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   BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 50/04   

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https://dejure.org/2005,1717
BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 50/04 (https://dejure.org/2005,1717)
BAG, Entscheidung vom 22.11.2005 - 1 ABR 50/04 (https://dejure.org/2005,1717)
BAG, Entscheidung vom 22. November 2005 - 1 ABR 50/04 (https://dejure.org/2005,1717)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an einen Einigungsstellenspruch über Arbeitnehmerbeschwerden nach § 85 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG); Voraussetzungen für eine Entscheidungsbefugnis der Einigungsstelle; Erforderlichkeit der konkreten Benennung der als zu vermeidende ...

  • Judicialis

    BetrVG § 85 Abs. 1; ; BetrVG § ... 85 Abs. 2; ; BetrVG § 84 Abs. 1; ; BetrVG § 84 Abs. 2; ; PostPersRG § 2 Abs. 1; ; PostPersRG § 2 Abs. 3; ; PostPersRG § 2 Abs. 6; ; PostPersRG § 4 Abs. 2; ; PostPersRG § 4 Abs. 4; ; PostPersRG § 24 Abs. 1; ; PostPersRG § 24 Abs. 2; ; PostPersRG § 24 Abs. 3; ; PostPersRG § 28 Abs. 1; ; BBG § 171; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht; Postreformrecht - Zulässigkeit einer Beschwerde nach § 84 Abs. 1 , § 85 Abs. 1 BetrVG; Zuständigkeit der Einigungsstelle des BetrVG für Beamte der Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost; Zwischenbeschluss der Einigungsstelle ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Spruch der Einigungsstelle zu Arbeitnehmerbeschwerden

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Einigungsstelle: Spruch zu Arbeitnehmerbeschwerden verpflichtet den Arbeitgeber

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Spruch der Einigungsstelle zu Arbeitnehmerbeschwerden

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Einigungsstellenspruch zu Arbeitnehmerbeschwerden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 116, 235
  • NZA 2006, 803
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Düsseldorf, 21.12.1993 - 8 (5) TaBV 92/93

    Einigungsstelle: Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 50/04
    Die Beeinträchtigung muss einen Bezug zum Arbeitsverhältnis oder Betrieb haben (LAG Düsseldorf 21. Dezember 1993 - 8 (5) TaBV 92/93 - NZA 1994, 767, zu II der Gründe; Wiese § 84 Rn. 12).

    Solche Maßnahmen zu bestimmen, ist allein Sache des Arbeitgebers (LAG Düsseldorf 21. Dezember 1993 - 8 (5) TaBV 92/93 - NZA 1994, 767, zu II der Gründe; Wiese § 85 Rn. 24 mwN; Hallmen Die Beschwerde des Arbeitnehmers als Instrument innerbetrieblicher Konfliktregelung S. 152 f.).

  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 50/04
    Als Entscheidung über eine Rechtsfrage stellt der Zwischenbeschluss einer Einigungsstelle, in dem diese ihre Zuständigkeit bejaht, keine die Einigung der Betriebsparteien ersetzende und diese bindende Regelung dar (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - BAGE 104, 187, zu B II 1 a der Gründe; 28. Mai 2002 - 1 ABR 37/01 - BAGE 101, 203, zu B II 2 c aa (2) der Gründe mwN).

    Er kann deshalb nicht isoliert angefochten werden (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - aaO; Fitting § 76 Rn. 84 mwN; offen lassend BAG 22. Januar 2002 - 3 ABR 28/01 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 16 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 69).

  • BAG, 28.06.1984 - 6 ABR 5/83

    Arbeitsgerichtsverfahren: Beteiligungsrecht am arbeitsgerichtlichen

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 50/04
    Sie sind durch den Ausgang des Verfahrens nicht in einer eigenen betriebsverfassungsrechtlichen Position betroffen (vgl. BAG 28. Juni 1984 - 6 ABR 5/83 - BAGE 46, 228, zu II 1 b der Gründe).

    Dementsprechend ist die Feststellung der Unwirksamkeit, nicht die Aufhebung des Spruchs der Einigungsstelle zu beantragen (BAG 22. Juli 2003 - 1 ABR 28/02 - BAGE 107, 78, zu B II 1 der Gründe; 28. Juni 1984 - 6 ABR 5/83 - BAGE 46, 228, zu II 1 a der Gründe).

  • BAG, 11.03.1982 - 2 AZR 798/79
    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 50/04
    (a) Der Begriff der Beschwerde wird in § 85 BetrVG in derselben Bedeutung gebraucht wie in § 84 Abs. 1 BetrVG (BAG 11. März 1982 - 2 AZR 798/79 -, zu II 2 a aa der Gründe; DKK-Buschmann 9. Aufl. § 85 Rn. 2; Fitting § 85 Rn. 3; Wiese § 85 Rn. 4).

    Danach liegt eine Beschwerde im Vorbringen eines Arbeitnehmers, mit dem dieser auf eine Benachteiligung, ungerechte Behandlung oder eine sonstige Beeinträchtigung durch den Arbeitgeber oder andere Arbeitnehmer des Betriebs hinweist und Abhilfe des belastenden Zustands begehrt (BAG 11. März 1982 - 2 AZR 798/79 - aaO; Wiese § 84 Rn. 7).

  • BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 496/02

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 50/04
    Überdies sind Betriebsvereinbarungen und Beschlüsse betrieblicher Einigungsstellen, auch soweit ihnen nicht der Charakter einer Betriebsvereinbarung zukommt, möglichst gesetzeskonform auszulegen (zu Betriebsvereinbarungen vgl. BAG 23. Juli 2003 - 1 AZR 496/02 - BAG-Report 2003, 334, zu II 1 der Gründe; 12. November 2002 - 1 AZR 632/01 - BAGE 103, 312, zu A II 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 632/01

    Sozialplan im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 50/04
    Überdies sind Betriebsvereinbarungen und Beschlüsse betrieblicher Einigungsstellen, auch soweit ihnen nicht der Charakter einer Betriebsvereinbarung zukommt, möglichst gesetzeskonform auszulegen (zu Betriebsvereinbarungen vgl. BAG 23. Juli 2003 - 1 AZR 496/02 - BAG-Report 2003, 334, zu II 1 der Gründe; 12. November 2002 - 1 AZR 632/01 - BAGE 103, 312, zu A II 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 22.07.2003 - 1 ABR 28/02

    Einigungsstellenspruch zur Höchstarbeitszeit

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 50/04
    Dementsprechend ist die Feststellung der Unwirksamkeit, nicht die Aufhebung des Spruchs der Einigungsstelle zu beantragen (BAG 22. Juli 2003 - 1 ABR 28/02 - BAGE 107, 78, zu B II 1 der Gründe; 28. Juni 1984 - 6 ABR 5/83 - BAGE 46, 228, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 22.01.2002 - 3 ABR 28/01

    Zwischenbeschlüsse der Einigungsstelle - Anfechtbarkeit

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 50/04
    Er kann deshalb nicht isoliert angefochten werden (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - aaO; Fitting § 76 Rn. 84 mwN; offen lassend BAG 22. Januar 2002 - 3 ABR 28/01 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 16 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 69).
  • LAG Hamburg, 23.07.2004 - 6 TaBV 3/04

    Wirksamkeit des Spruchs einer Einigungsstelle; Überprüfungskompetenz des

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 50/04
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 23. Juli 2004 - 6 TaBV 3/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 37/87

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 50/04
    Berührt der Verfahrensgegenstand die betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition des Arbeitgebers und geht im Lauf des Beschlussverfahrens der Betrieb auf einen neuen Inhaber über, nimmt dieser automatisch die verfahrensrechtliche Stellung des bisherigen Betriebsinhabers und Arbeitgebers ein (BAG 28. September 1988 - 1 ABR 37/87 - BAGE 59, 371, zu B I 1 b der Gründe).
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.12.1989 - 4 TaBV 42/89

    Einigungsstelle; Beschwerde; Betriebsrat

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 37/01

    Mitbestimmung bei Bildungsurlaub - Zuständigkeit der Einigungsstelle

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.08.2017 - 7 TaBV 860/17

    Einigungsstelle - Beschwerde von Arbeitnehmern wegen einer Abmahnung

    Die Arbeitgeberin hält unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.11.2005 - 1 ABR 50/04 - BAGE 116, 235 - 245 auch im Beschwerdeverfahren die Einigungsstelle für offensichtlich unzuständig, weil es bei der Beschwerde der Arbeitnehmerin zum einen um die Durchsetzung eines Rechtsanspruchs, nämlich die Entfernung einer Abmahnung gehe, zum anderen ausschließlich um einen vergangenheitsbezogenen Sachverhalt gehe, der einer Regelung durch die Einigungsstelle nicht zugänglich sei.

    Zur Durchsetzung solcher Rechtsansprüche dient allein der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten (vgl. BAG 22.11.2005 - 1 ABR 50/04 - BAGE 116, 235 - 245 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung in Bundestagsdrucksache VI/1786 Seite 48).

    In einem solchen Fall fehlt es an einem betrieblichen Regelungskonflikt, dessen Lösung mit der Eröffnung der Einigungsstelle nach § 85 Abs. 2 S. 1 BetrVG angestrebt werden könnte (BAG vom 22.11.2005 - 1 ABR 50/04 - Rz. 39).

  • LAG Köln, 06.08.2021 - 9 TaBV 26/21

    Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat; Rechtsanspruch; Anrufung der

    Darin besteht die Konfliktlösung durch die Einigungsstelle (BAG, Beschluss vom 22. November 2005 - 1 ABR 50/04 -, BAGE 116, 235-245, Rn. 40).

    Zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen dient allein der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen (BAG, Beschluss vom 22. November 2005 - 1 ABR 50/04 -, BAGE 116, 235-245, Rn. 38).

  • LAG Hessen, 17.12.2019 - 4 TaBV 136/19

    Hält der Arbeitgeber eine Beschwerde im Sinne von § 84 BetrVG für nicht begründet

    Die Form der Abhilfe liegt allein im Ermessen des Arbeitgebers ( BAG 22. November 2005 - 1 ABR 50/04 - BAGE 116/235, zu B III 2 a cc (2) (a) (cc) ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.04.2014 - 4 TaBV 638/14

    Einigungsstelle - Unzuständigkeit - Verhandlungsunwilligkeit des Arbeitgebers

    Zwar ist die Einigungsstelle nicht entscheidungsbefugt, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat über die Berechtigung einer ausschließlich vergangenheitsbezogenen Beschwerde des Arbeitnehmers streiten (BAG 22. November 2005 - 1 ABR 50/04 - AP Nr. 2 zu § 85 BetrVG 1972 = EzA § 85 BetrVG 2001 Nr. 1).
  • LAG Köln, 07.03.2024 - 9 TaBV 6/24

    Mobiles Arbeiten im Ausland - Arbeitnehmerbeschwerde - Rechtsanspruch -

    Darin besteht die Konfliktlösung durch die Einigungsstelle (BAG, Beschluss vom 22. November 2005 - 1 ABR 50/04 -, BAGE 116, 235-245, Rn. 40).

    Zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen dient allein der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen (BAG, Beschluss vom 22. November 2005 - 1 ABR 50/04 -, BAGE 116, 235-245, Rn. 38).

  • BAG, 16.08.2011 - 1 AZR 44/10

    Nachteilsausgleich - Einigungsstellenspruch - Versuch eines Interessenausgleichs

    Gegenstand eines solchen Einigungsstellenspruchs wäre eine Rechtsfrage, über die von der Einigungsstelle außer in den im Gesetz vorgesehenen Fällen (zB § 37 Abs. 6 und Abs. 7, § 38 Abs. 2, § 109 BetrVG) keine Entscheidung mit Bindungswirkung für die Betriebspartner getroffen werden könnte (vgl. für einen von der Einigungsstelle getroffenen Zwischenbeschluss: BAG 22. November 2005 - 1 ABR 50/04 - Rn. 21, BAGE 116, 235; 28. Mai 2002 - 1 ABR 37/01 - zu B II 2 c aa [2] der Gründe, BAGE 101, 203) .
  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 75/07

    Betriebsübergang während des Beschlussverfahrens

    Berührt der Verfahrensgegenstand dessen betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition - sei es als Verpflichteter, sei es als Rechtsinhaber - und geht im Laufe eines Beschlussverfahrens der Betrieb auf einen Erwerber über, nimmt dieser als neuer Inhaber auch ohne entsprechende Prozesserklärungen der Verfahrensbeteiligten automatisch die verfahrensrechtliche Stellung des bisherigen Betriebsinhabers und Arbeitgebers ein (BAG 28. September 1988 - 1 ABR 37/87 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 59, 371; 22. November 2005 - 1 ABR 50/04 - zu B III 1 a der Gründe, BAGE 116, 235).
  • LAG Hamm, 03.05.2016 - 7 TaBV 29/16

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; Arbeitnehmerbeschwerde

    Nur in dem Fall, in dem der Beschwerde ein Rechtsanspruch zugrunde liegt, wäre die Einigungsstelle tatsächlich unzuständig (vgl. BAG, Beschluss vom 28.06.1984, 6 ABR 5/83 und vom 22.11.2005, 1 ABR 50/04; LAG Köln, Beschluss vom 07.05.2008, 7 TaBV 20/08 juris jeweils m.w.N.).
  • BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 69/09

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

    Unschädlich ist es außerdem, wenn eine Änderung des Lebenssachverhalts allein in einer für Inhalt und Umfang des Streitstoffs folgenlosen Rechts- oder Funktionsnachfolge besteht (BAG 22. November 2005 - 1 ABR 50/04 - Rn. 15, BAGE 116, 235) .
  • BVerwG, 11.10.2010 - 6 P 16.09

    Erstattungspflicht der Dienststelle; außergerichtliche Kosten eines

    §§ 265, 325 ZPO sind im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren nicht anzuwenden, weil sich in ihm die Beteiligung gemäß § 83 Abs. 3 ArbGG nach materiellem Recht richtet (vgl. BAG, Beschlüsse vom 28. September 1988 - 1 ABR 37/87 - BAGE 59, 371 , vom 15. Januar 1992 - 7 ABR 23/90 - BAGE 69, 214 , vom 13. Mai 1998 - 7 ABR 65/96 - AP Nr. 55 zu § 80 BetrVG 1972 Bl. 1474 R, vom 31. Mai 2000 - 7 ABR 8/99 - BAGE 95, 30 , vom 22. November 2005 - 1 ABR 50/04 - BAGE 116, 235 Rn. 15, vom 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - BAGE 128, 358 Rn. 13 und vom 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - AP Nr. 93 zu § 40 BetrVG 1972 Rn. 20).
  • BAG, 19.10.2011 - 4 ABR 116/09

    Einführung des ERA durch Einigungsstellenspruch

  • LAG Hessen, 03.03.2009 - 4 TaBV 14/09

    Einzelfall eines erfolgreichen Antrags auf Bestellung einer Einigungsstelle

  • BAG, 23.02.2010 - 1 ABR 65/08

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 79/06

    Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz

  • LAG Hamm, 06.01.2015 - 7 TaBV 61/14

    Zuständigkeit der Einigungsstelle

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08

    Zulässigkeit der Aufstellung von Regelungen zur aufgabenbezogenen Unterweisung

  • LAG Hamburg, 07.02.2012 - 4 TaBV 12/11

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Zwischenbeschluss über die sachliche

  • LAG Köln, 02.12.2022 - 9 TaBV 44/22

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; Sachmittel des Betriebsrats;

  • ArbG Paderborn, 18.01.2012 - 2 BV 30/11

    Kosten der Betriebsratsarbeit, Freistellungsanspruch, Kosten der Rechtsverfolgung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2009 - 10 TaBV 24/09

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Zuständigkeit der Einigungsstelle

  • LAG Hamm, 13.02.2009 - 10 TaBV 161/08

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs; ordnungsgemäße Antragstellung;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2022 - 2 TaBV 8/22

    Errichtung einer Einigungsstelle - Arbeitnehmerbeschwerde

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