Rechtsprechung
| BSG, 24.01.1995 - 8 RKnU 1/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Wolters Kluwer
Sachliche Verknüpfung zwischen einem zum Unfall führenden Verhalten und der versicherten Tätigkeit - Umfang des Versicherungsschutzes in der gesetzlichen Unfallversicherung - Zeitlicher Zusammenhang zwischen einer Fahrt zum Tanken und der Arbeitstätigkeit am Folgetage - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1996, 77
- NZS 1995, 279
- BB 1995, 829
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (3)
- BSG, 28.02.1964 - 2 RU 30/61
Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall - Arbeitsunfall eines …
Auszug aus BSG, 24.01.1995 - 8 RKnU 1/94
Das BSG will zwar subjektive Vorstellungen und Erwartungen des Tätigwerdenden von der Betriebsbezogenheit dann nicht mehr berücksichtigen, wenn sie offensichtlich den Rahmen vernünftigen Verhaltens überschreiten (BSGE 30, 282, 283; vgl auch BSGE 20, 215, 218). - LSG Hessen, 09.03.1994 - L 8 Kn 92/93
Wegeunfall - Kausalität - Abweg - Pkw-Tanken
Auszug aus BSG, 24.01.1995 - 8 RKnU 1/94
das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 9. März 1994 - L 8 Kn 92/93 U - aufzuheben und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 8. Dezember 1992 - S 6 Kn 850/92 - zurückzuweisen,. - BSG, 30.01.1970 - 2 RU 197/67
Unfallversicherungsschutz - Unternehmer - Versammlungsteilnahme - Erwartung der …
Auszug aus BSG, 24.01.1995 - 8 RKnU 1/94
Das BSG will zwar subjektive Vorstellungen und Erwartungen des Tätigwerdenden von der Betriebsbezogenheit dann nicht mehr berücksichtigen, wenn sie offensichtlich den Rahmen vernünftigen Verhaltens überschreiten (BSGE 30, 282, 283; vgl auch BSGE 20, 215, 218).
- BSG, 23.01.2018 - B 2 U 3/16 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …
So ist Versicherungsschutz angenommen worden bei Maßnahmen zur Behebung einer während eines versicherten Weges auftretenden Störung am benutzten Fahrzeug (…BSG vom 4.9.2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24;… BSG vom 28.2.1962 - 2 RU 178/60 - BSGE 16, 245 = SozR Nr. 36 zu § 543 RVO aF; vgl BSG vom 28.6.1988 - 2 RU 14/88 - USK 88112), beim Auftanken eines Kraftfahrzeugs bei unvorhergesehenem Benzinmangel (…BSG vom 30.1.1968 - 2 RU 51/65 - SozR Nr. 63 zu § 543 RVO aF; BSG vom 24.1.1995 - 8 RKnU 1/94 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 23) oder beim Beschaffen von Medikamenten, wenn dies dazu diente, trotz einer während der Dienstzeit oder auf einer Geschäftsreise plötzlich aufgetretenen Gesundheitsstörung die betriebliche Tätigkeit fortsetzen zu können (vgl BSG vom 26.6.1970 - 2 RU 113/68 - USK 70105;… BSG vom 26.5.1977 - 2 RU 97/76 - SozR 2200 § 548 Nr. 31;… vgl auch BSG vom 26.6.2001 - B 2 U 30/00 R - SozR 3-2200 § 548 Nr. 43 S 164) bzw bei unmittelbar vor Dienstantritt aufgetretenen Beschwerden dies erst zu ermöglichen (…BSG vom 18.3.1997 - 2 RU 17/96 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 16). - BSG, 30.01.2020 - B 2 U 9/18 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Vorbereitungshandlung - Abgrenzung …
Teilweise hat der Unfallsenat des BSG früher auch Tankvorgänge in den Schutz der Wegeunfallversicherung einbezogen, in denen das Tanken gerade nicht unvorhergesehen notwendig geworden war (BSG Urteile vom 24.5.1984 - 2 RU 3/83 - juris RdNr 1;… vom 30.1.1968 - 2 RU 51/65 - SozR Nr. 63 zu § 543 RVO aF = juris RdNr 3; vgl BSG Urteile vom 30.1.1970 - 2 RU 198/67 - juris RdNr 2, 16; vom 24.1.1995 - 8 RKnU 1/94 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 23 = juris RdNr 3, 27). - BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg …
So hat das BSG etwa Unfallversicherungsschutz angenommen für das Auftanken eines Kraftfahrzeugs bei unvorhergesehenem Benzinmangel (…BSG SozR Nr. 63 zu § 543 aF;… SozR 2200 § 550 Nr. 39; SozR 3-2200 § 548 Nr. 23) oder beim Beschaffen von Medikamenten, wenn dies dazu diente, trotz einer während der Dienstzeit oder auf einer Geschäftsreise plötzlich aufgetretenen Gesundheitsstörung die betriebliche Tätigkeit fortsetzen zu können (siehe etwa Senatsurteil vom 26. Juni 1970 - 2 RU 113/68 = USK 70105;… Senatsurteil vom 26. Mai 1977 - 2 RU 97/76 = SozR 2200 § 548 Nr. 31;… andererseits aber Urteil vom 26. Juni 2001 - B 2 U 30/00 R = SozR 3-2200 § 548 Nr. 43 S 164) bzw bei unmittelbar vor Dienstantritt aufgetretenen Beschwerden dies erst zu ermöglichen (…BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 16).
- BSG, 11.08.1998 - B 2 U 29/97 R
Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Unterbrechung - Handlungstendenz - …
Zu Unrecht nehme es gleichwohl in Anlehnung an die Entscheidung des BSG vom 24. Januar 1995 - 8 RKnU 1/94 - (= SozR 3-2200 § 548 Nr. 23) das Vorliegen eines inneren Zusammenhangs an, weil sich der diesem Urteil zugrundeliegende Sachverhalt wesentlich von dem des vorliegenden Rechtsstreits unterscheide.Dem steht die vom LSG herangezogene Entscheidung des 8. Senats des BSG vom 24. Januar 1995 (= SozR 3-2200 § 548 Nr. 23) nicht entgegen, weil ihr ein wesentlich anders gelagerter Sachverhalt zugrundeliegt, der eine andere rechtliche Beurteilung verlangt.
- BSG, 08.08.2001 - B 9 VS 2/00 R
Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - …
Bei der Feststellung dieses inneren Zusammenhangs, der die Grenze des Versicherungs- bzw Versorgungsschutzes markiert, ist wertend zu entscheiden, ob das Handeln des Beschädigten/Versicherten zur geschützten Tätigkeit bzw zum Weg zur Dienststelle/Arbeitsstätte gehört (…vgl BSG aaO;… BSG vom 2. Mai 2001 - B 2 U 33/00 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen); von dieser Beziehung ist zu fordern, daß sie das Verhalten mit dem Weg "sachlich zusammenfaßt" (vgl BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 23 S 71, 73).Für den Schutz von Vorbereitungshandlungen ist entscheidend, ob die Gesamtumstände dafür oder dagegen sprechen, das unfallbringende Verhalten den Regeln der Soldatenversorgung (gesetzlichen Unfallversicherung) geschützten Bereich oder der Privatsphäre des Beschädigten zuzurechnen (vgl zu diesem Vorgehen bereits BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 23 S 74 mwN).
Auf dieser Grundlage wurden in der Rechtsprechung des BSG als geschützte Vorbereitungshandlungen ausnahmsweise anerkannt ua das unvorhergesehen notwendige Nachtanken (…BSG SozR 2200 § 550 Nr. 39 mwN;… Abgrenzung dazu bei BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 19 S 75, 78 mwN; Schutz bejahend auch BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 23), das Holen von Medikamenten unmittelbar vor der Arbeitsaufnahme (…vgl BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 16 S 58 mwN), das Holen der in der Wohnung vergessenen Brille (…BSG SozR 2200 § 550 Nr. 25) bzw der Zahnvollprothese (BSG Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 RU 97/75 - USK 77139) oder des vergessenen Spindschlüssels (…BSG SozR Nr. 11 zu § 243 RVO aF).
Ob derartige Vorbereitungshandlungen bereits der Arbeitsleistung oder einem damit sachlich zusammenhängenden Weg zu und von der Arbeit zugerechnet werden müssen, ergibt sich nicht schon aus einer losgelösten Betrachtung allein des Verhaltens des Versicherten, sondern erst - unter Würdigung der Gesamtumstände - im Zusammenhang mit allgemeinen rechtlich-systematischen Überlegungen (vgl BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 23 S 74).
- BSG, 18.03.1997 - 2 RU 17/96
Wegeunfall bei Apothekenbesuch
Auch bei derartigen Verrichtungen wurde aber von der Rechtsprechung ein Versicherungsschutz bejaht, wenn die Gesamtumstände dafür sprachen, das unfallbringende Verhalten dem nach den Regeln der gesetzlichen Unfallversicherung geschützten Bereich zuzurechnen (zB plötzlich eintretende Krankheit während einer Geschäftsreise, BSG Urteil vom 26. Juni 1970 - 2 RU 113/68 - USK 70105; s auch unvorhergesehene notwendige Reparatur eines Kraftfahrzeuges, BSGE 16, 245;… unvorhergesehenes notwendiges Tanken eines Kraftfahrzeuges, BSG SozR 2200 § 550 Nr. 39; SozR 3-2200 § 548 Nr. 23; unerwartet für die Weiterfahrt erforderliches Schneeräumen, BSG Urteil vom 28. Juni 1988 - 2 RU 14/88 - HV-INFO 1988 S 1718;… Holen der in der Wohnung vergessenen Brille, BSG SozR 2200 § 550 Nr. 25; bzw der Zahnvollprothese, BSG Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 RU 97/75 - USK 77139;… Holen des vergessenen Spindschlüssels, BSG SozR Nr. 11 zu § 243 RVO aF; BSG Urteil vom 19. Oktober 1982 - 2 RU 52/81 -). - LSG Hessen, 20.05.2008 - L 3 U 195/07
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auch ist es für die Notwendigkeit des Tankens zumindest im Regelfall nicht entscheidend, welche Strecke der Versicherte mit dem Benzin des Reservetanks objektiv hätte zurücklegen können (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 23;… SozR 2200 § 550 Nr. 39; Urteile vom 24. Mai 1984 - 2 RU 3/83 - und 28. Februar 1964 - 2 RU 22/61 -). - LSG Hessen, 21.11.2006 - L 3 U 9/06
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - keine …
Auch hat es für den Fall, dass dem Versicherten vom Arbeitgeber im Rahmen seiner Spätschicht mitgeteilt wurde, er solle am Folgetag entgegen dem bisherigen Plan in der Frühschicht beginnen, entschieden, dass der privatwirtschaftliche Aspekt des (nächtlichen) Tankens durch die ausschließlich im Interesse des Betriebes liegende unerwartete Einteilung in eine andere Schicht bei der Fahrt zum Nachtanken in den Hintergrund getreten sei (SozR 3-2200 § 548 Nr. 23 = NZS 1995, 279). - LSG Bayern, 31.10.2013 - L 17 U 180/12
Sturz beim Autowaschen kein Arbeitsunfall
So hat das Bundessozialgericht etwa Unfallversicherungsschutz angenommen für das Auftanken eines Kraftfahrzeugs bei unvorhergesehenem Benzinmangel (…BSG SozR Nr. 63 zu § 543 a.F.;… SozR 2200 § 550 Nr. 39; SozR 3-2200 § 548 Nr. 23) oder beim Beschaffen von Medikamenten, wenn dies dazu diente, trotz einer während der Dienstzeit oder auf einer Geschäftsreise plötzlich aufgetretenen Gesundheitsstörung die betriebliche Tätigkeit fortsetzen zu können (siehe etwa BSG, Urteil vom 26.06.1970, 2 RU 113/68 = USK 70105;… Urteil vom 26.05.1977, 2 RU 97/76 = SozR 2200 § 548 Nr. 31;… andererseits aber Urteil vom 26.06.2001, B 2 U 30/00 R = SozR 3-2200 § 548 Nr. 43 S. 164) bzw. bei unmittelbar vor Dienstantritt aufgetretenen Beschwerden dies erst zu ermöglichen (…BSG, SozR 3-2200 § 550 Nr. 16). - LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - L 15 U 287/00
Anerkennung eines Autounfalles in den Niederlanden als Arbeitsunfall; Würdigung …
Rn. 35 Den erforderlichen Sachzusammenhang hat das BSG (24.01.1995, 8 RKnU 1/94, SozR 3-2200 § 548 Nr. 23) auch angenommen beim Aufsuchen einer Nachttankstelle, und zwar trotz des zeitlichen Auseinanderklaffens der Vorbereitungshandlung und der nachfolgenden betrieblichen Tätigkeit. - SG Aachen, 14.01.2008 - S 14 AS 160/07
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LSG Baden-Württemberg, 06.04.2006 - L 6 U 2563/03
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - …
- LSG Rheinland-Pfalz, 11.12.2023 - L 2 U 27/23
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - sachlicher …
- SG Aachen, 14.10.2005 - S 14 U 113/03
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2005 - L 17 U 74/05
Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall; Strecke zwischen Wohnbereich …
- LSG Bayern, 08.03.2017 - L 2 U 458/15
Kein Wegeunfall beim Abbiegen zum privatwirtschaftlichen Tanken
- LSG Bayern, 17.01.2006 - L 3 U 419/04
Anerkennung einer Verletzung als Folgen eines Arbeitsunfalls; Gewährung von …
- LSG Hessen, 25.07.1995 - L 8 Kn 781/92
Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Beseitigung eines Verkehrshindernisses - …
- LSG Schleswig-Holstein, 05.11.1998 - L 5 U 34/98
Kein UV-Schutz gemäß § 550 Abs. 1 RVO bei einer Vorbereitungshandlung zum …
- LSG Hessen, 05.04.1995 - L 3 U 580/94
Kein UV-Schutz (§ 550 Abs. 1 RVO) auf dem Weg von der Tankstelle zur …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1999 - L 17 U 134/99
Gewährung von Witwen- und Halbwaisenrente; Hinterbliebenenrente aufgrund eines …
- LSG Baden-Württemberg, 08.07.2009 - L 2 U 5156/08
- LSG Baden-Württemberg, 13.02.2003 - L 7 U 313/02
Anspruch des Klägers auf Entschädigungsleistungen auf Grund eines Wegeunfalls und …
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Rechtsprechung
| LAG Berlin, 28.10.1994 - 6 Sa 93/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
GG Art. 3 Abs. 1; MuSchG § 14 Abs. 1
Mutterschaftsgeld: Berechnung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Mutterschutz; keine Berücksichtigung von Verdiensterhöhungen beim Zuschuß zum Mutterschaftsgeld
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 20.05.1994 - 22 (89) Ca 23212/93
- LAG Berlin, 28.10.1994 - 6 Sa 93/94
- BAG, 31.07.1996 - 5 AZR 9/95
Papierfundstellen
- BB 1995, 829
- DB 1995, 936
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 26.02.1986 - 152/84
Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 184/92
Bezahlte Freistellung am 24. und 31. 12.; mittelbare Frauendiskriminierung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - EuGH, 27.06.1990 - C-33/89
Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 10.02.1993 - 10 AZR 450/91
Jahressonderzahlung - Kürzung - Erziehungsurlaub - Ruhen des Arbeitsverhältnisses
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 12.05.1993 - 10 AZR 528/91
Tarifliche Jahresleistungsprämie - Mutterschutzfristen - Erziehungsurlaub
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - EuGH, 14.07.1994 - C-32/93
Webb / EMO Air Cargo
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 07.03.1990 - 5 AZR 130/89
Ermittlung des Netto-Arbeitsentgelts für die Berechnung des Zuschusses zum …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 610/86
Mutterschaftsgeld
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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Rechtsprechung
| LAG Niedersachsen, 10.11.1994 - 1 Sa 1132/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 626 Abs. 1 BGB; § 626 Abs. 2 BGB; § 140 BGB; § 3 Abs. 3 TVG; § 13 Abs. 1 S. 3 KSchG; § 9 Abs. 1 KSchG
Streitigkeit über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Beschäftigung als (Reaktor-) Sicherheitssachverständiger bei einem technischenÜberwachungsverein; Voraussetzungen eines "Wichtigen (Kündigungs-) Grundes"; Innerbetriebliche Kritik als Kündigungsgrund; ... - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Streitigkeit über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Beschäftigung als (Reaktor-) Sicherheitssachverständiger bei einem technischenÜberwachungsverein; Voraussetzungen eines "Wichtigen (Kündigungs-) Grundes"; Innerbetriebliche Kritik als Kündigungsgrund; ...
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 13.04.1994 - 3 Ca 745/93
- LAG Niedersachsen, 10.11.1994 - 1 Sa 1132/94
- LAG Niedersachsen, 22.12.1994 - 1 Sa 1132/94
Papierfundstellen
- BB 1995, 829
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (21)
- BAG, 28.08.1987 - 7 AZR 68/86
Wirksamkeit einer fristlosen außerordentlichen Kündigung gegenüber Chefarzt bei …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.1994 - 1 Sa 1132/94
Der Berufung ist jedoch zuzugeben, daß die Grenze zulässiger Kritik - und zwar unabhängig von ihrer sachlichen Berechtigung - dann überschritten ist, wenn sie eine tiefgreifende Ansehensschädigung des Arbeitgebers zur Folge hat (vgl. BAG 28. August 1987, 7 AZR 68/86 = RzK I 6 a Nr. 33) oder den Betriebsfrieden nachhaltig stört (…BAG 22. Oktober 1964 a. a. O.).Insoweit hat er zumindest in der Öffentlichkeit sein Verhalten so einzurichten, daß die vom Satzungszweck bestimmte Funktionsfähigkeit des Arbeitgebers nicht gefährdet wird (BAG 28. August 1987 a. a. O.).
In einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers sieht der Gesetzgeber eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung und verwehrt ihm insoweit, seinerseits den Auflösungsantrag zu stellen (vgl. Begründung zum Entwurf des Kündigungsschutzgesetzes, BT-Drucksache Nr. 1/2090 Seite 15; BAG 26. Oktober 1979, 7 AZR 752/77, 9. Oktober 1979, 6 AZR 1059/77 = EzA § 9 KSchG Nr. 7 und Nr. 9; BAG 28. August 1987, 7 AZR 68/86 = RzK 6 a Nr. 33;… KR-Friedrich, 3. Aufl., § 13 KSchG Rdz. 64).
- BAG, 26.10.1979 - 7 AZR 752/77
Berechtigung zur Stellung eines Auflösungsantrags nach § 9 KSchG
Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.1994 - 1 Sa 1132/94
In einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers sieht der Gesetzgeber eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung und verwehrt ihm insoweit, seinerseits den Auflösungsantrag zu stellen (vgl. Begründung zum Entwurf des Kündigungsschutzgesetzes, BT-Drucksache Nr. 1/2090 Seite 15; BAG 26. Oktober 1979, 7 AZR 752/77, 9. Oktober 1979, 6 AZR 1059/77 = EzA § 9 KSchG Nr. 7 und Nr. 9; BAG 28. August 1987, 7 AZR 68/86 = RzK 6 a Nr. 33;… KR-Friedrich, 3. Aufl., § 13 KSchG Rdz. 64).Sie hält ihr mit Schäfer (BB 1985, 1994) und Grunsky (Anmerkung BAG 26. Oktober 1979, 7 AZR 752/77 = AP Nr. 5 zu § 9 KSchG 1969) entgegen, daß ein zulässiger Auflösungsantrag des Arbeitgebers nicht von der formalen Äußerlichkeit der außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung abhängig gemacht werden könne.
- BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92
Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.1994 - 1 Sa 1132/94
Der Beginn der zweiwöchigen Ausschlußfrist ist dann solange gehemmt, als der Kündigungsberechtigte die zur Aufklärung nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen mit der gebotenen Eile auch tatsächlich durchführt (BAG 10. Juni 1988, 2 AZR 25/88 und 31. März 1993, 2 AZR 492/92 = EzA § 626 BGB Ausschlußfrist Nr. 2 und Nr. 5).Davon ist auszugehen, wenn der Kündigende im Kündigungsschreiben zum Ausdruck bringt, daß er an einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht interessiert sei und eine Weiterbeschäftigung ablehne (BAG 21. März 1993, 2 AZR 492/92 = EzA § 626 BGB Ausschlußfrist Nr. 5).
- BAG, 22.10.1964 - 2 AZR 479/63
Betriebsversammlung - Meinungsäußerung - Ehrverletzung - Betriebsfrieden
Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.1994 - 1 Sa 1132/94
Mit dem Arbeitsgericht ist aber daran festzuhalten, daß der Beklagte als Arbeitgeber innerbetriebliche Kritik zu erdulden hat, soweit sie in angemessener Form vorgetragen wird (vgl. BAG 22. Oktober 1964, 2 AZR 479/63 und 14. Dezember 1972, 2 AZR 115/72 = AP Nr. 4 und Nr. 8 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung;… KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rdz. 267;… Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 1 Rdz. 313).Der Berufung ist jedoch zuzugeben, daß die Grenze zulässiger Kritik - und zwar unabhängig von ihrer sachlichen Berechtigung - dann überschritten ist, wenn sie eine tiefgreifende Ansehensschädigung des Arbeitgebers zur Folge hat (vgl. BAG 28. August 1987, 7 AZR 68/86 = RzK I 6 a Nr. 33) oder den Betriebsfrieden nachhaltig stört (BAG 22. Oktober 1964 a. a. O.).
- BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83
Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches
Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.1994 - 1 Sa 1132/94
Deshalb ist nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum dem Arbeitgeber der Auslösungsantrag nach eigener unwirksamer außerordentlicher Kündigung nur dann erlaubt, wenn er entweder vorsorglich eine ordentliche Kündigung zusätzlich ausspricht, oder seine außerordentliche Kündigung in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden kann (BAG 17. Mai 1984, 2 AZR 3/83 = EzA § 626 BGB n. F. Nr. 90 zu III 2 der Gründe;… KR-Becker, a. a. O. § 1 KSchG Rdz. 15 m. w. N.). - BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88
Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.1994 - 1 Sa 1132/94
Der Beklagte hat somit versäumt, vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung zunächst das mildere Mittel der Abmahnung zu versuchen (vgl. BAG 10. November 1988, 2 AZR 215/88 = EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 18 = NZA 1989, 633;… KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 Rdz. 109). - BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74
Unfallversicherung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.1994 - 1 Sa 1132/94
Dem Gesetzgeber sind bei Massensachverhalten solche Typisierungen erlaubt einschließlich der dadurch für Grenzfälle bedingten Härten (BVerfGE 63, 119, 128 [BVerfG 08.02.1983 - 1 BvL 28/79]; 45, 376, 390) [BVerfG 22.06.1977 - 1 BvL 2/74]. - BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79
Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten
Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.1994 - 1 Sa 1132/94
Dem Gesetzgeber sind bei Massensachverhalten solche Typisierungen erlaubt einschließlich der dadurch für Grenzfälle bedingten Härten (BVerfGE 63, 119, 128 [BVerfG 08.02.1983 - 1 BvL 28/79]; 45, 376, 390) [BVerfG 22.06.1977 - 1 BvL 2/74]. - BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 499/92
Tarifbindung nach Verbandsaustritt
- BAG, 09.10.1979 - 6 AZR 1059/77
Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Kündigung - Sozialwidrigkeit - …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.11.1994 - 1 Sa 1132/94
In einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers sieht der Gesetzgeber eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung und verwehrt ihm insoweit, seinerseits den Auflösungsantrag zu stellen (vgl. Begründung zum Entwurf des Kündigungsschutzgesetzes, BT-Drucksache Nr. 1/2090 Seite 15; BAG 26. Oktober 1979, 7 AZR 752/77, 9. Oktober 1979, 6 AZR 1059/77 = EzA § 9 KSchG Nr. 7 und Nr. 9; BAG 28. August 1987, 7 AZR 68/86 = RzK 6 a Nr. 33;… KR-Friedrich, 3. Aufl., § 13 KSchG Rdz. 64). - BAG, 25.02.1983 - 2 AZR 298/81
Fristlose Kündigung , Beginn der Ausschlußfrist
- BAG, 13.08.1987 - 2 AZR 599/86
Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche, fristgemäße …
- BGH, 05.04.1990 - IX ZR 16/89
Sparkasse - Vorstandsmitglied - Kündigung
- LAG Hamm, 18.10.1990 - 17 Sa 600/90
Außerordentliche Kündigung; Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Abfindung; …
- BGH, 05.06.1975 - II ZR 131/73
Berechnung des Beginns einer Kündigungsfrist - Verstoß gegen Treu und Glauben bei …
- LAG Hamm, 24.11.1988 - 17 Sa 518/88
Gerichtliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Leitender Angestellter; …
- LAG Köln, 22.06.1989 - 10 Sa 246/89
Fristlose Kündigung; Außerordentliche Kündigung; Personalrat; Anhörung; …
- BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88
Fristlose Kündigung - Ausschlußfrist - Berufung - Unechtes Versäumnisurteil
- BAG, 09.09.1992 - 2 AZR 190/92
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung
- BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 474/83
Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers
- BAG, 14.12.1972 - 2 AZR 115/72
Kündigung
- LAG Baden-Württemberg, 15.04.2002 - 15 Sa 125/01
Außerordentliche Kündigung eines nach Kirchenrecht unkündbaren Arbeitnehmers; …
Der Arbeitgeber kann im Rechtsstreit über eine von ihm erklärte außerordentliche Kündigung einen Auflösungsantrag nicht stellen, weil der Gesetzgeber eine unwirksame außerordentliche Kündigung als eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung des Arbeitgebers ansieht (vgl. BAG, Urteil vom 26. Oktober 1979 - 7 AZR 752/77, AP Nr. 5 zu § 9 KSchG 1969; Urteil vom 17. September 1987 - 2 AZR 2/87, RzK I 11a Nr. 16; LAG Hamm, Urteil vom 24. November 1988 - 17 Sa 518/88, LAGE § 626 BGB Unkündbarkeit Nr. 2; Urteil vom 18. Oktober 1990 - 17 Sa 600/90, LAGE § 9 KSchG Nr. 19; LAG Niedersachsen, Urteil vom 10. November 1994 - 1 Sa 1132/94, LAGE § 9 KSchG Nr. 23).Rn. 37 b) Der Ausschluss eines Auflösungsantrags durch den Arbeitgeber im Falle einer von ihm erklärten unwirksamen außerordentlichen Kündigung wird überwiegend auch dann befürwortet, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund einer vertraglichen Abrede oder einer tarifvertraglichen Bestimmung ordentlich unkündbar ist (vgl. für den Fall des tarifvertraglichen Ausschlusses: LAG Hamm…, Urteil vom 24. November 1988 - 17 Sa 518/88, a.a.O.; LAG Köln, Urteil vom 22. Juni 1989 - 10 Sa 246/89, LAGE § 9 KSchG Nr. 14; LAG Niedersachsen, Urteil vom 10. November 1994 - 1 Sa 1132/94, a.a.O.; für den Fall des Ausschlusses aufgrund Bezugnahme auf tarifliche Vorschriften: LAG Hamm…, Urteil vom 18. Oktober 1990 - 17 Sa 600/90, a.a.O.).
- LAG Hamm, 22.03.2002 - 10 Sa 1062/00
Außerordentliche Kündigung wegen Strafanzeige gegen den Arbeitgeber, Aussage im …
Der Auflösungsantrag des Arbeitgebers ist danach nur im Falle einer ordentlichen Kündigung und der Feststellung der Sozialwidrigkeit der Kündigung nach § 1 Abs. 1 KSchG möglich (BAG, Urteil vom 26.10.1979 - AP Nr. 5 zu § 9 KSchG 1969; LAG Hamm, Urteil vom 24.11.1988 - NZA 1989, 278 = DB 1989, 685; LAG Hamm, Urteil vom 18.10.1990 - LAGE § 9 KSchG Nr. 19; LAG Niedersachsen, Urteil vom 10.11.1994 - LAGE § 9 KSchG Nr. 23 = BB 1995, 829; vgl. auch: LAG Köln, Urteil vom 22.06.1989 - ZTR 1989, 456;… KR-Spilger, § 9 KSchG Rz. 29;… KR-Friedrich, § 13 KSchG Rz. 327;… Biebl/APS, § 9 KSchG Rz. 14, 57 und § 13 Rz. 46;… Stahlhacke/Preis/Vossen, a.a.O., Rz. 1209; Kessler, NZA-RR 2002, 1, 3 m.w.N.; weitergehend: Schäfer, BB 1985, 1994; Fromm DB 1988, 601). - LAG Hamm, 22.03.2002 - 10 Sa 1062/01
Außerordentliche Kündigung, wegen Strafanzeige gegen den Arbeitgeber, Aussage im …
Der Auflösungsantrag des Arbeitgebers ist danach nur im Falle einer ordentlichen Kündigung und der Feststellung der Sozialwidrigkeit der Kündigung nach § 1 Abs. 1 KSchG möglich (BAG, Urteil vom 26.10.1979 - AP Nr. 5 zu § 9 KSchG 1969; LAG Hamm, Urteil vom 24.11.1988 - NZA 1989, 278 = DB 1989, 685; LAG Hamm, Urteil vom 18.10.1990 - LAGE § 9 KSchG Nr. 19; LAG Niedersachsen, Urteil vom 10.11.1994 - LAGE § 9 KSchG Nr. 23 = BB 1995, 829; vgl. auch: LAG Köln, Urteil vom 22.06.1989 - ZTR 1989, 456;… KR-Spilger, § 9 KSchG Rz. 29;… KR-Friedrich, § 13 KSchG Rz. 327;… Biebl/APS, § 9 KSchG Rz. 14, 57 und § 13 Rz. 46;… Stahlhacke/Preis/Vossen, a.a.O., Rz. 1209; Kessler, NZA-RR 2002, 1, 3 m.w.N.; weitergehend: Schäfer, BB 1985, 1994; Fromm DB 1988, 601). - LAG Baden-Württemberg, 02.07.2008 - 2 Sa 14/08 Die ganz überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und arbeitsrechtlicher Literatur verneint deshalb einen Auflösungsantrag des Arbeitgebers im Falle einer außerordentlichen Kündigung (BAG 26.10.1979 - 7 AZR 752/77 - AP Nr. 5 zu § 9 KSchG 1969, Gründe II. 1.; siehe auch BAG 15.03.1978 - 5 AZR 831/76 - AP Nr. 45 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, wo eine analoge Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG im Falle einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, der sich zu Recht auf die Unwirksamkeit einer Befristung berufen hat, verneint wird; LAG Köln 22. Juni 1989 - 10 Sa 246/89, LAGE § 9 KSchG Nr. 14; LAG Hamm 18. Oktober 1990 - 17 Sa 600/90, LAGE § 9 KSchG Nr. 19; LAG Niedersachsen 10. November 1994 - 1 Sa 1132/94, LAGE § 9 KSchG Nr. 23, LAG Baden-Württemberg 30.07.2007 - 15 Sa 29/07; KR-Friedrich, 8. Auflage, § 13 KSchG Rn. 64; APS-Biebl, 3. Auflage, § 13 Rn. 24,; Kittner/Däubler/Zwanziger-Däubler; KSchR, 6. Auflage; § 13 KSchG Rn.
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Rechtsprechung
| LAG Niedersachsen, 22.12.1994 - 1 Sa 1132/94 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 13.04.1994 - 3 Ca 745/93
- LAG Niedersachsen, 10.11.1994 - 1 Sa 1132/94
- LAG Niedersachsen, 22.12.1994 - 1 Sa 1132/94
Papierfundstellen
- BB 1995, 829
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (21)
- BAG, 26.10.1979 - 7 AZR 752/77
Berechtigung zur Stellung eines Auflösungsantrags nach § 9 KSchG
Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.12.1994 - 1 Sa 1132/94
In einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers sieht der Gesetzgeber eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung und verwehrt ihm insoweit, seinerseits den Auflösungsantrag zu stellen (vgl. Begründung zum Entwurf des Kündigungsschutzgesetzes, BT-Drucksache Nr. 1/2090 Seite 15; BAG 26. Oktober 1979, 7 AZR 752/77, 9. Oktober 1979, 6 AZR 1059/77 = EzA § 9 KSchG Nr. 7 und Nr. 9; BAG 28. August 1987, 7 AZR 68/86 = RzK 6 a Nr. 33;… KR-Friedrich, 3. Aufl., § 13 KSchG Rdz. 64).Sie hält ihr mit Schäfer (BB 1985, 1994) und Grunsky (Anmerkung BAG 26. Oktober 1979, 7 AZR 752/77 = AP Nr. 5 zu § 9 KSchG 1969) entgegen, daß ein zulässiger Auflösungsantrag des Arbeitgebers nicht von der formalen Äußerlichkeit der außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung abhängig gemacht werden könne.
- BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92
Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.12.1994 - 1 Sa 1132/94
Der Beginn der zweiwöchigen Ausschlußfrist ist dann solange gehemmt, als der Kündigungsberechtigte die zur Aufklärung nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen mit der gebotenen Eile auch tatsächlich durchführt (BAG 10. Juni 1988, 2 AZR 25/88 und 31. März 1993, 2 AZR 492/92 = EzA § 626 BGB Ausschlußfrist Nr. 2 und Nr. 5).Davon ist auszugehen, wenn der Kündigende im Kündigungsschreiben zum Ausdruck bringt, daß er an einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht interessiert sei und eine Weiterbeschäftigung ablehne (BAG 21. März 1993, 2 AZR 492/92 = EzA § 626 BGB Ausschlußfrist Nr. 5).
- BAG, 28.08.1987 - 7 AZR 68/86
Wirksamkeit einer fristlosen außerordentlichen Kündigung gegenüber Chefarzt bei …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.12.1994 - 1 Sa 1132/94
Der Berufung ist jedoch zuzugeben, daß die Grenze zulässiger Kritik - und zwar unabhängig von ihrer sachlichen Berechtigung - dann überschritten ist, wenn sie eine tiefgreifende Ansehensschädigung des Arbeitgebers zur Folge hat (vgl. BAG 28. August 1987, 7 AZR 68/86 = RzK I 6 a Nr. 33) oder den Betriebsfrieden nachhaltig stört (BAG 22. Oktober 1964 a.a.0.).In einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers sieht der Gesetzgeber eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung und verwehrt ihm insoweit, seinerseits den Auflösungsantrag zu stellen (vgl. Begründung zum Entwurf des Kündigungsschutzgesetzes, BT-Drucksache Nr. 1/2090 Seite 15; BAG 26. Oktober 1979, 7 AZR 752/77, 9. Oktober 1979, 6 AZR 1059/77 = EzA § 9 KSchG Nr. 7 und Nr. 9; BAG 28. August 1987, 7 AZR 68/86 = RzK 6 a Nr. 33;… KR-Friedrich, 3. Aufl., § 13 KSchG Rdz. 64).
- BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83
Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches
Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.12.1994 - 1 Sa 1132/94
Deshalb ist nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum dem Arbeitgeber der Auslösungsantrag nach eigener unwirksamer außerordentlicher Kündigung nur dann erlaubt, wenn er entweder vorsorglich eine ordentliche Kündigung zusätzlich ausspricht, oder seine außerordentliche Kündigung in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden kann (BAG 17. Mai 1984, 2 AZR 3/83 = EZA § 626 BGB n. F. Nr. 90 zu III 2 der Gründe;… KR-Becker, a. a. 0. § 1 KSchG Rdz. 15 m. w. N.). - BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88
Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.12.1994 - 1 Sa 1132/94
Der Beklagte hat somit versäumt, vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung zunächst das mildere Mittel der Abmahnung zu versuchen (vgl. BAG 10. November 1988, 2 AZR 215/88 = EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 18 = NZA 1989, 633 ;… KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 Rdz. 109). - BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74
Unfallversicherung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.12.1994 - 1 Sa 1132/94
Dem Gesetzgeber sind bei Massensachverhalten solche Typisierungen erlaubt einschließlich der dadurch für Grenzfälle bedingten Härten (BVerfGE 63, 119, 128; 45, 376, 390). - BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79
Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten
Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.12.1994 - 1 Sa 1132/94
Dem Gesetzgeber sind bei Massensachverhalten solche Typisierungen erlaubt einschließlich der dadurch für Grenzfälle bedingten Härten (BVerfGE 63, 119, 128; 45, 376, 390). - BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 499/92
Tarifbindung nach Verbandsaustritt
- BAG, 09.10.1979 - 6 AZR 1059/77
Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Kündigung - Sozialwidrigkeit - …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.12.1994 - 1 Sa 1132/94
In einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers sieht der Gesetzgeber eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung und verwehrt ihm insoweit, seinerseits den Auflösungsantrag zu stellen (vgl. Begründung zum Entwurf des Kündigungsschutzgesetzes, BT-Drucksache Nr. 1/2090 Seite 15; BAG 26. Oktober 1979, 7 AZR 752/77, 9. Oktober 1979, 6 AZR 1059/77 = EzA § 9 KSchG Nr. 7 und Nr. 9; BAG 28. August 1987, 7 AZR 68/86 = RzK 6 a Nr. 33;… KR-Friedrich, 3. Aufl., § 13 KSchG Rdz. 64). - BAG, 13.08.1987 - 2 AZR 599/86
Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche, fristgemäße …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 22.12.1994 - 1 Sa 1132/94
Im Falle einer erklärten, aber unwirksamen außerordentlichen Kündigung ist dann eine Umdeutung durch das Gericht in eine ordentliche Kündigung vorzunehmen, selbst wenn sich der Kündigende nicht ausdrücklich darauf beruft (SAG 13. August 1987, 2 AZR 599/86 = EZA § 140 BGB Nr. 12). - LAG Hamm, 18.10.1990 - 17 Sa 600/90
Außerordentliche Kündigung; Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Abfindung; …
- BGH, 05.06.1975 - II ZR 131/73
Berechnung des Beginns einer Kündigungsfrist - Verstoß gegen Treu und Glauben bei …
- LAG Hamm, 24.11.1988 - 17 Sa 518/88
Gerichtliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Leitender Angestellter; …
- LAG Köln, 22.06.1989 - 10 Sa 246/89
Fristlose Kündigung; Außerordentliche Kündigung; Personalrat; Anhörung; …
- BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88
Fristlose Kündigung - Ausschlußfrist - Berufung - Unechtes Versäumnisurteil
- BAG, 09.09.1992 - 2 AZR 190/92
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung
- BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 474/83
Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers
- BAG, 25.02.1983 - 2 AZR 298/81
Fristlose Kündigung , Beginn der Ausschlußfrist
- BGH, 05.04.1990 - IX ZR 16/89
Sparkasse - Vorstandsmitglied - Kündigung
- BAG, 22.10.1964 - 2 AZR 479/63
Betriebsversammlung - Meinungsäußerung - Ehrverletzung - Betriebsfrieden
- BAG, 14.12.1972 - 2 AZR 115/72
Kündigung
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 30.09.1994 - 19 U 284/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB § 847 ; RVO § 636 § 637
Eingliederung eines Arbeitnehmers nach Aufforderung zur Hilfeleistung - Arbeitnehmer, Eingliederung, Haftungsausschluß, Schmerzensgeld - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Eingliederung eines fremden Arbeitnehmers? (IBR 1995, 139)
Papierfundstellen
- VersR 1995, 197
- BB 1995, 829
- BB 1995, 829 L
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.12.1977 - VI ZR 79/76
Anforderungen an die Eingliederung in den Unfallbetrieb
Auszug aus OLG Köln, 30.09.1994 - 19 U 284/93
Daß der Kläger von seinem Stammbetrieb nicht den Auftrag hatte, diese Hilfeleistung zu erbringen, hiervon sogar von seinem Arbeitgeber wäre abgehalten worden, wie er behauptet hat, steht der Annahme der Eingliederung in den Betrieb der Beklagten zu 1) nicht entgegen (BGH NJW 1983, 2882 [2883]; NJW 1978, 2553 [2554] = VersR 1978, 150 [152]); hiermit verdeutlicht der Kläger lediglich zusätzlich, daß seine Hilfeleistung auch subjektiv nicht im Interesse seines eigenen Betriebes erbracht wurde, er also seine Unternehmenssphäre verlassen hat. - BGH, 22.05.1984 - VI ZR 234/82
Haftungsfreistellung bei Lagerungsarbeiten
Auszug aus OLG Köln, 30.09.1994 - 19 U 284/93
Eine arbeitsrechtliche Beziehung des Geschädigten zum "schädigenden" Betrieb ist aber auch nicht erforderlich; es reicht aus, wenn der Geschädigte ähnlich wie ein Arbeitnehmer i.S.d. § 539 Abs. 2 RVO tätig geworden ist und seine Tätigkeit in die betriebliche Sphäre des Unternehmens fällt (BGH VersR 1983, 31; 1983, 728; 1984, 736). - BGH, 22.06.1982 - VI ZR 240/79
Anspruch auf Erstattung der an die Hinterbliebenen eines durch einen …
Auszug aus OLG Köln, 30.09.1994 - 19 U 284/93
Eine arbeitsrechtliche Beziehung des Geschädigten zum "schädigenden" Betrieb ist aber auch nicht erforderlich; es reicht aus, wenn der Geschädigte ähnlich wie ein Arbeitnehmer i.S.d. § 539 Abs. 2 RVO tätig geworden ist und seine Tätigkeit in die betriebliche Sphäre des Unternehmens fällt (BGH VersR 1983, 31; 1983, 728; 1984, 736).
- BGH, 05.07.1983 - VI ZR 273/81
Beendigung der Eingliederung eines Geschädigten in den Unfallbetrieb bei …
Auszug aus OLG Köln, 30.09.1994 - 19 U 284/93
Daß der Kläger von seinem Stammbetrieb nicht den Auftrag hatte, diese Hilfeleistung zu erbringen, hiervon sogar von seinem Arbeitgeber wäre abgehalten worden, wie er behauptet hat, steht der Annahme der Eingliederung in den Betrieb der Beklagten zu 1) nicht entgegen (BGH NJW 1983, 2882 [2883]; NJW 1978, 2553 [2554] = VersR 1978, 150 [152]); hiermit verdeutlicht der Kläger lediglich zusätzlich, daß seine Hilfeleistung auch subjektiv nicht im Interesse seines eigenen Betriebes erbracht wurde, er also seine Unternehmenssphäre verlassen hat. - BGH, 11.07.1972 - VI ZR 21/71
Schadenersatz bei Versterben aufgrund eines Unfalls auf einer Baustelle - …
Auszug aus OLG Köln, 30.09.1994 - 19 U 284/93
Der Kläger ist wie ein Arbeitnehmer i.S. des § 539 Abs. 2 RVO tätig geworden, sein Unfall war ein Arbeitsunfall, wie die Berufsgenossenschaft mit für das Zivilgericht bindender Wirkung (vgl. § 638 RVO ; BGH VersR 1972, 945) festgestellt hat. - BGH, 03.05.1983 - VI ZR 68/81
Unfallversicherung - Arbeitnehmer - Rabattgewährung - Zuordnung - …
Auszug aus OLG Köln, 30.09.1994 - 19 U 284/93
Eine arbeitsrechtliche Beziehung des Geschädigten zum "schädigenden" Betrieb ist aber auch nicht erforderlich; es reicht aus, wenn der Geschädigte ähnlich wie ein Arbeitnehmer i.S.d. § 539 Abs. 2 RVO tätig geworden ist und seine Tätigkeit in die betriebliche Sphäre des Unternehmens fällt (BGH VersR 1983, 31; 1983, 728; 1984, 736).
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