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Rechtsprechung
   BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 985/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2353
BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 985/08 (https://dejure.org/2010,2353)
BAG, Entscheidung vom 28.01.2010 - 2 AZR 985/08 (https://dejure.org/2010,2353)
BAG, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 2 AZR 985/08 (https://dejure.org/2010,2353)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage - Ablauf der Sechsmonatsfrist

  • openjur.de

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Ablauf der Sechsmonatsfrist

  • Bundesarbeitsgericht

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage - Ablauf der Sechsmonatsfrist

  • rechtsinformationen.bund.de

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage - Ablauf der Sechsmonatsfrist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG
    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage - Ablauf der Sechsmonatsfrist

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Zulassung einer Kündigungsschutzklage nach Ablauf der Sechsmonatsfrist

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigungsschutzklage - nachträgliche Zulassung

  • bag-urteil.com

    Kündigungsschutzklage - Nachträgliche Zulassung - Ablauf der Sechsmonatsfrist

  • Betriebs-Berater

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Zulassung einer Kündigungsschutzklage nach Ablauf der Sechsmonatsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage wegen Suizidversuchs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 133, 149
  • NJW 2010, 2681
  • ZIP 2010, 2124 (Ls.)
  • MDR 2010, 1472
  • NZA 2010, 1373
  • BB 2010, 1980
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 985/08
    Er übt damit selbst seine Berufsfreiheit iSd. Art. 12 Abs. 1 GG aus(BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B I 3 a der Gründe, BVerfGE 97, 169, 176). Der Geltungsbereich der Berufsfreiheit erstreckt sich gemäß Art. 19 Abs. 3 GG auch auf inländische juristische Personen wie die Beklagte (BVerfG 4. April 1967 - 1 BvR 84/65 - zu II 1 der Gründe, BVerfGE 21, 261, 266). Die kollidierenden Grundrechtspositionen sind vom Gesetzgeber in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und so zu begrenzen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (BVerfG 19. Oktober 1993 - 1 BvR 567/89, 1 BvR 1044/89 - zu C II 2 b der Gründe, BVerfGE 89, 214, 232)..

    Eine Verletzung grundrechtlicher Schutzpflichten kann in einer solchen Lage nur festgestellt werden, wenn eine Grundrechtsposition der anderen in einer Weise untergeordnet wird, dass in Anbetracht der Bedeutung und Tragweite des betroffenen Grundrechts von einem angemessenen Ausgleich nicht mehr gesprochen werden kann(BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169)..

    Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird dieses ökonomische und soziale Beziehungsgeflecht in Frage gestellt(BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B I 3 b aa der Gründe, BVerfGE 97, 169, 177). Fristen für eine Kündigungsschutzklage und deren nachträgliche Zulassung begrenzen den Grundrechtsschutz des Arbeitnehmers.

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 985/08
    Die Zugangsregelungen müssen im Hinblick darauf geeignet und angemessen sein (BVerfG 2. Dezember 1987 - 1 BvR 1291/85 - zu C I der Gründe mwN, BVerfGE 77, 275, 284). Der Gesetzgeber kann Fristen für die Anrufung der Gerichte vorsehen, solange der gerichtliche Rechtsschutz dadurch nicht unzumutbar eingeschränkt wird.

    Die Fristen dürfen deshalb nicht unangemessen kurz sein (BVerfG 2. Dezember 1987 - 1 BvR 1291/85 - zu C II 2 der Gründe, BVerfGE 77, 275, 285)..

    Es genügt, dass die Vorschrift für möglichst viele Tatbestände eine angemessene Regelung schafft(BVerfG 2. Dezember 1987 - 1 BvR 1291/85 - zu C II 1 der Gründe, BVerfGE 77, 275, 285). Dies ist bei § 5 Abs. 3 Satz 2 KSchG der Fall.

  • BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 472/08

    Nachträgliche Klagezulassung - Verschulden des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 985/08
    Mit ihnen trägt der Gesetzgeber dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers Rechnung, zeitnah zu erkennen, ob er über den fraglichen Arbeitsplatz disponieren und die durch die Kündigung frei gewordene Stelle ggf. wieder besetzen kann(Senat 11. Dezember 2008 - 2 AZR 472/08 - Rn. 31, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 68 = EzA KSchG § 5 Nr. 35;… APS/Ascheid/Hesse 3. Aufl. § 5 KSchG Rn. 3;… HaKo/Gallner 3. Aufl. § 5 Rn. 3)..

    Die von § 4 Satz 1 KSchG intendierte Rechtssicherheit lässt § 5 KSchG im Interesse des Rechtsschutzes zurücktreten(Senat 11. Dezember 2008 - 2 AZR 472/08 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 68 = EzA KSchG § 5 Nr. 35)..

  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Italienisches Abwesenheitsverfahren

    Auszug aus BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 985/08
    Unbeschadet des Verhältnisses dieser Bestimmung zu Art. 12 Abs. 1 GG wird der Arbeitnehmer durch die Höchstfrist von sechs Monaten für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage nicht zum bloßen Gegenstand eines ihn betreffenden staatlichen Verfahrens(vgl. dazu BVerfG 9. März 1983 - 2 BvR 315/83 - zu II 1 der Gründe, BVerfGE 63, 332, 337)..
  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 985/08
    Er übt damit selbst seine Berufsfreiheit iSd. Art. 12 Abs. 1 GG aus(BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B I 3 a der Gründe, BVerfGE 97, 169, 176). Der Geltungsbereich der Berufsfreiheit erstreckt sich gemäß Art. 19 Abs. 3 GG auch auf inländische juristische Personen wie die Beklagte (BVerfG 4. April 1967 - 1 BvR 84/65 - zu II 1 der Gründe, BVerfGE 21, 261, 266). Die kollidierenden Grundrechtspositionen sind vom Gesetzgeber in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und so zu begrenzen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (BVerfG 19. Oktober 1993 - 1 BvR 567/89, 1 BvR 1044/89 - zu C II 2 b der Gründe, BVerfGE 89, 214, 232)..
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 84/65

    Arbeitsvermittlungsmonopol

    Auszug aus BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 985/08
    Er übt damit selbst seine Berufsfreiheit iSd. Art. 12 Abs. 1 GG aus(BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B I 3 a der Gründe, BVerfGE 97, 169, 176). Der Geltungsbereich der Berufsfreiheit erstreckt sich gemäß Art. 19 Abs. 3 GG auch auf inländische juristische Personen wie die Beklagte (BVerfG 4. April 1967 - 1 BvR 84/65 - zu II 1 der Gründe, BVerfGE 21, 261, 266). Die kollidierenden Grundrechtspositionen sind vom Gesetzgeber in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und so zu begrenzen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (BVerfG 19. Oktober 1993 - 1 BvR 567/89, 1 BvR 1044/89 - zu C II 2 b der Gründe, BVerfGE 89, 214, 232)..
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 985/08
    Die Gerichte müssen durch einen entsprechenden Vortrag in die Lage versetzt werden zu beurteilen, ob der Betreffende sich in einer Situation befunden hat, in der er dauerhaft nicht mehr im Stande gewesen ist, seinen Willen frei und unbeeinflusst von einer vorliegenden Geistesstörung oder -schwäche zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (…BAG 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 - Rn. 8, EzA ZPO 2002 § 57 Nr. 1; BGH 5. Dezember 1995 - XI ZR 70/95 - zu II 2 b aa der Gründe mwN, NJW 1996, 918). Eine bloße Willensschwäche genügt insoweit nicht (…Palandt/Heinrichs/Ellenberger 67. Aufl. § 104 BGB Rn. 5; OLG Düsseldorf 6. März 1998 - 7 U 210/95 - FamRZ 1998, 1064)..
  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 587/87

    Wirksamer Zugang einer während der Urlaubsreise des Arbeitnehmers an die …

    Auszug aus BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 985/08
    Ebenso wenig handelt es sich um Rechtsmittelfristen (im Ergebnis auch BAG 16. März 1988 - 7 AZR 587/87 - zu II der Gründe, BAGE 58, 9). Die Frist des § 5 Abs. 2 Satz 2 KSchG ist auch keine der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO vergleichbare Frist, in die nach § 233 ZPO eine Wiedereinsetzung grundsätzlich möglich ist.
  • BAG, 28.05.2009 - 6 AZN 17/09

    Prozessfähigkeit

    Auszug aus BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 985/08
    Die Gerichte müssen durch einen entsprechenden Vortrag in die Lage versetzt werden zu beurteilen, ob der Betreffende sich in einer Situation befunden hat, in der er dauerhaft nicht mehr im Stande gewesen ist, seinen Willen frei und unbeeinflusst von einer vorliegenden Geistesstörung oder -schwäche zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (BAG 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 - Rn. 8, EzA ZPO 2002 § 57 Nr. 1; BGH 5. Dezember 1995 - XI ZR 70/95 - zu II 2 b aa der Gründe mwN, NJW 1996, 918). Eine bloße Willensschwäche genügt insoweit nicht (…Palandt/Heinrichs/Ellenberger 67. Aufl. § 104 BGB Rn. 5; OLG Düsseldorf 6. März 1998 - 7 U 210/95 - FamRZ 1998, 1064)..
  • BAG, 14.02.2007 - 7 ABR 26/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Auszug aus BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 985/08
    gesetzlich ungeregelter Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt, wie ein gesetzlich geregelter Fall(BAG 14. Februar 2007 - 7 ABR 26/06 - Rn. 56, BAGE 121, 212; 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 112, 100).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von …

  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 732/08

    Nachträgliche Klagezulassung

  • BGH, 24.09.1955 - IV ZR 162/54

    Prozeßfähigkeit

  • OLG Düsseldorf, 06.03.1998 - 7 U 210/95

    Geschäftsfähigkeit - Krankhafte Störung der Geistestätigkeit - Beweislast

  • BGH, 11.11.1982 - III ZR 77/81

    Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren

  • LAG Düsseldorf, 23.10.2008 - 13 Sa 718/08

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

  • LAG Köln, 14.03.2003 - 4 Ta 3/03

    Nachträgliche Klagezulassung, Wiedereinsetzung

  • LAG Hessen, 11.03.2005 - 15 Ta 638/04

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage - Antragsfrist

  • BGH, 19.02.1976 - VII ZR 16/76

    Ablauf der Jahresfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …

  • BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 678/12

    Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonderurlaub

    Rn. 26 2. Der neue Tatsachenvortrag der Beklagten ist auch nicht ausnahmsweise zu berücksichtigen, weil er zwischen den Parteien unstreitig ist (vgl. zu dieser Ausnahme: BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 985/08 - Rn. 14 mwN, BAGE 133, 149).
  • BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 43/20

    Verhaltensbedingte Kündigung - Nachträgliche Klagezulassung

    Dadurch soll die Ungewissheit des Arbeitgebers, ob er die Wirksamkeit einer Kündigung noch wird verteidigen müssen, spätestens sechs Monate nach Ablauf der eigentlichen Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG enden (BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 985/08 - Rn. 27, BAGE 133, 149).

    Die Frist ist das Ergebnis einer Abwägung zwischen den Interessen an einerseits materieller Gerechtigkeit und andererseits Rechtssicherheit (BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 985/08 - Rn. 33, aaO).

    Das gilt nicht nur für Entscheidungen über die Wiedereinsetzung nach Versäumung einer Frist (…vgl. BVerfG 23. Juli 2019 - 1 BvR 2032/18 - aaO;… 25. Februar 2000 - 1 BvR 1363/99 - aaO), sondern auch im Verfahren über die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage nach § 5 KSchG (…so ausdrücklich BVerfG 23. Juli 2019 - 1 BvR 2032/18 - aaO; in diese Richtung bereits BVerfG 25. Februar 2000 - 1 BvR 1363/99 - zu B I 1 c der Gründe;… zu § 5 Abs. 1 Satz 1 KSchG vgl. BAG 25. April 2018 - 2 AZR 493/17 - Rn. 23, BAGE 162, 317;… zu § 5 Abs. 3 Satz 1 KSchG vgl. BAG 6. Oktober 2010 - 7 AZR 569/09 - Rn. 12, BAGE 136, 30; zu § 5 Abs. 3 Satz 2 KSchG vgl. BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 985/08 - Rn. 29, BAGE 133, 149).

    Daneben ist die Norm Ausdruck des auch in § 61a ArbGG geregelten besonderen Beschleunigungsgrundsatzes im Kündigungsschutzverfahren (vgl. BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 985/08 - Rn. 33, 39, BAGE 133, 149).

    Rn. 31 (3) Die Senatsentscheidung vom 28. Januar 2010 (- 2 AZR 985/08 - BAGE 133, 149) steht einer solchen teleologischen Reduktion des Anwendungsbereichs von § 5 Abs. 3 Satz 2 KSchG nicht entgegen.

    Sie befasst sich nur mit der Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in die Frist des § 5 Abs. 3 Satz 2 KSchG in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 233 ZPO und verweist im Übrigen selbst auf die grundsätzliche Vergleichbarkeit der Fristen aus § 5 Abs. 3 Satz 2 KSchG und § 234 Abs. 3 ZPO (vgl. BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 985/08 - Rn. 24, 27, aaO).

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 493/17

    Kündigungsschutzklage - Nachträgliche Zulassung

    Rn. 23 aa) Auf Seiten des Arbeitnehmers ist zu beachten, dass durch § 5 Abs. 1 Satz 1 KSchG - im Prinzip nicht anders als bei § 233 ZPO - der Zugang zum Gericht nicht in unzumutbarer, sachlich nicht gerechtfertigter und mit Art. 19 Abs. 4, Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu vereinbarender Weise erschwert wird (vgl. BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 985/08 - Rn. 32 mwN, BAGE 133, 149).
  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 794/09

    Ordentliche Kündigung - Wirksamwerden gegenüber Geschäftsunfähigem

    Das kann auch der Fall sein, wenn lediglich eine Geistesschwäche vorliegt. Abzustellen ist allein darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (vgl. Senat 28. Januar 2010 - 2 AZR 985/08 - Rn. 17, AP KSchG 1969 § 5 Nr. 17 = EzA KSchG § 5 Nr. 38; BGH 5. Dezember 1995 - XI ZR 70/95 - zu II 2 b aa der Gründe, NJW 1996, 918).
  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 347/14

    Kündigung - Klageverzicht - Inhaltskontrolle

    Die Regelungen sind ein Ausgleich zwischen dem Interesse des Arbeitnehmers an einem effektiven Bestandsschutz bei unwirksamer Kündigung und dem Interesse des Arbeitgebers an alsbaldiger Gewissheit darüber, ob die Kündigung gerichtlich angegriffen wird oder er mit ihrer Rechtsbeständigkeit rechnen kann (…vgl. BAG 25. September 2014 - 2 AZR 788/13 - Rn. 21; 28. Januar 2010 - 2 AZR 985/08 - Rn. 31, BAGE 133, 149).
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - …

    Sie endete am 6. Oktober 2010 (vgl. BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 985/08 - Rn. 10 f., BAGE 133, 149).
  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 618/19

    Betriebliche Altersversorgung - allgemeiner Gleichheitssatz

    Neues tatsächliches Vorbringen - hier zu weiteren Entgeltbestandteilen wie Sachleistungen in Form von vergünstigten Flügen - ist in der Revisionsinstanz grundsätzlich ausgeschlossen (…§ 559 Abs. 1 ZPO, vgl. BAG 20. September 2016 - 3 AZR 77/15 - Rn. 79; 28. Januar 2010 - 2 AZR 985/08 - Rn. 14, BAGE 133, 149).
  • OLG Hamburg, 22.03.2013 - 11 U 27/12

    Kündigung - Geschäftsführer

    Diese Frist dient nicht dem Schutz der Arbeitsgerichte, sondern soll dafür sorgen, dass der Arbeitgeber alsbald nach Zugang einer schriftlichen Kündigung Klarheit über den Bestand des Arbeitsverhältnisses erhält und dadurch zeitnah erfährt, ob er über den Arbeitsplatz disponieren und diesen ggf. neu besetzen kann (BAG, Urteil vom 28.01.2010, 2 AZR 985/08, juris Rn. 31;… Kiel in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 13. Auflage 2013, § 4 Rn. 1;… Hesse in Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 4. Auflage 2012, § 4 Rn. 3; jeweils m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2019 - 5 Sa 134/19

    Kündigungsschutzklage - nachträgliche Zulassung - Containersignatur - …

    Ist dem Arbeitgeber und dem Gericht bekannt, dass der Arbeitnehmer innerhalb der Klagefrist des § 4 KSchG eine Kündigungsschutzklage eingereicht hat, tritt das durch § 5 Abs. 3 Satz 2 KSchG geschützte Interesse des Arbeitgebers, nach Ablauf der darin geregelten Frist nicht mehr mit einer aufgrund besonderer Umstände erfolgenden nachträglichen Klagezulassung rechnen zu müssen und damit endgültig von der Rechtswirksamkeit der Kündigung ausgehen zu können (dazu: BAG, Urteil vom 28. Januar 2010 - 2 AZR 985/08, Rn. 33), zurück.

    Rn. 45 (d) Soweit die Beklagte auf das Urteil des BAG vom 28. Januar 2010 - 2 AZR 985/08 - hinweist, wonach eine Wiedereinsetzung in die abgelaufene Sechsmonatsfrist des § 5 Abs. 3 Satz 2 KSchG ausgeschlossen ist, führt dies nicht zu einem anderen Ergebnis.

  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 592/13

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Auslauffrist

    Die Frist des § 5 Abs. 2 Satz 2 KSchG ist eine absolute Frist, in die der Säumige auch nach § 233 ZPO nicht wieder eingesetzt werden kann (BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 985/08 - Rn. 24, BAGE 133, 149).
  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 674/10

    Restitutionsklage

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2021 - 7 Sa 377/20

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages - Geschäftsunfähigkeit - Gebot fairen …

  • BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 569/09

    Nachträgliche Zulassung einer Befristungskontrollklage - Verlust der Klageschrift …

  • LAG Baden-Württemberg, 19.09.2018 - 3 Sa 43/18

    Faktenerhebung hinsichtlich radioaktiver Abfälle, die in einem Bergwerk gelagert …

  • LAG Baden-Württemberg, 30.01.2014 - 21 Sa 42/13

    Anwendungsbereich der Vorschrift über die Rückwirkung der demnächstigen …

  • ArbG Düsseldorf, 19.10.2021 - 16 Ca 2250/21
  • ArbG Düsseldorf, 27.08.2021 - 11 Ca 1274/21
  • ArbG Hamburg, 24.06.2016 - 10 Ca 40/16
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