Rechtsprechung
| BGH, 28.06.2018 - AK 24/18, AK 25/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 112 StPO; § 116 StPO; § 121 StPO; § 122 StPO; § 129a StGB; § 129b StGB; § 8 VStGB; § 72a Satz 1 JGG; § 38 Abs. 2 JGG; § 107 JGG
Fortdauer der Untersuchungshaft (dringender Tatverdacht wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland; besondere Schwierigkeit und besonderer Umfang des Verfahrens); Unterrichtungspflicht gegenüber der Jugendgerichtshilfe in Haftsachen - bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Aufhebung eines Haftbefehls wegen Verletzung einer Unterrichtungspflicht nach dem JGG
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 72a S 1 JGG, § 109 Abs 1 S 1 JGG, § 120 Abs 1 S 1 StPO, § 121 Abs 1 StPO, § 122 Abs 4 S 2 StPO
Aufhebung eines Haftbefehls wegen Verletzung einer Unterrichtungspflicht nach dem JGG - IWW
§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB, § ... 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1, 2, § 25 Abs. 2, §§ 52, 53 StGB, § 8 Abs. 1 Nr. 9 VStGB, § 1 JGG, § 112 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 121 Abs. 1 StPO, § 109 Abs. 1 Satz 1 JGG, § 72a Satz 1 JGG, § 38 Abs. 2 Satz 3, § 107 JGG, § 116 StPO, § 121 Abs. 1, § 122 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts von Kriegsverbrechen; Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: IS)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts von Kriegsverbrechen; Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: IS)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Jugendlicher in U-Haft: Wenn die Jugendgerichtshilfe nicht unterrichtet wird...
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Untersuchungshaft eines Heranwachsenden - und die unterbliebene Unterrichtung der Jugendgerichtshilfe
Papierfundstellen
- NStZ 2018, 665
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.02.2018 - AK 4/18
Untersuchungshaft wegen des Verdachts von Kriegsverbrechen gegen Personen in …
Auszug aus BGH, 28.06.2018 - AK 24/18
Mit Beschlüssen vom 22. Februar 2018 (AK 4/18 u. StB 29/17 bezüglich A. sowie AK 5/18 bezüglich R.) hat der Senat die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus angeordnet; mit dem den Beschuldigten A. betreffenden Beschluss hat der Senat auf dessen Beschwerde zugleich entschieden, dass dieser Beschuldigte ausschließlich der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung in zwei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Kriegsverbrechen gegen Personen - der mittäterschaftlichen Tötung des irakischen Offiziers - dringend verdächtig ist.Nach den Vernehmungsniederschriften haben die Zeugen vor allem über ihnen gegenüber getätigte Erklärungen der Beschuldigten berichtet (s. hierzu AK 4/18 unter II. 2. b) bb) (2) sowie AK 5/18 unter II. 1. a) bb) (3)), was den dringenden Verdacht belegt, nicht über eigene Wahrnehmungen zu den diesen zur Last liegenden Kriegsverbrechen oder zu von solchen Erklärungen unabhängigen mitgliedschaftlichen Betätigungsakten.
- BGH, 22.02.2018 - AK 5/18
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus bei dringendem …
Auszug aus BGH, 28.06.2018 - AK 24/18
Mit Beschlüssen vom 22. Februar 2018 (AK 4/18 u. StB 29/17 bezüglich A. sowie AK 5/18 bezüglich R.) hat der Senat die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus angeordnet; mit dem den Beschuldigten A. betreffenden Beschluss hat der Senat auf dessen Beschwerde zugleich entschieden, dass dieser Beschuldigte ausschließlich der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung in zwei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Kriegsverbrechen gegen Personen - der mittäterschaftlichen Tötung des irakischen Offiziers - dringend verdächtig ist.Nach den Vernehmungsniederschriften haben die Zeugen vor allem über ihnen gegenüber getätigte Erklärungen der Beschuldigten berichtet (s. hierzu AK 4/18 unter II. 2. b) bb) (2) sowie AK 5/18 unter II. 1. a) bb) (3)), was den dringenden Verdacht belegt, nicht über eigene Wahrnehmungen zu den diesen zur Last liegenden Kriegsverbrechen oder zu von solchen Erklärungen unabhängigen mitgliedschaftlichen Betätigungsakten.
- OLG Stuttgart, 02.07.2013 - 3 StE 5/12
Geheimdienstliche Agententätigkeit: Ausüben gegen die Bundesrepublik Deutschland
Rn. 32 (3) Die Angeklagten haben sich mit ihrer Agententätigkeit schließlich auch insoweit gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet und somit nach § 99 StGB strafbar gemacht, als sie aus dem niederländischen Außenministerium beschaffte Dokumente mit EU-Bezug bzw. solche, die EU-Dokumente enthielten, weitergeleitet haben (BGH-ErmR - Beschlüsse vom 3. April 2012 - 1 BGs 149 und 152/12 in vorliegender Sache; offen gelassen: BGH, NStZ-RR 2012, 244 und BGH, Beschluss v. 2. August 2012 - 3 BJs 41/11- 3 AK 24 und 25/12, jeweils in vorliegender Sache).Mit "Truppen" sind vielmehr, wie sich aus Art. 1 des NATO-Truppenstatuts vom 19. Juni 1951 (BGBl. II 1961, 1183) und der Begründung des Gesetzes zu dem Vertragswerk über die deutsch-niederländische militärische Zusammenarbeit (…BT-Drucks. 13/10117, S. 46) ergibt, die militärischen Kräfte in Abgrenzung zum zivilen Gefolge gemeint, somit auch einzelne Soldaten (BGH, Beschluss vom 2. August 2012 - 3 BJs 41/11- 3 - AK 24 und 25/12 in vorliegender Sache unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts in dessen Antragsschrift v. 13. Juli 2012).
- BGH, 21.09.2020 - StB 28/20
Haftbeschwerdeverfahren gegen Untersuchungshaft: Nachprüfung der Beurteilung des …
Rn. 3 Mit Beschlüssen vom 22. Februar 2018 (AK 5/18), vom 28. Juni 2018 (AK 24 u. 25/18) und vom 18. Oktober 2018 (AK 38 u. 39/18) hat der Senat im besonderen Haftprüfungsverfahren jeweils die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet. - EGMR, 21.01.2021 - 38263/08
Russland für Menschenrechtsverstöße nach Südkaukasuskrieg verurteilt - Russland …
[199] For the Inter-American Court of Human Rights, the acts of diplomatic officials regarding a person who enters the embassy of a foreign State to seek protection automatically fall under the jurisdiction of that State (Advisory Opinion OC-25/18 of 30 May 2018, The institution of asylum and its recognition as a human right in the Inter-American system of protection (Interpretation and scope of Articles 5, 22.7 and 22.8 in relation to Article 1 § 1 of the American Convention on Human Rights), §§ 188, 192 and 194).[201] According to the Inter-American Court of Human Rights, there is an obligation to respect the principle of non-refoulement in diplomatic missions (Advisory Opinion OC-25/18, cited above, §§ 192 and 194), which implies positive and negative obligations for the State, namely the obligation to carry out an assessment of whether there would be a real risk of refoulement if the person were to leave the embassy and, if such a risk is determined, the obligation to adopt all necessary diplomatic measures, including requesting the State on whose territory the diplomatic mission is located to arrange safe passage for the person (ibid., §§ 194-98).
- BGH, 20.04.2022 - StB 15/22
Fortdauer langjähriger Untersuchungshaft: Verhältnismäßigkeit nach noch nicht …
Rn. 2 Mit Beschlüssen vom 22. Februar 2018 (AK 5/18), vom 28. Juni 2018 (AK 24 u. 25/18) und vom 18. Oktober 2018 (AK 38 u. 39/18) hat der Senat im besonderen Haftprüfungsverfahren jeweils die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet. - LG Bonn, 06.06.2019 - 21 KLs 28/18 664 Js 25/18.
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