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Rechtsprechung
   BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 57/06 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2767
BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 57/06 R (https://dejure.org/2008,2767)
BSG, Entscheidung vom 29.05.2008 - B 11a AL 57/06 R (https://dejure.org/2008,2767)
BSG, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - B 11a AL 57/06 R (https://dejure.org/2008,2767)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Insolvenzgeldanspruch - neues Insolvenzereignis - Überwachung des Insolvenzplanverfahrens - Beendigung der Zahlungsunfähigkeit

  • openjur.de

    Insolvenzgeldanspruch; neues Insolvenzereignis; Überwachung des Insolvenzplanverfahrens; Beendigung der Zahlungsunfähigkeit

  • Judicialis

    SGB III § 183 Abs 1 S 1 Nr 1; ; InsO § 217; ; InsO § 258 Abs 1; ; InsO § 260; ; InsO § 261; ; InsO § 262

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Zahlung von Insolvenzgeld wegen der Nichtannahme eines erneuten Insolvenzfalles; Versagung von Insolvenzgeld wegen des Andauerns der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 258; SGB III § 183 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Anspruch auf Insolvenzgeld, Eintritt eines neuen Insolvenzereignisses bei andauernder Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Insolvenzgeld - Kein Insolvenzgeld nach Wiedereröffnung des Verfahrens

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Kein Insolvenzgeld bei erneutem Insolvenzverfahren desselben Arbeitgebers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 100, 282
  • ZIP 2008, 1989
  • NZA 2009, 78
  • NZS 2009, 149
  • NZS 2009, 516
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (5)

  • BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 35/02 R

    Insolvenzgeldanspruch - neues Insolvenzereignis - angeordnete Überwachung des …

    Auszug aus BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 57/06 R
    Bei andauernder Überwachung der Planerfüllung durch den Insolvenzverwalter rechtfertigt die Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens nicht die Annahme, die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers sei beendet und ein neues Insolvenzereignis könne eintreten (Bestätigung und Weiterführung von BSG vom 21.11 2002 - B 11 AL 35/02 R = BSGE 90, 157 = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3).

    Ein neues Insolvenzereignis tritt nach der Rechtsprechung des BSG sowohl zum Konkursausfallgeld (Kaug) als auch zum Insg nicht ein und kann folglich auch Ansprüche auf Kaug bzw Insg nicht auslösen, solange die auf einem bestimmten Insolvenzereignis beruhende Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers andauert (…vgl BSG SozR 4100 § 141b Nr. 6, Nr. 43;… SozR 3-4100 § 141e Nr. 3; BSGE 90, 157, 158 = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3 mwN).

    Dass sich allein aus der Bestätigung des Insolvenzplans und der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch das Insolvenzgericht noch nicht die Beseitigung des zunächst eingetretenen Insolvenzfalls mit der Folge der Möglichkeit des Entstehens neuer Ansprüche gegen die Insg-Versicherung ergibt, hat der Senat bereits entschieden (BSGE 90, 157, 158 ff = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3).

    Die von der Revision genannten Ausführungen des Senats zur Frage, inwieweit für betroffene Arbeitnehmer ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden sein könnte, bringen nur zum Ausdruck, dass die Beteiligung des Insolvenzgerichts am Zustandekommen eines Insolvenzplans kein Vertrauen hinsichtlich der Wiedererlangung der Zahlungsfähigkeit der Arbeitgeber begründet (BSGE 90, 157, 160 = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3).

  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit - …

    Auszug aus BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 57/06 R
    Für die Anwendung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs bleibt insoweit kein Raum, weil ein eingetretener Nachteil des Klägers nicht durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden kann (…vgl etwa BSGE 76, 84, 91 = SozR 3-8825 § 2 Nr. 3; BSGE 92, 241, 244 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 3 mwN).
  • BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 22/94

    Rückwirkende Bewilligung von Altersrente, Anspruch auf Vorruhestandsgeld

    Auszug aus BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 57/06 R
    Für die Anwendung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs bleibt insoweit kein Raum, weil ein eingetretener Nachteil des Klägers nicht durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden kann (vgl etwa BSGE 76, 84, 91 = SozR 3-8825 § 2 Nr. 3;… BSGE 92, 241, 244 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 3 mwN).
  • BSG, 27.08.1998 - B 10 AL 7/97 R

    Konkursausfallgeld - Antragsfrist - Arbeitsaufnahme in Unkenntnis des maßgebenden …

    Auszug aus BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 57/06 R
    Ein neues Insolvenzereignis tritt nach der Rechtsprechung des BSG sowohl zum Konkursausfallgeld (Kaug) als auch zum Insg nicht ein und kann folglich auch Ansprüche auf Kaug bzw Insg nicht auslösen, solange die auf einem bestimmten Insolvenzereignis beruhende Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers andauert (…vgl BSG SozR 4100 § 141b Nr. 6, Nr. 43; SozR 3-4100 § 141e Nr. 3;… BSGE 90, 157, 158 = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3 mwN).
  • BSG, 01.12.1978 - 12 RAr 55/77

    Konkursausfallgeld - Zeitpunkt der Konkurseröffnung - Wirtschaftliche …

    Auszug aus BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 57/06 R
    Ein neues Insolvenzereignis tritt nach der Rechtsprechung des BSG sowohl zum Konkursausfallgeld (Kaug) als auch zum Insg nicht ein und kann folglich auch Ansprüche auf Kaug bzw Insg nicht auslösen, solange die auf einem bestimmten Insolvenzereignis beruhende Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers andauert (vgl BSG SozR 4100 § 141b Nr. 6, Nr. 43;… SozR 3-4100 § 141e Nr. 3;… BSGE 90, 157, 158 = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3 mwN).
  • LSG Sachsen, 09.03.2011 - L 1 AL 241/06

    Anspruch auf Gewährung von Insolvenzgeld bei Eintritt eines erneuten …

    Urteil vom 29.05.2008 - B 11a AL 57/06 - BSGE 100, 282 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9; Urteil vom 21.11.2002 -.

    29.05.2008 - B 11a AL 57/06 - BSGE 100, 282 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9).

    Nichts anderes ergebe sich aus dem Urteil des BSG vom 29.05.2008 (B 11 a AL 57/06 R - BSGE 100, 282 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9).

    Denn § 183 Abs. 2 SGB III soll Vertrauen nur mit Rücksicht auf die Weiterarbeit oder Arbeitsaufnahme in Unkenntnis eines Insolvenzereignisses gewährleisten (BSG, Urteil vom 29.05.2008 - B 11 a AL 57/06 R - BSGE 100, 282, Rn. 16 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9).

    Die Zahlungsunfähigkeit endet nicht schon dann, wenn der Schuldner einzelne Zahlungsverpflichtungen wieder erfüllt (BSG…, Urteil vom 11.01.1989 - 10 RAr 7/87 - SozR 4100 § 141b Nr. 43 S. 164;… Urteil vom 27.08.1998 - B 10 AL 7/97 R - SozR 3-4100 § 141e Nr. 3 S. 8 f.;… Urteil vom 21.11.2002 - B 11 AL 35/02 R - BSGE 90, 157, 158 = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3 m.w.N.; Urteil vom 29.05.2008 - B 11 a AL 57/06 R - BSGE 100, 282, Rn. 11 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9).

    Dass sich allein aus der Bestätigung des vom Insolvenzverwalter überwachten Insolvenzplans und der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch das Insolvenzgericht noch nicht die Beseitigung des zunächst eingetretenen Insolvenzfalls mit der Folge der Möglichkeit des Entstehens neuer Ansprüche gegen die Insg-Versicherung ergibt, hat das BSG bereits mehrfach entschieden (…Urteil vom 21.11.2002 - B 11 AL 35/02 R - BSGE 90, 157, 158 ff. = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3; ablehnend Heinrich, NZI 2006, 83, 84 f.; zustimmend Hase, AuB 2003, 154; Urteil vom 29.05.2008 - B 11 a AL 57/06 R - BSGE 100, 282, Rn. 13 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9; ablehnend Grüter, EWiR 2009, 217 f.; zustimmend Braun, SGb 2009, 437 ff.).

    Es hat ausgeführt, dass die materiell-rechtlichen Wirkungen des Insolvenzplanes nur die am Insolvenzplanverfahren Beteiligten (Schuldner, Insolvenzgläubiger, Absonderungsberechtigte) beträfen und dass auch die Beteiligung des Insolvenzgerichts am Insolvenzplanverfahren keinen Vertrauenstatbestand hinsichtlich der Wiedererlangung der Zahlungsfähigkeit schaffen könne (…Urteil vom 21.11.2002 - B 11 AL 35/02 R - BSGE 90, 157, 159 f. = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3, mit Hinweisen auf §§ 231, 254, 255 InsO; Urteil vom 29.05.2008 - B 11 a AL 57/06 R - BSGE 100, 282, Rn. 13 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9).

    Diese Rechtsprechung hat das BSG in dem Sinne weiterentwickelt, dass von einer Fortdauer der aus Anlass des früheren Insolvenzereignisses eingetretenen Zahlungsunfähigkeit jedenfalls dann auszugehen ist, wenn die im Insolvenzplan vorgesehene Überwachung der Planerfüllung andauert (Urteil vom 29.05.2008 - B 11 a AL 57/06 R - BSGE 100, 282, Rn. 14 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9).

    Die Insolvenz des Arbeitgebers war bis zur Beendigung der Überwachung des dem ersten Insolvenzverfahren nachfolgenden Insolvenzplanverfahrens, die mit Ablauf des 30.11.2002 eintrat (Beschluss des AG vom 05.12.2002), schon aufgrund der vom BSG im Urteil vom 29.05.2008 (B 11 a AL 57/06 R - BSGE 100, 282, Rn. 14 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9) vertretenen und vom Senat geteilten Rechtsauffassung noch nicht beendet.

    Dies gilt selbst dann hier nicht, wenn man die vom BSG im Urteil vom 21.11.2002 (…B 11 AL 35/02 R - BSGE 90, 157, 162 = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3) angedeutete Möglichkeit der Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit im Insolvenzplanverfahren als eröffnet ansehen und (entgegen BSG, Urteil vom 29.05.2008 - B 11 a AL 57/06 R - BSGE 100, 282, Rn. 14 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9) eine Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit vor Beendigung des - wie hier - überwachten Insolvenzplanverfahrens nicht völlig ausschließen würde.

  • LSG Hessen, 13.06.2025 - L 7 AL 73/23

    SGB III

    Von einer Fortdauer der aus Anlass des früheren Insolvenzereignisses eingetretenen Zahlungsunfähigkeit sei dann auszugehen, wenn die im Insolvenzplan vorgesehene Überwachung der Planerfüllung andauere (Hinweis auf BSG mit Urteil vom 29. Mai 2008 - B 11a AL 57/06 R).

    Auch soweit die Beklagte auf das Urteil des BSG vom 29. Mai 2008 - B 11a AL 57/06 R - abstelle, rechtfertige dieses ihre Rechtsauffassung nicht.

    Nach der Rechtsprechung des BSG kann ein neues Insolvenzereignis nicht eintreten, solange die auf einem früheren Insolvenzereignis beruhende Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers noch andauert (vgl. BSG, Urteil vom 21. November 2002 - B 11 AL 35/02 R - juris RdNr. 14; BSG Urteil vom 29. Mai 2008 - B 11a AL 57/06 R - juris RdNr. 11; BSG, Urteil vom 17. März 2015 - B 11 AL 9/14 R- juris RdNr. 14).

    Die Zahlungsunfähigkeit endet deshalb nicht schon dann, wenn der Schuldner einzelnen Zahlungsverpflichtungen wieder nachkommt (vgl. BSG, Urteil vom 21. November 2002 - B 11 AL 35/02 R - juris RdNr. 14 m. w. N.; BSG Urteil vom 29. Mai 2008 - B 11a AL 57/06 R - juris RdNr. 11; BSG, Urteil vom 17. März 2015 - B 11 AL 9/14 R- juris RdNr. 14).

    Ferner hat das BSG die zunächst offene gelassene Frage, ob nach Einleitung eines Insolvenzplanverfahrens ein Entfallen der Sperrwirkung des früheren Insolvenzereignisses unter besonderen Umständen auch bereits vor der Planerfüllung in Betracht kommen könne, dahingehend beantwortet, dass von einer Fortdauer der aus Anlass des früheren Insolvenzereignisses eingetretenen Zahlungsunfähigkeit jedenfalls dann auszugehen ist, wenn die im Insolvenzplan vorgesehene Überwachung der Planerfüllung andauert (vgl. BSG, Urteil vom 29. Mai 2008 - B 11a AL 57/06 R - juris RdNr. 14 m. w. N.).

    In einer solchen Situation kommt die Wiedererlangung der Fähigkeit des Schuldners, seine fälligen Geldschulden im Allgemeinen erfüllen zu können, nicht in Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 29. Mai 2008 - B 11a AL 57/06 R - juris RdNr. 14 m. w. N.).

    Somit ist nach der st. Rspr. des BSG (vgl. BSG, Urteil vom 29. Mai 2008 - B 11a AL 57/06 R - juris RdNr. 14 m. w. N.; BSG, Urteil vom 6. Dezember 2012 - B 11 AL 10/11 R - juris RdNr. 17; BSG, Urteil vom 6. Dezember 2012 - B 11 AL 11/11 - juris RdNr. 19) schon deshalb von einer Fortdauer der aus Anlass des früheren Insolvenzereignisses eingetretenen Zahlungsunfähigkeit auszugehen, weil die im Insolvenzplan vorgesehene Überwachung der Planerfüllung andauerte.

    Denn der Umstand, dass ein insolventer Arbeitgeber seinen Betrieb zeitweise weiterführt und insoweit auch Arbeitsentgelt an Arbeitnehmer zahlt, ist für die Frage, ob Zahlungsfähigkeit im Allgemeinen wieder angenommen werden und deshalb ein neuer Versicherungsfall eintreten kann, grundsätzlich unerheblich (vgl. BSG, Urteil vom 29. Mai 2008 - B 11a AL 57/06 R - juris RdNr. 15 unter Hinweis zum Kaug: BSG SozR 4100 § 141b Nr. 43 S. 164 f;… SozR 4100 § 141b Nr. 46 S. 170).

  • LSG Sachsen, 09.03.2011 - L 1 AL 51/07

    Anspruch auf Gewährung von Insolvenzgeld bei Eintritt eines erneuten …

    Urteil vom 29.05.2008 - B 11a AL 57/06 - BSGE 100, 282 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9; Urteil vom 21.11.2002 -.

    29.05.2008 - B 11a AL 57/06 - BSGE 100, 282 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9).

    Denn § 183 Abs. 2 SGB III soll Vertrauen nur mit Rücksicht auf die Weiterarbeit oder Arbeitsaufnahme in Unkenntnis eines Insolvenzereignisses gewährleisten (BSG, Urteil vom 29.05.2008 - B 11 a AL 57/06 R - BSGE 100, 282, Rn. 16 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9).

    Die Zahlungsunfähigkeit endet nicht schon dann, wenn der Schuldner einzelne Zahlungsverpflichtungen wieder erfüllt (BSG…, Urteil vom 11.01.1989 - 10 RAr 7/87 - SozR 4100 § 141b Nr. 43 S. 164;… Urteil vom 27.08.1998 - B 10 AL 7/97 R - SozR 3-4100 § 141e Nr. 3 S. 8 f.;… Urteil vom 21.11.2002 - B 11 AL 35/02 R - BSGE 90, 157, 158 = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3 m.w.N.; Urteil vom 29.05.2008 - B 11 a AL 57/06 R - BSGE 100, 282, Rn. 11 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9).

    Dass sich allein aus der Bestätigung des vom Insolvenzverwalter überwachten Insolvenzplans und der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch das Insolvenzgericht noch nicht die Beseitigung des zunächst eingetretenen Insolvenzfalls mit der Folge der Möglichkeit des Entstehens neuer Ansprüche gegen die Insg-Versicherung ergibt, hat das BSG bereits mehrfach entschieden (…Urteil vom 21.11.2002 - B 11 AL 35/02 R - BSGE 90, 157, 158 ff. = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3; ablehnend Heinrich, NZI 2006, 83, 84 f.; zustimmend Hase, AuB 2003, 154; Urteil vom 29.05.2008 - B 11 a AL 57/06 R - BSGE 100, 282, Rn. 13 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9; ablehnend Grüter, EWiR 2009, 217 f.; zustimmend Braun, SGb 2009, 437 ff.).

    Es hat ausgeführt, dass die materiell-rechtlichen Wirkungen des Insolvenzplanes nur die am Insolvenzplanverfahren Beteiligten (Schuldner, Insolvenzgläubiger, Absonderungsberechtigte) beträfen und dass auch die Beteiligung des Insolvenzgerichts am Insolvenzplanverfahren keinen Vertrauenstatbestand hinsichtlich der Wiedererlangung der Zahlungsfähigkeit schaffen könne (…Urteil vom 21.11.2002 - B 11 AL 35/02 R - BSGE 90, 157, 159 f. = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3, mit Hinweisen auf §§ 231, 254, 255 InsO; Urteil vom 29.05.2008 - B 11 a AL 57/06 R - BSGE 100, 282, Rn. 13 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9).

    Diese Rechtsprechung hat das BSG in dem Sinne weiterentwickelt, dass von einer Fortdauer der aus Anlass des früheren Insolvenzereignisses eingetretenen Zahlungsunfähigkeit jedenfalls dann auszugehen ist, wenn die im Insolvenzplan vorgesehene Überwachung der Planerfüllung andauert (Urteil vom 29.05.2008 - B 11 a AL 57/06 R - BSGE 100, 282, Rn. 14 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9).

  • BSG, 09.06.2017 - B 11 AL 14/16 R

    Insolvenzgeldanspruch - erneutes Insolvenzereignis - andauernde …

    Die Zahlungsunfähigkeit endet deshalb nicht schon dann, wenn der Schuldner einzelnen Zahlungsverpflichtungen wieder nachkommt (…BSG vom 21.11.2002 - B 11 AL 35/02 R - BSGE 90, 157, 158 = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3, S 4; BSG vom 29.5.2008 - B 11a AL 57/06 R - BSGE 100, 282 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9, RdNr 11;… BSG vom 6.12.2012 - B 11 AL 11/11 R - BSGE 112, 235 ff = SozR 4-4300 § 183 Nr. 14, RdNr 16; BSG vom 17.3.2015 - B 11 AL 9/14 R - NZS 2015, 591 ff;… vgl bereits zum Kaug nur BSG vom 27.8.1998 - B 10 AL 7/97 R - SozR 3-4100 § 141e Nr. 3, S 8).

    Rn. 26 Zwar liegt bei einer Freigabe der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners im Insolvenzverfahren eine andere Ausgangslage vor, weil - anders als in den vom Senat bereits entschiedenen Fallgestaltungen von Insolvenzplanverfahren - ein Sondervermögen außerhalb des Insolvenzverfahrens gebildet wird (vgl hierzu Krasney, KrV 2015, 84;… zum Insolvenzplanverfahren BSG vom 21.11.2002 - B 11 AL 35/02 R - BSGE 90, 157 = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3; BSG vom 29.5.2008 - B 11a AL 57/06 R - BSGE 100, 282 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9;… BSG vom 6.12.2012 - B 11 AL 11/11 R - BSGE 112, 235 ff = SozR 4-4300 § 183 Nr. 14; BSG vom 17.3.2015 - B 11 AL 9/14 R - NZS 2015, 591).

    Wegen der Anknüpfung des geschützten Vertrauens an den tatsächlich gegebenen Umstand eines Insolvenzereignisses kann nicht allein das Vertrauen eines Arbeitnehmers auf ein etwaiges "Potential" des derzeit zahlungsunfähigen, aber beruflich weiterhin tätigen Arbeitgebers, also auf möglicherweise in Zukunft zu erwartende Einnahmen, dazu führen, dass ein erneuter Anspruch auf InsG trotz weiterhin vorliegender Zahlungsunfähigkeit besteht (vgl BSG vom 29.5.2008 - B 11a AL 57/06 R - BSGE 100, 282 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9, RdNr 15).

  • BSG, 06.12.2012 - B 11 AL 11/11 R

    Insolvenzgeldanspruch - erneutes Insolvenzereignis - Aufhebung des ersten …

    Dies gilt auch dann, wenn vor der Eröffnung eines zweiten Insolvenzverfahrens ein Insolvenzplanverfahren ohne Überwachung der Planerfüllung durchgeführt worden ist (Weiterführung von BSG vom 29.5.2008 - B 11a AL 57/06 R = BSGE 100, 282 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9).

    Rn. 16 Nach ständiger Rechtsprechung des BSG, an der der Senat festhält, tritt ein neues Insolvenzereignis nicht ein und kann folglich auch Ansprüche auf Insg nicht auslösen, solange die auf einem bestimmten Insolvenzereignis beruhende Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers andauert (…vgl BSGE 90, 157, 158 = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3; BSGE 100, 282, 284 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9, RdNr 11, jeweils mwN).

    Rn. 19 Soweit der Senat darüber hinaus in der Vergangenheit für die Annahme fortdauernder Zahlungsunfähigkeit auf die andauernde Überwachung der Planerfüllung durch den Insolvenzverwalter abgestellt hat (BSGE 100, 282, 285 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9, RdNr 14), ist hieraus nicht etwa zu folgern, dass immer von der Wiedererlangung der Zahlungsfähigkeit auszugehen wäre, wenn der Insolvenzplan nicht überwacht wird.

    Denn der Klägerin war das maßgebliche Insolvenzereignis von 2001 bereits bekannt, da sie hierfür Insg erhalten hatte (vgl BSGE 100, 282, 285 f = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9, RdNr 16;… vgl auch zur Vorgängervorschrift des § 141b Abs. 4 Arbeitsförderungsgesetz - BSG SozR 3-4100 § 141e Nr. 3).

  • BSG, 06.12.2012 - B 11 AL 10/11 R

    Insolvenzgeldanspruch - erneutes Insolvenzereignis - Insolvenzplanverfahren - …

    Rn. 14 Nach ständiger Rechtsprechung des BSG, an der der Senat festhält, tritt ein neues Insolvenzereignis nicht ein und kann folglich auch Ansprüche auf Insg nicht auslösen, solange die auf einem bestimmten Insolvenzereignis beruhende Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers andauert (…vgl BSGE 90, 157, 158 = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3; BSGE 100, 282, 284 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9, RdNr 11, jeweils mwN).

    Rn. 17 Soweit der Senat darüber hinaus in der Vergangenheit für die Annahme fortdauernder Zahlungsunfähigkeit auf die andauernde Überwachung der Planerfüllung durch den Insolvenzverwalter abgestellt hat (BSGE 100, 282, 285 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9, RdNr 14), ist hieraus nicht etwa zu folgern, dass immer von der Wiedererlangung der Zahlungsfähigkeit auszugehen wäre, wenn der Insolvenzplan nicht (mehr) überwacht wird.

    Denn dem Kläger war das maßgebliche Insolvenzereignis von 2000 bereits bekannt, weil er hierfür Insg erhalten hatte (vgl BSGE 100, 282, 285 f = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9, RdNr 16).

  • BSG, 17.03.2015 - B 11 AL 9/14 R

    Insolvenzgeldanspruch - neues Insolvenzereignis - Überwachung des …

    Die Zahlungsunfähigkeit endet deshalb nicht schon dann, wenn der Schuldner einzelnen Zahlungsverpflichtungen wieder nachkommt (…vgl BSGE 90, 157, 158 = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3 S 3; BSGE 100, 282 f RdNr 11 mwN = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9 S 39). Wird - wie im vorliegenden Fall durch das LSG - für den Senat bindend festgestellt (§ 163 SGG), dass der Schuldner zwar die ihm nach dem Insolvenzplan aufgegebene Quote leisten konnte, aber sonst nach der Aufhebung des ersten Insolvenzverfahrens bis zur Eröffnung des zweiten Insolvenzverfahrens zu keinem Zeitpunkt die Fähigkeit wieder eingetreten ist, die fälligen Geldschulden im Allgemeinen zu erfüllen, bleibt es bei der Sperrwirkung des ersten Insolvenzereignisses.

    Vielmehr wird für die Dauer der Planüberwachung der Zusammenhang mit dem vorangegangenen Insolvenzverfahren durch die fortbestehenden Aufgaben und Befugnisse des Insolvenzverwalters, der Gläubigerversammlung und durch die Aufsicht des Insolvenzgerichts dokumentiert (vgl BSGE 100, 282 ff RdNr 14 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9)..

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2014 - L 16 AL 171/11

    Kein erneutes Insolvenzgeld für zweites Insolvenzverfahren trotz Aufhebung des …

    Die vom Bundessozialgericht im Urteil vom 29.05.2008 (B 11a AL 57/06 R) entwickelten Grundsätze seien somit nicht anwendbar.

    Rn. 18 Wie das Bundessozialgericht im Urteil vom 29.05.2008 (B 11a AL 57/06 R) in fortgeführter Rechtsprechung zum Konkursausfallgeld (Kaug) und zum Insolvenzgeld ausgeführt habe, trete ein neues Insolvenzereignis nicht ein und könne folglich auch keinen Anspruch auf Insolvenzgeld auslösen, solange die auf einem bestimmten Insolvenzereignis beruhende Zahlungsfähigkeit (richtig: Zahlungsunfähigkeit) des Arbeitgebers andauere.

    Dabei ist die Fortdauer einer aus Anlass des früheren Insolvenzereignisses eingetretenen Zahlungsunfähigkeit jedenfalls dann anzunehmen, wenn die im Insolvenzplan vorgesehene Überwachung der Planerfüllung andauert (BSG, Urteil vom 29.05.2008, B 11a AL 57/06 R, Rn. 14 juris).

    Rn. 41 Zwar verkennt der Senat nicht, dass im Gegensatz zu dem vom BSG im Urteil vom 29.05.2008 (a.a.O.) entschiedenen Fall die Quote vollständig gezahlt worden und der Insolvenzplan (lediglich) hinsichtlich des Besserungsscheines, der erst bei Gewinnen weitere Zahlungspflichten auslöste, noch nicht erfüllt war.

  • LSG Sachsen, 08.03.2018 - L 3 AL 140/16

    Insolvenzgeld

    Die Zahlungsunfähigkeit endet nicht schon dann, wenn der Schuldner einzelne Zahlungsverpflichtungen wieder erfüllt (vgl. BSG…, Urteil vom 11. Januar 1989 - 10 RAr 7/87 - SozR 4100 § 141b Nr. 43 S. 164 = juris Rdnr. 15; BSG…, Urteil vom 21. November 2002 - B 11 AL 35/02 R - BSGE 90, 157 [158] = SozR 3-4300 § 183 Nr. 3 = juris Rdnr. 14, m. w. N.; BSG, Urteil vom 29. Mai 2008 - B 11a AL 57/06 R - BSGE 100, 282 f. = SozR 4-4300 § 183 Nr. 9 = juris Rdnr. 11; BSG…, Urteil vom 6. Dezember 2012 - B 11 AL 11/11 R - BSGE 112, 235 ff. = SozR 4-4300 § 183 Nr. 14= juris Rdnr. 16).

    Bei einer erneuten Eröffnung des Insolvenzverfahrens lässt § 255 Abs. 2 InsO die Stundungen und Erlasse für alle Insolvenzgläubiger des alten Verfahrens entfallen (vgl. BSG…, Urteil vom 21. November 2002, a. a. O., juris Rdnr. 17; BSG, Urteil vom 29. Mai 2008, a. a. O., juris Rdnr. 12; BSG…, Urteil vom 6. Dezember 2012, a. a. O., Rdnr. 18; BSG…, Urteil vom 17. März 2015 - B 11 AL 9/14 R - juris Rdnr. 16).

    Diese Rechtsprechung hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 29. Mai 2008 (a. a. O., juris Rdnr. 14) zunächst in dem Sinne weiterentwickelt, dass von einer Fortdauer der aus Anlass des früheren Insolvenzereignisses eingetretenen Zahlungsunfähigkeit jedenfalls dann auszugehen ist, wenn die im Insolvenzplan vorgesehene Überwachung der Planerfüllung andauert.

  • SG Karlsruhe, 08.05.2012 - S 16 AL 4404/10

    Insolvenzgeldanspruch - erneutes Insolvenzereignis - Aufhebung der …

    Dies entspreche der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gemäß Urteil vom 29.05.2008 (Az. B 11a AL 57/06 R).

    Sie endet nicht bereits dann, wenn der Schuldner einzelne Zahlungsverpflichtungen wieder erfüllt (Bundessozialgericht, Urteil vom 29.05.2008 - B 11a AL 57/06 R, Rdnr. 11;… Urteil vom 21.11.2002 - B 11 AL 35/02 R, Rdnr. 14, jeweils m.w.N. ).

    Denn während der Dauer der Planüberwachung wird der Zusammenhang mit dem vorangegangenen Insolvenzverfahren durch die fortbestehenden Aufgaben und Befugnisse des Insolvenzverwalters und die Aufsicht des Insolvenzgerichts dokumentiert (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 29.05.2008 - B 11a AL 57/06 R, Rdnr.14 ).

  • LSG Sachsen, 13.02.2014 - L 3 AL 141/08

    Anspruch auf Insolvenzgeld aufgrund eines zweiten Insolvenzereignisses des …

  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.2019 - L 8 AL 4444/16
  • SG Gießen, 15.05.2023 - S 14 AL 4/23

    SGB III

  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.08.2020 - L 2 AL 38/18

    Insolvenzgeldanspruch - Sperrwirkung des ersten Insolvenzereignisses - …

  • LSG Schleswig-Holstein, 22.11.2019 - L 3 AL 13/17
  • BSG, 04.09.2012 - B 11 AL 36/12 B
  • SG Braunschweig, 27.08.2013 - S 9 AL 35/12

    Zahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit …

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