Rechtsprechung
| BSG, 12.06.2008 - B 3 P 2/07 R |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Sozialgerichtsbarkeit.de
Pflegeversicherung
- lexetius.com
Weigerung des Heimträgers an einer anlasslosen Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Pflegeheims mitzuwirken - Kündigung des Versorgungsvertrags
- openjur.de
Weigerung des Heimträgers an einer anlasslosen Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Pflegeheims mitzuwirken; Kündigung des Versorgungsvertrags
- Judicialis
SGB XI § 79 Abs 2; ; SGB XI § 74 Abs 2; ; SGB XI § 72 Abs 3; ; SGB XI § 74 Abs 1; ; SGB XI § 72 Abs 3 Satz 1 Ziffer 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit der Kündigung eines Versorgungsvertrages für eine Seniorenpflegeeinrichtung; Außerordentliche Kündigung wegen Verweigerung der Mitwirkung an einer als Pilotprojekt dienenden "anlasslosen" Wirtschaftlichkeitsprüfung; Funktion des Landesverbandes der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Weigerung des Heimträgers an einer anlasslosen Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Pflegeheims mitzuwirken; Kündigung des Versorgungsvertrags
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- htw-saarland.de
(Entscheidungsbesprechung)
§§ 12 Abs. 1 Satz 1 und 3, 52 Abs. 1, 72 Abs. 3 Satz 1, 74 Abs. 1 und 2 Satz 2 und 3, 79 Abs. 1 Satz 1, 81 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB XI
Weigerung des Heimträgers an einer anlasslosen Wirtschaftlichkeitsprüfung ei- nes Pflegeheims mitzuwirken - Kündigung des Versorgungsvertrags [Heim, Versorgungsvertrag, Kündigung Versorgungsvertrag, Landesverband der Pflegekassen, Zulassungsentziehung, Verweigerung der ...
Verfahrensgang
- SG Mainz, 26.04.2005 - S 4 P 10/03
- LSG Rheinland-Pfalz, 03.08.2006 - L 5 P 22/05
- BSG, 12.06.2008 - B 3 P 2/07 R
Papierfundstellen
- BSGE 101, 6
- NZS 2009, 385 (Ls.)
Wird zitiert von ... (41) Zitiert selbst (9)
- BSG, 06.08.1998 - B 3 P 8/97 R
Pflegeversicherung - Streitigkeit - Zuständigkeit - Landesverbände der …
Auszug aus BSG, 12.06.2008 - B 3 P 2/07 R
Diese für den Rechtsschutz gegen die Ablehnung eines Versorgungsvertrags getroffenen Regelungen setzen voraus, dass es sich bei der Entscheidung der Landesverbände nach § 73 Abs. 2 SGB XI und § 74 SGB XI jeweils um einen Verwaltungsakt (BSGE 82, 252, 254 = SozR 3-3300 § 73 Nr. 1) und nicht lediglich um eine Willenserklärung handelt.Sie ist deshalb wie die Ablehnung des Abschlusses eines Versorgungsvertrages (BSGE 82, 252, 254 f = SozR 3-3300 § 73 Nr. 1) als hoheitliche Maßnahme und deshalb als Verwaltungsakt anzusehen.
Der Gesetzgeber ist offensichtlich davon ausgegangen, dass die Landesverbände bei der Erfüllung der ihnen gemeinsam übertragenen Aufgaben insgesamt als Entscheidungsträger ohne gemeinsame örtliche Verwaltungsstelle handeln (BSGE 82, 252, 254 = SozR 3-3300 § 73 Nr. 1).
Daraus hat der erkennende Senat geschlossen, dass den Landesverbänden der Krankenkassen im Hinblick auf die den Landesverbänden der Pflegekassen zugewiesenen Aufgaben die Rechtsstellung von Landesverbänden der Pflegekassen eingeräumt wurde (BSG, Urteil vom 6.8.1998 - B 3 P 8/97 R - BSGE 82, 252, 254 = SozR 3-3300 § 73 Nr. 1 S 2 f).
Soweit in einem Bundesland verschiedene Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) existierten (bzw noch existieren), war es, auch angesichts der Ausführungen des erkennenden Senats in seinem Urteil vom 6.8.1998 (B 3 P 8/97 R - BSGE 82, 252, 254 = SozR 3-3300 § 73 Nr. 1), unzweifelhaft, dass die bei den verschiedenen AOKen gebildeten Pflegekassen nur auf örtlicher Ebene tätig waren und die Aufgaben des Landesverbands der Pflegekassen durch den Landesverband der Ortskrankenkassen wahrgenommen wurden.
- BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R
Bestimmung des Streitwertes und des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen …
Auszug aus BSG, 12.06.2008 - B 3 P 2/07 R
Zur Ermittlung des wirtschaftlichen Interesses eines Klägers bzw einer Klägerin an der erstrebten Entscheidung und ihren Auswirkungen hat der für vertragsärztliche, vertragszahnärztliche und vertragspsychotherapeutische Zulassungsangelegenheiten zuständige 6. Senat des BSG in allen nach dem 1.1.2002 rechtshängig gewordenen Zulassungsverfahren das Einkommen (Umsatz abzüglich Praxiskosten) von drei Jahren zugrunde gelegt und zur Begründung insbesondere auf die Regelung des § 42 Abs. 3 GKG verwiesen, wonach beim Streit um wiederkehrende Leistungen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis und um andere wiederkehrende Leistungen (auch) vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit der dreifache Jahresbetrag der wiederkehrenden Leistungen für den Streitwert maßgebend sei (vgl Beschluss vom 1.9.2005 - B 6 KA 41/04 R - SozR 4-1920 § 52 Nr. 1). - BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 36/05 B
sozialgerichtliches Verfahren, Streitwert, Gegenstandswert, Wertfestsetzung, …
Auszug aus BSG, 12.06.2008 - B 3 P 2/07 R
Im Anschluss hieran hat der erkennende 3. Senat seine frühere Rechtsprechung im Interesse der Einheitlichkeit der gerichtlichen Wertfestsetzung modifiziert und geht nun für Zulassungsstreitigkeiten aus dem Bereich der Krankenhäuser, der Reha-Einrichtungen und der nichtärztlichen Leistungserbringer ebenfalls davon aus, dass als Streitwert der Jahresgewinn aus drei Jahren maßgebend ist (vgl Beschluss vom 10.11.2005 - B 3 KR 36/05 B - SozR 4-1920 § 52 Nr. 2).
- BSG, 28.02.2006 - B 2 U 31/05 R
Bestimmung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 12.06.2008 - B 3 P 2/07 R
Der für Streitigkeiten aus der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) zuständige 2. Senat des BSG hat sich dieser Rechtsprechung des 6. und 3. Senats dem Grunde nach angeschlossen und bei einem Streit um die Zuständigkeit eines bestimmten UV-Trägers den dreifachen Jahresbeitrag des UV-Trägers, gegen dessen Zuständigkeit das klagende Unternehmen sich wendet, zugrunde gelegt, mindestens aber den vierfachen Auffangstreitwert (Beschluss vom 28.2.2006 - B 2 U 31/05 R - SozR 4-1920 § 52 Nr. 3). - BSG, 30.11.2000 - B 3 KR 20/99 R
Bestimmung des Gegenstandswertes - Billiges Ermessen - Wirtschaftliches Interesse …
Auszug aus BSG, 12.06.2008 - B 3 P 2/07 R
Bezieht sich der Anspruch auf einen Zeitraum von weniger als drei Jahren, ist ein entsprechender Abschlag vorzunehmen (so bereits BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 4). - BSG, 14.12.2000 - B 3 P 19/00 R
Überprüfung von Verwaltungsakten in der Pflegeversicherung, Rückwirkung des …
Auszug aus BSG, 12.06.2008 - B 3 P 2/07 R
Diese Bedenken und die Hinweise in Rechtsprechung (BSGE 87, 199 = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1) und Literatur (…zB Udsching, aaO, § 79 RdNr 3 sowie NZS 1999, 473 ff und SGb 2003, 133 ff; Igl, SGb 2008, 1, 5) auf die weitgehende Entbehrlichkeit von Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei unter freien Wettbewerbsbedingungen ausgehandelten Pflegesatzvereinbarungen (externer Vergleich der Marktpreise) hat sogar dazu geführt, dass der Gesetzgeber die "anlasslose" Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die Neufassung des § 79 Abs. 1 SGB XI (vgl Art. 1 Nr. 45 Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 28.5.2008, BGBl I 874) zum 1.7.2008 abgeschafft hat. - BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 28/05 R
Krankenversicherung - Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das …
Auszug aus BSG, 12.06.2008 - B 3 P 2/07 R
Die Regelung des § 74 SGG iVm § 62 ZPO bedeutet jedoch nicht, dass alle Streitgenossen nur gemeinsam Rechtsmittel einlegen können oder die sich nicht anschließenden Streitgenossen durch das Rechtsmittel der anderen ebenfalls zum Rechtsmittelführer werden (BSGE 97, 133 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 2 jeweils RdNr 14;… BSGE 89, 294, 295 = SozR 3-2500 § 111 Nr. 3 S 15 mwN). - BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 63/01 R
Abschluss eines Versorgungsvertrages - bedarfsgerechte Versorgung - …
Auszug aus BSG, 12.06.2008 - B 3 P 2/07 R
Die Regelung des § 74 SGG iVm § 62 ZPO bedeutet jedoch nicht, dass alle Streitgenossen nur gemeinsam Rechtsmittel einlegen können oder die sich nicht anschließenden Streitgenossen durch das Rechtsmittel der anderen ebenfalls zum Rechtsmittelführer werden (…BSGE 97, 133 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 2 jeweils RdNr 14; BSGE 89, 294, 295 = SozR 3-2500 § 111 Nr. 3 S 15 mwN). - BSG, 06.11.1997 - 12 RP 4/96
Bemessung der Pflegeversicherungsbeiträge eines Kindes
Auszug aus BSG, 12.06.2008 - B 3 P 2/07 R
Angesichts der nicht einfachen und auch nicht ohne Weiteres plausiblen Zuständigkeitsregelung und der Identität der Organe von Kranken- und Pflegekassen hält es der erkennende Senat aus Gründen des Vertrauensschutzes für angemessen, dass alle bis zur Verkündung dieses Urteils (12.6.2008) abgeschlossenen Vorgänge und Handlungen, bei denen statt der Beklagten zu 1) die AOK Bayern als Landesverband der Pflegekassen (§ 52 SGB XI) hätte handeln müssen, nicht allein wegen dieses Zuständigkeitsfehlers als rechtswidrig eingestuft werden dürfen (vgl zu einer weiteren, auf Vertrauensschutz beruhenden Übergangsregelung BSG, Urteil vom 6.11.1997 - 12 RP 4/96 - SozR 3-3300 § 55 Nr. 1 S 2).
- BSG, 29.01.2009 - B 3 P 7/08 R
Soziale Pflegeversicherung - stationäre Pflegeeinrichtung - Vorliegen einer …
Um zu vermeiden, dass der Bestand einer großen Zahl von Schiedssprüchen alleine aus formellen Gründen angreifbar sein könnte, hält der Senat es aus Vertrauensschutzgründen für angemessen, Schiedssprüche unter formeller Beteiligung des KVJS nicht allein wegen dieses Zuständigkeitsfehlers als rechtswidrig einzustufen (vgl zu einer ähnlichen Konstellation: Urteil des erkennenden Senats vom 12.6.2008 - B 3 P 2/07 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen, dort RdNr 17). - BSG, 22.04.2009 - B 3 P 14/07 R
Soziale Pflegeversicherung - unter ständiger Verantwortung einer verantwortlichen …
Zwar könnte sie ihre Rechte bei Kündigung des Versorgungsvertrages im Wege der Anfechtungsklage verfolgen (vgl Urteil des Senats vom 12.6.2008 - B 3 P 2/07 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen, jeweils RdNr 12 f).Anknüpfend an seine Rechtsprechung zur Wertbestimmung bei Streitigkeiten über die Zulassung von Pflegeeinrichtungen (vgl Urteil vom 12.6.2008 - B 3 P 2/07 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen - jeweils RdNr 48 ff) hält der Senat dafür den dreifachen Jahresbetrag des Betrages für angemessen, den die Klägerin ohne die Zusammenlegung von Heim- und Pflegedienstleitung für die vollschichtige Beschäftigung einer verantwortlichen Pflegefachkraft zusätzlich aufzuwenden hätte.
- BSG, 18.05.2011 - B 3 P 5/10 R
Soziale Pflegeversicherung - Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft iS …
Soweit eine ARGE ansonsten Aufgaben im Rechtsverkehr wahrnimmt, handelt sie immer nur im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen (§ 12 Abs. 1 Satz 4 SGB XI, § 94 Abs. 4, § 88 Abs. 1 und 2, § 89 SGB X) und muss das nach außen hin auch so zum Ausdruck bringen (BSGE 101, 6 = SozR 4-3300 § 79 Nr. 1, RdNr 22, 23).Sie mussten im vorliegenden Fall verklagt werden, weil die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft ein Bestandteil des Zulassungsverfahrens (§ 72 SGB XI) ist und nur die Landesverbände selbst, nicht aber die ARGE über den - die Zulassung bewirkenden - Versorgungsvertrag mit einer Pflegeeinrichtung sowie über die Kündigung eines solchen Vertrages zu entscheiden haben (§§ 73, 74 SGB XI, vgl BSGE 101, 6 = SozR 4-3300 § 79 Nr. 1, RdNr 16, 17).
Rn. 14 3. Mit dem Urteil vom 12.6.2008 - B 3 P 2/07 R - hat der erkennende Senat die fehlerhafte Funktion der Pflegekasse der AOK Bayern als Landesverband festgestellt, dies aber zugleich - aus Gründen des Vertrauensschutzes - bis zum 12.6.2008 geduldet (BSGE 101, 6 = SozR 4-3300 § 79 Nr. 1, RdNr 17), um die den Landesverbänden der Pflegekassen vorbehaltenen Entscheidungen nach dem SGB XI aus der Zeit bis zum 12.6.2008 nicht allein aus diesem Grunde als rechtswidrig einstufen zu müssen und so zahllosen Verträgen mit Einrichtungsträgern den Boden zu entziehen.
In prozessualer Hinsicht hat dies zur Folge, dass es bei reinen Anfechtungsklagen (§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGG) keine Notwendigkeit gibt, für die Zeit ab 13.6.2008 die Pflegekasse der AOK Bayern durch die AOK Bayern zu ersetzen (BSGE 101, 6 = SozR 4-3300 § 79 Nr. 1, RdNr 16, 17), weil es dort grundsätzlich auf die Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verwaltungsentscheidung ankommt, an der die Pflegekasse der AOK Bayern beteiligt war.
Statt der erst- und zweitinstanzlich als Nr. 1 aufgeführten Pflegekasse der AOK Bayern ist jedoch die AOK Bayern als Landesverband der Pflegekassen zu führen (vgl BSGE 101, 6 = SozR 4-3300 § 79 Nr. 1, RdNr 16, 17).
- BSG, 13.12.2022 - B 1 KR 37/21 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - Versorgungsvertrag - Kündigung - einseitige …
Rn. 18 1. Nach der früheren Rechtsprechung des mittlerweile nicht mehr für das Leistungserbringungsrecht der Krankenhäuser zuständigen 3. Senats des BSG stellt die Kündigung des Versorgungsvertrages durch die Landesverbände der KKn und die Ersatzkassen nach § 110 SGB V einen Verwaltungsakt dar, mit dem für alle KKn im Inland verbindlich (vgl § 109 Abs. 1 Satz 3 SGB V) der Status als Versorgungskrankenhaus und damit die Verpflichtung zur stationären Versorgung der Versicherten beendet werde (…so BSG vom 6.8.1998 - B 3 KR 3/98 R - BSGE 82, 261 = SozR 3-2500 § 110 Nr. 2 = juris RdNr 14; vgl auch - zur Kündigung eines Versorgungsvertrages mit einer Pflegeeinrichtung nach § 74 SGB XI - BSG vom 12.6.2008 - B 3 P 2/07 R - BSGE 101, 6 = SozR 4-3300 § 79 Nr. 1, RdNr 12 f; vgl aus der instanzgerichtlichen Rspr und Literatur nach wie vor SG Ulm vom 13.2.2018 - S 15 KR 1863/16 - juris RdNr 40; VG Freiburg i Br vom 15.3.2018 - 8 K 2876/15 - juris RdNr 37 ff;… Diering in Diering/Timme/Stähler, NK-SGB X, 5. Aufl 2019, § 59 RdNr 26; Hencke in Peters, Handbuch der Krankenversicherung, SGB V, § 110 RdNr 5, Stand September 2008; Hess in KassKomm, SGB V, § 110 RdNr 12, Stand September 2018; Noftz, SGb 1999, 632 f; Rau in Orlowski/Remmert, GKV-Komm, SGB V, § 110 RdNr 13, Stand Mai 2009;… Thomae/Ratzel in Ratzel/Luxenburger, Handbuch Medizinrecht, 4. Aufl 2020, Kap 30 RdNr 131;… Szabados in Spickhoff, Medizinrecht, 3. Aufl 2018, § 110 SGB V RdNr 2).Dies korrespondiert mit der (früheren) Rspr des BSG, dass die Ablehnung des Abschlusses eines (statusbegründenden) Versorgungsvertrages einen Verwaltungsakt darstelle (…vgl ua BSG vom 29.5.1996 - 3 RK 23/95 - BSGE 78, 233, 235 f = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1 S 3 = juris RdNr 15 ff;… BSG vom 5.7.2000 - B 3 KR 20/99 R - BSGE 87, 25, 27 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 7 S 45 = juris RdNr 18;… vgl zur Beschränkung dieser Rspr auf statusbegründende Verträge BSG vom 21.11.2002 - B 3 KR 14/02 R - BSGE 90, 150, 151 f = SozR 3-2500 § 132a Nr. 4 S 13 f = juris RdNr 10 f;… BSG vom 1.9.2005 - B 3 KR 3/04 R - SozR 4-2500 § 40 Nr. 2 RdNr 16), und die Krankenkassenverbände mit Blick auf das Erfordernis eines gemeinsamen Handelns (§ 109 Abs. 1 Satz 1, § 110 Abs. 1 Satz 1, § 211a SGB V) als einheitliche Behörde iS des § 1 Abs. 2 SGB X anzusehen seien (…BSG vom 29.5.1996, aaO, juris RdNr 19, in Abgrenzung zur früheren Rspr zu § 371 RVO; vgl auch - zu § 74 SGB XI - BSG vom 12.6.2008 - B 3 P 2/07 R - BSGE 101, 6 = SozR 4-3300 § 79 Nr. 1, RdNr 13).
Noch lässt sich der Vorschrift eine implizit geregelte Verwaltungsaktbefugnis im Wege der Auslegung entnehmen, etwa aus Regelungen zum Vorverfahren und/oder zur aufschiebenden Wirkung (vgl demgegenüber zu Versorgungsverträgen mit Pflegeinrichtungen § 73 Abs. 2 Satz 2 SGB XI iVm § 74 Abs. 3 Satz 2 SGB XI; vgl dazu BSG vom 12.6.2008 - B 3 P 2/07 R - BSGE 101, 6 = SozR 4-3300 § 79 Nr. 1, RdNr 12; vgl zur Widerlegung der Mindestmengenprognose des Krankenhauses nach § 136b Abs. 4 Satz 6 SGB V id bis 19.7.2021 geltenden Fassung des Krankenhausstrukturgesetzes vom 10.12.2015, BGBl I 2229;… BSG vom 25.3.2021 - B 1 KR 16/20 R - BSGE 132, 55 = SozR 4-2500 § 136b Nr. 1, RdNr 12 mwN).
- BSG, 13.11.2025 - B 3 P 3/24 R
Zur Frage des Sorgfaltsmaßstabs im Rahmen der Prüfung des zu vertretenden …
Es begründe keine Sorgfaltspflichtverletzung, wenn im Zeitpunkt der Kündigung irrtümlich davon ausgegangen worden sei, die Kündigung unterliege nicht den Begründungsanforderungen an einen belastenden Ermessensverwaltungsakt; dies habe das BSG erst mit Urteil vom 12.6.2008 klarstellend entschieden (B 3 P 2/07 R - BSGE 101, 6 = SozR 4-3300 § 79 Nr. 1).Rn. 10 3. Der Rechtsgedanke der bürgerlich-rechtlichen Schadensersatzpflicht kann unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Unterschiede zwischen einem Privatrechtsverhältnis und einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis auf den leistungserbringungsrechtlichen Versorgungsvertrag im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung und dessen Kündigung übertragen werden (…vgl Engelmann in Schütze, SGB X, 9. Aufl 2020, § 61 RdNr 11); dem steht insbesondere nicht entgegen, dass es sich bei der Kündigung des Versorgungsvertrags um einen Verwaltungsakt handelt (vgl BSG vom 12.6.2008 - B 3 P 2/07 R - BSGE 101, 6 = SozR 4-3300 § 79 Nr. 1, RdNr 12), weil die Kündigung jedenfalls auch Willenserklärung einer Vertragspartei ist.
Rn. 15 b) Die ordentliche Kündigung von Versorgungsverträgen durch Landesverbände der Pflegekassen nach § 74 Abs. 1 SGB XI in der im Kündigungszeitpunkt geltenden Fassung (idFd PflegeVG vom 26.5.1994, BGBl I 1014) stellt nach dem Urteil des Senats vom 12.6.2008 (B 3 P 2/07 R - BSGE 101, 6 = SozR 4-3300 § 79 Nr. 1, RdNr 12) einen belastenden Verwaltungsakt und nicht lediglich eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung dar.
Nach dem genannten Urteil des Senats verlangt die ordentliche Kündigung eine schwerwiegende, anhaltende Verletzung der vertraglichen Pflichten und Zulassungsvoraussetzungen (vgl BSG vom 12.6.2008 - B 3 P 2/07 R - BSGE 101, 6 = SozR 4-3300 § 79 Nr. 1, RdNr 34).
Rn. 17 c) Weitergehende Maßgaben für eine über die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes hinausgehende Ermessensausübung und Ermessensbegründung bei der Kündigung von Versorgungsverträgen können dem genannten Urteil des Senats - anders als für die Einleitung von Prüfverfahren, die kein Vertragshandeln darstellt (vgl dazu BSG vom 12.6.2008 - B 3 P 2/07 R - BSGE 101, 6 = SozR 4-3300 § 79 Nr. 1, RdNr 38 ff) - nicht entnommen werden.
- LSG Baden-Württemberg, 12.12.2014 - L 4 P 2949/12
Soziale Pflegeversicherung - ambulanter Pflegedienst - Versorgungsvertrag - …
Denn eine nach § 74 SGB XI ausgesprochene Kündigung des Versorgungsvertrages einer Pflegeeinrichtung stellt einen belastenden Verwaltungsakt dar (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 12. Juni 2008 - B 3 P 2/07 R -, in juris m.w.N.).Einer Pflegeeinrichtung zurechenbare vorsätzliche Straftaten (Körperverletzung und Abrechnungsbetrug) sollen grundsätzlich die fristlose Kündigung auslösen (BSG, Urteil vom 12. Juni 2008 - B 3 P 2/07 R -, in juris).
Der Senat hat auf den Gewinn (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 5 P 51/10 B - abweichend hiervon auf den Jahresumsatz abstellend: BSG, Urteil vom 12. Juni 2008 - B 3 P 2/07 R -, in juris) des Klägers als Leistungserbringer zulasten der Beklagten innerhalb von drei Jahren ausgehend von den Angaben des Klägers in erster Instanz - die von den übrigen Beteiligten im Übrigen unwidersprochen geblieben sind - abgestellt, was einen Betrag von im Jahr EUR 10.000,00 und folglich insgesamt EUR 30.000,00 ergibt.
- OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 10 OA 74/19
Gegenstandswertfestsetzung betreffend eine Streitigkeit um die Vergabe einer …
Rn. 12 Der mit der Beschwerde vertretenen Auffassung des Prozessbevollmächtigten der Antragsgegnerin, im Falle einer fehlenden Gewinnerzielung sei für die Bemessung des Gegenstandswertes stattdessen auf den Umsatz abzustellen, konkret sei unter Heranziehung eines zu dem als vergleichbar anzusehenden Fall eines Versorgungsvertrages für ein Pflegeheim ergangenen Urteils des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 12.06.2008 - B 3 P 2/07 R -, juris) der dreifache Jahresumsatz anzusetzen, woraus sich im Hinblick auf den ursprünglichen Haushaltsplanentwurf der Antragsteller der als Mindeststreitwert benannte Betrag von 3.819.000 EUR ergebe, folgt der Senat nicht.Deshalb erscheine es angemessen, für den Streitwert in Streitigkeiten nach § 74 SGB XI auf den aus der Versorgung sozial pflegeversicherter Personen resultierenden dreifachen Jahresumsatz (statt Jahresgewinn) zurückzugreifen (BSG, Urteil vom 12.06.2008, a.a.O., Leitsatz 4 und Rn. 51).
Anzumerken ist auch noch, dass nach § 52 Abs. 4 Nr. 2 GKG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ein Höchststreitwert von 2.500.000 EUR gilt, der in dem vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall auch zum Tragen kam (BSG, Urteil vom 12.06.2008, a.a.O., Rn. 52).
- LSG Rheinland-Pfalz, 14.07.2009 - L 5 KR 19/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - Streitigkeit über die …
Der Streitwert für Verfahren, in denen es um die Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Versorgungsvertrages mit einer Pflegeeinrichtung geht, bemisst sich ausgehend vom Gewinn der Einrichtung, nicht unter Zugrundelegung des Umsatzes (Abweichung von BSG vom 12.6.2008 - B 3 P 2/07 R = SozR 4-3300 § 79 Nr. 1).Der Senat vermag demgegenüber dem Urteil des BSG vom 12.6.2008 (B 3 P 2/07 R, für BSGE vorgesehen) insoweit nicht zu folgen, als dieses den Streitwert in einem Verfahren um die Rechtmäßigkeit einer Kündigung eines Versorgungsvertrages eines Pflegeheims nicht ausgehend vom Gewinn, sondern vom Umsatz der Pflegeeinrichtung festgelegt hat.
Dadurch entstehende Differenzen gegenüber gemeinnützigen Unternehmen sind nicht unbillig (aA BSG 12.6.2008, aaO), weil diese im Rechtssystem, zB in steuerrechtlicher Hinsicht, auch sonst im Verhältnis zu gewinnorientierten Unternehmen privilegiert sind.
Wenn die betreffende Pflegeeinrichtung vor der Kündigung des Versorgungsvertrages keinen Gewinn oder einen geringeren Jahresgewinn als 20.000,-- EUR pro Jahr erzielt hat, wäre im Übrigen nicht vom Regelstreitwert von 5.000,-- EUR (so aber BSG 12.6.2008, aaO) auszugehen, sondern es wäre entsprechend der Rechtsprechung des BSG zu Zulassungsverfahren im Vertragsarztrecht (…vgl BSG 12.9.2006 aaO) für jedes Quartal des maßgeblichen Dreijahreszeitraums der Regelwert von 5.000,-- EUR anzusetzen, dh insgesamt 60.000,-- EUR.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2015 - L 11 KR 303/15
Ordentliche Kündigung eines Versorgungsvertrages gem. §§ 132 , 132a SGB V durch …
In Anlehnung an die Entscheidungen des BSG vom 12.06.2008 - B 3 P 2/07 R - und 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B - sowie unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des Senats in vertrags(zahn)ärztlichen Zulassungsverfahren (z.B. Beschluss vom 16.03.2011 - L 11 KA 96/10 B ER -) ist als zeitlicher Maßstab zunächst ein Drei-Jahres-Zeitraum zugrundezulegen.Da es um die Kündigung eines Versorgungsvertrags geht, ist im Gegensatz zu vertragsärztlichen Zulassungsentziehungsverfahrens (Umsatz./. Praxiskosten) auf den perspektivisch entgehenden Umsatz abzustellen (BSG, Beschluss vom 12.06.2008 - B 3 P 2/07 R -).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.01.2017 - L 15 P 47/16
Kündigung des Versorgungsvertrages; Gröbliches Fehlverhalten gegenüber den …
Einer Pflegeeinrichtung zurechenbare vorsätzliche Straftaten sollen grundsätzlich die fristlose Kündigung auslösen (BSG, Urteil vom 12. Juni 2008 - B 3 P 2/07 R).Der Streitwert ist im Falle der Kündigung eines Versorgungsvertrages anhand des dreifachen erwarteten Jahresumsatzes festzusetzen (BSG, Urteil vom 12. Juni 2008 - B 3 P 2/07 R; Bayerisches LSG, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - L 2 P 41/10 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Juli 2012 - L 27 P 29/12 B ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.01.2017 - L 15 P 48/16
Fristlose Kündigung des Versorgungsvertrages; Gröbliches Fehlverhalten gegenüber …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2026 - L 5 P 111/26
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.01.2017 - L 15 P 49/16
Fristlose Kündigung des Versorgungsvertrages; Gröbliches Fehlverhalten gegenüber …
- LSG Bayern, 25.02.2015 - L 2 P 55/11
Schiedsstellenverfahren, Kostenkalkulation, Wirtschaftlichkeit
- SG Bremen, 30.11.2016 - S 25 P 68/16
Fristlose Kündigung Versorgungsvertrag mit Pflegeeinrichtung
- BSG, 22.02.2023 - B 3 KR 13/21 R
(Krankenversicherung - Sicherzustellungszuschlag für Hebammen gem § 134a Abs 1b …
- LSG Sachsen, 03.06.2010 - L 1 KR 94/10
Vertragsärzte können gerichtlich gegen Krankenhäuser vorgehen
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2016 - L 15 P 48/15
Kündigung des Versorgungsvertrages eines Pflegedienstes trotz erheblicher Mängel …
- LSG Bayern, 21.10.2010 - L 2 P 54/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - Streitigkeit um den …
- LSG Bayern, 25.02.2015 - L 2 P 27/10
Alle vom Gesetz zu Vertragsparteien bestimmten Kostenträger sind am …
- LSG Baden-Württemberg, 14.12.2011 - L 4 P 4355/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2009 - L 14 P 13/09
Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Begründung des Verwaltungsaktes; …
- LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2011 - L 5 P 51/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - Streitigkeit über die …
- LSG Baden-Württemberg, 25.06.2012 - L 11 KR 3290/12
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2009 - L 10 B 20/08
Streitwertfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren, Streitigkeiten gegen …
- LSG Bayern, 24.02.2011 - L 5 KR 453/10
Der Streitwert zur Kündigung eines Versorgungsvertrages einer Pflegeeinrichtung …
- SG Oldenburg, 17.07.2009 - S 91 P 48/08
Streitwertfestsetzung im Falle von Streitigkeiten über die Zulassung eines …
- VG Freiburg, 15.03.2018 - 8 K 2876/15
Kündigung eines bestehenden Krankenhausversorgungsvertrages
- LSG Baden-Württemberg, 18.10.2013 - L 4 P 5153/12
Soziale Pflegeversicherung - Versorgungsvertrag - Geltendmachung eines erhöhten …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2023 - L 12/15 P 18/19
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2015 - L 1 KR 482/14
Streitwertfestsetzung einer (Stufen-)Klage einer Krankenkasse gegen einen …
- SG Berlin, 06.07.2011 - S 51 SO 507/11
Entscheidung im Treberhilfe-Streit um Vertragskündigungen
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - L 27 P 36/09
Höhe des Streitwertes bei Kündigung des Versorgungsvertrages einer …
- SG Dortmund, 08.06.2026 - S 105 P 594/26
- LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2012 - L 27 P 29/12
Versagung von einstweiligem Rechtsschutz bei fehlendem Rechtsschutzbedürfnis
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2009 - L 27 B 130/08
Bestimmung des Streitwertes für ein Verfahren der Kündigung eines …
- LSG Bayern, 15.09.2010 - L 2 P 41/10
- LSG Bayern, 08.04.2013 - L 2 P 73/12
Zur Festsetzung des Streitwerts bei einer Klage gegen die außerordentliche …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2008 - L 19 B 28/08
Arbeitslosenversicherung
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2018 - 1 L 37/17
Genehmigung und Genehmigungsfähigkeit eines Krankenhausversorgungsvertrages; …
- LSG Bayern, 12.10.2011 - L 2 P 41/10
Wegen einstweiliger Anordnung
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".