Rechtsprechung
| BAG, 21.09.2016 - 10 AZN 67/16 |
Volltextveröffentlichungen (15)
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Prozessverbindung - gesetzlicher Richter
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Prozessverbindung - gesetzlicher Richter
- rechtsinformationen.bund.de
Prozessverbindung - gesetzlicher Richter
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 147 ZPO, § 145 Abs 1 S 2 ZPO, § 547 Nr 1 ZPO, Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG
Prozessverbindung - gesetzlicher Richter - IWW
§ 72 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 1 ArbGG, § ... 547 Nr. 1 ZPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 72 Abs. 5 ArbGG, § 557 Abs. 2 ZPO, § 145 ZPO, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Alt. 1 ArbGG, § 147 ZPO, § 15 Abs. 2 Satz 2, § 19 Abs. 4 Satz 1 BVerfGG, § 295 Abs. 2 ZPO, § 145 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 45 Abs. 2 ArbGG, § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG, § 72a Abs. 7 ArbGG
- Wolters Kluwer
Geschäftsverteilungsplan und gesetzlicher Richter; Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts
- bag-urteil.com
Prozessverbindung - gesetzlicher Richter
- Betriebs-Berater
Zulässigkeit einer spruchkörperübergreifenden Verbindung mehrerer Prozesse
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prozessverbindung; gesetzlicher Richter
- rechtsportal.de
Geschäftsverteilungsplan und gesetzlicher Richter
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Spruchkörperübergreifende Prozessverbindung - und der gesetzliche Richter
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Prozessverbindung - gesetzlicher Richter
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BAGE 156, 359
- NJW 2016, 3613
- ZIP 2016, 2504
- MDR 2017, 298
- NZA 2016, 1352
- BB 2016, 2676
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (24)
- BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 565/00
Gesetzlicher Richter bei kammerübergreifender Verbindung durch das LArbG
Auszug aus BAG, 21.09.2016 - 10 AZN 67/16
Die Forderung, der zuständige Richter müsse sich möglichst eindeutig aus einer allgemeinen Norm ergeben, schließt ein begrenztes Ermessen bei der Richterbestimmung für den Einzelfall jedenfalls dann nicht aus, wenn sie in der Hand eines unabhängigen Richters liegt (…vgl. BVerfG 12. November 2008 - 1 BvR 2788/08 - Rn. 12;… 14. Juni 2007 - 2 BvR 1447/05, 2 BvR 136/05 - Rn. 109, BVerfGE 118, 212; aA BAG 22. März 2001 - 8 AZR 565/00 - zu A II der Gründe).Angesichts dieser Zweckbindung der Ermessensentscheidung ist auch aus verfassungsrechtlichen Gründen eine spruchkörperübergreifende Verbindung von Prozessen im Rahmen von § 147 ZPO grundsätzlich möglich und wird - angesichts eines sonst nur sehr eingeschränkten Anwendungsbereichs der Norm - von der einhelligen Auffassung im Schrifttum nicht infrage gestellt (…vgl. Thomas/Putzo/Reichold ZPO 37. Aufl. § 147 Rn. 1;… Zöller/Greger ZPO § 147 Rn. 2;… Musielak/Voit/Stadler ZPO § 147 Rn. 2;… MüKoZPO/Fritsche § 147 Rn. 3;… Stein/Jonas/Leipold ZPO § 147 Rn. 2, 15;… Wieczorek/Schütze/Smid ZPO § 147 Rn. 4; aA allerdings BAG 22. März 2001 - 8 AZR 565/00 - zu A I und II der Gründe).
Rn. 21 bb) Soweit in Rechtsprechung und Literatur als Voraussetzung für einen spruchkörperübergreifenden Verbindungsbeschluss eine Zustimmung der Parteien hierzu verlangt wird (vgl. BAG 22. März 2001 - 8 AZR 565/00 - zu A II der Gründe;… Zöller/Greger ZPO § 147 Rn. 2;… Musielak/Voit/Stadler ZPO § 147 Rn. 2;… Stein/Jonas/Leipold ZPO § 147 Rn. 15;… BeckOK ZPO/Wendtland Stand 1. Juli 2016 ZPO § 147 Rn. 7;… wohl auch MüKoZPO/Fritsche § 147 Rn. 8;… unklar Wieczorek/Schütze/Smid ZPO § 147 Rn. 10), findet dies allerdings weder in der Zivilprozessordnung noch im Grundgesetz eine Stütze.
Angesichts dessen kann die Wirksamkeit eines Verbindungsbeschlusses nach § 147 ZPO nicht von der Zustimmung der Parteien hierzu abhängen (wie hier Fischer MDR 1996, 239 f.;… unklar Wieczorek/Schütze/Smid ZPO § 147 Rn. 10; aA BAG 22. März 2001 - 8 AZR 565/00 - zu A II der Gründe).
Rn. 30 II. Einer Vorlage an den Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts nach § 45 Abs. 2 ArbGG bedurfte es nicht, da der Achte Senat auf eine Anfrage des Zehnten Senats gemäß § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG am 23. Juni 2016 (- 8 AS 2/16 -) beschlossen hat, nicht mehr an seiner im Urteil vom 22. März 2001 (- 8 AZR 565/00 - zu A I und II der Gründe) geäußerten Rechtsauffassung festzuhalten, wonach eine spruchkörperübergreifende Verbindung von Rechtsstreitigkeiten als Ermessensentscheidung nach § 147 ZPO wegen Verstoßes gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter iSv. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundsätzlich unzulässig und ein solches Vorgehen nur mit Einverständnis der Parteien möglich ist.
- LAG Nürnberg, 30.11.2015 - 2 Sa 644/14
Sonderzahlung - Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht - vergleichbare Lage - …
Auszug aus BAG, 21.09.2016 - 10 AZN 67/16
Auf die Beschwerde des Klägers zu 2. wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 30. November 2015 - 2 Sa 644/14 - insoweit aufgehoben, als es auf die Berufung der Beklagten das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 27. November 2014 - 8 Ca 312/14 - abgeändert und die Klage des Klägers zu 2. abgewiesen hat.Rn. 5 Der Vorsitzende der Kammer 2 erließ am 21. Mai 2015 einen nicht begründeten Beschluss, wonach die Verfahren - 2 Sa 644/14 - und - 3 Sa 119/15 - zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung miteinander verbunden und unter dem Aktenzeichen - 2 Sa 644/14 - weitergeführt werden.
In der Folgezeit erwiderte der Kläger zu 2. (nunmehr unter dem Aktenzeichen - 2 Sa 644/14 -) auf die Berufungsbegründung der Beklagten und nahm dabei Bezug auf die Berufungserwiderung des Klägers zu 1. In der gemeinsamen Verhandlung beider Berufungen vor der Kammer 2 stellten die Parteien Anträge.
- BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11
Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer …
Auszug aus BAG, 21.09.2016 - 10 AZN 67/16
Durch einen schlichten error in procedendo wird niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen (vgl. BVerfG 16. Dezember 2014 - 1 BvR 2142/11 - Rn. 71, BVerfGE 138, 64).Es müssen daher von Verfassungs wegen allgemeine Regelungen darüber bestehen, welches Gericht, welcher Spruchkörper und welche Richter zur Entscheidung des Einzelfalls berufen sind (vgl. BVerfG 16. Dezember 2014 - 1 BvR 2142/11 - Rn. 67, BVerfGE 138, 64).
- BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
Amtszeit eines Verfassungsrichters
Auszug aus BAG, 21.09.2016 - 10 AZN 67/16
Die Verfahrensgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG sichert nicht nur die Freiheit vor Eingriffen durch Organe der Legislative und Exekutive; ihre Schutzfunktion richtet sich auch nach "innen", also darauf, dass niemand durch Maßnahmen der Gerichtsorganisation dem in seiner Sache gesetzlich berufenen Richter entzogen wird (vgl. BVerfG 10. Juli 1990 - 1 BvR 984/87, 1 BvR 985/87 - zu C II 2 der Gründe, BVerfGE 82, 286).Rn. 17 aa) In gleicher Weise wie der gesetzliche Richter bei der Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe in einer Zuständigkeitsregelung noch in hinreichendem Maße vorausbestimmt ist (vgl. BVerfG 10. Juli 1990 - 1 BvR 984/87, 1 BvR 985/87 - zu C II 3 b der Gründe, BVerfGE 82, 286) und in Sonderfällen vom Gesetzgeber die Bestimmung des gesetzlichen Richters durch ein Losverfahren als mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar angesehen wird (vgl. § 15 Abs. 2 Satz 2, § 19 Abs. 4 Satz 1 BVerfGG; vgl. hierzu BT-Drs. 10/2951 Anlage 1 S. 9), macht auch ein am Zweck der gesetzlichen Regelung auszurichtendes Ermessen bei der Anwendung prozessualer Vorschriften den gesetzlichen Richter nicht unbestimmt (vgl. BVerfG 2. Februar 1988 - 2 BvR 702/84, 2 BvR 1106/84 - zu C I 3 der Gründe, BVerfGE 78, 7).
- BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09
Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in …
Auszug aus BAG, 21.09.2016 - 10 AZN 67/16
Die Gerichte sind bei der ihnen obliegenden Anwendung der vom Gesetzgeber geschaffenen Zuständigkeitsordnung verpflichtet, dem Gewährleistungsgehalt und der Schutzwirkung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG angemessen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - Rn. 7 f., BVerfGK 15, 111).Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur angesichts der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfG 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - Rn. 10, BVerfGK 15, 111).
- BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der mit einer …
Auszug aus BAG, 21.09.2016 - 10 AZN 67/16
Dadurch soll jede sachwidrige Einflussnahme auf die rechtsprechende Tätigkeit von innen und von außen verhindert werden (vgl. BVerfG 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 - Rn. 17). - BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14
Absoluter Revisionsgrund des § 547 Nr. 1 ZPO - analoge Anwendung von § 72a Abs. 7 …
Auszug aus BAG, 21.09.2016 - 10 AZN 67/16
Rn. 31 III. Zur Beschleunigung des Verfahrens hat der Senat in analoger Anwendung des § 72a Abs. 7 ArbGG das Urteil, soweit es den Kläger zu 2. betrifft, aufgehoben und den Rechtsstreit insoweit an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen (vgl. dazu ausführlich BAG 5. Juni 2014 - 6 AZN 267/14 - Rn. 36 ff., BAGE 148, 206). - BVerfG, 14.12.2015 - 2 BvR 3073/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …
Auszug aus BAG, 21.09.2016 - 10 AZN 67/16
Hierdurch wird gewährleistet, dass der Einzelne nicht bloßes Objekt des Verfahrens ist, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen kann, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfG 14. Dezember 2015 - 2 BvR 3073/14 - Rn. 10 mwN). - BGH, 15.10.2013 - II ZR 112/11
Verzichtbarkeit des Rechts auf den gesetzlichen Richter; Wirksamkeit der Gründung …
Auszug aus BAG, 21.09.2016 - 10 AZN 67/16
Darüber hinaus wäre eine Zustimmung der Parteien nach allgemeiner Meinung auch nicht geeignet, einen Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter zu heilen, da es sich bei Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG um eine Vorschrift im Sinne von § 295 Abs. 2 ZPO handelt, auf deren Befolgung eine Partei nicht wirksam verzichten kann (vgl. BAG 25. August 1983 - 6 ABR 31/82 - zu III der Gründe, BAGE 43, 258; BGH 15. Oktober 2013 - II ZR 112/11 - Rn. 7; 19. Oktober 1992 - II ZR 171/91 - BVerwG 23. August 1996 - 8 C 19.95 - BVerwGE 102, 7;… BSG 24. Oktober 2013 - B 13 R 240/12 B - Rn. 10;… 12. Mai 1993 - 6 RKa 25/92 - MüKoZPO/Prütting § 295 Rn. 10, 22;… Musielak/Voit/Huber ZPO § 295 Rn. 3). - BGH, 19.10.1992 - II ZR 171/91
Heilung unwirksamer Bestellung des Einzelrichters
Auszug aus BAG, 21.09.2016 - 10 AZN 67/16
Darüber hinaus wäre eine Zustimmung der Parteien nach allgemeiner Meinung auch nicht geeignet, einen Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter zu heilen, da es sich bei Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG um eine Vorschrift im Sinne von § 295 Abs. 2 ZPO handelt, auf deren Befolgung eine Partei nicht wirksam verzichten kann (vgl. BAG 25. August 1983 - 6 ABR 31/82 - zu III der Gründe, BAGE 43, 258;… BGH 15. Oktober 2013 - II ZR 112/11 - Rn. 7; 19. Oktober 1992 - II ZR 171/91 - BVerwG 23. August 1996 - 8 C 19.95 - BVerwGE 102, 7;… BSG 24. Oktober 2013 - B 13 R 240/12 B - Rn. 10;… 12. Mai 1993 - 6 RKa 25/92 - MüKoZPO/Prütting § 295 Rn. 10, 22;… Musielak/Voit/Huber ZPO § 295 Rn. 3). - BVerwG, 23.08.1996 - 8 C 19.95
Verfassungsrecht - Anspruch auf den gesetzlichen Richter
- BSG, 24.10.2013 - B 13 R 240/12 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - vorschriftsmäßige Besetzung des …
- LAG Köln, 14.06.2010 - 4 Ta 211/10
Unzulässigkeit spruchkörperübergreifender Verbindung außerhalb des …
- BAG, 25.08.1983 - 6 ABR 31/82
Verfahrensentscheidung
- BGH, 06.01.1953 - 2 StR 162/52
Rechtsmittel
- BSG, 12.05.1993 - 6 RKa 25/92
Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Senats eines …
- RG, 27.05.1892 - 1395/92
1. Kann der Angeklagte einen Revisionsgrund daraus herleiten, daß das Gericht, …
- BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05
Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung
- BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an …
- BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15
Nichtannahmebeschluss: Konkurrentenstreit um Besetzung der Stelle eines …
- BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90
Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters
- BGH, 06.07.1995 - I ZR 20/93
Anfechtbarkeit der Trennung von Verfahren; Organisation des Umschlaglagers eines …
- BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2788/08
Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstand des
- BVerfG, 02.02.1988 - 2 BvR 702/84
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Klageabweisung wegen Unbeachtlichkeit …
- BGH, 14.11.2017 - VI ZR 534/15
Schmerzensgeld bei schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung: Schwere Beleidigung …
Rn. 13 Der vom Kläger geltend gemachten Gefahr sich widersprechender Entscheidungen aufgrund der Trennung des Verfahrens in der ersten Instanz kann durch eine grundsätzlich mögliche (Wieder-)Verbindung im Revisionsverfahren (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1995 - I ZR 20/93, NJW 1995, 3120) oder in der Berufungsinstanz (vgl. dazu BAG, NZA 2016, 1352) oder durch eine Zurückverweisung nicht mehr begegnet werden. - OLG Stuttgart, 01.07.2020 - 16a W 3/20
Richterablehnung wegen grober Verfahrensfehler in einem Schadensersatzprozess im …
Ist hiermit ein Wechsel des Spruchkörpers verbunden, ist für eine Verbindung aufgrund des Grundsatzes des gesetzlichen Richters (vgl. Art. 101 Abs. 1 GG) eine Zustimmung der Parteien (…so Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 147 Rn. 2) oder sogar eine Regelung im Geschäftsverteilungsplan erforderlich (so BAG, Beschl. v. 21.09.2016 - 10 AZN 67/16, MDR 2017, 298, juris Rn. 23). - BAG, 21.03.2024 - 6 AZR 45/23
Nichtigkeitsklage - Verletzung Vorlagepflicht
Rn. 10 I. Der Senat ist entgegen der von der Klägerin ausdrücklich erhobenen Rüge nach dem zum Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblichen (…vgl. BAG 16. Oktober 2018 - 3 AZR 547/17 - Rn. 13, BAGE 164, 38; 21. September 2016 - 10 AZN 67/16 - Rn. 28, BAGE 156, 359;… 22. August 2016 - 2 AZB 26/16 - Rn. 9) Geschäftsverteilungsplan des Bundesarbeitsgerichts für das Jahr 2024 (GVP 2024) für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits zuständig.
- BAG, 25.01.2024 - 10 AZN 677/23
Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund - gerichtsinterne Vorgänge - …
Die Gerichte sind bei der ihnen obliegenden Anwendung der vom Gesetzgeber geschaffenen Zuständigkeitsordnung verpflichtet, dem Gewährleistungsgehalt und der Schutzwirkung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG angemessen Rechnung zu tragen (…BAG 31. Juli 2018 - 3 AZN 320/18 - Rn. 20, BAGE 163, 183; 21. September 2016 - 10 AZN 67/16 - Rn. 12, BAGE 156, 359;… vgl. BVerfG 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - Rn. 7 f.).Diese Maßstäbe gelten auch für die Frage, ob ein Gericht vorschriftsmäßig iSv. § 547 Nr. 1 ZPO besetzt gewesen ist (BAG 21. September 2016 - 10 AZN 67/16 - Rn. 13, BAGE 156, 359).
- BAG, 20.06.2023 - 1 AZN 99/23
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan - Hilfsliste
Diese Maßstäbe gelten auch für die Frage, ob ein Gericht vorschriftsmäßig iSv. § 547 Nr. 1 ZPO besetzt gewesen ist (BAG 21. September 2016 - 10 AZN 67/16 - Rn. 13, BAGE 156, 359). - LAG Nürnberg, 08.07.2020 - 2 Sa 379/19
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Hierzu müssen allgemeine Regelungen darüber bestehen, welches Gericht, welcher Spruchkörper und welcher Richter zur Entscheidung des Einzelfalls berufen sind (BAG 21.09.2016 - 10 AZN 67/16 - Rn. 22, 23, juris).
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