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   BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 595/14   

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https://dejure.org/2015,36715
BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 595/14 (https://dejure.org/2015,36715)
BAG, Entscheidung vom 08.12.2015 - 1 AZR 595/14 (https://dejure.org/2015,36715)
BAG, Entscheidung vom 08. Dezember 2015 - 1 AZR 595/14 (https://dejure.org/2015,36715)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 Abs 1 BetrVG, § 112 Abs 5 S 2 Nr 2 BetrVG, § 4 PostPersRG
    Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Abfindung - Klageverzichtsprämie

  • IWW

    § 75 Abs. 1 BetrVG, Art. ... 3 Abs. 1 GG, § 5 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 4 Abs. 1 PostPersRG, § 4 Abs. 3, Abs. 4 Satz 1 PostPersRG, § 13 SUrlV, Abs. 3a, Abs. 4 PostPersRG, § 112 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BetrVG, § 112 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 Halbs. 1 BetrVG, § 4 PostPersRG, § 1 des Postumwandlungsgesetzes, § 4 Abs. 3 Satz 1 PostPersRG, § 4 Abs. 4 Satz 2 PostPersRG, § 8 PostPersRG, § 4 Abs. 4 Satz 2 und Satz 3 PostPersRG, Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG, Art. 33 Abs. 5 GG, § 18 BBesG, § 6 PostPersRG, § 4 Abs. 4 Satz 1 PostPersRG, § 112 Abs. 5 BetrVG, § 138 Abs. 1 Nr. 1 SGB III, § 4 Satz 1 KSchG

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss von Sozialplanabfindung und Klageverzichtsprämie

  • hensche.de

    Beurlaubte Beamte , Abfindung, Klageverzichtsprämie

  • bag-urteil.com

    Beurlaubte Beamte - Abfindung - Klageverzichtsprämie

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Keine Abfindung für beurlaubte Beamte

  • Betriebs-Berater

    Ausschluss von beurlaubten Beamten von Sozialplanleistungen zulässig

  • rewis.io

    Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Abfindung - Klageverzichtsprämie

  • datenbank.nwb.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Ausschluss der als Arbeitnehmer beschäftigten beurlaubten Beamten von Sozialplanabfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sozialplan - Abfindungsausschluss und Klageverzichsprämie

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausschluss von Sozialplanabfindung und Klageverzichtsprämie

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Sozialplanabfindungen dürfen auf von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer beschränkt werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausschluss von Sozialplanabfindung und Klageverzichtsprämie

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausschluss von Sozialplanabfindung und Klageverzichtsprämie

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beurlaubte Beamte - Abfindung - Klageverzichtsprämie

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausschluss beurlaubter Beamter von Sozialplanleistungen möglich

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Beschränkung einer Sozialplanabfindung möglich

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Klageverzichtsprämie - Ausschluss von Sozialplanabfindungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Drohende Arbeitslosigkeit als Voraussetzung zur Abfindung, nicht aber für Klageverzichtsprämie

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Klageverzichtsprämie auch für Beamte

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ausschluss von Sozialplanabfindung bei anderweitigem Arbeitsplatzangebot

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Ausschluss von Sozialplanabfindung und Klageverzichtsprämie

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beurlaubte Beamte dürfen von Sozialplanabfindungen ausgeschlossen werden - Ausschluss von Klageverzichtsprämien unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Ausschluss von Sozialplanabfindung und Klageverzichtsprämie

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Zulässigkeit des Ausschlusses als Arbeitnehmer beschäftigter beurlaubter Beamter der Deutschen Bundespost von Sozialplanabfindung und Klageverzichtsprämie

Besprechungen u.ä. (2)

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Ausschluss von Mitarbeitern von Sonderprämie für den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage die im Anschluss an ihre Entlassung weiterbeschäftigt werden unzulässig

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Sozialplan und Klageverzicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 153, 333
  • ZIP 2016, 1044
  • MDR 2016, 13
  • NZA 2016, 767
  • BB 2016, 1011
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 960/06

    Kürzung einer Sozialplanabfindung

    Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 595/14
    Dieser Grundsatz ist auch bei einer einvernehmlichen Regelung der Betriebsparteien zu berücksichtigen (BAG 6. November 2007 - 1 AZR 960/06 - Rn. 18, BAGE 124, 335) .

    Sie haben auch insoweit einen erheblichen Beurteilungsspielraum (BAG 6. November 2007 - 1 AZR 960/06 - Rn. 21, BAGE 124, 335) .

  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 58/02

    Erziehungsurlaub und Höhe der Sozialplanabfindung

    Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 595/14
    a) Es bedarf keiner Entscheidung, ob und ggf. inwieweit bei Betriebsvereinbarungen über finanzielle Leistungen überhaupt auf die zu Sozialplänen ergangene Senatsrechtsprechung zurückgegriffen werden kann, wonach der Arbeitgeber die mit einer unzutreffenden Gruppenbildung mittelbar verbundene Ausdehnung des vereinbarten Finanzvolumens nur hinzunehmen hat, wenn seine finanzielle Mehrbelastung durch die Korrektur im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Sozialplans nicht "ins Gewicht fällt" (BAG 21. Oktober 2003 - 1 AZR 407/02 - zu III 1 der Gründe, BAGE 108, 147; 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 - zu IV der Gründe, BAGE 103, 321) .
  • BAG, 21.10.2003 - 1 AZR 407/02

    Erziehungsurlaub und Sozialplanabfindung

    Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 595/14
    a) Es bedarf keiner Entscheidung, ob und ggf. inwieweit bei Betriebsvereinbarungen über finanzielle Leistungen überhaupt auf die zu Sozialplänen ergangene Senatsrechtsprechung zurückgegriffen werden kann, wonach der Arbeitgeber die mit einer unzutreffenden Gruppenbildung mittelbar verbundene Ausdehnung des vereinbarten Finanzvolumens nur hinzunehmen hat, wenn seine finanzielle Mehrbelastung durch die Korrektur im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Sozialplans nicht "ins Gewicht fällt" (BAG 21. Oktober 2003 - 1 AZR 407/02 - zu III 1 der Gründe, BAGE 108, 147; 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 - zu IV der Gründe, BAGE 103, 321) .
  • LAG Düsseldorf, 02.07.2014 - 4 Sa 375/14
    Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 595/14
    Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. Juli 2014 - 4 Sa 375/14 - werden zurückgewiesen.
  • BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 475/07

    Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente

    Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 595/14
    Ein Beurteilungsspielraum besteht hinsichtlich der den Arbeitnehmern durch die Betriebsänderung voraussichtlich entstehenden wirtschaftlichen Nachteile und ein Gestaltungsspielraum beim Ausgleich oder der Abmilderung der von ihnen prognostizierten Nachteile (BAG 11. November 2008 - 1 AZR 475/07 - Rn. 20, BAGE 128, 275) .
  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 595/14
    (b) Durch Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG ist klargestellt, dass die Beschäftigung von Beamten bei privaten Unternehmen verfassungsrechtlich zulässig ist und die gemäß Art. 33 Abs. 5 GG anerkannten Strukturprinzipien des Beamtenrechts auch bei der Weiterbeschäftigung der Beamten der Deutschen Bundespost bei deren privaten Nachfolgeunternehmen grundsätzlich uneingeschränkt Anwendung finden (BVerwG 22. Juni 2006 - 2 C 26/05 - zu 2 a der Gründe, BVerwGE 126, 182) .
  • BAG, 25.05.2005 - 7 AZR 402/04

    Befristung - beurlaubter Beamter

    Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 595/14
    Der Inhalt des Arbeitsverhältnisses bestimmt sich demgegenüber nach dem Arbeitsvertrag und den arbeitsrechtlichen Bestimmungen (BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - Rn. 15) .
  • BVerwG, 03.04.2014 - 2 B 70.12

    Dienstvorgesetztenbefugnisse sind nicht auf Beamte beschränkt; dauerhafte

    Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 595/14
    Die Formulierung der Vorschrift ("nach allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätzen zumutbar") macht deutlich, dass der Bundesgesetzgeber auch hier am Grundsatz der amtsangemessenen Beschäftigung ausdrücklich festgehalten und die Übertragung einer amtsangemessenen Tätigkeit für unabdingbar erachtet hat (BVerwG 3. April 2014 - 2 B 70/12 - Rn. 20) .
  • BAG, 30.09.2014 - 1 AZR 1083/12

    Dienstkleidung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 595/14
    Dabei ist bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung der Gleichheitssatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass diese die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BAG 30. September 2014 - 1 AZR 1083/12 - Rn. 15, BAGE 149, 195) .
  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 102/13

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

    Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 595/14
    Geldleistungen in Form einer Abfindung stellen kein zusätzliches Entgelt für die in der Vergangenheit erbrachten Dienste dar, sondern sollen die voraussichtlich entstehenden wirtschaftlichen Folgen eines durch Betriebsänderung verursachten Arbeitsplatzverlustes ausgleichen oder zumindest abmildern (BAG 9. Dezember 2014 - 1 AZR 102/13 - Rn. 23) .
  • BAG, 12.02.2019 - 1 AZR 279/17

    Verrechenbarkeit von Sozialplanabfindung und Nachteilsausgleich

    Vielmehr sollen sie die voraussichtlich entstehenden wirtschaftlichen Nachteile eines Arbeitsplatzverlustes infolge einer Betriebsänderung ausgleichen oder zumindest abmildern (vgl. etwa BAG 8. Dezember 2015 - 1 AZR 595/14 - Rn. 17, BAGE 153, 333) .
  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 311/15

    Anspruch auf Gehaltserhöhung - Bandbreitenregelung - betriebliche Übung

    Dabei ist bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung der Gleichheitssatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BAG 14. Mai 2013 - 1 AZR 43/12 - Rn. 18; 8. Dezember 2015 - 1 AZR 595/14 - Rn. 20) .
  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16

    Bonuszahlung - billiges Ermessen - Revisibilität

    Bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung ist der Gleichheitssatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass diese die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (ebenso für den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz BAG 8. Dezember 2015 - 1 AZR 595/14 - Rn. 20 mwN, BAGE 153, 333) .
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