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Rechtsprechung
   KG, 23.03.2010 - (4) AuslA 1252/09 (38/10), (4) Ausl A 1252/09 (38/10)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12410
KG, 23.03.2010 - (4) AuslA 1252/09 (38/10), (4) Ausl A 1252/09 (38/10) (https://dejure.org/2010,12410)
KG, Entscheidung vom 23.03.2010 - (4) AuslA 1252/09 (38/10), (4) Ausl A 1252/09 (38/10) (https://dejure.org/2010,12410)
KG, Entscheidung vom 23. März 2010 - (4) AuslA 1252/09 (38/10), (4) Ausl A 1252/09 (38/10) (https://dejure.org/2010,12410)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 79 Abs 2 S 3 IRG, § 83b Abs 2 S 1 Buchst a IRG, § 2 Abs 1 StVollzG
    Auslieferung eines Ausländers aufgrund Europäischen Haftbefehls: Bewilligungshindernis des überwiegenden schutzwürdigen Interesses an einer Vollstreckung im Inland bei mehrjährigem legalem Inlandsaufenthalt; Maßgeblichkeit deutscher Sprachkenntnisse für eine Erhöhung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Entscheidung die Bewilligungsbehörde über die Geltendmachung eines Bewilligungshindernisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Erhöhung der Resozialisierungschancen eines Verfolgten durch Verbüßung einer Strafe im Inland als Kriterium i.R.d. Geltendmachung eines Bewilligungshindernisses; Maßgeblichkeit deutscher Sprachkenntnisse für eine Erhöhung der Resozialisierungschancen durch Verbüßung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 79 Abs 2 S 3 IRG, § 83b Abs 2 S 1 Buchst a IRG, § 2 Abs 1 StVollzG
    Auslieferung eines polnischen Staatsangehörigen an Polen trotz mehrjährigem legalem Inlandsaufenthalt; Maßgeblichkeit deutscher Sprachkenntnisse für Erhöhung der Resozialisierungschancen durch Verbüßung der Strafe im Inland

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3177
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (11)

  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferung: Zulässigkeit der Auslieferung eines Deutschen an die Republik Polen …

    Auszug aus KG, 23.03.2010 - AuslA 1252/09
    Der Einholung einer entsprechenden Vorabzusicherung der polnischen Behörden bedürfte es nicht (vgl. OLG Stuttgart NStZ 2007, 410; Senat, Beschlüsse vom 13. November 2009 - [4] Ausl.A. 220/09 [230/09] - und 22. Mai 2008 - [4] Ausl.A. 1239/06 [82/08] - [jeweils betreffend Polen]; s. auch OLG Karlsruhe NJW 2005, 838, 839 [betreffend Italien] und NJW 2007, 2567, 2569 m.w.N.).

    Die Bewilligungsbehörde darf die Situation eines nach langjährigem Aufenthalt beruflich und gesellschaftlich fest integrierten Verfolgten ohne Ermessensfehler anders beurteilen als diejenige eines Ausländers, der - und sei es auch als Freizügigkeit genießender EU-Bürger (vgl. dazu etwa OLG Stuttgart NJW 2007, 613) - wie der Verfolge erst kürzere Zeit mit geringerer sozialer und wirtschaftlicher Integration hier lebt.

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07

    D (A), Auslieferung, Niederlande, Ermessen, Generalstaatsanwaltschaft, …

    Auszug aus KG, 23.03.2010 - AuslA 1252/09
    Der Einholung einer entsprechenden Vorabzusicherung der polnischen Behörden bedürfte es nicht (vgl. OLG Stuttgart NStZ 2007, 410; Senat, Beschlüsse vom 13. November 2009 - [4] Ausl.A. 220/09 [230/09] - und 22. Mai 2008 - [4] Ausl.A. 1239/06 [82/08] - [jeweils betreffend Polen]; s. auch OLG Karlsruhe NJW 2005, 838, 839 [betreffend Italien] und NJW 2007, 2567, 2569 m.w.N.).

    Für die Ermessensausübung ist - auch unter Beachtung des Gesichtspunkts des Schutzes von Ehe und Familie nach Art. 6 GG (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2007, 2567, 2569) und der Gewährleistungen des Art. 8 MRK - von Bedeutung, in welchem Maße die beruflichen, wirtschaftlichen, familiären und sozialen Beziehungen des Verfolgten in Deutschland verfestigt sind.

  • EuGH, 17.07.2008 - C-66/08

    Kozłowski - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …

    Auszug aus KG, 23.03.2010 - AuslA 1252/09
    Entscheidungserheblich ist zudem, ob die Resozialisierungschancen des Verfolgten durch die Verbüßung der Strafe im Inland erhöht werden können (vgl. EuGH NJW 2008, 3201, 3203 [Rdn. 45]; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107, 108; Senat, Beschluss vom 30. November 2009 - [4] Ausl.A 247/08 [78/08] -).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 1 AK 51/07
    Auszug aus KG, 23.03.2010 - AuslA 1252/09
    Entscheidungserheblich ist zudem, ob die Resozialisierungschancen des Verfolgten durch die Verbüßung der Strafe im Inland erhöht werden können (…vgl. EuGH NJW 2008, 3201, 3203 [Rdn. 45]; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107, 108; Senat, Beschluss vom 30. November 2009 - [4] Ausl.A 247/08 [78/08] -).
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2004 - 1 AK 20/04

    Europäischer Haftbefehl: Einstellung des Ermittlungsverfahrens in Deutschland als …

    Auszug aus KG, 23.03.2010 - AuslA 1252/09
    Der Einholung einer entsprechenden Vorabzusicherung der polnischen Behörden bedürfte es nicht (vgl. OLG Stuttgart NStZ 2007, 410; Senat, Beschlüsse vom 13. November 2009 - [4] Ausl.A. 220/09 [230/09] - und 22. Mai 2008 - [4] Ausl.A. 1239/06 [82/08] - [jeweils betreffend Polen]; s. auch OLG Karlsruhe NJW 2005, 838, 839 [betreffend Italien] und NJW 2007, 2567, 2569 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 1 AK 28/06

    D (A), Auslieferung, Unionsbürger, Europäischer Haftbefehl, Vorabentscheidung, …

    Auszug aus KG, 23.03.2010 - AuslA 1252/09
    Bei dieser Überprüfung ist zu beachten, dass nach § 79 Abs. 1 IRG grundsätzlich eine Pflicht zur Bewilligung zulässiger Auslieferungsersuchen besteht und der Bewilligungsbehörde bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen ein weites, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbares Ermessen eingeräumt ist (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2008, 376; Senat, Beschluss vom 30. November 2009 - [4] Ausl.A. 247/08 [78/08] -).
  • OLG Hamburg, 20.03.2008 - Ausl 3/08

    Schwerwiegende Erkrankung - hier: epileptische Krampfanfälle - als …

    Auszug aus KG, 23.03.2010 - AuslA 1252/09
    Dieser Umstand relativiert die Bedeutung der Bindungen des Verfolgten an Deutschland (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 20. März 2008 - Ausl 3/08 - [bei juris];… Senat aaO.).
  • OLG Hamm, 17.05.2001 - 4 Ausl 629/97

    Auslieferung, Zulässigkeit der Auslieferung, lange zurückliegende Tat, …

    Auszug aus KG, 23.03.2010 - AuslA 1252/09
    Im vorliegenden Fall, in dem dem Verfolgten nicht ganz unerhebliche Straftaten mit einem Gesamtschaden von 32.000 PLN (nach derzeitigem Wechselkurs gut 8.000 Euro) zur Last liegen und der Fortgang des polnischen Strafverfahrens durch seine Abwesenheit gehindert war, liegt nach den insoweit maßgeblichen Grundsätzen (vgl. nur OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Juni 2007 - 1 AK 16/06 - OLG Hamm, Beschlüsse vom 28. Dezember 2007 - [2] 4 Ausl 504/99 [416/07] -, 17. Mai 2001 - [2] 4 Ausl 629/97 [33/01] - und 16. Juni 1998 -[2] 4 Ausl 563/96 [75/97] - [alle bei juris]; OLG Bamberg, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 5 Ausl 79, 83/08 -) die Annahme eines den Kernbereich des Beschleunigungsgebotes aus Art. 6 Abs. 1 MRK verletzenden Verfahrensgangs fern.
  • OLG Hamm, 28.12.2007 - 4 Ausl 504/99

    Zulässigkeit der Auslieferung nach Frankreich bei langer dortiger Verfahrensdauer

    Auszug aus KG, 23.03.2010 - AuslA 1252/09
    Im vorliegenden Fall, in dem dem Verfolgten nicht ganz unerhebliche Straftaten mit einem Gesamtschaden von 32.000 PLN (nach derzeitigem Wechselkurs gut 8.000 Euro) zur Last liegen und der Fortgang des polnischen Strafverfahrens durch seine Abwesenheit gehindert war, liegt nach den insoweit maßgeblichen Grundsätzen (vgl. nur OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Juni 2007 - 1 AK 16/06 - OLG Hamm, Beschlüsse vom 28. Dezember 2007 - [2] 4 Ausl 504/99 [416/07] -, 17. Mai 2001 - [2] 4 Ausl 629/97 [33/01] - und 16. Juni 1998 -[2] 4 Ausl 563/96 [75/97] - [alle bei juris]; OLG Bamberg, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 5 Ausl 79, 83/08 -) die Annahme eines den Kernbereich des Beschleunigungsgebotes aus Art. 6 Abs. 1 MRK verletzenden Verfahrensgangs fern.
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2007 - 1 AK 16/06

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Auslieferungshindernisses augrund eines …

    Auszug aus KG, 23.03.2010 - AuslA 1252/09
    Im vorliegenden Fall, in dem dem Verfolgten nicht ganz unerhebliche Straftaten mit einem Gesamtschaden von 32.000 PLN (nach derzeitigem Wechselkurs gut 8.000 Euro) zur Last liegen und der Fortgang des polnischen Strafverfahrens durch seine Abwesenheit gehindert war, liegt nach den insoweit maßgeblichen Grundsätzen (vgl. nur OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Juni 2007 - 1 AK 16/06 - OLG Hamm, Beschlüsse vom 28. Dezember 2007 - [2] 4 Ausl 504/99 [416/07] -, 17. Mai 2001 - [2] 4 Ausl 629/97 [33/01] - und 16. Juni 1998 -[2] 4 Ausl 563/96 [75/97] - [alle bei juris]; OLG Bamberg, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 5 Ausl 79, 83/08 -) die Annahme eines den Kernbereich des Beschleunigungsgebotes aus Art. 6 Abs. 1 MRK verletzenden Verfahrensgangs fern.
  • OLG Hamm, 16.06.1998 - 4 Ausl 563/96

    Zulässigkeit der Auslieferung bei langer Gesamtverfahrensdauer, Einwendungen des …

  • OLG Brandenburg, 21.03.2025 - 1 OAus 7/25

    Auslieferung eines Verfolgten an Polen zur Strafvollstreckung

    Hierbei ist zu bedenken, dass bei drohender Strafvollstreckung im Herkunftsland - wie hier - die Bindungen an Deutschland besonderer Ausprägung bedürfen, um ein Bewilligungshindernis zu begründen (vgl. KG, Beschluss vom 23.03.2012, (4) AuslA 1252/09 (38/10) - juris).

    (1.) Bei der Überprüfung der avisierte Bewilligung der Auslieferung durch die Bewilligungsbehörde ist zu beachten, dass nach § 79 Abs. 1 IRG grundsätzlich eine Pflicht zur Bewilligung zulässiger Auslieferungsersuchen besteht (…ausf. Senatsbeschluss vom 4. November 2024, 1 OAus 39/24, zit. n. Juris, dort Rn. 18; siehe auch bereits Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2010, (1) 53 AuslA 52/10 (26/10); ebenso: OLG Karlsruhe NStZ-RR 2008, 376; KG, Beschluss vom 23. März 2010, (4) AuslA 1252/09 (38/10); KG, Beschluss vom 30. November 2009, (4) AuslA 247/08 (78/08), jew. zit. nach juris).

    Entscheidungserheblich ist dabei, ob die Resozialisierungschancen des Verfolgten durch die Strafvollstreckung im Inland erhöht werden können (…vgl. EuGH NJW 2008, 3201, 3203 - Kozlowski-Urteil -, insbes. Rdnr. 45; ausf. Senatsbeschluss vom Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2010, (1) 53 AuslA 52/10 (26/10); vgl. auch OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107, 108; KG, Beschluss vom 23. März 2010, (4) AuslA 1252/09 (38/10); KG, Beschluss vom 30. November 2009, (4) AuslA 247/08 (78/08); OLG Köln Beschluss vom 31. August 2009, jew. zit. nach juris).

    Hierbei ist zu bedenken, dass bei drohender Strafvollstreckung im Herkunftsland - wie hier - die Bindungen an Deutschland besonderer Ausprägung bedürfen, um ein Bewilligungshindernis zu begründen (vgl. KG, Beschluss vom 23.03.2012, (4) AuslA 1252/09 (38/10) -, juris).

    Eine Erhöhung der Resozialisierungschancen des Verfolgten durch die Strafvollstreckung im Inland ist vorliegend nicht gegeben (…vgl. Senatsbeschluss vom 4. November 2024, 1 OAus 39/24, zit. n. Juris, dort Rn. 17 ff.; Senatsbeschluss vom Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2010, (1) 53 AuslA 52/10 (26/10); ebenso: OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107, 108; KG, Beschluss vom 23. März 2010, (4) AuslA 1252/09 (38/10); KG, Beschluss vom 30. November 2009, (4) AuslA 247/08 (78/08); OLG Köln Beschluss vom 31. August 2009, jew. zit. nach juris).

  • OLG Brandenburg, 01.03.2023 - 1 OAus 1/23
    Bei dieser Überprüfung ist zu beachten, dass nach § 79 Abs. 1 IRG grundsätzlich eine Pflicht zur Bewilligung zulässiger Auslieferungsersuchen besteht und der Bewilligungsbehörde bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen ein weites, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbares Ermessen eingeräumt ist (ausf. bereits Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2010, (1) 53 AuslA 52/10 (26/10); siehe auch OLG Karlsruhe NStZ-RR 2008, 376; KG, Beschluss vom 23. März 2010, (4) AuslA 1252/09 (38/10); KG, Beschluss vom 30. November 2009, (4) AuslA 247/08 (78/08), jew. zit. nach juris).

    b) Entscheidungserheblich ist zudem, ob die Resozialisierungschancen des Verfolgten durch die Strafvollstreckung im Inland erhöht werden können (…vgl. EuGH NJW 2008, 3201, 3203 - Kozlowski-Urteil -, insbes. Rdnr. 45; ausf. Senatsbeschluss vom Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2010, (1) 53 AuslA 52/10 (26/10); vgl. auch OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107, 108; KG, Beschluss vom 23. März 2010, (4) AuslA 1252/09 (38/10); KG, Beschluss vom 30. November 2009, (4) AuslA 247/08 (78/08); OLG Köln Beschluss vom 31. August 2009, jew. zit. nach juris).

    Hierbei ist zu bedenken, dass bei drohender Strafvollstreckung im Herkunftsland - wie hier - die Bindungen an Deutschland besonderer Ausprägung bedürfen, um ein Bewilligungshindernis zu begründen (vgl. KG, Beschluss vom 23.03.2012, (4) AuslA 1252/09 (38/10) -, juris).

    Anhaltspunkte dafür, dass die Vollstreckung der Strafe in Polen für den mit den dortigen Lebensverhältnissen noch gut vertrauten Verfolgten aus sonstigen Gründen eine besondere Härte darstellen könnte (vgl. dazu: KG, Beschluss vom 23. März 2010, Az. (4) AuslA 1252/09 (38/10), zit. n. juris), liegen nicht vor.

  • OLG Brandenburg, 30.09.2024 - 1 OAus 34/24
    Hierbei ist zu bedenken, dass bei drohender Strafvollstreckung im Herkunftsland - wie hier - die Bindungen an Deutschland besonderer Ausprägung bedürfen, um ein Bewilligungshindernis zu begründen (vgl. KG, Beschluss vom 23.03.2012, (4) AuslA 1252/09 (38/10) juris).

    Bei dieser Überprüfung ist zu beachten, dass nach § 79 Abs. 1 IRG grundsätzlich eine Pflicht zur Bewilligung zulässiger Auslieferungsersuchen besteht und der Bewilligungsbehörde bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen ein weites Ermessen eingeräumt ist (ausf. bereits Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2010, (1) 53 AuslA 52/10 (26/10); siehe auch OLG Karlsruhe NStZ-RR 2008, 376; KG, Beschluss vom 23. März 2010, (4) AuslA 1252/09 (38/10); KG, Beschluss vom 30. November 2009, (4) AuslA 247/08 (78/08), jew. zit. nach juris).

    Entscheidungserheblich ist zudem, ob die Resozialisierungschancen des Verfolgten durch die im Falle einer Verurteilung drohende Verbüßung der Strafe im Inland erhöht werden können (…vgl. EuGH NJW 2008, 3201, 3203 - Kozlowski-Urteil -, insbes. Rdnr. 45; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107, 108; KG, Beschluss vom 23. März 2010, (4) AuslA 1252/09 (38/10); KG, Beschluss vom 30. November 2009, (4) AuslA 247/08 (78/08), jew. zit. nach juris).

    Anhaltspunkte dafür, dass die Vollstreckung der Strafe in Polen für den mit den dortigen Lebensverhältnissen noch gut vertrauten Verfolgten aus sonstigen Gründen eine besondere Härte darstellen könnte, liegen nicht vor (vgl. KG, Beschluss vom 23. März 2010, Az. (4) AuslA 1252/09 (38/10), zit. n. juris) und sind von ihm auch nicht geltend gemacht worden.

  • OLG Brandenburg, 04.11.2024 - 1 OAus 39/24

    Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Polen zur Vollstreckung einer …

    Bei dieser Überprüfung ist zu beachten, dass nach § 79 Abs. 1 IRG grundsätzlich eine Pflicht zur Bewilligung zulässiger Auslieferungsersuchen besteht und der Bewilligungsbehörde bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen ein weiter Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (ausf. bereits Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2010, (1) 53 AuslA 52/10 (26/10); siehe auch OLG Karlsruhe NStZ-RR 2008, 376; KG, Beschluss vom 23. März 2010, (4) AuslA 1252/09 (38/10); KG, Beschluss vom 30. November 2009, (4) AuslA 247/08 (78/08), jew. zit. nach juris).

    (a.) Maßgeblich hierfür ist, ob durch die Verbüßung der Strafe im Inland die Resozialisierungschancen des Verfolgten bzw. Verurteilten erhöht werden (…vgl. EuGH NJW 2008, 3201, 3203 - Kozlowski-Urteil -, insbes. Rdnr. 45; EuGH NJW 2011, 285, 286; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107, 108; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.12.2010, 1 AK 50/10 - zit. nach Juris; OLG Köln, Beschluss vom 31.08.2009, 6 AuslA 41/09, Beschluss vom 23. März 2010, (4) AuslA 1252/09 (38/10); KG, Beschluss vom 30. November 2009, (4) AuslA 247/08 (78/08), jew. zit. nach juris).

    Hierbei ist zu bedenken, dass bei drohender Strafvollstreckung im Herkunftsland - wie hier - die Bindungen an Deutschland besonderer Ausprägung bedürfen, um ein Bewilligungshindernis zu begründen (vgl. KG, Beschluss vom 23.03.2012, (4) AuslA 1252/09 (38/10) juris).

    Anhaltspunkte dafür, dass die Vollstreckung der Strafe in Polen für den mit den dortigen Lebensverhältnissen noch gut vertrauten Verfolgten aus sonstigen Gründen eine besondere Härte darstellen könnte (vgl. dazu: KG, Beschluss vom 23. März 2010, Az. (4) AuslA 1252/09 (38/10), zit. n. juris), liegen nicht vor und sind von ihm auch nicht vorgetragen worden.

  • OLG Brandenburg, 07.10.2024 - 1 OAus 33/24

    Zulässigerklärung einer Auslieferung zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe; …

    Hierbei ist zu bedenken, dass bei drohender Strafvollstreckung im Herkunftsland - wie hier - die Bindungen an Deutschland besonderer Ausprägung bedürfen, um ein Bewilligungshindernis zu begründen (vgl. KG, Beschluss vom 23.03.2012, (4) AuslA 1252/09 (38/10) - zit. nach Juris).

    Bei dieser Überprüfung ist zu beachten, dass nach § 79 Abs. 1 IRG grundsätzlich eine Pflicht zur Bewilligung zulässiger Auslieferungsersuchen besteht und der Bewilligungsbehörde bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen ein weites Ermessen eingeräumt ist (ausf. bereits Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2010, (1) 53 AuslA 52/10 (26/10); siehe auch OLG Karlsruhe NStZ-RR 2008, 376; KG, Beschluss vom 23. März 2010, (4) AuslA 1252/09 (38/10); KG, Beschluss vom 30. November 2009, (4) AuslA 247/08 (78/08), jew. zit. nach juris).

    Entscheidungserheblich ist zudem, ob die Resozialisierungschancen des Verfolgten durch die im Falle einer Verurteilung drohende Verbüßung der Strafe im Inland erhöht werden können (…vgl. EuGH NJW 2008, 3201, 3203 - Kozlowski-Urteil -, insbes. Rdnr. 45; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107, 108; KG, Beschluss vom 23. März 2010, (4) AuslA 1252/09 (38/10); KG, Beschluss vom 30. November 2009, (4) AuslA 247/08 (78/08), jew. zit. nach juris).

    Anhaltspunkte dafür, dass die Vollstreckung der Strafe in Polen für den mit den dortigen Lebensverhältnissen noch gut vertrauten Verfolgten aus sonstigen Gründen eine besondere Härte darstellen könnte, liegen nicht vor (vgl. KG, Beschluss vom 23. März 2010, Az. (4) AuslA 1252/09 (38/10), zit. n. juris) und sind von ihm auch nicht geltend gemacht worden.

  • OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 1 AR 26/20
    Hierbei sind die subjektiven Belange des Verfolgten zwar angemessen zu berücksichtigen; es gibt im Falle einer zulässigen Auslieferung jedoch keinen Anspruch des Verfolgten auf Nichtauslieferung; grundsätzlich besteht eine Pflicht zur Bewilligung zulässiger Auslieferungsersuchen (Senatsbeschluss vom 20. Mai 2015, (1) 53 AuslA 18/15 (6/15); Senatsbeschluss vom 16. Februar 2015, (1) 53 AuslA 11/13 (6/13); Senatsbeschluss vom 28. August 2013, (1) 53 AuslA 31/13, 32/13 (17/13); Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2010, 1 AuslA 26/10; KG, Beschluss vom 10. Januar 2013, 4 AuslA 216/12, zit. nach Juris, dort Rdnr. 13; KG, Beschluss vom 28. August 2012, 4 AuslA 205/12, zit. nach Juris, dort Rdnr. 12; KG, Beschluss vom 23. März 2010, (4) AuslA 1252/09 (38/10); KG, Beschluss vom 30. November 2009, (4) AuslA 247/08 (78/08), jew. zit. nach juris; KG NJW 2010, 3177; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2008, 376, 377).

    Hierbei sind die beruflichen, wirtschaftlichen, familiären und sozialen Beziehungen sowie die deutschen Sprachkenntnisse des Verfolgten zu berücksichtigen (vgl. KG, Beschluss vom 23. März 2010, Az. (4) AuslA 1252/09 (38/10), zitiert nach Juris).

    Hierbei ist zu bedenken, dass die Bindungen an Deutschland bei drohender Strafvollstreckung im Heimatstaat des Verfolgten besonderer Ausprägung bedürfen, um ein Bewilligungshindernis zu begründen (KG NJW 2010, 3177 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines ETA-Terroristen von …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist hierfür maßgeblich, ob durch die Verbüßung der Strafe im Inland die Resozialisierungschancen des Verfolgten merklich erhöht werden (vgl. EuGH, Urteil vom 17.07.2008, C-66/08 - Kozlowski, NJW 2008, 3201; Senat NStZ-RR 2009, 107 und 2011, 145; KG NJW 2010, 3177).
  • OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 2 AuslA 202/15

    Voraussetzungen des gewöhnlichen Aufenthalts eines EU-Ausländers in Deutschland …

    Entscheidungserheblich ist zudem, ob die Resozialisierungschancen des Verfolgten durch die Verbüßung der Strafe im Inland erhöht werden können (KG Berlin, NJW 2010, 3177 f. m. w. N.; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2009, 107 ff. [OLG Karlsruhe 16.12.2008 - 1 AK 51/07] m. w. N. [jew. zit. n. Juris]).
  • OLG Brandenburg, 17.05.2024 - 1 OAus 19/24
    Bei dieser Überprüfung ist zu beachten, dass nach § 79 Abs. 1 IRG grundsätzlich eine Pflicht zur Bewilligung zulässiger Auslieferungsersuchen besteht und der Bewilligungsbehörde bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen ein weites, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbares Ermessen eingeräumt ist (ausf. bereits Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2010, (1) 53 AuslA 52/10 (26/10); siehe auch OLG Karlsruhe NStZ-RR 2008, 376; KG, Beschluss vom 23. März 2010, (4) AuslA 1252/09 (38/10); KG, Beschluss vom 30. November 2009, (4) AuslA 247/08 (78/08), jew. zit. nach juris).

    Entscheidungserheblich ist zudem, ob die Resozialisierungschancen des Verfolgten durch die im Falle einer Verurteilung drohende Verbüßung der Strafe im Inland erhöht werden können (…vgl. EuGH NJW 2008, 3201, 3203 - Kozlowski-Urteil -, insbes. Rdnr. 45; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107, 108; KG, Beschluss vom 23. März 2010, (4) AuslA 1252/09 (38/10); KG, Beschluss vom 30. November 2009, (4) AuslA 247/08 (78/08), jew. zit. nach juris).

    Anhaltspunkte dafür, dass die Vollstreckung der Strafe in Polen für den mit den dortigen Lebensverhältnissen noch gut vertrauten Verfolgten aus sonstigen Gründen eine besondere Härte darstellen könnte, liegen nicht vor (vgl. KG, Beschluss vom 23. März 2010, Az. (4) AuslA 1252/09 (38/10), zit. n. juris).

  • OLG Brandenburg, 04.06.2020 - 1 AR 10/20
    Hierbei sind die subjektiven Belange des Verfolgten zwar angemessen zu berücksichtigen; es gibt im Falle einer zulässigen Auslieferung jedoch keinen Anspruch des Verfolgten auf Nichtauslieferung; grundsätzlich besteht eine Pflicht zur Bewilligung zulässiger Auslieferungsersuchen (Senatsbeschluss vom 20. Mai 2015 - (1) 53 AuslA 18/15 (6/15) - Senatsbeschluss vom 16. Februar 2015 - (1) 53 AuslA 11/13 (6/13) - Senatsbeschluss vom 28. August 2013 - (1) 53 AuslA 31/13, 32/13 (17/13) - Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2010, - 1 AuslA 26/10 - KG, Beschluss vom 10. Januar 2013 - 4 AuslA 216/12 - KG, Beschluss vom 28. August 2012 - 4 AuslA 205/12 - KG, Beschluss vom 23. März 2010 - (4) AuslA 1252/09 (38/10) - KG, Beschluss vom 30. November 2009 - (4) AuslA 247/08 (78/08) - KG, NJW 2010, 3177; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2008, 376).

    Ferner sind die deutschen Sprachkenntnisse eines Verfolgten zu berücksichtigen (vgl. KG, Beschluss vom 23. März 2010 - (4) AuslA 1252/09 (38/10) -).

  • OLG Brandenburg, 29.03.2017 - 53 AuslA 39/16
  • OLG Karlsruhe, 29.06.2015 - 1 AK 10/15

    Internationale Rechtshilfe: Auslieferung eines Verfolgten zur Strafvollstreckung …

  • OLG Karlsruhe, 24.02.2020 - Ausl 310 AR 16/19

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten nach Ungarn zur Strafvollstreckung …

  • OLG Celle, 18.03.2015 - 1 Ausl 6/15

    Prüfung der Bedingung der Rücküberstellung zur Strafvollstreckung bei …

  • KG, 15.03.2016 - 151 AuslA 4/16

    Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union: Bewilligungsermessen …

  • OLG Karlsruhe, 14.03.2016 - 1 AK 109/15

    Auslieferung zur Strafvollstreckung nach Polen: Verletzung rechtlichen Gehörs …

  • KG, 07.03.2018 - 151 AuslA 124/17

    Auslieferung zur Strafvollstreckung - Rücküberstellungsvorbehalt bei einer …

  • OLG Brandenburg, 20.09.2021 - 1 AR 21/21

    Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Lettland zur Strafvollstreckung …

  • OLG Brandenburg, 20.12.2019 - 1 AR 26/19

    Anordnung der Fortdauer von Auslieferungshaft

  • OLG Karlsruhe, 02.11.2020 - Ausl 301 AR 124/20

    Auslieferung eines EU-Bürgers von Deutschland nach Serbien zur Strafvollstreckung

  • OLG Karlsruhe, 08.01.2015 - 1 AK 119/14

    Vorabbewilligung der Staatsanwaltschaft im Auslieferungsverfahren: Schutzwürdiges …

  • OLG Karlsruhe, 02.06.2014 - 1 AK 3/14

    Auslieferung zur Strafvollstreckung: Bewilligungsentscheidung zur Auslieferung …

  • OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 AR 25/19

    Auslieferung nach Ungarn zum Zwecke der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

  • OLG Karlsruhe, 01.10.2019 - Ausl 301 AR 27/19

    Auslieferungshindernis bei Trennung eine Mutter von ihrem erst acht Monate alten …

  • OLG Karlsruhe, 06.06.2019 - Ausl 301 AR 208/18

    Auslieferung aufgrund Europäischen Haftbefehls: Bewilligungshindernis des …

  • OLG Brandenburg, 15.09.2022 - 1 AR 35/22

    Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Polen zum Zweck der Vollstreckung …

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