter welchem Gesichtspunkt der entsprechende Vortrag für die Entscheidung hätte von Bedeutung sein können (…BVerwG, Beschl. v. 15.07.2022 - 4 B 32.21, juris Rn. 26;… OVG Bremen, Beschl. v. 23.05.2023 - 1 LA 184/22, Rn. 30; vgl. auch VGH BW, Beschl. v. 03.02.2023 - A 12 S 2575/21, juris Rn. 38 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 27.05.2026 - 9 S 672/25
Zur Konkretisierung der Substanz im Zusammenhang mit dem Begriff der nach § 4 …
Rn. 13 B. Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist dann gegeben, wenn mit ihr eine bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung nicht geklärte Frage von allgemeiner, d.h. über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung aufgeworfen wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war und sich im Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. nur BVerfG…, Beschluss vom 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17 -, juris Rn. 37; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.02.2023 - A 12 S 2575/21 -, juris Rn. 14 ;… Senatsbeschluss vom 27.06.2018 - A 9 S 1371/18 -, juris Rn. 9 ). - VGH Baden-Württemberg, 10.04.2024 - A 12 S 493/23
Asylrecht; Antrag auf Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung; …
Rn. 2 1. Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist gegeben, wenn mit ihr eine bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung nicht geklärte Frage von allgemeiner, d.h. über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung aufgeworfen wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war und sich im Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.02.2023 - A 12 S 2575/21 -, juris Rn. 14 ; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 11.05.2023 - 6 A 98/23 A -, juris Rn. 4; siehe auch BVerwG…, Urteil vom 31.07.1984 - 9 C 46.84 -, juris Rn. 12 ff.).Im Falle einer geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht ist es regelmäßig erforderlich, dass sich die Begründung des Zulassungsantrags unter Durchdringung des Streitstoffs substantiiert in tatsächlicher Hinsicht mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und diesen konkrete abweichende Erkenntnismittel und die hierin wiedergegebenen Tatsachen entgegenstellt, aus denen sich jedenfalls begründete Zweifel an der Auffassung des Verwaltungsgerichts ablesen lassen und die es erforderlich machen, erneut in einem Berufungsverfahren umfassende und abschließende Sachverhaltsfeststellungen zu treffen (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 03.02.2023 - A 12 S 2575/21 -, juris Rn. 15 , vom 09.07.2020 - A 11 S 1196/20 -, juris Rn. 4 , …und vom 16.10.2019 - A 12 S 2881/18 -, juris Rn. 22 ; Hessischer VGH…, Beschluss vom 13.06.2018 - 7 A 150/18.Z.A -, juris Rn. 6; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 02.01.2013 - A 4 A 25/11 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 21.03.2007 - 15 A 750/07.A -, juris Rn. 6;… Berlit in: GK-AsylG, § 78 Rn. 609 ff. ).
- OVG Bremen, 23.05.2023 - 1 LA 184/22
Aufhebung des Bescheids über das Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung der …
- OVG Bremen, 08.05.2023 - 1 LA 28/23
Darlegungsanforderungen an eine Gehörsverletzung und eine grundsätzliche …
- VG Sigmaringen, 17.12.2024 - A 5 K 2398/23
Schutz und Beistand von UNRWA; Wegfall; Zeitpunkt; Gaza-Streifen
- VG Potsdam, 29.08.2023 - 8 K 2551/20
- VGH Baden-Württemberg, 29.10.2025 - A 9 S 1147/25
Notanwalt; Prozesskostenhilfe; Rechtsmittelfrist; Wiedereinsetzung; Verschulden; …
- VGH Baden-Württemberg, 16.06.2025 - A 3 S 1037/25
Gehörsverletzung durch verfrühte Entscheidung
- VGH Baden-Württemberg, 25.03.2025 - A 12 S 229/24
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Korrektur vorinstanzlicher …
- OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2023 - 3 LA 210/19
Zulassung der Berufung in einem asylrechtlichen Verfahren
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2025 - 2 L 118/25
Bezugnahme auf Rechtsmittelbegründung in einem anderen Verfahren
- VG Chemnitz, 10.12.2024 - 1 K 799/20
Libanon: Flüchtlingseigenschaft wegen Wegfall des Schutzes oder Beistands des …
- OVG Bremen, 14.11.2023 - 1 LA 242/23
Alternativbegründung; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Darlegung einer …
- VG Meiningen, 05.02.2026 - 2 K 2760/25
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für staatenlosen Palästinenser aus dem …
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