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Rechtsprechung
   BAG, 18.05.2016 - 10 AZR 183/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,20399
BAG, 18.05.2016 - 10 AZR 183/15 (https://dejure.org/2016,20399)
BAG, Entscheidung vom 18.05.2016 - 10 AZR 183/15 (https://dejure.org/2016,20399)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 (https://dejure.org/2016,20399)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Leistungsbeurteilung - paritätische Kommission

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Leistungsbeurteilung - paritätische Kommission

  • rechtsinformationen.bund.de

    Leistungsbeurteilung - paritätische Kommission

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 317 Abs 1 BGB, § 319 Abs 1 S 2 BGB, § 9 Abs 1 ArbGG, § 101 ArbGG
    Leistungsbeurteilung - paritätische Kommission

  • IWW

    § 563 Abs. 1 ZPO, § ... 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, §§ 317, 319 BGB, § 263 ZPO, 319 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 319 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 319 Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 101 ff. ArbGG, § 76 Abs. 5 BetrVG, § 101 ArbGG, § 5 des Gehaltsrahmenabkommens, § 319 BGB, § 9 ArbGG, § 315 BGB, § 315 Abs. 3 BGB

  • Wolters Kluwer

    Eingeschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit der Entscheidungen tariflich geschaffener betrieblicher Kommissionen; Vornahme einer tariflichen Leistungsbeurteilung durch das Gericht bei unverbindlicher Entscheidung der betrieblichen Kommission in entsprechender Anwendung ...

  • Betriebs-Berater

    Gerichtliche Kontrolle bei Leistungsbeurteilungen durch eine paritätische Kommission

  • bag-urteil.com

    Leistungsbeurteilung - paritätische Kommission

  • Techniker Krankenkasse
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsbeurteilung nach ERA-TV NRW; paritätische Kommission; Besetzung

  • rechtsportal.de

    TVG § 1 ; TVG § 4 Abs. 1 S. 2
    Eingeschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit der Entscheidungen tariflich geschaffener betrieblicher Kommissionen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leistungsbeurteilung durch eine paritätische Kommission - und ihre gerichtliche Überprüfung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Leistungsbeurteilung nach ERA-TV NRW - paritätische Kommission - Besetzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 155, 109
  • NZA 2016, 1089
  • BB 2016, 1779
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (16)

  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 393/03

    Paritätische Kommissionen für Verbesserungsvorschläge

    Auszug aus BAG, 18.05.2016 - 10 AZR 183/15
    Eine unzulässige Schiedsgerichtsvereinbarung liegt erst dann vor, wenn der dritten Stelle nicht nur die Feststellung von Tatsachen, sondern darüber hinaus auch deren verbindliche Subsumtion unter einzelne Tatbestandsmerkmale - etwa im Bereich der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe - übertragen wird (BAG 20. Januar 2004 - 9 AZR 393/03 - zu B I 2 der Gründe mwN, BAGE 109, 193).

    Verfahrensfehler sind beachtlich, wenn sie sich auf das Ergebnis ausgewirkt haben können; die Entscheidung ist dann unverbindlich (BAG 20. Januar 2004 - 9 AZR 393/03 - zu B I 4 der Gründe, BAGE 109, 193).

    Die Entscheidung soll dabei betriebsnah und fachkundig durch Personen erfolgen, denen die betrieblichen Verhältnisse bekannt und die mit den jeweiligen Sachverhalten vertraut sind (vgl. zu diesem Aspekt unter anderem Blickwinkel: BAG 17. März 2005 - 8 AZR 179/04 - zu II 2 d der Gründe; 20. Januar 2004 - 9 AZR 393/03 - zu B I 4 der Gründe, BAGE 109, 193).

    Nur so kann die Kommissionsentscheidung gegenüber den Arbeitsvertragsparteien überzeugend wirken und nur so ist es dem Gericht möglich festzustellen, ob die Entscheidung grob unrichtig ist (BAG 17. März 2005 - 8 AZR 179/04 - zu II 2 d der Gründe mwN; 20. Januar 2004 - 9 AZR 393/03 - zu B I 4 der Gründe mwN, BAGE 109, 193).

    Einer nochmaligen Überprüfung durch die Schiedsgutachterstelle steht grundsätzlich das arbeitsgerichtliche Beschleunigungsgebot des § 9 ArbGG entgegen (vgl. BAG 17. März 2005 - 8 AZR 179/04 - zu II 2 e der Gründe; 20. Januar 2004 - 9 AZR 393/03 - zu B II der Gründe, BAGE 109, 193).

  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 431/13

    Betrieblicher Verbesserungsvorschlag - Verjährung

    Auszug aus BAG, 18.05.2016 - 10 AZR 183/15
    Er ist hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO und auf ein Gestaltungsurteil zur Leistungsbestimmung in entsprechender Anwendung der §§ 317, 319 BGB gerichtet (BAG 16. Dezember 2014 - 9 AZR 431/13 - Rn. 30 mwN).

    Prüfungsgegenstand ist danach die Entscheidung der paritätischen Kommission und nicht mehr die ursprüngliche Beurteilung (vgl. im Fall der Entscheidung einer paritätischen Kommission über einen Verbesserungsvorschlag BAG 16. Dezember 2014 - 9 AZR 431/13 - Rn. 29).

    Derartige Schiedsgutachtenvereinbarungen binden ausschließlich materiell-rechtlich und verstoßen daher nicht gegen das im arbeitsgerichtlichen Verfahren gemäß § 101 ArbGG mit wenigen Ausnahmen geltende Verbot der Schiedsgerichtsbarkeit (st. Rspr., zuletzt zB BAG 16. Dezember 2014 - 9 AZR 431/13 - Rn. 26 f. mwN).

    Der Ausspruch des Gerichts tritt an die Stelle der Entscheidung der paritätischen Kommission (vgl. zur Festsetzung einer Prämie für einen Verbesserungsvorschlag BAG 16. Dezember 2014 - 9 AZR 431/13 - Rn. 30 mwN).

  • BAG, 17.03.2005 - 8 AZR 179/04

    Eingruppierung eines Kfz-Mechanikers in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BAG, 18.05.2016 - 10 AZR 183/15
    Die Entscheidung soll dabei betriebsnah und fachkundig durch Personen erfolgen, denen die betrieblichen Verhältnisse bekannt und die mit den jeweiligen Sachverhalten vertraut sind (vgl. zu diesem Aspekt unter anderem Blickwinkel: BAG 17. März 2005 - 8 AZR 179/04 - zu II 2 d der Gründe; 20. Januar 2004 - 9 AZR 393/03 - zu B I 4 der Gründe, BAGE 109, 193).

    Nur so kann die Kommissionsentscheidung gegenüber den Arbeitsvertragsparteien überzeugend wirken und nur so ist es dem Gericht möglich festzustellen, ob die Entscheidung grob unrichtig ist (BAG 17. März 2005 - 8 AZR 179/04 - zu II 2 d der Gründe mwN; 20. Januar 2004 - 9 AZR 393/03 - zu B I 4 der Gründe mwN, BAGE 109, 193).

    Einer nochmaligen Überprüfung durch die Schiedsgutachterstelle steht grundsätzlich das arbeitsgerichtliche Beschleunigungsgebot des § 9 ArbGG entgegen (vgl. BAG 17. März 2005 - 8 AZR 179/04 - zu II 2 e der Gründe; 20. Januar 2004 - 9 AZR 393/03 - zu B II der Gründe, BAGE 109, 193).

  • BAG, 18.06.2014 - 10 AZR 699/13

    Leistungsentgelt (ERA-TV) - Beurteilung

    Auszug aus BAG, 18.05.2016 - 10 AZR 183/15
    Es erfolgt insofern keine Subsumtion von bestimmten Tatsachen unter eine Rechtsnorm (vgl. zu § 17.2.6 ERA-TV BW BAG 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - Rn. 39, 45, BAGE 148, 271; ebenso schon zur Leistungszulage nach § 5 des Gehaltsrahmenabkommens vom 19. Februar 1975 für die Angestellten der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie NRW BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - zu III 2 d der Gründe).

    Rn. 47 dd) Bei der Würdigung des zu erwartenden Vortrags der Parteien wird die von den Tarifvertragsparteien getroffene materiell-rechtliche Wertung, welche Leistung von einem durchschnittlich geeigneten Beschäftigten ohne gesteigerte Anstrengung auf Dauer zu erreichen ist (vgl. § 10 Nr. 2 Abs. 1 ERA-TV NRW), zu berücksichtigen sein (vgl. zu Auswirkungen auf die Darlegungs- und Beweislast nach ERA-TV BW BAG 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - Rn. 41 ff., BAGE 148, 271).

  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 468/96

    Tarifliche Leistungsbeurteilung - Leistungszulage

    Auszug aus BAG, 18.05.2016 - 10 AZR 183/15
    Dabei bringt die Norm durch den Verweis auf §§ 101 ff. ArbGG bzw. § 76 Abs. 5 BetrVG zum Ausdruck, dass sowohl die innerbetriebliche Entscheidung als auch die der tariflichen Einigungsstelle nur einer eingeschränkten Überprüfung unterliegen soll (vgl. zur Bedeutung eines Verweises auf § 101 ArbGG schon BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - zu III 2 d der Gründe).

    Es erfolgt insofern keine Subsumtion von bestimmten Tatsachen unter eine Rechtsnorm (…vgl. zu § 17.2.6 ERA-TV BW BAG 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - Rn. 39, 45, BAGE 148, 271; ebenso schon zur Leistungszulage nach § 5 des Gehaltsrahmenabkommens vom 19. Februar 1975 für die Angestellten der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie NRW BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - zu III 2 d der Gründe).

  • BGH, 20.07.2010 - EnZR 23/09

    Stromnetznutzungsentgelt IV

    Auszug aus BAG, 18.05.2016 - 10 AZR 183/15
    Rn. 44 aa) Die richterliche Ersatzbestimmung in entsprechender Anwendung von § 319 Abs. 1 Satz 2 BGB ist vom Gericht auf Grundlage des Vortrags der Parteien zu treffen (…vgl. zur Ersatzleistungsbestimmung iSv. § 315 Abs. 3 BGB: BGH 8. November 2011 - EnZR 32/10 - Rn. 24; 20. Juli 2010 - EnZR 23/09 - Rn. 39).
  • BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 364/13

    Bonusanspruch - Ermittlung des EBITDA

    Auszug aus BAG, 18.05.2016 - 10 AZR 183/15
    Eine Entscheidung durch das Revisionsgericht kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn alle maßgeblichen Tatsachen feststehen (vgl. zu einem solchen Fall bei der Leistungsbestimmung nach § 315 BGB BAG 11. Dezember 2013 - 10 AZR 364/13 - Rn. 30).
  • BGH, 27.06.2001 - VIII ZR 235/00

    Auslegung der Bezeichnung des Schiedsgutachters in einer Schiedsgutachterklausel; …

    Auszug aus BAG, 18.05.2016 - 10 AZR 183/15
    Es ist nicht nur dann offenbar unrichtig, wenn sich einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter - sei es auch erst nach eingehender Prüfung - offensichtliche Fehler aufdrängen, die das Gesamtergebnis verfälschen, sondern auch dann, wenn die Ausführungen so lückenhaft sind, dass selbst der Fachmann das Ergebnis aus dem Zusammenhang des Gutachtens nicht überprüfen kann (vgl. BGH 27. Juni 2001 - VIII ZR 235/00 - zu II 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 679/12

    Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - billiges Ermessen

    Auszug aus BAG, 18.05.2016 - 10 AZR 183/15
    Die Leistungsbeurteilung entsprechend § 319 Abs. 1 Satz 2 BGB ist wegen der zu berücksichtigenden Umstände des Einzelfalls vorrangig den Tatsachengerichten vorbehalten (…Staudinger/Rieble § 319 Rn. 44; vgl. zur Leistungsbestimmung nach § 315 BGB BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 679/12 - Rn. 35 mwN).
  • BGH, 08.11.2011 - EnZR 32/10

    Rückforderung unter Vorbehalt gezahlter Stromnetznutzungsentgelte: Einseitiges …

    Auszug aus BAG, 18.05.2016 - 10 AZR 183/15
    Rn. 44 aa) Die richterliche Ersatzbestimmung in entsprechender Anwendung von § 319 Abs. 1 Satz 2 BGB ist vom Gericht auf Grundlage des Vortrags der Parteien zu treffen (vgl. zur Ersatzleistungsbestimmung iSv. § 315 Abs. 3 BGB: BGH 8. November 2011 - EnZR 32/10 - Rn. 24;… 20. Juli 2010 - EnZR 23/09 - Rn. 39).
  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12

    Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage

  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 52/12

    Schiedsgutachtenvertrag im engeren Sinne: Aufschiebung der Fälligkeit der …

  • BGH, 17.01.2013 - III ZR 10/12

    Schiedsgutachtervertrag: Werkvertragliche Schadensersatzansprüche der nicht am …

  • BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 42/15

    Sonderzahlung - Berechnung des Monatsverdienstes - Alterssicherung

  • LAG Hamm, 23.10.2014 - 16 Sa 783/14

    Besetzung der paritätischen Kommission gem. § 10 Abs. 7 ERA zum Tarifvertrag der …

  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 934/78

    Tarifvertrag - Dienstunfähigkeit - Feststellung durch Arzt - Lohntarifvertrag der …

  • BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14

    Bonusanspruch - gerichtliche Leistungsbestimmung

    Die Leistungsbestimmung nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB ist wegen der zu berücksichtigenden Umstände des Einzelfalls vorrangig den Tatsachengerichten vorbehalten (…BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 679/12 - Rn. 35 mwN; vgl. auch BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - Rn. 42 [zu § 319 Abs. 1 Satz 2 BGB]).

    Eine Darlegungs- und Beweislast im prozessualen Sinn besteht insoweit nicht, doch ist jede Partei gehalten, die für ihre Position sprechenden Umstände vorzutragen, weil das Gericht nur die ihm bekannten Umstände in seine Bestimmung einbringen kann (…Staudinger/Rieble § 315 Rn. 521;… BGB-RGRK/Ballhaus 12. Aufl. § 315 BGB Rn. 19; BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - Rn. 44 [zu § 319 Abs. 1 Satz 2 BGB]).

  • BAG, 19.02.2020 - 10 AZR 19/19

    Leistungszulage - außergerichtliches Vorverfahren

    Um eine unzulässige Schiedsgerichtsvereinbarung handelt es sich erst dann, wenn der dritten Stelle nicht nur übertragen ist, Tatsachen festzustellen, sondern sie darüber hinaus Tatsachen verbindlich unter einzelne Tatbestandsmerkmale subsumieren darf, etwa im Bereich auszufüllender unbestimmter Rechtsbegriffe (…BAG 26. April 2018 - 3 AZR 738/16 - Rn. 38, BAGE 162, 361; 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - Rn. 21, BAGE 155, 109;… 16. Dezember 2014 - 9 AZR 431/13 - Rn. 27; 20. Januar 2004 - 9 AZR 393/03 - zu B I 2 der Gründe mwN, BAGE 109, 193).

    Rn. 26 a) Aus den Bestimmungen des ERA-TV und des MTV ergibt sich zwar nicht ausdrücklich, dass sowohl die innerbetriebliche Entscheidung als auch die der tariflichen Gütestelle nur einer eingeschränkten Überprüfung unterliegen sollen und damit eine Schiedsgutachtenvereinbarung getroffen wurde (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - Rn. 20, BAGE 155, 109).

    Der Beurteilende subsumiert keine bestimmten Tatsachen unter eine Rechtsnorm (vgl. zu § 10 Nr. 14 ERA-TV NRW: BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - Rn. 22, BAGE 155, 109;… zu § 17.2.6 ERA-TV BW: BAG 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - Rn. 39, 45, BAGE 148, 271; ebenso schon zu der Leistungszulage nach § 5 des Gehaltsrahmenabkommens vom 19. Februar 1975 für die Angestellten der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie NRW: BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - zu III 2 d der Gründe).

    Rn. 30 b) Mit der Vereinbarung eines innerbetrieblichen und tariflichen Einspruchsverfahrens bei Leistungsbeurteilungen verfolgen die Tarifvertragsparteien den Zweck, den innerbetrieblichen Sachverstand und den der Tarifvertragsparteien bei der Bewertung der Arbeitsaufgaben zu nutzen (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - Rn. 33, BAGE 155, 109).

    Sie überprüfen bei einer Beanstandung, ob die Leistungsbeurteilung im Betrieb zutreffend vorgenommen wurde (BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - Rn. 33, BAGE 155, 109).

    Vielmehr sind die ergangenen Entscheidungen im arbeitsgerichtlichen Prozess in entsprechender Anwendung der §§ 317, 319 BGB nur eingeschränkt zu überprüfen (BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - Rn. 23, BAGE 155, 109;… 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - Rn. 45, BAGE 148, 271; 20. Januar 2004 - 9 AZR 393/03 - zu B I 4 der Gründe, BAGE 109, 193; 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - zu III 3 der Gründe).

    Die Entscheidung ist dann unverbindlich (BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - Rn. 24, BAGE 155, 109; 20. Januar 2004 - 9 AZR 393/03 - zu B I 4 der Gründe, BAGE 109, 193).

    Da die in einem Schiedsgutachten getroffene Feststellung als solche nicht "unbillig" sein kann, sondern nur darauf zu überprüfen ist, ob sie den tatsächlichen Verhältnissen entspricht, kann sie bei entsprechender Anwendung des § 319 BGB nur dann nicht verbindlich sein, wenn sie offenbar unrichtig ist (BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - Rn. 25, BAGE 155, 109; 18. Dezember 1980 - 2 AZR 934/78 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 34, 365;… BGH 17. Januar 2013 - III ZR 10/12 - Rn. 13, 16).

    Die gerichtliche Tatsachenfeststellung ersetzt die Entscheidungen der paritätischen Gremien (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - Rn. 40, 45, BAGE 155, 109;… BGH 4. Juli 2013 - III ZR 52/12 - Rn. 32).

    Jede Partei ist jedoch gehalten, die für ihre Position sprechenden Umstände vorzutragen, weil das Gericht nur die ihm bekannten Umstände in seine Tatsachenfeststellung einbringen kann (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - Rn. 44, BAGE 155, 109).

  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16

    Bonuszahlung - billiges Ermessen - Revisibilität

    Ihn konnte und musste das Landesarbeitsgericht daher nicht berücksichtigen (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - Rn. 44, BAGE 155, 109 [zu § 319 Abs. 1 Satz 2 BGB]).
  • BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 738/16

    Altersversorgung - Rechtskraft des Versorgungsausgleichs

    Solche durch Entscheidungen paritätischer Kommissionen ergangenen Schiedsgutachten sind im arbeitsgerichtlichen Verfahren in entsprechender Anwendung der §§ 317, 319 BGB nur eingeschränkt zu überprüfen (…vgl. etwa BAG 16. Dezember 2014 - 9 AZR 431/13 - Rn. 26 f.; für Tarifverträge BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - Rn. 20 ff., BAGE 155, 109).

    Die darin liegende Schiedsgutachtenvereinbarung verstößt nicht gegen das im Arbeitsrecht grundsätzlich geltende Verbot der Schiedsgerichtsbarkeit (§ 101 ArbGG), da die für das arbeitsgerichtliche Verfahren aus der Gutachtenabrede folgende Bindung allein materiellrechtlicher Natur ist (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - Rn. 21, aaO;… 16. Dezember 2014 - 9 AZR 431/13 - aaO).

    Eine unzulässige Schiedsgerichtsvereinbarung liegt hingegen dann vor, wenn der dritten Stelle nicht nur die Feststellung von Tatsachen, sondern darüber hinaus auch deren verbindliche Subsumtion unter einzelne Tatbestandsmerkmale - etwa im Bereich der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe - übertragen wird (BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - Rn. 21, aaO;… 16. Dezember 2014 - 9 AZR 431/13 - Rn. 27; 20. Januar 2004 - 9 AZR 393/03 - zu B I 2 der Gründe mwN, BAGE 109, 193).

  • LAG Hessen, 08.05.2024 - 18 Sa 945/23

    Richtigkeit einer Leistungsbeurteilung nach dem tariflichen Verfahren gemäß § 8 …

    Denn §§ 8 Ziff. 7, 11 ERA verlangen, zunächst das innerbetriebliche Anspruchsverfahren zu durchlaufen, bevor dann gemäß § 11 Abs. 3 ERA Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden kann (…vgl. BAG Urteil vom 19. Februar 2020 - 10 AZR 19/19 - juris - Rz. 21 f.,27 f.; BAG Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - juris, Rz. 20 f.).

    Solange es an einer solchen fehlt, ist deshalb das bisherige Leistungsentgelt fortzuzahlen (…vgl. BAG Urteil vom 19. Februar 2020 - 10 AZR 19/19 - juris, Rz. 40, 54; BAG Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - juris, Rz. 24;… BAG Urteil vom 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - juris, Rz. 34).

    Ist eine paritätische Kommission vorgesehen bzw. gebildet, muss unterschieden werden, ob deren Entscheidung verbindlich ist, so dass sie nur in entsprechender Anwendung der §§ 317, 319 BGB eingeschränkt zu überprüfen ist (…vgl. BAG Urteil vom 19. Februar 2020 - 10 AZR 19/19 - juris, Rz. 53) oder - weil Verfahrensvorschriften nicht eingehalten wurden oder die Entscheidung offenbar unrichtig ist - die Tatsachenfeststellung in analoger Anwendung von § 319 Abs. 1 S. 2 BGB durch das Gericht vorgenommen werden muss (…vgl. BAG Urteil vom 19. Februar 2020 - 10 AZR 19/19 - juris, Rz. 52 ff.; BAG Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - juris, Rz. 18, 24 ff.).

    Daraus folgt auch, dass eine unwirksame Leistungsbeurteilung den Anspruch auf Zahlung einer Leistungszulage nach der vorhergehenden Leistungsbeurteilung nicht ablösen kann (…vgl. BAG Urteil vom 19. Februar 2020 - 10 AZR 19/19 - juris, Rz. 40, 54; BAG Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - juris, Rz. 24;… BAG Urteil vom 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - juris, Rz. 34).

    Er stellt keinen Gestaltungsantrag (vgl. BAG Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - juris, Rz. 12 ff.), sondern begehrt eine Neubeurteilung durch die Beklagte mit einem bestimmten Ergebnis.

  • LAG Hessen, 11.09.2024 - 18 Sa 856/23
    Denn §§ 8 Ziff. 7, 11 ERA verlangen, zunächst das innerbetriebliche Anspruchsverfahren zu durchlaufen, bevor dann gemäß § 11 Abs. 3 ERA Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden kann (…vgl. BAG Urteil vom 19. Februar 2020 - 10 AZR 19/19 - juris - Rz. 21 f., 27 f.; BAG Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - juris, Rz. 20 f.).

    Solange es an einer solchen fehlt, ist deshalb das bisherige Leistungsentgelt fortzuzahlen (…vgl. BAG Urteil vom 19. Februar 2020 - 10 AZR 19/19 - juris, Rz. 40, 54; BAG Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - juris, Rz. 24;… BAG Urteil vom 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - juris, Rz. 34).

    Ist eine paritätische Kommission vorgesehen bzw. gebildet, muss unterschieden werden, ob deren Entscheidung verbindlich ist, so dass sie nur in entsprechender Anwendung der §§ 317, 319 BGB eingeschränkt zu überprüfen ist (…vgl. BAG Urteil vom 19. Februar 2020 - 10 AZR 19/19 - juris, Rz. 53) oder - weil Verfahrensvorschriften nicht eingehalten wurden oder die Entscheidung offenbar unrichtig ist - die Tatsachenfeststellung in analoger Anwendung von § 319 Abs. 1 S. 2 BGB durch das Gericht vorgenommen werden muss (…vgl. BAG Urteil vom 19. Februar 2020 - 10 AZR 19/19 - juris, Rz. 52 ff.; BAG Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - juris, Rz. 18, 24 ff.).

    Daraus folgt auch, dass eine unwirksame Leistungsbeurteilung den Anspruch auf Zahlung einer Leistungszulage nach der vorhergehenden Leistungsbeurteilung nicht ablösen kann (…vgl. BAG Urteil vom 19. Februar 2020 - 10 AZR 19/19 - juris, Rz. 40, 54; BAG Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - juris, Rz. 24;… BAG Urteil vom 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - juris, Rz. 34).

    Er stellt keinen Gestaltungsantrag (vgl. BAG Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - juris, Rz. 12 ff.), sondern begehrt eine Neubeurteilung durch die Beklagte mit einem bestimmten Ergebnis.

  • LAG Hessen, 08.05.2024 - 18 Sa 1003/23

    Richtigkeit einer Leistungsbeurteilung nach dem tariflichen Verfahren gemäß § 8 …

    Denn §§ 8 Ziff. 7, 11 ERA verlangen, zunächst das innerbetriebliche Anspruchsverfahren zu durchlaufen, bevor dann gemäß § 11 Abs. 3 ERA Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden kann (…vgl. BAG Urteil vom 19. Februar 2020 - 10 AZR 19/19 - juris - Rz. 21 f.,27 f.; BAG Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - juris, Rz. 20 f.).

    Solange es an einer solchen fehlt, ist deshalb das bisherige Leistungsentgelt fortzuzahlen (…vgl. BAG Urteil vom 19. Februar 2020 - 10 AZR 19/19 - juris, Rz. 40, 54; BAG Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - juris, Rz. 24;… BAG Urteil vom 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - juris, Rz. 34).

    Ist eine paritätische Kommission vorgesehen bzw. gebildet, muss unterschieden werden, ob deren Entscheidung verbindlich ist, so dass sie nur in entsprechender Anwendung der §§ 317, 319 BGB eingeschränkt zu überprüfen ist (…vgl. BAG Urteil vom 19. Februar 2020 - 10 AZR 19/19 - juris, Rz. 53) oder - weil Verfahrensvorschriften nicht eingehalten wurden oder die Entscheidung offenbar unrichtig ist - die Tatsachenfeststellung in analoger Anwendung von § 319 Abs. 1 S. 2 BGB durch das Gericht vorgenommen werden muss (…vgl. BAG Urteil vom 19. Februar 2020 - 10 AZR 19/19 - juris, Rz. 52 ff.; BAG Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - juris, Rz. 18, 24 ff.).

    Daraus folgt auch, dass eine unwirksame Leistungsbeurteilung den Anspruch auf Zahlung einer Leistungszulage nach der vorhergehenden Leistungsbeurteilung nicht ablösen kann (…vgl. BAG Urteil vom 19. Februar 2020 - 10 AZR 19/19 - juris, Rz. 40, 54; BAG Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - juris, Rz. 24;… BAG Urteil vom 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - juris, Rz. 34).

    Sie stellt keinen Gestaltungsantrag (vgl. BAG Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - juris, Rz. 12 ff.), sondern begehrt eine Neubeurteilung durch die Beklagte mit einem bestimmten Ergebnis.

  • LAG Hessen, 08.05.2024 - 18 Sa 853/23

    Richtigkeit einer Leistungsbeurteilung nach dem tariflichen Verfahren und …

    Denn §§ 8 Ziff. 7, 11 ERA verlangen, zunächst das innerbetriebliche Anspruchsverfahren zu durchlaufen, bevor dann gemäß § 11 Abs. 3 ERA Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden kann (…vgl. BAG Urteil vom 19. Februar 2020 - 10 AZR 19/19 - juris - Rz. 21 f.,27 f.; BAG Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - juris, Rz. 20 f.).

    Solange es an einer solchen fehlt, ist deshalb das bisherige Leistungsentgelt fortzuzahlen (…vgl. BAG Urteil vom 19. Februar 2020 - 10 AZR 19/19 - juris, Rz. 40, 54; BAG Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - juris, Rz. 24;… BAG Urteil vom 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - juris, Rz. 34).

    Ist eine paritätische Kommission vorgesehen bzw. gebildet, muss unterschieden werden, ob deren Entscheidung verbindlich ist, so dass sie nur in entsprechender Anwendung der §§ 317, 319 BGB eingeschränkt zu überprüfen ist (…vgl. BAG Urteil vom 19. Februar 2020 - 10 AZR 19/19 - juris, Rz. 53) oder - weil Verfahrensvorschriften nicht eingehalten wurden oder die Entscheidung offenbar unrichtig ist - die Tatsachenfeststellung in analoger Anwendung von § 319 Abs. 1 S. 2 BGB durch das Gericht vorgenommen werden muss (…vgl. BAG Urteil vom 19. Februar 2020 - 10 AZR 19/19 - juris, Rz. 52 ff.; BAG Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - juris, Rz. 18, 24 ff.).

    Daraus folgt auch, dass eine unwirksame Leistungsbeurteilung den Anspruch auf Zahlung einer Leistungszulage nach der vorhergehenden Leistungsbeurteilung nicht ablösen kann (…vgl. BAG Urteil vom 19. Februar 2020 - 10 AZR 19/19 - juris, Rz. 40, 54; BAG Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - juris, Rz. 24;… BAG Urteil vom 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - juris, Rz. 34).

    Sie stellt keinen Gestaltungsantrag (vgl. BAG Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - juris, Rz. 12 ff.), sondern begehrt eine Neubeurteilung durch die Beklagte mit einem bestimmten Ergebnis.

  • BAG, 12.11.2025 - 10 AZR 293/24

    Zeitentgelt nach dem Tarifvertrag über ein Entgeltrahmenabkommen für die Metall- …

    Rn. 18 aa) Mit der Vereinbarung eines Einspruchsverfahrens bei Leistungsbeurteilungen verfolgen die Tarifvertragsparteien den Zweck, den innerbetrieblichen Sachverstand bei der Bewertung der Arbeitsaufgaben zu nutzen (…vgl. BAG 19. Februar 2020 - 10 AZR 19/19 - Rn. 30, BAGE 170, 24; 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - Rn. 33, BAGE 155, 109).

    Dabei hat die paritätische Kommission eine eigene Entscheidung zu treffen und nicht nur eine Art Rechtskontrolle der zu überprüfenden Beurteilung vorzunehmen (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - aaO).

    Dabei erfolgt nur eine entsprechende und keine direkte Anwendung der Norm, weil die paritätische Kommission keine Ermessensentscheidung, sondern auf der Grundlage ihres besonderen Sachverstands eine "richtige" Tatsachenfeststellung zu treffen hat, die nur mittelbar der Bestimmung der Leistung dient (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - Rn. 25 mwN, BAGE 155, 109).

    Eine Entscheidung durch das Revisionsgericht kommt jedoch ausnahmsweise in Betracht, wenn alle maßgeblichen Tatsachen feststehen (BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - Rn. 42 mwN, BAGE 155, 109).

    Jede Partei ist jedoch gehalten, die für ihre Position sprechenden Umstände vorzutragen, weil das Gericht nur die ihm bekannten Umstände in seine Tatsachenfeststellung einbringen kann (…vgl. BAG 19. Februar 2020 - 10 AZR 19/19 - Rn. 59, BAGE 170, 24; 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - Rn. 44, BAGE 155, 109).

  • BAG, 12.11.2025 - 10 AZR 153/24

    Zeitentgelt nach dem Tarifvertrag über ein Entgeltrahmenabkommen für die Metall- …

    Rn. 19 (1) Mit der Vereinbarung eines Einspruchsverfahrens bei Leistungsbeurteilungen verfolgen die Tarifvertragsparteien den Zweck, den innerbetrieblichen Sachverstand bei der Bewertung der Arbeitsaufgaben zu nutzen (…vgl. BAG 19. Februar 2020 - 10 AZR 19/19 - Rn. 30, BAGE 170, 24; 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - Rn. 33, BAGE 155, 109).

    Dabei hat die paritätische Kommission eine eigene Entscheidung zu treffen und nicht nur eine Art Rechtskontrolle der zu überprüfenden Beurteilung vorzunehmen (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - aaO).

    Dabei erfolgt nur eine entsprechende und keine direkte Anwendung der Norm, weil die paritätische Kommission keine Ermessensentscheidung, sondern auf der Grundlage ihres besonderen Sachverstands eine "richtige" Tatsachenfeststellung zu treffen hat, die nur mittelbar der Bestimmung der Leistung dient (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - Rn. 25 mwN, BAGE 155, 109).

    Eine Entscheidung durch das Revisionsgericht kommt jedoch ausnahmsweise in Betracht, wenn alle maßgeblichen Tatsachen feststehen (BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - Rn. 42 mwN, BAGE 155, 109).

    Auch wenn eine Darlegungs- und Beweislast im prozessualen Sinn insoweit nicht besteht, ist jede Partei gehalten, die für ihre Position sprechenden Umstände vorzutragen, weil das Gericht nur die ihm bekannten Umstände in seine Tatsachenfeststellung einbringen kann (…vgl. BAG 19. Februar 2020 - 10 AZR 19/19 - Rn. 59, BAGE 170, 24; 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - Rn. 44, aaO).

  • BAG, 12.11.2025 - 10 AZR 165/24

    Zeitentgelt nach dem Tarifvertrag über ein Entgeltrahmenabkommen für die Metall- …

  • BAG, 12.11.2025 - 10 AZR 154/24

    Zeitentgelt nach dem Tarifvertrag über ein Entgeltrahmenabkommen für die Metall- …

  • LAG Hessen, 24.11.2023 - 10 Sa 573/23

    Gestaltungsantrag des Arbeitnehmers auf Festsetzung einer höheren Gesamtpunktzahl …

  • ArbG Mannheim, 06.02.2026 - 7 Ca 175/25

    Tarifliche Eingruppierung - paritätische Kommission - Verfahrensfehler - grobe …

  • LAG Hessen, 07.04.2017 - 14 Sa 303/16

    Auf vertragliche Beziehungen einer Aktiengesellschaft zu Dritten, die von der …

  • LAG Hamm, 14.02.2017 - 7 TaBV 91/16

    Versetzung, Zustimmungsersetzung, vorläufige Maßnahme

  • LAG Hamm, 26.05.2021 - 10 Sa 213/21

    Keine Prämie für Verbesserungsvorschlag; Beschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit …

  • LAG Baden-Württemberg, 18.10.2019 - 9 Sa 25/19

    Betriebsvereinbarung - Auslegung - Bonus - einseitige Leistungsbestimmung - …

  • BAG, 23.07.2019 - 9 AZN 252/19

    Zahlung (widerrufene) Zulage - Erstattung Fortbildungskosten - Zahlung …

  • LAG Hessen, 07.06.2018 - 9 Sa 1128/17

    Mit der Berufung auf das SokaSiG hat der Kläger keinen neuen Streitgegenstand in …

  • LAG Hessen, 15.11.2018 - 9 Sa 1415/16
  • ArbG Kassel, 20.02.2023 - 8 Ca 231/22
  • LAG Nürnberg, 29.10.2019 - 6 Sa 175/19

    Firmentarifvertrag - paritätische Kommission - Gerichtliche Überprüfung einer …

  • LAG Hamm, 17.07.2020 - 1 Sa 211/20

    Korrigierende Rückgruppierung ERA NRW, Entgeltrahmenabkommen NRW Besonderes …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.09.2017 - 22 Sa 1701/16

    Klageänderung; Änderung der Rechtslage; Zweifel Verfassungsmäßigkeit SoKaSiG

  • LAG Hessen, 08.02.2018 - 9 Sa 740/16

    1. Mit der Berufung auf das SokaSiG hat der Kläger keinen neuen Streitgegenstand …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.04.2022 - 6 Sa 378/21

    Stellenbeschreibung - tarifliche Eingruppierung - Personalbeurteilung - …

  • LAG Niedersachsen, 29.11.2018 - 7 Sa 19/18

    Abgrenzung der Vergütungssysteme für "Arbeiter" und "Angestellte"; Eingruppierung …

  • LAG Hessen, 09.05.2025 - 14 SLa 681/24
  • VGH Bayern, 20.01.2017 - 6 ZB 16.1464

    Keine Prämierung eines während der Dienstzeit entwickelten …

  • ArbG Düsseldorf, 02.11.2023 - 10 Ca 3392/23

    Bonusanspruch nach billigem Ermessen - richterliche Ersatzleistunsbestimmung

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