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Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 24.03.2010 | BGH, 11.02.2010 | BGH, 11.02.2010

Rechtsprechung
   BGH, 19.11.2009 - III ZR 108/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,241
BGH, 19.11.2009 - III ZR 108/08 (https://dejure.org/2009,241)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2009 - III ZR 108/08 (https://dejure.org/2009,241)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2009 - III ZR 108/08 (https://dejure.org/2009,241)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • Judicialis

    BGB § 309; ; BGB § 328 Abs. 1

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inhaltskontrolle eines trotz individueller Ausgestaltung eines in einem Emissionsprospekt einer Fondsgesellschaft abgedruckten Mittelverwendungskontrollvertrags

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 305 Abs. 1, 328 Abs. 1
    Inhaltskontrolle des Mittelverwendungskontrollvertrages; Kapitalanlagemodell; Immobilienfonds; Mittelverwendung; Schadensersatz; Schrottimmobilien

  • rabüro.de

    Mittelverwendungskontrollvertrag kann AGB-Inhaltskontrolle unterfallen

  • Betriebs-Berater

    Emissionsprospekt einer Fondsgesellschaft - ausgehandelter Mittelverwendungskontrollvertrag kann AGB-Recht unterliegen

  • Betriebs-Berater

    Emissionsprospekt einer Fondsgesellschaft - ausgehandelter Mittelverwendungskontrollvertrag kann AGB-Recht unterliegen

  • ra.de
  • wpk.de PDF, S. 42

    Inhaltskontrolle nach AGB-Recht bei einem Mittelverwendungskontrollvertrag

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 309 Nr. 7 b ); BGB § 328 Abs. 1
    Inhaltskontrolle eines trotz individueller Ausgestaltung eines in einem Emissionsprospekt einer Fondsgesellschaft abgedruckten Mittelverwendungskontrollvertrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Inhaltskontrolle eines Mittelverwendungskontrollvertrages

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 305 Abs. 1, §§ 309, 328 Abs. 1
    AGB-Kontrolle auch eines individuell ausgehandelten Mittelverwendungskontrollvertrags zwischen Fondsgesellschaft und WP zu Gunsten des Anlegers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Emissionsprospekt einer Fondsgesellschaft - ausgehandelter Mittelverwendungskontrollvertrag kann AGB-Recht unterliegen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 4 (Leitsatz)

    Zur Inhaltskontrolle eines Mittelverwendungskontrollvertrages zwischen Wirtschaftsprüfer und Fondsgesellschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 183, 220
  • NJW 2010, 1277
  • ZIP 2009, 2446
  • ZIP 2009, 2447
  • MDR 2010, 146
  • VersR 2010, 918
  • WM 2009, 2363
  • BB 2010, 129
  • BB 2010, 65
  • DB 2009, 2778
  • BFH/NV 2010, 1231
  • NZG 2010, 186
 
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Wird zitiert von ... (81)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 30.06.1994 - VII ZR 116/93

    Rechte und Pflichten eines Baubetreuers

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - III ZR 108/08
    Zweck der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle ist es, zum Ausgleich ungleicher Verhandlungspositionen und damit zur Sicherung der Vertragsfreiheit Schutz und Abwehr gegen die Inanspruchnahme einseitiger Gestaltungsmacht durch den Verwender zu gewährleisten (BGHZ 130, 50, 57; 126, 326, 332;… siehe auch Regierungsbegründung zum Entwurf des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen - AGB-Gesetz -, BT-Drucks. 7/3919, S. 13, 22;… die Neuregelung durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts hat insoweit zu keinen inhaltlichen Änderungen geführt, vgl. Regierungsbegründung, BR-Drucks. 338/01, S. 344, 351 ff).

    Der Vertragstext war dementsprechend ebenso wie die Bedingungen des Gesellschaftsvertrags vorformuliert in dem Emissionsprospekt der Fondsgesellschaft abgedruckt, wobei bei der rechtlichen Beurteilung offen bleiben kann, ob die Fondsgesellschaft oder der Beklagte den Text maßgeblich entworfen hat (vgl. BGHZ 126, 326, 332).

  • BGH, 10.11.1994 - III ZR 50/94

    Einbeziehung des Käufers in den Schutzbereich eines Vertrages zwischen Verkäufer …

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - III ZR 108/08
    Insbesondere der echte Vertrag zugunsten Dritter gemäß § 328 BGB und damit auch § 334 BGB betreffen allerdings üblicherweise Fallgestaltungen, in denen die Interessen des Versprechensempfängers und die des Dritten gleichgerichtet sind (vgl. dazu Senatsurteil BGHZ 127, 378, 386; für eine Differenzierung im Ergebnis ebenfalls: BGH, Urteil vom 13. November 1997 - X ZR 144/94 - NJW 1998, 1059, 1061;… Staudinger/Jagmann [2004], § 328 Rn. 94, 111;… MünchKommBGB/Gottwald, 5. Aufl., § 328 Rn. 142).
  • BGH, 24.05.1995 - XII ZR 172/94

    Formularmäßiger Ausschluß des Sonderkündigungsrechts des Mieters wegen …

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - III ZR 108/08
    Zweck der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle ist es, zum Ausgleich ungleicher Verhandlungspositionen und damit zur Sicherung der Vertragsfreiheit Schutz und Abwehr gegen die Inanspruchnahme einseitiger Gestaltungsmacht durch den Verwender zu gewährleisten (BGHZ 130, 50, 57; 126, 326, 332;… siehe auch Regierungsbegründung zum Entwurf des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen - AGB-Gesetz -, BT-Drucks. 7/3919, S. 13, 22;… die Neuregelung durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts hat insoweit zu keinen inhaltlichen Änderungen geführt, vgl. Regierungsbegründung, BR-Drucks. 338/01, S. 344, 351 ff).
  • BGH, 16.01.2003 - IX ZR 171/00

    Formularmäßiger Ausschluß der Aufrechenbarkeit mit unbestrittenen …

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - III ZR 108/08
    Eine geltungserhaltende Reduktion auf die Fälle einfacher Fahrlässigkeit wäre unzulässig (vgl. z.B.: BGHZ 153, 293, 300 m.w.N.).
  • BGH, 15.06.1971 - VI ZR 262/69

    Abbedingung der Fürsorgepflicht des Bestellers im Rahmen eines Werkvertrages

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - III ZR 108/08
    Die Rechte des Dritten können grundsätzlich nicht weitergehen als diejenigen des Vertragspartners (BGHZ 56, 269, 272 m.w.N.).
  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 109/08

    Kapitalanlagemodell - Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - III ZR 108/08
    Dieses wird hinsichtlich der Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftung des Beklagten auch die im Senatsurteil vom heutigen Tag, das in der Parallelsache III ZR 109/08 ergangen ist, aufgestellten Grundsätze zu beachten haben.
  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 59/07

    Schadensersatzansprüche eines Anlegers in einen Filmfonds

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - III ZR 108/08
    Eine nach § 309 Nr. 7 Buchst. b BGB unzulässige Haftungsbegrenzung liegt unter anderem vor, wenn der Gläubiger auch wegen Ersatzansprüchen aufgrund grob fahrlässiger Pflichtverletzungen darauf verwiesen wird, seine Schadensersatzforderungen zunächst bei anderen, eventuell mithaftenden Personen geltend zu machen (…Christensen in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 10. Aufl., § 309 Nr. 7 BGB, Rn. 28;… MünchKommBGB/Kieninger, 5. Aufl., § 309 Nr. 7, Rn. 23;… Wolf in Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 5. Aufl., § 309 Nr. 7 Rn. 53; so auch zu § 9 AGBG BGH, Urteil vom 15. Mai 1991 - VIII ZR 123/90 - NJW-RR 1991, 1120, 1123;… a.A.: Staudinger/Coester-Waltjen [2006], § 309 Nr. 7 Rn. 23; vgl. auch Senatsurteil vom 29. Mai 2008 - III ZR 59/07 - NJW-RR 2008, 1129, 1134, Rn. 35).
  • BGH, 05.05.1986 - II ZR 150/85

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Fakultativklausel auf einem …

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - III ZR 108/08
    Vielmehr können nach dem Schutzzweck des AGB-Rechts auch vorformulierte Klauseln der Inhaltskontrolle unterliegen, die nicht im engen Sinne Vertragsbedingungen sind, sofern sie im Zusammenhang mit einer vertraglichen Beziehung stehen (so für einseitige Erklärungen des Kunden, die auf einer Vorformulierung des Verwenders beruhen BGHZ 98, 24, 28; 141, 124, 126; BGH, Urteil vom 27. Januar 2000 - I ZR 241/97 - NJW 2000, 2677;… zust.: Pfeiffer in Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 5. Aufl., § 305 Rn. 7;… Ulmer in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 10. Aufl., § 305 BGB Rn. 16).
  • BGH, 27.01.2000 - I ZR 241/97

    Telefonwerbung VI - Telefon-Werbung

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - III ZR 108/08
    Vielmehr können nach dem Schutzzweck des AGB-Rechts auch vorformulierte Klauseln der Inhaltskontrolle unterliegen, die nicht im engen Sinne Vertragsbedingungen sind, sofern sie im Zusammenhang mit einer vertraglichen Beziehung stehen (so für einseitige Erklärungen des Kunden, die auf einer Vorformulierung des Verwenders beruhen BGHZ 98, 24, 28; 141, 124, 126; BGH, Urteil vom 27. Januar 2000 - I ZR 241/97 - NJW 2000, 2677;… zust.: Pfeiffer in Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 5. Aufl., § 305 Rn. 7;… Ulmer in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 10. Aufl., § 305 BGB Rn. 16).
  • BGH, 13.11.1997 - X ZR 144/94

    Schutzzweck eines Sachverständigenauftrags zur Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - III ZR 108/08
    Insbesondere der echte Vertrag zugunsten Dritter gemäß § 328 BGB und damit auch § 334 BGB betreffen allerdings üblicherweise Fallgestaltungen, in denen die Interessen des Versprechensempfängers und die des Dritten gleichgerichtet sind (vgl. dazu Senatsurteil BGHZ 127, 378, 386; für eine Differenzierung im Ergebnis ebenfalls: BGH, Urteil vom 13. November 1997 - X ZR 144/94 - NJW 1998, 1059, 1061;… Staudinger/Jagmann [2004], § 328 Rn. 94, 111;… MünchKommBGB/Gottwald, 5. Aufl., § 328 Rn. 142).
  • BGH, 08.02.2006 - IV ZR 205/04

    Rechtsstellung des mitversicherten Ehepartners in der privaten …

  • BGH, 22.03.2007 - III ZR 98/06

    Rechtsstellung eines als Mittelverwendungskontrolleur in ein Anlagemodell …

  • BGH, 16.03.1999 - XI ZR 76/98

    Telefon-Werbung

  • BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 123/90

    Treuhandvertrag über ein Bauherrenprojekt - Treuhänder-Pflicht zur …

  • BGH, 02.10.1969 - KZR 10/68

    Wirksamkeit eines Pachtvertrags mit Bierlieferungsabrede - Verstoß gegen die …

  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 562/15

    Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei …

    Die Inhaltskontrolle von AGB-Klauseln soll vor Klauseln schützen, bei denen das auf einen gegenseitigen Interessenausgleich gerichtete dispositive Gesetzesrecht - wie hier - durch einseitige Gestaltungsmacht des Klauselverwenders außer Kraft gesetzt wird (BGH, Urteile vom 19. November 2009 - III ZR 108/08, BGHZ 183, 220 Rn. 13…, vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 19/12, NJW 2014, 206 Rn. 27 …und vom 13. Mai 2014 - XI ZR 405/12, BGHZ 201, 168 Rn. 60 mwN).
  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 233/16

    Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei …

    Die Inhaltskontrolle von AGB-Klauseln soll vor Klauseln schützen, bei denen das auf einen gegenseitigen Interessenausgleich gerichtete dispositive Gesetzesrecht - wie hier - durch einseitige Gestaltungsmacht des Klauselverwenders außer Kraft gesetzt wird (BGH, Urteile vom 19. November 2009 - III ZR 108/08, BGHZ 183, 220 Rn. 13…, vom 10. Oktober 2013 - VII ZR 19/12, NJW 2014, 206 Rn. 27 …und vom 13. Mai 2014 - XI ZR 405/12, BGHZ 201, 168 Rn. 60 mwN).
  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 405/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite …

    Vielmehr soll die Inhaltskontrolle Kunden auch gerade vor solchen Klauseln schützen, bei denen das auf einen gegenseitigen Interessenausgleich gerichtete dispositive Gesetzesrecht - wie hier - durch einseitige Gestaltungsmacht des Klauselverwenders außer Kraft gesetzt wird (…vgl. Regierungsentwurf zum AGBG, BT-Drucks. 7/3919, S. 13, 22; BGH, Urteile vom 18. Januar 1996 - IX ZR 69/95 und vom 19. November 2009 - III ZR 108/08, WM 2009, 2363;… EuGH, WM 2012, 2046 Rn. 27).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09   

Zitiervorschläge
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BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09 (https://dejure.org/2010,1563)
BVerfG, Entscheidung vom 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09 (https://dejure.org/2010,1563)
BVerfG, Entscheidung vom 24. März 2010 - 1 BvR 2130/09 (https://dejure.org/2010,1563)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: Zur Gewerbesteuerpflicht einer Wirtschaftsprüfungs-GmbH sowie zur Vereinbarkeit von § 2 Abs 2 S 1 GewStG mit Art 3 Abs 1 FGG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 2 Abs 2 S 1 GewStG, § 9 Abs 1 S 2 GewStG
    Nichtannahmebeschluss: Zur Gewerbesteuerpflicht einer Wirtschaftsprüfungs-GmbH sowie zur Vereinbarkeit von § 2 Abs 2 S 1 GewStG mit Art 3 Abs 1 FGG

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 3 Abs. 1, 19 Abs. 4, 103 Abs. 1; GewStG § 9 Nr. 1 S. 2 ff.
    Sachlich gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Personengesellschaften und Freiberuflern in Steuerfragen

  • Wolters Kluwer

    Annahme einerVerfassungsbeschwerde betreffend die Gewerbesteuerpflicht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Einordnungen der Leistungen eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers als ein Gewerbe; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Annahme einerVerfassungsbeschwerde betreffend die Gewerbesteuerpflicht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Einordnungen der Leistungen eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers als ein Gewerbe; ...

  • datenbank.nwb.de

    Gewerbesteuerpflicht einer Wirtschaftsprüfungs-GmbH verfassungskonform

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerbesteuerpflicht für eine Wirtschaftsprüfungs-GmbH

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GG Art. 3 Abs. 1; GewStG § 2 Abs. 2 Satz 1
    Zur Gewerbesteuerpflicht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei) (Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
    Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
    Personenzusammenschlüsse
    Personengesellschaften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2116
  • ZIP 2010, 1174
  • WM 2010, 863
  • BB 2010, 2998
  • BFH/NV 2010, 1231
  • NZG 2010, 796
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09
    Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs verwies zur Begründung auf den Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2008 (BVerfGE 120, 1).

    In der vom Bundesfinanzhof angeführten Entscheidung BVerfGE 120, 1 habe sich das Bundesverfassungsgericht nicht mit der Frage beschäftigt, ob freiberuflich tätige Kapitalgesellschaften der Gewerbesteuer unterlägen.

    Aus ihm ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 120, 1 ; stRspr).

    Dies gilt auch für die Gewerbesteuer, die nach ihrer gesetzlichen Ausgestaltung die objektivierte Ertragskraft der Gewerbebetriebe erfasst (vgl. BVerfGE 120, 1 ).

    Diese berührt die den Gesetzgeber in seiner steuerrechtlichen Gestaltungsfreiheit aus Art. 3 Abs. 1 GG begrenzenden Leitlinien, wonach die Steuerlast an den Prinzipien der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Folgerichtigkeit auszurichten ist (vgl. BVerfGE 120, 1 m. w. N.).

  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuer

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09
    Der Gesetzgeber darf Lenkungszwecke in Gestalt zielgenauer und normenklarer steuerlicher Verschonungsregelungen verfolgen (vgl. BVerfGE 117, 1 ).

    Im Bereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber einen weit reichenden Entscheidungsspielraum sowohl bei der Auswahl des Steuergegenstandes als auch bei der Bestimmung des Steuersatzes (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 93, 121 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 117, 1 ; stRspr).

    Die mit der Wahl des Steuergegenstandes einmal getroffene Belastungsentscheidung hat der Gesetzgeber allerdings unter dem Gebot möglichst gleichmäßiger Belastung aller Steuerpflichtigen bei der Ausgestaltung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestands folgerichtig umzusetzen (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 116, 164 ; 117, 1 ; stRspr).

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung gewerblicher Einkünfte

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09
    Art. 3 Abs. 1 GG enthält kein allgemeines Verfassungsgebot einer rechtsformneutralen Besteuerung (vgl. BVerfGE 116, 164 in Bezug auf die Begünstigung gewerblicher Einkünfte nach § 32c EStG).

    Einen solchen Grund liefert die Abschirmung der Vermögenssphäre der Kapitalgesellschaft gegenüber ihren Anteilseignern (vgl. BVerfGE 116, 164 ;… allgemein zum Gebot rechtsformneutraler Besteuerung Drüen, GmbHR 2008, S. 393 m. w. N.).

    Die mit der Wahl des Steuergegenstandes einmal getroffene Belastungsentscheidung hat der Gesetzgeber allerdings unter dem Gebot möglichst gleichmäßiger Belastung aller Steuerpflichtigen bei der Ausgestaltung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestands folgerichtig umzusetzen (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 116, 164 ; 117, 1 ; stRspr).

  • BVerfG, 20.03.1969 - 1 BvR 538/67
    Auszug aus BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09
    Eine Ausdehnung der Steuervergünstigung auf andere Sachverhalte ist ausdrücklich abgelehnt worden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 1969 - 1 BvR 568/67 -, HFR 1969, S. 348;… siehe auch Beschluss vom 19. September 1972 - 1 BvR 183/72 -, HFR 1972, S. 659 f.;… Beschluss vom 29. August 1974 - 1 BvR 157/73 -, HFR 1974, S. 459 ;… vgl. Roser, in: Lenski/Steinberg, GewStG, § 9 Nr. 1, Rn. 92 ).

    Mit den in Rechtsprechung und Literatur angeführten Unterscheidungsgründen, die die erweiterte Kürzung bei Wohnungsunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft rechtfertigen (unter anderem Förderung des sozialen Wohnungsbaus und Begünstigung der häufig eher ertragsschwachen vermögensverwaltenden Tätigkeit im Verhältnis zur Ausübung einer werbenden Tätigkeit, vgl. dazu u.a. BVerfG, Beschluss vom 20. März 1969 - 1 BvR 568/67 -, HFR 1969, S. 348;… Roser, a.a.O., § 9 Nr. 1 Rn. 84 ), setzt sich die Beschwerdeführerin nicht auseinander.

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09
    Im Bereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber einen weit reichenden Entscheidungsspielraum sowohl bei der Auswahl des Steuergegenstandes als auch bei der Bestimmung des Steuersatzes (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 93, 121 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 117, 1 ; stRspr).

    Die mit der Wahl des Steuergegenstandes einmal getroffene Belastungsentscheidung hat der Gesetzgeber allerdings unter dem Gebot möglichst gleichmäßiger Belastung aller Steuerpflichtigen bei der Ausgestaltung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestands folgerichtig umzusetzen (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 116, 164 ; 117, 1 ; stRspr).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09
    Im Bereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber einen weit reichenden Entscheidungsspielraum sowohl bei der Auswahl des Steuergegenstandes als auch bei der Bestimmung des Steuersatzes (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 93, 121 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 117, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09
    Im Bereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber einen weit reichenden Entscheidungsspielraum sowohl bei der Auswahl des Steuergegenstandes als auch bei der Bestimmung des Steuersatzes (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 93, 121 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 117, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Ökosteuer

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09
    Sachbezogene Differenzierungsgesichtspunkte stehen dem Gesetzgeber jedoch in weitem Umfang zu Gebote (vgl. BVerfGE 110, 274 ).
  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09
    Im Bereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber einen weit reichenden Entscheidungsspielraum sowohl bei der Auswahl des Steuergegenstandes als auch bei der Bestimmung des Steuersatzes (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 93, 121 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 117, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09
    Führt ein Steuergesetz zu einer Verschonung, die einer gleichmäßigen Belastung der jeweiligen Steuergegenstände innerhalb einer Steuerart widerspricht, so kann eine solche Steuerentlastung vor dem Gleichheitssatz gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber das Verhalten des Steuerpflichtigen aus Gründen des Gemeinwohls lenken will (vgl. BVerfGE 121, 108 ).
  • BFH, 23.04.2009 - IV R 73/06

    Innengesellschaft - Mitunternehmerschaft - eigenständiger Gewerbebetrieb - …

  • BFH, 27.04.2009 - I R 76/03

    Gewerbesteuerpflicht einer Wirtschaftsprüfungs-GmbH nicht verfassungswidrig

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvR 528/72

    Verfassungsmäßigkeit des "Schatelprivilegs" nach GewStG 1955

  • FG München, 22.07.2003 - 7 K 4529/00

    "Kleine" Freiberufler-Kapitalgesellschaft; Gewerbesteuerpflicht; …

  • BVerfG, 23.10.1972 - 2 BvR 261/72
  • BVerfG, 29.08.1974 - 1 BvR 157/73
  • BVerfG, 23.12.1977 - 1 BvR 715/77
  • BVerfG, 19.09.1972 - 1 BvR 183/72
  • BFH, 25.09.2018 - GrS 2/16

    Beschluss des Großen Senats des BFH zur erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe mehrfach entschieden, dass die erweiterte Kürzung auf einen engen Kreis von Unternehmen begrenzt werden dürfe, um Kapitalgesellschaften den nicht gewerbesteuerpflichtigen, nur Grundvermögen verwaltenden Einzel- oder Personenunternehmen anzunähern (Hinweis auf Kammerbeschluss vom 24. März 2010 1 BvR 2130/09, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2010, 756).
  • BVerfG, 15.02.2016 - 1 BvL 8/12

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit der Gewerbebesteuerung unter …

    Auch den zuletzt zur Gewerbesteuer ergangenen Nichtannahmebeschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2010 - 1 BvR 2130/09 - (NJW 2010, S. 2116) - zur Gewerbesteuerpflicht einer WirtschaftsprüfungsGmbH und zur Vereinbarkeit von § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG mit Art. 3 Abs. 1 GG - zitiert das vorlegende Gericht lediglich.

    So beschreibt auch die 1. Kammer des Ersten Senats in ihrem Nichtannahmebeschluss vom 24. März 2010 - 1 BvR 2130/09 - (NJW 2010, S. 2116 Rn. 14) die Gewerbesteuer unter Hinweis auf den Beschluss vom 15. Januar 2008 (BVerfGE 120, 1 [BVerfG 15.01.2008 - 1 BvL 2/04] ) unverändert als Steuer, die nach ihrer gesetzlichen Ausgestaltung die objektivierte Ertragskraft der Gewerbebetriebe erfasse.

    Auch den zuletzt zur Gewerbesteuer ergangenen Nichtannahmebeschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2010 - 1 BvR 2130/09 - (NJW 2010, S. 2116) - zur Gewerbesteuerpflicht einer WirtschaftsprüfungsGmbH und zur Vereinbarkeit von § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG mit Art. 3 Abs. 1 GG - zitiert das vorlegende Gericht lediglich.

    So beschreibt auch die 1. Kammer des Ersten Senats in ihrem Nichtannahmebeschluss vom 24. März 2010 - 1 BvR 2130/09 - (NJW 2010, S. 2116 Rn. 14) die Gewerbesteuer unter Hinweis auf den Beschluss vom 15. Januar 2008 (BVerfGE 120, 1 [BVerfG 15.01.2008 - 1 BvL 2/04] ) unverändert als Steuer, die nach ihrer gesetzlichen Ausgestaltung die objektivierte Ertragskraft der Gewerbebetriebe erfasse.

  • BFH, 11.06.2026 - VI R 15/24

    Besteuerung der Energiepreispauschale bei Arbeitnehmern ist verfassungsgemäß

    Sachbezogene Differenzierungsgesichtspunkte stehen ihm aber im weitesten Umfang zu (BVerfG-Beschluss vom 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09, Rz 11, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.02.2010 - III ZR 7/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5718
BGH, 11.02.2010 - III ZR 7/09 (https://dejure.org/2010,5718)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2010 - III ZR 7/09 (https://dejure.org/2010,5718)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - III ZR 7/09 (https://dejure.org/2010,5718)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Kapitalanlagegeschäft: Haftung des als Mittelverwendungskontrolleur eingesetzten Wirtschaftsprüfers wegen unterlassener Prüfung der Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Verwendungskontrolle

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 276 BGB, § 280 BGB, § 309 Nr 7b BGB, § 311 Abs 2 BGB, § 328 BGB
    Kapitalanlagegeschäft: Haftung des als Mittelverwendungskontrolleur eingesetzten Wirtschaftsprüfers wegen unterlassener Prüfung der Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Verwendungskontrolle

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für Ersatzansprüche i.R.d. Prospekthaftung; Aufklärungspflicht bezüglich der Zeichnungsbefugnisse für ein Sonderkonto

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 311 Abs. 2; BGB § 311 Abs. 3
    Voraussetzungen für Ersatzansprüche i.R.d. Prospekthaftung; Aufklärungspflicht bezüglich der Zeichnungsbefugnisse für ein Sonderkonto

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Finanzanlagerecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 1231
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 109/08

    Kapitalanlagemodell - Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs

    Auszug aus BGH, 11.02.2010 - III ZR 7/09
    Der Senat hat mit seinem Urteil vom 19. November 2009 (III ZR 109/08 - ZIP 2009, 2449), das denselben Beklagten, denselben Fonds, denselben Mittelverwendungskontrollvertrag und einen auch ansonsten im Wesentlichen gleich gelagerten Sachverhalt betraf, die Pflichten des Beklagten in entscheidenden Punkten abweichend beurteilt.
  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 108/08

    Emissionsprospekt einer Fondsgesellschaft - ausgehandelter …

    Auszug aus BGH, 11.02.2010 - III ZR 7/09
    Diese Regelung ist wegen Verstoßes gegen § 309 Nr. 7 Buchst. b BGB unwirksam (Senatsurteil vom 19. November 2009 - III ZR 108/08 - ZIP 2009, 2446, 2447 f Rn. 11 ff).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.02.2010 - III ZR 120/09   

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https://dejure.org/2010,10187
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BGH, Entscheidung vom 11.02.2010 - III ZR 120/09 (https://dejure.org/2010,10187)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - III ZR 120/09 (https://dejure.org/2010,10187)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Kapitalanlagegeschäft: Haftung des als Mittelverwendungskontrolleur eingesetzten Wirtschaftsprüfers wegen unterlassener Prüfung der Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Verwendungskontrolle

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 276 BGB, § 280 BGB, § 309 Nr 7b BGB, § 311 Abs 2 BGB, § 328 BGB
    Kapitalanlagegeschäft: Haftung des als Mittelverwendungskontrolleur eingesetzten Wirtschaftsprüfers wegen unterlassener Prüfung der Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Verwendungskontrolle

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Bestimmung über Allgemeine Geschäftsbedingungen bei einem Vertrag über eine Mittelverwendungskontrolle; Ersatzansprüche gegen einen Wirtschaftsprüfer im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Gesellschaft; Zulässigkeit einer in den Allgemeinen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 309 Nr. 7 Buchst. b
    Anwendbarkeit der Bestimmung über Allgemeine Geschäftsbedingungen bei einem Vertrag über eine Mittelverwendungskontrolle; Ersatzansprüche gegen einen Wirtschaftsprüfer im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Gesellschaft; Zulässigkeit einer in den Allgemeinen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 1231
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 109/08

    Kapitalanlagemodell - Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs

    Auszug aus BGH, 11.02.2010 - III ZR 120/09
    Dieses wird hinsichtlich der Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftung des Beklagten auch die in dem in der Parallelsache III ZR 109/08 ergangenen Senatsurteil vom 19. November 2009 (ZIP 2009, 2448) aufgestellten Grundsätze zu beachten haben.
  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 108/08

    Emissionsprospekt einer Fondsgesellschaft - ausgehandelter …

    Auszug aus BGH, 11.02.2010 - III ZR 120/09
    Die Klausel ist insoweit nach § 309 Nr. 7 Buchst. b BGB unwirksam, wie der Senat mit Urteil vom 19. November 2009 (III ZR 108/08 - ZIP 2009, 2446, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) entschieden hat, das ein Urteil desselben Berufungssenats zu demselben Beklagten, demselben Fonds, demselben Mittelverwendungskontrollvertrag und zu einem auch ansonsten im Wesentlichen gleich gelagerten Sachverhalt betraf.
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