Rechtsprechung
| BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 452/17 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesarbeitsgericht
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung
- rechtsinformationen.bund.de
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 14 Abs 2 TzBfG
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung - IWW
§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § ... 17 Satz 2 TzBfG, § 7 Halbs. 1 KSchG, § 17 Satz 1 TzBfG, § 14 Abs. 2 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 GG, § 13 Nr. 11 BVerfGG, § 622 Abs. 2 Nr. 7 BGB, § 91 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Verfassungskonforme Auslegung des Vorbeschäftigungsverbots bei befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund; Kriterien für eine Unzumutbarkeit der Anwendung des Vorbeschäftigungsverbots des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG
- bag-urteil.com
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung
- Betriebs-Berater
Kein Vorbeschäftigungsverbot nach 22 Jahren
- Betriebs-Berater
Kein Vorbeschäftigungsverbot nach 22 Jahren
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Arbeitnehmer nach 22 Jahren erneut eingestellt: Grundlose Befristung wirksam!
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei 22 Jahre zurückliegender Vorbeschäftigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (34)
- Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung
- ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)
Sachgrundlose Befristung - Wann liegt Vorbeschäftigung vor?
- IWW (Kurzinformation)
Arbeitsvertrag - Verbot der sachgrundlosen Befristung gilt nicht, wenn die Vorbeschäftigung lange Zeit her ist
- lto.de (Kurzinformation)
Verbot der sachgrundlosen Befristung: Nach 22 Jahren braucht's keinen Grund
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der hinreichend bestimmte Klageantrag bei der Befristungskontrollklage
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sachgrundlose Befristung - bei erneuter Einstellung nach 22 Jahren
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sachgrundlose Befristung - und die Vorbeschäftigung vor 22 Jahren
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Sachgrundlose Befristung und die Vorbeschäftigung vor 22 Jahren
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei 22 Jahre zurückliegender Vorbeschäftigung
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Kein unbefristeter Job wegen Beschäftigung vor 22 Jahren
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Kein unbefristeter Job wegen Beschäftigung vor 22 Jahren
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Job vor 22 Jahren verbietet keine neue Befristung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sachgrundlose Befristung
- derenergieblog.de (Kurzinformation)
Wie lang ist sehr lang? Zur Vorbeschäftigung bei sachgrundloser Befristung
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Verbot der sachgrundlosen Befristung gilt nicht bei lange zurückliegender Vorbeschäftigung
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Wiederholte sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen ist ausnahmsweise zulässig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen trotz Zuvorbeschäftigung zulässig?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sachgrundlose Befristung trotz Vorbeschäftigung zulässig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zur sachgrundlosen Befristung des Arbeitsverhältnisses bei Wiedereinstellung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Stolpersteine bei der sachgrundlosen Befristung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine sachgrundlose Befristung bei Vorbeschäftigung, neue Rechtsprechung
- datev.de (Kurzinformation)
Sachgrundlose Befristung nach 22 Jahren Vorbeschäftigung rechtmäßig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Nach Pause von 22 Jahren Befristung des Arbeitsvertrages rechtmäßig
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Sachgrundlose Befristung: Immerhin 22 Jahre ...
- haufe.de (Kurzinformation)
Ausnahme zum Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung
- st-sozien.de (Kurzinformation)
Sachgrundlose Befristung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Befristung von Arbeitsverhältnissen: Nach 22 Jahren braucht's keinen Grund
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sachgrundlose Befristung und Vorbeschäftigung
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Kein unbefristeter Job wegen Beschäftigung vor 22 Jahren
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Neue Befristung nach 22 Jahren erlaubt
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kein unbefristeter Job wegen Beschäftigung vor 22 Jahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)
Verfassungskonforme Auslegung des Vorbeschäftigungsverbots bei befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Verbot der sachgrundlosen Befristung
Besprechungen u.ä. (3)
- lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Sachgrundlose Befristung bei Vorbeschäftigung: "Nie zuvor" heißt nicht immer "niemals vorher"
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Sachgrundlose Befristung bei Vorbeschäftigung vor langer Zeit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Arbeitnehmer nach 22 Jahren erneut eingestellt: Sachgrundlose Befristung ist wirksam! (IBR 2020, 74)
Verfahrensgang
- ArbG Neumünster, 15.06.2016 - 1 Ca 358b/16
- LAG Schleswig-Holstein, 27.07.2017 - 4 Sa 221/16
- BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 452/17
Papierfundstellen
- BAGE 167, 334
- ZIP 2020, 87
- MDR 2020, 357
- NZA 2020, 40
- BB 2020, 381
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14
Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß - …
Auszug aus BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 452/17
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überschreitet die Annahme, eine sachgrundlose Befristung des Arbeitsvertrags sei nur dann unzulässig, wenn eine Vorbeschäftigung weniger als drei Jahre zurückliegt, die Grenzen vertretbarer Auslegung gesetzlicher Vorgaben durch die Gerichte, weil der Gesetzgeber gerade dieses Regelungsmodell erkennbar nicht wollte (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - BVerfGE 149, 126).Rn. 18 bb) Allerdings verlangt auch das Bundesverfassungsgericht eine verfassungskonforme Auslegung des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 62 f., BVerfGE 149, 126).
Dies gilt jedenfalls insoweit, als die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des mit § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG bezweckten Schutzes tatsächlich bedürfen, weil eine Gefahr der Kettenbefristung in Ausnutzung der strukturellen Unterlegenheit der Beschäftigten und auch eine Gefahr für die soziale Sicherung durch eine Abkehr vom unbefristeten Arbeitsverhältnis als Regelbeschäftigungsform besteht (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 53, BVerfGE 149, 126).
Die mit § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG einhergehenden Beeinträchtigungen der Rechte der Arbeitsplatzsuchenden und der Arbeitgeber, erneut einen Arbeitsvertrag sachgrundlos zu befristen, stehen auch nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zwecken, da die Arbeitsgerichte die Anwendung der Norm in verfassungskonformer Auslegung auf Fälle ausschließen können, in denen dies für die Beteiligten unzumutbar wäre (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 55, aaO).
Der mit § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG verfolgte Schutzzweck kann in diesen Fällen das Verbot einer sachgrundlos befristeten Wiedereinstellung nicht rechtfertigen, soweit das legitime Interesse der Arbeitssuchenden an einer auch nur befristeten Beschäftigung und das ebenfalls legitime Flexibilisierungsinteresse der Arbeitgeber entgegensteht (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 62, BVerfGE 149, 126).
Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn eine Vorbeschäftigung sehr lang zurückliegt, ganz anders geartet war oder von sehr kurzer Dauer gewesen ist (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 63, aaO).
So liegt es nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts etwa bei geringfügigen Nebenbeschäftigungen während der Schul- und Studien- oder Familienzeit, bei Werkstudierenden und studentischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen ihrer Berufsqualifizierung (…vgl. dazu BAG 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 - Rn. 2, BAGE 137, 275 ) oder bei einer erzwungenen oder freiwilligen Unterbrechung der Erwerbsbiographie, die mit einer beruflichen Neuorientierung oder einer Aus- und Weiterbildung einhergeht (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 63 mwN, aaO).
Auch der vom Gesetzgeber mit der Regelung in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG verfolgte Zweck, das unbefristete Arbeitsverhältnis als Regelbeschäftigungsform zu erhalten (vgl. BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 49, BVerfGE 149, 126;… BAG 23. Januar 2019 - 7 AZR 733/16 - Rn. 26), ist nicht gefährdet.
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss vom 6. Juni 2018 (- 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - BVerfGE 149, 126) andere Kriterien für die Ausnahme von dem Verbot der erneuten sachgrundlosen Befristung aufgestellt als der Senat in seinen im Jahr 2011 getroffenen Entscheidungen.
Diese typischerweise bestehenden Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind nach dem Bundesverfassungsgericht der Anlass für die Prüfung der Unzumutbarkeit des Verbots (vgl. BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 62, aaO) und müssen nicht im Einzelfall gesondert festgestellt werden (teilw. aA wohl Lembke/Tegel NZA 2019, 1029, 1034).
- BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 733/16
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung
Auszug aus BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 452/17
Es genügt aber, wenn sich der Vertrag, der die angegriffene Befristung enthält, im Wege der Auslegung aus dem weiteren Klagevorbringen ergibt (vgl. BAG 23. Januar 2019 - 7 AZR 733/16 - Rn. 9 mwN).Jedenfalls dann, wenn der Tenor - wie hier - ausdrücklich auf die Entscheidungsgründe Bezug nimmt, erstreckt sich die Bindungswirkung auch auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zu der verfassungskonformen Auslegung einer einfachgesetzlichen Norm (vgl. BVerfG 30. Juni 1976 - 2 BvR 284/76 - zu B der Gründe, BVerfGE 42, 258; 10. Juni 1975 - 2 BvR 1018/74 - zu B I 3 der Gründe, BVerfGE 40, 88; BAG 23. Januar 2019 - 7 AZR 733/16 - Rn. 22 mwN).
Dementsprechend hat der Senat seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2011 zur zeitlichen Einschränkung des Verbots in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG inzwischen aufgegeben ( BAG 23. Januar 2019 - 7 AZR 733/16 - Rn. 18 ;… - 7 AZR 13/17 - Rn. 15 ;… - 7 AZR 161/15 - Rn. 14 ;… vgl. auch BAG 20. März 2019 - 7 AZR 409/16 - Rn. 24 ).
Letztlich bedarf es hierzu einer Würdigung des Einzelfalls (…BAG 17. April 2019 - 7 AZR 323/17 - Rn. 22 mwN; 23. Januar 2019 - 7 AZR 733/16 - Rn. 24 mwN).
Auch der vom Gesetzgeber mit der Regelung in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG verfolgte Zweck, das unbefristete Arbeitsverhältnis als Regelbeschäftigungsform zu erhalten (…vgl. BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 49, BVerfGE 149, 126; BAG 23. Januar 2019 - 7 AZR 733/16 - Rn. 26), ist nicht gefährdet.
Rn. 25 Bei der Frage, ob der Anwendungsbereich von § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG einer verfassungskonformen Einschränkung bedarf, ist zu beachten, dass die sachgrundlose Befristung bei der erneuten Einstellung eines Arbeitnehmers bei demselben Arbeitgeber auf Ausnahmefälle beschränkt ist (BAG 23. Januar 2019 - 7 AZR 733/16 - Rn. 26).
- BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 716/09
Sachgrundlose Befristung - "Zuvor-Beschäftigung"
Auszug aus BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 452/17
Rn. 17 aa) Das Landesarbeitsgericht hat zu Recht angenommen, dass § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG entgegen der vom Senat im Jahr 2011 vertretenen Auffassung nicht verfassungskonform dahin auszulegen ist, dass die Vorschrift der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsvertrags nicht entgegensteht, wenn ein vorangegangenes Arbeitsverhältnis zwischen denselben Arbeitsvertragsparteien mehr als drei Jahre zurückliegt (…vgl. BAG 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 - Rn. 23 ff., BAGE 139, 213; ähnlich BAG 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 - Rn. 27, BAGE 137, 275: "verfassungsorientierte Auslegung").So liegt es nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts etwa bei geringfügigen Nebenbeschäftigungen während der Schul- und Studien- oder Familienzeit, bei Werkstudierenden und studentischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen ihrer Berufsqualifizierung (vgl. dazu BAG 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 - Rn. 2, BAGE 137, 275 ) oder bei einer erzwungenen oder freiwilligen Unterbrechung der Erwerbsbiographie, die mit einer beruflichen Neuorientierung oder einer Aus- und Weiterbildung einhergeht (…BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 63 mwN, aaO).
- BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 69/12
Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze
Auszug aus BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 452/17
Da ein Erwerbsleben bei typisierender Betrachtung ca. 40 Jahre umfasst (vgl. BAG 18. März 2014 - 3 AZR 69/12 - Rn. 27, BAGE 147, 279), ist bei der erneuten Einstellung des Arbeitnehmers mehr als ein halbes Berufsleben vergangen. - BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 375/10
Berufsausbildungsverhältnis und Vorbeschäftigung
Auszug aus BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 452/17
Rn. 17 aa) Das Landesarbeitsgericht hat zu Recht angenommen, dass § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG entgegen der vom Senat im Jahr 2011 vertretenen Auffassung nicht verfassungskonform dahin auszulegen ist, dass die Vorschrift der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsvertrags nicht entgegensteht, wenn ein vorangegangenes Arbeitsverhältnis zwischen denselben Arbeitsvertragsparteien mehr als drei Jahre zurückliegt (vgl. BAG 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 - Rn. 23 ff., BAGE 139, 213;… ähnlich BAG 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 - Rn. 27, BAGE 137, 275: "verfassungsorientierte Auslegung"). - BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 16/14
Hinreichende Bestimmtheit des Antrags - gerichtliche Hinweispflicht
Auszug aus BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 452/17
Rn. 10 1. Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss der Streitgegenstand so konkret umschrieben werden, dass der Umfang der Rechtskraftwirkung für die Parteien nicht zweifelhaft ist (BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 16/14 - Rn. 13 mwN). - BAG, 27.09.2017 - 7 AZR 629/15
WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Anrechnung
Auszug aus BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 452/17
Eine Klageerhebung noch vor dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses wahrt die Frist des § 17 Satz 1 TzBfG (st. Rspr. vgl. nur BAG 27. September 2017 - 7 AZR 629/15 - Rn. 11 mwN). - BAG, 17.04.2019 - 7 AZR 323/17
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung
Auszug aus BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 452/17
Letztlich bedarf es hierzu einer Würdigung des Einzelfalls (BAG 17. April 2019 - 7 AZR 323/17 - Rn. 22 mwN;… 23. Januar 2019 - 7 AZR 733/16 - Rn. 24 mwN). - BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 161/15
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung
Auszug aus BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 452/17
Dementsprechend hat der Senat seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2011 zur zeitlichen Einschränkung des Verbots in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG inzwischen aufgegeben (… BAG 23. Januar 2019 - 7 AZR 733/16 - Rn. 18 ;… - 7 AZR 13/17 - Rn. 15 ; - 7 AZR 161/15 - Rn. 14 ;… vgl. auch BAG 20. März 2019 - 7 AZR 409/16 - Rn. 24 ). - BAG, 20.03.2019 - 7 AZR 409/16
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung
Auszug aus BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 452/17
Dementsprechend hat der Senat seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2011 zur zeitlichen Einschränkung des Verbots in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG inzwischen aufgegeben (… BAG 23. Januar 2019 - 7 AZR 733/16 - Rn. 18 ;… - 7 AZR 13/17 - Rn. 15 ;… - 7 AZR 161/15 - Rn. 14 ; vgl. auch BAG 20. März 2019 - 7 AZR 409/16 - Rn. 24 ). - BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 13/17
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung
- LAG Schleswig-Holstein, 27.07.2017 - 4 Sa 221/16
Befristetes Arbeitsverhältnis, Befristung, sachgrundlos, Vorbeschäftigung, …
- BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74
Führerschein
- BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 284/76
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten
- LAG Baden-Württemberg, 11.03.2020 - 4 Sa 44/19
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigungsverbot - Tatsachenbestätigung - …
Es gilt demnach, dass jedenfalls grundsätzlich jegliche Vorbeschäftigungen bei demselben Arbeitgeber die Möglichkeit einer erneuten sachgrundlosen Befristung sperren (BAG 21. August 2019 - 7 AZR 452/17 - BAG 17. April 2019 - 7 AZR 323/17 - BAG 23. Januar 2019 - 7 AZR 733/19 -).Rn. 46 Dieser Rechtsprechung hat sich nachfolgend das BAG angeschlossen, welches darauf hinweist, dass es jeweils einer Würdigung des Einzelfalls unter Berücksichtigung der vom Bundesverfassungsgericht benannten Beispiele bedarf (BAG 21. August 2019 - 7 AZR 452/17 - BAG 17. April 2019 - 7 AZR 323/17 - BAG 23. Januar 2019 -7 AZR 733/16 -).
Es ist, wie bereits oben dargestellt, die Unzumutbarkeit unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht genannten Fallbeispiele zu beurteilen (BAG 21. August 2019 - 7 AZR 452/17 - BAG 17. April 2019 - 7 AZR 323/17 - BAG 23. Januar 2019 - 7 AZR 733/16 -).
Dementsprechend wurden Zwischenzeiträume von acht Jahren (BAG 23. Januar 2019 - 7 AZR 733/16 -) und 15 Jahren (BAG 17 April 2019 - 7 AZR 323/17 -) noch nicht als sehr lang bewertet, wohl aber ein Zwischenzeitraum von 22 Jahren (BAG 21. August 2019 - 7 AZR 452/17 -).
Es wäre keine Ausnahme mehr vom Regelbild der langfristigen und dauerhaften Beschäftigung, wenn die Zwischenzeiträume zwischen Vorbeschäftigung und neuer befristeter Beschäftigung so kurz wären, dass mehr als zwei sachgrundlose Befristungen zu je zwei Jahren in einem Erwerbsleben bei demselben Arbeitgeber möglich wären (BAG 21. August 2019 - 7 AZR 452/17 - BAG 17. April 2019 - 7 AZR 323/17 - BAG 23. Januar 2019 - 7 AZR 733/16 -).
- BAG, 15.12.2021 - 7 AZR 530/20
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung - sehr kurze Dauer - …
Diese sind unter Berücksichtigung des Grundes für die verfassungskonforme Auslegung, die Anwendung von § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG auf Fälle, in denen das Verbot der sachgrundlosen Befristung unzumutbar wäre, auszuschließen, sowie unter Berücksichtigung der vom Bundesverfassungsgericht genannten Beispielsfälle im Einzelfall zu konkretisieren und anzuwenden (vgl. BAG 21. August 2019 - 7 AZR 452/17 - Rn. 23, BAGE 167, 334;… 17. April 2019 - 7 AZR 323/17 - Rn. 22 mwN;… 23. Januar 2019 - 7 AZR 733/16 - Rn. 24 mwN, BAGE 165, 116).Bei der Anwendung und Konkretisierung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe bedarf es einer Würdigung des Einzelfalls (BAG 21. August 2019 - 7 AZR 452/17 - Rn. 23, BAGE 167, 334;… 17. April 2019 - 7 AZR 323/17 - Rn. 22 mwN;… 23. Januar 2019 - 7 AZR 733/16 - Rn. 24 mwN, BAGE 165, 116).
Grundsätzlich obliegt diese Bewertung den Gerichten der Tatsacheninstanzen (BAG 21. August 2019 - 7 AZR 452/17 - Rn. 27, BAGE 167, 334), denen dabei ein Beurteilungsspielraum zukommt (…BAG 16. September 2020 - 7 AZR 552/19 - Rn. 21).
Entsprechend hat der Senat in einem Fall die Unanwendbarkeit des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG im Wesentlichen auf die lange Zeitdauer von 22 Jahren gestützt, die zwischen den beiden Arbeitsverhältnissen lag, und nur ergänzend festgestellt, dass keine besonderen Umstände erkennbar seien, die die Anwendung des Verbots dennoch gebieten könnten (BAG 21. August 2019 - 7 AZR 452/17 - Rn. 24 f., BAGE 167, 334).
Diese typischerweise bestehenden Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind nach dem Bundesverfassungsgericht der Anlass für die Prüfung der Unzumutbarkeit des Verbots (…vgl. BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 62, BVerfGE 149, 126) und müssen nicht im Einzelfall gesondert festgestellt werden (BAG 21. August 2019 - 7 AZR 452/17 - Rn. 27, BAGE 167, 334; teilw. aA wohl Lembke/Tegel NZA 2019, 1029, 1034).
- BAG, 16.09.2020 - 7 AZR 552/19
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung - ganz anders geartete Tätigkeit
Letztlich bedarf es hierzu einer Würdigung des Einzelfalls (BAG 21. August 2019 - 7 AZR 452/17 - Rn. 23, BAGE 167, 334;… 17. April 2019 - 7 AZR 323/17 - Rn. 22 mwN;… 23. Januar 2019 - 7 AZR 733/16 - Rn. 24 mwN, BAGE 165, 116).Grundsätzlich obliegt diese Bewertung den Gerichten der Tatsacheninstanzen (BAG 21. August 2019 - 7 AZR 452/17 - Rn. 27, BAGE 167, 334), denen dabei ein Beurteilungsspielraum zukommt.
Sind alle für die Bewertung maßgeblichen Tatsachen festgestellt, kann der Senat die Bewertung ggf. selbst vornehmen (BAG 21. August 2019 - 7 AZR 452/17 - Rn. 27, aaO).
- LAG Niedersachsen, 05.05.2026 - 10 SLa 923/25
Befristung; sachgrundlose Befristung; Vorbeschäftigungsverbot; Kettenbefristung; …
Dies gilt jedenfalls insoweit, als die Arbeitnehmer des mit § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG bezweckten Schutzes tatsächlich bedürfen, weil eine Gefahr der Kettenbefristung in Ausnutzung der strukturellen Unterlegenheit der Beschäftigten und auch eine Gefahr für die soziale Sicherung durch eine Abkehr vom unbefristeten Arbeitsverhältnis als Regelbeschäftigungsform besteht (…BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 53, BVerfGE 149, 126 [BVerfG 23.05.2018 - 1 BvR 97/14];… BAG 15. Dezember 2021 - 7 AZR 530/20 Rn. 20; 21. August 2019 - 7 AZR 452/17 - Rn. 19, BAGE 167, 334).Die mit § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG einhergehenden Beeinträchtigungen der Rechte der Arbeitsplatzsuchenden und der Arbeitgeber, erneut einen Arbeitsvertrag sachgrundlos zu befristen, stehen auch nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zwecken, da die Gerichte für Arbeitssachen die Anwendung der Norm in verfassungskonformer Auslegung auf Fälle ausschließen können, in denen dies für die Beteiligten unzumutbar wäre (…BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 55, aaO; BAG 21. August 2019 - 7 AZR 452/17 - Rn. 19, BAGE 167, 334).
Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn eine Vorbeschäftigung sehr lang zurückliegt, ganz anders geartet war oder von sehr kurzer Dauer gewesen ist (…BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 62, BVerfGE 149, 126 [BVerfG 23.05.2018 - 1 BvR 97/14];… BAG 15. Dezember 2021 - 7 AZR 530/20 - Rn. 22; 21. August 2019 - 7 AZR 452/17 - Rn. 23, BAGE 167, 334).
Die Entscheidung darüber, ob die Anwendung der Norm des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG unzumutbar ist, muss im Wege einer Würdigung des Einzelfalls getroffen werden (vgl. BAG 21. August 2019 - 7 AZR 452/17 - Rn. 23, BAGE 167, 334;… 17. April 2019 - 7 AZR 323/17 - Rn. 22 mwN;… 23. Januar 2019 - 7 AZR 733/16 - Rn. 24 mwN).
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach bei einer 22 Jahre zurückliegenden Vorbeschäftigung § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG in verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift nicht anzuwenden ist, wenn nicht besondere Umstände hinzutreten (BAG 21. August 2019 - 7 AZR 452/17 - Rn. 24, BAGE 167, 334), steht nicht entgegen.
- BAG, 25.07.2024 - 8 AZR 24/24
Bewerbungsverfahrensanspruch - sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung
Die Vorbeschäftigungen lagen weder sehr lange zurück (vgl. dazu BAG 21. August 2019 - 7 AZR 452/17 - Rn. 25, BAGE 167, 334) noch können sie - jedenfalls in Summe - als solche von sehr kurzer Dauer angesehen werden (…vgl. BAG 23. Januar 2019 - 7 AZR 13/17 - Rn. 25). - LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 2 Sa 747/20
Wirksamkeit einer Befristungsvereinbarung, Vorbeschäftigungsverhältnis
Insbesondere in Hinblick auf die Entscheidung des BAG vom 21.08.2019 - 7 AZR 452/17 - (22 Jahre zwischen erstem und zweitem Vertrag "sehr lang her") und 17.04.2019 - 7 AZR 323/17 - (15 Jahre zurück noch nicht "sehr lang her") gebiete es die verfassungskonforme Auslegung des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, diese Vortätigkeit hier nicht anzuwenden.Die Fachgerichte können und müssen in derartigen Fällen durch verfassungskonforme Auslegung den Anwendungsbereich von § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG einschränken (…vgl. nur Bundesverfassungsgericht, a.a.O., zitiert nach Juris, Rdz. 62 und 63; BAG 21.08.2019 - 7 AZR 452/17 - EzA § 14 TzBfG Nr. 139, Rdz. 20;… BAG 17.04.2019 - 7 AZR 323/17 - EzA, a.a.O., Nr. 136, Rdz. 19).
- LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2020 - 4 Sa 100/20
Vorbeschäftigungsverbot im Befristungsrecht; Schutzzweck des § 14 Abs. 2 Satz 2 …
Würde man dies zu Ende denken, so würde es bedeuten, dass bei Beschäftigungsverhältnissen, die nicht länger als 20 Jahre zurücklagen (für einen Zeitraum von 22 Jahren BAG vom 22.08.2019 - 7 AZR 452/17), eine wenn auch nur sechs oder achtwöchige Vorbeschäftigung nur noch in dem Fall einer nicht berufsmäßigen Nebenbeschäftigung unschädlich wäre.Denn nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts sind diese typischerweise bestehenden Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Grund für die Prüfung der Unzumutbarkeit des Verbots und müssen nicht im Einzelfall gesondert festgestellt werden (BAG Urt. nom 21.08.2019 - 7 AZR 452/17 - zitiert nach juris Rn. 27).
- LAG Düsseldorf, 19.05.2023 - 7 Sa 770/22
Befristung des Arbeitsvertrags einer Lehrkraft - generell erteilte Zustimmung der …
Die Beschäftigung von August bis Dezember 2015 war wegen der erheblichen Unterbrechung und seiner nur sehr kurzen Dauer, die einem Zusammenhang bzw. einer Verklammerung der Vertragsverhältnisse entgegenstehen, nicht hinzuzurechnen (vgl. zu diesen Kriterien für die Bestimmung einer zuvor-Beschäftigung i.S.d. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG: BAG 15.12.2021 - 7 AZR 530/20, NZA 2022, 774, 21.08.2019 - 7 AZR 452/17, BAGE 167, 334; 17.04.2019 - 7 AZR 323/17, NZA 2019, 1271; 23.01.2019 - 7 AZR 733/16, BAGE 165, 116). - LAG Sachsen, 12.09.2019 - 5 Sa 7/19
Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ; Zielsetzung des …
- ArbG Berlin, 12.02.2020 - 21 Ca 7999/19
Wirksamkeit Befristungsvereinbarung - Vorbeschäftigungsverbot
Nach einem Zeitraum von mehr als 22 Jahren ist regelmäßig anzunehmen, dass die Vorbeschäftigung sehr lang zurückliegt (Vergleiche BAG 21.08.2019 - 7 AZR 452/17- NZA 2020, 40 ff.).
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