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   BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 710/00   

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https://dejure.org/2002,867
BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 710/00 (https://dejure.org/2002,867)
BAG, Entscheidung vom 20.08.2002 - 9 AZR 710/00 (https://dejure.org/2002,867)
BAG, Entscheidung vom 20. August 2002 - 9 AZR 710/00 (https://dejure.org/2002,867)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Altersteilzeit - Aufstockung des Entgelts ohne Arbeitszeitverringerung - Diskriminierung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf tariflichen Aufstockungsbetrag; Verringerung der bisherigen Arbeitszeit; Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags; Ausschluß von tariflichen Leistungen für Altersteilzeitarbeitnehmer; Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Frauen; Aufstockung des ...

  • Judicialis

    EG Art. 141; ; GG Art. 3 Abs. 3; ; BGB § 612 Abs. 3; ; TV ATZ § 3; ; TV ATZ § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Altersteilzeit; Aufstockung des Entgelts ohne Arbeitszeitverringerung; Diskriminierung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufstockung des Entgelts bei Altersteilzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Aufstockungsbetrag auch ohne Altersteilzeit?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aufstockungsbetrag auch ohne Altersteilzeit?

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Kein Aufstockungsbetrag ohne Altersteilzeit

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Öffentlicher Dienst: Ungleichbehandlung zwischen Teilzeit und Altersteilzeit rechtens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 102, 225
  • NZA 2003, 510
  • DB 2003, 727
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 09.09.1999 - C-281/97

    Krüger

    Auszug aus BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 710/00
    Sie stehen allen Vorschriften, Regelungen oder Maßnahmen entgegen, die eine im Ergebnis unterschiedlich hohe Vergütung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern bewirken, sofern sich die unterschiedliche Behandlung nicht mit objektiv gerechtfertigten Faktoren erklären läßt, die nichts mit einer Diskriminierung auf Grund des Geschlechts zu tun haben (ständige Rechtsprechung des EuGH vgl. nur 9. September 1999 - C-281/97 - EuGHE I 1999, 5141 mwN).

    Insoweit mißversteht sie auch die Entscheidung des EuGH vom 9. September 1999 (- C-281/97 - aaO).

  • EuGH, 02.10.1997 - C-1/95

    Gerster / Freistaat Bayern

    Auszug aus BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 710/00
    Es ist Sache des nationalen Gerichts zu beurteilen, ob eine nationale Regelung durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit dem Geschlecht zu tun haben (EuGH 2. Oktober 1997 - C-1/95 - EuGHE I 1997, 5274 mwN).
  • EuGH, 21.09.2000 - C-124/99

    Borawitz

    Auszug aus BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 710/00
    Wenn es dort heißt, "... es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind angemessen und notwendig ... " , so bezieht sich das auf den mit den betroffenen Regelungen verfolgten Zweck (EuGH 21. September 2000 - C-124/99 - EuGHE I 2000, 7306).
  • EuGH, 21.10.1999 - C-333/97

    Lewen

    Auszug aus BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 710/00
    Ausreichend ist, wenn die Leistung im weitesten Sinn mit dem Beschäftigungsverhältnis in Zusammenhang steht (vgl. EuGH 21. Oktober 1999 - C-333/97 - EuGHE I 1999, 7266).
  • EuGH, 27.10.1993 - C-127/92

    Enderby / Frenchay Health Authority und Secretary of State for Health

    Auszug aus BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 710/00
    Ob der Tatbestand einer mittelbaren Benachteiligung gegeben ist, wird mit Hilfe eines statistischen Vergleichs ermittelt (EuGH 27. Oktober 1993 - C-127/92 - EuGHE I 1993, 5566).
  • EuGH, 07.02.1991 - C-184/89

    Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 710/00
    Das gilt grundsätzlich auch für Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien (vgl. EuGH 7. Februar 1991 - C-184/89 - EuGHE I 1991, 314).
  • BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 581/92

    Kein Freizeitausgleich für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder nach dem

    Auszug aus BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 710/00
    Vielmehr muß das zahlenmäßige Verhältnis unter den Begünstigten wesentlich anders sein als das zahlenmäßige Verhältnis unter den Benachteiligten (BAG 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - BAGE 85, 224).
  • EuGH, 27.06.1990 - C-33/89

    Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 710/00
    An dieser Zuordnung ändern die von den Tarifvertragsparteien mit dem Tarifvertrag verfolgten sozialpolitischen Zwecke, wie sie in der Präambel des TV ATZ angegeben sind, nichts (vgl. EuGH 27. Juni 1990 - C-33/89 - EuGHE I 1990, 2607 zum Übergangsgeld).
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 264/96

    Mittelbare Entgeltdiskriminierung in einer Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 710/00
    Trotz seiner Formulierung als Verbotsnorm ist § 612 Abs. 3 Satz 1 BGB Anspruchsgrundlage (BAG 23. September 1992 - 4 AZR 30/92 - BAGE 71, 195; 10. Dezember 1997 - 4 AZR 264/96 - BAGE 87, 272 = AP BGB § 612 Diskriminierung Nr. 3 mit zust. Anm. Walker; 23. August 1995 - 5 AZR 942/93 - BAGE 80, 343).
  • BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 244/00

    Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 710/00
    (1) Der Senat hat bereits entschieden, daß § 3 Abs. 1 TV ATZ nicht gegen höherrangiges Recht verstößt (26. Juni 2001 - 9 AZR 244/00 - BAGE 98, 114).
  • EuGH, 30.11.1993 - C-189/91

    Kirsammer-Hack / Sidal

  • BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 942/93

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Lohn

  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 30/92

    Geschlechtsdiskriminierung beim Arbeitsentgelt

  • BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 98/99 R

    Voraussetzungen für Leistungen nach dem Altersteilzeitarbeit

  • BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 477/96

    Beihilfe für Teilzeitbeschäftigte

  • LAG Hamburg, 12.09.2000 - 6 Sa 109/99
  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12

    Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage

    Er setzt vielmehr voraus, dass der geltend gemachte Anspruch bereits entstanden ist (BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 36/09 - Rn. 13; BGH 12. Juli 2006 - VIII ZR 235/04 - Rn. 11; zukünftige Vergütungsansprüche als künftige Leistungen iSv. § 259 ZPO ansehend, ohne tragend auf die Frage der Anspruchsentstehung abzustellen BAG 20. August 2002 - 9 AZR 710/00 - zu A I der Gründe, BAGE 102, 225; 6. Mai 2009 - 10 AZR 390/08 - Rn. 15; die Zulässigkeit des Antrags bereits wegen der fehlenden Aufnahme der für den Vergütungsanspruch maßgeblichen Bedingungen in den Antrag verneinend BAG 13. März 2002 - 5 AZR 755/00 - zu I 1 und 2 der Gründe; 9. April 2008 - 4 AZR 104/07 - Rn. 28; 28. Januar 2009 - 4 AZR 904/07 - Rn. 42) .

    b) Der Neunte und Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts haben in ihren Entscheidungen vom 20. August 2002 (- 9 AZR 710/00 - BAGE 102, 225) und vom 6. Mai 2009 (- 10 AZR 390/08 -) zukünftige Vergütungsansprüche als künftige Leistungen iSv. § 259 ZPO angesehen, ohne tragend auf die Frage der Anspruchsentstehung abzustellen.

  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

    Auch § 612 Abs. 3 BGB stellte, trotz seiner Formulierung als Verbotsnorm, eine Anspruchsgrundlage für die vorenthaltenen Entgeltbestandteile dar (BAG 20. August 2002 - 9 AZR 710/00 -BAGE 102, 225, zu B I der Gründe mwN).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03

    Altersteilzeit - "Störfall" - Blockmodell

    Mit dieser Vergünstigung gegenüber einem Arbeitnehmer in "normaler" Teilzeit soll entsprechend der Zielsetzung des Altersteilzeitgesetzes ein Anreiz geschaffen werden, den Arbeitsplatz vor Erreichen der allgemeinen Altersgrenze mit dem 65. Lebensjahr frei zu machen und dadurch Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitssuchende und Auszubildende zu eröffnen (vgl. Senat 20. August 2002 - 9 AZR 710/00 - AP BGB § 611 Teilzeit Nr. 39 = EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 12).

    Sie dienen aber der Existenzsicherung und sind Entgelt iSd. §§ 611 und 612 BGB (BAG 20. August 2002 - 9 AZR 710/00 - AP BGB § 611 Teilzeit Nr. 39 = EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 12).

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