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Rechtsprechung
   BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16496
BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11 (https://dejure.org/2013,16496)
BAG, Entscheidung vom 16.04.2013 - 9 AZR 731/11 (https://dejure.org/2013,16496)
BAG, Entscheidung vom 16. April 2013 - 9 AZR 731/11 (https://dejure.org/2013,16496)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Ausschlussfrist - Betriebsübergang - Urlaubsabgeltung

  • openjur.de

    Ausschlussfrist; Betriebsübergang; Urlaubsabgeltung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsübergang und tarifliche Ausschlussfristen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Betriebsübergang - Rückwirkung des Widerspruchs - Urlaubsabgeltung

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Betriebsübergang - Rückwirkung des Widerspruchs - Urlaubsabgeltung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tarifliche Ausschlussfrist kann ab Zugang eines Widerspruchs gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses laufen

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsübergang und Ausschlussfristen Urlaubsabgeltung

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Tarifvertragliche Ausschlussfristen laufen im Falle eines Widerspruchs, den ein Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang erklärt, erst ab Zugang des Widerspruchs beim Betriebsveräußerer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 145, 8
  • ZIP 2013, 1783
  • MDR 2013, 1289
  • NZA 2013, 850
  • BB 2013, 1779
  • DB 2013, 1672
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (21)

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11
    Rn. 14 1. Der Anspruch des Klägers auf bezahlten Erholungsurlaub gemäß § 1 BUrlG aus dem Jahr 2008 ist trotz seiner Arbeitsunfähigkeit entstanden (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 8 mwN) und war zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 23. Oktober 2009 nicht verfallen.

    Der Urlaubsanspruch ging daher nach unionsrechtskonformer Auslegung des § 7 Abs. 3 BUrlG nicht am 31. März 2009 unter (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 32).

    Mangels Beendigung des Arbeitsverhältnisses wäre ein Anspruch des Klägers auf Urlaubsabgeltung nicht entstanden, geschweige denn fällig gewesen (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 45 mwN), sodass die tarifliche Ausschlussfrist nicht zu laufen begonnen hätte.

  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 46/00

    Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11
    Das gilt auch für den revisionsrechtlichen Prüfmaßstab (BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 46/00 - zu II 2 a der Gründe mwN).

    Für die Geltendmachung eines Anspruchs genügt die Erklärung einer Partei, mit der klargestellt wird, sie stelle an die Gegenseite einen näher bestimmten Anspruch (BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 46/00 - zu II 3 a der Gründe;… Steffan in Henssler/Moll/Bepler Der Tarifvertrag Teil 5 (22) Rn. 9).

    Der Kläger verlangt auch nicht nur Abrechnung (vgl. dazu BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 46/00 - zu II 3 b der Gründe;… enger Löwisch/Rieble TVG 3. Aufl. § 1 Rn. 1776), sondern forderte die Beklagte ausdrücklich auch zur Auszahlung des Nettobetrags auf.

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. …

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11
    Rn. 26 aa) Wird das Widerspruchsrecht nach dem Betriebsübergang vom Arbeitnehmer ausgeübt, wirkt es auf den Zeitpunkt des Betriebsübergangs zurück (sog. ex-tunc-Wirkung; st. Rspr., vgl. nur BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - Rn. 41 mwN, BAGE 119, 91;… vgl. auch MüKoBGB/Müller-Glöge 6. Aufl. § 613a Rn. 122;… KR/Treber 10. Aufl. § 613a BGB Rn. 116;… ErfK/Preis 13. Aufl. § 613a BGB Rn. 105).

    Der Widerspruch führt dazu, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien ununterbrochen fortbestand (BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - Rn. 39, aaO).

  • BAG, 27.03.1996 - 10 AZR 668/95

    Sozialplananspruch - tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11
    Ein Zwang zur Anrufung des Arbeitsgerichts ist allerdings nur sinnvoll, wenn der mit der Klage geltend gemachte Anspruch auch durchsetzbar ist (vgl. BAG 27. März 1996 - 10 AZR 668/95 - zu II 3 a der Gründe).

    So läuft die Frist für die gerichtliche Geltendmachung grundsätzlich nicht vor der Fälligkeit des Anspruchs (BAG 18. November 2004 - 6 AZR 651/03 - zu 2 a dd der Gründe, BAGE 112, 351; 13. Februar 2003 - 8 AZR 236/02 - zu II 2 a der Gründe mwN; 27. März 1996 - 10 AZR 668/95 - aaO;… Weyand Ausschlussfristen im Tarifrecht Kap. 5 Rn. 66 und Kap. 7 Rn. 17).

  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 858/11

    Kündigung durch vollmachtlosen Vertreter - Beginn der Klagefrist

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11
    Dennoch entspricht es allgemeiner Auffassung, dass die Verjährung durch die Genehmigung nicht rückwirkend, sondern ex nunc in Gang gesetzt wird (…vgl. Staudinger/Gursky aaO;… Palandt/Ellenberger aaO, jew. mwN;… Trautwein in jurisPK-BGB 5. Aufl. § 184 Rn. 26;… BeckOK BGB/Bub Stand 1. Februar 2013 § 184 Rn. 9; vgl. auch zum Beginn der Klagefrist nach §§ 4, 7 KSchG bei rückwirkender Genehmigung der Kündigung: BAG 6. September 2012 - 2 AZR 858/11 - Rn. 14).
  • BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 430/10

    Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - verspäteter Widerspruch

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11
    Der bisherige Arbeitgeber hat es mithin selbst in der Hand, den Arbeitnehmer durch eine ordnungsgemäße Unterrichtung zu einer zeitnahen Erklärung zu veranlassen (zu den Folgen einer fehlerhaften Unterrichtung: vgl. BAG 10. November 2011 - 8 AZR 430/10 - Rn. 23 mwN).
  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 568/04

    Wirksamkeit einer Kündigung - Zeitpunkt eines Betriebsübergangs - …

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11
    Rn. 28 cc) Bei einem Betriebsübergang gemäß § 613a BGB zum 1. Oktober 2009 hätte die von der Beklagten am 6. Oktober 2009 erklärte Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet, weil die Beklagte zum Kündigungszeitpunkt nicht mehr Arbeitgeberin des Klägers, sondern Dritte gewesen wäre (vgl. BAG 27. Oktober 2005 - 8 AZR 568/04 - Rn. 26;… MüKoBGB/Müller-Glöge § 613a Rn. 209).
  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 8/02

    Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11
    Eine gegen Treu und Glauben verstoßende und damit gemäß §§ 242, 134 BGB unzulässige Rechtsausübung stellt die Berufung auf eine Ausschlussfrist dann dar, wenn die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit des Gläubigers hinsichtlich der erforderlichen Geltendmachung des Anspruchs durch ein Verhalten des Schuldners veranlasst worden ist (…BAG 13. Dezember 2007 - 6 AZR 222/07 - Rn. 32 mwN, BAGE 125, 216; 10. Oktober 2002 - 8 AZR 8/02 - zu II 2 e aa der Gründe, BAGE 103, 71;… Thüsing/Braun/Mengel/Burg Tarifrecht Kap. 5 Ausschlussklauseln Rn. 16).
  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 222/07

    Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11
    Eine gegen Treu und Glauben verstoßende und damit gemäß §§ 242, 134 BGB unzulässige Rechtsausübung stellt die Berufung auf eine Ausschlussfrist dann dar, wenn die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit des Gläubigers hinsichtlich der erforderlichen Geltendmachung des Anspruchs durch ein Verhalten des Schuldners veranlasst worden ist (BAG 13. Dezember 2007 - 6 AZR 222/07 - Rn. 32 mwN, BAGE 125, 216; 10. Oktober 2002 - 8 AZR 8/02 - zu II 2 e aa der Gründe, BAGE 103, 71;… Thüsing/Braun/Mengel/Burg Tarifrecht Kap. 5 Ausschlussklauseln Rn. 16).
  • BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 861/06

    Tarifliches Weihnachtsgeld - Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11
    Es bedarf daher keiner weiteren Prüfung, ob sich die Beklagte in den Tatsacheninstanzen ausreichend gemäß § 138 Abs. 2 ZPO zu der Behauptung des Klägers, es habe ein Betriebsübergang vorgelegen (zum Betriebsübergang als Tatsachen einkleidenden Rechtsbegriff: vgl. BAG 14. November 2007 - 4 AZR 861/06 - Rn. 28 f. mwN), erklärt hat, oder ob der Umstand als zugestanden zu gelten hat (§ 138 Abs. 3 ZPO).
  • BAG, 22.08.2012 - 5 AZR 526/11

    Betriebsübergang - Ausschlussfrist - Insolvenz

  • RG, 28.02.1907 - V 282/06

    1. Beginnt die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsklage wegen Mängel auch …

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09

    Urlaub und Urlaubsabgeltung

  • BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 651/03

    Ausbildungskosten - zweistufige Ausschlussfrist

  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02

    Nettolohnklage, Ausschlußfrist

  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 236/02

    Ausschlußfrist und Betriebsübergang

  • BAG, 05.12.2001 - 10 AZR 197/01

    Sonderzuwendung - konstitutive Verweisung auf Tarifvertrag

  • LAG Köln, 07.06.2011 - 12 Sa 1530/10

    Urlaubsabgeltung bei mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit; unbegründete Klage bei …

  • LAG München, 19.08.2010 - 4 Sa 311/10

    Annahmeverzugsvergütung, Ausschlussfrist

  • ArbG Köln, 27.10.2010 - 2 Ca 1492/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch nach mehrjähriger Krankheit; Urlaubsabgeltungsanspruch …

  • BAG, 19.05.2015 - 9 AZR 725/13

    Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit

    Rn. 22 Zwar sind dem Arbeitsrecht Gestaltungsrechte mit Rückwirkung nicht fremd (vgl. zum Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB BAG 16. April 2013 - 9 AZR 731/11 - Rn. 26 mwN, BAGE 145, 8).
  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 6/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

    Rechtsfolge des Rückkehrrechts wäre nach § 6 Abs. 2 Unterabs. 2 ÜTV eine Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Beklagten, während ein wirksamer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB das "alte" Arbeitsverhältnis ex tunc weiterbestehen ließe (…vgl. BAG 11. Dezember 2014 - 8 AZR 943/13 - Rn. 34; 16. April 2013 - 9 AZR 731/11 - Rn. 26, BAGE 145, 8).
  • BAG, 21.02.2024 - 10 AZR 345/22

    Urlaubsgeld - Gesamtzusage - Freiwilligkeitsvorbehalt - Mitbestimmung des …

    Die damit alsbald erfolgten Zustellungen wirken nach § 167 ZPO auf die Zeitpunkte der Anhängigmachung zurück (vgl. BAG 16. April 2013 - 9 AZR 731/11 - Rn. 23, BAGE 145, 8).
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