Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - I-24 U 208/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Anwaltsblatt
§ 675 BGB, § 611 BGB, § 779 BGB, § 73 StGB, § 287 ZPO
Ungünstiger Vergleich kann - trotz Berufungsdefizit - guter Vergleich sein
- Anwaltsblatt
§ 675 BGB, § 611 BGB, § 779 BGB, § 73 StGB, § 287 ZPO
Ungünstiger Vergleich kann - trotz Berufungsdefizit - guter Vergleich sein - anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 675; BGB § 280 Abs. 1
Beratungspflichten eines Rechtsanwalts beim Abschluss eines Vergleichs; Abweisung der Regressklage des Mandanten mangels Darlegung eines durch eine unrichtige Beratung entstandenen Schaden - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Pflichten des Rechtsanwalts bei Vergleichsverhandlungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflicht eines in Vergleichsverhandlungen eingeschalteten Rechtsanwaltes zur Erörterung der Gesichtspunkte für und gegen den Abschluss eines Vergleichs sowie der Bedenken, Unsicherheitsfaktoren und die sich für den Mandanten aus dem Vergleich ergebenden Folgen; Kausalität ...
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 10.12.2007 - 5 O 218/06
- OLG Düsseldorf, 17.03.2008 - 24 W 16/08
- OLG Düsseldorf, 24.04.2008 - 24 W 16/08
- OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - I-24 U 208/09
Papierfundstellen
- AnwBl 2011, 299
- AnwBl Online 2011, 92
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (57)
- BGH, 21.07.2005 - IX ZR 49/02
Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich der haftungsausfüllenden …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 24 U 208/09
Eine Feststellungsklage ist aber stets zur Unterbrechung der Verjährung (BGH, WM 2005, 2110 = NJW 2005, 3275) und zudem insgesamt zulässig, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung wie hier die Schadensentwicklung noch nicht abgeschlossen ist, mag der Schaden auch bereits teilweise beziffert werden können (BGH, NJW 1996, 2097; NJW 1984, 1552).Er muss im Einzelnen darlegen, welche Gesichtspunkte für und gegen den Abschluss eines Vergleichs sprechen und alle Bedenken, Unsicherheitsfaktoren und die seinem Mandanten durch den vorgesehenen Vergleich entstehenden Folgen erörtern (…vgl. Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, a.a.O., Rdn. 716), so dass dieser in die Lage versetzt wird, eigenverantwortlich über die Annahme des Vergleichs zu entscheiden (vgl. auch BGH, NJW 2005, 3275).
Um beurteilen zu können, wie sich ein Mandant nach pflichtgemäßer anwaltlicher Beratung verhalten hätte, müssen die Handlungsalternativen geprüft werden, die sich ihm stellten; deren Rechtsfolgen müssen ermittelt sowie miteinander und mit den Handlungszielen des Mandanten verglichen werden (BGH, WM 2005, 2110).
Die Differenzrechnung darf nicht auf einzelne Rechnungsposten beschränkt werden, sondern erfordert einen Gesamtvermögensvergleich, der alle von dem haftungsbegründenden Ereignis betroffenen Vermögenspositionen umfasst (BGH, WM 2005, 2110; 2005, 999;… Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, a.a.O., Rdn. 1048).
- BGH, 19.10.1999 - 5 StR 336/99
Verfall gegen Drittbegünstigte (Abgrenzung von Vertretungsfällen, …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 24 U 208/09
Es ist weder ein Vertretungsverhältnis zwischen Täter und Empfänger noch ein besonderer Auftrag zu der gewinnbringenden Tat erforderlich; ebenso ist es unerheblich, ob das Handeln für einen anderen nach außen erkennbar oder der Drittbegünstigte gut- oder bösgläubig war (vgl. etwa BGHSt 45, 235, 246; BGH, wistra 2004, 465;… Schönke/Schröder/Eser, StGB, 27. Auflage, § 73 Rdn. 36 m.w.N.).Auch ein Handeln im (faktischen) Unterhaltsinteresse der Ehefrau kann genügen (vgl. BGHSt 45, 235, 244; OLG Düsseldorf, NJW 1979, 992; BGH, NStZ-RR 2007, 12).
Rn. 33 (2) Orientiert an dem Ende 1999 und damit vor Vergleichsschluss ergangenen Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zum Drittverfall (BGHSt 45, 235 ff.) handelte es sich vorliegend um einen sogenannten "Verschiebungsfall", bei dem der Täter dem Dritten die Tatvorteile unentgeltlich oder jedenfalls aufgrund eines bemakelten Rechtsgeschäfts zukommen lässt, um sie dem Zugriff des Gläubigers zu entziehen oder um die Tat zu verschleiern.
Hält man, wie es sich der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. Oktober 1999 (BGHSt 45, 235 ff., 247) entnehmen lässt, einen Drittverfall für solche Zuwendungen nicht für möglich, die auf entgeltliche Verträge erfolgt sind, können für die Entgeltlichkeit vor dem Hintergrund des Zwecks des Verfalls keine anderen Maßstäbe gelten, als sie dem ebenfalls auf die Korrektur einer Vermögensverschiebung gerichteten insolvenzrechtlichen Anfechtungsrecht zugrunde liegen (dazu bereits oben unter aa).
- BGH, 07.12.2000 - 4 StR 485/00
Grenzen der Verfallsanordnung gegen Dritte gemäß § 73 Abs. 3 StGB
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 24 U 208/09
Der Verfall ist danach ausgeschlossen, soweit zivilrechtliche Ansprüche Geschädigter bestehen; es kommt allein auf die rechtliche Existenz solcher Ansprüche, nicht auf deren Geltendmachung an (BGH, BGH, StV 1995, 301; NStZ 1996, 332; 2001, 257; 2003, 533).Durch § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB, der sich im Rahmen des § 73 Abs. 3 StGB auf Ansprüche gegen den Dritten bezieht (vgl. BGH, NStZ 2001, 257), soll dabei sichergestellt werden, dass der Täter nicht zweimal zahlen muss, nämlich durch den Verfall und außerdem noch durch die Erfüllung des Ausgleichsanspruchs; dem Täter bzw. dem Dritten soll keine doppelte Inanspruchnahme drohen (BGH, wistra 2001, 96; 2004, 299; 2004, 61).
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof dem Tatgericht in einer Ende 2000 ergangenen Entscheidung aufgegeben zu prüfen, ob und in welcher Höhe Ansprüche gegen Verfallbeteiligte bestehen (BGH, NStZ 2001, 257).
- BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03
Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 24 U 208/09
Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant eine sachgerechte Entscheidung treffen kann; Zweifel und Bedenken, zu denen die Sachlage Anlass gibt, muss der Anwalt darlegen und mit seinem Mandanten erörtern (vgl. u.a. BGH, NJW 2007, 2485; 1994, 1211, 1212; 1995, 449, 450; NJW-RR 2005, 494; 2000, 791; WM 2003, 1628; 1993, 610, 613 f.).Er muss seinen Auftraggeber nicht nur über das Vorhandensein, sondern auch über das ungefähre, in etwa abschätzbare Ausmaß des Risikos unterrichten, weil der Mandant in der Regel nur aufgrund einer Einschätzung auch des Risikoumfangs über sein weiteres Vorgehen entscheiden kann (BGH, NJW 2007, 2485; 1991, 2079; BGHZ 89, 178, 182; 97, 372, 376).
Der Rechtsanwalt muss konkrete Angaben darüber machen, welche Belehrungen und Ratschläge er erteilt und wie der Mandant darauf reagiert hat (vgl. BGH, NJW 2007, 2485; WM 2007, 419; Senat, OLGR Düsseldorf 2005, 602;… Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, a.a.O., Rdn. 958 m.w.N.).
- BGH, 30.11.1999 - X ZR 129/96
Schadensersatzpflicht des Patentanwalts
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 24 U 208/09
Der Mandant - und nicht sein anwaltlicher Vertreter - soll aufgrund der Beratung entscheiden und entscheiden können, ob er ein Recht geltend machen, ob und mit welchem Inhalt er rechtsgeschäftliche Erklärungen abgeben oder Verträge eingehen will (BGH, NJW-RR 2000, 791; NJW 1996, 2648, 2649; NJW 1995, 449, 450).Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant eine sachgerechte Entscheidung treffen kann; Zweifel und Bedenken, zu denen die Sachlage Anlass gibt, muss der Anwalt darlegen und mit seinem Mandanten erörtern (vgl. u.a. BGH, NJW 2007, 2485; 1994, 1211, 1212; 1995, 449, 450; NJW-RR 2005, 494; 2000, 791; WM 2003, 1628; 1993, 610, 613 f.).
Der Sinn der Mandatierung eines rechtskundigen und erfahrenen Rechtsanwalts besteht gerade darin, Fehleinschätzungen und -entscheidungen des Mandanten zu vermeiden (BGH, NJW-RR 2000, 791).
- BGH, 12.02.2004 - IX ZR 246/02
Beratungspflicht eines Steuerberaters im Rahmen der Lohnbuchführung; Beginn der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 24 U 208/09
Gegebenenfalls ist der Berater gehalten, den Mandanten so zu stellen, wie er bei ordnungsgemäßer Belehrung stünde, wobei regelmäßig nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises davon auszugehen ist, dass ein rechtzeitig und ordnungsgemäß belehrter Mandant den Eintritt der Primärverjährung verhindert hätte (vgl. BGHZ 94, 380, 387; BGH, WM 1992, 579, 581; WM 2003, 928, 929; NJW-RR 2004, 1358).Rn. 68 c) Ob eine sekundäre Hinweispflicht der Beklagten deswegen entfallen wäre, weil die Klägerin rechtzeitig vor Ablauf der Primärverjährungsfrist anderweitig anwaltlich beraten war, was voraussetzt, dass sie gerade wegen der Regressfrage einen Rechtsanwalt eingeschaltet hatte (vgl. BGH, NJW 2003, 822; NJW-RR 2004, 1358; NJW 2000, 69, 70) oder sie tatsächlich durch einen Dritten oder auf anderem Wege die erforderliche Kenntnis von einem möglichen Regressanspruch und dessen Verjährung erhalten hat (BGHZ 129, 386, 392), kann der Senat nach alledem offen lassen.
- BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93
Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 24 U 208/09
Rn. 50 a) Den Ursachenzusammenhang zwischen der pflichtwidrigen Beratung und dem beim Auftraggeber eingetretenen Schaden hat dieser zu beweisen (BGHZ 123, 311, 313 ff.).Außerdem kann dem Mandanten die Beweisführung nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises erleichtert sein; das gilt indessen nur, wenn ein bestimmter Rat geschuldet war und es in der gegebenen Situation unvernünftig gewesen wäre, diesen Rat nicht zu befolgen (BGHZ 123, 311, 314 f).
- BGH, 31.03.2004 - 1 StR 482/03
Betrug (Irrtumserfordernis bei "Betrug" mit Telefonkarten und 0190-Nummern); …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 24 U 208/09
Durch § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB, der sich im Rahmen des § 73 Abs. 3 StGB auf Ansprüche gegen den Dritten bezieht (vgl. BGH, NStZ 2001, 257), soll dabei sichergestellt werden, dass der Täter nicht zweimal zahlen muss, nämlich durch den Verfall und außerdem noch durch die Erfüllung des Ausgleichsanspruchs; dem Täter bzw. dem Dritten soll keine doppelte Inanspruchnahme drohen (BGH, wistra 2001, 96; 2004, 299; 2004, 61).Soweit diese Gefahr nicht gegeben ist und dem Geschädigten auch keine Ersatzmöglichkeit entzogen wird, etwa weil der Geschädigte auf den Anspruch verzichtet oder der Anspruch verjährt ist, kommt ein Verfall daher auch bei existierenden zivilrechtlichen Ansprüchen in Betracht (…vgl. Schönke/Schröder/Eser, 26. Auflage, § 73 Rdn. 27; BGH, wistra 2004, 299; 2004, 61; wistra 2006, 380).
- BGH, 30.10.2003 - 3 StR 276/03
Untreue (Nichteinzahlung auf Anderkonto durch einen Rechtsanwalt; subjektiver …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 24 U 208/09
Durch § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB, der sich im Rahmen des § 73 Abs. 3 StGB auf Ansprüche gegen den Dritten bezieht (vgl. BGH, NStZ 2001, 257), soll dabei sichergestellt werden, dass der Täter nicht zweimal zahlen muss, nämlich durch den Verfall und außerdem noch durch die Erfüllung des Ausgleichsanspruchs; dem Täter bzw. dem Dritten soll keine doppelte Inanspruchnahme drohen (BGH, wistra 2001, 96; 2004, 299; 2004, 61).Soweit diese Gefahr nicht gegeben ist und dem Geschädigten auch keine Ersatzmöglichkeit entzogen wird, etwa weil der Geschädigte auf den Anspruch verzichtet oder der Anspruch verjährt ist, kommt ein Verfall daher auch bei existierenden zivilrechtlichen Ansprüchen in Betracht (…vgl. Schönke/Schröder/Eser, 26. Auflage, § 73 Rdn. 27; BGH, wistra 2004, 299; 2004, 61; wistra 2006, 380).
- BGH, 12.12.2002 - IX ZR 99/02
Hinweispflicht des regreßpflichtigen Anwalts bei Beauftragung eines anderen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 24 U 208/09
Gegebenenfalls ist der Berater gehalten, den Mandanten so zu stellen, wie er bei ordnungsgemäßer Belehrung stünde, wobei regelmäßig nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises davon auszugehen ist, dass ein rechtzeitig und ordnungsgemäß belehrter Mandant den Eintritt der Primärverjährung verhindert hätte (vgl. BGHZ 94, 380, 387; BGH, WM 1992, 579, 581; WM 2003, 928, 929; NJW-RR 2004, 1358).Rn. 68 c) Ob eine sekundäre Hinweispflicht der Beklagten deswegen entfallen wäre, weil die Klägerin rechtzeitig vor Ablauf der Primärverjährungsfrist anderweitig anwaltlich beraten war, was voraussetzt, dass sie gerade wegen der Regressfrage einen Rechtsanwalt eingeschaltet hatte (vgl. BGH, NJW 2003, 822; NJW-RR 2004, 1358; NJW 2000, 69, 70) oder sie tatsächlich durch einen Dritten oder auf anderem Wege die erforderliche Kenntnis von einem möglichen Regressanspruch und dessen Verjährung erhalten hat (BGHZ 129, 386, 392), kann der Senat nach alledem offen lassen.
- BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84
Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt; …
- BGH, 14.09.2004 - 1 StR 202/04
Verfallsanordnung wegen Rüstungsexporten in den Iran auf dem Umweg über Dubai
- BGH, 20.10.1994 - IX ZR 116/93
Verletzung der anwaltlichen Beratungspflicht im Rahmen der Rückabwicklung eines …
- BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 3/95
Auskunftspflicht des Handelsvertreters über Geschäfte mit Konkurrenzunternehmen; …
- BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86
Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden
- BGH, 15.07.2004 - IX ZR 256/03
Rechte des Mandanten bei unzureichender oder pflichtwidriger Leistung des …
- BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95
Erweiterter Verfall
- BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02
Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen
- BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99
Verjährung des Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt
- BGH, 19.05.2009 - IX ZR 43/08
Schadensersatzanspruch eines Gesellschafters gegen einen rechtlichen Berater …
- BGH, 03.11.1988 - IX ZR 203/87
Verjährung von Ansprüchen aufgrund eines Feststellungsurteils über regelmäßig …
- BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94
Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der …
- BGH, 31.05.1994 - VI ZR 12/94
Rückabwicklung eines gefälschten Überweisungsauftrages
- BGH, 03.12.1999 - IX ZR 332/98
Haftungsausfüllende Kausalität bei Beratungsverschulden des Rechtsanwalts
- BGH, 10.10.1985 - IX ZR 153/84
Belehrungspflicht des Rechtsanwalts über einen Schadensersatzanspruch aus …
- BGH, 20.01.2005 - IX ZR 416/00
Höhe des Schadens bei fehlerhafter steuerlicher Beratung
- BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00
Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat …
- BGH, 23.06.2005 - IX ZR 197/01
Beginn der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Rechtsanwalt wegen …
- BGH, 22.02.2001 - IX ZR 293/99
Aufhebung eines Urteils wegen Widersprüchlichkeit des Tenors; Anforderungen an …
- BGH, 10.12.1998 - IX ZR 358/97
Haftung des Steuerberaters bei rechtsgestaltender Steuerberatung
- BGH, 16.11.2006 - IX ZR 239/04
Verjährung des Anfechtungsanspruchs in Übergangsfällen
- BGH, 14.11.1991 - IX ZR 31/91
Hinweispflicht des Rechtsanwalts auf kurze Verjährung
- BGH, 11.05.2006 - 3 StR 41/06
Verfall von Wertersatz; Ersatzansprüche der Geschädigten (Verzicht; Verwirkung; …
- BGH, 11.07.1985 - IX ZR 11/85
Rechtsfolgen einer Garantie für den Abschluß eines Rechtsgeschäfts durch einen …
- OLG Brandenburg, 18.06.2009 - 6 W 88/09
Gerichtsgebühren bei Verwerfung der Berufung durch Beschluss
- BGH, 07.05.2003 - 5 StR 536/02
Förderung der Prostitution (milderes Gesetz); Strafzumessung (rechtsstaatswidrige …
- BGH, 13.12.1994 - 4 StR 687/94
Verfall - Anspruch des Verletzten - Aufrechterhaltung der Beschlagnahme
- BGH, 12.03.1996 - 4 StR 24/96
Verfall - Erstreckung - Mittelbarer Gewinn
- BGH, 29.04.2003 - IX ZR 54/02
Beratungspflichten des Rechtsanwalts bei gerichtlicher Durchsetzung einer einer …
- BGH, 17.04.1986 - IX ZR 200/85
Abrede über den Gebrauch empfängnisverhütender Mittel unter Partnern einer …
- BGH, 08.11.2001 - IX ZR 64/01
Pflichten des Rechtsanwalts beim Abschluß eines Abfindungsvergleichs; …
- BGH, 23.11.2006 - IX ZR 21/03
"Anwaltshaftung"; Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts durch Erteilung eines …
- BGH, 05.11.1992 - IX ZR 200/91
Wirksamkeit der Teilkündigung eines Vertrages
- BGH, 23.09.2004 - IX ZR 137/03
Zustandekommen eines Anwaltsvertrages im Rahmen der Prozesskostenhilfe; Haftung …
- BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82
Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen …
- BGH, 24.06.1993 - IX ZR 96/92
Beweiskraft öffentlicher und privater Urkunden - Anfechtbarkeit unentgeltlicher …
- BGH, 04.06.1996 - IX ZR 51/95
Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages; …
- BGH, 20.01.1994 - IX ZR 46/93
Zurechnung des Verschuldensbeitrags eines weiteren Rechtsanwalts als …
- BGH, 28.02.1991 - IX ZR 74/90
Entgeltliche Verfügung durch Verzicht auf den Pflichtteil
- BGH, 25.06.1992 - IX ZR 4/91
Keine Anfechtbarkeit bei Leistungsausgleich an Dritten
- BGH, 08.12.1983 - I ZR 183/81
Anwaltsberatung
- BGH, 31.01.1984 - VI ZR 150/82
Zulässigkeit eines Feststellungstenors bei erhobener Leistungsklage
- BGH, 21.01.1986 - VI ZR 63/85
Rechtsmittelbeschwer des Haftpflichtversicherers bei fehlendem Ausspruch der …
- BGH, 16.05.1991 - IX ZR 131/90
Anspruch auf Schadensersatz aus anwaltlicher Sorgfaltspflichtverletzung - …
- BGH, 12.12.1996 - IX ZR 76/96
Begriff der unentgeltlichen Verfügung bei freiwilliger Weihnachtsgratifikation
- OLG Düsseldorf, 17.02.2005 - 24 U 119/04
Zum Nachweis eines anwaltlichen Beratungsfehlers - Anscheinsbeweis des …
- OLG Düsseldorf, 12.12.1978 - 1 Ws 944/78
- OLG Stuttgart, 17.08.2016 - 4 U 158/14
Amtshaftung: Ablehnung einer Gaststättenerlaubnis für einen Spielhallenbetreiber …
Rn. 173 Soweit die Beklagte unter Hinweis auf ein Urteil des OLG Düsseldorf vom 31.05.2010 (24 U 208/09, dort Rn .13 in Juris) darauf verweist, der Rechtsanwalt sei zu umfassenden und erschöpfenden Belehrungen verpflichtet, soweit der Mandant nicht eindeutig zu erkennen gebe, dass er des erbetenen Rats nur in einer bestimmten Richtung bedürfe, verkennt sie, dass diese Pflicht zur allgemeinen, umfassenden und erschöpfenden Beratung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (etwa NJW 2011, 2889 Tz. 12; NJW 2008, 2041 Tz. 12; BGHZ 171, 261 Tz. 9 f.) nur im Rahmen des erteilten Anwaltsauftrags, also in den Grenzen des Mandats besteht. - OLG Düsseldorf, 07.11.2011 - 24 U 79/11
Arbeitnehmervereinigung haftet ähnlich einem Anwalt!
Der Sinn der Mandatierung eines rechtskundigen und erfahrenen Rechtsanwalts besteht gerade darin, Fehleinschätzungen und -entscheidungen des Mandanten zu vermeiden (BGH, NJW-RR 2000, 791; vgl. a. Senat, Beschl. v. 31.05.2010 - I-24 U 208/09, juris; Beschl. v. 13.07.2010 - I-24 U 228/09, juris).Er muss im Einzelnen darlegen, welche Gesichtspunkte für und gegen den Abschluss eines Vergleichs sprechen und alle Bedenken, Unsicherheitsfaktoren und die seinem Mandanten durch den vorgesehenen Vergleich entstehenden Folgen erörtern (vgl. Senat, Beschl. v. 13.07.2010 - I-24 U 228/09, juris;… Senat, Urt. v. 31.10.2000 - 24 U 271/99, juris;… Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl., Rdnr. 716), so dass dieser in die Lage versetzt wird, eigenverantwortlich über die Annahme des Vergleichs zu entscheiden (Senat, Beschl. v. 31.05.2010 - I-24 U 208/09, juris; Beschl. v. 13.07.2010 - I-24 U 228/09, juris).
Der Rechtsanwalt muss konkrete Angaben darüber machen, welche Belehrungen und Ratschläge er erteilt und wie der Mandant darauf reagiert hat (vgl. nur Senat, Beschl. v. 17.02.2005 - I-24 U 119/04, OLGR 2005, 602; Beschl. v. 31.05.2010 - I-24 U 208/09, juris; Beschl. v. 13.07.2010 - I-24 U 228/09, juris;… Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, a.a.O., Rdn. 958 m. w. Nachw.).
- OLG Düsseldorf, 16.01.2012 - 24 U 119/11
Haftungsausfüllende Kausalität von Beratungsfehlern des Rechtsberaters; …
Die Differenzrechnung darf hierbei nicht auf einzelne Rechnungsposten beschränkt werden, sondern erfordert einen Gesamtvergleich, der alle von dem haftungsbegründenden Ereignis betroffenen Vermögenspositionen umfasst (vgl. BGH, WM 2005, 999, 1000; NJW 2005, 3275, 3276; Senat, Beschl. v. 31.05.2010 - I-24 U 208/09, juris;… Urt. v. 12.04.2011 - I-24 U 160/10, AnwBl. 2012, 97 [LS] und juris;… Zugehör/Fischer, a.a.O., Rdnr. 1048 m. w. N.).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 14.12.2010 - I-24 U 126/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 536 a Abs. 1
Überprüfung von Rohrleitungen; Verkehrssicherung
- rabüro.de
Zum Umfang der Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts im Zusammenhang mit Schadenersatzansprüchen gegenüber einem Vermieter
- Anwaltsblatt
§ 675 BGB, § 611 BGB, § 280 BGB, § 535 BGB, § 536a BGB
Nicht jeder Kostenschaden beruht auf Anwaltsfehler - Anwaltsblatt
§ 675 BGB, § 611 BGB, § 280 BGB, § 535 BGB, § 536a BGB
Nicht jeder Kostenschaden beruht auf Anwaltsfehler - anwaltsblatt-datenbank.de
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BGB § 675 ; BGB § 280 Abs. 1
Pflichten des Rechtsanwalts im Rahmen eines Prozessmandats hinsichtlich der Verteidigung gegen eine Zahlungs- und Räumungsklage des Vermieters durch Aufrechnung mit nicht gesicherten Schadensersatzansprüchen - ibr-online
Haftung des Rechtsanwalts wegen unvollständiger Beratung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- brak-mitteilungen.de
, S. 43 (Leitsatz und Kurzanmerkung)
Beratung zu Mietverträgen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Pflichten des Rechtsanwalts i.R.e. Prozessmandats hinsichtlich der Verteidigung gegen eine Zahlungsklage und Räumungsklage des Vermieters durch Aufrechnung mit nicht gesicherten Schadensersatzansprüchen
Besprechungen u.ä. (2)
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Beratung zu Mietverträgen
- brak-mitteilungen.de
, S. 43 (Leitsatz und Kurzanmerkung)
Beratung zu Mietverträgen
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 07.07.2010 - 3 O 61/10
- OLG Düsseldorf, 14.12.2010 - I-24 U 126/10
Papierfundstellen
- MDR 2011, 395
- NZM 2011, 852
- ZMR 2011, 951
- AnwBl 2011, 299
- AnwBl Online 2011, 99
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (20)
- BGH, 10.03.1988 - IX ZR 194/87
Klage, die wegen einer Gesellschaftsschuld sowohl gegen die Gesellschaft als auch …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.2010 - 24 U 126/10
Ferner hat er zu klären, ob für beweisbedürftige Tatsachen geeignete Beweismittel zur Verfügung stehen (BGH NJW 1988, 2113, 2114 sub III.3).Er muss aber auf ein besonders hohes Risiko aufmerksam machen (BGH NJW 1994, 791; 1988, 2113;… Senat aaO und zuletzt MDR 2010, 769 [juris Tz 4]).
- OLG Düsseldorf, 28.12.2009 - 24 U 79/09
Beratungspflichten eines Rechtsanwalts in einer güterrechtlichen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.2010 - 24 U 126/10
Das entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung, wie sie auch der Senat stets anwendet (vgl. zuletzt Senat MDR 2010, 769 [juris Tz 3]).Er muss aber auf ein besonders hohes Risiko aufmerksam machen (BGH NJW 1994, 791; 1988, 2113; Senat aaO und zuletzt MDR 2010, 769 [juris Tz 4]).
- BGH, 18.11.1999 - IX ZR 420/97
Haftungsausfüllende Kausalität bei Beratungsverschulden des Rechtsanwalts
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.2010 - 24 U 126/10
Der Rechtsanwalt muss den ihm vorgetragenen Sachverhalt darauf prüfen, ob er geeignet ist, den begehrten Anspruch zu stützen (BGH MDR 2000, 297).In diesen Fällen darf sich der Anwalt nicht mit dem begnügen, was sein Auftraggeber berichtet, sondern hat sich durch zusätzliche Fragen um eine ergänzende Aufklärung zu bemühen (BGH NJW 1996, 2929; NJW 1998, 2048 = FamRZ 1998, 896; NJW 2000, 730 = MDR 2000, 297; NJW 2002, 1413; NJW 2006, 501 = MDR 2006, 238).
- BGH, 15.10.2008 - VIII ZR 321/07
Keine Verpflichtung des Vermieters zur regelmäßigen Generalinspektion der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.2010 - 24 U 126/10
Solche nahe liegenden Gefahren sind bei ordnungsgemäß installierten Wasser- und Abwasserleitungen in Gebäuden nicht ohne Weiteres zu bejahen (vgl. OLG Frankfurt ZMR 2003, 674 [juris Tz 9]; KG Berlin KGR 1999, 313 [juris Tz 4]; OLG Hamm ZMR 1997, 253 [juris Tz 38];… Palandt/Weidenkaff, BGB, 66. Aufl. [2007], § 535 Rn 60; Wall WuM 1998, 524 ff. sub IV; vgl. jetzt auch BGH NJW 2009, 143 [juris Tz 18 f.] für Elektroleitungen -geräte und -anlagen). - BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03
Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.2010 - 24 U 126/10
Erforderlich ist daher, dass sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die nahe liegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können (BGH NJW 2004, 1449 sub II.1; 2006, 610 st. Respr.; vgl. auch Senat OLGR Düsseldorf 2008, 585 und 2009, 535 m. w. Nachw.). - BGH, 08.10.1981 - III ZR 190/79
Begründung von Nebenpflichten durch den Anwaltsvertrag - Kündigung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.2010 - 24 U 126/10
Durch geeignete Befragung des Mandanten muss er rechtlich relevante Sachverhaltslücken aufklären (BGH NJW 1982, 437; 1994, 1472). - BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95
Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.2010 - 24 U 126/10
In diesen Fällen darf sich der Anwalt nicht mit dem begnügen, was sein Auftraggeber berichtet, sondern hat sich durch zusätzliche Fragen um eine ergänzende Aufklärung zu bemühen (BGH NJW 1996, 2929; NJW 1998, 2048 = FamRZ 1998, 896; NJW 2000, 730 = MDR 2000, 297; NJW 2002, 1413; NJW 2006, 501 = MDR 2006, 238). - BGH, 08.11.2005 - VI ZR 332/04
Verkehrssicherungspflicht eines Theaterbetreibers
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.2010 - 24 U 126/10
Erforderlich ist daher, dass sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die nahe liegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können (BGH NJW 2004, 1449 sub II.1; 2006, 610 st. Respr.; vgl. auch Senat OLGR Düsseldorf 2008, 585 und 2009, 535 m. w. Nachw.). - BGH, 22.09.2005 - IX ZR 23/04
Pflichten des Rechtsanwalts; Beratung über ausgefallene Rechtsmaterie
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.2010 - 24 U 126/10
In diesen Fällen darf sich der Anwalt nicht mit dem begnügen, was sein Auftraggeber berichtet, sondern hat sich durch zusätzliche Fragen um eine ergänzende Aufklärung zu bemühen (BGH NJW 1996, 2929; NJW 1998, 2048 = FamRZ 1998, 896; NJW 2000, 730 = MDR 2000, 297; NJW 2002, 1413; NJW 2006, 501 = MDR 2006, 238). - BGH, 07.02.2002 - IX ZR 209/00
Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung durch den Prozeßbevollmächtigten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.2010 - 24 U 126/10
In diesen Fällen darf sich der Anwalt nicht mit dem begnügen, was sein Auftraggeber berichtet, sondern hat sich durch zusätzliche Fragen um eine ergänzende Aufklärung zu bemühen (BGH NJW 1996, 2929; NJW 1998, 2048 = FamRZ 1998, 896; NJW 2000, 730 = MDR 2000, 297; NJW 2002, 1413; NJW 2006, 501 = MDR 2006, 238). - BGH, 10.02.1994 - IX ZR 109/93
Pflicht des Rechtsanwalts zur Vorlage der Vollmachtsurkunde im Original; Umfang …
- BGH, 04.06.1996 - IX ZR 51/95
Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages; …
- BGH, 20.01.1994 - IX ZR 46/93
Zurechnung des Verschuldensbeitrags eines weiteren Rechtsanwalts als …
- BGH, 02.04.1998 - IX ZR 107/97
Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Beauftragung mit einer Klage zur …
- BGH, 06.02.1992 - IX ZR 95/91
Pflichten des Rechtsanwalts bei Ausarbeitung einer Vertragsgestaltung
- OLG Frankfurt, 07.03.2003 - 24 U 125/02
Wohnraummiete: Pflicht des Vermieters zur Überprüfung des Druckspülers; …
- OLG Düsseldorf, 20.03.2008 - 24 U 166/07
Beweislastumkehr zu Lasten des Heimbetreibers bei Unfall eines Heimbewohners im …
- OLG Dresden, 07.08.2000 - 8 W 2306/99
Verwertungserlös; Pflicht zur bestmöglichen Verwertung; Schadenminderungspflicht
- OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 24 U 73/03
Zum Schadenersatzanspruch des Mandanten gegen Rechtsanwalt wegen fehlerhafter …
- AG Berlin-Mitte, 08.01.2009 - 10 C 271/08
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - I-24 U 228/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Anwaltsblatt
§ 611 BGB, § 675 BGB, § 280 BGB, § 779 BGB, § 1 KSchG
Guter Vergleich bleibt guter Vergleich - auch bei Beratungsfehler
- Anwaltsblatt
§ 611 BGB, § 675 BGB, § 280 BGB, § 779 BGB, § 1 KSchG
Guter Vergleich bleibt guter Vergleich - auch bei Beratungsfehler - anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de
BGB § 675 ; BGB § 280 Abs. 1
Pflichten des Rechtsanwalts bei Abschluss eines Vergleichs durch den Mandanten im Kündigungsschutzprozess - ibr-online
Pflichten bei Vergleichsverhandlungen im Kündigungsschutzprozess
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Pflichten des Rechtsanwalts bei Abschluss eines Vergleichs durch den Mandanten im Kündigungsschutzprozess
Verfahrensgang
- LG Krefeld - 2 O 234/09
- OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - I-24 U 228/09
Papierfundstellen
- DB 2011, 113
- AnwBl 2011, 299
- AnwBl Online 2011, 89
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (25)
- BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03
Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - 24 U 228/09
Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant eine sachgerechte Entscheidung treffen kann; Zweifel und Bedenken, zu denen die Sachlage Anlass gibt, muss der Anwalt darlegen und mit seinem Mandanten erörtern (vgl. u.a. BGH, WM 1993, 610, 613 f.; NJW 1994, 1211, 1212; 2007, 2485; 1995, 449, 450 NJW-RR 2005, 494).Er muss seinen Auftraggeber nicht nur über das Vorhandensein, sondern auch über das ungefähre, in etwa abschätzbare Ausmaß des Risikos unterrichten, weil der Mandant in der Regel nur aufgrund einer Einschätzung auch des Risikoumfangs über sein weiteres Vorgehen entscheiden kann (BGHZ 89, 178, 182; 97, 372, 376; NJW 2007, 2485; 1991, 2079).
- BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93
Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - 24 U 228/09
Rn. 14 (1) Den Ursachenzusammenhang zwischen der pflichtwidrigen Beratung und dem beim Auftraggeber eingetretenen Schaden hat dieser zu beweisen (BGHZ 123, 311, 313 ff.).Außerdem kann dem Mandanten die Beweisführung nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises erleichtert sein; das gilt indessen nur, wenn ein bestimmter Rat geschuldet war und es in der gegebenen Situation unvernünftig gewesen wäre, diesen Rat nicht zu befolgen (BGHZ 123, 311, 314 f NJW-RR 2003, 1212).
- BGH, 20.10.1994 - IX ZR 116/93
Verletzung der anwaltlichen Beratungspflicht im Rahmen der Rückabwicklung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - 24 U 228/09
Der Mandant - und nicht sein anwaltlicher Vertreter - soll aufgrund der Beratung entscheiden bzw. entscheiden können, ob er ein Recht geltend machen, ob und mit welchem Inhalt er rechtsgeschäftliche Erklärungen abgeben oder Verträge eingehen will (BGH, NJW-RR 2000, 791; NJW 1996, 2648, 2649; NJW 1995, 449, 450).Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant eine sachgerechte Entscheidung treffen kann; Zweifel und Bedenken, zu denen die Sachlage Anlass gibt, muss der Anwalt darlegen und mit seinem Mandanten erörtern (vgl. u.a. BGH, WM 1993, 610, 613 f.; NJW 1994, 1211, 1212; 2007, 2485; 1995, 449, 450 NJW-RR 2005, 494).
- BGH, 30.11.1999 - X ZR 129/96
Schadensersatzpflicht des Patentanwalts
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - 24 U 228/09
Der Mandant - und nicht sein anwaltlicher Vertreter - soll aufgrund der Beratung entscheiden bzw. entscheiden können, ob er ein Recht geltend machen, ob und mit welchem Inhalt er rechtsgeschäftliche Erklärungen abgeben oder Verträge eingehen will (BGH, NJW-RR 2000, 791; NJW 1996, 2648, 2649; NJW 1995, 449, 450).Der Sinn der Mandatierung eines rechtskundigen und erfahrenen Rechtsanwalts besteht gerade darin, Fehleinschätzungen und -entscheidungen des Mandanten zu vermeiden (BGH, NJW-RR 2000, 791 vgl. auch Senat, MDR 2010, 769 und bei JURIS.
- BGH, 15.07.2004 - IX ZR 256/03
Rechte des Mandanten bei unzureichender oder pflichtwidriger Leistung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - 24 U 228/09
Die Regeln des Anscheinsbeweises sind dagegen unanwendbar, wenn unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten verschiedene Verhaltensweisen ernsthaft in Betracht kommen und die Aufgabe des Beraters lediglich darin besteht, dem Mandanten durch die erforderlichen fachlichen Informationen eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen (BGH, WM 1999, 645, 646; 2001, 741; 2005, 1615; NJW 2004, 2817). - BGH, 29.04.2003 - IX ZR 54/02
Beratungspflichten des Rechtsanwalts bei gerichtlicher Durchsetzung einer einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - 24 U 228/09
Außerdem kann dem Mandanten die Beweisführung nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises erleichtert sein; das gilt indessen nur, wenn ein bestimmter Rat geschuldet war und es in der gegebenen Situation unvernünftig gewesen wäre, diesen Rat nicht zu befolgen (BGHZ 123, 311, 314 f NJW-RR 2003, 1212). - BGH, 17.04.1986 - IX ZR 200/85
Abrede über den Gebrauch empfängnisverhütender Mittel unter Partnern einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - 24 U 228/09
Er muss seinen Auftraggeber nicht nur über das Vorhandensein, sondern auch über das ungefähre, in etwa abschätzbare Ausmaß des Risikos unterrichten, weil der Mandant in der Regel nur aufgrund einer Einschätzung auch des Risikoumfangs über sein weiteres Vorgehen entscheiden kann (BGHZ 89, 178, 182; 97, 372, 376; NJW 2007, 2485; 1991, 2079). - BGH, 08.11.2001 - IX ZR 64/01
Pflichten des Rechtsanwalts beim Abschluß eines Abfindungsvergleichs; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - 24 U 228/09
Rn. 8 Der Rechtsanwalt, der in Vergleichsverhandlungen eingeschaltet ist, muss demnach den Mandanten auf Vor- und Nachteile des beabsichtigten Vergleichs hinweisen (BGH, NJW 2002, 292). - BGH, 05.11.1992 - IX ZR 200/91
Wirksamkeit der Teilkündigung eines Vertrages
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - 24 U 228/09
Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant eine sachgerechte Entscheidung treffen kann; Zweifel und Bedenken, zu denen die Sachlage Anlass gibt, muss der Anwalt darlegen und mit seinem Mandanten erörtern (vgl. u.a. BGH, WM 1993, 610, 613 f.; NJW 1994, 1211, 1212; 2007, 2485; 1995, 449, 450 NJW-RR 2005, 494). - BGH, 23.09.2004 - IX ZR 137/03
Zustandekommen eines Anwaltsvertrages im Rahmen der Prozesskostenhilfe; Haftung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - 24 U 228/09
Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant eine sachgerechte Entscheidung treffen kann; Zweifel und Bedenken, zu denen die Sachlage Anlass gibt, muss der Anwalt darlegen und mit seinem Mandanten erörtern (vgl. u.a. BGH, WM 1993, 610, 613 f.; NJW 1994, 1211, 1212; 2007, 2485; 1995, 449, 450 NJW-RR 2005, 494). - BGH, 04.06.1996 - IX ZR 51/95
Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages; …
- BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99
Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des …
- BGH, 21.07.2005 - IX ZR 49/02
Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich der haftungsausfüllenden …
- BGH, 03.12.1999 - IX ZR 332/98
Haftungsausfüllende Kausalität bei Beratungsverschulden des Rechtsanwalts
- BGH, 20.01.1994 - IX ZR 46/93
Zurechnung des Verschuldensbeitrags eines weiteren Rechtsanwalts als …
- BGH, 22.02.2001 - IX ZR 293/99
Aufhebung eines Urteils wegen Widersprüchlichkeit des Tenors; Anforderungen an …
- BGH, 10.12.1998 - IX ZR 358/97
Haftung des Steuerberaters bei rechtsgestaltender Steuerberatung
- BGH, 13.01.2005 - IX ZR 455/00
Nachweis der haftungsausfüllenden Kausalität bei Anwaltsregress
- BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 903/98
Auflösungsantrag - Chefarzt als leitender Angestellter im Sinne des § 14 KSchG
- BGH, 08.12.1983 - I ZR 183/81
Anwaltsberatung
- OLG Brandenburg, 18.06.2009 - 6 W 88/09
Gerichtsgebühren bei Verwerfung der Berufung durch Beschluss
- BGH, 16.05.1991 - IX ZR 131/90
Anspruch auf Schadensersatz aus anwaltlicher Sorgfaltspflichtverletzung - …
- OLG Düsseldorf, 28.12.2009 - 24 U 79/09
Beratungspflichten eines Rechtsanwalts in einer güterrechtlichen …
- LAG Niedersachsen, 08.01.2004 - 7 Sa 219/03
Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung ; Frage des Vorliegens einer …
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2009 - 11 Sa 263/09
Kündigung aus wichtigem Grund wegen der Äußerung "Jawohl, mein Führer"
- OLG Düsseldorf, 15.05.2018 - 24 U 70/17
Pflichten des Rechtsvertreters bei Abschluss eines Vergleichs im …
Der Mandant soll aufgrund der Beratung entscheiden können, ob er ein Recht geltend machen, ob und mit welchem Inhalt er rechtsgeschäftliche Erklärungen abgeben oder Verträge (wozu auch ein Vergleich gehört) eingehen will (BGH…, Urteil vom 30. November 2000 - X ZR 129/96, Rz. 15 mwN; Senat, Beschluss vom 13. Juli 2010 - I-24 U 228/09, Rz. 3 mwN).Der Sinn der Mandatierung eines rechtskundigen und erfahrenen Rechtsanwalts besteht gerade darin, Fehleinschätzungen und -entscheidungen des Mandanten zu vermeiden (BGH…, Urteil vom 30. November 1999 - X ZR 129/96, Rz. 15 mwN; Senat, Beschluss vom 13. Juli 2010, aaO).
- OLG Düsseldorf, 07.11.2011 - 24 U 79/11
Arbeitnehmervereinigung haftet ähnlich einem Anwalt!
Der Sinn der Mandatierung eines rechtskundigen und erfahrenen Rechtsanwalts besteht gerade darin, Fehleinschätzungen und -entscheidungen des Mandanten zu vermeiden (BGH, NJW-RR 2000, 791; vgl. a. Senat, Beschl. v. 31.05.2010 - I-24 U 208/09, juris; Beschl. v. 13.07.2010 - I-24 U 228/09, juris).Er muss im Einzelnen darlegen, welche Gesichtspunkte für und gegen den Abschluss eines Vergleichs sprechen und alle Bedenken, Unsicherheitsfaktoren und die seinem Mandanten durch den vorgesehenen Vergleich entstehenden Folgen erörtern (vgl. Senat, Beschl. v. 13.07.2010 - I-24 U 228/09, juris;… Senat, Urt. v. 31.10.2000 - 24 U 271/99, juris;… Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl., Rdnr. 716), so dass dieser in die Lage versetzt wird, eigenverantwortlich über die Annahme des Vergleichs zu entscheiden (Senat, Beschl. v. 31.05.2010 - I-24 U 208/09, juris; Beschl. v. 13.07.2010 - I-24 U 228/09, juris).
Der Rechtsanwalt muss konkrete Angaben darüber machen, welche Belehrungen und Ratschläge er erteilt und wie der Mandant darauf reagiert hat (vgl. nur Senat, Beschl. v. 17.02.2005 - I-24 U 119/04, OLGR 2005, 602; Beschl. v. 31.05.2010 - I-24 U 208/09, juris; Beschl. v. 13.07.2010 - I-24 U 228/09, juris;… Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, a.a.O., Rdn. 958 m. w. Nachw.).
- LG Düsseldorf, 04.04.2017 - 15 O 188/13 Weiterhin hat er alle Bedenken, Unsicherheitsfaktoren und die seinem Mandanten durch den vorgesehenen Vergleich entstehenden Folgen mit diesem zu erörtern, damit dieser in die Lage versetzt wird, eigenverantwortlich über die Annahme des Vergleichs zu entscheiden (OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.07.2010 - I-24 U 228/09, Juris, Rn. 5 m.w.N.;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.02.1992 - 24 U 180/91, Juris, Rn. 3 f.;… Zugehör/Fischer/Vill/Rinkler/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 3. Aufl., Rn. 789 ff.).
Jedoch ist der rechtliche/anwaltliche Berater im Fall des Bestreitens einer Pflichtverletzung - so wie hier - gehalten, konkret darzulegen, wie sich die Beratung zugetragen hat, die er erbracht haben will, welche Beratungen und Ratschläge er erteilt und wie der Mandant darauf reagiert hat (OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.07.2010 - I-24 U 228/09, Juris, Rn. 6 m.w.N.).
Der Kläger trägt sowohl die Beweislast dafür, dass er den Kündigungsschutzprozess gewonnen hätte, als auch, dass der Vergleichsabschluss keine interessensgerechte Handlungsalternative war (OLG Düsseldorf, 17.01.2012, I-24 U 69/09; 13.07.2010, I-24 U 228/09).
- OLG Düsseldorf, 16.01.2012 - 24 U 119/11
Haftungsausfüllende Kausalität von Beratungsfehlern des Rechtsberaters; …
Die Regeln des Anscheinsbeweises sind dagegen unanwendbar, wenn unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten verschiedene Verhaltensweisen ernsthaft in Betracht kommen und die Aufgabe des Beraters lediglich darin besteht, dem Mandanten durch die erforderlichen fachlichen Informationen eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen (BGH, WM 1999, 645, 646 = NJW-RR 1999, 641, 642; WM 2001, 741 = NJW-RR 2001, 1351, 1353; NJW 2004, 2817, 2818; NJW-RR 2005, 784, 785; Senat, Beschl. v. 13.07.2010 - I-24 U 228/09, juris;… Senat, Urt. v. 31.10.2000 - 24 U 271/99, juris).Um beurteilen zu können, wie der Auftraggeber sich nach pflichtgemäßer anwaltlicher Beratung verhalten hätte, müssen die Handlungsalternativen geprüft werden, die sich ihm stellten; deren Rechtsfolgen müssen ermittelt sowie miteinander und mit den "Handlungszielen" des Mandanten verglichen werden (BGH, NJW-RR 2005, 784; NJW 2005, 3275, 3276; Senat, Beschl. v. 13.07.2010 - I-24 U 228/09, juris).
- OLG Köln, 22.05.2012 - 9 U 191/11
Pflichten des Haftpflichtversicherers im Haftpflichtprozess
Rn. 39 Wenn es um den Abschluss eines Vergleichs geht, unterliegt ein Anwalt besonderen Sorgfaltspflichten, damit kein für den Mandanten ungünstiger Vergleich abgeschlossen wird (vgl. BGH VersR 2009, 1499; OLG Saarbrücken MDR 2010, 534; OLG Düsseldorf AnwBl. 2011, 299).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 28.10.2010 - 5 U 92/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Rechtsanwaltsverschulden bei Telefaxübermittlung der vielseitigen Berufungsbegründung unmittelbar vor Fristablauf - Anwaltsblatt
§ 233 ZPO
Risiko: Fax vor Mitternacht bei Fristablauf - Option: Fristverlängerung
- Anwaltsblatt
§ 233 ZPO
Risiko: Fax vor Mitternacht bei Fristablauf - Option: Fristverlängerung - anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de
ZPO § 233; ZPO § 520 Abs. 2
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Pflichten des Prozessbevollmächtigten bei Übermittlung der umfangreichen Berufungsschrift wenige Minuten vor Fristablauf - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Pflichten des Prozessbevollmächtigten bei Übermittlung der umfangreichen Berufungsschrift wenige Minuten vor Fristablauf
Besprechungen u.ä.
- rechtsanwalt-leisner.de (Entscheidungsbesprechung)
Verpasste Fristen
Verfahrensgang
- LG Dessau-Roßlau, 09.07.2010 - 2 O 574/08
- OLG Naumburg, 28.10.2010 - 5 U 92/10
Papierfundstellen
- MDR 2011, 450
- AnwBl 2011, 299
- AnwBl Online 2011, 101
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 565/98
Voraussetzungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im …
Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2010 - 5 U 92/10
Maßgeblich für die Beurteilung des rechtzeitigen Zugangs eines fristwahrenden Schriftsatzes durch Telefax ist aber die vollständige Übermittlung, also der Zeitpunkt, in dem die abschließende, die Unterschrift enthaltende Seite ausgedruckt ist (BGH, NJW 1994, 2097; BVerfG, NJW 2000, 574;… Gummer/Heßler, in: Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 519 ZPO Rn.18d). - BGH, 04.05.1994 - XII ZB 21/94
Zeitpunkt des Zugangs von per Telefax übermittelten Schriftsätzen
Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2010 - 5 U 92/10
Maßgeblich für die Beurteilung des rechtzeitigen Zugangs eines fristwahrenden Schriftsatzes durch Telefax ist aber die vollständige Übermittlung, also der Zeitpunkt, in dem die abschließende, die Unterschrift enthaltende Seite ausgedruckt ist (BGH, NJW 1994, 2097; BVerfG, NJW 2000, 574;… Gummer/Heßler, in: Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 519 ZPO Rn.18d). - BGH, 17.05.2004 - II ZB 22/03
Versäumung von Fristen aufgrund überlanger Telefaxübermittlung oder …
Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2010 - 5 U 92/10
Übermittelt der Rechtsanwalt die Berufungsbegründungsschrift per Telefax an das Gericht, hat er mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss bis 0.00 Uhr zu rechnen ist (BGH, NJW-RR 2001, 916; NJW 2004, 2525).
- BGH, 25.11.2004 - VII ZR 320/03
Verschulden eines Rechtsanwalts an Fristversäumung wegen unerwartet langer …
Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2010 - 5 U 92/10
Diesbezüglich ist ein Vertrauen darauf, dass der Schriftsatz in einer Geschwindigkeit von wesentlich weniger als 30 Sekunden pro Seite übertragen wird, nicht schutzwürdig (BGH, NJW 2005, 678). - BGH, 01.02.2001 - V ZB 33/00
Rechtzeitiger Beginn der Übermittlung per Telefax
Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2010 - 5 U 92/10
Übermittelt der Rechtsanwalt die Berufungsbegründungsschrift per Telefax an das Gericht, hat er mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss bis 0.00 Uhr zu rechnen ist (BGH, NJW-RR 2001, 916; NJW 2004, 2525). - BGH, 22.11.1984 - VII ZR 160/84
Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts bei handschriftlichen Änderungen des …
Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2010 - 5 U 92/10
Dabei muss die Beachtung dieser Sorgfalt im Einzelfall zumutbar sein (BGH, NJW 1985, 1710).
- OLG Koblenz, 15.04.2013 - 12 U 1437/12
Droht der Ablauf einer Frist vor Gericht, kann eine Sekunde entscheidend sein - …
Auch wenn die Sorgfaltsanforderungen dabei nicht überspannt werden dürfen und die Prozessbevollmächtigte des Klägers bei der Erstellung und Übermittlung der Berufungsbegründung die ihr dafür eingeräumte Frist ausschöpfen durfte, musste sie jedoch für den Fall sehr später Einreichung des fristgebundenen Schriftsatzes sicherstellen, dass diese auf dem gewählten Übertragungsweg noch rechtzeitig vor Fristablauf bei Gericht eingeht (vgl. BGH NJW-RR 2001, 916; OLG Naumburg JurBüro 2011, 149). - OLG Naumburg, 27.08.2012 - 12 U 32/12
Berufungsbegründungsfrist: Rechtzeitigkeit einer per Telefax übermittelten …
Auch wenn die Sorgfaltsanforderungen dabei nicht überspannt werden dürfen und der Prozessbevollmächtigte des Beklagten bei der Erstellung und Übermittlung der Berufungsbegründung die ihm dafür eingeräumte Frist ausschöpfen durfte (z. B. BGH NJW-RR 2006, 1548; BGH NJW-RR 2004, 2525; BGH NJW 2005, 678; BGH, Beschluss vom 03. Mai 2011, XI ZB 24/10, BRAK-Mitt 2011, 238), musste er jedoch für den Fall sehr später Einreichung des fristgebundenen Schriftsatzes sicher stellen, dass dieser auf dem gewählten Übertragungsweg noch rechtzeitig vor Fristablauf bei Gericht eingeht (z. B. BGH NJW-RR 2006, 1548; BGH NJW-RR 2004, 2525; BGH NJW 2005, 678; BGH, Beschluss vom 03. Mai 2011, XI ZB 24/10, BRAK-Mitt 2011, 238; OLG Naumburg, JurBüro 2011, 149 ; OVG Schleswig NJW 2010, 3110).Schon bei reibungsloser Übertragung konnte er - mangels Kenntnis der Leistungsfähigkeit des Empfangsgerätes - nicht davon ausgehen, dass der Schriftsatz mit einer bestimmten Geschwindigkeit übertragen wird, deren Einhaltung erforderlich gewesen wäre, damit die Frist eingehalten wird (z. B. OVG Schleswig NJW 2010, 3110; OLG Naumburg JurBüro 2011, 149 ;… Zöller/Greger, Rdn. 23 zu § 233 ZPO Stichwort "Telefax").
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